Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-FIN-2023-006 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | 28.06.2023 | Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro — COM(2023) 369 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Initiative sieht ein hohes Maß an Privatsphäre bei Offline-Zahlungen in digitalem Euro vor, bei denen es sich um bargeldähnliche Nahzahlungen handelt; im Online-Zahlungsverkehr würden dieselben Vorschriften zu Datenschutz und Geldwäschebekämpfung gelten wie bisher. Rechtsgrundlage/Nachweis, dass "Bargeld abschaffen" nirgends im Text steht — im Gegenteil, Art. 6 verweist auf ergänzenden Bargeldschutz. | Das ist der offizielle Entwurf für "E-Euro von der Zentralbank". Er soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen — das steht so im Text, ist aber noch nicht beschlossen. |
| BSDC-P-FIN-2023-007 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | 28.06.2023 | Verordnungsvorschlag über den Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeldschutz-Verordnung) — COM(2023) 364 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Verordnung soll die finanzielle Teilhabe von auf Bargeld angewiesenen Gruppen erhalten, indem sichergestellt wird, dass alle Menschen im Euroraum die bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddienstleistungen haben. Wurde zeitgleich mit dem digitalen Euro vorgeschlagen — beide Vorhaben sind ein Paket, kein Gegensatz. | Das ist der Gegenbeweis zu "die EU will Bargeld abschaffen": Im selben Gesetzespaket steht ein eigener Vorschlag, der Bargeld-Annahme und -Zugang europaweit absichern soll. |
| BSDC-B-FIN-2023-008 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 13.10.2023 | Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. Oktober 2023 zum digitalen Euro Europäische Zentralbank (EZB) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass der digitale Euro, falls er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten ergänzt, aber nicht ersetzt. Offizielle Position der ausgebenden Institution selbst — wichtig für Zitate, da EZB oft nur indirekt über Medien zitiert wird. | Die Zentralbank sagt selbst schriftlich: Der digitale Euro soll dazukommen, nicht Bargeld wegnehmen. Das ist keine Marketing-Aussage einer Boulevardseite, sondern eine offizielle rechtliche Stellungnahme. |
| BSDC-O-FIN-2023-009 Relevanz 2C1 | 11.08.2023 | Stellungnahme "Ein digitaler Euro für alle" (vzbv zum BMF) Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der vzbv begrüßt den Vorschlag in weiten Teilen, sieht aber dringenden Verbesserungsbedarf beim Schutz der Privatsphäre bei Online-Zahlungen. Wichtig fürs Dossier: unabhängige Verbraucherschutzorganisation, weder EU-nah noch privacy-radikal — zeigt, dass Privatsphäre-Kritik am Online-Teil auch im Mainstream ankommt, nicht nur in Privacy-Kreisen. | Der deutsche Verbraucherschutz findet die Idee grundsätzlich gut, sagt aber klar: Beim Datenschutz bei Online-Zahlungen muss noch nachgebessert werden. Das ist eine sachliche Kritik, keine Ablehnung des ganzen Projekts. |
| BSDC-B-FIN-2023-010 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | ohne Datum laufend aktualisiert, zuletzt 25.06.2026 | Verfahrensakte digitaler Euro — 2023/0212(COD), Better Regulation Portal (Parallel-Tracking zu OEIL) Europäische Kommission (Better Regulation Portal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Stand mit ***I-Bericht vom 25. Juni 2026 — zeigt, dass der Digitale-Euro-Vorschlag im Juni 2026 einen Ausschussbericht im Parlament (1. Lesung) erhalten hat. Für exaktes Datum/Bericht bei nächster Nutzung erneut auf OEIL gegenprüfen. | Diese Seite zeigt: Das Gesetz ist im Sommer 2026 einen Schritt weitergekommen, aber immer noch nicht fertig beschlossen. |
| BSDC-P-FIN-2024-026 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 19.06.2024 | Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (AMLR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Die AMLR ist unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht und vereinheitlicht zentrale Pflichten in Sorgfaltspflichten, Risikobewertung, internen Kontrollen, Verdachtsmeldungen, wirtschaftlich Berechtigten und Bargeldobergrenzen; sie gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. | Das ist das zentrale EU-Gesetz gegen Geldwäsche. Beschlossen, aber die wichtigsten Pflichten gelten erst ab Mitte 2027 — bis dahin ändert sich rechtlich noch nichts. |
| BSDC-B-FIN-2024-027 ✅ in KraftRelevanz 3C2, Masterplan | 22.07.2026 | EU-weite Bargeldobergrenze 10.000 € — Einordnung und Ausnahmen Fachartikel mit Verweis auf AMLR-Primärtext Recherche: DC Quelle öffnen → | Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel; nur Barzahlungen über 10.000 Euro im gewerblichen Verkehr werden untersagt, Zahlungen zwischen Privatpersonen sind nicht betroffen. Beim anonymen Barkauf von Edelmetallen liegt die Schwelle in Deutschland bei 1.999,99 Euro. | Wichtigste Präzisierung gegen Übertreibungen: Die Grenze gilt nur beim Kauf im Geschäft/Gewerbe, NICHT zwischen Privatpersonen (Gebrauchtwagenkauf vom Nachbarn bleibt bar möglich). Und: "Bargeld wird verboten" stimmt nicht — nur hohe gewerbliche Beträge. |
| BSDC-J-FIN-2026-028 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 01.08.2026 | "Bargeld-Grenze 2027: Was seit dem 10. Juli wirklich gilt — und was nicht" Berliner Zeitung Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Nachbarn bleibt auch nach dem 10. Juli 2027 vollständig legal in bar; beim Autohändler drei Straßen weiter wäre derselbe Betrag verboten. Die Regel wurde bereits 2024 beschlossen, aber erst im Sommer 2026 kursierte die Zahl neu durch Kommentarspalten — es handelt sich um verzögerte öffentliche Rezeption, keinen neuen Beschluss. | Ein Mainstream-Medium erklärt genau den Unterschied, der online oft verschwimmt: privat vs. gewerblich. Wichtig für Blackstone als Modell, WIE man sowas glaubwürdig einordnet — sachlich, mit konkretem Beispiel, ohne Alarmismus, aber auch ohne Verharmlosung. |
| BSDC-B-FIN-2024-029 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 09.07.2024 | Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Die AMLA nahm am 01.07.2025 in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit auf; sie koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und erhält umfassende Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse. | Die neue EU-Geldwäsche-Behörde existiert bereits real und arbeitet seit Sommer 2025 — das ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern läuft schon. |
| BSDC-P-FIN-2023-030 ✅ in KraftRelevanz 3C2, Masterplan | 30.12.2024 | Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 (Krypto-Transfers rückverfolgbar, "Travel Rule") Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Neufassung der Geldtransfer-Verordnung, gilt bereits seit dem 30. Dezember 2024 und bezieht nun auch Kryptowerte ein. Rechtsgrundlage der Krypto-Rückverfolgbarkeit — relevant für Masterplan-Kapitel Finanzen (Monero/DEX-Abschnitt). | Das ist das Gesetz, das schon heute gilt und dafür sorgt, dass Krypto-Überweisungen über regulierte Börsen nachverfolgbar sein müssen — anders als oft angenommen ist das kein Zukunftsplan, sondern seit Ende 2024 aktives Recht. |
| BSDC-P-FIN-2024-031 💬 nur DiskussionRelevanz 3C3 | 10.07.2024 | Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion (Abschlussbericht) Europäische Kommission, Directorate-General FISMA (mit CEPS, EY, infeurope) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Studie bewertet die Machbarkeit eines einzigen Zugangspunkts zu relevanten Vermögensregistern in den EU-Mitgliedstaaten für zuständige Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, und prüft drei Umsetzungsszenarien von der Verknüpfung bestehender nationaler Register bis zu einem zentralisierten EU-Register. | Das ist die Original-Studie, um die sich alle Debatten drehen. Wichtig: Eine "Machbarkeitsstudie" prüft nur, OB und WIE etwas theoretisch ginge — sie beschließt nichts und ist kein Gesetzentwurf. |
| BSDC-B-FIN-2024-032 ✅ in KraftRelevanz 3C3 | 11.09.2024 | Antwort der Kommission auf parlamentarische Anfrage — Vermögensregister nicht Teil des AML-Pakets Europäische Kommission (offizielle Antwort an das Europäische Parlament) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Kommission hat 2024 schriftlich festgehalten, dass die Schaffung eines Registers auf EU-Ebene nicht Teil ihres AML-Pakets war und auch im finalen Kompromiss nicht beibehalten wurde. | Das ist der wichtigste Einzelbeleg für dieses Dossier: Die Kommission selbst hat schriftlich und offiziell an das Parlament bestätigt, dass das Vermögensregister NICHT beschlossen wurde und auch nicht Teil des verabschiedeten Pakets war. Wer "kommt 2027" behauptet, widerspricht einer offiziellen Kommissionsantwort. |
| BSDC-J-FIN-2026-033 ✅ in KraftRelevanz 2C3 | 04.07.2026 | "EU-Vermögensregister 2026: Was beschlossen ist — und was nicht" Fachartikel (Finanzberatung), Stand Juli 2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Gesetzgebungsvorschlag für ein allgemeines Vermögensregister liegt bis heute nicht vor. Aussagen wie "ab 2026 müssen alle Vermögenswerte über 200.000 € gemeldet werden" haben keine Rechtsgrundlage (Stand: Juli 2026). | Ein aktueller Faktencheck (Stand Sommer 2026) widerlegt explizit die konkreten Falschbehauptungen, die online kursieren (bestimmte Eurobeträge, feste Jahreszahlen). Gut geeignet als direkter Gegen-Beleg, wenn Blackstone-Mitglieder solche Zahlen irgendwo aufschnappen. |
| BSDC-J-FIN-2025-034 💬 nur DiskussionRelevanz 2C3 | 14.05.2025 | "EU-Vermögensregister: Was wirklich geplant ist – und was nicht" (Kommissions-Sprecherin-Zitat) money-coaching.de, unter Berufung auf Kommissions-Sprecherin Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine Kommissionssprecherin betonte Anfang 2025 auf Anfrage, dass die Kommission nicht plane, ein zentrales Vermögensregister einzuführen; konkrete gesetzgeberische Initiativen seien bislang nicht in Sicht — gleichzeitig sei nicht auszuschließen, dass die Thematik später politisch erneut aufgegriffen werde. | Zweiter, unabhängiger Beleg für "aktuell nicht geplant" — plus eine ehrliche Einschränkung der Kommission selbst: "aktuell nicht" heißt nicht "niemals". Genau diese Offenheit sollte Blackstone übernehmen, statt beides zu einer einzigen Behauptung zu verkürzen. |
| BSDC-O-FIN-2025-035 Relevanz 1C3 | 14.10.2021 | Einordnung "EU-weites Vermögensregister – es geht nicht um den 'gläsernen Menschen'" Fachportal für Geldwäschebeauftragte, mit Zitat Prof. Altzinger Recherche: DC Quelle öffnen → | Dokumentiert die Gegenposition (Befürworter-Sicht) — wichtig für Dossier-Fairness, da C3 sonst nur kritische/einordnende Quellen enthält. Zeigt, dass es auch eine ökonomisch begründete Pro-Position gibt (Steuergerechtigkeit, Geldwäschebekämpfung). | Es gibt auch Stimmen (hier ein Wirtschaftsprofessor), die ein solches Register grundsätzlich befürworten würden — aus Gründen der Steuergerechtigkeit. Gehört der Vollständigkeit halber ins Dossier, auch wenn es (noch) nicht beschlossen ist. |
| BSDC-P-FIN-2023-049 ✅ in KraftRelevanz 3C4 | 31.05.2023 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA/MiCAR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Verordnung vom 31. Mai 2023, anwendbar seit 30. Dezember 2024 — die erste umfassende EU-weite Regulierung für Kryptowerte-Märkte. Rechtsgrundlage für KYC-Pflichten bei zentralen Anbietern (CASPs) und die Klassifizierung von Token-Typen (u. a. Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens). | Das ist das zentrale EU-Gesetz für Kryptowährungen. Es regelt vor allem Börsen und Anbieter — Selbstverwahrung (eigene Wallet ohne Zwischenhändler) bleibt davon unberührt und legal. |
| BSDC-B-FIN-2025-050 ✅ in KraftRelevanz 3C4 | 03.01.2025 | BaFin-Merkblatt Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Recherche: DC | Deutsche Aufsichtsbehörde konkretisiert die MiCA-Anforderungen für Kryptowerte-Dienstleister; Übergangsregelungen erlauben bereits nach deutschem Recht zugelassenen Instituten die Fortführung ihrer Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen. | Die deutsche Finanzaufsicht hat einen eigenen Leitfaden veröffentlicht, wie Krypto-Firmen das EU-Gesetz konkret umsetzen müssen — wichtig für den Masterplan-Abschnitt zu deutschen vs. ausländischen Krypto-Anbietern. |
| BSDC-B-FIN-2023-051 ✅ in KraftRelevanz 2C4 | Juli 2025 laufend aktualisiert, Stand 16.07.2025 | MiCA Level 2/3-Maßnahmen — ESMA-Übersichtstabelle (Leitlinien, technische Standards) European Securities and Markets Authority (ESMA) Recherche: DC Quelle öffnen → | Zeigt den vollständigen, granularen Umsetzungsstand von MiCA — von Q&As bis zu finalen Leitlinien. Gut geeignet, um bei künftigen Recherchen den aktuellsten Stand einzelner MiCA-Detailfragen schnell zu finden. | Diese Tabelle ist ein Nachschlagewerk für Detailfragen zu MiCA — nicht direkt zitierfähig für einen Blackstone-Artikel, aber nützlich als Rechercheausgangspunkt für Redakteure. |
| BSDC-J-FIN-2026-115 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 15.07.2026 | "Digital euro enters trilogues: what the Council–Parliament positions mean for banks and payment providers" Freshfields (internationale Wirtschaftskanzlei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Rat verabschiedete sein Verhandlungsmandat unter dänischer Präsidentschaft am 19. Dezember 2025, das Parlament seine Position am 9. Juli 2026. Weitere Trilog-Runden sind nach der Sommerpause geplant, mit dem Ziel einer politischen Einigung vor Ende 2026 und einem operativen digitalen Euro bis 2029. | Der Trilog hat gerade erst richtig begonnen — vorher gab es zwar Vorschläge, aber keine formale Verhandlungsposition des Parlaments. Das ist ein deutlich weiter fortgeschrittener, aber immer noch offener Stand als bei der Ersterfassung. |
| BSDC-J-FIN-2026-116 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 09.07.2026 | "Digitaler Euro: Parlament gibt Trilog frei — die offenen Fragen" (416:169-Abstimmung, offene Streitpunkte) Alexander Baumgärtner, Fachjournalist Recherche: DC Quelle öffnen → | Mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum digitalen Euro beschlossen. Die Eckpunkte: Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, online wie offline funktionieren; die Grundfunktionen bleiben für Verbraucher kostenlos. Noch offen: Obergrenzen (Holding Limits) und Datenschutz-Ausgestaltung. | Klare Bestätigung der bisherigen Blackstone-Einordnung (Bargeldergänzung, nicht -abschaffung) — jetzt mit einer sehr konkreten, breiten Mehrheit im Parlament untermauert. Die eigentlich spannenden Detailfragen (wie viel Geld darf man im digitalen Euro halten, wie genau funktioniert der Datenschutz) sind aber weiterhin ungeklärt. |
| BSDC-J-FIN-2026-117 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 24.06.2026 | "Digitaler Euro: EU-Parlament findet Position für anstehenden Trilog" — Parlaments-Datenschutzforderungen im Detail Dr. Windows (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das EU-Parlament fordert eingebauten Datenschutz durch Privacy-by-Design und Privacy-by-Default; hierfür sollen modernste Technologien wie Zero-Knowledge-Proof für Transaktionen zum Einsatz kommen — auch die EZB soll die Identität der Nutzer nicht rückverfolgen können. | Bemerkenswert positiv für Blackstones Datenschutz-Perspektive: Das Parlament fordert nicht nur allgemein "Datenschutz", sondern eine sehr konkrete, kryptografisch anspruchsvolle Technologie (Zero-Knowledge-Proofs), mit der selbst die Zentralbank nicht nachvollziehen könnte, wer was bezahlt hat. Ob das am Ende auch im finalen Gesetzestext steht, ist die entscheidende Frage für ein späteres Update. |
| BSDC-O-FIN-2026-127 ✅ in KraftRelevanz 3C3 | 29.01.2026 | "AMLA: Worum es bei der neuen EU-Behörde wirklich geht" — inkl. Kernergebnis der Machbarkeitsstudie selbst CORRECTIV.Faktenforum Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre — unter anderem wegen der Schwere möglicher Grundrechtseingriffe bei Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Eigentumsrechten der EU-Bürger. | Bisher noch nicht in der Datenbank: Die Machbarkeitsstudie selbst kommt zu einem eher skeptischen Ergebnis gegenüber einem zentralen Register — nicht nur "wurde nicht beschlossen", sondern die Studie warnt sogar selbst vor Grundrechtsproblemen. Das ist ein noch stärkerer Beleg gegen die Übertreibung "das Register kommt sicher" als bisher in der Datenbank vorhanden. |
| BSDC-J-FIN-2026-128 ✅ in KraftRelevanz 2C3 | 15.03.2026 | "Was ist das Vermögensregister der EU? — Machbarkeitsstudie" — aktueller Faktencheck mit Drei-Szenarien-Erklärung Fachportal Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt 2026 keinen beschlossenen Fahrplan für ein allgemeines EU-Vermögensregister — kein Startjahr, keinen Umsetzungsplan, kein Inkrafttreten. In der öffentlichen Debatte werden oft drei verschiedene Dinge vermischt: die politische Idee eines Vermögensregisters, das tatsächlich beschlossene Geldwäschepaket und die neue Behörde AMLA. | Bestätigt noch einmal unabhängig denselben Stand — und benennt explizit den häufigsten Fehler in der öffentlichen Debatte (Vermischung von drei unterschiedlichen Dingen). Gut geeignet als Vorlage für die "was oft behauptet wird"-Sektion im Dossier. |
| BSDC-J-FIN-2026-136 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C4 | 02.07.2026 | "Three years after MiCA became law, Europe's crypto framework is undergoing a rethink" CoinDesk (Fachmedium für Kryptowährungen) Recherche: DC Quelle öffnen → | Europas MiCA-Regime steht zur Überprüfung an, umgangssprachlich "MiCA 2.0" genannt, im Rahmen einer Konsultation, die etwa im September schließt. ESMA wird voraussichtlich zur zentralisierten Aufsichtsbehörde für den Kryptoregulierungsrahmen. | Neue Entwicklung, die noch nicht im Dossier stand: MiCA wird schon nach drei Jahren grundlegend überarbeitet — vor allem wegen der schnellen Entwicklung bei Stablecoins. Für den Masterplan-Bezug (Kapitel Finanzen) relevant: Es könnte sich an den regulatorischen Rahmenbedingungen für Krypto in absehbarer Zeit wieder etwas ändern. |
| BSDC-B-FIN-2026-137 ✅ in KraftRelevanz 2C4 | 29.07.2026 | ESMA MiCA-Register — aktuelle Marktgröße Cryptonomist, mit ESMA-Datenbezug Recherche: DC Quelle öffnen → | Über 270 Krypto-Dienstleister sind Stand 29. Juli 2026 unter MiCA in der EU registriert. | Konkrete Zahl zur Marktgröße unter dem neuen Regelwerk — nützlich, um zu zeigen, dass MiCA praktisch angewendet wird und nicht nur Theorie ist. |