Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-IDN-2024-011 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | 20.05.2024 | Verordnung (EU) 2024/1183 zur Einführung des europäischen Rahmens für die digitale Identität (eIDAS 2.0) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Nutzung der EUDI-Wallet muss für Bürger kostenlos und freiwillig sein; Registrierung erfolgt auf hohem Vertrauensniveau ("High"); der Quellcode der Anwendungssoftware-Komponenten muss einer Open-Source-Lizenz unterliegen. Jeder Mitgliedstaat muss spätestens 24 Monate nach Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte eine EUDI-Wallet an Bürger ausgeben. | Das ist das Gesetz, das die digitale Ausweis-App für alle EU-Bürger einführt. Im Gesetzestext steht: freiwillig und kostenlos. Ob das in der Praxis auch so bleibt, ist eine andere Frage — siehe die nächsten Quellen. |
| BSDC-O-IDN-2024-012 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | 26.06.2024 | "EUDI-Wallet: Eine Brieftasche voller Schlupflöcher" netzpolitik.org, unter Berufung auf epicenter.works Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Architecture Reference Framework (ARF) mache laut epicenter.works "die EUDI-Wallet zu einem Instrument der willkürlichen Massenüberwachung und autoritären Kontrolle, was mit der Charta der Grundrechte und der eIDAS-Verordnung unvereinbar ist." Die im Gesetz vorgeschriebenen Schutzprinzipien "Unbeobachtbarkeit" und "Unverknüpfbarkeit" fehlen demnach im technischen Umsetzungsdokument. | Wichtigster Punkt: Im GESETZ stehen gute Datenschutz-Regeln (siehe oben). Diese Quelle zeigt: Im technischen BAUPLAN, nach dem die Wallet tatsächlich gebaut wird, fehlen genau diese Schutzregeln bisher. Gesetzestext und Umsetzung klaffen auseinander — das ist der Kern des Problems, nicht "die EU will euch überwachen". |
| BSDC-O-IDN-2026-013 💬 nur DiskussionRelevanz 3B1 | 05.03.2026 | "Five problems the Commission must fix in the EU Wallet" (u. a. verpflichtendes biometrisches Foto in Mindestdatensatz) epicenter.works (österreichische Grundrechte-NGO, EDRi-Mitglied) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Kommissionsvorschlag sieht vor, ein verpflichtendes biometrisches Porträtfoto in den Mindestdatensatz aufzunehmen, den jede EUDI-Wallet enthalten muss — jede Nutzung, etwa Altersnachweis oder Vertragsunterschrift, würde potenziell ein Gesichtsbild übertragen. Während der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-Verordnung wurde eine Formulierung zum Schutz vor biometrischer Verarbeitung explizit aus dem Text gestrichen; die Kommission versuche nun, verpflichtende Biometrie per Durchführungsrechtsakt einzuführen und damit das Parlament zu umgehen. | Eine Bürgerrechtsorganisation zeigt mit Belegen: Die Kommission versucht über einen technischen Nebenweg (Durchführungsrechtsakt statt neues Gesetz), doch noch verpflichtende Gesichtserkennungs-Daten in die Wallet einzubauen — obwohl das im Hauptgesetz extra herausverhandelt wurde. Das ist der konkreteste, am besten belegte "Function Creep"-Fall im ganzen Themenfeld. |
| BSDC-O-IDN-2026-014 💬 nur DiskussionRelevanz 2B1 | 10.03.2026 | "The eID Wallet still doesn't deserve your full trust" European Digital Rights (EDRi) Recherche: DC Quelle öffnen → | EDRi-Mitglied epicenter.works warnt seit fünf Jahren vor Schwachstellen bei Sicherheit, Datenschutz und Nutzersicherheit des europaweiten digitalen Identifikationssystems und war zentraler Akteur dabei, dass die eIDAS-Verordnung überhaupt Schutzmechanismen enthält. Zeigt: Die im Gesetz vorhandenen guten Klauseln (siehe BSDC-P-IDN-2024-011) sind selbst das Ergebnis von Zivilgesellschafts-Druck — kein automatisches Wohlwollen der Kommission. | Diese Organisation erklärt, warum man der fertigen App trotz gutem Gesetzestext noch nicht blind vertrauen sollte — und dass die guten Regeln im Gesetz überhaupt nur drinstehen, weil Bürgerrechtler dafür gekämpft haben. |
| BSDC-J-IDN-2026-015 💬 nur DiskussionRelevanz 2B1 | 12.03.2026 | "EU Commission undermines data protection of digital wallet" heise online Recherche: DC Quelle öffnen → | Das eigentlich als Musterbeispiel für Datensparsamkeit gedachte digitale Wallet-System werde durch aktuelle Durchführungsbestimmungen der Kommission genau in diesem Kernprinzip unterlaufen: Firmen könnten mehr Daten anfragen als nötig, warnt epicenter.works. | Ein etabliertes deutsches IT-Fachmedium (kein Aktivisten-Blog) bestätigt unabhängig dieselbe Kritik: Die Wallet sollte sparsam mit Daten umgehen, aber die aktuellen Umsetzungsregeln höhlen genau das aus. Zweitbeleg, wichtig weil aus anderer redaktioneller Quelle als netzpolitik.org. |
| BSDC-B-IDN-2025-016 ✅ in KraftRelevanz 3B2 | 14.07.2025 | Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger gemäß Art. 28 Abs. 4 DSA (Mitteilung der Kommission, deutsche Fassung) Europäische Kommission (deutsche Fassung via BzKJ) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Leitlinien sollen Koordinatoren für digitale Dienste und zuständige nationale Behörden bei Anwendung und Auslegung von Art. 28 unterstützen; aus Annahme der Maßnahmen kann aber nicht automatisch auf Einhaltung geschlossen werden, und nur der EuGH kann Art. 28 verbindlich auslegen. | Das ist der offizielle EU-Leitfaden, wie Plattformen Minderjährige schützen sollen. Wichtig: "Leitlinie" heißt nicht "Gesetz" — sie ist eine Empfehlung, keine Pflicht, aber Behörden orientieren sich in der Praxis daran. |
| BSDC-J-IDN-2025-017 ✅ in KraftRelevanz 3B2, B1 | 01.08.2025 | "Neue EU-Leitlinien zum Jugendschutz auf Online-Plattformen: Was Betreiber jetzt wissen müssen" Noerr (internationale Wirtschaftskanzlei, Rechtsanalyse) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Kommission empfiehlt technisch robuste und diskriminierungsfreie Methoden zur Altersverifikation; als künftiger Standard wird insbesondere auf die EUid-Wallet und die "Blueprint"-Infrastruktur für gerätebasierte Altersüberprüfung verwiesen. Vor allem bei Glücksspiel oder Pornografie hält die Kommission Altersverifikation für erforderlich und angemessen. | Hier steht schwarz auf weiß die Verbindung, die in vielen Debatten nur behauptet wird: Die EU verweist bei Altersprüfung tatsächlich auf dieselbe digitale Ausweis-App (EUDI-Wallet, Dossier B1) — kein Gerücht, sondern offizielle Empfehlung. Trotzdem bleibt die Nutzung laut Gesetzestext freiwillig (siehe B1). |
| BSDC-B-IDN-2025-018 💬 nur DiskussionRelevanz 2B2 | 17.10.2024 | Stellungnahme der USK zum Leitlinien-Entwurf nach Art. 28 Abs. 4 DSA Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) — deutsche Games-Branchen-Selbstkontrolle Recherche: DC Quelle öffnen → | Die USK plädiert für das Verhältnismäßigkeitsprinzip als maßgeblichen Ansatz — differenzierte, von der Schädlichkeit der Inhalte abhängige Maßnahmen wie Elternbegleittools statt reiner Konzentration auf Altersverifikationssysteme — und fordert eine klare EU-weite Definition von Altersverifikation. | Selbst eine offizielle deutsche Prüfstelle für Jugendschutz sagt: Nicht bei jedem Inhalt braucht es harte Alters-Ausweiskontrolle, oft reichen mildere Mittel. Zeigt: Kritik an zu scharfer Altersverifikation kommt nicht nur von Privacy-Aktivisten, sondern auch aus dem Jugendschutz-Establishment selbst. |
| BSDC-B-IDN-2025-019 ✅ in KraftRelevanz 3B2 | 31.07.2025 | Bundestag-Gutachten "Jugendmedienschutz durch Altersverifikation" (WD 8 - 049/25) Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine allgemeine gesetzliche Altersgrenze für den Zugang zu Online-Plattformen existiert in Deutschland derzeit nicht; bei Verstoß gegen die Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen nach Art. 28 DSA drohen Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro; eine Pflicht zur Nutzung bestimmter Verifikationssysteme gibt es in Deutschland nach dieser Analyse aktuell nicht. | Wichtige Präzisierung für Deutschland: Es gibt noch kein Gesetz, das ein bestimmtes Alters-Check-System vorschreibt. Firmen müssen sich schützend kümmern (sonst Bußgeld), aber WIE, ist noch offen. "Ausweispflicht fürs Internet" ist für DE aktuell nicht korrekt — Stand dieses Gutachtens. |
| BSDC-B-IDN-2025-020 ✅ in KraftRelevanz 2B2 | 31.07.2024 | EU-Kommission startet Sondierung zu DSA-Jugendschutzleitlinien (Vertretung in Deutschland) Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Jugendschutzleitlinien gelten mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen für alle Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind — auch für Plattformen, die nicht für Minderjährige gedacht sind, aber aufgrund unzureichender Altersverifikation dennoch minderjährige Nutzer haben. | Das erklärt, warum am Ende praktisch fast jede größere Plattform betroffen ist — nicht weil sie sich an Kinder richtet, sondern weil sie nicht sicher ausschließen kann, dass Kinder mitlesen. Das ist der eigentliche Hebel, der Altersverifikation so verbreitet macht. |
| BSDC-P-IDN-2014-021 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 08.04.2014 | EuGH-Urteil Digital Rights Ireland — C-293/12 und C-594/12 Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Grundsatzurteil, das die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärte. Startpunkt einer bis heute andauernden Rechtsprechungslinie gegen anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung. | Das höchste EU-Gericht hat schon 2014 gesagt: Alle Bürger anlasslos auf Vorrat zu überwachen, ist rechtswidrig. Das ist keine neue Erkenntnis — das gilt seit über zehn Jahren. |
| BSDC-P-IDN-2016-022 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 21.12.2016 | EuGH-Urteil Tele2 Sverige / Watson — C-203/15 und C-698/15 Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine anlasslose, generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Bestätigt und vertieft Digital Rights Ireland. | Zweites großes Urteil, das dieselbe Linie bestätigt: Pauschale Überwachung aller ist verboten — nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt wäre erlaubt. |
| BSDC-P-IDN-2020-023 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 06.10.2020 | EuGH-Urteil La Quadrature du Net u.a. — C-511/18, C-512/18, C-520/18 Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel dürfen grundsätzlich erwarten, dass ihre Nachrichten und die damit verbundenen Daten anonym bleiben und nicht gespeichert werden, es sei denn, sie haben eingewilligt. Umfassendste und aktuellste Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungslinie. | Das Gericht bestätigt zum dritten Mal: Anonyme Kommunikation ist der Normalfall, den der Staat respektieren muss — Überwachung ist die begründungspflichtige Ausnahme, nicht umgekehrt. |
| BSDC-P-IDN-2022-024 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 20.09.2022 | EuGH-Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung — C-793/19 und C-794/19 Gerichtshof der Europäischen Union (Berichterstattung: unternehmensstrafrecht.de) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EuGH bestätigte erneut das Verbot einer unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung; der deutsche Gesetzgeber muss die noch geltenden §§ 175–181 TKG und § 100g Abs. 2 StPO aufheben. Direkte Konsequenz für deutsches Recht — zeigt, dass diese Urteile keine abstrakte EU-Theorie sind, sondern deutsche Gesetze außer Kraft setzen. | Dieses Urteil betraf direkt ein deutsches Gesetz und erklärte es für unanwendbar. Kein abstraktes EU-Prinzip, sondern konkrete Wirkung auf deutsches Recht. |
| BSDC-B-IDN-2026-025 🔶 im VerfahrenRelevanz 2B3 | März 2026 laufend | Bundestag-Ausarbeitung zur Vorratsdatenspeicherung / IP-Adressspeicherung (Kontext ProtectEU) Fachbeitrag mit Verweis auf Bundesnetzagentur/BMJ-Gesetzgebungsverfahren Recherche: DC Quelle öffnen → | Verweist auf laufendes Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums zur Einführung einer IP-Adressspeicherung — trotz der oben dokumentierten EuGH-Linie. Für nächstes Batch: exakten Gesetzentwurf beim BMJ/Bundestag DIP direkt identifizieren. | Trotz vier Gerichtsurteilen gegen anlasslose Speicherung gibt es in Deutschland aktuell einen neuen Anlauf, zumindest IP-Adressen zu speichern. Das zeigt: Das Thema ist nicht erledigt, nur weil Gerichte mehrfach Nein gesagt haben — es kommt in neuer Form wieder. |
| BSDC-B-IDN-2024-042 ✅ in KraftRelevanz 3A3 | 08.11.2024 | Bundestag-Gutachten zu vertrauenswürdigen Hinweisgebern (WD 7 - 074/24) — Beleihungsproblematik Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Recherche: DC Quelle öffnen → | Trusted Flagger werden von privaten oder juristischen Personen des Privatrechts wahrgenommen; durch die sogenannte Beleihung würden sie eigentlich zu Amtsträgern — allerdings ordnet das Gutachten die Übertragung an Trusted Flagger explizit NICHT als hoheitliche oder schlicht-hoheitliche Aufgabe ein, weshalb sie rechtlich keine "Beliehenen" sind. | Wichtige juristische Feinheit: Private Organisationen bekommen hier eine Sonderrolle vom Staat übertragen — das Gutachten des Bundestags selbst sagt aber: Rechtlich sind sie trotzdem keine Behörden-Vertreter. Wer "der Staat lässt private Zensoren agieren" sagt, verkürzt eine differenziertere Rechtslage. |
| BSDC-B-IDN-2026-064 🔶 im VerfahrenRelevanz 3B3 | 22.12.2025 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Regierungsentwurf — Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Recherche: DC Quelle öffnen → | Anbieter sollen künftig verpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zu speichern; IP-Adressen sind oft der einzige Ansatzpunkt, um Täter bei internetbezogener Kriminalität zu identifizieren. | Das ist der konkrete deutsche Gesetzentwurf, der trotz der EuGH-Urteilskette (Dossier B3) versucht, eine neue Speicherpflicht einzuführen — diesmal beschränkt auf IP-Adressen, drei Monate, statt aller Kommunikationsdaten. Kabinett hat zugestimmt, Bundestag/Bundesrat müssen noch entscheiden. |
| BSDC-O-IDN-2026-065 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 29.01.2026 | BKA-Positionspapier — Erfolgsquoten je nach Speicherdauer Gesellschaft für Informatik (GI), unter Zitat eines BKA-Positionspapiers Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Positionspapier des BKA besagt: Gemessen an den wahrscheinlichsten Fallkonstellationen wäre eine Speicherverpflichtung von 2 bis 3 Wochen auch bei besonderen (terroristischen) Gefahrenlagen regelmäßig ausreichend; bei 14 Tagen Speicherdauer geht man von einer erfolgreichen Zuordnung von 84,5 % der angefragten IP-Adressen aus, was sich bei 21 Tagen auf 88,4 % steigern ließe. | Bemerkenswerter Fund: Die Polizeibehörde selbst (BKA) hält laut diesem Papier deutlich kürzere Speicherfristen (2–3 Wochen) für praktisch ausreichend — der Gesetzentwurf sieht aber drei Monate vor. Das ist ein starkes, unabhängig belegtes Argument gegen die Verhältnismäßigkeit der geplanten Frist, direkt aus einer Sicherheitsbehörde, nicht von Privacy-Aktivisten. |
| BSDC-O-IDN-2026-066 💬 nur DiskussionRelevanz 2B3 | 31.01.2026 | Stellungnahme "IP-Adressspeicherung ist ein fatales Signal für die Grundrechte" D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt Recherche: DC Quelle öffnen → | D64 begrüßt, dass die verfassungs- und europarechtlich unhaltbare präventive Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten aus dem Gesetz gestrichen werden soll, sieht aber weiterhin die neuen Eingriffe als fatales Signal für den Grundrechtsschutz — der Entwurf setzt auf pauschale Speicherung sämtlicher IP-Adressen über drei Monate. | Wichtig für Fairness: Selbst ein kritischer Digitalverband erkennt an, dass der neue Entwurf schon abgespeckter ist als frühere Pläne — die Kritik bleibt trotzdem bestehen, aber differenziert statt pauschal ablehnend. |
| BSDC-J-IDN-2026-067 ✅ in KraftRelevanz 3B2 | 16.04.2026 | Sicherheitsanalyse der EU-Altersverifikations-App durch Paul Moore (Original-Funde, per X/Twitter und Presseberichterstattung dokumentiert) Paul Moore (unabhängiger Sicherheitsberater), dokumentiert von CyberInsider Recherche: DC Quelle öffnen → | Moore fand, dass aus NFC-fähigen Ausweisdokumenten extrahierte Gesichtsbilder als unverschlüsselte PNG-Dateien auf das Gerät geschrieben werden und nur bei erfolgreicher Verifikation gelöscht werden; bei fehlgeschlagenem oder unterbrochenem Prozess können die Bilder auf dem Gerät verbleiben. Zusätzlich werden Selfie-Bilder auf externen Speicher geschrieben und nie gelöscht. Der französische Hacker Baptiste Robert bestätigte Moores Befunde unabhängig; auch PIN-Code oder Touch-ID ließen sich einfach umgehen. | Das ist der Original-Beleg für den "2-Minuten-Umgehung"-Vorfall aus Davids ursprünglichen Notizen — jetzt korrekt zugeordnet: Sicherheitsberater Paul Moore, mehrfach unabhängig von anderen Experten bestätigt. Die App speicherte Gesichtsbilder unverschlüsselt, obwohl die Kommission behauptete, keine persönlichen Daten zu speichern. |
| BSDC-J-IDN-2026-068 ✅ in KraftRelevanz 2B2 | 15.07.2026 | Zweiter Vorfall — Umgehung der App per Chrome-Erweiterung (Folgevorfall) Korben (französisches Tech-Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach der ersten Umgehung durch Paul Moore wurde das System erneut von ihm mit einer einfachen Chrome-Erweiterung umgangen; die App ist aktuell in fünf Ländern (u. a. Frankreich) im Test, hauptsächlich für Erwachseneninhalte/Glücksspiel — von der Leyen kündigte zusätzlich an, dieselbe Infrastruktur künftig für ein Mindestalter von rund 13 Jahren bei sozialen Netzwerken nutzen zu wollen. | Wichtige Aktualisierung: Es blieb nicht bei einem einmaligen Fehler — dieselbe Schwachstellen-Kategorie wurde erneut mit simplen Mitteln umgangen. Zusätzlich zeigt sich hier konkretes Function-Creep-Potenzial: Was für Porno-/Glücksspielseiten gedacht war, soll laut Ankündigung auf soziale Netzwerke ausgeweitet werden. |
| BSDC-O-IDN-2026-069 ✅ in KraftRelevanz 3B2 | 02.03.2026 | Original-Zahlen der Wissenschaftler-Petition — Präzisierung (419 Unterzeichner, 29 Länder) Euronews Recherche: DC Quelle öffnen → | Der offene Brief von 371 Sicherheits- und Datenschutz-Wissenschaftlern aus 29 Ländern (Anmerkung: spätere Berichterstattung, siehe unten, nennt 419) fordert ein Moratorium, "bis der wissenschaftliche Konsens über Nutzen und Schaden von Altersprüfungstechnologien steht". Eine spätere Quelle (TechRadar, siehe vorheriges Batch) beziffert die Unterzeichnerzahl mit "419 Datenschutz- und Sicherheitswissenschaftler". Die Diskrepanz erklärt sich plausibel durch nachträgliche Unterzeichnungen — die Petition blieb offenbar offen. | Wichtige Präzisierung für Blackstone: Es gibt nicht eine feste Zahl "400+", sondern die Petition wuchs über Zeit (mindestens 371, später mindestens 419 Unterzeichner aus rund 29–32 Ländern je nach Erfassungszeitpunkt). Im Dossier sollte "über 400 Wissenschaftler aus rund 30 Ländern (Zahl wächst)" stehen statt einer falsch-präzisen Einzelzahl — das ist selbst die ehrlichste Darstellung. |
| BSDC-J-IDN-2026-118 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | 22.06.2026 | "Biometrische Passfotos statt Pseudonyme: EU-Kommission höhlt Schutzrechte bei digitaler Brieftasche aus" — Ausgang der eIDAS-Committee-Entscheidung netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Das zuständige eIDAS-Committee traf am 18. Juni 2026 wichtige Entscheidungen zur EUDI-Wallet, nachdem eine vorherige Sitzung am 6. Mai an "fundamentalen Problemen" gescheitert war. Bei einem Streitthema ("relying parties") musste die Kommission nachgeben — zugunsten der Nutzer. Bei anderen Themen, darunter der verpflichtenden biometrischen Erfassung, konnte sich die Kommission größtenteils durchsetzen, was die Schutzrechte der Nutzer deutlich aushöhlt, obwohl der Gesetzestext diese explizit einfordert. | Wichtigstes Update im ganzen Projekt: Was im vorherigen Batch noch als Kommissions-*Versuch* dargestellt wurde, ist jetzt größtenteils *beschlossen* — die verpflichtende biometrische Gesichtserfassung kommt, trotz gegenteiliger Intention im ursprünglichen Gesetzestext. Nicht ganz einseitig: Bei einem anderen Streitpunkt (wer die Wallet-Anbieter kontrollieren darf) hat die Kommission nachgegeben. |
| BSDC-B-IDN-2026-119 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | 21.07.2026 | Bundestag-Antwort zur biometrischen Lichtbild-Frage in der deutschen EUDI-Wallet Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7319 — Antwort der Bundesregierung auf parlamentarische Anfrage Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 18. Juni 2026 wurden von der EU-Kommission Änderungen für Durchführungsrechtsakte vorgeschlagen, darunter die verpflichtende Aufnahme biometrischer Lichtbilder in die EUDI-Wallet. Die Bundesregierung erachtet nach Abstimmung mit BSI und BfDI eine "sichere Bereitstellung und datensparsame sowie selektive Nutzung" biometrischer Lichtbilder im deutschen Wallet-Ökosystem als grundsätzlich sinnvoll und setzte sich für Schutzmaßnahmen ein. | Sehr wichtig für Ausgewogenheit: Das ist die offizielle Position der Bundesregierung, direkt aus einer Bundestagsantwort — nicht Ablehnung, sondern bedingte Zustimmung mit Schutzauflagen, entwickelt gemeinsam mit dem BSI (Sicherheitsbehörde) und dem BfDI (Datenschutzbeauftragter). Zeigt: Es ist keine einfache "Bundesregierung gegen Datenschutz"-Geschichte — die zuständigen deutschen Fachbehörden waren eingebunden. |
| BSDC-B-IDN-2026-120 ✅ in KraftRelevanz 2B1 | 08.05.2026 | EUDI-Wallet Gesamtstatus — 31 Durchführungsrechtsakte, Zeitplan Deutschland Wikipedia (mit Quellenverweisen), Stand laut Artikel 08.05.2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Kommission hat inzwischen (Stand 8. Mai 2026) 31 Durchführungsrechtsakte erlassen, um die notwendigen Standards festzulegen. Der deutsche Starttermin ist der 2. Januar 2027, orientiert an der EU-weiten Verpflichtung zur Wallet-Bereitstellung ab spätestens 31. Dezember 2026. | Nützlicher Überblick zum reinen Zeitplan — 31 einzelne Durchführungsrechtsakte zeigen, wie viele technische Detailentscheidungen in diesem Prozess stecken (von denen die Biometrie-Frage nur eine ist). Für ein vollständiges B1-Update wäre eine systematische Sichtung aller 31 Akte ein eigenes größeres Rechercheprojekt. |