Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-FIN-2023-008
in KraftRelevanz 3C1
13.10.2023
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. Oktober 2023 zum digitalen Euro
Europäische Zentralbank (EZB)
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Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass der digitale Euro, falls er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten ergänzt, aber nicht ersetzt. Offizielle Position der ausgebenden Institution selbst — wichtig für Zitate, da EZB oft nur indirekt über Medien zitiert wird.

Die Zentralbank sagt selbst schriftlich: Der digitale Euro soll dazukommen, nicht Bargeld wegnehmen. Das ist keine Marketing-Aussage einer Boulevardseite, sondern eine offizielle rechtliche Stellungnahme.

BSDC-P-FIN-2024-026
in KraftRelevanz 3C2
19.06.2024
Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (AMLR)
Europäisches Parlament und Rat
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Die AMLR ist unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht und vereinheitlicht zentrale Pflichten in Sorgfaltspflichten, Risikobewertung, internen Kontrollen, Verdachtsmeldungen, wirtschaftlich Berechtigten und Bargeldobergrenzen; sie gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Das ist das zentrale EU-Gesetz gegen Geldwäsche. Beschlossen, aber die wichtigsten Pflichten gelten erst ab Mitte 2027 — bis dahin ändert sich rechtlich noch nichts.

BSDC-B-FIN-2024-027
in KraftRelevanz 3C2, Masterplan
22.07.2026
EU-weite Bargeldobergrenze 10.000 € — Einordnung und Ausnahmen
Fachartikel mit Verweis auf AMLR-Primärtext
Recherche: DC
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Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel; nur Barzahlungen über 10.000 Euro im gewerblichen Verkehr werden untersagt, Zahlungen zwischen Privatpersonen sind nicht betroffen. Beim anonymen Barkauf von Edelmetallen liegt die Schwelle in Deutschland bei 1.999,99 Euro.

Wichtigste Präzisierung gegen Übertreibungen: Die Grenze gilt nur beim Kauf im Geschäft/Gewerbe, NICHT zwischen Privatpersonen (Gebrauchtwagenkauf vom Nachbarn bleibt bar möglich). Und: "Bargeld wird verboten" stimmt nicht — nur hohe gewerbliche Beträge.

BSDC-J-FIN-2026-028
in KraftRelevanz 3C2
01.08.2026
"Bargeld-Grenze 2027: Was seit dem 10. Juli wirklich gilt — und was nicht"
Berliner Zeitung
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Ein Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Nachbarn bleibt auch nach dem 10. Juli 2027 vollständig legal in bar; beim Autohändler drei Straßen weiter wäre derselbe Betrag verboten. Die Regel wurde bereits 2024 beschlossen, aber erst im Sommer 2026 kursierte die Zahl neu durch Kommentarspalten — es handelt sich um verzögerte öffentliche Rezeption, keinen neuen Beschluss.

Ein Mainstream-Medium erklärt genau den Unterschied, der online oft verschwimmt: privat vs. gewerblich. Wichtig für Blackstone als Modell, WIE man sowas glaubwürdig einordnet — sachlich, mit konkretem Beispiel, ohne Alarmismus, aber auch ohne Verharmlosung.

BSDC-B-FIN-2024-029
in KraftRelevanz 3C2
09.07.2024
Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)
Europäisches Parlament und Rat
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Die AMLA nahm am 01.07.2025 in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit auf; sie koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und erhält umfassende Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse.

Die neue EU-Geldwäsche-Behörde existiert bereits real und arbeitet seit Sommer 2025 — das ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern läuft schon.

BSDC-P-FIN-2023-030
in KraftRelevanz 3C2, Masterplan
30.12.2024
Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 (Krypto-Transfers rückverfolgbar, "Travel Rule")
Europäisches Parlament und Rat
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Neufassung der Geldtransfer-Verordnung, gilt bereits seit dem 30. Dezember 2024 und bezieht nun auch Kryptowerte ein. Rechtsgrundlage der Krypto-Rückverfolgbarkeit — relevant für Masterplan-Kapitel Finanzen (Monero/DEX-Abschnitt).

Das ist das Gesetz, das schon heute gilt und dafür sorgt, dass Krypto-Überweisungen über regulierte Börsen nachverfolgbar sein müssen — anders als oft angenommen ist das kein Zukunftsplan, sondern seit Ende 2024 aktives Recht.

BSDC-B-FIN-2024-032
in KraftRelevanz 3C3
11.09.2024
Antwort der Kommission auf parlamentarische Anfrage — Vermögensregister nicht Teil des AML-Pakets
Europäische Kommission (offizielle Antwort an das Europäische Parlament)
Recherche: DC
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Die Kommission hat 2024 schriftlich festgehalten, dass die Schaffung eines Registers auf EU-Ebene nicht Teil ihres AML-Pakets war und auch im finalen Kompromiss nicht beibehalten wurde.

Das ist der wichtigste Einzelbeleg für dieses Dossier: Die Kommission selbst hat schriftlich und offiziell an das Parlament bestätigt, dass das Vermögensregister NICHT beschlossen wurde und auch nicht Teil des verabschiedeten Pakets war. Wer "kommt 2027" behauptet, widerspricht einer offiziellen Kommissionsantwort.

BSDC-J-FIN-2026-033
in KraftRelevanz 2C3
04.07.2026
"EU-Vermögensregister 2026: Was beschlossen ist — und was nicht"
Fachartikel (Finanzberatung), Stand Juli 2026
Recherche: DC
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Ein Gesetzgebungsvorschlag für ein allgemeines Vermögensregister liegt bis heute nicht vor. Aussagen wie "ab 2026 müssen alle Vermögenswerte über 200.000 € gemeldet werden" haben keine Rechtsgrundlage (Stand: Juli 2026).

Ein aktueller Faktencheck (Stand Sommer 2026) widerlegt explizit die konkreten Falschbehauptungen, die online kursieren (bestimmte Eurobeträge, feste Jahreszahlen). Gut geeignet als direkter Gegen-Beleg, wenn Blackstone-Mitglieder solche Zahlen irgendwo aufschnappen.

BSDC-P-FIN-2023-049
in KraftRelevanz 3C4
31.05.2023
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA/MiCAR)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
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Verordnung vom 31. Mai 2023, anwendbar seit 30. Dezember 2024 — die erste umfassende EU-weite Regulierung für Kryptowerte-Märkte. Rechtsgrundlage für KYC-Pflichten bei zentralen Anbietern (CASPs) und die Klassifizierung von Token-Typen (u. a. Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens).

Das ist das zentrale EU-Gesetz für Kryptowährungen. Es regelt vor allem Börsen und Anbieter — Selbstverwahrung (eigene Wallet ohne Zwischenhändler) bleibt davon unberührt und legal.

BSDC-B-FIN-2025-050
in KraftRelevanz 3C4
03.01.2025
BaFin-Merkblatt Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Deutsche Aufsichtsbehörde konkretisiert die MiCA-Anforderungen für Kryptowerte-Dienstleister; Übergangsregelungen erlauben bereits nach deutschem Recht zugelassenen Instituten die Fortführung ihrer Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen.

Die deutsche Finanzaufsicht hat einen eigenen Leitfaden veröffentlicht, wie Krypto-Firmen das EU-Gesetz konkret umsetzen müssen — wichtig für den Masterplan-Abschnitt zu deutschen vs. ausländischen Krypto-Anbietern.

BSDC-B-FIN-2023-051
in KraftRelevanz 2C4
Juli 2025
laufend aktualisiert, Stand 16.07.2025
MiCA Level 2/3-Maßnahmen — ESMA-Übersichtstabelle (Leitlinien, technische Standards)
European Securities and Markets Authority (ESMA)
Recherche: DC
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Zeigt den vollständigen, granularen Umsetzungsstand von MiCA — von Q&As bis zu finalen Leitlinien. Gut geeignet, um bei künftigen Recherchen den aktuellsten Stand einzelner MiCA-Detailfragen schnell zu finden.

Diese Tabelle ist ein Nachschlagewerk für Detailfragen zu MiCA — nicht direkt zitierfähig für einen Blackstone-Artikel, aber nützlich als Rechercheausgangspunkt für Redakteure.

BSDC-J-FIN-2026-115
in KraftRelevanz 3C1
15.07.2026
"Digital euro enters trilogues: what the Council–Parliament positions mean for banks and payment providers"
Freshfields (internationale Wirtschaftskanzlei)
Recherche: DC
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Der Rat verabschiedete sein Verhandlungsmandat unter dänischer Präsidentschaft am 19. Dezember 2025, das Parlament seine Position am 9. Juli 2026. Weitere Trilog-Runden sind nach der Sommerpause geplant, mit dem Ziel einer politischen Einigung vor Ende 2026 und einem operativen digitalen Euro bis 2029.

Der Trilog hat gerade erst richtig begonnen — vorher gab es zwar Vorschläge, aber keine formale Verhandlungsposition des Parlaments. Das ist ein deutlich weiter fortgeschrittener, aber immer noch offener Stand als bei der Ersterfassung.

BSDC-J-FIN-2026-116
in KraftRelevanz 3C1
09.07.2026
"Digitaler Euro: Parlament gibt Trilog frei — die offenen Fragen" (416:169-Abstimmung, offene Streitpunkte)
Alexander Baumgärtner, Fachjournalist
Recherche: DC
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Mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum digitalen Euro beschlossen. Die Eckpunkte: Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, online wie offline funktionieren; die Grundfunktionen bleiben für Verbraucher kostenlos. Noch offen: Obergrenzen (Holding Limits) und Datenschutz-Ausgestaltung.

Klare Bestätigung der bisherigen Blackstone-Einordnung (Bargeldergänzung, nicht -abschaffung) — jetzt mit einer sehr konkreten, breiten Mehrheit im Parlament untermauert. Die eigentlich spannenden Detailfragen (wie viel Geld darf man im digitalen Euro halten, wie genau funktioniert der Datenschutz) sind aber weiterhin ungeklärt.

BSDC-J-FIN-2026-117
in KraftRelevanz 3C1
24.06.2026
"Digitaler Euro: EU-Parlament findet Position für anstehenden Trilog" — Parlaments-Datenschutzforderungen im Detail
Dr. Windows (Fachportal)
Recherche: DC
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Das EU-Parlament fordert eingebauten Datenschutz durch Privacy-by-Design und Privacy-by-Default; hierfür sollen modernste Technologien wie Zero-Knowledge-Proof für Transaktionen zum Einsatz kommen — auch die EZB soll die Identität der Nutzer nicht rückverfolgen können.

Bemerkenswert positiv für Blackstones Datenschutz-Perspektive: Das Parlament fordert nicht nur allgemein "Datenschutz", sondern eine sehr konkrete, kryptografisch anspruchsvolle Technologie (Zero-Knowledge-Proofs), mit der selbst die Zentralbank nicht nachvollziehen könnte, wer was bezahlt hat. Ob das am Ende auch im finalen Gesetzestext steht, ist die entscheidende Frage für ein späteres Update.

BSDC-O-FIN-2026-127
in KraftRelevanz 3C3
29.01.2026
"AMLA: Worum es bei der neuen EU-Behörde wirklich geht" — inkl. Kernergebnis der Machbarkeitsstudie selbst
CORRECTIV.Faktenforum
Recherche: DC
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Die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre — unter anderem wegen der Schwere möglicher Grundrechtseingriffe bei Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Eigentumsrechten der EU-Bürger.

Bisher noch nicht in der Datenbank: Die Machbarkeitsstudie selbst kommt zu einem eher skeptischen Ergebnis gegenüber einem zentralen Register — nicht nur "wurde nicht beschlossen", sondern die Studie warnt sogar selbst vor Grundrechtsproblemen. Das ist ein noch stärkerer Beleg gegen die Übertreibung "das Register kommt sicher" als bisher in der Datenbank vorhanden.

BSDC-J-FIN-2026-128
in KraftRelevanz 2C3
15.03.2026
"Was ist das Vermögensregister der EU? — Machbarkeitsstudie" — aktueller Faktencheck mit Drei-Szenarien-Erklärung
Fachportal
Recherche: DC
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Es gibt 2026 keinen beschlossenen Fahrplan für ein allgemeines EU-Vermögensregister — kein Startjahr, keinen Umsetzungsplan, kein Inkrafttreten. In der öffentlichen Debatte werden oft drei verschiedene Dinge vermischt: die politische Idee eines Vermögensregisters, das tatsächlich beschlossene Geldwäschepaket und die neue Behörde AMLA.

Bestätigt noch einmal unabhängig denselben Stand — und benennt explizit den häufigsten Fehler in der öffentlichen Debatte (Vermischung von drei unterschiedlichen Dingen). Gut geeignet als Vorlage für die "was oft behauptet wird"-Sektion im Dossier.

BSDC-B-FIN-2026-137
in KraftRelevanz 2C4
29.07.2026
ESMA MiCA-Register — aktuelle Marktgröße
Cryptonomist, mit ESMA-Datenbezug
Recherche: DC
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Über 270 Krypto-Dienstleister sind Stand 29. Juli 2026 unter MiCA in der EU registriert.

Konkrete Zahl zur Marktgröße unter dem neuen Regelwerk — nützlich, um zu zeigen, dass MiCA praktisch angewendet wird und nicht nur Theorie ist.

BSDC-B-FIN-2025-154
in KraftRelevanz 3C1
Oktober 2025
30.10.2025
"Progress on the preparation phase of a digital euro" — EZB-Abschlussbericht der Vorbereitungsphase
Europäische Zentralbank
Recherche: DC
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Die EZB peilt eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 an, unter der Annahme, dass die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Laufe von 2026 verabschieden. Eine Pilotphase mit ersten Transaktionen könnte bereits ab Mitte 2027 beginnen. Die Auswahl der Anbieter für die Service-Plattform (DESP) wurde als wichtiger Meilenstein erreicht.

Offizielle Selbstauskunft der Zentralbank zum aktuellsten Fahrplan-Stand — die Vorbereitungsphase (November 2023 bis Oktober 2025) ist formal abgeschlossen, jetzt beginnt die konkrete technische Umsetzung parallel zum politischen Prozess.

BSDC-B-FIN-2025-155
in KraftRelevanz 3C1
31.10.2025
EZB-Analyse zu Holding-Limit-Szenarien (500€ bis 3.000€)
Digital Euro Association, mit direktem Bezug auf EZB-Analyse vom 30.10.2025
Recherche: DC
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Auf Anfrage der Mitgesetzgeber analysierte die EZB die finanzstabilitätsbezogenen Effekte hypothetischer Haltegrenzen zwischen 500€ und 3.000€ pro Person, sowohl im Normalbetrieb als auch in extremen Flucht-in-Sicherheit-Szenarien. Die EZB betont, dies sei eine technische Antwort, nicht die eigene Positionierung zu einer angemessenen Höhe. Banken im Euroraum müssten laut EZB-Schätzung 4,0 bis 5,8 Milliarden Euro über vier Jahre investieren, um Systeme anzubinden.

Konkrete Zahlen für die "wie viel Geld darf ich im digitalen Euro halten"-Frage, die in Dossier C1 bisher nur als "offener Punkt" stand: Die Bandbreite liegt zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person — und selbst die Umstellung für Banken kostet mehrere Milliarden. Wichtig: Die EZB positioniert sich bewusst nicht selbst zur genauen Zahl, das ist Sache der Gesetzgeber.

BSDC-J-FIN-2026-156
in KraftRelevanz 3C1
14.07.2026
"Digital euro raises concerns over control and financial privacy" — Kritische Stimmen und Stablecoin-Vergleichszahlen
CryptoBriefing
Recherche: DC
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Der European Data Protection Board wies bereits 2021 auf das Risiko hin und empfahl, dass jedes digitale-Euro-System anonyme oder pseudonyme Transaktionsoptionen enthalten sollte. Euro-denominierte Stablecoins erreichten im Januar 2026 eine Marktkapitalisierung von rund 450 Millionen Euro, gegenüber rund 50 Millionen Euro nur zwei Jahre zuvor — eine Verneunfachung ganz ohne staatliches Mandat oder Zentralbank-Rückendeckung.

Zwei wichtige Punkte: Erstens zeigt sich, dass der Datenschutz-Einwand nicht neu ist, sondern seit 2021 von der offiziellen EU-Datenschutzaufsicht selbst kommt. Zweitens ein interessanter Kontrastfakt: Private, unregulierte Euro-Stablecoins wachsen schon jetzt rasant — ein Hinweis darauf, dass der Markt eine digitale Euro-Alternative schon selbst entwickelt, unabhängig vom offiziellen Digitalen Euro.

BSDC-J-FIN-2026-157
in KraftRelevanz 2C1
Juli 2026
Juli 2026
"EU Digital Euro: New Regulations Explained" — finaler Regulierungsrahmen vom 11.07.2026
Fachportal
Recherche: DC
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Die 200-seitige Dokumentation soll Innovation mit Datenschutz, Finanzstabilität und monetärer Souveränität in Einklang bringen; als Holding Limit werden 3.000 Euro genannt, mit Offline-Zahlungsfunktion und einem Rollout-Ziel für 2028.

Vorsicht bei dieser Quelle: Sie behauptet einen bereits finalisierten Rahmen zum 11.07.2026 — das steht im Widerspruch zu den offiziellen EZB/Parlaments-Quellen, die erst von einer am 13.07.2026 beginnenden Trilog-Verhandlung sprechen. Vermutlich eine ungenaue oder verfrühte Darstellung. Nicht als Beleg für "Gesetz ist fertig" verwenden, bevor der Widerspruch geklärt ist.

BSDC-J-FIN-2026-210
in KraftRelevanz 3C4, Masterplan
Juli 2026
Juli 2026 (laut Metadaten "1 month ago")
"Where to Buy Monero After the Delistings (2026 Guide)" — Gesamtüberblick der Delisting-Welle
LeoDex (Fachportal)
Recherche: DC
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73 Börsen entfernten Privacy-Coins im Laufe des Jahres 2025 — ein Anstieg von 43% gegenüber 2023. OKX entfernte XMR-, ZEC- und DASH-Paare am 5. Januar 2024, Binance delistete XMR am 20. Februar 2024 weltweit, Kraken zog XMR im Juni 2024 aus Irland und Belgien zurück und im Oktober 2024 aus dem gesamten EWR. Trotzdem erreichte XMR im Januar 2026 mit rund 797 Dollar ein Allzeithoch — die Delisting-Welle "tötete Monero nicht, sie leitete es um".

Wichtige Nuance für den Masterplan: Die MiCA-getriebene Delisting-Welle hat Monero nicht verschwinden lassen, sondern den Handel von regulierten Börsen zu P2P-Netzwerken und Atomic-Swap-Tools verlagert — genau die Art von Ausweichverhalten, die Blackstones Prinzip "Regulierung schafft Umgehungsanreize" belegt. Gleichzeitig realistisch bleiben: Der Zugang ist komplizierter geworden, nicht mehr "einfach an der Börse kaufen".

BSDC-J-FIN-2026-211
in KraftRelevanz 3C4, Masterplan
Mai 2026
21.05.2026
"Monero kaufen 2026: XMR-Kauf trotz MiCAR-Delistings in DACH" — deutschsprachiger Statusüberblick
ChainATM (Fachportal)
Recherche: DC
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MiCAR hat seit Dezember 2024 Privacy-Coins de-facto aus EU-Börsen verbannt: Bitpanda delistete Monero 2024, Bitvavo 2025, Binance EU im Februar 2024, Coinbase EU listete Monero nie. Kraken EU bleibt Stand Mai 2026 die letzte direkte EU-Option (in einigen Ländern, Status variiert). Grund: Die Travel Rule erfordert Identifikation aller Transaktionsbeteiligten ab 1.000 Euro — Monero verbirgt Sender und Empfänger aber absichtlich.

Sehr konkrete, DACH-spezifische Übersicht für den Masterplan — direkt anwendbar für Blackstones Zielgruppe. Wichtiger technischer Kern: Es ist kein reines "Privacy-Coins sind böse"-Verbot, sondern ein Konflikt zwischen der Travel-Rule-Pflicht (Nachverfolgbarkeit) und Moneros Grunddesign (bewusste Anonymität) — die beiden sind technisch nicht miteinander vereinbar.

BSDC-J-FIN-2024-212
in KraftRelevanz 2C4
02.10.2024
Ursprüngliche Kraken-Ankündigung zum EEA-Delisting
Invezz (Finanzfachmedium)
Recherche: DC
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Kraken betonte, die Entscheidung zum Delisting nicht leichtfertig getroffen zu haben und bleibe weiter dem Ziel verpflichtet, europäischen Nutzern eine erstklassige Handelserfahrung zu bieten — die Entscheidung falle im Kontext wachsenden regulatorischen Drucks vor Inkrafttreten von MiCA.

Zeigt die Unternehmensperspektive: Kraken stellt die Entscheidung explizit als regulatorisch erzwungen dar, nicht als eigene Wahl — wichtig für die Einordnung, dass es sich um eine direkte Konsequenz der MiCA/AML-Regulierung handelt, nicht um eine unabhängige Geschäftsentscheidung der Börsen.

BSDC-J-FIN-2026-213
in KraftRelevanz 2C4, Masterplan
21.05.2026
Marktkapitalisierungs- und Preisentwicklung XMR nach Delistings
ChainATM
Recherche: DC
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XMR-Marktkapitalisierung Mai 2026: rund 3 Milliarden Dollar bei rund 180 Euro pro XMR — aktuell Rang um Top-30, während Monero vor den Delistings noch in den Top-10 der Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung lag.

Konkreter Beleg für die tatsächliche Auswirkung: Monero ist von einer Top-10- auf eine Top-30-Kryptowährung zurückgefallen — eine messbare, aber nicht existenzbedrohende Auswirkung der Regulierung. Wichtig für eine differenzierte Darstellung: weder "Monero ist tot" noch "die Regulierung hatte keine Wirkung".