Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-IDN-2026-025
🔶 im VerfahrenRelevanz 2B3
März 2026
laufend
Bundestag-Ausarbeitung zur Vorratsdatenspeicherung / IP-Adressspeicherung (Kontext ProtectEU)
Fachbeitrag mit Verweis auf Bundesnetzagentur/BMJ-Gesetzgebungsverfahren
Recherche: DC
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Verweist auf laufendes Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums zur Einführung einer IP-Adressspeicherung — trotz der oben dokumentierten EuGH-Linie. Für nächstes Batch: exakten Gesetzentwurf beim BMJ/Bundestag DIP direkt identifizieren.

Trotz vier Gerichtsurteilen gegen anlasslose Speicherung gibt es in Deutschland aktuell einen neuen Anlauf, zumindest IP-Adressen zu speichern. Das zeigt: Das Thema ist nicht erledigt, nur weil Gerichte mehrfach Nein gesagt haben — es kommt in neuer Form wieder.

BSDC-B-IDN-2026-064
🔶 im VerfahrenRelevanz 3B3
22.12.2025
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Regierungsentwurf — Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Recherche: DC
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Anbieter sollen künftig verpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zu speichern; IP-Adressen sind oft der einzige Ansatzpunkt, um Täter bei internetbezogener Kriminalität zu identifizieren.

Das ist der konkrete deutsche Gesetzentwurf, der trotz der EuGH-Urteilskette (Dossier B3) versucht, eine neue Speicherpflicht einzuführen — diesmal beschränkt auf IP-Adressen, drei Monate, statt aller Kommunikationsdaten. Kabinett hat zugestimmt, Bundestag/Bundesrat müssen noch entscheiden.

BSDC-B-IDN-2026-125
🔶 im VerfahrenRelevanz 3B3
24.06.2026
"Einführung einer IP-Adressspeicherung beraten" — Bundestags-Erstlesung und Bundesrats-Stellungnahme
Deutscher Bundestag
Recherche: DC
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Der Bundestag befasste sich am 24. Juni 2026 mit der IP-Adressspeicherung (Drucksachen 21/6581, 21/7154); die Vorlage wurde an die Ausschüsse überwiesen, Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Bundesrat begrüßt den Entwurf als "wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit" und plädiert zusätzlich dafür, den Datenzugriff auch für Landes-Gefahrenabwehrbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder zu öffnen.

Wichtige Verschärfung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf: Der Bundesrat will den Kreis der zugriffsberechtigten Behörden noch erweitern — über Strafverfolgung hinaus auch auf Verfassungsschutz. Das ist ein sehr konkretes, aktuelles Beispiel für Function Creep bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren, nicht erst nach Verabschiedung.