Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2022-003
in KraftRelevanz 3A1
28.07.2022
EDPB-EDPS Joint Opinion 04/2022 zum CSA-Verordnungsvorschlag
European Data Protection Board + European Data Protection Supervisor
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EDPB und EDPS kommen zum Schluss, dass der Vorschlag dazu führen würde, dass der Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch zur Regel statt zur Ausnahme würde. Offizielle Datenschutz-Aufsicht der EU selbst — stärkste institutionelle Kritik-Quelle, kein "Schwurbel".

Die offiziellen EU-Datenschutz-Wächter selbst sagen: Wenn das Gesetz so kommt, wird Nachrichten-Mitlesen zum Normalfall statt zur Ausnahme. Das ist keine Verschwörungstheorie, das steht in einem offiziellen EU-Dokument.

BSDC-P-KOM-2021-004
in KraftRelevanz 3A1
14.07.2021
Interim-Verordnung — Verordnung (EU) 2021/1232 (freiwilliges Scannen, Übergangsregelung)
Europäisches Parlament und Rat
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Regelt die *freiwillige* Erkennung von CSAM durch Kommunikationsdienste als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie — Vorläufer und rechtlicher Unterschied zur geplanten *verpflichtenden* Aufdeckungsanordnung im Hauptverfahren (BSDC-P-KOM-2022-001). Genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten Laien-Zusammenfassungen.

Das hier ist NICHT die Chatkontrolle. Das ist eine ältere, freiwillige Regel, die es Firmen erlaubt (nicht zwingt), selbst nach Missbrauchsbildern zu suchen. Wichtig, damit man beide nicht verwechselt.

BSDC-P-KOM-2022-036
in KraftRelevanz 3A2
19.10.2022
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Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act)
Europäisches Parlament und Rat
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Verordnung, seit 17. Februar 2024 für alle Unternehmen rechtskräftig; Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt für digitale Dienste mit klaren Verpflichtungen für Diensteanbieter, um Sicherheit und Rechte der Online-Nutzer zu stärken.

Das ist das zentrale EU-Gesetz für alles, was online läuft — Plattformen, Marktplätze, soziale Netzwerke. Es ist vollständig in Kraft, keine Zukunftsmusik.

BSDC-P-KOM-2022-037
in KraftRelevanz 3A2
12.03.2024
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DSA Art. 34 (Risikobewertung) und Art. 35 (Risikominderung) — Volltext
Verordnungstext (Fachportal-Spiegelung des EUR-Lex-Originals)
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Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten, darunter Auswirkungen auf die Grundrechte aus der Charta — Meinungsfreiheit, Datenschutz, Privatleben — und dokumentieren dies mindestens drei Jahre. Die daraus folgenden Risikominderungsmaßnahmen müssen angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein.

Das ist der Kern der "Overblocking"-Debatte: Große Plattformen müssen selbst einschätzen, was "riskant" ist, und dagegen vorgehen. Die Begriffe sind bewusst weit gefasst — das Gesetz selbst schreibt keine Löschlisten vor, aber es zwingt Plattformen, im Zweifel eher mehr als weniger zu entfernen, um Sanktionen zu vermeiden.

BSDC-B-KOM-2024-038
in KraftRelevanz 2A2
17.02.2024
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — deutsche Umsetzung, Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator
BMJ (AT-Quelle zur Einordnung, DE-Umsetzung analog über Bundesnetzagentur)
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Die Bundesnetzagentur fungiert in Deutschland als "Digital Service Coordinator" (DSC) — zentrale Aufsichts-, Beschwerde- und Zertifizierungsstelle für den DSA. Für nächstes Batch: direkte DE-Primärquelle (dsc.bund.de) statt AT-Spiegel nachreichen.

Für Deutschland ist nicht ein neues Amt zuständig, sondern die schon bestehende Bundesnetzagentur hat eine neue Zuständigkeit dazubekommen.

BSDC-B-KOM-2025-039
in KraftRelevanz 2A2
2025
nur Jahresangabe in der Quelle
2025 (genaues Datum bei Volltext-Erfassung prüfen)
Bundesnetzagentur DSC — Studie "Auswirkungen Systemischer Risiken"
Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator)
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Offizielle deutsche Aufsichtsbehörde veröffentlicht eigene Analysen zu systemischen Risiken nach Art. 34/35 — zeigt, dass die Umsetzung in Deutschland aktiv und mit eigener Forschung begleitet wird, nicht nur auf Kommissionsebene passiert.

Die deutsche Behörde forscht selbst dazu, wie die "Risiko"-Regeln in der Praxis wirken — nützliche Primärquelle, um zu prüfen, ob Overblocking real auftritt oder nur befürchtet wird.

BSDC-P-KOM-2022-040
in KraftRelevanz 3A3
ohne Datum
laufend aktualisiert
DSA Art. 22 (Trusted Flagger) — Volltext und Bundesnetzagentur-Erläuterung
Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator)
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Trusted Flagger sind Organisationen mit besonderer Sachkenntnis im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte, die vom Digital Services Coordinator zertifiziert werden; wichtig: Trusted Flagger besitzen keinen "Löschknopf" — die Entscheidung über Entfernung verbleibt beim Diensteanbieter, der die Meldung erhält.

Wichtigste Präzisierung: Trusted Flagger löschen nichts selbst. Sie melden nur — mit Vorrang. Die Plattform entscheidet am Ende. Das ist ein wichtiger Unterschied zur oft kursierenden Vorstellung, sie könnten direkt Inhalte entfernen.

BSDC-B-KOM-2025-041
in KraftRelevanz 3A3
02.06.2025
Bundesnetzagentur zertifiziert weitere Trusted Flagger (Pressemitteilung)
Bundesnetzagentur
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Zertifiziert wurden Bundesverband Onlinehandel e.V. (Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz), HateAid gGmbH (Schwerpunkt digitale Gewalt) und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.; zugelassene Trusted Flagger sind verpflichtet, einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Erster Trusted Flagger überhaupt war laut Wikipedia-Zusammenfassung die Meldestelle Respect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg, anerkannt am 1. Oktober 2024.

Das sind die konkreten, namentlich bekannten Organisationen, die in Deutschland aktuell diesen Status haben — keine anonyme Behörde, sondern vier namentlich bekannte, überprüfbare Stellen mit Berichtspflicht.

BSDC-B-KOM-2025-044
in KraftRelevanz 3A5
24.06.2025
ProtectEU — A European Internal Security Strategy (Kommissionsmitteilung)
Europäische Kommission, GD Migration and Home Affairs
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Die Kommission legt einen Fahrplan vor, der sechs Bereiche umfasst: Vorratsdatenspeicherung, rechtmäßige Überwachung, digitale Forensik, Entschlüsselung, Standardisierung und KI-Lösungen für die Strafverfolgung; 2025 soll eine Folgenabschätzung zur Aktualisierung der Vorratsdatenspeicherungsregeln erfolgen.

Das ist der offizielle Fahrplan der Kommission, WIE sie an verschlüsselte Daten und gespeicherte Nutzerdaten herankommen will. Noch kein Gesetz — aber ein sehr konkreter, terminierter Plan mit Jahreszahlen.

BSDC-P-KOM-2024-060
in KraftRelevanz 3A4
11.04.2024
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Verordnung (EU) 2024/1083 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste (European Media Freedom Act, EMFA)
Europäisches Parlament und Rat
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Kern des EMFA ist die Garantie redaktioneller Unabhängigkeit der Medien und der Schutz journalistischer Arbeit vor staatlicher Einflussnahme; das Gesetz enthält verbindliche Regeln für Medienunternehmen, Online-Plattformen und Behörden.

Das ist NICHT das Gesetz, das öffentlich-rechtliche Sender bevorzugt zeigen lässt — es ist in erster Linie ein Schutzgesetz gegen politische Einmischung in Medien (Stichwort Ungarn, Polen). Die "Priorisierung"-Frage aus den ursprünglichen Notizen steckt in einem einzelnen Artikel (Art. 18), nicht im ganzen Gesetz — siehe nächste Quelle.

BSDC-O-KOM-2025-061
in KraftRelevanz 3A4
08.05.2025
"In defence of Article 18" — EMFA Observatory
EMFA Observatory / Centre for Media Pluralism and Freedom (European University Institute)
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Nach Art. 18 EMFA haben anerkannte Medien das Recht, vor einer Entfernung ihrer Inhalte über die Gründe informiert zu werden und innerhalb von 24 Stunden zu reagieren; ihre Beschwerden werden prioritär behandelt. Art. 18 stellt eine klare Abweichung von Art. 17 DSA dar und schafft einen privilegierten Status für traditionelle Medien. Wichtig: Art. 18 gilt NICHT für systemische Risiken wie Desinformation — das Medienprivileg betrifft nicht die Moderation durch die Plattformen selbst in diesen Fällen.

Hier ist die präzise Wahrheit hinter der vereinfachten Behauptung: Medien werden nicht generell "bevorzugt angezeigt" — sie bekommen nur ein Vorwarn- und Widerspruchsrecht, BEVOR eine Plattform ihre Inhalte löscht. Das ist etwas anderes als erzwungene Sichtbarkeit. Wichtige Einschränkung: Bei Desinformation gilt dieser Schutz nicht.

BSDC-J-KOM-2023-062
in KraftRelevanz 2A4
01.12.2023
"Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Abgeschwächter Sonderstatus für Medien auf großen Plattformen"
netzpolitik.org
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EFF und andere Organisationen hatten die Kuratierung von Inhalten durch Algorithmen als "deutlich ernstere Bedrohung" beschrieben als eine Moderation durch Facebook und Co.; das neue europäische Gremium soll formal unabhängig sein, allerdings ist das Sekretariat direkt der EU-Kommission unterstellt und wird von dieser finanziert — die vom Parlament geforderte "funktionale Unabhängigkeit" wurde damit nicht erreicht.

Bemerkenswert: Ausgerechnet Digital-Rights-Organisationen wie die EFF sahen die größere Gefahr NICHT im Medienprivileg selbst, sondern in Algorithmen allgemein. Und: Das neue Aufsichtsgremium ist finanziell von der Kommission abhängig — ein berechtigter Kritikpunkt an der Unabhängigkeit, unabhängig von der Priorisierungsfrage.

BSDC-B-KOM-2024-063
in KraftRelevanz 2A4
29.03.2026
EMFA und öffentlich-rechtlicher Rundfunk — Vorgaben zu Unabhängigkeit und Finanzierung
"Die Medien" (österreichisches Fachportal), mit direkten Verordnungszitaten
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Der EMFA verordnet Schutzmechanismen für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, mit Vorgaben für Bestellung und Abberufung des Managements — nicht Vorgaben, dass diese Sender von Plattformen bevorzugt angezeigt werden müssten.

Wichtigste Richtigstellung für Davids ursprüngliche Notiz zu diesem Punkt: Das Gesetz macht öffentlich-rechtliche Sender unabhängiger von der Politik (z. B. schwerer für eine Regierung, den Sender-Chef nach Belieben abzusetzen) — es zwingt Plattformen NICHT, diese Sender bevorzugt anzuzeigen. Die "Priorisierung" bezieht sich, wie oben gezeigt, auf ein Lösch-Widerspruchsrecht (Art. 18), nicht auf Sichtbarkeits-Ranking.

BSDC-J-KOM-2026-110
in KraftRelevanz 3A1
15.06.2026
"Chatkontrolle 2026: Stand, 228 zu 311 Votum" — umfassende Chronologie
Fachportal für IT-Sicherheit/Recht
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Stand Juni 2026 hat die EU die dauerhafte CSA-Verordnung nicht beschlossen. Der Rat einigte sich am 26. November 2025 auf eine gemeinsame Position ohne verpflichtende Aufdeckungsanordnungen; das Parlament lehnte am 26. März 2026 eine Verlängerung der befristeten Übergangsregelung mit 228 zu 311 Stimmen ab.

Zusammenfassend und aktuell: Es gibt weiterhin kein beschlossenes Gesetz — aber die Lage hat sich verschärft, weil sogar die bisherige freiwillige Zwischenlösung ausgelaufen ist, ohne dass ein Nachfolger steht.

BSDC-J-KOM-2026-111
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase" — vierter Trilog, 11.05.2026
netzpolitik.org, basierend auf Informationsfreiheits-Anfrage (Ratsdokumente WK-6982–2026, ST-9659–2026, ST-9835–2026)
Recherche: DC
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Am 11. Mai 2026 fand der vierte Trilog statt, ohne finale Einigung. Besonders weit liegen die Positionen bei der Aufdeckung auseinander: Der Rat fordert rein freiwillige Maßnahmen, das Parlament befürwortet als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.

Wichtige Korrektur eines verbreiteten Missverständnisses: Aktuell ist es das Parlament (nicht der Rat), das für eine — wenn auch eingeschränkte, richterlich kontrollierte — Aufdeckungsmöglichkeit eintritt, während der Rat nur freiwillige Maßnahmen will. Das dreht die öffentliche Wahrnehmung ("Rat will Überwachung, Parlament schützt") teilweise um und zeigt, wie wichtig es ist, bei jedem Update die aktuellen Fraktionspositionen zu prüfen statt alte Zuschreibungen fortzuschreiben.

BSDC-O-KOM-2026-112
in KraftRelevanz 3A1
13.05.2026
Patrick Breyer — Chatkontrolle-Verhandlungsdokumentation (laufend, mit Ratsdokumenten-Verzeichnis)
Patrick Breyer, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments (Piratenpartei), dokumentiert seit Jahren
Recherche: DC
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Vollständige Dokumentenliste aller Trilog-Etappen 2025/2026 inkl. exakter Ratsdokumentnummern (z. B. "Outcome of the trilogue on 11 May 2026 and next steps", 13.05.2026, Dok. 9139/26).

Diese Seite ist die beste bekannte Fundgrube für exakte Ratsdokumentnummern zu diesem Verfahren — wichtig für Blackstones Zitationsstandard. WICHTIG zur Einordnung: Breyer war selbst Abgeordneter mit klarer Anti-Chatkontrolle-Position — die Dokumentenliste selbst ist trotzdem eine verlässliche Fundstelle, seine Einordnungen daneben sollten aber als Meinung, nicht als neutrale Quelle gekennzeichnet werden.

BSDC-J-KOM-2026-113
in KraftRelevanz 3A1
30.06.2026
"Chatkontrolle vorerst gestoppt: Parlament hält die Linie, Rat plant den Umweg" — Ausgang des fünften Trilogs
Alexander Baumgärtner, Fachjournalist
Recherche: DC
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Der fünfte Trilog zur CSA-Verordnung endete am 29. Juni 2026 ohne Einigung — das EU-Parlament verteidigte seine Linie gegen anlasslose Chat-Scans. Rat und EVP arbeiten bereits an einem formal neuen, inhaltlich identischen Anlauf im Eilverfahren.

Aktuellster Stand zum Erfassungszeitpunkt: Fünf gescheiterte Trilog-Runden. Bemerkenswert und wichtig für Blackstones Function-Creep-Argument: Wenn eine Verhandlungsseite nach einer Niederlage plant, denselben Inhalt über ein anderes Verfahren (Eilverfahren) noch einmal einzubringen, ist das ein sehr konkretes Beispiel für den Function-Creep-Mechanismus, den der Masterplan beschreibt — hier nicht als abstrakte Sorge, sondern als dokumentiertes Verhalten.

BSDC-O-KOM-2026-114
in KraftRelevanz 3A1
02.07.2026
"Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Zombie zurückbringen" — Details zum geplanten Eilverfahren
netzpolitik.org, basierend auf internem Sitzungsprotokoll (JI-Referent*innen, 30.06.2026)
Recherche: DC
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Laut internem Protokoll wurde beim Trilog eine politische Einigung für große Teile des Texts erzielt; bei Audio-Inhalten bleiben Videos im Anwendungsbereich, Sprachnachrichten können gemeldet werden, unterliegen aber nicht der aktiven Aufdeckung, Anrufe sind ganz ausgenommen. Bei der Altersverifikation wollte der Rat eine Pflicht, das Parlament bestand auf "kann" — man rückte im Zuge eines Gesamtkompromisses davon ab, Altersverifikation explizit in den Risikominderungsmaßnahmen aufzuführen.

Sehr konkreter Blick in die Verhandlungsdetails, die sonst nicht öffentlich sind: Es geht nicht um "alles oder nichts", sondern um genaue Abstufungen (Anrufe raus, Sprachnachrichten teilweise drin, Videos drin). Für ein Blackstone-Update-Dossier extrem wertvoll, weil es zeigt, wie granular die eigentliche Debatte ist — viel komplexer als die Schlagzeilen vermuten lassen.

BSDC-B-KOM-2025-129
in KraftRelevanz 3A2
27.01.2026
"2026 als Wendepunkt für digitale Regulierung" — Übersicht der DSA-Durchsetzungsverfahren
SBS Legal (Wirtschaftskanzlei)
Recherche: DC
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Das erste formelle DSA-Verfahren wurde im Dezember 2023 gegen X eröffnet; im Dezember 2025 folgte eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro wegen Transparenzpflicht-Verstößen. Für Meta wurden im April 2024 formelle Verfahren zu Facebook und Instagram eingeleitet; bei Shein und Temu setzte die Kommission zunächst auf formelle Auskunftsverlangen.

Der DSA ist nicht mehr nur Theorie: Die erste konkrete Millionenstrafe (120 Mio. €) ist bereits verhängt. Für Blackstone wichtig, weil das zeigt, dass die im Dossier beschriebenen Overblocking-Anreize jetzt mit echtem finanziellem Druck unterlegt sind — Plattformen haben ein reales Bußgeldrisiko vor Augen, nicht nur ein theoretisches.

BSDC-J-KOM-2026-130
in KraftRelevanz 3A2, A3, B2
24.04.2026
DSA-Verfahrensübersicht November 2025–Februar 2026 (eucrim-Chronik)
eucrim (Fachpublikation für EU-Strafrecht)
Recherche: DC
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Am 17. Februar 2026 eröffnete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Shein unter dem DSA. Zudem wird im Rahmen des Aktionsplans gegen Cybermobbing angekündigt, dass die Kommission die DSA-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger überarbeiten und neue Leitlinien zu Trusted Flaggern erlassen wird.

Wichtige Verbindung zu Dossier A3 und B2: Der Aktionsplan gegen Cybermobbing (siehe unten) bringt gleich mehrere Dossiers zusammen — DSA-Durchsetzung, Trusted-Flagger-Ausweitung und Jugendschutz sind nicht getrennte Baustellen, sondern werden politisch zusammen vorangetrieben.

BSDC-B-KOM-2026-131
in KraftRelevanz 3A3
29.05.2026
"Commission seeks feedback on draft trusted flaggers guidelines" — EU-weite Liste und Leitlinienentwurf
Europäische Kommission
Recherche: DC
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Über 70 Trusted Flagger mit unterschiedlicher Fachexpertise wurden bereits EU-weit benannt, darunter die Bank of Ireland (spezialisiert auf Finanzbetrug), Someturva (Online-Belästigung, u. a. nicht-einvernehmliche Verbreitung intimer Inhalte) und Child Focus (Kindesmissbrauchsmaterial). Der Leitlinienentwurf präzisiert die Kriterien und das Verfahren, nach dem Digital Services Coordinators diesen Status verleihen.

Wichtige Größenordnung, die vorher fehlte: Es sind nicht nur die vier deutschen Organisationen, sondern über 70 EU-weit — mit sehr unterschiedlichen, teils spezialisierten Themenfeldern. Das zeigt: Das System ist inzwischen deutlich ausgebaut, nicht mehr im Anfangsstadium.

BSDC-P-KOM-2022-145
in KraftRelevanz 3A1
11.05.2022
"Kampf gegen Kindesmissbrauch: Kommission präsentiert Gesetzesvorschlag" — Original-Pressemitteilung mit Ausmaß-Zahlen
Europäische Kommission
Recherche: DC
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Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, bei hoher Dunkelziffer; laut Internet Watch Foundation stieg die Zahl bestätigter Fälle 2021 gegenüber dem Vorjahr um 64%.

Das ist die Zahlenbasis, auf der die gesamte Verordnung aufbaut — wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Das zugrundeliegende Problem ist real und riesig, das rechtfertigt die Kritik an der gewählten Lösung nicht automatisch, macht aber verständlich, warum die Verordnung überhaupt vorgeschlagen wurde. Ohne diese Zahl wirkt jede Kritik an der Chatkontrolle unvollständig.

BSDC-B-KOM-2023-146
in KraftRelevanz 3A1
01.03.2023
Bundestags-Anhörung zur Chatkontrolle, 01.03.2023 — Stellungnahme Kinderschutzbund (differenzierte Position)
Deutscher Bundestag, Digitalausschuss — Zitat Joachim Türk, Kinderschutzbund Bundesverband
Recherche: DC
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Joachim Türk vom Kinderschutzbund betonte 2023, die Verordnung habe bei aller Kritik auch gute Seiten — er unterstütze etwa die Einrichtung einer europäischen Behörde. Fatal wäre es, wenn das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder mangels Scans nicht weiter bearbeitet würde. Gleichzeitig betonte er: Auch Kinder hätten ein Recht auf vertrauliche Kommunikation — "Diese Überzeugung macht es uns unmöglich, die anlasslose Chatkontrolle als Option zu akzeptieren."

Das ist die differenzierteste, fairste Stimme im ganzen Dossier: Eine Kinderschutzorganisation, die das Grundanliegen ernst nimmt (Dunkelfeld bekämpfen, neue EU-Behörde begrüßen) und TROTZDEM die anlasslose Variante ablehnt — weil auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Zeigt: Es ist keine einfache Zwei-Lager-Debatte "Kinderschutz vs. Privatsphäre", sondern Kinderschutz-Experten selbst sehen beide Werte als vereinbar mit Kritik an der konkreten Umsetzung.

BSDC-J-KOM-2025-147
in KraftRelevanz 3A1
06.10.2025
"EU-Überwachungsgesetz: Kinderschutzbund stellt sich gegen Chatkontrolle" — aktualisierte, klarere Ablehnung 2025
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle mittlerweile ab, "weil sie tief in die Privatsphäre aller eingreifen würde – auch in die von Kindern"; laut dem Verband setze das Vorhaben an der falschen Stelle an, da Darstellungen sexualisierter Gewalt in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht würden.

Wichtige Entwicklung gegenüber 2023: Die Position ist klarer geworden — inzwischen explizite Ablehnung, nicht nur Bedenken. Neues, sehr konkretes Sachargument dazu: Das Hauptproblem (Verbreitung von Missbrauchsmaterial) spielt sich laut Kinderschutzbund technisch woanders ab (File-Hosting) als dort, wo die Chatkontrolle ansetzt (private Messenger) — ein Effektivitäts-Einwand, nicht nur ein Grundrechte-Einwand.

BSDC-B-KOM-2022-148
in KraftRelevanz 3A1
ohne Datum
laufend aktualisiert, ursprünglich 2022
BfDI-Fachseite zur Chatkontrolle — Position der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Recherche: DC
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Das Ziel, die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen — jedoch schießt der EU-Gesetzgeber mit seinem Vorschlag deutlich über das verfolgte Ziel hinaus, da die Chatkontrolle kaum Schutz für Kinder biete, aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation wäre.

Die deutsche Datenschutzbehörde selbst formuliert hier das Grundmuster der differenzierten Kritik: Ziel richtig, Mittel unverhältnismäßig. Wichtig als Formulierungsvorlage für Blackstones eigene Position — nicht "Kinderschutz ist vorgeschoben", sondern "das Ziel ist legitim, das Werkzeug ist trotzdem falsch".