Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-KOM-2016-2129
Relevanz 3Vorratsdatenspeicherung, UK-Ueberwachungsgesetz
29.11.2016
Investigatory Powers Act 2016: Zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung für Internetanbieter
UK-Parlament (legislation.gov.uk)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der Investigatory Powers Act 2016 erhielt am 29.11.2016 die königliche Zustimmung und ist im Vereinigten Königreich als Snoopers Charter bekannt. Section 87 ermächtigt den Innenminister, retention notices an Telekommunikationsanbieter zu richten. Eine solche Anordnung darf die Speicherung von Daten nicht für mehr als 12 Monate vorschreiben, betroffene Anbieter müssen insbesondere Internet Connection Records speichern.

Wie viele Anbieter tatsächlich eine retention notice erhielten, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, Inhalt und Empfänger solcher Anordnungen sind vertraulich. Das High-Court-Urteil von 2018 im Verfahren Liberty gegen die Regierung ist nicht Teil dieser Quelle.

BSDC-B-KOM-2014-2130
Relevanz 3NSA-Massenueberwachung, Section-215-PATRIOT-Act
23.01.2014
PCLOB-Bericht zum NSA-Telefonmetadaten-Programm nach Section 215
Privacy and Civil Liberties Oversight Board (USA)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die NSA sammelte auf Grundlage von Section 215 des USA PATRIOT Act ab Mai 2006 per geheimer FISA-Gerichtsanordnung täglich Telefonverbindungsdaten von Millionen Amerikanern. Das unabhängige Privacy and Civil Liberties Oversight Board stellte in seinem Bericht vom 23.01.2014 mit 3 zu 2 Stimmen fest, dass das Programm keine tragfähige gesetzliche Grundlage hatte, und empfahl die Beendigung der Massenerfassung.

Der Bericht ist die Bewertung eines unabhängigen Aufsichtsgremiums, keine Gerichtsentscheidung. Zwei Boardmitglieder vertraten die Gegenposition, das Programm sei rechtmäßig gewesen.

BSDC-P-KOM-2024-2131
Relevanz 3Massenueberwachung, FISA-Section-702
20.04.2024
RISAA: US-Kongress verlängert FISA Section 702 um zwei Jahre
The White House
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der US-Senat verabschiedete in der Nacht zum 20.04.2024 mit 60 zu 34 Stimmen den Reforming Intelligence and Securing America Act (RISAA). Präsident Biden unterzeichnete das Gesetz noch am selben Tag, nur Stunden nachdem die Befugnis nach Section 702 FISA technisch ausgelaufen war. RISAA verlängert Section 702, das die warrantlose Überwachung von Kommunikation nicht-amerikanischer Personen im Ausland erlaubt, um zwei Jahre bis zum 20.04.2026.

Wie die enthaltenen Reformen zu FBI-Abfragen in der Praxis kontrolliert werden, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Wie viele US-Personen durch die erweiterte Definition betroffen sein könnten, wird nicht beziffert.

BSDC-P-KOM-2013-2132
Relevanz 3NSA-Ueberwachung, FISA-Section-702
26.02.2013
Clapper gegen Amnesty International: Supreme Court verwirft FISA-Klage mangels Klagebefugnis
US Supreme Court
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der US Supreme Court entschied am 26.02.2013 mit 5 zu 4 Stimmen im Fall Clapper gegen Amnesty International USA. Kläger waren Menschenrechtsorganisationen und Anwälte, die Section 702 des FISA Amendments Act wegen befürchteter Überwachung anfochten. Das Gericht urteilte, die Kläger besäßen keine Klagebefugnis, da ein drohender Schaden zu spekulativ sei.

Ob die Kläger tatsächlich Ziel einer Überwachung waren, prüfte das Gericht mangels Klagebefugnis nicht inhaltlich. Spätere Snowden-Enthüllungen ab 2013 zeigten, dass die befürchtete Überwachung tatsächlich stattfand, was das Urteil selbst nicht mehr beeinflusste.

BSDC-J-KOM-2021-2155
Relevanz 3Facebook-Files, Jugend-Mental-Health
14.09.2021
Facebook Files: Interne Dokumente belegen Instagram-Schaden für Körperbild und Psyche von Teenager-Mädchen
The Wall Street Journal
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 14.09.2021 veröffentlichte das Wall Street Journal interne Facebook-Dokumente als Auftakt der Serie The Facebook Files. Eine interne Präsentation hielt fest, dass Instagram bei einem von drei Teenager-Mädchen bestehende Körperbildprobleme verschlimmert, laut einer internen Erhebung von März 2020 gaben 32 Prozent der befragten Mädchen an, Instagram verstärke negative Gefühle zum eigenen Körper. Quelle der Dokumente war die ehemalige Facebook-Produktmanagerin Frances Haugen, die sich zwei Wochen später als Whistleblowerin zu erkennen gab.

Der Artikel nannte Haugen als Quelle noch nicht namentlich, ihre Identität wurde erst am 03.10.2021 öffentlich bekannt. Ob die Ergebnisse einen ursächlichen oder nur korrelativen Zusammenhang belegen, bleibt offen.

BSDC-J-KOM-2018-2189
Relevanz 3CLOUD-Act, US-Datenzugriff-Auslandsserver
02.04.2018
CLOUD Act 2018: US-Zugriff auf Auslandsdaten per Gerichtsbeschluss
diginomica
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der CLOUD Act wurde am 23.03.2018 von Präsident Trump unterzeichnet. Er verpflichtet US-Technologieunternehmen, gespeicherte Nutzerdaten auf richterliche Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, ob die Server in den USA oder im Ausland stehen. Anlass war der Rechtsstreit USA gegen Microsoft. Microsoft, Apple, Google und Facebook unterstützten die Ausarbeitung des Gesetzes, das zugleich bilaterale Abkommen für den Datenzugriff ermöglicht.

Wie oft US-Behörden seit 2018 tatsächlich per CLOUD-Act-Anordnung auf im Ausland gespeicherte Daten zugegriffen haben, ist nicht dokumentiert. Der Konflikt mit der DSGVO ist bislang nicht abschließend gerichtlich geklärt.

BSDC-P-KOM-2018-2190
Relevanz 3CLOUD-Act, Cloud-Provider-Herausgabe
17.04.2018
USA gegen Microsoft: Rechtsstreit um E-Mail-Daten in Irland und der CLOUD Act
U.S. Supreme Court
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Im Dezember 2013 verlangte ein US-Bundesrichter von Microsoft die Herausgabe von E-Mail-Inhalten, die in einem Rechenzentrum in Dublin gespeichert waren. Microsoft focht dies an, am 14.07.2016 entschied das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks zugunsten von Microsoft. Am 17.04.2018 erklärte der Supreme Court den Fall für gegenstandslos, nachdem der CLOUD Act eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen hatte und das Justizministerium einen neuen Durchsuchungsbeschluss erwirkte.

Da der Supreme Court den Fall wegen Gegenstandslosigkeit nicht in der Sache entschied, bleibt offen, wie er über die extraterritoriale Reichweite von US-Durchsuchungsbeschlüssen geurteilt hätte.

BSDC-P-KOM-2016-2218
Relevanz 3Privacy-Shield, Datentransfer-USA-EU, Safe-Harbor-Nachfolge
12.07.2016
EU-US Privacy Shield: EU-Kommission verabschiedet Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor
Europäische Kommission
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Europäische Kommission verabschiedete am 12.07.2016 den Angemessenheitsbeschluss 2016/1250 zum EU-US Privacy Shield, dem Nachfolgeabkommen für das im Oktober 2015 vom EuGH im Schrems-I-Urteil gekippte Safe-Harbor-Abkommen. US-Unternehmen mussten sich beim US-Handelsministerium selbst zertifizieren. Neu war ein Ombudsperson-Mechanismus im US-Außenministerium für Beschwerden von EU-Bürgern über Zugriffe US-amerikanischer Nachrichtendienste. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe bemängelte im April 2016, anlasslose Massenüberwachung bleibe weiterhin zulässig. Der EuGH erklärte das Privacy Shield am 16.07.2020 im Schrems-II-Urteil für ungültig.

Die genaue Zahl der 2016 bereits zertifizierten Unternehmen ist nicht dokumentiert. Wie wirksam der Ombudsperson-Mechanismus in der Praxis funktionierte, ist offen, da die Kommission dessen Unabhängigkeit anders bewertete als die Artikel-29-Gruppe und das Europäische Parlament.

BSDC-P-KOM-2013-2219
Relevanz 3NSA-Ueberwachung, Upstream-Sammlung, FISA-Gericht
21.08.2013
FISA-Geheimgericht erklärt NSA-Internetüberwachung Upstream für teilweise verfassungswidrig
Foreign Intelligence Surveillance Court (Richter John D. Bates)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Das US-Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court urteilte am 03.10.2011 unter Richter John D. Bates, dass Teile der NSA-Internetüberwachung nach Section 702 des FISA Amendments Act gegen den vierten Verfassungszusatz verstießen. Betroffen war das Upstream-Programm, mit dem die NSA über Telekommunikationsanbieter Daten direkt aus den Glasfaserleitungen des Internet-Backbones abgriff, als Ergänzung zum Programm PRISM. Laut dem am 21.08.2013 nach ACLU-Klagen freigegebenen Urteil sammelte die NSA über mehrere Jahre bis zu 56.000 rein innerhalb der USA geführte Kommunikationen pro Jahr, obwohl das Gesetz dies verbietet. Bates warf der Regierung vor, dem Gericht bereits zum dritten Mal in weniger als drei Jahren den tatsächlichen Umfang ihrer Datensammlung falsch dargestellt zu haben.

Wie viele der rund 56.000 betroffenen Kommunikationen tatsächlich reine Inlandskommunikation ohne Auslandsbezug enthielten, ist nicht belegt. Das veröffentlichte Urteil ist stark geschwärzt, technische Details zu Upstream sind öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar. Eine offizielle Gesamtzahl aller über Upstream und PRISM erfassten Kommunikationen wurde bis heute nicht veröffentlicht.

BSDC-S-KOM-2024-2224
Relevanz 3Whistleblower-Leaks, Assange-Auslieferung, Pressefreiheit
25.06.2024
Julian Assange: Verhaftung, Auslieferungsverfahren und Freilassung 2024
American Journal of International Law (Cambridge University Press)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Britische Polizei verhaftete Julian Assange am 11.04.2019 in der Botschaft Ecuadors in London, nachdem Präsident Lenín Moreno ihm den Asylschutz entzogen hatte. Die USA hatten die Anklage im Mai 2019 um 17 Punkte nach dem Espionage Act erweitert, bezogen auf die von WikiLeaks 2010/2011 veröffentlichten geheimen US-Dokumente, die Chelsea Manning zuvor weitergegeben hatte. Ein Londoner Gericht lehnte die Auslieferung 2021 zunächst ab, im Mai 2024 gewährte der High Court Assange erneut Berufungsrecht. Am 25.06.2024 bekannte sich Assange vor einem US-Bundesgericht auf Saipan in einem Anklagepunkt schuldig und wurde zu 62 Monaten Haft verurteilt, die durch bereits verbüßte Haftzeit in Großbritannien als abgegolten galten.

Ob und in welchem Ausmaß die veröffentlichten Dokumente tatsächlich Informanten gefährdeten, ist nicht belegt. Die theoretische Höchststrafe von bis zu 175 Jahren bezog sich auf alle ursprünglich 18 Anklagepunkte und wurde durch den Deal gegenstandslos. Ob die von den USA zugesagten Garantien eingehalten worden wären, wurde nie gerichtlich geprüft, da es nie zu einer Verhandlung in den USA kam.

BSDC-B-KOM-2022-2225
Relevanz 3Chatkontrolle, Datenschutzrecht
28.07.2022
Chatkontrolle: EU-Datenschutzbehörden EDSA und EDSB üben scharfe Kritik am CSAM-Verordnungsvorschlag
Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) und Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB/EDPS)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 28.07.2022 veröffentlichten der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte ihre gemeinsame Stellungnahme zum EU-Verordnungsvorschlag gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz, im öffentlichen Diskurs als Chatkontrolle bekannt. Beide Behörden warnten, der Vorschlag könne zu einer de facto allgemeinen und anlasslosen automatisierten Durchsuchung praktisch aller elektronischen Kommunikation in der EU führen. Sie forderten eine gesetzliche Klarstellung, dass die Verordnung nicht als Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgelegt werden dürfe, sowie die Streichung der Scan-Pflichten für Grooming und unbekanntes Material.

Konkrete Fehlerraten der geplanten Scan-Technologien werden in der Stellungnahme nicht beziffert. Die Stellungnahme ist rechtlich nicht bindend und floss nur beratend in die weiteren Verhandlungen ein. In welchem Umfang einzelne Kritikpunkte in spätere Kompromissentwürfe übernommen wurden, ist hier nicht dokumentiert.

BSDC-J-KOM-2023-2232
Relevanz 3Pegasus-Spyware, Staatstrojaner, Wahlbeeinflussung
07.09.2023
Polnischer Senatsausschuss erklärt Pegasus-Einsatz gegen Opposition für rechtswidrig
The Record (Recorded Future News)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der polnische Senatsausschuss erklärte am 07.09.2023 den 2017 erfolgten Kauf der NSO-Spyware Pegasus durch die polnische Regierung für rechtswidrig, finanziert aus einem Justizfonds für Kriminalitätsopfer. Der Ausschuss stellte fest, dass Pegasus gegen mindestens zwölf Personen eingesetzt wurde, darunter die Oppositionspolitiker Krzysztof Brejza, Roman Giertych und Michał Kołodziejczak. Brejza, 2019 Leiter der Wahlkampagne der oppositionellen Bürgerkoalition, wurde laut Ausschuss mindestens 33 Mal gehackt. Der Ausschuss leitete Strafanzeigen gegen mehrere damalige Amtsträger ein.

Der Senatsausschuss besitzt keine gerichtliche Entscheidungsgewalt, seine Feststellungen sind eine politische Bewertung ohne Rechtskraft. Die damalige PiS-Regierung bestritt den gezielten Einsatz. Ob die angekündigten Strafanzeigen zu Anklagen führten, ist aus dieser Quelle nicht ersichtlich.

BSDC-J-KOM-2016-2237
Relevanz 3Whistleblower-Manifest, Panama-Papers, Quellenschutz
06.05.2016
Panama-Papers-Whistleblower John Doe veröffentlicht Manifest The Revolution Will Be Digitized
International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) / Süddeutsche Zeitung
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der anonyme Whistleblower hinter dem Mossack-Fonseca-Leak nennt sich selbst John Doe und ist bis heute nicht identifiziert. Am 06.05.2016 veröffentlichte er über die Süddeutsche Zeitung und das ICIJ ein rund 1.800 Wörter langes Manifest. Als Motiv nennt er weltweite Einkommensungleichheit sowie massive Korruption durch die Offshore-Kanzlei Mossack Fonseca. Er bestreitet jede Zusammenarbeit mit einer Regierung oder einem Geheimdienst und fordert stärkeren rechtlichen Schutz für Whistleblower.

Die tatsächliche Identität von John Doe ist bis heute unbekannt, auch den beteiligten Journalisten. Wie er Zugriff auf die internen Systeme von Mossack Fonseca erlangte, bleibt offen. Die Selbstauskunft, nie für eine Regierung gearbeitet zu haben, wurde nicht unabhängig überprüft.

BSDC-J-KOM-2025-2252
Relevanz 3Kabel-Sabotage, Schattenflotte, Kritische-Infrastruktur
03.10.2025
Ostsee-Kabelsabotage: Finnisches Gericht weist Anklage gegen Tanker Eagle S mangels Zuständigkeit ab
Yle News (Finnischer Rundfunk)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 25.12.2024 wurden in der Ostsee das Untersee-Stromkabel Estlink 2 sowie mehrere Telekommunikationskabel beschädigt. Finnische Behörden brachten den unter der Flagge der Cookinseln fahrenden Öltanker Eagle S auf, dessen Anker rund 90 Kilometer über den Meeresgrund geschleift hatte. Im August 2025 erhob die finnische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den georgischen Kapitän und zwei weitere Offiziere. Am 03.10.2025 stellte das Bezirksgericht Helsinki das Verfahren ein, da die mutmaßliche Tat außerhalb finnischer Hoheitsgewässer stattfand und laut Seerechtsübereinkommen der Flaggenstaat zuständig sei.

Ob die Kabelbeschädigung vorsätzliche Sabotage oder ein Unfall war, wurde durch das Urteil nicht geklärt, das Gericht entschied nur über die Zuständigkeit. Eine Weisung russischer Stellen an die Besatzung ist nicht belegt. Die Einordnung der Eagle S als Teil der russischen Schattenflotte ist keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

BSDC-P-KOM-2024-2262
Relevanz 3Kinderdatenschutz, COPPA, TikTok
02.08.2024
FTC und Justizministerium verklagen TikTok wegen COPPA-Verstößen beim Kinderdatenschutz
U.S. Federal Trade Commission (FTC)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Das US-Justizministerium reichte am 02.08.2024 im Auftrag der FTC Klage gegen TikTok, ByteDance und verbundene Unternehmen ein. Die Klage wirft TikTok vor, seit mindestens 2019 wissentlich Millionen Kindern unter 13 Jahren die Nutzung der Plattform ermöglicht und dabei ohne elterliche Einwilligung nach COPPA Daten gesammelt zu haben, sowie gegen eine bestehende FTC-Vergleichsvereinbarung von 2019 verstoßen zu haben. Am 21.08.2026 einigten sich TikTok, ByteDance und das Justizministerium auf einen Vergleich über 400 Millionen US-Dollar.

Wie viele Kinderkonten unter 13 Jahren tatsächlich betroffen waren, ist nicht öffentlich beziffert. Die theoretisch mögliche Höchststrafe wurde nie ausgeurteilt, da der Fall durch einen deutlich niedrigeren Vergleich endete. TikTok und ByteDance mussten kein Fehlverhalten eingestehen.

BSDC-P-KOM-2012-2264
Relevanz 3Telekom-Spitzelaffaere, Konzernspionage, Fernmeldegeheimnis
10.10.2012
Telekom-Bespitzelungsaffäre: Illegale Überwachung von Aufsichtsräten und Journalisten
Bundesgerichtshof (BGH)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Deutsche Telekom AG ließ 2005/2006 durch ihre Konzernsicherheitsabteilung heimlich Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsratsmitgliedern, Journalisten und weiteren Personen erheben und von einer Detektei auswerten, um die Quelle vertraulicher Presseinformationen zu ermitteln. Öffentlich bekannt wurde die Affäre 2008. Das Landgericht Bonn verurteilte den zuständigen Ex-Leiter der Konzernsicherheit am 30.11.2010 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft, der BGH bestätigte das Urteil am 10.10.2012 als rechtskräftig. Nach Medienberichten waren rund 60 Personen betroffen, darunter mehrere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Die genaue Zahl der Betroffenen schwankt zwischen 55 und rund 60 Personen, eine vollständige Opferliste wurde nie veröffentlicht. Die früheren Spitzenmanager Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel wurden strafrechtlich nicht verurteilt, einigten sich aber zivilrechtlich auf Schadensersatz.

BSDC-B-KOM-2023-2270
Relevanz 3Rundfunk, Phishing, Datenschutzverletzung
21.02.2023
Phishing-Angriff auf den Bayerischen Rundfunk
it-daily.net (dpa-Meldung, Bestätigung durch Bayerischen Rundfunk)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Anfang Februar 2023 verschafften sich Cyberkriminelle per Phishing Zugang zu den E-Mail-Postfächern von acht Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks über gefälschte Login-Masken mit BR-Logo. Sie erhielten dadurch Einblick in Kontakte und E-Mail-Verkehr. Der Sender sperrte die Angreifer rasch aus und informierte Datenschutzaufsicht sowie Betroffene gemäß Art. 34 DSGVO. Eine forensische Analyse fand keine Schadsoftware, ein Datenabfluss konnte aber nicht ausgeschlossen werden.

Welche konkreten Daten die Angreifer tatsächlich kopierten, ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Identität der Täter wurde nicht aufgeklärt. Ob die bayerische Datenschutzaufsicht ein förmliches Verfahren einleitete, ist nicht bekannt.

BSDC-J-KOM-2024-2298
Relevanz 3X-Sperre-Brasilien, Alexandre-de-Moraes, Plattformzensur
30.08.2024
Brasiliens Oberster Gerichtshof sperrt X im Streit mit Elon Musk
PBS NewsHour
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Richter Alexandre de Moraes ordnete am 30.08.2024 die landesweite Sperrung von X in Brasilien an, nachdem der Konzern eine Frist zur Benennung eines gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsvertreters verstreichen ließ. X hatte am 17.08.2024 sein Büro in Brasilien geschlossen. Rund 40 Millionen Brasilianer nutzten X monatlich. Die vom 30.08. bis 08.10.2024 dauernde Sperre wurde aufgehoben, nachdem X einen Vertreter benannt und ausstehende Bußgelder von rund 5,2 Millionen Dollar bezahlt hatte.

Wie viele Nutzer die Sperre per VPN umgingen, ist nicht dokumentiert. Ob Moraes als Einzelrichter ohne vorherige Plenumsanhörung befugt war, die Sperre anzuordnen, blieb unter brasilianischen Juristen umstritten. Musks Vorwurf illegaler Zensur ist eine politische Bewertung ohne gerichtliche Feststellung.

BSDC-P-KOM-2024-2300
Relevanz 3Datenleck, Snowflake-Angriffswelle, Telekommunikations-Metadaten
12.07.2024
AT&T-Datenleck 2024: 110 Millionen Kunden durch Snowflake-Angriffswelle betroffen
AT&T Inc.
Recherche: DC
Quelle öffnen →

AT&T teilte am 12.07.2024 mit, dass Unbekannte zwischen dem 14. und 25.04.2024 unbefugt auf eine Arbeitsumgebung beim Cloud-Anbieter Snowflake zugriffen und Anruf- und SMS-Verbindungsdaten herunterluden. Betroffen waren praktisch alle rund 110 Millionen AT&T-Mobilfunkkunden für Zeiträume 2022/2023, erbeutet wurden kontaktierte Rufnummern, Verbindungsdauer und teils grobe Standortangaben. Laut AT&T waren Inhalte, Sozialversicherungsnummern und Geburtsdaten nicht betroffen. Presseberichten zufolge zahlte AT&T am 17.05.2024 rund 370.000 Dollar in Bitcoin für die Löschung der Daten. Der Vorfall gehörte zur selben Snowflake-Angriffswelle wie Ticketmaster und Banco Santander.

AT&T bestätigte die kolportierte Zahlung nicht offiziell, sie stammt aus Presseberichten über einen Vermittler. Die Nennung von Snowflake als betroffenem Anbieter stammt aus unabhängiger Berichterstattung, nicht aus der AT&T-Mitteilung selbst. Diese Datenleck ist von einem separaten, früheren AT&T-Vorfall (Dark-Web-Datensatz aus alten 2019er Daten) zu unterscheiden.

BSDC-P-KOM-2026-2319
Relevanz 3EU-US-Datentransfer, Data-Privacy-Framework, Schrems-III
29.06.2026
US-Supreme-Court kippt FTC-Unabhängigkeit: noyb fordert Widerruf des EU-US Data Privacy Framework
noyb – European Center for Digital Rights
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der US Supreme Court entschied am 29.06.2026 in der Sache Trump v. Slaughter mit sechs zu drei Stimmen, dass der Präsident FTC-Mitglieder auch ohne gesetzlich verlangten wichtigen Grund entlassen darf, und kippte damit den fast 90 Jahre alten Präzedenzfall Humphrey's Executor. noyb erklärte, die FTC gelte dadurch nicht mehr als unabhängige Aufsichtsbehörde im Sinne des EU-Rechts, und verwies darauf, dass sich der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework von 2023 an 259 Stellen auf die FTC-Unabhängigkeit stütze. noyb forderte die EU-Kommission zum geordneten Widerruf auf und kündigte andernfalls eine EuGH-Klage an.

Ob die EU-Kommission dem Widerrufswunsch folgt, war zum Recherchezeitpunkt offen. Die Zahl von 259 FTC-Nennungen stammt aus noybs eigener Auswertung, nicht von einer EU-Institution bestätigt. Praktische Folgen für die zertifizierten US-Unternehmen sind unklar.

BSDC-B-KOM-2019-2350
Relevanz 3Spyware, Zero-Click-Exploit, Ueberwachungstechnologie
29.10.2019
WhatsApp verklagt NSO Group wegen Pegasus-Angriff auf 1.400 Nutzer
WhatsApp (Meta)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

WhatsApp reichte am 29.10.2019 vor einem US-Bundesgericht Klage gegen die israelische NSO Group ein. Die Klage wirft NSO Group vor, zwischen April und Mai 2019 eine Zero-Click-Schwachstelle in der WhatsApp-Videoanruf-Funktion ausgenutzt zu haben, um Pegasus-Spyware auf Geräte von etwa 1.400 Nutzern in mindestens 20 Ländern zu installieren, darunter Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Im Mai 2025 stellte ein US-Bundesgericht die zivilrechtliche Haftung von NSO Group fest und verhängte eine Strafzahlung von rund 168 Millionen US-Dollar.

Nicht abschließend geklärt ist die genaue Zahl der tatsächlich erfolgreich infizierten Geräte. Unklar bleibt, welche Regierungskunden für die einzelnen Angriffe verantwortlich waren, da NSO Group die Kundenidentität nicht vollständig offenlegte. Die Schadenersatzsumme wurde von NSO Group angefochten, der Ausgang eines Berufungsverfahrens war zum Recherchezeitpunkt offen.

BSDC-O-KOM-2012-2351
Relevanz 3CIA-Renditionsprogramm, Folter-und-Verschleppung, Staatsgeheimnisprivileg
13.12.2012
El Masri gegen Mazedonien: EGMR verurteilt CIA-Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Große Kammer)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri wurde am 31.12.2003 an der Grenze zwischen Serbien und Mazedonien festgenommen und 23 Tage verhört. Am 23.01.2004 wurde er an ein CIA-Team übergeben, das ihn misshandelte und in ein Gefängnis in Afghanistan brachte, wo er bis zu seiner Freilassung in Albanien am 28.05.2004 festgehalten wurde. Der EGMR stellte am 13.12.2012 fest, dass Mazedonien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, unter anderem durch Folter im Rahmen des CIA-Renditionsprogramms, und verurteilte Mazedonien zu 60.000 Euro Entschädigung.

Nicht abschließend geklärt ist, welche einzelnen CIA-Mitarbeiter konkret verantwortlich waren, da in den USA keine strafrechtliche Verfolgung stattfand. Die Klage El Masri gegen Tenet wurde 2006 von US-Gerichten unter Berufung auf das Staatsgeheimnisprivileg abgewiesen. Die genaue Rolle Deutschlands blieb Gegenstand eines Bundestags-Untersuchungsausschusses und wurde nicht vollständig aufgeklärt.

BSDC-J-KOM-2013-2354
Relevanz 3Whistleblowing, Ueberwachung, Informationsfreiheit
21.08.2013
Chelsea Manning wegen Weitergabe von US-Militärdokumenten an WikiLeaks zu 35 Jahren Haft verurteilt
NPR
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die damalige Armeeanalystin Chelsea Manning übergab 2010 mehrere Hunderttausend geheime US-Militärdokumente und diplomatische Depeschen an WikiLeaks, darunter das Video Collateral Murder. Im Juli 2013 wurde sie in 20 von 22 Anklagepunkten schuldig gesprochen, jedoch vom Vorwurf der Feindbegünstigung freigesprochen. Am 21.08.2013 verurteilte das Militärgericht sie zu 35 Jahren Haft, die höchste je gegen eine Person wegen Geheimnisverrats an die Presse verhängte Strafe in der US-Geschichte. Im Januar 2017 wandelte Präsident Obama die Reststrafe um, Manning kam im Mai 2017 frei.

Die genaue Zahl der weitergegebenen Dokumente schwankt zwischen rund 700.000 und mehr als 750.000 je nach Quelle. Das Verteidigungsministerium konnte im Prozess keinen direkten Todesfall infolge der Leaks nachweisen. Offen bleibt, in welchem Umfang unredigierte Namen lokaler Informanten zu deren Gefährdung führten.

BSDC-J-KOM-2022-2355
Relevanz 3Ueberwachung, Whistleblowing, Russland-USA-Beziehungen
26.09.2022
Putin verleiht Edward Snowden die russische Staatsbürgerschaft
The Moscow Times
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 26.09.2022 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin ein Dekret, das dem früheren NSA-Vertragsmitarbeiter Edward Snowden die russische Staatsbürgerschaft verlieh. Snowden lebt seit 2013 im russischen Exil, nachdem er als NSA-Auftragnehmer geheime Dokumente über globale Überwachungsprogramme an Journalisten weitergegeben hatte. In den USA liegt gegen ihn weiterhin eine 2013 erhobene Anklage wegen Spionage vor.

Nicht dokumentiert ist, ob Snowden im Zuge der Einbürgerung 2022 seine US-Staatsbürgerschaft aufgegeben hat. Er hatte 2020 erklärt, seinen amerikanischen Pass behalten zu wollen. Nicht belegt ist, ob und in welchem Umfang Snowden im Gegenzug mit russischen Behörden kooperiert hat, wie in westlichen Medien spekuliert wurde.

BSDC-P-KOM-2024-2357
Relevanz 3Pressefreiheit, WikiLeaks, Auslieferungsverfahren
25.06.2024
Julian Assange bekennt sich schuldig und wird im Deal mit den USA freigelassen
U.S. Department of Justice, Office of Public Affairs
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 25.06.2024 bekannte sich Julian Assange vor einem US-Bundesgericht in Saipan schuldig, mit Chelsea Manning zur unrechtmäßigen Beschaffung und Veröffentlichung geheimer Verteidigungsdokumente verschworen zu haben. Nach Jahren in der ecuadorianischen Botschaft, Festnahme 2019 und Haft im Gefängnis Belmarsh wurde ihm eine Haftstrafe von 62 Monaten zugemessen, die der bereits verbüßten Zeit entsprach, sodass er ohne weitere Haft freikam und nach Australien zurückkehrte.

Nicht dokumentiert ist, welche konkreten Verhandlungen zwischen Assanges Verteidigung, der australischen Regierung und dem US-Justizministerium im Vorfeld stattfanden. Die genaue Zahl der durch die Veröffentlichungen 2010/2011 gefährdeten Personen ist nicht abschließend verifiziert. Es kam durch den Deal nicht zu einem abschließenden britischen Gerichtsurteil in der Sache.