Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-FIN-2023-006 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | 28.06.2023 | Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro — COM(2023) 369 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Initiative sieht ein hohes Maß an Privatsphäre bei Offline-Zahlungen in digitalem Euro vor, bei denen es sich um bargeldähnliche Nahzahlungen handelt; im Online-Zahlungsverkehr würden dieselben Vorschriften zu Datenschutz und Geldwäschebekämpfung gelten wie bisher. Rechtsgrundlage/Nachweis, dass "Bargeld abschaffen" nirgends im Text steht — im Gegenteil, Art. 6 verweist auf ergänzenden Bargeldschutz. | Das ist der offizielle Entwurf für "E-Euro von der Zentralbank". Er soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen — das steht so im Text, ist aber noch nicht beschlossen. |
| BSDC-P-FIN-2023-007 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | 28.06.2023 | Verordnungsvorschlag über den Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeldschutz-Verordnung) — COM(2023) 364 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Verordnung soll die finanzielle Teilhabe von auf Bargeld angewiesenen Gruppen erhalten, indem sichergestellt wird, dass alle Menschen im Euroraum die bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddienstleistungen haben. Wurde zeitgleich mit dem digitalen Euro vorgeschlagen — beide Vorhaben sind ein Paket, kein Gegensatz. | Das ist der Gegenbeweis zu "die EU will Bargeld abschaffen": Im selben Gesetzespaket steht ein eigener Vorschlag, der Bargeld-Annahme und -Zugang europaweit absichern soll. |
| BSDC-B-FIN-2023-008 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 13.10.2023 | Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. Oktober 2023 zum digitalen Euro Europäische Zentralbank (EZB) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass der digitale Euro, falls er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten ergänzt, aber nicht ersetzt. Offizielle Position der ausgebenden Institution selbst — wichtig für Zitate, da EZB oft nur indirekt über Medien zitiert wird. | Die Zentralbank sagt selbst schriftlich: Der digitale Euro soll dazukommen, nicht Bargeld wegnehmen. Das ist keine Marketing-Aussage einer Boulevardseite, sondern eine offizielle rechtliche Stellungnahme. |
| BSDC-B-FIN-2023-010 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | ohne Datum laufend aktualisiert, zuletzt 25.06.2026 | Verfahrensakte digitaler Euro — 2023/0212(COD), Better Regulation Portal (Parallel-Tracking zu OEIL) Europäische Kommission (Better Regulation Portal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Stand mit ***I-Bericht vom 25. Juni 2026 — zeigt, dass der Digitale-Euro-Vorschlag im Juni 2026 einen Ausschussbericht im Parlament (1. Lesung) erhalten hat. Für exaktes Datum/Bericht bei nächster Nutzung erneut auf OEIL gegenprüfen. | Diese Seite zeigt: Das Gesetz ist im Sommer 2026 einen Schritt weitergekommen, aber immer noch nicht fertig beschlossen. |
| BSDC-P-FIN-2024-026 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 19.06.2024 | Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (AMLR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Die AMLR ist unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht und vereinheitlicht zentrale Pflichten in Sorgfaltspflichten, Risikobewertung, internen Kontrollen, Verdachtsmeldungen, wirtschaftlich Berechtigten und Bargeldobergrenzen; sie gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. | Das ist das zentrale EU-Gesetz gegen Geldwäsche. Beschlossen, aber die wichtigsten Pflichten gelten erst ab Mitte 2027 — bis dahin ändert sich rechtlich noch nichts. |
| BSDC-B-FIN-2024-027 ✅ in KraftRelevanz 3C2, Masterplan | 22.07.2026 | EU-weite Bargeldobergrenze 10.000 € — Einordnung und Ausnahmen Fachartikel mit Verweis auf AMLR-Primärtext Recherche: DC Quelle öffnen → | Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel; nur Barzahlungen über 10.000 Euro im gewerblichen Verkehr werden untersagt, Zahlungen zwischen Privatpersonen sind nicht betroffen. Beim anonymen Barkauf von Edelmetallen liegt die Schwelle in Deutschland bei 1.999,99 Euro. | Wichtigste Präzisierung gegen Übertreibungen: Die Grenze gilt nur beim Kauf im Geschäft/Gewerbe, NICHT zwischen Privatpersonen (Gebrauchtwagenkauf vom Nachbarn bleibt bar möglich). Und: "Bargeld wird verboten" stimmt nicht — nur hohe gewerbliche Beträge. |
| BSDC-J-FIN-2026-028 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 01.08.2026 | "Bargeld-Grenze 2027: Was seit dem 10. Juli wirklich gilt — und was nicht" Berliner Zeitung Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Nachbarn bleibt auch nach dem 10. Juli 2027 vollständig legal in bar; beim Autohändler drei Straßen weiter wäre derselbe Betrag verboten. Die Regel wurde bereits 2024 beschlossen, aber erst im Sommer 2026 kursierte die Zahl neu durch Kommentarspalten — es handelt sich um verzögerte öffentliche Rezeption, keinen neuen Beschluss. | Ein Mainstream-Medium erklärt genau den Unterschied, der online oft verschwimmt: privat vs. gewerblich. Wichtig für Blackstone als Modell, WIE man sowas glaubwürdig einordnet — sachlich, mit konkretem Beispiel, ohne Alarmismus, aber auch ohne Verharmlosung. |
| BSDC-B-FIN-2024-029 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 09.07.2024 | Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Die AMLA nahm am 01.07.2025 in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit auf; sie koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und erhält umfassende Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse. | Die neue EU-Geldwäsche-Behörde existiert bereits real und arbeitet seit Sommer 2025 — das ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern läuft schon. |
| BSDC-P-FIN-2023-030 ✅ in KraftRelevanz 3C2, Masterplan | 30.12.2024 | Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 (Krypto-Transfers rückverfolgbar, "Travel Rule") Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Neufassung der Geldtransfer-Verordnung, gilt bereits seit dem 30. Dezember 2024 und bezieht nun auch Kryptowerte ein. Rechtsgrundlage der Krypto-Rückverfolgbarkeit — relevant für Masterplan-Kapitel Finanzen (Monero/DEX-Abschnitt). | Das ist das Gesetz, das schon heute gilt und dafür sorgt, dass Krypto-Überweisungen über regulierte Börsen nachverfolgbar sein müssen — anders als oft angenommen ist das kein Zukunftsplan, sondern seit Ende 2024 aktives Recht. |
| BSDC-P-FIN-2024-031 💬 nur DiskussionRelevanz 3C3 | 10.07.2024 | Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion (Abschlussbericht) Europäische Kommission, Directorate-General FISMA (mit CEPS, EY, infeurope) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Studie bewertet die Machbarkeit eines einzigen Zugangspunkts zu relevanten Vermögensregistern in den EU-Mitgliedstaaten für zuständige Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, und prüft drei Umsetzungsszenarien von der Verknüpfung bestehender nationaler Register bis zu einem zentralisierten EU-Register. | Das ist die Original-Studie, um die sich alle Debatten drehen. Wichtig: Eine "Machbarkeitsstudie" prüft nur, OB und WIE etwas theoretisch ginge — sie beschließt nichts und ist kein Gesetzentwurf. |
| BSDC-B-FIN-2024-032 ✅ in KraftRelevanz 3C3 | 11.09.2024 | Antwort der Kommission auf parlamentarische Anfrage — Vermögensregister nicht Teil des AML-Pakets Europäische Kommission (offizielle Antwort an das Europäische Parlament) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Kommission hat 2024 schriftlich festgehalten, dass die Schaffung eines Registers auf EU-Ebene nicht Teil ihres AML-Pakets war und auch im finalen Kompromiss nicht beibehalten wurde. | Das ist der wichtigste Einzelbeleg für dieses Dossier: Die Kommission selbst hat schriftlich und offiziell an das Parlament bestätigt, dass das Vermögensregister NICHT beschlossen wurde und auch nicht Teil des verabschiedeten Pakets war. Wer "kommt 2027" behauptet, widerspricht einer offiziellen Kommissionsantwort. |
| BSDC-P-FIN-2023-049 ✅ in KraftRelevanz 3C4 | 31.05.2023 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA/MiCAR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Verordnung vom 31. Mai 2023, anwendbar seit 30. Dezember 2024 — die erste umfassende EU-weite Regulierung für Kryptowerte-Märkte. Rechtsgrundlage für KYC-Pflichten bei zentralen Anbietern (CASPs) und die Klassifizierung von Token-Typen (u. a. Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens). | Das ist das zentrale EU-Gesetz für Kryptowährungen. Es regelt vor allem Börsen und Anbieter — Selbstverwahrung (eigene Wallet ohne Zwischenhändler) bleibt davon unberührt und legal. |
| BSDC-B-FIN-2025-050 ✅ in KraftRelevanz 3C4 | 03.01.2025 | BaFin-Merkblatt Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Recherche: DC | Deutsche Aufsichtsbehörde konkretisiert die MiCA-Anforderungen für Kryptowerte-Dienstleister; Übergangsregelungen erlauben bereits nach deutschem Recht zugelassenen Instituten die Fortführung ihrer Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen. | Die deutsche Finanzaufsicht hat einen eigenen Leitfaden veröffentlicht, wie Krypto-Firmen das EU-Gesetz konkret umsetzen müssen — wichtig für den Masterplan-Abschnitt zu deutschen vs. ausländischen Krypto-Anbietern. |
| BSDC-J-FIN-2026-115 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 15.07.2026 | "Digital euro enters trilogues: what the Council–Parliament positions mean for banks and payment providers" Freshfields (internationale Wirtschaftskanzlei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Rat verabschiedete sein Verhandlungsmandat unter dänischer Präsidentschaft am 19. Dezember 2025, das Parlament seine Position am 9. Juli 2026. Weitere Trilog-Runden sind nach der Sommerpause geplant, mit dem Ziel einer politischen Einigung vor Ende 2026 und einem operativen digitalen Euro bis 2029. | Der Trilog hat gerade erst richtig begonnen — vorher gab es zwar Vorschläge, aber keine formale Verhandlungsposition des Parlaments. Das ist ein deutlich weiter fortgeschrittener, aber immer noch offener Stand als bei der Ersterfassung. |
| BSDC-J-FIN-2026-116 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 09.07.2026 | "Digitaler Euro: Parlament gibt Trilog frei — die offenen Fragen" (416:169-Abstimmung, offene Streitpunkte) Alexander Baumgärtner, Fachjournalist Recherche: DC Quelle öffnen → | Mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum digitalen Euro beschlossen. Die Eckpunkte: Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, online wie offline funktionieren; die Grundfunktionen bleiben für Verbraucher kostenlos. Noch offen: Obergrenzen (Holding Limits) und Datenschutz-Ausgestaltung. | Klare Bestätigung der bisherigen Blackstone-Einordnung (Bargeldergänzung, nicht -abschaffung) — jetzt mit einer sehr konkreten, breiten Mehrheit im Parlament untermauert. Die eigentlich spannenden Detailfragen (wie viel Geld darf man im digitalen Euro halten, wie genau funktioniert der Datenschutz) sind aber weiterhin ungeklärt. |
| BSDC-J-FIN-2026-117 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 24.06.2026 | "Digitaler Euro: EU-Parlament findet Position für anstehenden Trilog" — Parlaments-Datenschutzforderungen im Detail Dr. Windows (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das EU-Parlament fordert eingebauten Datenschutz durch Privacy-by-Design und Privacy-by-Default; hierfür sollen modernste Technologien wie Zero-Knowledge-Proof für Transaktionen zum Einsatz kommen — auch die EZB soll die Identität der Nutzer nicht rückverfolgen können. | Bemerkenswert positiv für Blackstones Datenschutz-Perspektive: Das Parlament fordert nicht nur allgemein "Datenschutz", sondern eine sehr konkrete, kryptografisch anspruchsvolle Technologie (Zero-Knowledge-Proofs), mit der selbst die Zentralbank nicht nachvollziehen könnte, wer was bezahlt hat. Ob das am Ende auch im finalen Gesetzestext steht, ist die entscheidende Frage für ein späteres Update. |
| BSDC-O-FIN-2026-127 ✅ in KraftRelevanz 3C3 | 29.01.2026 | "AMLA: Worum es bei der neuen EU-Behörde wirklich geht" — inkl. Kernergebnis der Machbarkeitsstudie selbst CORRECTIV.Faktenforum Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre — unter anderem wegen der Schwere möglicher Grundrechtseingriffe bei Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Eigentumsrechten der EU-Bürger. | Bisher noch nicht in der Datenbank: Die Machbarkeitsstudie selbst kommt zu einem eher skeptischen Ergebnis gegenüber einem zentralen Register — nicht nur "wurde nicht beschlossen", sondern die Studie warnt sogar selbst vor Grundrechtsproblemen. Das ist ein noch stärkerer Beleg gegen die Übertreibung "das Register kommt sicher" als bisher in der Datenbank vorhanden. |
| BSDC-J-FIN-2026-136 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C4 | 02.07.2026 | "Three years after MiCA became law, Europe's crypto framework is undergoing a rethink" CoinDesk (Fachmedium für Kryptowährungen) Recherche: DC Quelle öffnen → | Europas MiCA-Regime steht zur Überprüfung an, umgangssprachlich "MiCA 2.0" genannt, im Rahmen einer Konsultation, die etwa im September schließt. ESMA wird voraussichtlich zur zentralisierten Aufsichtsbehörde für den Kryptoregulierungsrahmen. | Neue Entwicklung, die noch nicht im Dossier stand: MiCA wird schon nach drei Jahren grundlegend überarbeitet — vor allem wegen der schnellen Entwicklung bei Stablecoins. Für den Masterplan-Bezug (Kapitel Finanzen) relevant: Es könnte sich an den regulatorischen Rahmenbedingungen für Krypto in absehbarer Zeit wieder etwas ändern. |
| BSDC-B-FIN-2025-154 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | Oktober 2025 30.10.2025 | "Progress on the preparation phase of a digital euro" — EZB-Abschlussbericht der Vorbereitungsphase Europäische Zentralbank Recherche: DC Quelle öffnen → | Die EZB peilt eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 an, unter der Annahme, dass die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Laufe von 2026 verabschieden. Eine Pilotphase mit ersten Transaktionen könnte bereits ab Mitte 2027 beginnen. Die Auswahl der Anbieter für die Service-Plattform (DESP) wurde als wichtiger Meilenstein erreicht. | Offizielle Selbstauskunft der Zentralbank zum aktuellsten Fahrplan-Stand — die Vorbereitungsphase (November 2023 bis Oktober 2025) ist formal abgeschlossen, jetzt beginnt die konkrete technische Umsetzung parallel zum politischen Prozess. |
| BSDC-B-FIN-2025-155 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 31.10.2025 | EZB-Analyse zu Holding-Limit-Szenarien (500€ bis 3.000€) Digital Euro Association, mit direktem Bezug auf EZB-Analyse vom 30.10.2025 Recherche: DC Quelle öffnen → | Auf Anfrage der Mitgesetzgeber analysierte die EZB die finanzstabilitätsbezogenen Effekte hypothetischer Haltegrenzen zwischen 500€ und 3.000€ pro Person, sowohl im Normalbetrieb als auch in extremen Flucht-in-Sicherheit-Szenarien. Die EZB betont, dies sei eine technische Antwort, nicht die eigene Positionierung zu einer angemessenen Höhe. Banken im Euroraum müssten laut EZB-Schätzung 4,0 bis 5,8 Milliarden Euro über vier Jahre investieren, um Systeme anzubinden. | Konkrete Zahlen für die "wie viel Geld darf ich im digitalen Euro halten"-Frage, die in Dossier C1 bisher nur als "offener Punkt" stand: Die Bandbreite liegt zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person — und selbst die Umstellung für Banken kostet mehrere Milliarden. Wichtig: Die EZB positioniert sich bewusst nicht selbst zur genauen Zahl, das ist Sache der Gesetzgeber. |
| BSDC-J-FIN-2026-156 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 14.07.2026 | "Digital euro raises concerns over control and financial privacy" — Kritische Stimmen und Stablecoin-Vergleichszahlen CryptoBriefing Recherche: DC Quelle öffnen → | Der European Data Protection Board wies bereits 2021 auf das Risiko hin und empfahl, dass jedes digitale-Euro-System anonyme oder pseudonyme Transaktionsoptionen enthalten sollte. Euro-denominierte Stablecoins erreichten im Januar 2026 eine Marktkapitalisierung von rund 450 Millionen Euro, gegenüber rund 50 Millionen Euro nur zwei Jahre zuvor — eine Verneunfachung ganz ohne staatliches Mandat oder Zentralbank-Rückendeckung. | Zwei wichtige Punkte: Erstens zeigt sich, dass der Datenschutz-Einwand nicht neu ist, sondern seit 2021 von der offiziellen EU-Datenschutzaufsicht selbst kommt. Zweitens ein interessanter Kontrastfakt: Private, unregulierte Euro-Stablecoins wachsen schon jetzt rasant — ein Hinweis darauf, dass der Markt eine digitale Euro-Alternative schon selbst entwickelt, unabhängig vom offiziellen Digitalen Euro. |
| BSDC-J-FIN-2026-210 ✅ in KraftRelevanz 3C4, Masterplan | Juli 2026 Juli 2026 (laut Metadaten "1 month ago") | "Where to Buy Monero After the Delistings (2026 Guide)" — Gesamtüberblick der Delisting-Welle LeoDex (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | 73 Börsen entfernten Privacy-Coins im Laufe des Jahres 2025 — ein Anstieg von 43% gegenüber 2023. OKX entfernte XMR-, ZEC- und DASH-Paare am 5. Januar 2024, Binance delistete XMR am 20. Februar 2024 weltweit, Kraken zog XMR im Juni 2024 aus Irland und Belgien zurück und im Oktober 2024 aus dem gesamten EWR. Trotzdem erreichte XMR im Januar 2026 mit rund 797 Dollar ein Allzeithoch — die Delisting-Welle "tötete Monero nicht, sie leitete es um". | Wichtige Nuance für den Masterplan: Die MiCA-getriebene Delisting-Welle hat Monero nicht verschwinden lassen, sondern den Handel von regulierten Börsen zu P2P-Netzwerken und Atomic-Swap-Tools verlagert — genau die Art von Ausweichverhalten, die Blackstones Prinzip "Regulierung schafft Umgehungsanreize" belegt. Gleichzeitig realistisch bleiben: Der Zugang ist komplizierter geworden, nicht mehr "einfach an der Börse kaufen". |
| BSDC-J-FIN-2026-211 ✅ in KraftRelevanz 3C4, Masterplan | Mai 2026 21.05.2026 | "Monero kaufen 2026: XMR-Kauf trotz MiCAR-Delistings in DACH" — deutschsprachiger Statusüberblick ChainATM (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | MiCAR hat seit Dezember 2024 Privacy-Coins de-facto aus EU-Börsen verbannt: Bitpanda delistete Monero 2024, Bitvavo 2025, Binance EU im Februar 2024, Coinbase EU listete Monero nie. Kraken EU bleibt Stand Mai 2026 die letzte direkte EU-Option (in einigen Ländern, Status variiert). Grund: Die Travel Rule erfordert Identifikation aller Transaktionsbeteiligten ab 1.000 Euro — Monero verbirgt Sender und Empfänger aber absichtlich. | Sehr konkrete, DACH-spezifische Übersicht für den Masterplan — direkt anwendbar für Blackstones Zielgruppe. Wichtiger technischer Kern: Es ist kein reines "Privacy-Coins sind böse"-Verbot, sondern ein Konflikt zwischen der Travel-Rule-Pflicht (Nachverfolgbarkeit) und Moneros Grunddesign (bewusste Anonymität) — die beiden sind technisch nicht miteinander vereinbar. |
| BSDC-J-FIN-2026-214 ✅ in KraftRelevanz 3Masterplan | ohne Datum laufend aktualisiert | "Gold anonym kaufen via Tafelgeschäft" — Grenzwert-Historie und Ländervergleich Gold.de (etabliertes Fachportal für Edelmetalle) Recherche: DC Quelle öffnen → | Ab 2.000 Euro sind Händler gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen — diese Obergrenze gilt auch für Silber und andere Edelmetalle. Bis zum 31.12.2019 galt in Deutschland noch die alte Obergrenze von 9.999,99 Euro. In Österreich gilt weiterhin die großzügigere Grenze von 9.999,99 Euro, in der Schweiz kann man sogar bis 15.000 CHF anonym Gold kaufen. | Wichtige Bestätigung und Aktualisierung des bereits im Masterplan genannten Grenzwerts (1.999,99 €), zusätzlich mit historischem Kontext: Die Grenze wurde 2020 von fast 10.000 € auf 2.000 € gesenkt — ein Fünftel des vorherigen Werts. Wichtiger DACH-Vergleich für Blackstone: Österreich und die Schweiz haben deutlich großzügigere Grenzen — für Mitglieder, die in Grenznähe wohnen oder reisen, relevante Zusatzinformation. |
| BSDC-B-FIN-2023-236 ✅ in KraftRelevanz 3C1, F3 | 18.10.2023 | EDPB/EDPS Joint Opinion zum digitalen Euro — Original-Stellungnahme (Grundlage der C1-Kritik) EDPB/EDPS Recherche: DC Quelle öffnen → | EDPB und EDPS begrüßen ausdrücklich, dass Nutzer des digitalen Euro stets die Wahl haben werden, in digitalen Euro oder in Bargeld zu bezahlen. EDPS-Chef Wojciech Wiewiórowski betonte: Man unterstütze das Bekenntnis zu hohen Datenschutz-Standards beim Online-Digital-Euro und einem noch höheren Schutzniveau für die Offline-Nutzung — mit der Empfehlung, eine übermäßige Zentralisierung personenbezogener Daten bei der EZB oder den nationalen Zentralbanken zu vermeiden. | Das ist die Original-Primärquelle für die bereits in Batch 35 sekundär referenzierte EDPB-Kritik am digitalen Euro — jetzt direkt erfasst, nicht nur über eine Zusammenfassung. Zentrale Forderung: keine übermäßige Datenzentralisierung bei der EZB — passt zu Blackstones generellem Honeypot-Argument (F3). |