Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-B-IDN-2025-1102 Relevanz 3IDN | 21.10.2025 | Digitaler Nachlass: Grundlagen & praxistaugliche Umsetzung Kuketz IT-Security Blog Recherche: DC Quelle öffnen → | Beschreibt eine praxistaugliche Regelung des digitalen Nachlasses über Passwort-Manager, Vorsorgevollmacht und definierten technischen Zugriffsweg für Bevollmächtigte. | Ratgeberbeitrag eines einzelnen Bloggers, keine offizielle Rechtsauskunft. |
| BSDC-P-IDN-2018-1103 Relevanz 3IDN | 2018 ⚠ nur Jahresangabe in der Quelle 2018 | BGH: Facebook muss Erben Vollzugriff auf Accountinhalte erlauben Kanzlei Plutte Recherche: DC Quelle öffnen → | Ordnet das BGH-Urteil III ZR 183/17 juristisch ein: Erbfall lässt Nutzungsvertrag inklusive Kommunikationsinhalten unverändert auf Erben übergehen. | Anwaltliche Einordnung, keine Primärquelle des Gerichts. |
| BSDC-O-IDN-2025-1145 Relevanz 3C4 | 06.11.2025 | SIM-Swap-Betrug: Kriminelle kapern Handynummern und räumen Konten leer ad-hoc-news.de Recherche: DC Quelle öffnen → | Erklärt den Ablauf von SIM-Swap-Betrug per Social Engineering, warnt vor SMS-TAN als Schwachpunkt. | Ratgeberartikel ohne konkrete Fallzahlen für Deutschland. |
| BSDC-O-IDN-2025-1146 Relevanz 3C4 | 08.01.2025 | SIM-Swapping: Identitätsdiebstahl durch Übernahme von Mobilfunknummern Security-Insider.de Recherche: DC Quelle öffnen → | Beschreibt SIM-Swapping als Identitätsdiebstahl, der Kontoübernahmen und Kryptowallet-Diebstahl ermöglicht, empfiehlt PIN-Schutz beim Anbieter statt SMS-2FA. | Fachmedien-Ratgeberartikel ohne empirische Fallzahlen. |
| BSDC-O-IDN-2021-1147 Relevanz 3C4 | 27.08.2021 | Magenta startet Zwei-Faktor-Authentifizierung für SIM-Kartentausch und eSIM-Profile Magenta Telekom (Österreich) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Anbieter führt Zwei-Faktor-Authentifizierung für SIM-Kartentausch und eSIM-Profilaktivierung ein, um SIM-Swapping-Betrug vorzubeugen. | Pressemitteilung eines österreichischen Anbieters, zeigt aber branchentypisches Modell. |
| BSDC-J-IDN-2021-1400 Relevanz 3IDENTITAET, DACH | 07.03.2021 | Schweiz lehnt private E-ID 2021 klar ab, Staat übernimmt bei zweitem Anlauf 2025 SRF / Bundesamt für Justiz Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 07.03.2021 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung mit knapp zwei Dritteln Nein-Stimmen ein E-ID-Gesetz ab, das eine private Firma mit der Ausgabe der elektronischen Identität beauftragt hätte. Das Parlament verabschiedete am 20.12.2024 ein neues E-ID-Gesetz, bei dem der Staat die technische Infrastruktur betreibt und auf Open-Source-Komponenten setzt. Über diese zweite Vorlage stimmte die Schweiz am 28.09.2025 erneut ab, nachdem ein Referendum mit 55.344 gültigen Unterschriften zustande gekommen war. | Das Ergebnis der Abstimmung vom 28.09.2025 selbst ist aus den vorliegenden Quellen nicht mit belastbarer Zahl belegt und wird hier bewusst nicht behauptet. |
| BSDC-P-IDN-2024-1420 Relevanz 3MIGRATION-ASYL, IDENTITAET | 14.05.2024 | Eurodac-Reform: EU speichert künftig auch Gesichtsbilder von Asylsuchenden, nicht nur Fingerabdrücke EUR-Lex / Rat der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Mit der Verordnung (EU) 2024/1358 wurde die EU-Datenbank Eurodac von einem reinen Fingerabdruck-Abgleichsystem zu einem vollständigen Asyl- und Migrationsmanagementsystem ausgebaut. Zu den Erweiterungen zählen die zusätzliche Speicherung von Gesichtsbildern neben Fingerabdrücken, eine Ausweitung der erfassten Personenkategorien sowie verstärkte Vorkehrungen zur Datenspeicherung. Die modernisierte Datenbank soll ab Mitte 2026 in Betrieb gehen. | Der genaue Umfang der neu erfassten Personenkategorien und die tatsächliche Nutzung der Gesichtsbilddaten durch nationale Behörden nach Inbetriebnahme sind aus dieser Rechtsakt-Zusammenfassung nicht im Detail belegt. |
| BSDC-O-IDN-2022-1430 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, OSINT | 01.11.2022 | Baden-Württemberg eröffnet weltweit erstes Bußgeldverfahren gegen Gesichtssuchmaschine PimEyes Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg (LfDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die baden-württembergische Datenschutzbehörde eröffnete das weltweit erste Bußgeldverfahren gegen die aus der Karibik operierende Gesichtssuchmaschine PimEyes, die es erlaubt, mit einem hochgeladenen Foto im gesamten Internet nach optisch ähnlichen Gesichtern zu suchen. Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink bewertete das Missbrauchspotenzial als hochproblematisch: Stalker könnten die Software nutzen, Personen im Sexarbeitsgewerbe könnten geoutet, Rachepornografie leichter gefunden und Demonstrationsteilnehmer im Nachhinein identifiziert werden. Eine im November 2022 eingegangene Stellungnahme von PimEyes zu Rechtsgrundlage, technischen Maßnahmen und Missbrauchsschutz bewertete die Behörde als unzureichend, da zentrale Fragen unbeantwortet blieben. | Der Ausgang des Bußgeldverfahrens und eine mögliche tatsächliche Zahlung durch das karibisch ansässige Unternehmen sind aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-J-IDN-2025-1431 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN | 23.03.2025 | 23andMe-Insolvenz: Gendaten von über 15 Millionen Menschen zum Verkauf, am Ende Übernahme durch Stiftung der Gründerin TechCrunch / NPR Recherche: DC Quelle öffnen → | Der DNA-Testanbieter 23andMe meldete am 23.03.2025 Insolvenz nach Chapter 11 an, was potenziell den Verkauf von Gendaten von über 15 Millionen Nutzern zur Folge hatte. Das Pharmaunternehmen Regeneron Pharmaceuticals gewann zunächst die gerichtlich überwachte Auktion am 16.05.2025 mit einem Gebot von 256 Millionen US-Dollar. In einer überraschenden Wendung genehmigte ein Insolvenzrichter jedoch stattdessen den Verkauf des Unternehmens samt Gendaten an eine gemeinnützige Organisation unter Leitung von Mitgründerin Anne Wojcicki, als Reaktion auf verbreitete Datenschutzbedenken gegen die ursprünglich geplante Übertragung an einen Dritten wie Regeneron. | Ob und wie sich die Datenschutzbedingungen für Bestandskunden durch den Eigentümerwechsel an die Stiftung tatsächlich änderten, ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt. |
| BSDC-P-IDN-2021-1441 Relevanz 3NEURODATEN | 01.10.2021 | Chile verankert als erstes Land der Welt Neurorechte in der Verfassung Chilenischer Senat / Santiago Ramón y Cajal Institute Recherche: DC Quelle öffnen → | 2021 verabschiedete der chilenische Senat einstimmig eine Verfassungsänderung, die als weltweit erste ein Recht auf mentale Privatsphäre ('Neurorechte') verankert. Das neue Verfassungsrecht schützt die Privatsphäre der Gedanken, die Willensfreiheit des Denkens, den gleichberechtigten Zugang zu Technologien, die menschliche Fähigkeiten erweitern, sowie den Schutz vor Diskriminierung aufgrund neuronaler Daten. Der chilenische Oberste Gerichtshof wandte das neue Recht bereits 2023 in einem wegweisenden Urteil gegen das US-Neurotechnologie-Unternehmen Emotiv an. Colorado folgte 2024 mit dem Protect Privacy of Biological Data Act (HB24-1058, in Kraft seit 07.08.2024), der 'biologische Daten' einschließlich neuronaler Daten aus Gehirn-Messgeräten als besonders sensible Datenkategorie einstuft. | Wie das chilenische Neurorecht in der Praxis gegenüber kommerziellen Konsumgeräten (z. B. Wearables mit EEG-Sensoren) außerhalb des Emotiv-Falls durchgesetzt wird, ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt. |
| BSDC-P-IDN-2022-1442 Relevanz 3BLUTSPENDE-BIOBANKEN | 06.07.2022 | UK Biobank: Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten schützt nicht vollständig vor Re-Identifizierung UK Biobank / Distilled Post Recherche: DC Quelle öffnen → | Die britische Forschungsdatenbank UK Biobank gibt Forschern ausschließlich pseudonymisierte Daten weiter: Jeder Teilnehmer erhält eine aus der NHS-Nummer generierte, nicht zurückrechenbare Kennung (PID), und jeder Datensatz wird zusätzlich nach einem antragsspezifischen Schema pseudonymisiert, sodass sich Daten aus verschiedenen Forschungsanträgen nicht ohne Weiteres verknüpfen lassen. Dennoch zeigten Sicherheitsvorfälle, dass Pseudonymisierung als alleinige Schutzmaßnahme Grenzen hat: Experten argumentierten, dass bereits Teildatensätze Risiken bergen können, etwa wenn sich Personen durch Kombination von Geburtsmonat und -jahr mit öffentlich verfügbaren Angaben zu medizinischen Ereignissen re-identifizieren lassen. UK Biobank betont, dass bislang keine Teilnehmer tatsächlich re-identifiziert wurden, und initiierte eine externe Überprüfung möglicher zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie Generalisierung, Differential Privacy und homomorphe Verschlüsselung. | UK Biobank bestreitet, dass es bereits zu einer tatsächlichen Re-Identifizierung kam; die zitierten Risiken sind theoretischer bzw. methodenkritischer Natur, kein dokumentierter Einzelfall. |
| BSDC-J-IDN-2018-1446 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN, OSINT | 27.04.2018 | Golden State Killer: Polizei nutzt kostenlose Genealogie-Plattform GEDmatch ohne Gerichtsbeschluss zur Verwandtensuche Science / TechCrunch Recherche: DC Quelle öffnen → | Im April 2018 wurde der sogenannte 'Golden State Killer' Joseph James DeAngelo mithilfe genetischer Genealogie identifiziert: Ermittler luden eine an einem Tatort von 1980 gesicherte DNA-Probe bei GEDmatch hoch, einer kostenlosen Plattform, auf der Nutzer ihre bei kommerziellen Anbietern wie 23andMe oder Ancestry erstellten DNA-Profile hochladen können, um entfernte Verwandte zu finden. Anders als 23andMe und Ancestry, die für Strafverfolgungsanfragen einen förmlichen Durchsuchungsbefehl oder Gerichtsbeschluss verlangen, benötigten die Behörden für den Zugriff auf die GEDmatch-Datenbank keinen Gerichtsbeschluss. Über Ururgroßeltern und Cousins dritten Grades rekonstruierten Genealogen einen Stammbaum, der zum Verdächtigen führte. Eine spätere wissenschaftliche Analyse zeigte, dass diese Methode etwa 60 Prozent der weißen US-Bevölkerung über verwandtschaftliche Treffer identifizierbar macht, selbst wenn die Person selbst nie einen DNA-Test gemacht hat. | Die 60-Prozent-Schätzung bezieht sich auf die weiße US-Bevölkerung und stammt aus einer wissenschaftlichen Modellrechnung, nicht aus einer Vollerhebung; Übertragbarkeit auf andere Bevölkerungsgruppen oder Länder ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-J-IDN-2026-1454 Relevanz 3MIGRATION-ASYL, STAATEN-DATENFLUESSE | 09.07.2026 | Ausländerzentralregister wächst auf 35,3 Millionen Datensätze, neues Gesetz erlaubt automatische Datenübermittlung an Behörden netzpolitik.org / Bundesamt für Verwaltung (BVA) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Ausländerzentralregister (AZR) ist mit 35,3 Millionen personenbezogenen Datensätzen (Stand 31.12.2025) eines der größten automatisierten Register der deutschen Verwaltung. Datenschutzbehörden kritisieren seit Jahren, dass sich das AZR von einem Register für rein ausländerrechtliche Zwecke zu einer umfassenden behördenübergreifenden Informationsinfrastruktur entwickelt hat; das zugrunde liegende Gesetz wurde seit Inkrafttreten 40-mal geändert, stets mit erweiterten Zugriffsrechten für Behörden, ohne dass Betroffene mehr Rechte erhielten. Am 09.07.2026 beschloss der Bundestag das Gesetz zur 'Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung' (MDWG), der Bundesrat stimmte am Folgetag zu. Danach soll das Register bestimmte Daten künftig automatisiert unmittelbar nach der Speicherung an festgelegte Empfängerbehörden übermitteln. Bereits 2019 warnte die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, die dauerhaft vergebene AZR-Nummer könne sich zu einem bereichsübergreifenden Personenkennzeichen entwickeln, das Daten aus verschiedenen Lebensbereichen leichter verknüpfbar macht. | Die konkrete Liste der künftig automatisch empfangsberechtigten Behörden sowie eine erste Praxisauswertung nach Inkrafttreten des MDWG sind aus dieser Quelle nicht belegt, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Quelle gerade erst beschlossen wurde. |
| BSDC-P-IDN-2021-1460 Relevanz 3KINDER-VULNERABLE | 01.01.2021 | Sharenting: Pädokriminelle sammeln gezielt öffentlich geteilte Kinderfotos von 'Momfluencern' Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger / Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) Recherche: DC Quelle öffnen → | Als 'Sharenting' wird die Praxis bezeichnet, wenn Eltern regelmäßig Fotos oder Informationen über ihre Kinder in sozialen Medien teilen. Studien zeigen, dass viele pädokriminelle Nutzer ihre Inhalte gezielt von 'Momfluencern' beziehen, also Müttern, die ihre Elternschaft strategisch zur Follower-Generierung einsetzen. Laut Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger sammeln Pädokriminelle solche öffentlich zugänglichen Bilder, kommentieren sie mit einschlägigen Texten und teilen sie in eigenen Netzwerken; Familienbilder tauchen wiederholt auf einschlägigen Darknet-Websites auf. Besonders kritisch wird es, wenn Eltern zusätzliche Informationen wie Wohnadresse, Schule oder Kindergarten veröffentlichen, weil Pädokriminelle und Stalker die Kinder dadurch vergleichsweise leicht lokalisieren können. | Wie viele der im Darknet kursierenden Familienbilder konkret aus öffentlichen Social-Media-Konten stammen im Vergleich zu anderen Quellen, ist aus dieser Quelle nicht separat beziffert. |
| BSDC-P-IDN-2021-1470 Relevanz 3IDENTITAET, STAAT | 28.03.2021 | Registermodernisierungsgesetz macht Steuer-ID zur behördenübergreifenden Personenkennziffer, Verfassungsbeschwerde eingereicht netzpolitik.org / Humanistische Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Das am 28.03.2021 verabschiedete Registermodernisierungsgesetz macht die Steuer-Identifikationsnummer zu einer einheitlichen Personenkennziffer, die einen automatisierten Datenabgleich und -austausch zwischen 51 geplanten bzw. 56 großen öffentlichen Registern ermöglicht. Kritiker verweisen auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das eine 'lückenlose Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit' durch Zusammenführung einzelner Lebens- und Personendaten zu Persönlichkeitsprofilen für verfassungswidrig erklärte und die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens explizit als Beispiel für ein solches unzulässiges Profiling nannte. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union reichte gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde ein, weil es aus ihrer Sicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. | Der Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-J-IDN-2013-1478 Relevanz 3FITNESS-STUDIOS-ZUTRITTSBIOMETRIE, KINDER-VULNERABLE | 01.08.2013 | Hamburger Grundschulen führen Fingerabdruck-Pflicht für Kantinenbezahlung ein, Eltern-Proteste ignoriert taz / Piratenpartei Hamburg Recherche: DC Quelle öffnen → | An der Adolph-Schönfelder-Grundschule in Hamburg sowie 15 weiteren Schulen entschied ein Catering-Unternehmen, dass Grundschulkinder ihren Fingerabdruck zeigen mussten, um Zugang zur Schulkantine zu erhalten. Die IT-Firma People & Project GmbH aus Schleswig-Holstein hatte das biometrische Bezahlsystem den Schulbehörden im Oktober 2012 angeboten, eingeführt wurde es zu Schuljahresbeginn. Das Unternehmen ignorierte laut Piratenpartei Hamburg die Einwände zahlreicher Eltern; Kritik kam zusätzlich von der Opposition und Datenschutzinstitutionen, die betonten, Schulen hätten die pädagogische Aufgabe, Kinder für den Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, statt sie zur biometrischen Erfassung zu zwingen. | Ob das System nach den Protesten tatsächlich wieder abgeschafft wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-IDN-2021-1484 Relevanz 3IDENTITAET, RECHT-VOLLZUG | 01.12.2021 | Grindr zahlt 6,5 Mio. Euro Bußgeld: Standort, sexuelle Orientierung und Nutzeridentität an Werbepartner weitergegeben Datatilsynet (norwegische Datenschutzbehörde) Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach einer Beschwerde des norwegischen Verbraucherrats Forbrukerrådet und der Datenschutzorganisation noyb.eu im Januar 2020 verhängte die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet im Dezember 2021 ein Bußgeld von 65 Millionen norwegischen Kronen (rund 6,5 Millionen Euro) gegen die Dating-App Grindr. Zwischen 2018 und 2020 gab Grindr ohne ausreichende Rechtsgrundlage Alter, Geschlecht, GPS-Standort, IP-Adresse und Werbe-ID seiner Nutzer an zahlreiche Werbeunternehmen weiter. Besonders kritisiert wurde, dass Grindr auch die Information weitergab, dass jemand Grindr-Nutzer ist: Diese Angabe allein legt bereits eine von der Mehrheit abweichende sexuelle Orientierung nahe, selbst wenn die sexuelle Orientierung nicht explizit übermittelt wird. | Grindr focht die Entscheidung an; ob das Bußgeld in voller Höhe rechtskräftig gezahlt wurde, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt. |
| BSDC-P-IDN-2020-1491 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN | 01.01.2020 | DNA-Verwandtensuche bei 23andMe deckt ungewollt verheimlichte Vaterschaften und unbekannte Halbgeschwister auf How-To Geek / 23andMe Support-Dokumentation Recherche: DC Quelle öffnen → | Günstige DNA-Tests wie 23andMe haben die Ahnenforschung grundlegend verändert und machen es leichter denn je, lange verborgene Familiengeheimnisse aufzudecken. Die 'DNA Relatives'-Funktion kann unerwartet enthüllen, dass die angenommene biologische Vaterschaft nicht zutrifft ('Non-Paternity Events'), oder bislang unbekannte enge Verwandte wie Halbgeschwister aufdecken, die im Schnitt etwa 25 Prozent DNA-Übereinstimmung mit dem Nutzer teilen, im Gegensatz zu rund 50 Prozent bei Vollgeschwistern. 23andMe verbesserte seine Analysemethoden, um solche engen Verwandtschaftsverhältnisse (Halbgeschwister, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Großeltern, Enkelkinder) präziser zu kennzeichnen. | Wie viele Nutzer insgesamt durch die Funktion unerwartete, potenziell belastende Familiengeheimnisse erfahren, ist aus dieser Quelle nicht mit einer Gesamtzahl belegt, nur anhand von Einzelbeispielen illustriert. |
| BSDC-P-IDN-2019-1494 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, BIOMETRIE | 01.03.2019 | DNA-Phänotypisierung: Bayern erlaubt seit 2018 Rückschluss auf Aussehen aus Tatort-DNA, Experten warnen vor Scheinsicherheit Tagesspiegel / Mediendienst Integration Recherche: DC Quelle öffnen → | In Bayern ist die DNA-Phänotypisierung seit einer Änderung des Landespolizeigesetzes 2018 erlaubt: Aus Tatort-DNA können Ermittler auf Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter eines Verdächtigen schließen. Eine entsprechende Erweiterung von § 81e StPO stand auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene. Forensiker und Rechtsexperten warnten vor einer 'übereilten Entscheidung' und forderten einen präzisen rechtlichen Rahmen; Kritiker betonen, die Trefferquote sei bei Weitem nicht so verlässlich wie oft suggeriert, und warnen vor Fehlermittlungen sowie Diskriminierung von Minderheiten. Im Gegensatz zur Schweiz, die die Erfassung der sogenannten biogeografischen Herkunft zunächst in Betracht zog, schloss Deutschland dieses Merkmal explizit aus der Auswertung aus, um Racial Profiling zu vermeiden. | Wie oft die bayerische Praxis seit 2018 tatsächlich zu falschen Verdächtigungen führte, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt. |
| BSDC-J-IDN-2018-1497 Relevanz 3KINDER-VULNERABLE | 29.08.2018 | Kinderüberwachungs-App Bark scannt Millionen Smartphones: Eltern lesen private Nachrichten ihrer Kinder mit TechCrunch / UNICEF-Kinderschutzexperten Recherche: DC Quelle öffnen → | Für rund 9 US-Dollar im Monat können Eltern die App Bark mit den Geräten ihrer Kinder verbinden, um Textnachrichten, E-Mails sowie Social-Media-Beiträge auf über 30 Plattformen (u. a. Instagram, Snapchat, TikTok, Discord) automatisiert per KI auf Anzeichen von Mobbing, Grooming, Selbstverletzung, Suizidgedanken oder anderen Risiken zu durchsuchen; die App hat nach eigenen Angaben bereits über 2 Millionen Smartphones gescannt. Eine Kinderschutzexpertin von UNICEF wies auf Datenschutzbedenken hin, insbesondere wenn Kinder nicht wissen, dass eine solche App installiert ist. Zahlreiche Nutzer, darunter Teenager selbst, beschweren sich über die Verletzung ihrer Privatsphäre und berichten, dass die Überwachung das Vertrauen innerhalb der Familie beschädigt; Kritiker bezeichnen das Bark-Monitoring als De-facto-Überwachung des Privatlebens von Kindern im Namen ihrer Sicherheit. | Bark selbst wirbt damit, nur bei tatsächlich erkannten Risiken zu alarmieren statt alle Nachrichten offenzulegen; ob dieses Versprechen technisch zuverlässig eingehalten wird, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig geprüft. |
| BSDC-J-IDN-2020-1510 Relevanz 3GESELLSCHAFT, OSINT | 01.07.2020 | Nachbarschafts-App Nextdoor kämpft mit Racial-Profiling-Problem, kappt Direktverbindung zur Polizei BuzzFeed News / CBS News Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Nachbarschafts-App Nextdoor, gedacht für Themen wie Flohmärkte oder gestohlene Fahrräder, geriet in den Ruf, zu einer Plattform für Racial Profiling geworden zu sein: Nutzer posteten wiederholt Warnungen vor 'verdächtigen' Personen, oft People of Color, mit Formulierungen wie 'Dunkelhäutiger Mann bricht in Auto ein' oder 'Hispanischer Mann läuft verdächtig durch die Nachbarschaft', teils ohne jedes weitere Merkmal außer Hautfarbe. Gemeinschaftsgruppen in Oakland, Kalifornien, machten das Unternehmen auf entsprechende Beiträge aufmerksam. Nextdoor wurde zusätzlich für seine enge Zusammenarbeit mit Polizeibehörden kritisiert und entfernte im Juni 2020 die umstrittene Funktion 'Forward to Police', mit der Nutzer Beiträge direkt an die lokale Polizei weiterleiten konnten. Im August 2020 kündigte das Unternehmen eine algorithmische Lösung gegen reines Rassenprofiling in Beiträgen an, ergänzt um Bias-Schulungen für Moderatoren und die Rekrutierung weiterer Schwarzer Moderatoren. | Neun Monate nach der Ankündigung der algorithmischen Lösung bestand das Problem laut derselben Quelle weiterhin fort; die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen war zum Berichtszeitpunkt also nicht belegt. |
| BSDC-P-IDN-2023-1511 Relevanz 3IDENTITAET | 01.01.2023 | Online-Ausweisfunktion des Personalausweises: Nur 15 Prozent der Berechtigten nutzen die eID trotz Pflichtaktivierung seit 2017 netzpolitik.org / Bundesbeauftragter für den Datenschutz Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit 2017 werden alle deutschen Personalausweise und elektronischen Aufenthaltstitel standardmäßig mit aktivierter eID-Funktion ausgegeben, die über die AusweisApp und einen Kartenleser oder NFC-fähiges Smartphone genutzt werden kann, etwa für die elektronische Patientenakte, BAföG-Anträge oder Rentenauskünfte. Von den seit 2010 im Kartenformat ausgegebenen Personalausweisen an 51 Millionen Bürger aktivierte jedoch nur rund ein Drittel die eID-Funktion, tatsächlich genutzt haben sie bislang nur etwa 15 Prozent bzw. rund 2,5 Millionen Bürger. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz äußerte 'erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken' gegenüber Plänen für zentrale Passfoto-Datenbanken, da eine solche doppelte Datenspeicherung parallel zu den Registern der Passbehörden das Missbrauchsrisiko massiv erhöhe. Kritiker verwiesen zudem darauf, dass der RFID-Chip, auf dem die eID-Daten gespeichert sind, laut Experteneinschätzung teils bereits aus mehreren Metern Entfernung drahtlos ausgelesen werden könne. | Ob der RFID-Chip in der Praxis tatsächlich unautorisiert aus der Ferne ausgelesen wurde, ist aus dieser Quelle nicht mit dokumentierten Vorfällen belegt; es handelt sich um eine theoretische Sicherheitskritik von Experten. |
| BSDC-J-IDN-2026-1513 Relevanz 3STAAT, REGULIERUNGS-PIPELINE | 19.03.2026 | Antragloses Kindergeld ab 2027: Automatisierter Behördenabgleich löst Problem nur für die, die es am wenigsten brauchen infranken.de / Deutscher Bundestag Recherche: DC Quelle öffnen → | Ab dem 01.01.2027 soll in Deutschland ein antragsloses Kindergeld eingeführt werden, mit automatischer Auszahlung ab etwa März 2027 zunächst für Eltern, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehen. Kern des neuen Verfahrens ist ein automatisierter Datenabgleich zwischen Behörden: Nach der Geburt eines Kindes meldet das Standesamt Daten an die Meldebehörde, die sie an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterleitet, welches eine Steuer-Identifikationsnummer für das Kind vergibt und die Familienkasse informiert. Der Deutsche Familienverband begrüßte den Schritt als spürbare Entlastung für Eltern. Für einen erheblichen Teil der Eltern greift die Automatik jedoch nicht, weil technische oder rechtliche Voraussetzungen fehlen: neu zugezogene Eltern ohne Steuerhistorie, Bedarfsgemeinschaften mit abweichender bürokratischer Logik, getrennt lebende Eltern bei Sorgerechtsstreit (das Melderegister kann Haushaltswechsel nach Trennung nicht automatisch auflösen) sowie im Ausland lebende Eltern, die weiterhin einen vorausgefüllten Antrag selbst einreichen müssen. | Die Reform löst das Antragsproblem primär für Eltern mit stabiler, unkomplizierter Familien- und Aufenthaltssituation; gerade Familien in komplexeren Lebenslagen bleiben laut dieser Quelle vom automatisierten Verfahren ausgeschlossen. |
| BSDC-J-IDN-2018-1516 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN | 01.08.2018 | 23andMe verkauft Gendaten an Pharmakonzern GSK: 300 Mio. Dollar Investition für über 30 Medikamenten-Zielstrukturen NZZ / taz Recherche: DC Quelle öffnen → | Anbieter kommerzieller Gentests wie 23andMe locken Kunden mit dem Versprechen, mehr über ihre Abstammung zu erfahren, verkaufen die gewonnenen genetischen Daten jedoch zugleich an die Pharmaforschung. 2018 ging 23andMe eine großangelegte, zunächst bis mindestens 2022 angelegte Kooperation mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) ein, um auf Basis der Gendaten von 23andMe-Kunden Zielstrukturen für neuartige Medikamente zu identifizieren; GSK investierte im Zuge der Kooperation 300 Millionen US-Dollar in Unternehmensanteile von 23andMe. Zu Beginn der Zusammenarbeit hatten die Firmen acht Forschungsziele definiert, inzwischen waren es bereits mehr als dreißig. | Ob und in welcher Form einzelne 23andMe-Kunden aktiv über die Weitergabe ihrer Daten an GSK informiert wurden bzw. der Nutzung ausdrücklich zustimmen mussten, ist aus dieser Quelle nicht im Detail beschrieben. |
| BSDC-O-IDN-2019-1523 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, DATENLEBENSZYKLUS | 30.10.2019 | Deutsche Wohnen: 14,5 Mio. Euro DSGVO-Rekordbußgeld wegen unlöschbarem Mieterdaten-Archiv, später auf 900.000 Euro reduziert Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Oktober 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, zum damaligen Zeitpunkt das höchste je von einer deutschen Behörde verhängte DSGVO-Bußgeld und das dritthöchste EU-weit. Ursache war ein Archivsystem, das keine Möglichkeit zur Löschung von Daten bot: Unterlagen von Wohnungsbewerbern und Mietern blieben oft Jahre über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gespeichert, darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Ausweisdokumente, Selbstauskünfte sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Die Behörde hatte das System bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 identifiziert; bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Datenbereinigung noch eine Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung nachweisen. In einem Urteil vom 09.06.2026 reduzierte das Gericht die Strafe auf 900.000 Euro, mit der Begründung, das Unternehmen habe kooperativ an einer technischen Lösung und einem konformen System gearbeitet. | Die drastische Reduzierung von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro zeigt, wie stark Bußgeldhöhen in Deutschland zwischen behördlicher Erstentscheidung und gerichtlicher Überprüfung schwanken können; die Gründe der Reduzierung liegen laut Quelle in der nachträglichen Kooperationsbereitschaft, nicht in einer Entkräftung des ursprünglichen Vorwurfs. |