Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-GER-2024-053
in KraftRelevanz 3D1
05.09.2023
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Kommission benennt Apple als Gatekeeper unter dem DMA
Apple Inc. (offizielle Unternehmensseite, bestätigt Kommissionsentscheidung)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Europäische Kommission hat Apple am 5. September 2023 als Gatekeeper in Bezug auf iOS, App Store und Safari benannt, und am 29. April 2024 zusätzlich für iPadOS.

Formaler Fakt: Apple ist offiziell als eines der mächtigsten "Torwächter"-Unternehmen eingestuft — das ist die Voraussetzung dafür, dass die strengeren DMA-Pflichten überhaupt für Apple gelten.

BSDC-B-GER-2024-055
in KraftRelevanz 2D1
19.09.2024
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Kommission leitet erste Spezifizierungsverfahren zu Apples Interoperabilitätspflichten ein
Europäische Kommission
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Kommission eröffnete zwei Spezifizierungsverfahren, um Apple bei der Einhaltung seiner Interoperabilitätspflichten nach dem DMA zu unterstützen. Zeigt den konkreten behördlichen Prozess, wie abstrakte Gesetzespflichten in technische Einzelvorgaben übersetzt werden.

Das zeigt, wie das Gesetz in der Praxis durchgesetzt wird: nicht durch pauschale Anordnung, sondern durch ein förmliches Verfahren mit Fristen, in dem auch Dritte (z. B. Hersteller von Smartwatches) mitreden können.

BSDC-B-GER-2026-057
🔶 im VerfahrenRelevanz 3D2
03.07.2026
CRA Art. 14 — Meldepflichten für Hersteller (24h/72h/14-Tage-Fristen)
Fachartikel mit Verweis auf CRA-Primärtext
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gleichzeitig an das national zuständige CSIRT und an die ENISA melden. Für die Frühwarnung bleiben 24 Stunden, für die vollständige Meldung 72 Stunden, für den Abschlussbericht 14 Tage.

Wichtig für den Masterplan-Punkt "Meldepflichten sind ein zweischneidiges Schwert": Hersteller müssen Sicherheitslücken jetzt sehr schnell an eine zentrale Behördenstelle melden. Das hilft, Lücken schneller zu schließen — schafft aber auch eine zentrale Datenbank aktueller Schwachstellen, die selbst ein attraktives Ziel für Angreifer sein könnte.

BSDC-B-GER-2026-058
🔶 im VerfahrenRelevanz 2D2
14.06.2026
ENISA Single Reporting Platform — zentraler Meldekanal für CRA-Vorfälle
Fachartikel mit Verweis auf ENISA/CRA-Primärquelle
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die einheitliche Meldeplattform der ENISA befindet sich noch im Aufbau; ENISA übernimmt die Weiterleitung der Meldungen an die national zuständigen CSIRTs und informiert das CSIRT-Netzwerk, um Doppelmeldungen zu vermeiden.

Konkret entsteht hier eine einzige, zentrale EU-Datenbank für gemeldete Sicherheitslücken bei Millionen vernetzter Geräte — das ist die Infrastruktur, die im Masterplan-Kapitel "Honeypot-Risiko" thematisiert werden sollte, sobald die Plattform live ist.

BSDC-B-GER-2026-059
🔶 im VerfahrenRelevanz 2D2
01.05.2026
Deutsche Umsetzung (Durchführungsgesetz zum CRA) — Regierungsentwurf
IHK Köln (Einordnung), mit Verweis auf Regierungsentwurf
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Bei Verstößen gegen grundlegende Anforderungen oder Meldepflichten können Bußgelder bis zur Höhe von 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden; als deutsche Umsetzung liegt seit dem 1. Mai 2026 ein Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847" vor.

Auch wenn der CRA als EU-Verordnung direkt gilt, braucht es trotzdem noch ein deutsches Begleitgesetz (z. B. für Zuständigkeiten und Bußgeldhöhen) — das ist gerade erst im Entwurfsstadium.

BSDC-B-GER-2026-139
in KraftRelevanz 3D1
21.05.2026
Zweijahresbericht der Kommission zur DMA-Anwendung — COM(2026) 247 final
Europäische Kommission
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Eine Gruppe technischer Sachverständiger führte im Rahmen der DMA-Evaluierung eine gründliche technische Analyse der Interoperabilität durch — sowohl horizontal (Verbindung zwischen Nutzern verschiedener sozialer Netzwerke) als auch vertikal (Drittanbieter-Zusatzdienste). Die Kommission zieht insgesamt eine positive Bilanz und sieht mehr Auswahl für europäische Verbraucher.

Das ist der offizielle Zwischenbericht der Kommission nach zwei Jahren DMA — Primärquelle für die Selbsteinschätzung der Behörde. Wichtig: horizontale Interoperabilität zwischen verschiedenen sozialen Netzwerken wird technisch sogar als grundsätzlich möglich eingeschätzt — das wäre ein großer Schritt (z. B. Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Apps austauschen können).

BSDC-B-GER-2026-263
in KraftRelevanz 3D3
22.04.2026
Bundesländer-Positionen im Überblick — wer nutzt Palantir, wer lehnt ab
ZDF, mit O-Tönen der Landesinnenministerien
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Schleswig-Holstein erklärt offiziell: "Die Landespolizei Schleswig-Holstein arbeitet nicht mit der Software der Firma Palantir und plant auch nicht, diese einzusetzen." Die bayerische Polizei steht weiterhin in einem laufenden, rechtlich bindenden Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies GmbH — kontroverse öffentliche Äußerungen des Unternehmens hätten darauf keinen Einfluss.

Wichtig für eine ausgewogene Bundesländer-Karte: Nicht alle deutschen Bundesländer setzen auf Palantir — es gibt explizite Absagen (Schleswig-Holstein) neben aktivem Einsatz (Bayern). Das zeigt eine föderale Uneinigkeit, die für einen Blackstone-Artikel interessant ist: Digitale Souveränität wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.

BSDC-B-GER-2026-266
in KraftRelevanz 3D3
27.03.2026
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) — Position pro Palantir-Nutzung
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Zitat Bundesvorsitzender Heiko Teggatz
Recherche: DC
Quelle öffnen →

DPolG-Chef Teggatz: "Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. […] Europa darf nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!" Bundesinnenminister Dobrindt lässt derzeit verschiedene Optionen prüfen, darunter auch Palantir, das bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist.

Wichtige Gegenposition für Blackstones Ausgewogenheit: Die Polizeigewerkschaft selbst argumentiert für eine pragmatische Nutzung bestehender (auch US-)Software, statt auf eine "europäische Aufholjagd" zu warten — mit dem Argument, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht auf digitale Souveränität warten könne. Das ist ein legitimer Zielkonflikt zwischen Sicherheit/Effizienz und digitaler Souveränität, den ein fairer Blackstone-Artikel nicht ausblenden sollte.

BSDC-B-GER-2023-270
in KraftRelevanz 2D3
17.02.2023
Behörden Spiegel — Übergangsfrist und Auflagen nach dem Urteil
Behörden Spiegel (Fachmedium für Verwaltung)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der betreffende Paragraf im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) musste bis spätestens Ende September 2023 neu geregelt werden. Bis dahin gestattete das BVerfG die Nutzung nur unter Auflagen — die Polizei durfte "hessenDATA" nur bei konkretem Verdacht auf besonders schwere Straftaten einsetzen.

Wichtiger Verfahrensstand: Das Gericht hat nicht sofort gestoppt, sondern eine Übergangsfrist mit verschärften Auflagen gesetzt — die Nutzung wurde in dieser Zeit auf schwere Straftaten beschränkt. Wichtig zu prüfen für ein künftiges Batch: Wie genau wurde die gesetzliche Neuregelung in Hessen und Hamburg umgesetzt, und entspricht die aktuelle Praxis (u.a. die in Batch 64 dokumentierten Bagatelldelikt-Einsätze in Bayern) noch dieser engen Auslegung?

BSDC-B-GER-2023-271
in KraftRelevanz 2D3
16.02.2023
Gewerkschaft der Polizei (GdP) — Reaktion auf das Urteil, Forderung nach schneller Neuregelung
Tagesspiegel, Zitat GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke
Recherche: DC
Quelle öffnen →

GdP-Chef Kopelke: Es sei utopisch zu glauben, die zur Aufklärung schwerer Verbrechen relevanten Informationen könnten aus einem Wust von Daten "händisch" herausgefischt werden. Zusätzlicher Fakt: Bayern hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit andere Bundesländer dessen Programm ohne zusätzliche eigene Vergabeverfahren übernehmen können.

Zweite Polizeigewerkschaft (neben DPolG aus Batch 64) mit ähnlicher pro-Nutzung-Position — zeigt, dass diese Haltung nicht nur eine Einzelmeinung ist, sondern von mehreren Berufsverbänden geteilt wird. Wichtiger Zusatzfakt: Der bayerische Rahmenvertrag erklärt technisch, warum sich die Software so leicht auf weitere Bundesländer ausweiten kann — andere Länder müssen kein eigenes, oft jahrelanges Vergabeverfahren durchlaufen.

BSDC-B-GER-2018-293
in KraftRelevanz 3D4
11.10.2018
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BMI-Pressemitteilung — Abschluss des Südkreuz-Pilotprojekts 2018
Bundesministerium des Innern, Zitat Bundesinnenminister Horst Seehofer
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Trefferquote der getesteten Gesichtserkennungssysteme betrug im Durchschnitt mehr als 80 Prozent — mit 300 freiwilligen Testpersonen über ein Jahr unter verschiedenen Jahreszeiten, Witterungs- und Lichtverhältnissen getestet. Grundvoraussetzung für eine praktische Einführung sei eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz gewesen, die zum damaligen Zeitpunkt noch fehlte.

Das ist der Ursprungspunkt der gesamten deutschen Entwicklung: ein Pilotversuch 2017/18 mit freiwilligen Teilnehmern, danach acht Jahre politischer Prozess bis zur ersten echten Anwendung 2025 (siehe unten). Wichtig: Schon damals wurde festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt — das zeigt eine sehr lange Vorlaufzeit zwischen Technologietest und tatsächlicher Anwendung.

BSDC-B-GER-2015-335
in KraftRelevanz 3D6
24.06.2015
Wikipedia (EN) — Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter stuft PRECOBS als "unproblematisch" ein
Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Einordnung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Erfolge wurden auch in Teilen Bayerns erzielt, wo die Einbruchszahlen um 17,5 bis 42% zurückgingen. Am 24. Juni 2015 kündigte das bayerische Innenministerium die dauerhafte Nutzung der Predictive-Policing-Software an. Da die Software keine personenbezogenen Daten verwendet und die endgültige Entscheidung immer bei einem Polizeibeamten liegt, stufte der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte PRECOBS als unproblematisch ein.

Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Es gab tatsächlich messbare Rückgänge bei Einbruchszahlen in bestimmten Regionen (17,5-42%) — dieser Fund relativiert die "kein wissenschaftlicher Nachweis"-Aussage aus der ersten Quelle leicht (die sich vermutlich auf einen breiteren, methodisch strengeren wissenschaftlichen Konsens bezieht, während hier eine offizielle Behörden-Erfolgsmeldung zitiert wird). Auch die offizielle Datenschutz-Einordnung als "unproblematisch" — mit Verweis auf fehlende Personenbezogenheit und menschliche Letztentscheidung — sollte für einen fairen Blackstone-Artikel nicht unterschlagen werden.

BSDC-B-GER-2026-343
in KraftRelevanz 2D4, A9
03.08.2026
Berlin — separates, aber verwandtes Beispiel: KI-Videoüberwachung Kottbusser Tor OHNE Gesichtserkennung
Ad-hoc-News
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Berlin startet im August 2026 KI-gestützte Videoanalyse am Kottbusser Tor — Innensenatorin Spranger betont explizit, dass KEINE biometrische Gesichtserkennung stattfinde, sondern nur Bewegungsmuster analysiert würden. Investitionen von 2,47 Mio. Euro (2026-2030) plus 2,13 Mio. Euro Betriebskosten; Rechtsgrundlage ist eine im Dezember 2025 verabschiedete ASOG-Reform.

Wichtiger Kontrast-/Differenzierungsfall zu D4: Nicht jede neue Kamera-KI ist automatisch Gesichtserkennung — Berlin grenzt sich hier bewusst von der biometrischen Variante ab (reine Bewegungsmuster-Analyse). Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig, diesen technischen Unterschied klar zu kommunizieren, statt "KI-Kamera" pauschal mit "Gesichtserkennung" gleichzusetzen — auch wenn Kritiker argumentieren könnten, dass die Grenze zwischen beiden technisch fließend sein könnte (dieser Punkt wäre ein guter Rechercheansatz für ein künftiges Batch).

BSDC-B-GER-2026-349
in KraftRelevanz 3C5
03.06.2026
anwalt.de — Rechtsgrundlage und Fristen des Opt-out-Modells im Detail
Fachanwalt-Publikation
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Seit dem 15. Januar 2025 gilt nach § 342 Abs. 1 SGB V ein Opt-out-Modell: Versicherten wird eine ePA automatisch eingerichtet, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Information widersprechen. Die bundesweite Einführung erfolgte am 29. April 2025. Grundlage sind SGB V, das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) — letzteres regelt insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung.

Zentraler Systemwechsel: Bis Januar 2025 mussten Versicherte aktiv zustimmen (Opt-in), seither gilt automatische Einrichtung mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) — ein Muster, das strukturell dem bei anderen Blackstone-Dossiers dokumentierten "Standard verschiebt sich zu mehr Datenerfassung" ähnelt. Wichtig: Sechs Wochen Widerspruchsfrist ist eine kurze Zeitspanne, in der viele Menschen die Information möglicherweise übersehen könnten.

BSDC-B-GER-2025-351
in KraftRelevanz 2C5
2025
nur Jahresangabe in der Quelle
2025
Krankenkassen-Information (hkk) — Praxisperspektive zur Verschlüsselung
hkk Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse — Eigeninteresse an positiver Darstellung beachten)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Innerhalb der Telematik-Infrastruktur liegen die Daten laut Krankenkassen-Darstellung mehrfach verschlüsselt vor; ein Zugriff der Krankenkasse selbst oder anderer nicht berechtigter Personen sei ausgeschlossen. Gründe für einen Widerspruch müssen nicht angegeben werden.

Offizielle Sicherheitsdarstellung der Anbieterseite — wichtig zur Ausgewogenheit, sollte aber im Kontrast zu den CCC-Sicherheitslücken-Funden (siehe oben) gelesen werden. Eine Krankenkasse hat naturgemäß ein Eigeninteresse, ihr System als sicher darzustellen — die tatsächliche technische Bewertung sollte auf unabhängiger Sicherheitsforschung (CCC) basieren, nicht nur auf Anbieterangaben.

BSDC-B-GER-2025-352
in KraftRelevanz 3C5
18.12.2025
McKinsey E-Health Monitor 2025 — Nutzungszahlen und Ziel-Erreichungsgrad
McKinsey (in Kooperation mit Bertelsmann Stiftung/gematik-Kontext für den E-Health-Monitor)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

E-Rezept-Verordnungen stiegen von rund 18 Millionen (Ende 2023) auf über 540 Millionen (2024) und über 340 Millionen allein bis Ende Juli 2025 — ein "Durchbruch". Trotzdem greifen weiterhin rund 50% der Praxen parallel zur analogen Alternative, u.a. weil das E-Rezept in Haus- und Heimversorgung bisher nicht nutzbar ist. Ziel des Gesundheitsministeriums: 80% ePA-Nutzung bis 2026.

Wichtige, differenzierte Erfolgsmessung: Das E-Rezept (ein verwandtes, aber separates System zur ePA) zeigt enormes Wachstum, aber selbst dort nutzt noch die Hälfte der Praxen parallel die alte Papierform — ein Hinweis darauf, dass Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen trotz beeindruckender Wachstumszahlen oft holprig in der Praxis verlaufen. Das 80%-Ziel für die ePA bis 2026 ist ambitioniert — ob es erreicht wird, wäre ein guter Punkt für die Radar-Pflege.

BSDC-B-GER-2026-353
in KraftRelevanz 2C5
08.07.2026
Rechtsentwicklung — vom "Alles-oder-Nichts" zur granularen Zugriffssteuerung seit 2022
datenschutz.org
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Erst seit 2022 können Versicherte entscheiden, welcher Arzt welche Daten einsehen darf — davor stand nur die Wahl zwischen "Arzt sieht alles" oder "Arzt sieht nichts". Die ePA speichert Diagnosen, Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und ärztlichen Schriftverkehr.

Interessanter historischer Fakt, der zeigt, dass sich die Datenschutz-Granularität im System tatsächlich über Zeit verbessert hat — vom groben Alles-oder-Nichts-Prinzip (bis 2022) zur heutigen feineren Steuerung. Für ein ausgewogenes C5-Dossier wichtig: Nicht nur Verschlechterungen dokumentieren, sondern auch echte Verbesserungen im Zeitverlauf anerkennen.

BSDC-B-GER-2024-355
in KraftRelevanz 3C5
27.12.2024
BfDI Ulrich Kelber — offizielles Zitat zur "herabgestuften Sicherheit"
netzpolitik.org, Zitat Ulrich Kelber (damaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich zu den herabgestuften Sicherheitsstandards beim Zugriff auf die "ePA für alle": "Das wird sich noch als Fehler in der Vertrauensbildung herausstellen."

Sehr wichtiger Fund: Nicht nur der CCC, sondern die damals amtierende deutsche Bundesdatenschutzbehörde selbst kritisierte offiziell, dass die Sicherheitsstandards beim ePA-Zugriff abgesenkt wurden — eine Warnung, die sich im April 2025 laut späteren Quellen (Batch 83, 39C3-Bericht) teilweise bewahrheitete. Das ist ein Muster, das der Datenbank bereits mehrfach begegnet ist (vgl. NRW-Landesdatenschutzbeauftragte bei D3, BKA-Präsident bei A1): Amtliche Vorwarnungen, die sich später als berechtigt erweisen.

BSDC-B-GER-2026-358
in KraftRelevanz 3C5
28.08.2025
Tagesspiegel Background — Gematik-Reaktion, offizielle Einordnung als "unrealistisch"
Tagesspiegel Background
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Gematik (Betreiberorganisation der Telematikinfrastruktur) dankt dem CCC ausdrücklich für den Hinweis, hält das vom Hackerclub skizzierte Angriffsszenario aber für unrealistisch.

Wichtig für Ausgewogenheit: Die zuständige Betreiberorganisation widerspricht der CCC-Einschätzung nicht komplett feindselig (sie bedankt sich sogar für den Hinweis), stuft das konkrete Szenario aber als praktisch unrealistisch ein. Diese Position sollte im Blackstone-Dossier neben der CCC-Kritik stehen — auch wenn die spätere Wiederkehr derselben Lücken beim bundesweiten Start (siehe oben) die Gematik-Einschätzung nachträglich infrage stellt.

BSDC-B-GER-2025-368
in KraftRelevanz 3B4
06.05.2026
Legal Wiki — Grundlagenerklärung und rechtliche Anforderungen
MTR Legal (Rechtsportal)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Funkzellenabfrage ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, nachträglich von Mobilfunkanbietern zu erfahren, welche Geräte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer abgegrenzten Funkzelle eingebucht hatten — erfasst werden ausschließlich Verbindungs- und Standortmetadaten, keine Gesprächsinhalte. Die Maßnahme wirkt "häufig streubreit", da zwangsläufig auch viele unbeteiligte Personen erfasst werden.

Grundlegende technische Erklärung: Die Maßnahme erfasst per Design nicht nur Verdächtige, sondern jeden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ein eingeschaltetes Handy dabei hatte — ein strukturell ähnliches "Generalverdacht"-Problem wie bei A1 (Chatkontrolle) oder D3 (Palantir), hier aber bereits seit Jahren etabliertes Ermittlungsinstrument statt neuem Gesetzesvorhaben.

BSDC-B-GER-2018-372
in KraftRelevanz 2B4
2018
nur Jahresangabe in der Quelle
Datenreihe bis 2018 (aktuellere Bundesebene-Zahlen bei dieser Recherche nicht gefunden)
Statista — Bundesbehörden-Statistik, rückläufiger Trend bei Bundesebene
Statista, mit Bezug auf offizielle Bundesbehörden-Statistik
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Eine Funkzellenabfrage muss in Deutschland immer richterlich genehmigt werden. Im ersten Halbjahr 2018 veranlasste allein das BKA 20 Funkzellenabfragen auf Bundesebene.

Wichtiger rechtsstaatlicher Kontrollmechanismus: Anders als manche anderen Blackstone-Dossiers gibt es hier von Anfang an einen Richtervorbehalt — die Kritik richtet sich nicht gegen fehlende Kontrolle, sondern gegen die praktische Handhabung (Streubreite, fehlende Betroffenenbenachrichtigung). Offener Punkt: Die auffindbare Datenreihe endet 2018 — für ein vollständiges B4-Dossier sollte in einem künftigen Batch nach aktuelleren bundesweiten Zahlen gesucht werden.

BSDC-B-GER-2026-377
in KraftRelevanz 3D7
21.01.2026
CORRECTIV — bundesweite Recherche zur Kameradichte nach Bundesländern
CORRECTIV (Recherchezentrum), eigene Behördenabfrage in allen Bundesländern
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Betrachtet man die Kamerazahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl, liegt Bremen mit 10,49 Kameras pro 100.000 Menschen an der Spitze, Bayern liegt im Mittelfeld bei 1,06 Kameras, das ländlich geprägte Brandenburg mit 0,31 Kameras pro 100.000 Einwohnern im unteren Bereich — ein Unterschied um mehr als das 30-fache zwischen Bremen und Brandenburg.

Sehr aussagekräftige Zahl für Blackstone: Die Kameradichte unterscheidet sich zwischen deutschen Bundesländern um mehr als das 30-fache — das zeigt, dass es keine bundesweit einheitliche "Notwendigkeit" für ein bestimmtes Überwachungsniveau gibt, sondern sehr unterschiedliche politische Entscheidungen in den einzelnen Ländern. Wichtige methodische Einschränkung der Erhebung selbst: Nur dauerhaft installierte Kameras auf Straßen/Plätzen wurden gezählt — Bahnhöfe, Flughäfen, Autobahnen und Objektschutz-Kameras (Synagogen etc.) sind NICHT enthalten, die tatsächliche Gesamtzahl liegt also deutlich höher.

BSDC-B-GER-2026-378
in KraftRelevanz 3D7
21.01.2026
BfDI-Position zur Ausweitung — kritische Bewertung der Bundesdatenschutzbehörde
CORRECTIV, mit Zitat der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bewertet die Ausweitung der Videoüberwachung kritisch — nach ihrer Einschätzung stellt sie einen tiefen Eingriff in Grundrechte dar.

Wichtige amtliche Kritik-Quelle, passend zum bereits mehrfach in der Datenbank dokumentierten Muster (BfDI-Kritik bei A1, C5) — die deutsche Datenschutzbehörde positioniert sich auch bei diesem, eher "klassischen" Überwachungsthema kritisch, nicht nur bei neuen digitalen Instrumenten.

BSDC-B-GER-2026-379
in KraftRelevanz 3D7
29.12.2024
Deutsche Bahn/BMI — 11.000 Kameras an Bahnhöfen, Wirksamkeits-Behauptung "3x mehr Aufklärung"
LOK Report, mit Zitat der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Faeser: "Die moderne Videotechnik ist jetzt an allen großen Bahnhöfen in Deutschland im Einsatz. Die Bundespolizei kann heute drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019." Insgesamt sind rund 11.000 Kameras an Bahnhöfen im Einsatz.

Wichtig für Blackstones Wirksamkeits-Prüfung (F4): Diese "3x mehr Aufklärung"-Behauptung stammt direkt von der zuständigen Ministerin — anders als bei vielen anderen Blackstone-Dossiers (Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung) gibt es hier eine konkrete, öffentlich kommunizierte Erfolgszahl. Für ein vollständiges D7-Dossier sollte diese Zahl in einem künftigen Batch unabhängig verifiziert werden (z. B. über die zugrundeliegende Bundespolizei-Kriminalstatistik) — sie könnte tatsächlich eines der stärksten PRO-Argumente in der gesamten Blackstone-Datenbank sein, wenn sie sich bestätigt, oder ein Beispiel für unbelegte Erfolgsbehauptungen, falls nicht.

BSDC-B-GER-2025-382
in KraftRelevanz 3D4
Februar 2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Bericht ursprünglich 2018, hier referenziert Februar 2026
Berliner Südkreuz-Original-Abschlussbericht — Falschakzeptanzrate 0,67%
SozTheo, mit Bezug auf den offiziellen Südkreuz-Pilotprojekt-Abschlussbericht
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der Abschlussbericht des Berliner Südkreuz-Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung dokumentiert eine Falschakzeptanzrate von 0,67%.

Sehr wichtige technische Ergänzung zu Dossier D4: Eine Falschakzeptanzrate von 0,67% klingt zunächst niedrig — aber bei Millionen täglicher Bahnhofsnutzer bedeutet das dennoch tausende falsch-positive Treffer. Zur Einordnung: Bei angenommenen 300.000 Passanten am Tag würden bei dieser Rate rund 2.000 Menschen fälschlich als Treffer markiert. Diese Zahl gehört unbedingt ins bereits bestehende D4-Dossier nachgetragen — sie war dort bisher nicht mit dieser Präzision erfasst.