Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-FND-2019-1404 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, OSINT | 01.08.2019 | GDPArrrrr-Forschung zeigt: DSGVO-Auskunftsanfragen können zum Identitätsdiebstahl missbraucht werden James Pavur / Casey Knerr, Black Hat USA Recherche: DC Quelle öffnen → | Die auf der Black-Hat-Konferenz 2019 vorgestellte GDPArrrrr-Forschung testete, wie Unternehmen auf DSGVO-Auskunftsanfragen (Art. 15) reagieren, wenn sich ein Angreifer als eine andere Person ausgibt. Ergebnis: Die Identitätsprüfung der angefragten Unternehmen war stark uneinheitlich, teilweise genügte eine E-Mail vom vermeintlichen Konto oder bloße Login-Daten als Nachweis. Einige Organisationen verwechselten die Auskunftsanfrage sogar mit einer Löschanfrage und entfernten Konten ohne ordentliche Identitätsprüfung. | Die Studie zeigt eine strukturelle Schwachstelle in der Praxis der Auskunftsbearbeitung, keine flächendeckende, aktuelle Zahl erfolgreicher Identitätsdiebstähle über diesen Weg. |
| BSDC-P-FND-2026-1405 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG | 01.05.2026 | noyb-Erhebung: 83,5 Prozent der DSGVO-Auskunftsanfragen werden nicht rechtskonform beantwortet noyb – European Center for Digital Rights Recherche: DC Quelle öffnen → | Laut einer Erhebung von noyb erhielten nur 16,5 Prozent der Anfragenden eine vollständige Antwort auf ihre Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO, fast 30 Prozent bekamen überhaupt keine Antwort. Damit erfüllten 83,5 Prozent der untersuchten Antworten nicht die gesetzlichen Vorgaben. noyb betont, das eigentliche Problem sei nicht der Missbrauch des Auskunftsrechts durch Betroffene, sondern die mangelhafte Erfüllung der Auskunftspflicht durch die Unternehmen selbst, und kritisiert deshalb den EU-Digital-Omnibus-Vorschlag, der das Auskunftsrecht einschränken will. | Die Stichprobengröße und Methodik der zitierten noyb-Erhebung ist aus dieser Sekundärquelle nicht im Detail belegt; die Prozentzahlen stammen aus noybs eigener Auswertung. |
| BSDC-P-FND-2023-1407 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG | 09.02.2023 | EuGH: Abberufung von Datenschutzbeauftragten bei Interessenkonflikt möglich (C-453/21) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EuGH entschied am 09.02.2023 (Rechtssache C-453/21), dass ein Interessenkonflikt im Sinne von Art. 38 Abs. 6 DSGVO vorliegen kann, wenn ein Datenschutzbeauftragter gleichzeitig weitere Aufgaben wahrnimmt, in denen er selbst über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Im konkreten Fall ging es um einen Datenschutzbeauftragten, der zugleich freigestellter Betriebsratsvorsitzender war und nach Inkrafttreten der DSGVO 2018 von seiner Position als Datenschutzbeauftragter abberufen wurde. Ob ein solcher Konflikt vorliegt, muss laut EuGH im Einzelfall von den nationalen Gerichten geprüft werden. | Das Urteil stellt einen abstrakten Prüfmaßstab auf; es bewertet nicht, wie viele betriebliche Datenschutzbeauftragte in Deutschland tatsächlich in einem solchen Interessenkonflikt stehen. |
| BSDC-P-FND-2024-1424 Relevanz 3KINDER-VULNERABLE, KI-RISIKEN | 01.06.2024 | Stanford-Studie: über 1.000 Missbrauchsbilder im KI-Trainingsdatensatz LAION-5B gefunden Stanford Internet Observatory / Human Rights Watch Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Stanford Internet Observatory fand im offenen KI-Trainingsdatensatz LAION-5B, verwaltet von der in Deutschland ansässigen Non-Profit-Organisation LAION, mindestens 1.008 Bilder mutmaßlichen Kindesmissbrauchs; der Datensatz könnte darüber hinaus tausende weitere solcher Fälle enthalten. Human Rights Watch fand darüber hinaus in einer eigenen Untersuchung 170 Fotos brasilianischer Kinder aus zehn Bundesstaaten in dem Datensatz, teils aus dem gesamten Kindheitsverlauf und mit intimen Momenten wie Geburten, die ohne Wissen der Betroffenen für KI-Training verwendet wurden. LAION entfernte den betroffenen Datensatz vorübergehend und kündigte eine Bereinigung vor erneuter Veröffentlichung an. | Ob und in welchem Umfang bereits veröffentlichte KI-Bildmodelle mit dem unbereinigten Datensatz trainiert wurden und welche Folgen das für einzelne Betroffene hatte, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt. |
| BSDC-P-FND-2023-1427 Relevanz 3BESCHAEFTIGTEN-UEBERWACHUNG, ARBEIT | 01.03.2023 | Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Amazon minutengenaue Dauerüberwachung von Lagerbeschäftigten Verwaltungsgericht Hannover / taz Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubte Amazon, im niedersächsischen Logistikzentrum Winsen die Arbeit von Beschäftigten lückenlos zu erfassen, obwohl die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte dies 2017 wegen datenschutzrechtlicher Bedenken untersagt hatte. Beschäftigte müssen jeden Arbeitsschritt per Handscanner bestätigen; Vorgesetzte können mit entsprechender Software Arbeitsgeschwindigkeit minutengenau auswerten. Die Landesdatenschutzbeauftragte legte gegen das Urteil Berufung ein und argumentierte, der durch die lückenlose Überwachung entstehende Leistungs- und Anpassungsdruck müsse höher gewichtet werden als die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Sowohl das Gericht als auch die Datenschutzbeauftragte sehen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da es in Deutschland bislang kein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt. | Der Ausgang der eingelegten Berufung ist aus dieser Quelle nicht belegt; das Urteil beschreibt den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt der Berichterstattung. |
| BSDC-P-FND-2023-1456 Relevanz 3STAAT, PREDICTIVE-POLICING | 16.02.2023 | Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsgrundlage für Palantir-Polizeisoftware in Hessen und Hamburg Bundesverfassungsgericht Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), dass die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und verfassungswidrig sind, weil es an klaren und hinreichend bestimmten Voraussetzungen und Grenzen für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlte. Hessen hatte 2017 die Analysesoftware 'Gotham' des US-Unternehmens Palantir erworben und setzte sie unter dem Namen 'hessenDATA' ein; vergleichbare Systeme laufen in Bayern als VeRA und in Nordrhein-Westfalen als DAR. Das Gericht verpflichtete Hessen, die betroffene Vorschrift bis Ende September 2023 zu überarbeiten und ließ die weitere Nutzung von hessenDATA bis dahin nur unter Auflagen zu; Hamburgs zugehörige Regelung war noch nicht in Kraft getreten und wurde für nichtig erklärt. | Das Urteil betrifft ausdrücklich nur die gesetzlichen Grundlagen in Hessen und Hamburg; ob die vergleichbaren Systeme in Bayern (VeRA) und Nordrhein-Westfalen (DAR) auf denselben verfassungsrechtlichen Mangel geprüft und ggf. angepasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-P-FND-2024-1457 Relevanz 3ZUKUNFTSTECHNIK, KI-RISIKEN | 02.12.2024 | UN-Generalversammlung verabschiedet Resolution zu autonomen Waffensystemen, USA/Russland/China blockieren verbindliches Verbot Vereinte Nationen (UN-Generalversammlung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 02.12.2024 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu tödlichen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS). Über 115 Staaten unterstützen mittlerweile Verhandlungen über einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Regulierung; bei einem Treffen im September 2024 gaben 42 Staaten, darunter Deutschland, ein gemeinsames Statement ab, wonach die bisherigen Diskussionsfortschritte für den Einstieg in konkrete Vertragsverhandlungen ausreichten. Die großen Militärmächte USA, Russland und China stellen sich jedoch bislang gegen ein verbindliches internationales Verbot sogenannter Killerroboter und blockieren damit den diplomatischen Prozess. | Die Resolution selbst hat keinen bindenden Charakter; ob und wann ein tatsächlicher Vertrag zustande kommt, ist aus dieser Quelle offen und nicht absehbar. |
| BSDC-P-FND-2023-1459 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, BETROFFENENRECHTE | 01.06.2023 | Recht auf Vergessenwerden: Rund die Hälfte aller Google-Löschanträge wird wegen öffentlichen Interesses abgelehnt heise online / googlewatchblog.de Recherche: DC Quelle öffnen → | 2022 stellte Deutschland mit 24.166 Löschanträgen die zweithöchste Anzahl an 'Recht auf Vergessenwerden'-Anfragen in Europa, ein Rückgang von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2022 erhielten Google und Microsoft zusammen über 155.000 solcher Anfragen, davon rund 147.000 (96 Prozent) allein bei Google. Kumuliert erhielt Google bis 2021 über 1,3 Millionen Löschanträge nach Art. 17 DSGVO, von denen rund die Hälfte abgelehnt wurde, überwiegend mit der Begründung eines bestehenden öffentlichen Interesses an der jeweiligen Information. | Die Kriterien, nach denen Google im Einzelfall 'öffentliches Interesse' bejaht oder verneint, werden vom Unternehmen selbst angewendet und sind nicht durch eine unabhängige Instanz vorab geprüft; wie viele abgelehnte Anträge nachträglich gerichtlich angefochten und erfolgreich durchgesetzt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-P-FND-2024-1466 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG | 01.01.2025 | DSGVO-Bußgelder in Deutschland sinken 2024 auf 266 Verfahren mit im Schnitt niedrigen Summen Statista / Athene-Center Recherche: DC Quelle öffnen → | Deutsche Datenschutzbehörden verhängten 2024 nur 266 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von rund 2,5 Millionen Euro, ein deutlicher Rückgang gegenüber 2023 mit 357 Verfahren und einer Gesamtsumme von 4,94 Millionen Euro. Die durchschnittliche Bußgeldhöhe für Verstöße gegen technische und organisatorische Datenschutzanforderungen lag 2023 bei 27.033,33 Euro, der Median jedoch nur bei 3.600 Euro, was auf wenige hohe Ausreißer bei überwiegend geringen Einzelstrafen hindeutet. Die Zahl der Bußgeldverfahren steigt zwar über die Jahre insgesamt, die verhängten Summen bleiben aber vergleichsweise niedrig; zusätzlich verzeichnen Studien ein Vollzugsdefizit speziell bei Verstößen von Behörden selbst, gegen die im Verhältnis seltener und in geringerer Höhe sanktioniert wird als gegen private Unternehmen. | Die genauen Gründe für den Rückgang von 2023 auf 2024 (weniger Verstöße, weniger Verfolgung oder methodische Änderungen in der Erhebung) sind aus dieser Quelle nicht eindeutig belegt. |
| BSDC-P-FND-2024-1472 Relevanz 3STAAT, HACKER-KRIMINALISIERUNG | 01.01.2025 | 357 Reichsbürger besitzen trotz Verfassungsschutz-Datenbank NADIS Ende 2024 noch waffenrechtliche Erlaubnisse Antwort der Bundesregierung / Bundesamt für Verfassungsschutz Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit der Waffenrechtsnovelle vom Februar 2020 muss die Waffenbehörde bei Zuverlässigkeitsprüfungen verpflichtend Auskünfte beim Bundeszentralregister, Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften, der zuständigen Polizei sowie der Verfassungsschutzbehörde einholen. Ist eine geprüfte Person im gemeinsamen Datenbanksystem NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) erfasst, übermittelt die Verfassungsschutzbehörde alle offenen und rechtlich verwertbaren Erkenntnisse an die für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung zuständige Behörde. Ein Erlass stellte klar, dass sogenannte Reichsbürger grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Trotz dieses Systems waren Ende 2024 laut Bundesregierung noch 357 als 'Reichsbürger' oder 'Selbstverwalter' erfasste Personen im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. | Ob die verbliebenen 357 Fälle Verfahren betreffen, die noch laufen, oder ein tatsächliches Vollzugsversagen darstellen, ist aus dieser Quelle nicht differenziert. |
| BSDC-P-FND-2022-1483 Relevanz 3STAAT, STAATEN-DATENFLUESSE | 21.06.2022 | EuGH erklärt fünfjährige Fluggastdaten-Speicherfrist für unverhältnismäßig, begrenzt PNR-Nutzung auf 'absolut Notwendiges' Europäischer Gerichtshof (EuGH) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EuGH entschied am 21.06.2022 auf Vorlage des belgischen Verfassungsgerichtshofs zur Auslegung der PNR-Richtlinie, die die systematische Verarbeitung von Fluggastdaten (Passenger Name Records) für Flüge zwischen der EU und Drittstaaten regelt. Das Gericht stellte fest, die Richtlinie greife schwerwiegend in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Datenschutz ein, und erklärte die bis dahin praktizierte fünfjährige Speicherfrist für Fluggastdaten für unverhältnismäßig. Datenerhebung und -auswertung müssen sich künftig auf das 'absolut Notwendige' beschränken; die Speicherung von Fluggastdaten bei EU-internen Flügen ist seither nur noch bei konkreten Anzeichen einer terroristischen Bedrohung oder auf sogenannten kriminellen Flugrouten zulässig, mit einer maximalen Speicherdauer von sechs Monaten. Laut einer Bundestagsanfrage stieg die Zahl der in Deutschland gespeicherten Fluggastdatensätze bis 2023 auf 424 Millionen deutlich an. | Ob die deutsche Praxis der PNR-Speicherung inzwischen vollständig an das Urteil angepasst wurde, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt; die zitierte Zunahme auf 424 Millionen Datensätze deutet eher auf einen weiter wachsenden Datenbestand hin. |
| BSDC-P-FND-2018-1485 Relevanz 3GESELLSCHAFT, PLATTFORMMACHT | 01.04.2018 | Cambridge Analytica: 87 Millionen Facebook-Profile für Wahlbeeinflussung genutzt, rund 310.000 in Deutschland betroffen Statista / heise online Recherche: DC Quelle öffnen → | Cambridge Analytica sammelte über eine Facebook-App unrechtmäßig Daten von schätzungsweise 87 Millionen Facebook-Nutzern, darunter rund 310.000 in Deutschland, um sie mit individuell zugeschnittenen Wahlwerbeanzeigen zur Wahl Donald Trumps zu bewegen. Über Microtargeting-Kampagnen erhielten Wähler politische Botschaften, die gezielt auf ihre individuellen Ängste, Hoffnungen und Vorurteile zugeschnitten waren. Laut späteren Umfragen gaben 86 Prozent aktueller und ehemaliger Facebook-Nutzer an, wenig oder gar kein Vertrauen zu haben, dass das Netzwerk verantwortungsvoll mit ihren persönlichen Daten umgeht. Nachfolgeorganisationen und -akteure wie die Gruppe 'Team Jorge' setzten ähnliche Methoden der Desinformation und Wahlbeeinflussung auch im Superwahljahr 2024 fort, wenn auch über andere Kanäle als Cambridge Analytica. | Die direkte kausale Wirkung des Cambridge-Analytica-Microtargetings auf den tatsächlichen Wahlausgang 2016 ist wissenschaftlich umstritten und aus dieser Quelle nicht als belegter Kausalzusammenhang, sondern als beschriebene Methode dargestellt. |
| BSDC-P-FND-2020-1490 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING, STAAT | 06.02.2020 | Niederländisches Gericht stoppt Sozialbetrugs-Algorithmus SyRI wegen Diskriminierung armer Bevölkerungsgruppen Bezirksgericht Den Haag / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Das niederländische System Risk Indication (SyRI) wurde von der Regierung eingesetzt, um Betrug bei Sozialleistungen, Steuern, Sozialabgaben und im Arbeitsrecht automatisiert aufzudecken, kam aber nur in bestimmten Regionen des Landes mit besonders vielen Einwohnern unterhalb eines undefinierten Einkommensniveaus zum Einsatz, ohne dass es Belege dafür gab, dass Menschen aus diesen Regionen überproportional häufig Sozialbetrug begingen. Menschenrechtsaktivisten reichten 2019 Klage gegen SyRI ein, weil das System arme Menschen diskriminiere; der UN-Sonderberichterstatter für Armut kritisierte, das System nutze Parameter, die explizit auf Menschen mit niedrigem Einkommen und ethnische Minderheiten zielten. Das Bezirksgericht Den Haag entschied am 06.02.2020, dass SyRI gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, und ordnete den sofortigen Stopp des Systems an. | Ob und in welcher Form die niederländische Regierung nach dem Urteil ein Nachfolgesystem einführte, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-P-FND-2020-1492 Relevanz 3ARBEIT, KI-RISIKEN | 06.11.2019 | HireVue stellt Gesichtsanalyse bei KI-Bewerbungsinterviews nach FTC-Beschwerde von EPIC ein Electronic Privacy Information Center (EPIC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 06.11.2019 reichte die Bürgerrechtsorganisation EPIC eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC gegen den Anbieter von KI-gestützten Video-Bewerbungsinterviews HireVue ein. EPIC warf dem Unternehmen vor, mit unbewiesenen, invasiven und diskriminierungsanfälligen KI-Tools zu werben, die angeblich 'kognitive Fähigkeit', 'psychologische Merkmale', 'emotionale Intelligenz' und 'soziale Kompetenzen' von Bewerbern messen könnten, deren Ergebnisse jedoch 'verzerrt, unbeweisbar und nicht reproduzierbar' seien; zudem bestritt HireVue fälschlich, Gesichtserkennung einzusetzen, obwohl die eingesetzte Gesichtsanalyse-Software potenziell rassistisch verzerrt sein oder unzulässig zur Erkennung sexueller Orientierung genutzt werden konnte. Rund vier Monate nach der Beschwerde, im März 2020, stellte HireVue die Gesichtsanalyse-Komponente ein und erklärte öffentlich, die Technologie sei 'nicht die Kontroverse wert' gewesen. Das Unternehmen analysiert jedoch weiterhin biometrische Daten wie Sprache, Sprachmelodie und Verhalten von Bewerbern. | Die verbliebene Analyse von Sprache und Verhalten birgt laut EPIC ähnliche Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken wie die eingestellte Gesichtsanalyse; ob diese Komponenten seither ebenfalls eingeschränkt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-P-FND-2025-1496 Relevanz 3KI-RISIKEN, ARBEIT | 01.04.2025 | EU AI Act verbietet Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, Studie widerlegt wissenschaftliche Grundlage DLA Piper / Spektrum der Wissenschaft Recherche: DC Quelle öffnen → | KI-gestützte Emotionserkennung (Affective Computing) wird zunehmend eingesetzt, von der Überwachung von Callcenter-Mitarbeitern bis zur automatisierten Auswertung von Video-Bewerbungsgesprächen nach Mimik, Gestik und Sprache. Eine vielzitierte wissenschaftliche Überblicksstudie aus dem Jahr 2019 kam zu dem Ergebnis, es gebe keine verlässlichen wissenschaftlichen Belege dafür, dass sich der emotionale Zustand einer Person zuverlässig aus ihrem Gesichtsausdruck ablesen lässt; Kritiker verweisen zusätzlich auf das Risiko rassistischer und geschlechtsspezifischer Verzerrungen. Der EU AI Act verbietet seit seinem Inkrafttreten den Einsatz von Emotionserkennungssystemen ausdrücklich im Kontext von Arbeitsplatz und Bildungseinrichtungen. | Ausnahmen vom Verbot (etwa aus medizinischen oder Sicherheitsgründen) und deren genaue Reichweite sind aus dieser Quelle nicht im Detail benannt. |
| BSDC-P-FND-2008-1498 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN, FIN | 21.05.2008 | US-Gendiskriminierungsgesetz GINA schützt bei Kranken- und Arbeitsversicherung, lässt Lebens- und Pflegeversicherung ungeregelt American Society of Human Genetics (ASHG) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der US-amerikanische Genetic Information Nondiscrimination Act (GINA) von 2008 schützt Bürger vor Diskriminierung aufgrund genetischer Informationen bei der Krankenversicherung (Titel I) und im Arbeitsverhältnis (Titel II). Eine zentrale Gesetzeslücke besteht jedoch bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen: GINA deckt diese Versicherungsarten ausdrücklich nicht ab, sodass Lebensversicherer genetische, persönliche oder familiäre Gesundheitsinformationen weiterhin zur Entscheidung über Versicherungsschutz oder Prämienhöhe heranziehen dürfen. Einige US-Bundesstaaten haben eigene, über GINA hinausgehende Gesetze erlassen, die genetische Diskriminierung auch bei diesen 'anderen Versicherungen' verbieten; auf Bundesebene bleibt diese Lücke jedoch bestehen. | Die Regelungslücke betrifft ausschließlich US-Recht; eine Übertragbarkeit der Situation auf Deutschland oder die EU wird in dieser Quelle nicht behauptet. |
| BSDC-P-FND-2019-1500 Relevanz 3GESUNDHEIT, GESELLSCHAFT | 01.01.2019 | Pflegeroboter und Sturzsensoren in Altenheimen: Sicherheitsgewinn kollidiert mit Privatsphäre der Bewohner Springer Nature (Umsorgen, überwachen, unterhalten) Recherche: DC Quelle öffnen → | In der Altenpflege kommen zunehmend Sensorsysteme zum Einsatz, etwa kameralose Sturzradar-Systeme für Bad und Schlafzimmer oder Sensormatten unter der Matratze, die Aufstehen, Schlafqualität und Vitalzeichen erfassen und bei Bedarf Angehörige oder Pflegedienste alarmieren. Diese Systeme müssen mitunter große Datenmengen sammeln, um sich technisch weiterzuentwickeln, und dringen dadurch teils weit in den Privatbereich der Bewohner ein. Kritische Stimmen aus der Pflegewissenschaft warnen, der Einsatz von Robotern und permanenter Sensorik könne die Vereinsamung der Bewohner verstärken und werfe grundlegende Fragen auf: Wie wird verhindert, dass persönliche Daten an unbefugte Dritte weitergeleitet werden, und ob unter permanenter Überwachung überhaupt noch echte Privatsphäre entstehen kann. | Konkrete dokumentierte Fälle von Datenweitergabe an unbefugte Dritte aus solchen Pflegesystemen sind aus dieser Quelle nicht belegt; die Kritik betrifft strukturelle Risiken, nicht nachgewiesene Einzelvorfälle. |
| BSDC-P-FND-2024-1503 Relevanz 3KONSUM, UNSICHTBARE-TECHNIK | 31.07.2026 | EU-Richtlinie 2024/1799: Reparatur-Pflicht für Hersteller, Ersatzteile bis zu 10 Jahre verfügbar Bundesumweltministerium / Telepolis Recherche: DC Quelle öffnen → | Die EU-Richtlinie 2024/1799 verpflichtet Hersteller von Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und E-Bikes, ihre Geräte grundsätzlich reparierbar zu konstruieren; seit dem 31.07.2026 gilt das Recht auf Reparatur europaweit. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen Hersteller Reparaturen anbieten, sofern technisch machbar, zu angemessenen Kosten mit online einsehbaren Preisinformationen. Je nach Produktgruppe müssen Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturanleitungen zwischen sieben und zehn Jahren verfügbar bleiben. Eine Reparatur darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert oder durch überhöhte Kosten unattraktiv gemacht werden; entscheidet sich ein Verbraucher bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistung danach um weitere zwölf Monate. | Wie die neuen Vorgaben mit dem in einer anderen Quelle dokumentierten 'Parts Pairing' großer Hersteller zusammenwirken (softwareseitige Sperren gegen Drittteile trotz physischer Reparierbarkeit) ist aus dieser Quelle nicht behandelt. |
| BSDC-P-FND-2023-1508 Relevanz 3STAAT, KOMMUNIKATION | 01.06.2023 | Zehn Jahre nach Snowden: Verschlüsselung gestiegen, Geheimdienstbefugnisse gleichzeitig gesetzlich erweitert netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Zehn Jahre nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 ziehen Beobachter eine gespaltene Bilanz: Eine direkte Folge ist, dass Internetverkehr heute deutlich stärker verschlüsselt wird, wie eine Bilanz der Internet Engineering Task Force bestätigt. Statt jedoch die durch Snowden offengelegten, entgrenzten Geheimdienstpraktiken einzuschränken und stärker zu kontrollieren, legalisierte der Gesetzgeber in den Folgejahren in mehreren Ländern genau diese Praktiken nachträglich und erweiterte die Befugnisse der Dienste. Bei einem Treffen im März 2023 forderten Vertreter der EU sowie US-amerikanischer Justiz- und Strafverfolgungsbehörden weiterhin, direkten Klartext-Zugang zu verschlüsselter Kommunikation technisch in Geräte einzubauen. Das am 02.07.2023 in Kraft getretene deutsche Hinweisgeberschutzgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die sich auf die Ereignisse von vor zehn Jahren zurückführen lässt. | Die Bilanz bleibt gemischt: Verschlüsselungsfortschritt einerseits, erweiterte und nachträglich legalisierte Geheimdienstbefugnisse andererseits; ein eindeutiges 'Snowden hat die Überwachung eingedämmt' lässt sich aus dieser Quelle nicht ableiten. |
| BSDC-P-FND-2022-1517 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 28.10.2022 | Amsterdams Predictive-Policing-System Top600/Top400: Alle erfassten Jugendlichen gehören ethnischen Minderheiten an Racism and Technology Center / Amnesty International Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Amsterdamer Polizei nutzt die algorithmischen Systeme Top600 und Top400 (auch 'Veilig Alternatief' genannt) zur Identifizierung und Risikobewertung mutmaßlicher Täter und Wiederholungstäter bei Gewaltverbrechen. 2016 erweiterte Amsterdam Top600 um Top400, das auch junge 'High Potentials' erfasst, Minderjährige, die keine schweren Straftaten begangen haben, deren Verhalten aber als Belästigung der Stadt eingestuft wird. Untersuchungen zeigen eine deutliche Überrepräsentation niederländisch-marokkanischer Männer sowie Minderjähriger mit niedrigem sozioökonomischem Status, leichten bis grenzwertigen geistigen Behinderungen und aus segregierten Vierteln; alle im untersuchten Bezirk erfassten Top600-Jugendlichen gehörten ethnischen Minderheiten an, häufig abwertend als 'naffers' (Nordafrikaner) bezeichnet. Amnesty International bezeichnete die Niederlande als eines der Länder in vorderster Front des praktischen Predictive Policing und warf den Pilotprojekten Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Verstöße gegen Privatsphäre, Unschuldsvermutung und Diskriminierungsverbot. | Ein zentraler Kritikpunkt der Quelle ist, dass diskriminierende Polizeipraxis (häufigere Festnahmen bestimmter Gruppen) in die Systeme einprogrammiert wird und diese Verzerrung dadurch verstärkt statt korrigiert; ob das System selbst ursprünglich diskriminierungsfrei konzipiert war, wird nicht behauptet. |
| BSDC-P-FND-2008-1518 Relevanz 3DATENLEBENSZYKLUS, OSINT | 01.02.2008 | Netflix-Prize-Studie 2008: Anonymisierte Filmbewertungen von 500.000 Nutzern durch IMDb-Abgleich re-identifiziert Arvind Narayanan / Vitaly Shmatikov (University of Texas at Austin) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die 2008 auf dem IEEE Symposium on Security and Privacy veröffentlichte Studie 'Robust De-anonymization of Large Datasets' von Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov zeigte, dass sich der als anonymisiert veröffentlichte Netflix-Prize-Datensatz mit Filmbewertungen von 500.000 Abonnenten mit vergleichsweise wenig Hintergrundwissen über eine Person re-identifizieren lässt. Die Forscher verknüpften den Datensatz mit öffentlich verfügbaren Bewertungen auf der Internet Movie Database (IMDb) und konnten dadurch zahlreiche Netflix-Nutzer eindeutig identifizieren, obwohl im Ausgangsdatensatz keine Namen enthalten waren. Nach Veröffentlichung der Studie sagte Netflix seinen zweiten geplanten Prize-Wettbewerb ab. | Die Studie demonstriert eine methodische Schwachstelle der Anonymisierung, keinen dokumentierten Missbrauchsfall gegen konkrete re-identifizierte Personen. |
| BSDC-P-FND-2025-1522 Relevanz 3PLATTFORMMACHT, STAATEN-DATENFLUESSE | 17.01.2025 | US Supreme Court bestätigt TikTok-Zwangsverkaufsgesetz, ByteDance behält knapp 20 Prozent an neuer US-Struktur Holland & Knight / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Der 'Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act', am 24.04.2024 unterzeichnet, verlangte von ByteDance, sich bis zum 19.01.2025 von TikTok zu trennen, andernfalls drohte ein landesweites US-Verbot der App. Hintergrund waren Befürchtungen, chinesische Behörden könnten auf US-Nutzerdaten zugreifen oder die öffentliche Meinung beeinflussen; entgegen wiederholter Zusicherungen von ByteDance war es Berichten zufolge weiterhin möglich, auch von China aus auf Nutzerdaten zuzugreifen. Der US Supreme Court lehnte TikToks Beschwerde gegen das Gesetz am 17.01.2025 ab und bestätigte damit dessen Rechtmäßigkeit. In der resultierenden Lösung behält ByteDance einen Anteil von knapp 20 Prozent am neuen Gemeinschaftsunternehmen TikTok USDS; die Daten der US-Nutzer sollen wie geplant in Rechenzentren des US-Unternehmens Oracle gespeichert werden. | Ob der verbliebene ByteDance-Minderheitsanteil von knapp 20 Prozent tatsächlich jeden Datenzugriff durch chinesische Behörden ausschließt, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig verifiziert. |
| BSDC-P-FND-2018-1535 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 01.01.2018 | Durham-Polizei nutzt HART-Algorithmus zur Risikoprognose, Kritik an sozioökonomischen Merkmalen als Vorhersagefaktor University of Cambridge / Privacy International Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit 2012 setzt die britische Durham Constabulary das gemeinsam mit Statistikexperten der University of Cambridge entwickelte Harm Assessment Risk Tool (HART) ein, das vorhersagen soll, ob Verdächtige ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko haben, innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig zu werden. HART verarbeitet Vorstrafenhistorie, Alter, Postleitzahl und weitere Hintergrundmerkmale einer Person zu einer Risikoeinstufung. Die Polizei geriet in die Kritik, weil sie damit sozioökonomische Daten zur Rückfallrisikoprognose heranzieht; ethische Bedenken umfassen laut Fachliteratur unzureichende Evidenz, die zu ungerechtfertigten Maßnahmen führt, undurchsichtige Entscheidungsgrundlagen, verzerrte Datenbasis, die Diskriminierung begünstigt, und Auswirkungen auf Autonomie und informationelle Privatsphäre. Die benachbarte Polizei von Avon und Somerset kündigte 2019 an, binnen zwölf Monaten sämtliche Bereiche über mindestens 23 verschiedene Vorhersagemodelle zu steuern, darunter Algorithmen zum Einbruchsrisiko, Nichterscheinen vor Gericht, Vermisstenfällen und häuslicher Gewalt; Bristol City Council führte 2019 zusätzlich ein eigenes Modell zur Vorhersage von Kindeswohlgefährdung durch kriminelle Ausbeutung ein. | Ob und in welchem Umfang HART tatsächlich zu diskriminierenden Polizeimaßnahmen führte, ist aus dieser Quelle nicht mit konkreten Einzelfällen belegt, sondern als strukturelle ethische Kritik formuliert. |
| BSDC-P-FND-2023-1538 Relevanz 3GESELLSCHAFT, SMARTHOME | 01.01.2023 | MIT-Studie: Ring-Nachbarschafts-App wird als 'Racial Gatekeeping'-Werkzeug in gemischten Vierteln genutzt MIT (ACM CSCW-Studie) Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine MIT-Studie mit dem Titel 'The Cop In Your Neighbor's Doorbell' untersuchte die Nutzung von Amazon Rings Nachbarschafts-App 'Neighbors' in Los Angeles und stellte fest, dass Nutzer gefilmte Personen aktiv als kriminell und verdächtig einordnen, dass die ethnische Zusammensetzung eines Viertels die Häufigkeit solcher Meldungen deutlich beeinflusst, und dass die App insbesondere in überwiegend weißen Vierteln, die an nicht-weiße Gebiete grenzen, als eine Art 'Racial Gatekeeping'-Werkzeug fungieren kann. Bei einer Auswertung von über 100 Nutzerbeiträgen über zwei Monate im Raum New York City waren am häufigsten als 'verdächtig' gemeldete Personen People of Color; in mehreren dokumentierten Fällen ermutigten Kommentatoren Nutzer, wegen Gruppen junger Schwarzer Jungen die Polizei zu rufen, ohne dass irgendein Hinweis auf tatsächliches kriminelles Verhalten vorlag. Die Forscher erstellten zudem die erste umfassende landesweite Karte und Analyse der Nutzung smarter Türklingelkameras in den kontinentalen USA. | Die Studie beschreibt statistische Muster und dokumentierte Einzelfälle aus einer begrenzten Stichprobe; eine flächendeckende bundesweite Häufigkeitsstatistik rassistisch motivierter Meldungen wird daraus nicht abgeleitet. |
| BSDC-P-FND-2025-1540 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 06.05.2025 | Frankreichs Predictive-Policing-Systeme PredVol und PAVED scheitern an mangelnder Wirksamkeit, Quellcode bleibt geheim La Quadrature du Net / Félix Tréguer Recherche: DC Quelle öffnen → | Die 2015 von der französischen Regierungsagentur Etalab entwickelte Software PredVol wurde 2016 im Département Val d'Oise getestet, um das Risiko von Autodiebstählen vorherzusagen, und 2017/2018 wieder eingestellt, da sie nicht besser abschnitt als einfache menschliche Einschätzung. Die ab 2017 von der Gendarmerie entwickelte Nachfolgesoftware PAVED wurde ab 2018 in mehreren Departements erprobt, verhinderte laut Bericht zwar möglicherweise vereinzelte Autodiebstähle, blieb aber insgesamt in ihrer Vorhersagekraft enttäuschend und führte zu keiner erhöhten Zahl von Festnahmen auf frischer Tat; trotz ursprünglicher Pläne wurde PAVED nie flächendeckend innerhalb der Gendarmerie Nationale eingeführt. Kritiker von La Quadrature du Net bemängeln zusätzlich, dass Hersteller den Quellcode ihrer Software nicht offenlegen, wodurch sich nicht überprüfen lässt, wie die Algorithmen ihre Prognosen tatsächlich berechnen und gewichten, und fordern deshalb ein grundsätzliches Verbot von Predictive Policing in Frankreich. | Ob eine geringe Wirksamkeit oder primär Datenschutzbedenken den entscheidenden Grund für die faktische Nichteinführung von PAVED darstellten, lässt sich aus dieser Quelle nicht eindeutig trennen. |