Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-KOM-2022-001
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1
11.05.2022
Kommissionsvorschlag CSA-Verordnung ("Chatkontrolle") — COM(2022) 209 final
Europäische Kommission (Ylva Johansson, GD Home Affairs)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Ursprünglicher Verordnungsvorschlag der Kommission vom 11. Mai 2022, der Aufdeckungsanordnungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten einführen würde. Rechtsgrundlage ist Art. 114 AEUV (Binnenmarkt), nicht Strafrecht.

Das ist der EU-Gesetzesentwurf, der Firmen zwingen könnte, private Nachrichten nach verbotenen Inhalten zu durchsuchen. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz.

BSDC-P-KOM-2022-002
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1
13.11.2024
Verfahrensakte 2022/0155(COD) — Legislative Observatory (OEIL)
Europäisches Parlament (OEIL)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Zentrale Verfahrensseite; Status laut OEIL: "Awaiting Parliament's position in 1st reading" — Trilog-Fortschritt (Ratsmandat Nov. 2025) dort im Dokumentengateway nachverfolgen. Wichtig: Datum bei jeder Nutzung neu prüfen, dies ist eine lebende Seite.

Diese Seite zeigt live, wie weit das Gesetz gerade ist. Stand hier: noch nicht beschlossen, noch in Verhandlung — wer "ist beschlossen" behauptet, liegt falsch.

BSDC-B-KOM-2022-003
in KraftRelevanz 3A1
28.07.2022
EDPB-EDPS Joint Opinion 04/2022 zum CSA-Verordnungsvorschlag
European Data Protection Board + European Data Protection Supervisor
Recherche: DC
Quelle öffnen →

EDPB und EDPS kommen zum Schluss, dass der Vorschlag dazu führen würde, dass der Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch zur Regel statt zur Ausnahme würde. Offizielle Datenschutz-Aufsicht der EU selbst — stärkste institutionelle Kritik-Quelle, kein "Schwurbel".

Die offiziellen EU-Datenschutz-Wächter selbst sagen: Wenn das Gesetz so kommt, wird Nachrichten-Mitlesen zum Normalfall statt zur Ausnahme. Das ist keine Verschwörungstheorie, das steht in einem offiziellen EU-Dokument.

BSDC-P-KOM-2021-004
in KraftRelevanz 3A1
14.07.2021
Interim-Verordnung — Verordnung (EU) 2021/1232 (freiwilliges Scannen, Übergangsregelung)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Regelt die *freiwillige* Erkennung von CSAM durch Kommunikationsdienste als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie — Vorläufer und rechtlicher Unterschied zur geplanten *verpflichtenden* Aufdeckungsanordnung im Hauptverfahren (BSDC-P-KOM-2022-001). Genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten Laien-Zusammenfassungen.

Das hier ist NICHT die Chatkontrolle. Das ist eine ältere, freiwillige Regel, die es Firmen erlaubt (nicht zwingt), selbst nach Missbrauchsbildern zu suchen. Wichtig, damit man beide nicht verwechselt.

BSDC-O-KOM-2022-005
Relevanz 3A1
08.01.2025
CSA Regulation Document Pool
European Digital Rights (EDRi) — NGO-Dachverband
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die vollständige Bezeichnung lautet "Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse", Aktenzeichen 2022/0155(COD); von Kritikern wird sie als "Chat Control" bezeichnet. Beste kuratierte Übersicht aller Verfahrensdokumente inkl. Rats-Leaks — Ausgangspunkt für weitere Primärquellen-Suche, selbst aber Sekundärquelle (Organisation mit klarer Position, entsprechend kennzeichnen).

Eine Organisation, die gegen Überwachung kämpft, sammelt hier alle Dokumente zum Thema. Nützlich zum Nachschlagen, aber selbst eine Partei in der Debatte, kein neutrales Amt.

BSDC-P-KOM-2022-036
in KraftRelevanz 3A2
19.10.2022
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Verordnung, seit 17. Februar 2024 für alle Unternehmen rechtskräftig; Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt für digitale Dienste mit klaren Verpflichtungen für Diensteanbieter, um Sicherheit und Rechte der Online-Nutzer zu stärken.

Das ist das zentrale EU-Gesetz für alles, was online läuft — Plattformen, Marktplätze, soziale Netzwerke. Es ist vollständig in Kraft, keine Zukunftsmusik.

BSDC-P-KOM-2022-037
in KraftRelevanz 3A2
12.03.2024
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
DSA Art. 34 (Risikobewertung) und Art. 35 (Risikominderung) — Volltext
Verordnungstext (Fachportal-Spiegelung des EUR-Lex-Originals)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten, darunter Auswirkungen auf die Grundrechte aus der Charta — Meinungsfreiheit, Datenschutz, Privatleben — und dokumentieren dies mindestens drei Jahre. Die daraus folgenden Risikominderungsmaßnahmen müssen angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein.

Das ist der Kern der "Overblocking"-Debatte: Große Plattformen müssen selbst einschätzen, was "riskant" ist, und dagegen vorgehen. Die Begriffe sind bewusst weit gefasst — das Gesetz selbst schreibt keine Löschlisten vor, aber es zwingt Plattformen, im Zweifel eher mehr als weniger zu entfernen, um Sanktionen zu vermeiden.

BSDC-B-KOM-2024-038
in KraftRelevanz 2A2
17.02.2024
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — deutsche Umsetzung, Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator
BMJ (AT-Quelle zur Einordnung, DE-Umsetzung analog über Bundesnetzagentur)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Bundesnetzagentur fungiert in Deutschland als "Digital Service Coordinator" (DSC) — zentrale Aufsichts-, Beschwerde- und Zertifizierungsstelle für den DSA. Für nächstes Batch: direkte DE-Primärquelle (dsc.bund.de) statt AT-Spiegel nachreichen.

Für Deutschland ist nicht ein neues Amt zuständig, sondern die schon bestehende Bundesnetzagentur hat eine neue Zuständigkeit dazubekommen.

BSDC-B-KOM-2025-039
in KraftRelevanz 2A2
2025
nur Jahresangabe in der Quelle
2025 (genaues Datum bei Volltext-Erfassung prüfen)
Bundesnetzagentur DSC — Studie "Auswirkungen Systemischer Risiken"
Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Offizielle deutsche Aufsichtsbehörde veröffentlicht eigene Analysen zu systemischen Risiken nach Art. 34/35 — zeigt, dass die Umsetzung in Deutschland aktiv und mit eigener Forschung begleitet wird, nicht nur auf Kommissionsebene passiert.

Die deutsche Behörde forscht selbst dazu, wie die "Risiko"-Regeln in der Praxis wirken — nützliche Primärquelle, um zu prüfen, ob Overblocking real auftritt oder nur befürchtet wird.

BSDC-P-KOM-2022-040
in KraftRelevanz 3A3
ohne Datum
laufend aktualisiert
DSA Art. 22 (Trusted Flagger) — Volltext und Bundesnetzagentur-Erläuterung
Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Trusted Flagger sind Organisationen mit besonderer Sachkenntnis im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte, die vom Digital Services Coordinator zertifiziert werden; wichtig: Trusted Flagger besitzen keinen "Löschknopf" — die Entscheidung über Entfernung verbleibt beim Diensteanbieter, der die Meldung erhält.

Wichtigste Präzisierung: Trusted Flagger löschen nichts selbst. Sie melden nur — mit Vorrang. Die Plattform entscheidet am Ende. Das ist ein wichtiger Unterschied zur oft kursierenden Vorstellung, sie könnten direkt Inhalte entfernen.

BSDC-B-KOM-2025-041
in KraftRelevanz 3A3
02.06.2025
Bundesnetzagentur zertifiziert weitere Trusted Flagger (Pressemitteilung)
Bundesnetzagentur
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Zertifiziert wurden Bundesverband Onlinehandel e.V. (Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz), HateAid gGmbH (Schwerpunkt digitale Gewalt) und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.; zugelassene Trusted Flagger sind verpflichtet, einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Erster Trusted Flagger überhaupt war laut Wikipedia-Zusammenfassung die Meldestelle Respect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg, anerkannt am 1. Oktober 2024.

Das sind die konkreten, namentlich bekannten Organisationen, die in Deutschland aktuell diesen Status haben — keine anonyme Behörde, sondern vier namentlich bekannte, überprüfbare Stellen mit Berichtspflicht.

BSDC-O-KOM-2024-043
💬 nur DiskussionRelevanz 3A3
08.11.2024
"Trusted Flagger als Gefahr für die Meinungsfreiheit" (Verfassungsblog)
Verfassungsblog (rechtswissenschaftliches Fachblog, Autor prüfen bei Volltext-Erfassung)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Ein Leitfaden der Bundesnetzagentur nennt als mögliche rechtswidrige Inhalte, die Trusted Flagger aufspüren sollen, unter anderem "Hassrede, Diskriminierung oder Inhalte, die negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs haben" — solche konturlosen, rechtlich nicht greifbaren Kategorien bergen laut Autor das Risiko, zum Einfallstor für die Meldung politisch unerwünschter, aber (noch) rechtmäßiger Meinungen zu werden.

Das ist die präziseste und fachlich fundierteste Kritik im ganzen Themenfeld: Ein Rechtswissenschaftler zeigt an einem konkreten Zitat der Bundesnetzagentur selbst, dass die Kategorien, nach denen gemeldet werden soll, sehr unscharf formuliert sind. Das ist keine Verschwörung, sondern eine belegbare handwerkliche Schwäche im Leitfaden.

BSDC-B-KOM-2025-044
in KraftRelevanz 3A5
24.06.2025
ProtectEU — A European Internal Security Strategy (Kommissionsmitteilung)
Europäische Kommission, GD Migration and Home Affairs
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Kommission legt einen Fahrplan vor, der sechs Bereiche umfasst: Vorratsdatenspeicherung, rechtmäßige Überwachung, digitale Forensik, Entschlüsselung, Standardisierung und KI-Lösungen für die Strafverfolgung; 2025 soll eine Folgenabschätzung zur Aktualisierung der Vorratsdatenspeicherungsregeln erfolgen.

Das ist der offizielle Fahrplan der Kommission, WIE sie an verschlüsselte Daten und gespeicherte Nutzerdaten herankommen will. Noch kein Gesetz — aber ein sehr konkreter, terminierter Plan mit Jahreszahlen.

BSDC-B-KOM-2025-045
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A5
22.09.2025
"Technology Roadmap on Encryption" — Termine und Zielsetzung
eucrim (Fachpublikation für EU-Strafrecht, Max-Planck-Institut-nahes Netzwerk)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Kommission wird 2026 eine Technology Roadmap zur Verschlüsselung vorlegen, die Lösungen für den rechtmäßigen Zugriff der Strafverfolgung auf verschlüsselte Daten identifizieren und bewerten soll; zusätzlich wird die Erforschung neuer Entschlüsselungskapazitäten unterstützt, um Europol ab 2030 mit Entschlüsselungstechnologie der nächsten Generation auszustatten.

Konkretes Datum: 2026 kommt der Fahrplan, ab 2030 soll die europäische Polizeibehörde bessere Werkzeuge haben, um Verschlüsselung zu knacken. Das ist kein "vielleicht irgendwann" — es gibt eine Timeline.

BSDC-O-KOM-2025-046
💬 nur DiskussionRelevanz 3A5
26.05.2025
Joint Letter zu ProtectEU / Encryption Roadmap (89 Organisationen)
Global Encryption Coalition (Koalition aus Zivilgesellschaft, Unternehmen, Sicherheitsforschern)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 26. Mai 2025 veröffentlichten 89 zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und Cybersicherheitsexperten, darunter Mitglieder der Global Encryption Coalition, einen gemeinsamen Brief an die Europäische Kommission zu den Auswirkungen der ProtectEU-Strategie auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Auch die EFF (Electronic Frontier Foundation) gehörte zu den Unterzeichnern.

Eine breite, internationale Koalition — nicht nur "Privacy-Aktivisten", sondern auch Unternehmen und anerkannte Sicherheitsexperten — warnt gemeinsam vor diesem Plan. Das ist ein starkes Signal, dass die Kritik fachlich breit getragen wird.

BSDC-J-KOM-2025-047
💬 nur DiskussionRelevanz 2A5
02.06.2025
"The EU's 'Encryption Roadmap' Makes Everyone Less Safe" (EFF)
Electronic Frontier Foundation (internationale Digital-Rights-NGO)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die EFF stellt klar: Es gibt keinen technischen "rechtmäßigen Zugriff" auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten, der Sicherheit und Privatsphäre gleichzeitig erhält. Jeder Versuch, Verschlüsselung zu umgehen — etwa durch Client-Side-Scanning — schafft neue Schwachstellen und bedroht genau die Menschen, die Regierungen zu schützen behaupten.

Eine international anerkannte technische Organisation erklärt den Kernwiderspruch einfach: Man kann nicht "nur für die Polizei" eine Hintertür in Verschlüsselung einbauen — jede Hintertür ist auch für Kriminelle und fremde Geheimdienste offen. Das ist technisches Fachwissen, keine Meinung.

BSDC-B-KOM-2025-048
💬 nur DiskussionRelevanz 2A5
ohne Datum
laufend
Einordnung VPN-Erwähnung im Going-Dark-Kontext — Ursprung High-Level Group Empfehlungen (2024/2025)
Europäische Kommission
Recherche: DC
Quelle öffnen →

In allen bislang gesichteten offiziellen ProtectEU-/Going-Dark-Dokumenten (Roadmap, Kommissionsseite, HLG-Empfehlungen) taucht ein VPN-*Verbot* nicht als konkreter Programmpunkt auf — der Fokus liegt auf Vorratsdatenspeicherung, Entschlüsselung und rechtmäßigem Zugriff. Bestätigt die bisherige Einordnung aus dem Gefahrenplan: VPN-Diskussion findet in angrenzenden Papieren statt, aber kein Gesetzesvorhaben identifiziert.

Wichtige Ehrlichkeits-Note für Blackstone: Nach dieser Recherche gibt es weiterhin keinen Beleg für ein konkretes VPN-Verbotsvorhaben. Was real ist: ein sehr konkreter Plan, Verschlüsselung generell zu schwächen — das betrifft VPNs indirekt mit, ist aber etwas anderes als ein VPN-Verbot.

BSDC-P-KOM-2024-060
in KraftRelevanz 3A4
11.04.2024
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Verordnung (EU) 2024/1083 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste (European Media Freedom Act, EMFA)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Kern des EMFA ist die Garantie redaktioneller Unabhängigkeit der Medien und der Schutz journalistischer Arbeit vor staatlicher Einflussnahme; das Gesetz enthält verbindliche Regeln für Medienunternehmen, Online-Plattformen und Behörden.

Das ist NICHT das Gesetz, das öffentlich-rechtliche Sender bevorzugt zeigen lässt — es ist in erster Linie ein Schutzgesetz gegen politische Einmischung in Medien (Stichwort Ungarn, Polen). Die "Priorisierung"-Frage aus den ursprünglichen Notizen steckt in einem einzelnen Artikel (Art. 18), nicht im ganzen Gesetz — siehe nächste Quelle.

BSDC-O-KOM-2025-061
in KraftRelevanz 3A4
08.05.2025
"In defence of Article 18" — EMFA Observatory
EMFA Observatory / Centre for Media Pluralism and Freedom (European University Institute)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Nach Art. 18 EMFA haben anerkannte Medien das Recht, vor einer Entfernung ihrer Inhalte über die Gründe informiert zu werden und innerhalb von 24 Stunden zu reagieren; ihre Beschwerden werden prioritär behandelt. Art. 18 stellt eine klare Abweichung von Art. 17 DSA dar und schafft einen privilegierten Status für traditionelle Medien. Wichtig: Art. 18 gilt NICHT für systemische Risiken wie Desinformation — das Medienprivileg betrifft nicht die Moderation durch die Plattformen selbst in diesen Fällen.

Hier ist die präzise Wahrheit hinter der vereinfachten Behauptung: Medien werden nicht generell "bevorzugt angezeigt" — sie bekommen nur ein Vorwarn- und Widerspruchsrecht, BEVOR eine Plattform ihre Inhalte löscht. Das ist etwas anderes als erzwungene Sichtbarkeit. Wichtige Einschränkung: Bei Desinformation gilt dieser Schutz nicht.

BSDC-J-KOM-2023-062
in KraftRelevanz 2A4
01.12.2023
"Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Abgeschwächter Sonderstatus für Medien auf großen Plattformen"
netzpolitik.org
Recherche: DC
Quelle öffnen →

EFF und andere Organisationen hatten die Kuratierung von Inhalten durch Algorithmen als "deutlich ernstere Bedrohung" beschrieben als eine Moderation durch Facebook und Co.; das neue europäische Gremium soll formal unabhängig sein, allerdings ist das Sekretariat direkt der EU-Kommission unterstellt und wird von dieser finanziert — die vom Parlament geforderte "funktionale Unabhängigkeit" wurde damit nicht erreicht.

Bemerkenswert: Ausgerechnet Digital-Rights-Organisationen wie die EFF sahen die größere Gefahr NICHT im Medienprivileg selbst, sondern in Algorithmen allgemein. Und: Das neue Aufsichtsgremium ist finanziell von der Kommission abhängig — ein berechtigter Kritikpunkt an der Unabhängigkeit, unabhängig von der Priorisierungsfrage.

BSDC-B-KOM-2024-063
in KraftRelevanz 2A4
29.03.2026
EMFA und öffentlich-rechtlicher Rundfunk — Vorgaben zu Unabhängigkeit und Finanzierung
"Die Medien" (österreichisches Fachportal), mit direkten Verordnungszitaten
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der EMFA verordnet Schutzmechanismen für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, mit Vorgaben für Bestellung und Abberufung des Managements — nicht Vorgaben, dass diese Sender von Plattformen bevorzugt angezeigt werden müssten.

Wichtigste Richtigstellung für Davids ursprüngliche Notiz zu diesem Punkt: Das Gesetz macht öffentlich-rechtliche Sender unabhängiger von der Politik (z. B. schwerer für eine Regierung, den Sender-Chef nach Belieben abzusetzen) — es zwingt Plattformen NICHT, diese Sender bevorzugt anzuzeigen. Die "Priorisierung" bezieht sich, wie oben gezeigt, auf ein Lösch-Widerspruchsrecht (Art. 18), nicht auf Sichtbarkeits-Ranking.

BSDC-J-KOM-2026-110
in KraftRelevanz 3A1
15.06.2026
"Chatkontrolle 2026: Stand, 228 zu 311 Votum" — umfassende Chronologie
Fachportal für IT-Sicherheit/Recht
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Stand Juni 2026 hat die EU die dauerhafte CSA-Verordnung nicht beschlossen. Der Rat einigte sich am 26. November 2025 auf eine gemeinsame Position ohne verpflichtende Aufdeckungsanordnungen; das Parlament lehnte am 26. März 2026 eine Verlängerung der befristeten Übergangsregelung mit 228 zu 311 Stimmen ab.

Zusammenfassend und aktuell: Es gibt weiterhin kein beschlossenes Gesetz — aber die Lage hat sich verschärft, weil sogar die bisherige freiwillige Zwischenlösung ausgelaufen ist, ohne dass ein Nachfolger steht.

BSDC-J-KOM-2026-111
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase" — vierter Trilog, 11.05.2026
netzpolitik.org, basierend auf Informationsfreiheits-Anfrage (Ratsdokumente WK-6982–2026, ST-9659–2026, ST-9835–2026)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 11. Mai 2026 fand der vierte Trilog statt, ohne finale Einigung. Besonders weit liegen die Positionen bei der Aufdeckung auseinander: Der Rat fordert rein freiwillige Maßnahmen, das Parlament befürwortet als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.

Wichtige Korrektur eines verbreiteten Missverständnisses: Aktuell ist es das Parlament (nicht der Rat), das für eine — wenn auch eingeschränkte, richterlich kontrollierte — Aufdeckungsmöglichkeit eintritt, während der Rat nur freiwillige Maßnahmen will. Das dreht die öffentliche Wahrnehmung ("Rat will Überwachung, Parlament schützt") teilweise um und zeigt, wie wichtig es ist, bei jedem Update die aktuellen Fraktionspositionen zu prüfen statt alte Zuschreibungen fortzuschreiben.

BSDC-O-KOM-2026-112
in KraftRelevanz 3A1
13.05.2026
Patrick Breyer — Chatkontrolle-Verhandlungsdokumentation (laufend, mit Ratsdokumenten-Verzeichnis)
Patrick Breyer, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments (Piratenpartei), dokumentiert seit Jahren
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Vollständige Dokumentenliste aller Trilog-Etappen 2025/2026 inkl. exakter Ratsdokumentnummern (z. B. "Outcome of the trilogue on 11 May 2026 and next steps", 13.05.2026, Dok. 9139/26).

Diese Seite ist die beste bekannte Fundgrube für exakte Ratsdokumentnummern zu diesem Verfahren — wichtig für Blackstones Zitationsstandard. WICHTIG zur Einordnung: Breyer war selbst Abgeordneter mit klarer Anti-Chatkontrolle-Position — die Dokumentenliste selbst ist trotzdem eine verlässliche Fundstelle, seine Einordnungen daneben sollten aber als Meinung, nicht als neutrale Quelle gekennzeichnet werden.

BSDC-J-KOM-2026-113
in KraftRelevanz 3A1
30.06.2026
"Chatkontrolle vorerst gestoppt: Parlament hält die Linie, Rat plant den Umweg" — Ausgang des fünften Trilogs
Alexander Baumgärtner, Fachjournalist
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der fünfte Trilog zur CSA-Verordnung endete am 29. Juni 2026 ohne Einigung — das EU-Parlament verteidigte seine Linie gegen anlasslose Chat-Scans. Rat und EVP arbeiten bereits an einem formal neuen, inhaltlich identischen Anlauf im Eilverfahren.

Aktuellster Stand zum Erfassungszeitpunkt: Fünf gescheiterte Trilog-Runden. Bemerkenswert und wichtig für Blackstones Function-Creep-Argument: Wenn eine Verhandlungsseite nach einer Niederlage plant, denselben Inhalt über ein anderes Verfahren (Eilverfahren) noch einmal einzubringen, ist das ein sehr konkretes Beispiel für den Function-Creep-Mechanismus, den der Masterplan beschreibt — hier nicht als abstrakte Sorge, sondern als dokumentiertes Verhalten.