Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-FIN-2018-2328
Relevanz 31MDB, Geldwaesche, Interpol-Fahndung
01.11.2018
Jho Low: US-Anklage gegen mutmaßlichen 1MDB-Drahtzieher
U.S. Department of Justice (Eastern District of New York)
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Das US-Justizministerium klagte den malaysischen Finanzier Low Taek Jho, bekannt als Jho Low, am 01.11.2018 wegen Verschwörung zur Geldwäsche und gegen den Foreign Corrupt Practices Act an. Laut Anklage soll Low mehr als 2,7 Milliarden US-Dollar aus dem Staatsfonds 1MDB veruntreut und teils zur Bestechung von Beamten sowie für Luxusimmobilien und die Finanzierung von Hollywoodfilmen wie The Wolf of Wall Street verwendet haben. Bereits am 24.08.2018 hatte die malaysische Staatsanwaltschaft Low in Abwesenheit angeklagt, Interpol stellte am 11.06.2018 eine Red Notice gegen ihn aus.

Jho Lows genauer Aufenthaltsort ist bis heute nicht offiziell bestätigt, malaysische Behörden vermuteten wiederholt China, was chinesische Stellen mehrfach dementierten. Da Low nie festgenommen wurde, gibt es gegen ihn persönlich kein Strafurteil. Diese Anklage bezieht sich nur auf einen Teilbetrag von 2,7 Milliarden Dollar der insgesamt veruntreuten rund 4,5 Milliarden Dollar. Eine Auslieferung fand bis heute nicht statt.

BSDC-J-FIN-2018-2329
Relevanz 3Geldwaesche, Bankenaufsicht, Danske-Bank
03.05.2018
Finanstilsynet-Entscheidung zu Danske Bank Estland
Finanstilsynet (dänische Finanzaufsichtsbehörde)
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Die dänische Finanzaufsicht Finanstilsynet stellte am 03.05.2018 schwere Mängel in der Unternehmensführung von Danske Bank bei der Geldwäscheprävention in der estnischen Zweigstelle fest. Die Behörde erließ acht Anordnungen und acht Rügen und verlangte eine Erhöhung der Kapitalanforderung um 5 Milliarden dänische Kronen. Laut Finanstilsynet reagierte die Bankführung zu spät auf Hinweise eines internen Whistleblowers. Zwischen 2007 und 2015 wurden über die estnische Zweigstelle rund 200 Milliarden Euro an Zahlungen von Nichtansässigen abgewickelt, überwiegend aus Russland und anderen früheren Sowjetstaaten.

Nicht belegt ist, welcher Anteil der rund 200 Milliarden Euro tatsächlich aus Geldwäsche stammte, die Zahl umfasst auch legale Transaktionen. Das Entscheidungsdatum wird in manchen Sekundärquellen fälschlich mit 2019 statt 2018 angegeben. Offen blieb zum Zeitpunkt der Entscheidung, ob einzelne frühere Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen würden.

BSDC-B-FIN-2018-2330
Relevanz 3Geldwaesche, Bankenaufsicht, Compliance
04.09.2018
ING Niederlande: 775 Millionen Euro Bußgeld wegen Geldwäsche-Versäumnissen
Openbaar Ministerie (Niederländische Staatsanwaltschaft)
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Die niederländische Großbank ING einigte sich am 04.09.2018 mit der Staatsanwaltschaft auf eine Zahlung von 775 Millionen Euro, davon 675 Millionen Euro Geldbuße und 100 Millionen Euro Gewinnabschöpfung. Grund waren strukturelle Mängel bei der Geldwäscheprävention zwischen 2010 und 2016, darunter unzureichende Kundenprüfung und ausgebliebene Verdachtsmeldungen. Es handelte sich um einen außergerichtlichen Vergleich ohne Gerichtsverfahren, die Summe war zum Zeitpunkt der Einigung der höchste jemals in den Niederlanden verhängte Betrag in einem Strafverfahren.

Nicht Bestandteil des Settlements war eine strafrechtliche Verurteilung der Bank selbst, viele Einzelheiten zu konkreten Geldwäschefällen sind dadurch nicht öffentlich nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft sprach nur von hunderten Millionen Euro inkriminierter Gelder, ohne präzise Summe. Strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne frühere Manager liefen separat weiter, ihr Ausgang ist in dieser Quelle nicht dokumentiert.

BSDC-P-FIN-2018-2331
Relevanz 3Geldwaesche, Bankenaufsicht, USA
07.02.2018
Rabobank Kalifornien: 369 Millionen Dollar Strafe wegen Verschleierung von Geldwäschemängeln
US-Justizministerium (DOJ) / US-Attorney Southern District of California
Recherche: DC
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Rabobank National Association, die kalifornische Tochtergesellschaft der niederländischen Cooperatieve Rabobank, bekannte sich im Februar 2018 vor einem US-Bundesgericht schuldig, die Aufsichtsbehörde OCC bei einer Prüfung getäuscht zu haben, und stimmte einer Zahlung von rund 369 Millionen US-Dollar zu. Zwischen 2009 und 2012 ließen mangelhafte Programme an den Filialen in Calexico und Tecate hunderte Millionen Dollar an nicht nachverfolgbarem Bargeld aus Mexiko unbeanstandet passieren. Als das OCC dies 2013 aufzudecken drohte, sollen Bankmitarbeiter der Aufsicht falsche Angaben gemacht und Unterlagen zurückgehalten haben.

Nicht abschließend geklärt ist, in welchem Umfang das durchgeleitete Bargeld tatsächlich aus Drogenhandel mexikanischer Kartelle stammte, die Angabe hunderte Millionen Dollar ist eine Näherung. Der genaue Anteil der 369 Millionen Dollar als strafrechtliche Vermögensabschöpfung versus zivilrechtliche Bußgelder anderer Behörden wird in Presseberichten unterschiedlich aufgeschlüsselt. Die Rolle einzelner früherer Führungskräfte ist in den ausgewerteten Quellen nur unvollständig dargestellt.

BSDC-P-FIN-2019-2332
Relevanz 3Sanktionsumgehung, Geldwaesche, Standard-Chartered
09.04.2019
Standard Chartered: Wiederholte US-Bußgelder wegen Sanktionsverstößen und Geldwäsche 2012 bis 2019
U.S. Department of Justice (DOJ)
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Standard Chartered Bank zahlte zwischen 2012 und 2019 wiederholt Bußgelder an US- und britische Behörden wegen Umgehung von Iran-Sanktionen. Im Dezember 2012 zahlte die Bank rund 667 Millionen Dollar wegen verschleierter Iran-Transaktionen aus 2001 bis 2007. 2014 verhängte die New Yorker Finanzaufsicht DFS eine weitere Strafe von 300 Millionen Dollar. Am 09.04.2019 bekannte sich die Bank schuldig, zwischen 2007 und 2011 rund 9.500 Transaktionen im Wert von etwa 240 Millionen Dollar für iranische Institutionen abgewickelt zu haben, und zahlte zusammen mit mehreren Behörden insgesamt rund 1,1 Milliarden Dollar.

Die genaue Aufschlüsselung der Transaktionssummen variiert je nach Quelle und Behörde, ob und wie stark sich verschiedene Zeiträume und Summen überschneiden, lässt sich aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht vollständig auflösen. Bei den Verfahren handelt es sich überwiegend um Deferred Prosecution Agreements und aufsichtsrechtliche Vergleiche, nicht um Urteile nach vollständigem Strafprozess. Eine individuelle strafrechtliche Verantwortung einzelner Manager ist öffentlich nicht dokumentiert.

BSDC-B-FIN-2014-2333
Relevanz 3BNP-Paribas, US-Sanktionen, Geldwaesche-Banken
30.06.2014
BNP Paribas: 8,9-Milliarden-Dollar-Bußgeld wegen US-Sanktionsverstößen gegen Sudan, Iran und Kuba
U.S. Department of Justice (DOJ)
Recherche: DC
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Am 30.06.2014 einigte sich BNP Paribas mit dem US-Justizministerium und weiteren Behörden auf eine Gesamtstrafe von 8,9736 Milliarden Dollar. Die Bank bekannte sich schuldig, zwischen 2004 und 2012 vorsätzlich Transaktionen für Kunden in Sudan, Iran und Kuba über das US-Finanzsystem abgewickelt zu haben. Richterin Lorna Schofield verhängte das Urteil formell am 01.05.2015 in Manhattan. Es war die höchste je in einem US-Strafverfahren verhängte Geldstrafe und die erste Verurteilung eines Finanzinstituts wegen Verstößen gegen US-Wirtschaftssanktionen. BNP Paribas musste zusätzlich 13 verantwortliche Mitarbeiter entlassen.

Kein einzelner Bankmanager wurde in diesem Verfahren strafrechtlich angeklagt, es blieb bei der Entlassung von 13 Mitarbeitern. Das Gesamtvolumen der über Jahre abgewickelten sanktionierten Transaktionen wird in Sekundärquellen uneinheitlich beziffert, teils mit über 30 Milliarden, teils mit bis zu rund 190 Milliarden Dollar. Ob seither ein höheres Sanktionsbußgeld gegen ein Finanzinstitut verhängt wurde, ist in verfügbaren Quellen unterschiedlich bewertet.

BSDC-P-FIN-2019-2334
Relevanz 3Geldwaesche, Danske-Bank-Skandal, Baltikum-Bankenaufsicht
19.02.2019
Danske Bank: Rückzug aus Litauen und Lettland ohne separate Bußgelder
Danske Bank A/S / Bank of Lithuania
Recherche: DC
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Am 19.02.2019 kündigte Danske Bank an, ihre verbliebenen Geschäftsaktivitäten in Lettland, Litauen und Russland vollständig einzustellen. Anders als bei der estnischen Filiale, die wegen verdächtiger Transaktionen im Zeitraum 2007 bis 2015 in Höhe von rund 200 Milliarden Euro zur Schließung gezwungen wurde, begründete Danske Bank den Rückzug aus Lettland und Litauen als eigene strategische Entscheidung. Bereits 2015 hatte die Bank das Privatkundengeschäft in Litauen und Lettland an Swedbank verkauft. Die litauische Zentralbank erklärte, mit dänischen Behörden zu kooperieren, ohne dass ein eigenes Bußgeld gegen Danske Bank in Litauen bekannt wurde.

Nicht belegt ist, dass die lettische oder litauische Finanzaufsicht ein eigenständiges Bußgeld speziell für die Filialen in Riga oder Vilnius verhängt haben, wie es für Estland dokumentiert ist. Es bleibt unklar, ob und in welchem Umfang die 2 Milliarden US-Dollar schwere Gesamteinigung von Danske Bank aus dem Jahr 2022 auch Sachverhalte aus Lettland oder Litauen mit abdeckte.

BSDC-J-FIN-2017-2348
Relevanz 3Steuervermeidung, Offshore-Leaks, Finanzkriminalitaet
05.11.2017
Paradise Papers: Offshore-Kanzlei Appleby und die globale Steuervermeidung
International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ)
Recherche: DC
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Am 05.11.2017 veröffentlichte das ICIJ gemeinsam mit 95 Medienpartnern in 67 Ländern die Paradise Papers, basierend auf 13,4 Millionen Dokumenten mit 1,4 Terabyte Umfang. Der Großteil, rund 7 Millionen Dateien, stammt von der Offshore-Kanzlei Appleby mit Sitz in Bermuda. Die Dokumente wurden der Süddeutschen Zeitung zugespielt. Unter den genannten Personen und Organisationen befanden sich die Duchy of Lancaster der Queen, der damalige US-Handelsminister Wilbur Ross sowie Apple und Nike.

Nicht bewiesen ist, dass alle genannten Personen oder Unternehmen Steuerhinterziehung im rechtlichen Sinne begangen haben, da Offshore-Strukturen in vielen Fällen legal sind. Appleby wies Vorwürfe rechtswidrigen Handelns zurück. Die genaue Herkunft des Lecks wurde von der Süddeutschen Zeitung nicht offengelegt.

BSDC-P-FIN-2024-2364
Relevanz 3Kryptowaehrungen, Anlagebetrug, Unternehmenszusammenbruch
28.03.2024
FTX-Gründer Sam Bankman-Fried zu 25 Jahren Haft verurteilt
U.S. Attorney's Office, Southern District of New York (Department of Justice)
Recherche: DC
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Sam Bankman-Fried, Gründer der Kryptobörse FTX und der Handelsfirma Alameda Research, wurde am 28.03.2024 zu 25 Jahren Haft verurteilt. Er hatte Kundengelder von FTX in Milliardenhöhe veruntreut, Investoren um mehr als 1,7 Milliarden US-Dollar betrogen und Kreditgeber von Alameda um mehr als 1,3 Milliarden US-Dollar geschädigt. Eine Jury befand ihn im November 2023 in allen sieben Anklagepunkten für schuldig. FTX war im November 2022 zusammengebrochen. Das Gericht ordnete eine Vermögenseinziehung von rund 11 Milliarden US-Dollar an.

Nicht abschließend geklärt ist die genaue Höhe des tatsächlichen Kundenschadens, da die Insolvenzverwaltung nach dem Zusammenbruch einen erheblichen Teil der Vermögenswerte durch Verkäufe wiederbeschaffte. Umstritten bleibt, welchen Anteil am Zusammenbruch strukturelle Schwächen der Kryptobranche insgesamt hatten gegenüber individuellem kriminellem Handeln.

BSDC-P-FIN-2024-2365
Relevanz 3Kryptowaehrungen, Anlagebetrug, Marktmanipulation
13.06.2024
SEC-Urteil gegen Terraform Labs und Do Kwon nach Terra-Luna-Kollaps
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Recherche: DC
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Eine Jury befand Terraform Labs und Mitgründer Do Kwon am 05.04.2024 einstimmig des Wertpapierbetrugs für schuldig, im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Stablecoins TerraUSD und des Tokens Luna im Mai 2022, bei dem das Terra-Ökosystem nach SEC-Angaben rund 40 Milliarden US-Dollar an Marktwert verlor. Am 12.06.2024 bestätigte das Gericht ein finales Urteil über 4,5 Milliarden US-Dollar, davon rund 3,59 Milliarden Gewinnabschöpfung. Kwon und Terraform Labs wurde dauerhaft der Handel mit Krypto-Wertpapieren untersagt.

Nicht abschließend geklärt ist, wie viel des zugesprochenen Betrags tatsächlich zurückerhalten wird, da Terraform Labs zum Urteilszeitpunkt bereits weitgehend zahlungsunfähig war. Offen bleibt der Ausgang paralleler strafrechtlicher Verfahren gegen Do Kwon in den USA und Südkorea sowie Fragen zu seiner Auslieferung.

BSDC-P-FIN-2020-2367
Relevanz 3Geldwaesche, Korrespondenzbanken, Bankenaufsicht
07.07.2020
Deutsche Bank als Korrespondenzbank für Danske Bank Estland: 150-Millionen-Dollar-Strafzahlung
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Recherche: DC
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Die NYDFS verhängte am 07.07.2020 eine Strafe von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank wegen Compliance-Versäumnissen im Zusammenhang mit drei ehemaligen Kunden, darunter die estnische Niederlassung der Danske Bank. Die Deutsche Bank stufte Danske Estonia zwar mit höchster Risikokategorie ein, ergriff aber trotz interner Hinweise keine ausreichenden Maßnahmen, um zu verhindern, dass Milliarden Dollar verdächtiger Transaktionen über ihre New Yorker Konten flossen.

Die exakte Summe der über die Deutsche Bank abgewickelten verdächtigen Transaktionen wird in der NYDFS-Mitteilung nicht beziffert. Offen bleibt, in welchem Umfang einzelne Mitarbeiter vorsätzlich handelten oder es sich um systemische Kontrolldefizite handelte, da die Konsequenz eine zivilrechtliche Aufsichtsstrafe ohne strafrechtliche Anklage war.

BSDC-P-FIN-2016-2368
Relevanz 3Dieselgate, Unternehmenskriminalitaet, USA-Regulierung
28.06.2016
Volkswagen Dieselgate USA: EPA-Ermittlungen und 14,7-Milliarden-Dollar-Vergleich
U.S. Department of Justice / U.S. EPA
Recherche: DC
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Volkswagen erklärte sich am 28.06.2016 bereit, bis zu 14,7 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um Vorwürfe wegen manipulierter Abgastests bei rund 500.000 Dieselfahrzeugen beizulegen. VW hatte eine Software eingebaut, die den Prüfstandstest erkannte und nur dann die volle Abgasreinigung aktivierte. Im Januar 2017 bekannte sich VW zusätzlich in einem Strafverfahren schuldig und zahlte weitere 4,3 Milliarden Dollar. Der ehemalige VW-Manager Oliver Schmidt wurde am 06.12.2017 zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Nicht öffentlich dokumentiert ist, wer innerhalb der VW-Konzernspitze in Wolfsburg wann genau von der Manipulation wusste, die eigentliche Konzernführung wurde strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Die Gesamtzahl weltweit betroffener Fahrzeuge von rund 11 Millionen stammt aus VW-eigenen Angaben, nicht unabhängig verifiziert.

BSDC-J-FIN-2016-2370
Relevanz 3CEO-Fraud, Business-Email-Compromise, Bankbetrug
26.01.2016
CEO-Fraud bei Crelan Bank: 70 Millionen Euro Schaden durch BEC-Betrug
Help Net Security
Recherche: DC
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Die belgische Bank Crelan, Tochtergesellschaft der Crédit-Agricole-Gruppe, verlor durch einen Business-Email-Compromise-Betrug rund 70 Millionen Euro. Täter gaben sich per E-Mail als Geschäftsführung aus und wiesen einen Mitarbeiter der Finanzabteilung an, eine Zahlung an ein von ihnen kontrolliertes Konto zu veranlassen. Der Betrug wurde durch interne Revision aufgedeckt, nachdem das Geld bereits überwiesen worden war.

Nicht dokumentiert ist, welche Personen konkret hinter dem Betrug standen und ob Täter je identifiziert oder verurteilt wurden. Die genaue technische Vorgehensweise ist in den verfügbaren Quellen nicht abschließend geklärt. Die Schadenssumme wird uneinheitlich zwischen 70 Millionen Euro und rund 75,8 Millionen US-Dollar angegeben.

BSDC-J-FIN-2019-2371
Relevanz 3CEO-Fraud, Business-Email-Compromise, Finanzkriminalitaet
09.09.2019
Toyota Boshoku Europe: CEO-Fraud mit rund 37 Millionen Dollar Schaden
BleepingComputer
Recherche: DC
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Eine europäische Tochtergesellschaft von Toyota Boshoku verlor am 14.08.2019 durch einen Business-Email-Compromise-Angriff rund 4 Milliarden Yen, umgerechnet etwa 37,47 Millionen US-Dollar. Ein Mitarbeiter wurde per gefälschter E-Mail-Anweisung dazu gebracht, eine vermeintliche Lieferantenrechnung an ein von den Tätern kontrolliertes Konto zu überweisen. Toyota Boshoku bestätigte den Vorfall, leitete eine Untersuchung ein und schaltete lokale Behörden ein.

Nicht öffentlich dokumentiert sind der genaue technische Ablauf des Angriffs sowie der Name der konkret betroffenen europäischen Tochtergesellschaft. Unklar bleibt, wie viel des Geldes letztlich zurückgeholt werden konnte und ob täterseitig jemand identifiziert wurde.

BSDC-J-FIN-2014-2372
Relevanz 3Kryptowaehrungen, Insolvenzrecht, Boersenhack
28.02.2014
Mt. Gox Zusammenbruch: Verlust von 850.000 Bitcoin und jahrelanges Entschädigungsverfahren
Decrypt
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Die japanische Bitcoin-Börse Mt. Gox stoppte im Februar 2014 alle Kundenabhebungen und meldete am 28.02.2014 in Tokio Insolvenz an, nachdem 850.000 Bitcoin von Kunden aus ihren Wallets verschwunden waren, damals rund 473 Millionen US-Dollar wert. 2021 genehmigte das Bezirksgericht Tokio einen Plan zur zivilen Rehabilitation für rund 24.000 Gläubiger. Die tatsächlichen Auszahlungen begannen am 05.07.2024, wobei viele Gläubiger wegen des gestiegenen Bitcoin-Kurses in US-Dollar mehr erhielten als sie 2014 verloren hatten.

Nicht abschließend geklärt ist, wie genau die 850.000 Bitcoin verschwanden, es kursieren mehrere Erklärungen von Hackerangriff bis technischem Missmanagement. Von den ursprünglich verlorenen Coins wurden später etwa 200.000 wiedergefunden, der Verbleib des Rests bleibt ungeklärt. Der ursprünglich für Oktober 2024 angesetzte Abschluss der Rückzahlungen wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf Oktober 2026.

BSDC-P-FIN-2023-2373
Relevanz 3Finanzkriminalitaet, Kryptowaehrungen, Geldwaesche
21.11.2023
Binance-Einigung mit US-Justizministerium wegen Geldwäsche
US Department of Justice
Recherche: DC
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Am 21.11.2023 bekannte sich Binance Holdings Limited vor einem US-Bundesgericht in drei Anklagepunkten schuldig, darunter Verstoß gegen den Bank Secrecy Act. Das Unternehmen einigte sich auf Zahlungen von über 4,3 Milliarden US-Dollar. Gründer und CEO Changpeng Zhao bekannte sich ebenfalls persönlich schuldig und trat zurück. Laut DOJ ermöglichte Binance über fünf Jahre Transaktionen von Nutzern aus sanktionierten Ländern mit Verbindungen zu Hamas und dem Islamischen Staat, Gesamtvolumen fast eine Milliarde US-Dollar.

Der exakte Gesamtbetrag der finanziellen Belastung ist nicht abschließend geklärt, da neben der DOJ-Zahlung zusätzliche Summen an FinCEN und OFAC vereinbart wurden. Die Zahl von fast einer Milliarde Dollar an Transaktionen mit Bezug zu sanktionierten Akteuren stammt aus der DOJ-Darstellung, nicht aus einem unabhängigen Gerichtsurteil.

BSDC-P-FIN-2002-2374
Relevanz 3Bilanzfaelschung, Wirtschaftspruefung, Unternehmensinsolvenz
15.06.2002
Enron-Bilanzskandal und Verurteilung von Arthur Andersen
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Recherche: DC
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Am 15.06.2002 sprach eine Jury in Houston die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen der Behinderung der Justiz schuldig, weil Mitarbeiter im Herbst 2001 systematisch Dokumente zur Enron-Prüfung vernichtet hatten. Enron hatte durch Zweckgesellschaften Verluste außerhalb der Bilanz verborgen und meldete am 02.12.2001 Insolvenz an, damals die größte Unternehmensinsolvenz der US-Geschichte. Infolge der Verurteilung durfte Andersen ab dem 31.08.2002 nicht mehr vor der SEC praktizieren und stellte den Geschäftsbetrieb ein, rund 85.000 Arbeitsplätze weltweit waren betroffen.

Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil gegen Arthur Andersen 2005 wegen fehlerhafter Jury-Anweisungen wieder auf, ohne dass es zu einer erneuten Verfolgung kam, da die Firma bereits nicht mehr existierte. Unklar bleibt, in welchem Umfang einzelne Andersen-Partner außerhalb von Houston von der Aktenvernichtung wussten.

BSDC-P-FIN-2019-2375
Relevanz 3Wirecard, BaFin-Aufsichtsversagen, Leerverkaufsverbot
18.02.2019
Wirecard-Skandal: BaFin-Leerverkaufsverbot und Strafanzeigen gegen Financial-Times-Reporter
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Recherche: DC
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Am 18.02.2019 erließ die BaFin ein Verbot von Netto-Leerverkaufspositionen in Wirecard-Aktien bis zum 18.04.2019. Die Maßnahme folgte auf Financial-Times-Berichte vom 30.01.2019 über mögliche Bilanzmanipulationen bei einer Wirecard-Tochter in Singapur. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte zudem wegen Marktmanipulation gegen die FT-Journalisten und gegen Leerverkaufshändler. Sechzehn Monate später meldete Wirecard Insolvenz an, nachdem 1,9 Milliarden Euro auf angeblichen Treuhandkonten auf den Philippinen nicht auffindbar waren.

Die gegen die FT-Journalisten eingeleiteten Ermittlungen wurden später eingestellt, ohne dass eine Straftat nachgewiesen wurde. Umstritten und Gegenstand eines späteren Bundestags-Untersuchungsausschusses blieb, ob die BaFin durch Verbot und Anzeigen berechtigte Kritik unterdrückte. Feste Schadensersatzsummen gegenüber der BaFin wurden von deutschen Gerichten in mehreren Verfahren abgelehnt.

BSDC-P-FIN-2023-2376
Relevanz 3Bankenaufsicht, IT-Migration, Verbraucherschutz-Finanzen
04.09.2023
Postbank-IT-Umstellung: BaFin bestellt Sonderbeauftragten wegen monatelanger Erreichbarkeits- und Kontoprobleme
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Recherche: DC
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Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 kam es bei Postbank und DSL Bank, beides Marken der Deutschen Bank, zu erheblichen Beeinträchtigungen infolge einer IT-Migration von rund vier Millionen Kundenverträgen. Betroffen waren Online-Banking, telefonische Erreichbarkeit sowie die Bearbeitung von Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten. Die BaFin bestellte am 29.09.2023 einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Behebung der Serviceeinschränkungen. Besonders schwerwiegend waren laut BaFin die Auswirkungen auf Pfändungsschutzkonten.

Die eigentliche technische IT-Migration erfolgte erst zum Jahreswechsel 2022/2023, nicht 2018/2019 wie teils kolportiert, obwohl die rechtliche Fusion von Postbank und Deutsche-Bank-Privatkundensparte bereits 2018 stattfand. Offen bleiben die genaue Zahl betroffener Kunden und der Zeitpunkt, zu dem die BaFin die Serviceeinschränkungen als vollständig behoben ansah.

BSDC-J-FIN-2026-2377
Relevanz 3Cum-Ex, Steuerhinterziehung, Commerzbank
20.08.2026
Commerzbank Cum-Ex: Anklage gegen vier Ex-Banker in Frankfurt
hessenschau.de (Hessischer Rundfunk)
Recherche: DC
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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhob am 20.08.2026 Anklage gegen vier ehemalige Commerzbank-Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Cum-Ex-Geschäfte aus dem Jahr 2008, mit einem Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro. Es ist die siebte Anklage der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft im Cum-Ex-Komplex, der derzeit zehn weitere Fallkomplexe mit 39 Beschuldigten untersucht. Bereits 2017 durchsuchten Ermittler die Commerzbank-Zentrale wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung mit einem damaligen mutmaßlichen Schaden von rund 40 Millionen Euro.

Nicht dokumentiert ist, ob die Commerzbank als Institution selbst strafrechtlich belangt wird, die Anklage richtet sich ausschließlich gegen vier ehemalige Mitarbeiter persönlich. Unklar bleibt das Verhältnis zwischen dem 2017 genannten Schaden von rund 40 Millionen Euro und dem aktuellen Betrag von über 20 Millionen Euro. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist offen, da bislang nur eine Anklage vorliegt.

BSDC-P-FIN-2020-2378
Relevanz 3Finanzkriminalitaet, Geldwaesche, Sorgfaltspflicht
07.07.2020
Deutsche Bank Bußgeld wegen Jeffrey-Epstein-Geschäftsbeziehung
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Recherche: DC
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Am 07.07.2020 verhängte die NYDFS gegen die Deutsche Bank eine Geldbuße von insgesamt 150 Millionen US-Dollar wegen Verstößen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu Danske Banks Estland-Filiale, zu Jeffrey Epstein und zur FBME Bank, davon 75 Millionen US-Dollar auf die Beziehung zu Epstein. Die Bank hatte Epstein trotz Einstufung als Hochrisikokunde von August 2013 bis Dezember 2018 als Kunden geführt, ohne die verstärkte Sorgfaltsprüfung angemessen auf sein Risikoprofil zuzuschneiden. Der Beschluss dokumentiert zahlreiche verdächtige Überweisungen Epsteins an mutmaßliche Mitverschwörer.

Der Beschluss betrifft ausschließlich aufsichtsrechtliche Sorgfaltspflichtverletzungen, keine strafrechtliche Verantwortung von Deutsche-Bank-Mitarbeitern. Offen bleibt, welche konkreten internen Entscheidungsträger die Kundenbeziehung trotz bekannter Vorstrafe Epsteins genehmigten. Ob mit den transferierten Geldern tatsächlich weiterer Menschenhandel finanziert wurde, ist nicht abschließend gerichtlich festgestellt.

BSDC-J-FIN-2023-2379
Relevanz 3Finanzkriminalitaet, Zivilklagen, Jeffrey-Epstein
12.06.2023
JPMorgan zahlt 290 Millionen Dollar an Epstein-Opfer
CNBC
Recherche: DC
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JPMorgan Chase erklärte sich am 12.06.2023 bereit, 290 Millionen Dollar zur Beilegung einer Sammelklage von rund 200 mutmaßlichen Opfern von Jeffrey Epstein zu zahlen. Die Kläger warfen der Bank vor, trotz interner Warnsignale über Jahre Konten für Epstein geführt und dessen Menschenhandel ermöglicht zu haben. Ein US-Bezirksrichter bestätigte den Vergleich im November 2023 endgültig. Zusätzlich zahlte JPMorgan im September 2023 75 Millionen Dollar an die US-Jungferninseln.

Nicht bewiesen ist, dass JPMorgan wissentlich am Menschenhandel Epsteins beteiligt war. Die Bank hat in keinem der Vergleiche ein Fehlverhalten eingeräumt. Offen bleibt, welche internen Mitarbeiter genau über Epsteins Aktivitäten informiert waren und ob es strafrechtliche Konsequenzen für einzelne Manager geben wird.

BSDC-J-FIN-2016-2415
Relevanz 3Panama-Papers, FIFA-Korruption, Offshore-Firmen
03.04.2016
Panama Papers enthüllen Offshore-Firmen von FIFA-Funktionären und Fußballstars
ICIJ (International Consortium of Investigative Journalists)
Recherche: DC
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Die Auswertung der geleakten Dokumente der Kanzlei Mossack Fonseca durch das ICIJ zeigt, dass mehrere hochrangige Fußballfunktionäre und Spieler Offshore-Firmen in Panama nutzten. Juan Pedro Damiani, Mitglied der FIFA-Ethikkommission, verwaltete Gesellschaften für mehrere später im FIFA-Korruptionsskandal angeklagte Funktionäre, darunter Cross Trading SA der Geschäftsleute Jinkis und Balney Enterprises Corp. des früheren UEFA-Präsidenten Michel Platini. Auch der Vater von Lionel Messi nutzte eine Offshore-Firma im Zusammenhang mit Steuervorwürfen.

Nicht belegt ist, dass die bloße Existenz einer Offshore-Firma automatisch eine Straftat darstellt. Die genaue Rolle von Juan Pedro Damiani ist nicht vollständig dokumentiert. Ob und in welchem Umfang alle genannten Personen strafrechtlich verurteilt wurden, unterscheidet sich je nach Fall.

BSDC-J-FIN-2023-2416
Relevanz 3Whistleblowing, Steuervermeidung-Profifussball, Datenleck
12.09.2023
Football Leaks: Gericht verurteilt Whistleblower Rui Pinto zu Bewährungsstrafe
France 24
Recherche: DC
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Ein Lissabonner Gericht verurteilte den Hacker und Whistleblower Rui Pinto am 11.09.2023 zu vier Jahren Haft auf Bewährung wegen unbefugten Zugriffs auf IT-Systeme und Verletzung des Briefgeheimnisses. Pinto wurde 2019 in Ungarn festgenommen und nach Portugal ausgeliefert. Die ab Ende 2016 veröffentlichten Football-Leaks-Dokumente deckten mutmaßliche Steuervermeidung, unter anderem im Umfeld von Cristiano Ronaldo, sowie möglichen Betrug bei der UEFA auf und lösten Ermittlungen in mehreren Ländern aus.

Nicht abschließend geklärt ist, in welchem Umfang die dargestellten Steuerkonstruktionen tatsächlich illegal waren gegenüber legaler, aggressiver Steuervermeidung. Der genaue Gesamtumfang der geleakten Dokumente ist nicht unabhängig verifiziert. Der wirtschaftliche Gesamtschaden ist nicht belastbar beziffert.

BSDC-J-FIN-2019-2417
Relevanz 3Cum-Ex, Deutsche-Bank, Steuerbetrug
07.06.2019
Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Deutsche Bank
Legal Tribune Online (LTO)
Recherche: DC
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Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt seit August 2017 wegen Cum-Ex-Geschäften gegen ehemalige und aktuelle Mitarbeiter sowie Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag verschoben, sodass Finanzämter einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatteten. Der Gesetzgeber beendete diese Praxis 2012. Die Deutsche Bank erklärte, an organisierten Cum-Ex-Märkten weder als Leerverkäuferin noch als Erwerberin beteiligt gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Köln nennt keine konkreten Namen der beschuldigten Mitarbeiter. Die genaue Zahl der Beschuldigten sowie der Ausgang der Ermittlungen sind nicht abschließend dokumentiert. Die Deutsche Bank bestreitet eine direkte Beteiligung, was den Sachverhalt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss als ungeklärt kennzeichnet.