Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-GER-2025-368
in KraftRelevanz 3B4
06.05.2026
Legal Wiki — Grundlagenerklärung und rechtliche Anforderungen
MTR Legal (Rechtsportal)
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Die Funkzellenabfrage ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, nachträglich von Mobilfunkanbietern zu erfahren, welche Geräte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer abgegrenzten Funkzelle eingebucht hatten — erfasst werden ausschließlich Verbindungs- und Standortmetadaten, keine Gesprächsinhalte. Die Maßnahme wirkt "häufig streubreit", da zwangsläufig auch viele unbeteiligte Personen erfasst werden.

Grundlegende technische Erklärung: Die Maßnahme erfasst per Design nicht nur Verdächtige, sondern jeden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ein eingeschaltetes Handy dabei hatte — ein strukturell ähnliches "Generalverdacht"-Problem wie bei A1 (Chatkontrolle) oder D3 (Palantir), hier aber bereits seit Jahren etabliertes Ermittlungsinstrument statt neuem Gesetzesvorhaben.

BSDC-J-GER-2015-369
in KraftRelevanz 3B4
09.01.2015
LabourNet/netzpolitik.org — Saarland-Statistik: 7,5 Datensätze pro Bürger und Jahr
LabourNet, mit Bezug auf netzpolitik.org-Artikel von Andre Meister (09.01.2015), Datenbasis: Antwort der saarländischen Landesregierung an die Piratenfraktion
Recherche: DC
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Im Saarland wurden binnen eines Jahres (September 2013 bis August 2014) in 175 Verfahren insgesamt 7.459.326 Datensätze erhoben — bei rund 991.000 Einwohnern ergibt das 7,5 Datensätze pro Einwohner und Jahr. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 34.342 Euro, eine einzelne Abfrage kostete im Schnitt knapp 200 Euro.

Das ist eine der einprägsamsten und konkretesten Einzelstatistiken im gesamten Blackstone-Projekt: Jeder Bürger im Saarland war statistisch gesehen im Schnitt 7,5 Mal pro Jahr Teil einer Funkzellenabfrage — unabhängig davon, ob er je mit einer Straftat zu tun hatte. Der günstige Preis pro Abfrage (im Schnitt 200 €) erklärt zusätzlich, warum das Instrument trotz seiner Streubreite so häufig genutzt wird — eine niedrige Kosten-Hürde begünstigt den routinemäßigen statt sparsamen Einsatz.

BSDC-J-GER-2018-370
in KraftRelevanz 3B4
15.05.2018
mobilsicher.de — Berlin-Statistik und "alltägliches Ermittlungsinstrument"-Befund trotz gesetzlicher Beschränkung auf schwere Straftaten
mobilsicher.de, mit Bezug auf Berliner Senatsbericht 2017 und netzpolitik.org-Auswertung
Recherche: DC
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2017 gab es in Berlin 474 Abfragen mit 59 Millionen einzelnen Datensätzen, in 2.222 Fällen wurden Inhaberdaten von Handynummern ermittelt. Die umfangreichste Einzelabfrage erstreckte sich über 60 Stunden und umfasste über 300.000 Nummern. Die gesetzliche Grundlage (StPO) sieht die Maßnahme eigentlich nur bei schweren Straftaten mit hoher Bedeutung vor — trotzdem sei sie "alltägliches Ermittlungsinstrument, das routinemäßig eingesetzt wird".

Wichtiger Kontrast zwischen Gesetzestext und Praxis — dasselbe Muster wie bei A8 (Staatstrojaner: für Terror gedacht, gegen Drogendelikte genutzt): Die gesetzliche Hürde ("schwere Straftaten") wird formal eingehalten, aber die tatsächliche Nutzungshäufigkeit zeigt eine Normalisierung eines eigentlich als Ausnahme gedachten Instruments. 300.000 erfasste Nummern in einer einzigen Abfrage verdeutlicht zusätzlich die enorme Streubreite einzelner Maßnahmen.

BSDC-J-GER-2026-371
in KraftRelevanz 3B4
18.04.2023
netzpolitik.org — Fall Ibiza-Anwalt: Funkzellenabfrage betraf auch Anwaltskanzlei
netzpolitik.org, mit Bezug auf CORRECTIV-Recherche
Recherche: DC
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Bei Ermittlungen gegen Julian Hessenthaler (bekannt durch die "Ibiza-Videos", die eine österreichische Regierungskrise auslösten) wurde laut einer CORRECTIV-Recherche offenbar auch die Kanzlei seines Berliner Anwalts Johannes Eisenberg durch eine Funkzellenabfrage miterfasst.

Sehr konkretes, politisch bedeutsames Einzelbeispiel: Wenn bei Ermittlungen gegen eine Person auch die Anwaltskanzlei erfasst wird, tangiert das den besonders geschützten Anwalts-Mandanten-Verkehr — ein Grundrechtsproblem, das über die reine "unbeteiligte Passanten"-Kritik hinausgeht und die Verteidigungsrechte einer politisch prominenten Figur berührt. Guter, einprägsamer Einzelfall für einen Blackstone-Artikel.

BSDC-B-GER-2018-372
in KraftRelevanz 2B4
2018
nur Jahresangabe in der Quelle
Datenreihe bis 2018 (aktuellere Bundesebene-Zahlen bei dieser Recherche nicht gefunden)
Statista — Bundesbehörden-Statistik, rückläufiger Trend bei Bundesebene
Statista, mit Bezug auf offizielle Bundesbehörden-Statistik
Recherche: DC
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Eine Funkzellenabfrage muss in Deutschland immer richterlich genehmigt werden. Im ersten Halbjahr 2018 veranlasste allein das BKA 20 Funkzellenabfragen auf Bundesebene.

Wichtiger rechtsstaatlicher Kontrollmechanismus: Anders als manche anderen Blackstone-Dossiers gibt es hier von Anfang an einen Richtervorbehalt — die Kritik richtet sich nicht gegen fehlende Kontrolle, sondern gegen die praktische Handhabung (Streubreite, fehlende Betroffenenbenachrichtigung). Offener Punkt: Die auffindbare Datenreihe endet 2018 — für ein vollständiges B4-Dossier sollte in einem künftigen Batch nach aktuelleren bundesweiten Zahlen gesucht werden.

BSDC-J-GER-2025-420
Relevanz 4B4
19.02.2025
DNS-Sperren: Deutsche Provider sperren Hunderte Websites
netzpolitik.org
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Über 350 Domains per DNS-Sperre blockiert, 298 wegen Urheberrecht (CUII), 56 wegen EU-Sanktionen gegen russische Propagandamedien.

Belegt Zahl/Gründe der Sperren, nicht die technische Wirksamkeit (leicht umgehbar).

BSDC-P-GER-2026-421
Relevanz 4B4
13.01.2026
VG Neustadt: Netzsperren gegen Pornografie-Plattformen rechtswidrig
Verwaltungsgericht Neustadt
Recherche: DC
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DNS-Sperren gegen Pornhub/Aylo rechtswidrig, da DSA Herkunftslandprinzip vorschreibt; Berufung zugelassen.

Gericht kippt Netzsperre wegen EU-Recht. Ausgang der Berufung offen.

BSDC-O-GER-2023-422
Relevanz 4B4
02.05.2023
Update: The Swedish authorities answered our protocol request
Mullvad VPN
Recherche: DC
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Polizeirazzia bei Mullvad im Rahmen deutscher Rechtshilfe verlief ohne Beschlagnahmung, da keine Kundendaten gespeichert waren.

No-Logs-VPN konnte bei Razzia nichts herausgeben. Sagt nichts über andere Anbieter aus.