Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-B-KOM-2022-003 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 28.07.2022 | EDPB-EDPS Joint Opinion 04/2022 zum CSA-Verordnungsvorschlag European Data Protection Board + European Data Protection Supervisor Recherche: DC Quelle öffnen → | EDPB und EDPS kommen zum Schluss, dass der Vorschlag dazu führen würde, dass der Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch zur Regel statt zur Ausnahme würde. Offizielle Datenschutz-Aufsicht der EU selbst — stärkste institutionelle Kritik-Quelle, kein "Schwurbel". | Die offiziellen EU-Datenschutz-Wächter selbst sagen: Wenn das Gesetz so kommt, wird Nachrichten-Mitlesen zum Normalfall statt zur Ausnahme. Das ist keine Verschwörungstheorie, das steht in einem offiziellen EU-Dokument. |
| BSDC-B-KOM-2024-038 ✅ in KraftRelevanz 2A2 | 17.02.2024 | Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — deutsche Umsetzung, Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator BMJ (AT-Quelle zur Einordnung, DE-Umsetzung analog über Bundesnetzagentur) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Bundesnetzagentur fungiert in Deutschland als "Digital Service Coordinator" (DSC) — zentrale Aufsichts-, Beschwerde- und Zertifizierungsstelle für den DSA. Für nächstes Batch: direkte DE-Primärquelle (dsc.bund.de) statt AT-Spiegel nachreichen. | Für Deutschland ist nicht ein neues Amt zuständig, sondern die schon bestehende Bundesnetzagentur hat eine neue Zuständigkeit dazubekommen. |
| BSDC-B-KOM-2025-039 ✅ in KraftRelevanz 2A2 | 2025 ⚠ nur Jahresangabe in der Quelle 2025 (genaues Datum bei Volltext-Erfassung prüfen) | Bundesnetzagentur DSC — Studie "Auswirkungen Systemischer Risiken" Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator) Recherche: DC Quelle öffnen → | Offizielle deutsche Aufsichtsbehörde veröffentlicht eigene Analysen zu systemischen Risiken nach Art. 34/35 — zeigt, dass die Umsetzung in Deutschland aktiv und mit eigener Forschung begleitet wird, nicht nur auf Kommissionsebene passiert. | Die deutsche Behörde forscht selbst dazu, wie die "Risiko"-Regeln in der Praxis wirken — nützliche Primärquelle, um zu prüfen, ob Overblocking real auftritt oder nur befürchtet wird. |
| BSDC-B-KOM-2025-041 ✅ in KraftRelevanz 3A3 | 02.06.2025 | Bundesnetzagentur zertifiziert weitere Trusted Flagger (Pressemitteilung) Bundesnetzagentur Recherche: DC Quelle öffnen → | Zertifiziert wurden Bundesverband Onlinehandel e.V. (Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz), HateAid gGmbH (Schwerpunkt digitale Gewalt) und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.; zugelassene Trusted Flagger sind verpflichtet, einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Erster Trusted Flagger überhaupt war laut Wikipedia-Zusammenfassung die Meldestelle Respect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg, anerkannt am 1. Oktober 2024. | Das sind die konkreten, namentlich bekannten Organisationen, die in Deutschland aktuell diesen Status haben — keine anonyme Behörde, sondern vier namentlich bekannte, überprüfbare Stellen mit Berichtspflicht. |
| BSDC-B-KOM-2025-044 ✅ in KraftRelevanz 3A5 | 24.06.2025 | ProtectEU — A European Internal Security Strategy (Kommissionsmitteilung) Europäische Kommission, GD Migration and Home Affairs Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Kommission legt einen Fahrplan vor, der sechs Bereiche umfasst: Vorratsdatenspeicherung, rechtmäßige Überwachung, digitale Forensik, Entschlüsselung, Standardisierung und KI-Lösungen für die Strafverfolgung; 2025 soll eine Folgenabschätzung zur Aktualisierung der Vorratsdatenspeicherungsregeln erfolgen. | Das ist der offizielle Fahrplan der Kommission, WIE sie an verschlüsselte Daten und gespeicherte Nutzerdaten herankommen will. Noch kein Gesetz — aber ein sehr konkreter, terminierter Plan mit Jahreszahlen. |
| BSDC-B-KOM-2025-045 🔶 im VerfahrenRelevanz 3A5 | 22.09.2025 | "Technology Roadmap on Encryption" — Termine und Zielsetzung eucrim (Fachpublikation für EU-Strafrecht, Max-Planck-Institut-nahes Netzwerk) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Kommission wird 2026 eine Technology Roadmap zur Verschlüsselung vorlegen, die Lösungen für den rechtmäßigen Zugriff der Strafverfolgung auf verschlüsselte Daten identifizieren und bewerten soll; zusätzlich wird die Erforschung neuer Entschlüsselungskapazitäten unterstützt, um Europol ab 2030 mit Entschlüsselungstechnologie der nächsten Generation auszustatten. | Konkretes Datum: 2026 kommt der Fahrplan, ab 2030 soll die europäische Polizeibehörde bessere Werkzeuge haben, um Verschlüsselung zu knacken. Das ist kein "vielleicht irgendwann" — es gibt eine Timeline. |
| BSDC-B-KOM-2025-048 💬 nur DiskussionRelevanz 2A5 | ohne Datum laufend | Einordnung VPN-Erwähnung im Going-Dark-Kontext — Ursprung High-Level Group Empfehlungen (2024/2025) Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | In allen bislang gesichteten offiziellen ProtectEU-/Going-Dark-Dokumenten (Roadmap, Kommissionsseite, HLG-Empfehlungen) taucht ein VPN-*Verbot* nicht als konkreter Programmpunkt auf — der Fokus liegt auf Vorratsdatenspeicherung, Entschlüsselung und rechtmäßigem Zugriff. Bestätigt die bisherige Einordnung aus dem Gefahrenplan: VPN-Diskussion findet in angrenzenden Papieren statt, aber kein Gesetzesvorhaben identifiziert. | Wichtige Ehrlichkeits-Note für Blackstone: Nach dieser Recherche gibt es weiterhin keinen Beleg für ein konkretes VPN-Verbotsvorhaben. Was real ist: ein sehr konkreter Plan, Verschlüsselung generell zu schwächen — das betrifft VPNs indirekt mit, ist aber etwas anderes als ein VPN-Verbot. |
| BSDC-B-KOM-2024-063 ✅ in KraftRelevanz 2A4 | 29.03.2026 | EMFA und öffentlich-rechtlicher Rundfunk — Vorgaben zu Unabhängigkeit und Finanzierung "Die Medien" (österreichisches Fachportal), mit direkten Verordnungszitaten Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EMFA verordnet Schutzmechanismen für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, mit Vorgaben für Bestellung und Abberufung des Managements — nicht Vorgaben, dass diese Sender von Plattformen bevorzugt angezeigt werden müssten. | Wichtigste Richtigstellung für Davids ursprüngliche Notiz zu diesem Punkt: Das Gesetz macht öffentlich-rechtliche Sender unabhängiger von der Politik (z. B. schwerer für eine Regierung, den Sender-Chef nach Belieben abzusetzen) — es zwingt Plattformen NICHT, diese Sender bevorzugt anzuzeigen. Die "Priorisierung" bezieht sich, wie oben gezeigt, auf ein Lösch-Widerspruchsrecht (Art. 18), nicht auf Sichtbarkeits-Ranking. |
| BSDC-B-KOM-2025-129 ✅ in KraftRelevanz 3A2 | 27.01.2026 | "2026 als Wendepunkt für digitale Regulierung" — Übersicht der DSA-Durchsetzungsverfahren SBS Legal (Wirtschaftskanzlei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das erste formelle DSA-Verfahren wurde im Dezember 2023 gegen X eröffnet; im Dezember 2025 folgte eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro wegen Transparenzpflicht-Verstößen. Für Meta wurden im April 2024 formelle Verfahren zu Facebook und Instagram eingeleitet; bei Shein und Temu setzte die Kommission zunächst auf formelle Auskunftsverlangen. | Der DSA ist nicht mehr nur Theorie: Die erste konkrete Millionenstrafe (120 Mio. €) ist bereits verhängt. Für Blackstone wichtig, weil das zeigt, dass die im Dossier beschriebenen Overblocking-Anreize jetzt mit echtem finanziellem Druck unterlegt sind — Plattformen haben ein reales Bußgeldrisiko vor Augen, nicht nur ein theoretisches. |
| BSDC-B-KOM-2026-131 ✅ in KraftRelevanz 3A3 | 29.05.2026 | "Commission seeks feedback on draft trusted flaggers guidelines" — EU-weite Liste und Leitlinienentwurf Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Über 70 Trusted Flagger mit unterschiedlicher Fachexpertise wurden bereits EU-weit benannt, darunter die Bank of Ireland (spezialisiert auf Finanzbetrug), Someturva (Online-Belästigung, u. a. nicht-einvernehmliche Verbreitung intimer Inhalte) und Child Focus (Kindesmissbrauchsmaterial). Der Leitlinienentwurf präzisiert die Kriterien und das Verfahren, nach dem Digital Services Coordinators diesen Status verleihen. | Wichtige Größenordnung, die vorher fehlte: Es sind nicht nur die vier deutschen Organisationen, sondern über 70 EU-weit — mit sehr unterschiedlichen, teils spezialisierten Themenfeldern. Das zeigt: Das System ist inzwischen deutlich ausgebaut, nicht mehr im Anfangsstadium. |
| BSDC-B-KOM-2026-132 🔶 im VerfahrenRelevanz 3A3 | 10.07.2026 | Zeitplan der finalen Trusted-Flagger-Leitlinien Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach Sammlung des Feedbacks plant die Kommission, die Leitlinien in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu verabschieden. | Konkretes Datum für die Blackstone-Redaktion: Die finalen Trusted-Flagger-Leitlinien kommen voraussichtlich noch dieses Jahr — ein guter Anlass für einen Update-Artikel, sobald sie veröffentlicht sind. |
| BSDC-B-KOM-2025-134 🔶 im VerfahrenRelevanz 2A4 | Juli 2025 Stand Juli 2025, weiterhin gültig | EMFA vor dem EuGH — Nichtigkeitsklage Ungarns CBH Rechtsanwälte Recherche: DC Quelle öffnen → | Einige Mitgliedstaaten haben während des Gesetzgebungsverfahrens die Kompetenz der EU für Teile des EMFA angezweifelt; Ungarn hat sogar eine Nichtigkeitsklage beim EuGH erhoben (Rs. C-486/24). Allgemein wird aufgrund der weiten Kompetenzauslegung des EuGH aber nicht erwartet, dass der EMFA für nichtig erklärt wird. | Bisher nicht in der Datenbank: Es gibt einen offenen Gerichtsstreit um das gesamte EMFA-Gesetz, angestoßen von Ungarn. Wahrscheinlich wird das Gesetz bestehen bleiben, aber das Verfahren ist noch nicht entschieden — relevant für die Statuskennzeichnung. |
| BSDC-B-KOM-2023-146 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 01.03.2023 | Bundestags-Anhörung zur Chatkontrolle, 01.03.2023 — Stellungnahme Kinderschutzbund (differenzierte Position) Deutscher Bundestag, Digitalausschuss — Zitat Joachim Türk, Kinderschutzbund Bundesverband Recherche: DC Quelle öffnen → | Joachim Türk vom Kinderschutzbund betonte 2023, die Verordnung habe bei aller Kritik auch gute Seiten — er unterstütze etwa die Einrichtung einer europäischen Behörde. Fatal wäre es, wenn das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder mangels Scans nicht weiter bearbeitet würde. Gleichzeitig betonte er: Auch Kinder hätten ein Recht auf vertrauliche Kommunikation — "Diese Überzeugung macht es uns unmöglich, die anlasslose Chatkontrolle als Option zu akzeptieren." | Das ist die differenzierteste, fairste Stimme im ganzen Dossier: Eine Kinderschutzorganisation, die das Grundanliegen ernst nimmt (Dunkelfeld bekämpfen, neue EU-Behörde begrüßen) und TROTZDEM die anlasslose Variante ablehnt — weil auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Zeigt: Es ist keine einfache Zwei-Lager-Debatte "Kinderschutz vs. Privatsphäre", sondern Kinderschutz-Experten selbst sehen beide Werte als vereinbar mit Kritik an der konkreten Umsetzung. |
| BSDC-B-KOM-2022-148 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | ohne Datum laufend aktualisiert, ursprünglich 2022 | BfDI-Fachseite zur Chatkontrolle — Position der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Ziel, die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen — jedoch schießt der EU-Gesetzgeber mit seinem Vorschlag deutlich über das verfolgte Ziel hinaus, da die Chatkontrolle kaum Schutz für Kinder biete, aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation wäre. | Die deutsche Datenschutzbehörde selbst formuliert hier das Grundmuster der differenzierten Kritik: Ziel richtig, Mittel unverhältnismäßig. Wichtig als Formulierungsvorlage für Blackstones eigene Position — nicht "Kinderschutz ist vorgeschoben", sondern "das Ziel ist legitim, das Werkzeug ist trotzdem falsch". |
| BSDC-B-KOM-2026-233 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 11.02.2026 | "Digital Omnibus: EDPB and EDPS support simplification and competitiveness while raising key concerns" — offizielle gemeinsame Stellungnahme European Data Protection Board (EDPB) und European Data Protection Supervisor (EDPS) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EDPB und der EDPS drängen die Mitgesetzgeber eindringlich, die vorgeschlagenen Änderungen an der Definition personenbezogener Daten NICHT anzunehmen, da diese weit über eine gezielte oder technische Änderung der DSGVO hinausgehen. Die Änderungen würden zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (CJEU) nicht akkurat widerspiegeln und klar darüber hinausgehen. | Das ist ein bedeutender neuer Fund für Blackstone: Ein "Vereinfachungs"-Vorschlag der EU-Kommission versucht offenbar, die grundlegende Definition dessen zu ändern, was überhaupt als "personenbezogene Daten" zählt und damit unter DSGVO-Schutz fällt — die höchsten EU-Datenschutzbehörden warnen davor in ungewöhnlich deutlichen Worten. Das ist ein Lehrbuchbeispiel für "Deregulierung im Deckmantel der Vereinfachung" und verdient ein eigenes Blackstone-Dossier. |
| BSDC-B-KOM-2026-234 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 11.02.2026 | Digital Omnibus — positive Aspekte laut EDPB/EDPS (Ausgewogenheit) EDPB/EDPS Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EDPB und der EDPS begrüßen ausdrücklich die vorgeschlagene neue Ausnahmeregelung zur Verarbeitung besonderer Datenkategorien für biometrische Authentifizierung, sofern die Verifikationsmittel unter alleiniger Kontrolle der betroffenen Person stehen. Sie unterstützen zudem die Vereinheitlichung des Begriffs "wissenschaftliche Forschung". | Wichtig für Blackstones Ausgewogenheit: Nicht der gesamte Digital Omnibus wird kritisiert — einzelne Vereinfachungen werden von den Datenschutzbehörden selbst begrüßt. Das zeigt: Die Kritik richtet sich präzise gegen einen spezifischen Punkt (Datendefinition), nicht pauschal gegen das ganze Vorhaben — genau die Art differenzierter Kritik, die zu Blackstones Stil passt. |
| BSDC-B-KOM-2026-235 ✅ in KraftRelevanz 2B1, A6 | 19.03.2026 | EDPB/EDPS Joint Opinion zu Cybersecurity Act 2 (CSA2) und NIS2-Änderungen — inkl. EUDI-Wallet-Bezug EDPB/EDPS Recherche: DC Quelle öffnen → | Bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an der NIS2-Richtlinie begrüßen EDPB und EDPS die Einstufung von Anbietern europäischer digitaler Identitäts-Wallets und europäischer Unternehmens-Wallets als "wesentliche Einrichtungen" ("essential entities"). | Wichtige Querverbindung zu Dossier B1 (EUDI-Wallet): Wallet-Anbieter sollen künftig denselben strengen Cybersicherheits-Standards unterliegen wie andere kritische Infrastruktur — von den Datenschutzbehörden ausdrücklich begrüßt. Das ist ein positiver Fund für B1, der zeigt, dass zumindest an dieser Stelle striktere statt laxere Regeln für die Wallet-Infrastruktur geplant sind. |
| BSDC-B-KOM-2026-238 🔶 im VerfahrenRelevanz 3A6 | 18.06.2026 | Aktueller Verfahrensstand — Divergenzen zwischen Kommission und Rat Noerr (internationale Wirtschaftskanzlei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Zwischen der Kommissionsposition vom 19. November 2025 und dem noch unveröffentlichten Kompromissvorschlag des Rats vom 10. Juni 2026 bestehen erhebliche Divergenzen; Vermittlungsversuche der zypriotischen Ratspräsidentschaft konnten noch nicht zu entscheidenden Fortschritten führen. Bemerkenswert: Selbst die Kommission selbst befürchtet, ihre eigenen Vereinfachungsziele könnten durch die Änderungsvorschläge unterlaufen werden. | Wichtiger aktueller Status: Das Verfahren steckt fest, sogar die Kommission ist inzwischen unzufrieden mit der Richtung, in die es sich entwickelt — ein ungewöhnlicher Befund, der zeigt, wie kontrovers dieses Vorhaben ist. |
| BSDC-B-KOM-2025-241 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | November 2025 laufend, Bezug auf November-2025-Vorschlag | IHK Lippe zu Detmold — neutrale Wirtschaftsperspektive und exakter Gesetzestext-Bezug IHK Lippe zu Detmold (Industrie- und Handelskammer) Recherche: DC Quelle öffnen → | Art. 4 DSGVO soll präzisiert werden: Informationen gelten nicht als personenbezogene Daten für eine bestimmte Einrichtung, wenn diese nicht über Mittel verfügt, mit denen die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifiziert werden kann — diese Änderung stehe im Einklang mit der SRB-Entscheidung des EuGH von September 2025. Aus Wirtschaftssicht seien die meisten Vereinfachungsvorschläge eher positiv zu bewerten. | Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Die Kommission beruft sich nicht aus dem Nichts auf eine neue Definition, sondern auf ein tatsächliches EuGH-Urteil (SRB-Entscheidung, September 2025) — die Frage ist, ob die Umsetzung im Gesetzestext über das Urteil hinausgeht oder es nur korrekt abbildet. Und: Aus reiner Wirtschaftssicht (IHK) wird der Vorschlag mehrheitlich positiv bewertet — zeigt den Interessenkonflikt zwischen Wirtschaftsverbänden und Datenschutzorganisationen. |
| BSDC-B-KOM-2025-243 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 08.09.2025 | Hessischer Datenschutzbeauftragter — positive Einordnung des Urteils Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Hessische Datenschutzbeauftragte begrüßt die EuGH-Entscheidung ausdrücklich: "weil sie einen jahrelangen Streit um das Verständnis von Anonymität beendet [...] Die Feststellungen des EuGH erleichtern künftig die Annahme von Anonymität und die Verarbeitung von anonymen Daten erheblich." Der EuGH wies die Ansicht zurück, pseudonymisierte Daten seien automatisch immer personenbezogen, nur weil der Inhaber der Zuordnungsinformation sie theoretisch zuordnen könnte. | Sehr wichtiger Fund für Blackstones Ausgewogenheit: Eine deutsche Landesdatenschutzbehörde selbst begrüßt das zugrundeliegende Urteil ausdrücklich als sinnvolle Klarstellung — das relativiert die scharfe Schrems-Kritik am Digital Omnibus erheblich. Es könnte sein, dass das Urteil selbst vernünftig ist, aber die Umsetzung im Digital-Omnibus-Gesetzestext darüber hinausgeht. Diese Nuance ist entscheidend für einen fairen Blackstone-Artikel: Nicht das Urteil ist das Problem, sondern möglicherweise die Art, wie die Kommission es in Gesetzesform gießt. |
| BSDC-B-KOM-2025-244 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 18.09.2025 | Detaillierte Rechtsanalyse — "relativer Personenbezug" und Grenzen der Aussage CR-Online (IT-Recht-Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach dem EuGH kommt es für den Personenbezug von Daten auf die Perspektive des Verantwortlichen an, insbesondere zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Wichtige Einschränkung: Ein Verantwortlicher, der selbst über Mittel zur Identifizierung verfügt, kann sich NICHT darauf berufen, dass das Zusatzwissen "nur" bei einem Dritten liegt — die Erleichterung gilt nur für den tatsächlichen Empfänger ohne Zusatzwissen, nicht für den ursprünglichen Verantwortlichen selbst. | Präzise technische Einschränkung, die in vielen vereinfachten Digital-Omnibus-Kritiken fehlt: Das Urteil erlaubt es NICHT, dass ein Unternehmen, das selbst Zugriff auf Zuordnungsdaten hat, sich als "anonymisiert" ausgibt. Die Erleichterung gilt nur für dritte Empfänger ohne diesen Zugriff. Das ist eine wichtige Detailgenauigkeit für Blackstones eigenen hohen Anspruch an Präzision. |
| BSDC-B-KOM-2025-245 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 05.09.2025 | Stiftung Datenschutz — Einordnung mit Betonung der gestärkten Informationsrechte Stiftung Datenschutz, Zitat Kirsten Bock (Wissenschaftliche Leiterin) Recherche: DC Quelle öffnen → | Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz) ordnet ein: "Der EuGH hat die Informationsrechte der Betroffenen weiter gestärkt. Er hat klargestellt, dass die Pflicht, Betroffene zu informieren, bereits bei der Datenerhebung besteht [...] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Empfangenden die Daten als personenbezogen einstufen oder nicht." | Noch differenzierteres Bild: Das Urteil erleichtert zwar die Weitergabe pseudonymer Daten an Dritte, verstärkt aber GLEICHZEITIG die Informationspflicht gegenüber Betroffenen bei der ursprünglichen Datenerhebung. Es ist also kein reines "Datenschutz wird geschwächt"-Urteil, sondern eine Verschiebung: mehr Flexibilität bei der Weitergabe, aber mehr Transparenzpflicht am Anfang. Diese Zweischneidigkeit gehört zwingend in einen fairen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-B-KOM-2026-248 ✅ in KraftRelevanz 3 | 07.07.2026 | CCC-Warnung vor faktischer Abschaffung der Informationsfreiheit (aktuelle Kampagne) Chaos Computer Club (offizielle Startseite/Kampagnenhinweis) Recherche: DC Quelle öffnen → | "SPD und Union planen, die Informationsfreiheit faktisch abzuschaffen. Dieser Frontalangriff auf die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns muss verhindert werden." Zusätzlich unterstützt der CCC aktuell eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes. | Wichtiger, ganz aktueller Hinweis auf ein bislang noch nicht in der Datenbank erfasstes Thema: eine mögliche Reform/Einschränkung des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes. Das ist ein weiterer Kandidat für ein künftiges Dossier oder zumindest eine Recherche-Vormerkung — der CCC bewertet es als "faktische Abschaffung", was für Blackstones Prüfung (Ist das wirklich so drastisch, oder Zuspitzung?) unbedingt verifiziert werden sollte, bevor es übernommen wird. |
| BSDC-B-KOM-2026-250 ✅ in KraftRelevanz 3A7 | 02.07.2026 | "Regierung will Informationsgesetz canceln: Kritiker laufen Sturm" — Koalitionsausschuss-Beschluss mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten ZDF, mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider Recherche: DC Quelle öffnen → | Laut Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll der Kreis der Frageberechtigten künftig auf natürliche Personen mit "berechtigtem Interesse" fokussiert werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einer "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung. | Wichtig für Blackstones Glaubwürdigkeit: Es ist nicht nur der CCC oder Aktivisten, die "Abschaffung" sagen — die Bundesdatenschutzbeauftragte selbst, eine offizielle Amtsträgerin, verwendet nahezu dasselbe Wort. Das bestätigt: Die CCC-Formulierung war keine Übertreibung, sondern deckt sich mit der Einschätzung einer neutralen Aufsichtsperson. |
| BSDC-B-KOM-2026-254 ✅ in KraftRelevanz 2A7 | 02.07.2026 | Kritik-Zitat des DJV-Bundesvorsitzenden — Interessenkonflikt-Hinweis ZDF, Zitat Mika Beuster (Bundesvorsitzender Deutscher Journalisten-Verband, DJV) Recherche: DC Quelle öffnen → | DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: Ohne das Informationsfreiheitsgesetz würden "viele Skandale nicht aufgedeckt". Zusätzlicher Hinweis im Artikel: Kritik am IFG von CDU-Politiker Philipp Amthor rühre möglicherweise daher, dass er "selber davon betroffen" sei (Bezug auf frühere Maskenaffäre-Berichterstattung). | Interessanter, aber heikler Zusatzpunkt: Es wird ein möglicher persönlicher Interessenkonflikt eines beteiligten Politikers angedeutet. Für Blackstone wichtig: Diese Spekulation über Motive sollte, falls überhaupt verwendet, sehr vorsichtig und klar als Meinung/Vermutung gekennzeichnet werden, nicht als belegter Fakt — passt zum Grundsatz, keine unbelegten Motiv-Unterstellungen zu übernehmen. |