Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-KOM-2026-312
in KraftRelevanz 3A1
09.07.2026
Digitale Gesellschaft e.V. — exakte Prozentzahlen der Trefferquote (weltweit vs. EU)
Digitale Gesellschaft e.V. (Digitalrechte-NGO)
Recherche: DC
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Insgesamt sei nur 0,000002735% der weltweit gescannten Nachrichten illegales Material, in der EU sogar nur 0,00000077% — die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat.

Präzisere Version der "7,7 Milliardstel"-Zahl mit exaktem Dezimalwert und wichtigem Zusatz: In der EU ist die Quote sogar noch niedriger als weltweit (0,00000077% vs. 0,000002735%). Diese Version ist besser zitierfähig, da die exakten Zahlen genannt werden, statt einer gerundeten Umschreibung.

BSDC-O-KOM-2023-313
in KraftRelevanz 3A1
20.12.2023
Patrick Breyer — 75%-Zahl zu irrelevanten Bildern, direktes Johansson-Zitat
netzpolitik.org, Zitat Patrick Breyer (MdEP, Piratenpartei)
Recherche: DC
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Breyer zitiert eine Aussage der damaligen EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vor den EU-Innenministern: "Nur mit jedem vierten ausgeleiteten Privatfoto oder -video kann die Polizei überhaupt etwas anfangen, zu 75% gelangen durch die Chatkontrolle strafrechtlich völlig irrelevante private und intime Bilder und Videos in Hände von Mitarbeitern, bei denen sie nicht sicher sind."

Möglicherweise noch eindrücklicher als die 7,7-Milliardstel-Zahl: Wenn dieses Zitat korrekt ist, hätte die zuständige EU-Kommissarin selbst eingeräumt, dass drei von vier ausgeleiteten privaten Bildern für die Polizei irrelevant sind — private, intime Aufnahmen landen dann bei Content-Moderatoren, ohne dass Sicherheit über deren Umgang damit besteht. Wichtig: Dies ist ein Zitat, das von einem Kritiker (Breyer) wiedergegeben wird — für höchste Präzision sollte nach Möglichkeit die Original-Quelle des Johansson-Zitats (Protokoll der Innenminister-Sitzung) noch verifiziert werden, bevor es ohne Einschränkung übernommen wird.

BSDC-B-KOM-2026-314
in KraftRelevanz 3A1, F4
09.07.2026
BKA-Stellungnahme — kein Einbruch bei Verdachtsmeldungen nach Auslaufen der Regelung
Bundeskriminalamt, zitiert via Digitale Gesellschaft e.V. / netzpolitik.org
Recherche: DC
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Anders als vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung teilweise behauptet, sind die Meldungen von Verdachtsfällen an das BKA nicht eingebrochen. Das BKA erklärte gegenüber netzpolitik.org: "Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden."

Wichtiger Kontrastpunkt zu Batch 73 (BKA-Präsident Münch warnte dort vor einer "Lücke bei Erkennung und Meldung"): Diese Quelle zeigt eine differenziertere, möglicherweise sogar leicht widersprüchliche Aussage derselben Behörde — konkret nachweisbar sei der befürchtete Einbruch bisher nicht. Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig: Beide BKA-Aussagen sollten nebeneinander dargestellt werden (allgemeine Warnung vor Lücke vs. konkret keine nachweisbare Auswirkung auf Meldezahlen) — das zeigt eine Behörde, die zwischen genereller Sorge und tatsächlich messbaren Daten unterscheidet, was für Blackstones Wirksamkeits-Debatte (F4) sehr wertvoll ist.

BSDC-B-KOM-2026-315
in KraftRelevanz 2A1
10.07.2026
Rechtlicher Ausblick — Deckungslücke April-Juli 2026, Auswirkungen für Anbieter (Kanzleianalyse)
LL-Hub (Rechtskanzlei-Fachportal)
Recherche: DC
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Für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen der alten Regelung im April 2026 und der Wiederherstellung im Juli 2026 gilt: Anbieter, die weiterhin scannten, taten dies OHNE EU-rechtliche Ausnahmegenehmigung — für diesen Zeitraum bestehen fortbestehende Datenschutzrisiken, die durch die spätere Entscheidung NICHT rückwirkend geheilt werden. Für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste ändert die Entscheidung nichts — die Zwischenregelung schließt verschlüsselte Kommunikation nun sogar ausdrücklich aus.

Wichtiger juristischer Detailpunkt: Es gibt eine rechtliche "Grauzone-Periode" (April-Juli 2026), in der Anbieter, die weiterscannten, dies ohne gültige Rechtsgrundlage taten — mit potenziell fortbestehenden rechtlichen Konsequenzen. Für Blackstone relevant als Beispiel, wie unübersichtlich und rechtlich riskant solche Übergangsphasen für alle Beteiligten sein können — auch für die Anbieter selbst, nicht nur für Nutzer.

BSDC-J-KOM-2024-316
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
ComputerBase — unabhängige Zweitquelle zum Johansson-Zitat, mit internationalen Vergleichszahlen
ComputerBase (unabhängiges deutsches Tech-Fachmedium, redaktionell getrennt von netzpolitik.org/Breyer)
Recherche: DC
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EU-Kommissarin Ylva Johansson musste in einer Runde der EU-Innenminister einräumen, dass die Quote der Falschmeldungen bei rund 75 Prozent liegen würde. Bei rund zehn Milliarden Nachrichten, die täglich in der EU verschickt werden, müssten schon bei einer Meldequote von nur 0,001 Prozent täglich 100.000 Nachrichten überprüft werden.

Der offene Verifikationspunkt aus Batch 75 ist damit erfüllt: Ein zweites, von Breyer und netzpolitik.org unabhängiges Fachmedium bestätigt dasselbe Zitat — die 75%-Falschmeldequote kann jetzt als belastbarer Fakt gelten, nicht nur als Kritiker-Wiedergabe. Zusätzlich eine sehr konkrete Verhältniszahl: Selbst bei einer winzigen Trefferquote von 0,001% wären täglich 100.000 Nachrichten zu prüfen — ein anschauliches Beispiel für die Skalierungsproblematik bei Massenüberwachung.

BSDC-B-KOM-2024-317
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
Internationale Vergleichszahlen — Irland (9,7% verwertbar) und Schweiz (80% irrelevant)
ComputerBase, mit Bezug auf irische und Schweizer Polizeibehörden
Recherche: DC
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Die irische Polizei kommt nach eigenen Angaben zu einem noch ernüchternderen Ergebnis: Lediglich 9,7 Prozent aller NCMEC-Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 seien für sie verwertbar gewesen — also 90,3% unbrauchbar. Bei der Schweizer Polizei waren im gleichen Zeitraum rund 80 Prozent der Meldungen irrelevant.

Sehr wichtiger Fund — diese Zahlen sind sogar noch dramatischer als die EU-Kommissions-eigenen Zahlen und stammen direkt von operativen Polizeibehörden zweier verschiedener Länder: Irland (90,3% unbrauchbar) und die Schweiz (80% irrelevant) bestätigen unabhängig voneinander ein sehr ähnliches Muster wie die EU-weiten Zahlen. Das ist ein außergewöhnlich gut abgesichertes Wirksamkeits-Argument für A1 — drei unabhängige Quellen (EU-Kommission, irische Polizei, Schweizer Polizei) kommen zu vergleichbaren Ergebnissen.

BSDC-J-KOM-2023-318
in KraftRelevanz 2A1
10.02.2023
netzpolitik.org — Faktencheck zu Johansson-Aussagen im SPIEGEL-Interview
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der Artikel bezeichnet sich selbst als "Faktencheck" zu einem SPIEGEL-Interview mit Johansson und wirft ihr vor, "drei Mal die Unwahrheit" zu sagen und "mindestens sieben Mal irreführende Aussagen" zu verbreiten.

Wichtig zur Einordnung der Gesamtdebatte: Es gibt eine dokumentierte Geschichte wiederholter Kritik an der Kommunikation der zuständigen Kommissarin durch ein Fachmedium mit Faktencheck-Anspruch. Für Blackstone WICHTIG: Diese Quelle selbst ist erkennbar kritisch positioniert (netzpolitik.org vertritt klar eine Anti-Chatkontrolle-Linie) — der reine Fakt "es gab wiederholte Faktenchecks mit kritischem Ergebnis" ist verwendbar, die reißerische Formulierung "führt in die Irre" sollte aber nicht unreflektiert als Blackstones eigene Einschätzung übernommen werden.

BSDC-B-KOM-2024-319
in KraftRelevanz 2A1
30.11.2024
Wikipedia — Johanssons Amtszeit-Ende, Nachfolge durch Magnus Brunner
Wikipedia
Recherche: DC
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Ylva Johansson war vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2024 EU-Kommissarin für Inneres, ihr folgte Magnus Brunner nach.

Wichtiger Personalwechsel-Fakt für die zeitliche Einordnung: Die zitierten Johansson-Aussagen (75%-Quote) stammen aus ihrer Amtszeit bis Ende 2024 — seit Dezember 2024 ist mit Magnus Brunner (bereits in Batch 27 als aktuell zuständig erwähnt) eine neue Person für das Dossier verantwortlich. Für Blackstone-Artikel wichtig, bei Zitaten das jeweilige Amtsdatum korrekt zuzuordnen, um keine veraltete Personalzuordnung zu verwenden.