Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-GER-2026-333 ✅ in KraftRelevanz 3D6 | 20.08.2025 | CILIP — "Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland" — Gesamtüberblick mit Bayern-Scheitern CILIP (Bürgerrechte & Polizei, Fachzeitschrift), mit Bezug auf Forschung von Simon Egbert (Universität Bielefeld) Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt laut Forscher Simon Egbert bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Einfluss von Predictive Policing auf sinkende Kriminalitätsraten. In Bayern wurde der PRECOBS-Vertrag 2021 nicht verlängert, weil die Einbruchszahlen deutlich zurückgegangen waren — nicht wegen der Software, sondern aus anderen Gründen (u.a. Pandemie-bedingt weniger Reisen/leere Wohnungen). Von ursprünglich sechs Bundesländern mit fünf verschiedenen Systemen (Stand 2018) sind nur noch drei im Einsatz: SKALA (NRW), KrimPro (Berlin), KLB-operativ (Hessen). | Sehr wichtiger Fund — ein seltener Fall, in dem ein Überwachungsinstrument tatsächlich wieder ABGESCHAFFT statt ausgeweitet wurde: Bayern hat PRECOBS nicht verlängert, allerdings nicht primär wegen Kritik, sondern weil der ursprüngliche Anlass (hohe Einbruchszahlen) durch andere Faktoren wegfiel. Das zeigt: Nicht jede Überwachungsmaßnahme wird automatisch ausgeweitet — manche verschwinden auch wieder, wenn auch nicht immer aus den Gründen, die Kritiker sich wünschen würden. Wichtige Nuance für Blackstones Function-Creep-These, die nicht als Automatismus dargestellt werden sollte. |
| BSDC-S-GER-2018-334 ✅ in KraftRelevanz 3D6, D3 | November 2019 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen ursprünglich 2018/2019, weiterhin als Standardreferenz zitiert | "Kognitive Gefahrenzonen" und Racial-Profiling-Risiko — akademische Einordnung Humanistische Union, mit Bezug auf akademische Forschung (Egbert/Krasmann, Straube/Belina) Recherche: DC Quelle öffnen → | Predictive-Policing-Software wie PRECOBS ist bei privatwirtschaftlichen Anbietern proprietär und wird als Betriebsgeheimnis behandelt — die Algorithmen bleiben selbst für die polizeilichen Anwender opak ("Black Box"). Es entstehen dynamische "kognitive Gefahrenzonen", in denen laut Forschung Racial Profiling begünstigt werden kann. | Wichtiger technischer Kritikpunkt: Selbst die Polizei selbst weiß teilweise nicht genau, wie die Software zu ihren Vorhersagen kommt — ein "Black Box"-Problem, das über die reine Datenschutzfrage hinausgeht und die demokratische Kontrollierbarkeit polizeilicher Entscheidungen betrifft. Das ergänzt die bereits in D3 (Palantir) dokumentierte Intransparenz-Kritik um eine weitere Facette. |
| BSDC-B-GER-2015-335 ✅ in KraftRelevanz 3D6 | 24.06.2015 | Wikipedia (EN) — Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter stuft PRECOBS als "unproblematisch" ein Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Einordnung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz Recherche: DC Quelle öffnen → | Erfolge wurden auch in Teilen Bayerns erzielt, wo die Einbruchszahlen um 17,5 bis 42% zurückgingen. Am 24. Juni 2015 kündigte das bayerische Innenministerium die dauerhafte Nutzung der Predictive-Policing-Software an. Da die Software keine personenbezogenen Daten verwendet und die endgültige Entscheidung immer bei einem Polizeibeamten liegt, stufte der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte PRECOBS als unproblematisch ein. | Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Es gab tatsächlich messbare Rückgänge bei Einbruchszahlen in bestimmten Regionen (17,5-42%) — dieser Fund relativiert die "kein wissenschaftlicher Nachweis"-Aussage aus der ersten Quelle leicht (die sich vermutlich auf einen breiteren, methodisch strengeren wissenschaftlichen Konsens bezieht, während hier eine offizielle Behörden-Erfolgsmeldung zitiert wird). Auch die offizielle Datenschutz-Einordnung als "unproblematisch" — mit Verweis auf fehlende Personenbezogenheit und menschliche Letztentscheidung — sollte für einen fairen Blackstone-Artikel nicht unterschlagen werden. |
| BSDC-S-GER-2026-336 ✅ in KraftRelevanz 3D6, D3, A8 | 14.03.2026 | SozTheo — aktuelle Fachübersicht, Ausweitung auf neue Anwendungsfelder SozTheo (kriminologisches Fachportal, Betreiber Christian Wickert) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Einsatz von Predictive Policing bei Wohnungseinbrüchen wurde inzwischen vielfach beendet oder pausiert — auch wegen mangelnder wissenschaftlicher Evidenz für die Wirksamkeit der Systeme. Parallel entstehen aber neue Formen prädiktiver Polizeiarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, etwa bei Gefährderprognosen, Social-Media-Monitoring oder Data Mining zur Terrorismusabwehr. | Wichtiger Function-Creep-Beleg trotz Rückgangs beim ursprünglichen Anwendungsfall: Auch wenn die klassische Wohnungseinbruch-Vorhersage vielerorts zurückgefahren wurde, verschiebt sich die Technologie in neue, tendenziell eingriffsintensivere Bereiche (Gefährderprognosen, Terrorismusabwehr) — ein Muster, das dem bei A8 (Staatstrojaner: von Terror zu Alltagsdelikten) ähnelt, nur in umgekehrter Richtung (von harmlosem Delikt zu schwererem Bereich). Direkter Bezug zu D3 (Palantir), das genau in diesem Feld (Data Mining zur Gefahrenabwehr) verortet ist. |
| BSDC-B-GER-2026-349 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 03.06.2026 | anwalt.de — Rechtsgrundlage und Fristen des Opt-out-Modells im Detail Fachanwalt-Publikation Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit dem 15. Januar 2025 gilt nach § 342 Abs. 1 SGB V ein Opt-out-Modell: Versicherten wird eine ePA automatisch eingerichtet, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Information widersprechen. Die bundesweite Einführung erfolgte am 29. April 2025. Grundlage sind SGB V, das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) — letzteres regelt insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung. | Zentraler Systemwechsel: Bis Januar 2025 mussten Versicherte aktiv zustimmen (Opt-in), seither gilt automatische Einrichtung mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) — ein Muster, das strukturell dem bei anderen Blackstone-Dossiers dokumentierten "Standard verschiebt sich zu mehr Datenerfassung" ähnelt. Wichtig: Sechs Wochen Widerspruchsfrist ist eine kurze Zeitspanne, in der viele Menschen die Information möglicherweise übersehen könnten. |
| BSDC-O-GER-2025-350 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 09.01.2025 | CCC — datenschutzrechtliche Bedenken und aufgedeckte Sicherheitslücken (39C3-Kongress) Dr. Datenschutz, mit Bezug auf CCC-Kongressvortrag (39C3, Hamburg) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Umstellung auf ein Opt-out-Modell ab 2025 bedeutet, dass Patienten aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen — dies könnte laut CCC-Kritik zu unbeabsichtigter Teilnahme führen. Der CCC deckte auf seinem Jahreskongress zusätzlich weitere Sicherheitslücken auf. | Der CCC hat bei diesem Thema nicht nur eine politische Position, sondern auch tatsächlich technische Sicherheitslücken im System selbst gefunden — das ist eine stärkere Kritik-Kategorie als reine Verfahrenskritik (Opt-out vs. Opt-in), da sie auf konkrete technische Mängel verweist. Für ein vollständiges C5-Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Inhalt der CCC-Sicherheitslücken-Präsentation vom 39C3 nachrecherchiert werden. |
| BSDC-B-GER-2025-352 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 18.12.2025 | McKinsey E-Health Monitor 2025 — Nutzungszahlen und Ziel-Erreichungsgrad McKinsey (in Kooperation mit Bertelsmann Stiftung/gematik-Kontext für den E-Health-Monitor) Recherche: DC Quelle öffnen → | E-Rezept-Verordnungen stiegen von rund 18 Millionen (Ende 2023) auf über 540 Millionen (2024) und über 340 Millionen allein bis Ende Juli 2025 — ein "Durchbruch". Trotzdem greifen weiterhin rund 50% der Praxen parallel zur analogen Alternative, u.a. weil das E-Rezept in Haus- und Heimversorgung bisher nicht nutzbar ist. Ziel des Gesundheitsministeriums: 80% ePA-Nutzung bis 2026. | Wichtige, differenzierte Erfolgsmessung: Das E-Rezept (ein verwandtes, aber separates System zur ePA) zeigt enormes Wachstum, aber selbst dort nutzt noch die Hälfte der Praxen parallel die alte Papierform — ein Hinweis darauf, dass Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen trotz beeindruckender Wachstumszahlen oft holprig in der Praxis verlaufen. Das 80%-Ziel für die ePA bis 2026 ist ambitioniert — ob es erreicht wird, wäre ein guter Punkt für die Radar-Pflege. |
| BSDC-O-GER-2024-354 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 27.12.2024 | netzpolitik.org — "Das Narrativ der sicheren ePA ist nicht mehr zu halten" (38C3, Original-Kongressbericht) netzpolitik.org, mit Zitaten von Bianca Kastl und Martin Tschirsich (Sicherheitsforscher) Recherche: DC Quelle öffnen → | Langfristig sollen sämtliche Gesundheitsinformationen aller rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in der ePA zusammenfließen. Kastl und Tschirsich fordern drei Dinge für vertrauenswürdige digitale Infrastruktur: unabhängige externe Sicherheitsbewertung, offene und transparente Risikokommunikation, und die ePA als offenen Entwicklungsprozess über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen. Ihr Fazit: "Ein großes Stück dieses Vertrauens ist heute verloren gegangen." | Wichtigste Ergänzung zum offenen Punkt aus Batch 83: Die Kritik ist nicht nur "es gibt Lücken", sondern ein grundsätzlicher Vorwurf am Entwicklungsprozess selbst — zu wenig externe Prüfung, zu wenig Transparenz. Diese drei Forderungen (externe Prüfung, Transparenz, offener Prozess) sind eine gute, konstruktive Handlungsvorlage für Blackstones eigene "Gegenmaßnahmen"-Sektion im Dossier. |
| BSDC-B-GER-2024-355 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 27.12.2024 | BfDI Ulrich Kelber — offizielles Zitat zur "herabgestuften Sicherheit" netzpolitik.org, Zitat Ulrich Kelber (damaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich zu den herabgestuften Sicherheitsstandards beim Zugriff auf die "ePA für alle": "Das wird sich noch als Fehler in der Vertrauensbildung herausstellen." | Sehr wichtiger Fund: Nicht nur der CCC, sondern die damals amtierende deutsche Bundesdatenschutzbehörde selbst kritisierte offiziell, dass die Sicherheitsstandards beim ePA-Zugriff abgesenkt wurden — eine Warnung, die sich im April 2025 laut späteren Quellen (Batch 83, 39C3-Bericht) teilweise bewahrheitete. Das ist ein Muster, das der Datenbank bereits mehrfach begegnet ist (vgl. NRW-Landesdatenschutzbeauftragte bei D3, BKA-Präsident bei A1): Amtliche Vorwarnungen, die sich später als berechtigt erweisen. |
| BSDC-O-GER-2025-356 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 29.12.2025 | 39C3-Vortrag "Schlechte Karten" — Original-Ankündigungstext mit Ein-Jahres-Rückblick Chaos Computer Club (offizieller Kongress-Fahrplan) Recherche: DC Quelle öffnen → | "Ende April 2025 wurde die ePA für alle dann auch wirklich für alle deutschlandweit bereitgestellt — allerdings traten am gleichen Tag die scheinbar sicher gelösten Sicherheitslücken im Zugangsmanagement wieder zu Tage und wurden alsbald wieder nur provisorisch abgedichtet." | Sehr konkreter zeitlicher Beleg: Am Tag des bundesweiten Starts selbst (nicht Wochen später) traten dieselben Sicherheitslücken erneut auf, die bereits ein Jahr zuvor (38C3) demonstriert worden waren — und wurden nur "provisorisch" behoben. Das ist ein außergewöhnlich präziser, terminlich verifizierbarer Beleg für unzureichende Nachbesserung zwischen den beiden Kongressen. |
| BSDC-J-GER-2025-357 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 30.01.2025 | zm-online — Technische Details: Konnektor-Angriffe seit 2012 bekannt, Ein-Stunden-Aufwand zm-online (Zahnärztliche Mitteilungen, Fachmedium), mit detaillierter Wiedergabe des CCC-Vortrags Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Angriffsvarianten sind laut Tschirsich mindestens seit 2012 bekannt. Das komplette Prozedere war mit einem Aufwand von etwa einer Stunde verbunden und ermöglichte je nach Art der Identität Zugriff auf eine einzelne ePA oder auf alle Akten einer Praxis. Wichtige methodische Selbstkritik der Forscher: "Wir haben lediglich Dinge geprüft, die uns als Erstes untergekommen sind" — keine umfassende Sicherheitsanalyse, und alle Szenarien aus der Außentäterperspektive (Innentäter-Szenarien wären zusätzlich denkbar). | Zwei sehr wichtige Präzisierungen für Blackstones Sorgfaltspflicht: Erstens sind die grundlegenden Schwachstellen-Kategorien seit 13 Jahren bekannt (2012) — das ist kein neues, sondern ein chronisches, nie vollständig gelöstes Problem. Zweitens — und das ist besonders wichtig — betonen die Forscher selbst ausdrücklich, dass sie KEINE umfassende Sicherheitsanalyse durchgeführt haben, sondern nur naheliegende Probleme prüften. Das bedeutet: Die tatsächliche Angriffsfläche könnte größer sein als bekannt — aber Blackstone sollte diese Unsicherheit auch nicht überzeichnen, sondern die eigene Zurückhaltung der Forscher genauso übernehmen. |
| BSDC-B-GER-2026-358 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 28.08.2025 | Tagesspiegel Background — Gematik-Reaktion, offizielle Einordnung als "unrealistisch" Tagesspiegel Background Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Gematik (Betreiberorganisation der Telematikinfrastruktur) dankt dem CCC ausdrücklich für den Hinweis, hält das vom Hackerclub skizzierte Angriffsszenario aber für unrealistisch. | Wichtig für Ausgewogenheit: Die zuständige Betreiberorganisation widerspricht der CCC-Einschätzung nicht komplett feindselig (sie bedankt sich sogar für den Hinweis), stuft das konkrete Szenario aber als praktisch unrealistisch ein. Diese Position sollte im Blackstone-Dossier neben der CCC-Kritik stehen — auch wenn die spätere Wiederkehr derselben Lücken beim bundesweiten Start (siehe oben) die Gematik-Einschätzung nachträglich infrage stellt. |
| BSDC-P-GER-2022-367 ✅ in KraftRelevanz 3A10 | 27.01.2022 | BGH-Entscheidung 2022 — Facebook-Pseudonymverbot für Alt-Nutzer rechtswidrig Wikipedia, mit Bezug auf Bundesgerichtshof-Pressemitteilung Recherche: DC Quelle öffnen → | Deutschlands § 13 VI Telemediengesetz von 1997 (heute § 19 II TTDSG) erlaubt es nicht, Menschen zu einem Klarnamen zu zwingen, wenn dieser für den jeweiligen Internetdienst nicht notwendig ist. Am 27. Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof — Deutschlands höchstes Zivilgericht — dass Facebooks Pseudonymverbot für Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der DSGVO (Mai 2018) registriert hatten, rechtswidrig ist. | Wichtige Ergänzung zum bereits dokumentierten OVG-Hamburg-Fall (Batch 85): Es gibt nicht nur ein, sondern zwei unabhängige deutsche Gerichtsentscheidungen (OVG Hamburg 2018, BGH 2022) gegen Klarnamenpflichten von Facebook — und eine seit 1997 bestehende gesetzliche Grundlage (heute TTDSG), die Anonymität explizit schützt. Deutschland hat damit eine besonders lange und gefestigte Rechtstradition zugunsten von Online-Anonymität, die eine heutige Klarnamenpflicht-Forderung vor eine hohe rechtliche Hürde stellen würde. |
| BSDC-B-GER-2025-368 ✅ in KraftRelevanz 3B4 | 06.05.2026 | Legal Wiki — Grundlagenerklärung und rechtliche Anforderungen MTR Legal (Rechtsportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Funkzellenabfrage ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, nachträglich von Mobilfunkanbietern zu erfahren, welche Geräte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer abgegrenzten Funkzelle eingebucht hatten — erfasst werden ausschließlich Verbindungs- und Standortmetadaten, keine Gesprächsinhalte. Die Maßnahme wirkt "häufig streubreit", da zwangsläufig auch viele unbeteiligte Personen erfasst werden. | Grundlegende technische Erklärung: Die Maßnahme erfasst per Design nicht nur Verdächtige, sondern jeden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ein eingeschaltetes Handy dabei hatte — ein strukturell ähnliches "Generalverdacht"-Problem wie bei A1 (Chatkontrolle) oder D3 (Palantir), hier aber bereits seit Jahren etabliertes Ermittlungsinstrument statt neuem Gesetzesvorhaben. |
| BSDC-J-GER-2015-369 ✅ in KraftRelevanz 3B4 | 09.01.2015 | LabourNet/netzpolitik.org — Saarland-Statistik: 7,5 Datensätze pro Bürger und Jahr LabourNet, mit Bezug auf netzpolitik.org-Artikel von Andre Meister (09.01.2015), Datenbasis: Antwort der saarländischen Landesregierung an die Piratenfraktion Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Saarland wurden binnen eines Jahres (September 2013 bis August 2014) in 175 Verfahren insgesamt 7.459.326 Datensätze erhoben — bei rund 991.000 Einwohnern ergibt das 7,5 Datensätze pro Einwohner und Jahr. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 34.342 Euro, eine einzelne Abfrage kostete im Schnitt knapp 200 Euro. | Das ist eine der einprägsamsten und konkretesten Einzelstatistiken im gesamten Blackstone-Projekt: Jeder Bürger im Saarland war statistisch gesehen im Schnitt 7,5 Mal pro Jahr Teil einer Funkzellenabfrage — unabhängig davon, ob er je mit einer Straftat zu tun hatte. Der günstige Preis pro Abfrage (im Schnitt 200 €) erklärt zusätzlich, warum das Instrument trotz seiner Streubreite so häufig genutzt wird — eine niedrige Kosten-Hürde begünstigt den routinemäßigen statt sparsamen Einsatz. |
| BSDC-J-GER-2018-370 ✅ in KraftRelevanz 3B4 | 15.05.2018 | mobilsicher.de — Berlin-Statistik und "alltägliches Ermittlungsinstrument"-Befund trotz gesetzlicher Beschränkung auf schwere Straftaten mobilsicher.de, mit Bezug auf Berliner Senatsbericht 2017 und netzpolitik.org-Auswertung Recherche: DC Quelle öffnen → | 2017 gab es in Berlin 474 Abfragen mit 59 Millionen einzelnen Datensätzen, in 2.222 Fällen wurden Inhaberdaten von Handynummern ermittelt. Die umfangreichste Einzelabfrage erstreckte sich über 60 Stunden und umfasste über 300.000 Nummern. Die gesetzliche Grundlage (StPO) sieht die Maßnahme eigentlich nur bei schweren Straftaten mit hoher Bedeutung vor — trotzdem sei sie "alltägliches Ermittlungsinstrument, das routinemäßig eingesetzt wird". | Wichtiger Kontrast zwischen Gesetzestext und Praxis — dasselbe Muster wie bei A8 (Staatstrojaner: für Terror gedacht, gegen Drogendelikte genutzt): Die gesetzliche Hürde ("schwere Straftaten") wird formal eingehalten, aber die tatsächliche Nutzungshäufigkeit zeigt eine Normalisierung eines eigentlich als Ausnahme gedachten Instruments. 300.000 erfasste Nummern in einer einzigen Abfrage verdeutlicht zusätzlich die enorme Streubreite einzelner Maßnahmen. |
| BSDC-J-GER-2026-371 ✅ in KraftRelevanz 3B4 | 18.04.2023 | netzpolitik.org — Fall Ibiza-Anwalt: Funkzellenabfrage betraf auch Anwaltskanzlei netzpolitik.org, mit Bezug auf CORRECTIV-Recherche Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei Ermittlungen gegen Julian Hessenthaler (bekannt durch die "Ibiza-Videos", die eine österreichische Regierungskrise auslösten) wurde laut einer CORRECTIV-Recherche offenbar auch die Kanzlei seines Berliner Anwalts Johannes Eisenberg durch eine Funkzellenabfrage miterfasst. | Sehr konkretes, politisch bedeutsames Einzelbeispiel: Wenn bei Ermittlungen gegen eine Person auch die Anwaltskanzlei erfasst wird, tangiert das den besonders geschützten Anwalts-Mandanten-Verkehr — ein Grundrechtsproblem, das über die reine "unbeteiligte Passanten"-Kritik hinausgeht und die Verteidigungsrechte einer politisch prominenten Figur berührt. Guter, einprägsamer Einzelfall für einen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-B-GER-2026-377 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 21.01.2026 | CORRECTIV — bundesweite Recherche zur Kameradichte nach Bundesländern CORRECTIV (Recherchezentrum), eigene Behördenabfrage in allen Bundesländern Recherche: DC Quelle öffnen → | Betrachtet man die Kamerazahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl, liegt Bremen mit 10,49 Kameras pro 100.000 Menschen an der Spitze, Bayern liegt im Mittelfeld bei 1,06 Kameras, das ländlich geprägte Brandenburg mit 0,31 Kameras pro 100.000 Einwohnern im unteren Bereich — ein Unterschied um mehr als das 30-fache zwischen Bremen und Brandenburg. | Sehr aussagekräftige Zahl für Blackstone: Die Kameradichte unterscheidet sich zwischen deutschen Bundesländern um mehr als das 30-fache — das zeigt, dass es keine bundesweit einheitliche "Notwendigkeit" für ein bestimmtes Überwachungsniveau gibt, sondern sehr unterschiedliche politische Entscheidungen in den einzelnen Ländern. Wichtige methodische Einschränkung der Erhebung selbst: Nur dauerhaft installierte Kameras auf Straßen/Plätzen wurden gezählt — Bahnhöfe, Flughäfen, Autobahnen und Objektschutz-Kameras (Synagogen etc.) sind NICHT enthalten, die tatsächliche Gesamtzahl liegt also deutlich höher. |
| BSDC-B-GER-2026-378 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 21.01.2026 | BfDI-Position zur Ausweitung — kritische Bewertung der Bundesdatenschutzbehörde CORRECTIV, mit Zitat der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bewertet die Ausweitung der Videoüberwachung kritisch — nach ihrer Einschätzung stellt sie einen tiefen Eingriff in Grundrechte dar. | Wichtige amtliche Kritik-Quelle, passend zum bereits mehrfach in der Datenbank dokumentierten Muster (BfDI-Kritik bei A1, C5) — die deutsche Datenschutzbehörde positioniert sich auch bei diesem, eher "klassischen" Überwachungsthema kritisch, nicht nur bei neuen digitalen Instrumenten. |
| BSDC-B-GER-2026-379 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 29.12.2024 | Deutsche Bahn/BMI — 11.000 Kameras an Bahnhöfen, Wirksamkeits-Behauptung "3x mehr Aufklärung" LOK Report, mit Zitat der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser Recherche: DC Quelle öffnen → | Faeser: "Die moderne Videotechnik ist jetzt an allen großen Bahnhöfen in Deutschland im Einsatz. Die Bundespolizei kann heute drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019." Insgesamt sind rund 11.000 Kameras an Bahnhöfen im Einsatz. | Wichtig für Blackstones Wirksamkeits-Prüfung (F4): Diese "3x mehr Aufklärung"-Behauptung stammt direkt von der zuständigen Ministerin — anders als bei vielen anderen Blackstone-Dossiers (Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung) gibt es hier eine konkrete, öffentlich kommunizierte Erfolgszahl. Für ein vollständiges D7-Dossier sollte diese Zahl in einem künftigen Batch unabhängig verifiziert werden (z. B. über die zugrundeliegende Bundespolizei-Kriminalstatistik) — sie könnte tatsächlich eines der stärksten PRO-Argumente in der gesamten Blackstone-Datenbank sein, wenn sie sich bestätigt, oder ein Beispiel für unbelegte Erfolgsbehauptungen, falls nicht. |
| BSDC-S-GER-2018-381 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 21.01.2026 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | KFN-Studie NRW — "geringer, aber statistisch bedeutsamer Effekt", uneindeutige internationale Befundlage Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), Studie 2018 im Auftrag des NRW-Innenministeriums, hier über CORRECTIV referenziert Recherche: DC Quelle öffnen → | Das KFN untersuchte 2018 in sechs großen NRW-Städten den Effekt der Videoüberwachung auf Kriminalitätsbelastung und Aufklärungsquote. Ergebnis: ein statistisch bedeutsamer, aber relativ geringer Effekt auf die Aufklärungsquote. Ein "wissenschaftlicher Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung" kann laut den Wissenschaftlern nicht erbracht werden — der Nutzen hänge stark von der jeweils betrachteten Deliktart ab. Gleichzeitig betonen "polizeiliche Praktiker" das wahrgenommene Potenzial der Technologie. | Sehr wichtiges, differenziertes Ergebnis — passt zum bereits etablierten F4-Muster: Weder "Videoüberwachung wirkt nicht" noch "Videoüberwachung löst alles" — die Wahrheit liegt dazwischen: geringer, aber messbarer Effekt bei der Aufklärung, kein Nachweis für allgemeine Kriminalitätsreduktion, starke Abhängigkeit von der Deliktart. Interessant: Ein Bruch zwischen wissenschaftlicher Zurückhaltung und dem gefühlten Potenzial bei der Polizei selbst — beide Perspektiven sollten in einem Blackstone-Artikel nebeneinander stehen. |
| BSDC-B-GER-2025-382 ✅ in KraftRelevanz 3D4 | Februar 2026 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen Bericht ursprünglich 2018, hier referenziert Februar 2026 | Berliner Südkreuz-Original-Abschlussbericht — Falschakzeptanzrate 0,67% SozTheo, mit Bezug auf den offiziellen Südkreuz-Pilotprojekt-Abschlussbericht Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Abschlussbericht des Berliner Südkreuz-Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung dokumentiert eine Falschakzeptanzrate von 0,67%. | Sehr wichtige technische Ergänzung zu Dossier D4: Eine Falschakzeptanzrate von 0,67% klingt zunächst niedrig — aber bei Millionen täglicher Bahnhofsnutzer bedeutet das dennoch tausende falsch-positive Treffer. Zur Einordnung: Bei angenommenen 300.000 Passanten am Tag würden bei dieser Rate rund 2.000 Menschen fälschlich als Treffer markiert. Diese Zahl gehört unbedingt ins bereits bestehende D4-Dossier nachgetragen — sie war dort bisher nicht mit dieser Präzision erfasst. |
| BSDC-S-GER-2026-383 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 31.10.2025 | Weitere KFN-Detailzahlen — Aachen vs. Dortmund, gegensätzliche Stadtteil-Effekte Tarnkappe.info, detaillierte KFN-Studienauswertung Recherche: DC Quelle öffnen → | Untersucht wurden sieben NRW-Städte (Düsseldorf, Mönchengladbach, Aachen, Essen, Dortmund, Duisburg, Köln). Ergebnis war uneinheitlich: In Aachen ging die Kriminalität im videoüberwachten Bereich um 9% zurück — im übrigen Stadtgebiet aber um 13%, also STÄRKER als im überwachten Bereich. In Dortmund kam es sogar zu einem Anstieg der Straßenkriminalität im videoüberwachten Bereich. | Besonders eindrückliches Detail: In Aachen sank die Kriminalität außerhalb der Kameras sogar stärker als innerhalb — ein Befund, der die reine "mehr Kameras = weniger Kriminalität"-These direkt infrage stellt. Der Anstieg in Dortmund zeigt zusätzlich: Es gibt keine Garantie, dass Kameras überhaupt in die gewünschte Richtung wirken. Diese konkreten Stadt-Einzelergebnisse sind viel überzeugender als eine abstrakte "Studien sind gemischt"-Aussage. |
| BSDC-J-GER-2026-386 ✅ in KraftRelevanz 3D4, D7 | 16.01.2018 | "Erfolglose Videoüberwachung" — durchgerechnete Falschakzeptanz-Mathematik mit Original-BMI-Zitat DSN Group (Datenschutz-Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei einer angenommenen Fehlerquote von 0,5% würden am Berliner Bahnhof Südkreuz (über 100.000 Reisende täglich) rund 500 Personen pro Tag fälschlicherweise als gesuchte Person erkannt — selbst wenn 100 tatsächlich gesuchte Personen den Bahnhof nutzen, würden davon nur 70 erkannt. Das BMI korrigierte die Fehlerquoten-Angaben mehrfach; zuletzt hieß es: "Bisher wurde in durchschnittlich weniger als 1% der positiv erkannten Fälle eine Person irrtümlich einem Datensatz zugeordnet." | Sehr wichtige, konkret durchgerechnete Ergänzung zu D4/D7: Diese Beispielrechnung macht die abstrakte Falschakzeptanzrate greifbar — bei einem großen Bahnhof bedeutet selbst eine niedrig klingende Fehlerquote hunderte falsche Verdächtigungen täglich, während gleichzeitig ein erheblicher Teil der tatsächlich gesuchten Personen NICHT erkannt wird (nur 70 von 100 im Beispiel). Wichtig für Blackstones Sorgfalt: Das BMI hat die Zahlen "mehrfach korrigiert" — ein Hinweis auf frühere Kommunikationsprobleme bei der Genauigkeit dieser Statistik, die im Artikel erwähnenswert ist. |
| BSDC-P-GER-2026-387 ✅ in KraftRelevanz 3D4 | 08.07.2026 | netzpolitik.org — Bundespolizei-Echtzeit-Videoanalyse per Änderungsantrag, Gesetzesbeschluss diese Woche netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Per Änderungsantrag erweitert die schwarz-rote Koalition die geplante automatisierte Überwachung nochmals massiv: Die Bundespolizei soll künftig auch Videobilder in Echtzeit analysieren können, nicht nur nachträglich auswerten. Das Gesetz sollte bereits am folgenden Freitag im Bundestag beschlossen werden — ein sehr kurzfristiges Verfahren. | Sehr wichtige, aktuelle Verschärfung des bereits in D4 dokumentierten Bundespolizeigesetzes: Die Änderung von "nachträglicher Auswertung" zu "Echtzeit-Analyse" ist ein qualitativer Sprung — Echtzeit-Erkennung ermöglicht sofortige Reaktion (z. B. Festnahme direkt am Ort), während nachträgliche Auswertung nur der Aufklärung bereits geschehener Taten dient. Der kurzfristige Zeitplan (Änderungsantrag kurz vor der Abstimmung) passt zum bereits in anderen Dossiers (A1) dokumentierten Muster beschleunigter Verfahren mit wenig Beratungszeit. |