Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-GER-2025-275
in KraftRelevanz 3D3
07.08.2025
Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage
Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes)
Recherche: DC
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Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten.

Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken.

BSDC-B-GER-2018-293
in KraftRelevanz 3D4
11.10.2018
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BMI-Pressemitteilung — Abschluss des Südkreuz-Pilotprojekts 2018
Bundesministerium des Innern, Zitat Bundesinnenminister Horst Seehofer
Recherche: DC
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Die Trefferquote der getesteten Gesichtserkennungssysteme betrug im Durchschnitt mehr als 80 Prozent — mit 300 freiwilligen Testpersonen über ein Jahr unter verschiedenen Jahreszeiten, Witterungs- und Lichtverhältnissen getestet. Grundvoraussetzung für eine praktische Einführung sei eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz gewesen, die zum damaligen Zeitpunkt noch fehlte.

Das ist der Ursprungspunkt der gesamten deutschen Entwicklung: ein Pilotversuch 2017/18 mit freiwilligen Teilnehmern, danach acht Jahre politischer Prozess bis zur ersten echten Anwendung 2025 (siehe unten). Wichtig: Schon damals wurde festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt — das zeigt eine sehr lange Vorlaufzeit zwischen Technologietest und tatsächlicher Anwendung.

BSDC-J-GER-2025-294
in KraftRelevanz 3D4
29.08.2025
"Als erstes Bundesland: Hessen setzt Live-Gesichtserkennung ein" — Dammbruch-Moment
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verkündete den ersten Einsatz automatisierter Echtzeit-Gesichtserkennung in Deutschland — nicht mehr als Test wie am Berliner Südkreuz, sondern im Dauerbetrieb. Betroffen sind Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel, darunter viele marginalisierte Gruppen. Die Technologie gilt laut Artikel als diskriminierend, weil sie bei Frauen oder People of Color mehr Fehler mache.

Wichtiger Meilenstein: Von "Test mit Freiwilligen" (2018) zu "Dauerbetrieb an einem realen Ort" (2025) — acht Jahre Entwicklung. Der Diskriminierungs-Einwand (höhere Fehlerquote bei Frauen/PoC) ist ein wissenschaftlich vielfach dokumentiertes Problem bei Gesichtserkennungssoftware allgemein, nicht spezifisch zu dieser Anwendung — für einen Blackstone-Artikel sollte diese Behauptung idealerweise noch mit einer spezifischen Studie zur verwendeten Software belegt werden (offener Rechercheposten).

BSDC-J-GER-2026-295
in KraftRelevanz 3D4, F4
23.04.2026
"Gesichtserkennung im Frankfurter Rotlichtviertel: Polizei scannt jeden Passanten" — Praxiszahlen und zweites System
Tarnkappe.info
Recherche: DC
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Rund 50 Kameras werten seit 2025 im Bahnhofsviertel Bilder aus; aktiv zur Fahndung wurde die Software bislang nur in rund einem Dutzend Fällen eingesetzt, mit lediglich einem bestätigten Treffer (Identifizierung einer vermissten Jugendlichen). Zusätzlich nutzt die Polizei seit Ende 2025 eine mobile App, die Fotos direkt mit einer Datenbank von mehr als 5,3 Millionen gespeicherten Gesichtern abgleicht.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Wirksamkeits-Argumentation (Verweis F4): Bei nur rund einem Dutzend tatsächlicher Fahndungs-Einsätze gab es genau EINEN bestätigten Erfolg — bei gleichzeitig permanenter Erfassung aller Passanten durch 50 Kameras. Das ist ein sehr konkretes Zahlenverhältnis (Aufwand vs. Nutzen), das dem Muster aus F4 (MPI-Studie, BKA-Positionspapier) entspricht: massive Datenerfassung bei geringem, aber punktuell echtem Nutzen (die vermisste Jugendliche wurde tatsächlich gefunden — das sollte nicht kleingeredet werden).

BSDC-J-GER-2026-296
in KraftRelevanz 3D4
22.04.2026
"Rotlichtviertel Frankfurt: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht" — Ausweitungspläne mehrerer Politiker
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet. Hessens Innenminister Poseck kündigte an, die Technik hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einzuführen wollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie und zusätzlich Verhaltensscannern ausrüsten. Ab Juli 2026 sollte eigentlich eine Evaluationsphase folgen — es zeichnet sich aber bereits ab, dass das System auf jeden Fall dauerhaft fortgeführt werden soll.

Wichtiger, sehr konkreter Function-Creep-Beleg: Noch bevor die eigentlich vorgesehene Evaluationsphase überhaupt richtig begonnen hat, wird bereits eine bundesweite Ausweitung angekündigt — sowohl auf Landes- als auch Bundesebene. Das Muster "erst testen, dann sofort ausweiten, bevor die Testergebnisse überhaupt vorliegen" taucht damit in einem weiteren Blackstone-Dossier auf (ähnlich wie bei A1, B3, D3).

BSDC-P-GER-2026-297
🔶 im VerfahrenRelevanz 3D4
10.07.2026
Bundespolizeigesetz-Reform — Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026
Fachportal, mit Bezug auf Bundestags-Abstimmungsergebnis
Recherche: DC
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Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag eine Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen — Union und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Nach der Sommerpause muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Bundesregierung begründet die Reform mit neuen Sicherheitslagen; besonders umstritten ist die neue Möglichkeit zur biometrischen Echtzeit-Erkennung durch die Bundespolizei.

Das ist der wichtigste rechtliche Meilenstein für D4: Was bislang nur auf Landesebene (Hessen) lief, soll jetzt auch der Bundespolizei bundesweit an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen erlaubt werden. Wichtige Statuskennzeichnung: Bundestag hat beschlossen (🔶), aber der Bundesrat muss noch zustimmen — das Gesetz ist damit noch nicht vollständig in Kraft. Interessantes Abstimmungsverhalten: AfD enthielt sich, statt zuzustimmen — Blackstone sollte hier auf reine Faktenwiedergabe achten, ohne diese Enthaltung zu interpretieren.

BSDC-J-GER-2026-333
in KraftRelevanz 3D6
20.08.2025
CILIP — "Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland" — Gesamtüberblick mit Bayern-Scheitern
CILIP (Bürgerrechte & Polizei, Fachzeitschrift), mit Bezug auf Forschung von Simon Egbert (Universität Bielefeld)
Recherche: DC
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Es gibt laut Forscher Simon Egbert bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Einfluss von Predictive Policing auf sinkende Kriminalitätsraten. In Bayern wurde der PRECOBS-Vertrag 2021 nicht verlängert, weil die Einbruchszahlen deutlich zurückgegangen waren — nicht wegen der Software, sondern aus anderen Gründen (u.a. Pandemie-bedingt weniger Reisen/leere Wohnungen). Von ursprünglich sechs Bundesländern mit fünf verschiedenen Systemen (Stand 2018) sind nur noch drei im Einsatz: SKALA (NRW), KrimPro (Berlin), KLB-operativ (Hessen).

Sehr wichtiger Fund — ein seltener Fall, in dem ein Überwachungsinstrument tatsächlich wieder ABGESCHAFFT statt ausgeweitet wurde: Bayern hat PRECOBS nicht verlängert, allerdings nicht primär wegen Kritik, sondern weil der ursprüngliche Anlass (hohe Einbruchszahlen) durch andere Faktoren wegfiel. Das zeigt: Nicht jede Überwachungsmaßnahme wird automatisch ausgeweitet — manche verschwinden auch wieder, wenn auch nicht immer aus den Gründen, die Kritiker sich wünschen würden. Wichtige Nuance für Blackstones Function-Creep-These, die nicht als Automatismus dargestellt werden sollte.

BSDC-S-GER-2018-334
in KraftRelevanz 3D6, D3
November 2019
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
ursprünglich 2018/2019, weiterhin als Standardreferenz zitiert
"Kognitive Gefahrenzonen" und Racial-Profiling-Risiko — akademische Einordnung
Humanistische Union, mit Bezug auf akademische Forschung (Egbert/Krasmann, Straube/Belina)
Recherche: DC
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Predictive-Policing-Software wie PRECOBS ist bei privatwirtschaftlichen Anbietern proprietär und wird als Betriebsgeheimnis behandelt — die Algorithmen bleiben selbst für die polizeilichen Anwender opak ("Black Box"). Es entstehen dynamische "kognitive Gefahrenzonen", in denen laut Forschung Racial Profiling begünstigt werden kann.

Wichtiger technischer Kritikpunkt: Selbst die Polizei selbst weiß teilweise nicht genau, wie die Software zu ihren Vorhersagen kommt — ein "Black Box"-Problem, das über die reine Datenschutzfrage hinausgeht und die demokratische Kontrollierbarkeit polizeilicher Entscheidungen betrifft. Das ergänzt die bereits in D3 (Palantir) dokumentierte Intransparenz-Kritik um eine weitere Facette.

BSDC-B-GER-2015-335
in KraftRelevanz 3D6
24.06.2015
Wikipedia (EN) — Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter stuft PRECOBS als "unproblematisch" ein
Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Einordnung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz
Recherche: DC
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Erfolge wurden auch in Teilen Bayerns erzielt, wo die Einbruchszahlen um 17,5 bis 42% zurückgingen. Am 24. Juni 2015 kündigte das bayerische Innenministerium die dauerhafte Nutzung der Predictive-Policing-Software an. Da die Software keine personenbezogenen Daten verwendet und die endgültige Entscheidung immer bei einem Polizeibeamten liegt, stufte der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte PRECOBS als unproblematisch ein.

Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Es gab tatsächlich messbare Rückgänge bei Einbruchszahlen in bestimmten Regionen (17,5-42%) — dieser Fund relativiert die "kein wissenschaftlicher Nachweis"-Aussage aus der ersten Quelle leicht (die sich vermutlich auf einen breiteren, methodisch strengeren wissenschaftlichen Konsens bezieht, während hier eine offizielle Behörden-Erfolgsmeldung zitiert wird). Auch die offizielle Datenschutz-Einordnung als "unproblematisch" — mit Verweis auf fehlende Personenbezogenheit und menschliche Letztentscheidung — sollte für einen fairen Blackstone-Artikel nicht unterschlagen werden.

BSDC-S-GER-2026-336
in KraftRelevanz 3D6, D3, A8
14.03.2026
SozTheo — aktuelle Fachübersicht, Ausweitung auf neue Anwendungsfelder
SozTheo (kriminologisches Fachportal, Betreiber Christian Wickert)
Recherche: DC
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Der Einsatz von Predictive Policing bei Wohnungseinbrüchen wurde inzwischen vielfach beendet oder pausiert — auch wegen mangelnder wissenschaftlicher Evidenz für die Wirksamkeit der Systeme. Parallel entstehen aber neue Formen prädiktiver Polizeiarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, etwa bei Gefährderprognosen, Social-Media-Monitoring oder Data Mining zur Terrorismusabwehr.

Wichtiger Function-Creep-Beleg trotz Rückgangs beim ursprünglichen Anwendungsfall: Auch wenn die klassische Wohnungseinbruch-Vorhersage vielerorts zurückgefahren wurde, verschiebt sich die Technologie in neue, tendenziell eingriffsintensivere Bereiche (Gefährderprognosen, Terrorismusabwehr) — ein Muster, das dem bei A8 (Staatstrojaner: von Terror zu Alltagsdelikten) ähnelt, nur in umgekehrter Richtung (von harmlosem Delikt zu schwererem Bereich). Direkter Bezug zu D3 (Palantir), das genau in diesem Feld (Data Mining zur Gefahrenabwehr) verortet ist.

BSDC-S-GER-2020-337
in KraftRelevanz 2D6
August 2018
2020 (Grundlagenstudie, weiterhin als Standardreferenz genutzt)
Bertelsmann Stiftung — umfassende Studie zu allen deutschen Predictive-Policing-Systemen im Überblick
Bertelsmann Stiftung
Recherche: DC
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Die Systeme nutzen für ihre Prognosen nur wenige Datenpunkte mit Bezug zur Tat selbst — dieser überschaubare Mechanismus bedeutet aber nicht automatisch, dass sie unproblematisch sind, zumal sie stetig weiterentwickelt werden, potenziell mehr Informationsquellen integrieren und auf andere Deliktarten ausgeweitet werden könnten.

Nuancierte akademische Einschätzung, die weder Alarmismus noch Verharmlosung betreibt: Die aktuellen Systeme sind technisch relativ einfach (wenige Datenpunkte), aber die Studie warnt vor der Möglichkeit künftiger Erweiterung — genau die Function-Creep-Sorge, die auch für andere Blackstone-Dossiers relevant ist, hier aber als noch nicht eingetretene Möglichkeit statt als bereits belegtes Faktum formuliert.

BSDC-B-GER-2026-343
in KraftRelevanz 2D4, A9
03.08.2026
Berlin — separates, aber verwandtes Beispiel: KI-Videoüberwachung Kottbusser Tor OHNE Gesichtserkennung
Ad-hoc-News
Recherche: DC
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Berlin startet im August 2026 KI-gestützte Videoanalyse am Kottbusser Tor — Innensenatorin Spranger betont explizit, dass KEINE biometrische Gesichtserkennung stattfinde, sondern nur Bewegungsmuster analysiert würden. Investitionen von 2,47 Mio. Euro (2026-2030) plus 2,13 Mio. Euro Betriebskosten; Rechtsgrundlage ist eine im Dezember 2025 verabschiedete ASOG-Reform.

Wichtiger Kontrast-/Differenzierungsfall zu D4: Nicht jede neue Kamera-KI ist automatisch Gesichtserkennung — Berlin grenzt sich hier bewusst von der biometrischen Variante ab (reine Bewegungsmuster-Analyse). Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig, diesen technischen Unterschied klar zu kommunizieren, statt "KI-Kamera" pauschal mit "Gesichtserkennung" gleichzusetzen — auch wenn Kritiker argumentieren könnten, dass die Grenze zwischen beiden technisch fließend sein könnte (dieser Punkt wäre ein guter Rechercheansatz für ein künftiges Batch).

BSDC-B-GER-2026-349
in KraftRelevanz 3C5
03.06.2026
anwalt.de — Rechtsgrundlage und Fristen des Opt-out-Modells im Detail
Fachanwalt-Publikation
Recherche: DC
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Seit dem 15. Januar 2025 gilt nach § 342 Abs. 1 SGB V ein Opt-out-Modell: Versicherten wird eine ePA automatisch eingerichtet, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Information widersprechen. Die bundesweite Einführung erfolgte am 29. April 2025. Grundlage sind SGB V, das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) — letzteres regelt insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung.

Zentraler Systemwechsel: Bis Januar 2025 mussten Versicherte aktiv zustimmen (Opt-in), seither gilt automatische Einrichtung mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) — ein Muster, das strukturell dem bei anderen Blackstone-Dossiers dokumentierten "Standard verschiebt sich zu mehr Datenerfassung" ähnelt. Wichtig: Sechs Wochen Widerspruchsfrist ist eine kurze Zeitspanne, in der viele Menschen die Information möglicherweise übersehen könnten.

BSDC-O-GER-2025-350
in KraftRelevanz 3C5
09.01.2025
CCC — datenschutzrechtliche Bedenken und aufgedeckte Sicherheitslücken (39C3-Kongress)
Dr. Datenschutz, mit Bezug auf CCC-Kongressvortrag (39C3, Hamburg)
Recherche: DC
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Die Umstellung auf ein Opt-out-Modell ab 2025 bedeutet, dass Patienten aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen — dies könnte laut CCC-Kritik zu unbeabsichtigter Teilnahme führen. Der CCC deckte auf seinem Jahreskongress zusätzlich weitere Sicherheitslücken auf.

Der CCC hat bei diesem Thema nicht nur eine politische Position, sondern auch tatsächlich technische Sicherheitslücken im System selbst gefunden — das ist eine stärkere Kritik-Kategorie als reine Verfahrenskritik (Opt-out vs. Opt-in), da sie auf konkrete technische Mängel verweist. Für ein vollständiges C5-Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Inhalt der CCC-Sicherheitslücken-Präsentation vom 39C3 nachrecherchiert werden.

BSDC-B-GER-2025-351
in KraftRelevanz 2C5
2025
nur Jahresangabe in der Quelle
2025
Krankenkassen-Information (hkk) — Praxisperspektive zur Verschlüsselung
hkk Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse — Eigeninteresse an positiver Darstellung beachten)
Recherche: DC
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Innerhalb der Telematik-Infrastruktur liegen die Daten laut Krankenkassen-Darstellung mehrfach verschlüsselt vor; ein Zugriff der Krankenkasse selbst oder anderer nicht berechtigter Personen sei ausgeschlossen. Gründe für einen Widerspruch müssen nicht angegeben werden.

Offizielle Sicherheitsdarstellung der Anbieterseite — wichtig zur Ausgewogenheit, sollte aber im Kontrast zu den CCC-Sicherheitslücken-Funden (siehe oben) gelesen werden. Eine Krankenkasse hat naturgemäß ein Eigeninteresse, ihr System als sicher darzustellen — die tatsächliche technische Bewertung sollte auf unabhängiger Sicherheitsforschung (CCC) basieren, nicht nur auf Anbieterangaben.

BSDC-B-GER-2025-352
in KraftRelevanz 3C5
18.12.2025
McKinsey E-Health Monitor 2025 — Nutzungszahlen und Ziel-Erreichungsgrad
McKinsey (in Kooperation mit Bertelsmann Stiftung/gematik-Kontext für den E-Health-Monitor)
Recherche: DC
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E-Rezept-Verordnungen stiegen von rund 18 Millionen (Ende 2023) auf über 540 Millionen (2024) und über 340 Millionen allein bis Ende Juli 2025 — ein "Durchbruch". Trotzdem greifen weiterhin rund 50% der Praxen parallel zur analogen Alternative, u.a. weil das E-Rezept in Haus- und Heimversorgung bisher nicht nutzbar ist. Ziel des Gesundheitsministeriums: 80% ePA-Nutzung bis 2026.

Wichtige, differenzierte Erfolgsmessung: Das E-Rezept (ein verwandtes, aber separates System zur ePA) zeigt enormes Wachstum, aber selbst dort nutzt noch die Hälfte der Praxen parallel die alte Papierform — ein Hinweis darauf, dass Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen trotz beeindruckender Wachstumszahlen oft holprig in der Praxis verlaufen. Das 80%-Ziel für die ePA bis 2026 ist ambitioniert — ob es erreicht wird, wäre ein guter Punkt für die Radar-Pflege.

BSDC-B-GER-2026-353
in KraftRelevanz 2C5
08.07.2026
Rechtsentwicklung — vom "Alles-oder-Nichts" zur granularen Zugriffssteuerung seit 2022
datenschutz.org
Recherche: DC
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Erst seit 2022 können Versicherte entscheiden, welcher Arzt welche Daten einsehen darf — davor stand nur die Wahl zwischen "Arzt sieht alles" oder "Arzt sieht nichts". Die ePA speichert Diagnosen, Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und ärztlichen Schriftverkehr.

Interessanter historischer Fakt, der zeigt, dass sich die Datenschutz-Granularität im System tatsächlich über Zeit verbessert hat — vom groben Alles-oder-Nichts-Prinzip (bis 2022) zur heutigen feineren Steuerung. Für ein ausgewogenes C5-Dossier wichtig: Nicht nur Verschlechterungen dokumentieren, sondern auch echte Verbesserungen im Zeitverlauf anerkennen.

BSDC-O-GER-2024-354
in KraftRelevanz 3C5
27.12.2024
netzpolitik.org — "Das Narrativ der sicheren ePA ist nicht mehr zu halten" (38C3, Original-Kongressbericht)
netzpolitik.org, mit Zitaten von Bianca Kastl und Martin Tschirsich (Sicherheitsforscher)
Recherche: DC
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Langfristig sollen sämtliche Gesundheitsinformationen aller rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in der ePA zusammenfließen. Kastl und Tschirsich fordern drei Dinge für vertrauenswürdige digitale Infrastruktur: unabhängige externe Sicherheitsbewertung, offene und transparente Risikokommunikation, und die ePA als offenen Entwicklungsprozess über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen. Ihr Fazit: "Ein großes Stück dieses Vertrauens ist heute verloren gegangen."

Wichtigste Ergänzung zum offenen Punkt aus Batch 83: Die Kritik ist nicht nur "es gibt Lücken", sondern ein grundsätzlicher Vorwurf am Entwicklungsprozess selbst — zu wenig externe Prüfung, zu wenig Transparenz. Diese drei Forderungen (externe Prüfung, Transparenz, offener Prozess) sind eine gute, konstruktive Handlungsvorlage für Blackstones eigene "Gegenmaßnahmen"-Sektion im Dossier.

BSDC-B-GER-2024-355
in KraftRelevanz 3C5
27.12.2024
BfDI Ulrich Kelber — offizielles Zitat zur "herabgestuften Sicherheit"
netzpolitik.org, Zitat Ulrich Kelber (damaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Recherche: DC
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Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich zu den herabgestuften Sicherheitsstandards beim Zugriff auf die "ePA für alle": "Das wird sich noch als Fehler in der Vertrauensbildung herausstellen."

Sehr wichtiger Fund: Nicht nur der CCC, sondern die damals amtierende deutsche Bundesdatenschutzbehörde selbst kritisierte offiziell, dass die Sicherheitsstandards beim ePA-Zugriff abgesenkt wurden — eine Warnung, die sich im April 2025 laut späteren Quellen (Batch 83, 39C3-Bericht) teilweise bewahrheitete. Das ist ein Muster, das der Datenbank bereits mehrfach begegnet ist (vgl. NRW-Landesdatenschutzbeauftragte bei D3, BKA-Präsident bei A1): Amtliche Vorwarnungen, die sich später als berechtigt erweisen.

BSDC-O-GER-2025-356
in KraftRelevanz 3C5
29.12.2025
39C3-Vortrag "Schlechte Karten" — Original-Ankündigungstext mit Ein-Jahres-Rückblick
Chaos Computer Club (offizieller Kongress-Fahrplan)
Recherche: DC
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"Ende April 2025 wurde die ePA für alle dann auch wirklich für alle deutschlandweit bereitgestellt — allerdings traten am gleichen Tag die scheinbar sicher gelösten Sicherheitslücken im Zugangsmanagement wieder zu Tage und wurden alsbald wieder nur provisorisch abgedichtet."

Sehr konkreter zeitlicher Beleg: Am Tag des bundesweiten Starts selbst (nicht Wochen später) traten dieselben Sicherheitslücken erneut auf, die bereits ein Jahr zuvor (38C3) demonstriert worden waren — und wurden nur "provisorisch" behoben. Das ist ein außergewöhnlich präziser, terminlich verifizierbarer Beleg für unzureichende Nachbesserung zwischen den beiden Kongressen.

BSDC-J-GER-2025-357
in KraftRelevanz 3C5
30.01.2025
zm-online — Technische Details: Konnektor-Angriffe seit 2012 bekannt, Ein-Stunden-Aufwand
zm-online (Zahnärztliche Mitteilungen, Fachmedium), mit detaillierter Wiedergabe des CCC-Vortrags
Recherche: DC
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Die Angriffsvarianten sind laut Tschirsich mindestens seit 2012 bekannt. Das komplette Prozedere war mit einem Aufwand von etwa einer Stunde verbunden und ermöglichte je nach Art der Identität Zugriff auf eine einzelne ePA oder auf alle Akten einer Praxis. Wichtige methodische Selbstkritik der Forscher: "Wir haben lediglich Dinge geprüft, die uns als Erstes untergekommen sind" — keine umfassende Sicherheitsanalyse, und alle Szenarien aus der Außentäterperspektive (Innentäter-Szenarien wären zusätzlich denkbar).

Zwei sehr wichtige Präzisierungen für Blackstones Sorgfaltspflicht: Erstens sind die grundlegenden Schwachstellen-Kategorien seit 13 Jahren bekannt (2012) — das ist kein neues, sondern ein chronisches, nie vollständig gelöstes Problem. Zweitens — und das ist besonders wichtig — betonen die Forscher selbst ausdrücklich, dass sie KEINE umfassende Sicherheitsanalyse durchgeführt haben, sondern nur naheliegende Probleme prüften. Das bedeutet: Die tatsächliche Angriffsfläche könnte größer sein als bekannt — aber Blackstone sollte diese Unsicherheit auch nicht überzeichnen, sondern die eigene Zurückhaltung der Forscher genauso übernehmen.

BSDC-B-GER-2026-358
in KraftRelevanz 3C5
28.08.2025
Tagesspiegel Background — Gematik-Reaktion, offizielle Einordnung als "unrealistisch"
Tagesspiegel Background
Recherche: DC
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Die Gematik (Betreiberorganisation der Telematikinfrastruktur) dankt dem CCC ausdrücklich für den Hinweis, hält das vom Hackerclub skizzierte Angriffsszenario aber für unrealistisch.

Wichtig für Ausgewogenheit: Die zuständige Betreiberorganisation widerspricht der CCC-Einschätzung nicht komplett feindselig (sie bedankt sich sogar für den Hinweis), stuft das konkrete Szenario aber als praktisch unrealistisch ein. Diese Position sollte im Blackstone-Dossier neben der CCC-Kritik stehen — auch wenn die spätere Wiederkehr derselben Lücken beim bundesweiten Start (siehe oben) die Gematik-Einschätzung nachträglich infrage stellt.

BSDC-P-GER-2022-367
in KraftRelevanz 3A10
27.01.2022
BGH-Entscheidung 2022 — Facebook-Pseudonymverbot für Alt-Nutzer rechtswidrig
Wikipedia, mit Bezug auf Bundesgerichtshof-Pressemitteilung
Recherche: DC
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Deutschlands § 13 VI Telemediengesetz von 1997 (heute § 19 II TTDSG) erlaubt es nicht, Menschen zu einem Klarnamen zu zwingen, wenn dieser für den jeweiligen Internetdienst nicht notwendig ist. Am 27. Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof — Deutschlands höchstes Zivilgericht — dass Facebooks Pseudonymverbot für Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der DSGVO (Mai 2018) registriert hatten, rechtswidrig ist.

Wichtige Ergänzung zum bereits dokumentierten OVG-Hamburg-Fall (Batch 85): Es gibt nicht nur ein, sondern zwei unabhängige deutsche Gerichtsentscheidungen (OVG Hamburg 2018, BGH 2022) gegen Klarnamenpflichten von Facebook — und eine seit 1997 bestehende gesetzliche Grundlage (heute TTDSG), die Anonymität explizit schützt. Deutschland hat damit eine besonders lange und gefestigte Rechtstradition zugunsten von Online-Anonymität, die eine heutige Klarnamenpflicht-Forderung vor eine hohe rechtliche Hürde stellen würde.

BSDC-B-GER-2025-368
in KraftRelevanz 3B4
06.05.2026
Legal Wiki — Grundlagenerklärung und rechtliche Anforderungen
MTR Legal (Rechtsportal)
Recherche: DC
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Die Funkzellenabfrage ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, nachträglich von Mobilfunkanbietern zu erfahren, welche Geräte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer abgegrenzten Funkzelle eingebucht hatten — erfasst werden ausschließlich Verbindungs- und Standortmetadaten, keine Gesprächsinhalte. Die Maßnahme wirkt "häufig streubreit", da zwangsläufig auch viele unbeteiligte Personen erfasst werden.

Grundlegende technische Erklärung: Die Maßnahme erfasst per Design nicht nur Verdächtige, sondern jeden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ein eingeschaltetes Handy dabei hatte — ein strukturell ähnliches "Generalverdacht"-Problem wie bei A1 (Chatkontrolle) oder D3 (Palantir), hier aber bereits seit Jahren etabliertes Ermittlungsinstrument statt neuem Gesetzesvorhaben.

BSDC-J-GER-2015-369
in KraftRelevanz 3B4
09.01.2015
LabourNet/netzpolitik.org — Saarland-Statistik: 7,5 Datensätze pro Bürger und Jahr
LabourNet, mit Bezug auf netzpolitik.org-Artikel von Andre Meister (09.01.2015), Datenbasis: Antwort der saarländischen Landesregierung an die Piratenfraktion
Recherche: DC
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Im Saarland wurden binnen eines Jahres (September 2013 bis August 2014) in 175 Verfahren insgesamt 7.459.326 Datensätze erhoben — bei rund 991.000 Einwohnern ergibt das 7,5 Datensätze pro Einwohner und Jahr. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 34.342 Euro, eine einzelne Abfrage kostete im Schnitt knapp 200 Euro.

Das ist eine der einprägsamsten und konkretesten Einzelstatistiken im gesamten Blackstone-Projekt: Jeder Bürger im Saarland war statistisch gesehen im Schnitt 7,5 Mal pro Jahr Teil einer Funkzellenabfrage — unabhängig davon, ob er je mit einer Straftat zu tun hatte. Der günstige Preis pro Abfrage (im Schnitt 200 €) erklärt zusätzlich, warum das Instrument trotz seiner Streubreite so häufig genutzt wird — eine niedrige Kosten-Hürde begünstigt den routinemäßigen statt sparsamen Einsatz.