Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-KOM-2023-1403 Relevanz 3KOMMUNIKATION, STAAT | 21.02.2023 | Signal droht mit Rückzug aus Großbritannien wegen Online Safety Act und Verschlüsselungs-Scanning BBC Recherche: DC Quelle öffnen → | Der britische Online Safety Act erhielt im Oktober 2023 königliche Zustimmung und gibt der Regulierungsbehörde Ofcom Befugnisse, Maßnahmen gegen illegale Inhalte auf Messaging-Plattformen zu verlangen, faktisch bis hin zu client-seitigem Scannen verschlüsselter Nachrichten vor deren Verschlüsselung. Signal-Präsidentin Meredith Whittaker erklärte, Signal werde Großbritannien 'absolut, zu 100 Prozent' verlassen, statt seine Verschlüsselung zu schwächen. Die britische Regierung drängt Ofcom, im Rahmen des Gesetzes Verschlüsselungs-Backdoors zu untersuchen; ein entsprechender Bericht ist für April 2026 angekündigt. | Ob Signal den Rückzug aus Großbritannien tatsächlich vollzogen hat, ist aus dieser Quelle (Stand der Ankündigung 2023, Bericht erst für April 2026 angekündigt) nicht belegt. |
| BSDC-P-KOM-2014-1473 Relevanz 3KOMMUNIKATION, STAAT | 01.04.2014 | Ex-NSA/CIA-Direktor Hayden: 'Wir töten Menschen basierend auf Metadaten' — Verschlüsselung schützt WhatsApp-Metadaten nicht Michael Hayden (Johns Hopkins University) / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern wie WhatsApp gilt die Verschlüsselung nur für den Nachrichteninhalt, nicht für Metadaten wie Sender, Empfänger, Zeitpunkt, Datum und Nachrichtengröße, aus denen sich ablesen lässt, wer mit wem wann kommuniziert; der Meta-Konzern speichert diese Metadaten zentral auf eigenen Servern. Michael Hayden, sowohl ehemaliger NSA-Direktor (1999–2005) als auch CIA-Direktor (2006–2009), erklärte im April 2014 bei einer öffentlichen Debatte an der Johns Hopkins University wörtlich: 'We kill people based on metadata' ('Wir töten Menschen basierend auf Metadaten'), um die geheimdienstliche Relevanz von Metadaten trotz Inhaltsverschlüsselung zu unterstreichen. | Das Zitat bezieht sich auf US-Drohnenoperationen im Kontext von NSA-Metadatenauswertung allgemein, nicht speziell auf WhatsApp-Metadaten; die Übertragbarkeit auf zivile Messenger-Nutzung wird in dieser Quelle als Beispiel, nicht als belegter Einzelfall dargestellt. |
| BSDC-P-KOM-2016-1474 Relevanz 3KOMMUNIKATION | 01.01.2016 | Signal-Vorläufer erhielt 2013–2016 fast 3 Millionen US-Dollar vom staatlich finanzierten Open Technology Fund Wikipedia (Signal Foundation) Recherche: DC Quelle öffnen → | Von 2013 bis 2016 erhielt Open Whisper Systems, der Vorläufer des heutigen Signal-Messengers, rund 2,955 Millionen US-Dollar vom Open Technology Fund (OTF). Der OTF ist ein Unterprojekt von Radio Free Asia, das wiederum zur U.S. Agency for Global Media (USAGM) gehört, einer mit rund einer Milliarde US-Dollar jährlich vom US-Kongress finanzierten Bundesbehörde. Die Signal Foundation hat bislang zu keinem Zeitpunkt Finanzberichte veröffentlicht oder die Identität ihrer Spender offengelegt; für 2024 meldete die Stiftung dennoch Einnahmen von 29.413.537 US-Dollar und Ausgaben von 38.019.696 US-Dollar. | Eine staatliche Anschubfinanzierung eines Open-Source-Projekts ist keine Aussage über eine bestehende Kontrolle des Quellcodes oder der Verschlüsselung durch die US-Regierung; der quelloffene Code von Signal wird unabhängig von Kryptographen geprüft. Die genannte Finanzierungssumme betrifft eine frühe Entwicklungsphase, nicht den heutigen Betrieb. |
| BSDC-J-KOM-2020-1506 Relevanz 3KONSUM | 01.01.2020 | Payback: Erste Plattform in Deutschland, die Online-Werbung gezielt anhand von Offline-Einkäufen aussteuert Stuttgarter Nachrichten Recherche: DC Quelle öffnen → | Jeder Scan der Payback-Karte oder jede Zahlung mit der Payback-App speichert neue Informationen zu Alter, Geschlecht, Standort und Einkaufsverhalten, einschließlich der Frage, wo Kunden am meisten Geld ausgeben. Name, Adresse und Geburtsdatum dürfen zu Werbezwecken an Partnerunternehmen weitergegeben werden, solange der Kunde nicht widerspricht; Partnerunternehmen können anhand der übermittelten Kundennummer das Kaufverhalten von Werbeempfängern mit dem von Nicht-Empfängern vergleichen, um den Werbeerfolg zu kontrollieren. Payback positioniert sich damit als erste Online-Marketingplattform in Deutschland, die gezielte Kundenwerbung auf Basis von Offline-Einkäufen anbietet. Eine KPMG-Umfrage ermittelte, dass die Sorge vor Nachverfolgung des eigenen Kaufverhaltens der wichtigste Grund war, weshalb Verbraucher auf Kundenkartenprogramme verzichten. | Wie viele Kunden dem beschriebenen Widerspruchsrecht tatsächlich aktiv widersprechen und wie hoch der Anteil der weitergegebenen Profile am Gesamtbestand ist, ist aus dieser Quelle nicht beziffert. |
| BSDC-J-KOM-2023-1529 Relevanz 3GESELLSCHAFT, PLATTFORMMACHT | 21.03.2023 | noyb reicht Beschwerde gegen sechs Bundestagsparteien wegen rechtswidrigem Facebook-Microtargeting ein noyb – European Center for Digital Rights Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei der Bundestagswahl 2021 setzten alle im Bundestag vertretenen Parteien politisches Microtargeting auf Facebook ein, um Wählergruppen gezielt mit personalisierter Wahlwerbung anzusprechen, darunter CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und Die Linke. Die Parteien investierten in den letzten drei Monaten vor der Wahl zusammen mehr als 6,9 Millionen Euro in Werbeanzeigen auf Meta-Plattformen, überwiegend Facebook. Die Datenschutzorganisation noyb reichte am 21.03.2023 Beschwerde gegen sechs deutsche Parteien ein, weil politische Meinungen nach DSGVO als besonders schutzwürdige Datenkategorie gelten und die praktizierte Zielgruppenansprache damit gegen geltendes Datenschutzrecht verstoße. Kritiker warnen zusätzlich, widersprüchliche, zielgruppenspezifisch zugeschnittene Wahlversprechen könnten gesellschaftliche Polarisierung verstärken, weil unterschiedliche Wählergruppen einander widersprechende politische Zusagen erhalten. | Der Ausgang der noyb-Beschwerde und ob die betroffenen Parteien ihre Microtargeting-Praxis seither änderten, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-P-KOM-2021-1562 Relevanz 3KOMMUNIKATION, STAATEN-DATENFLUESSE | 01.07.2021 | Pegasus-Projekt: NSO-Spyware zielte auf mindestens 180 Journalisten in 20 Ländern, 67 Telefone forensisch als infiziert bestätigt Amnesty International Security Lab / Forbidden Stories Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Pegasus-Projekt war eine Zusammenarbeit von über 80 Journalisten aus 17 Medienorganisationen in 10 Ländern, koordiniert von der Pariser Non-Profit-Organisation Forbidden Stories in Partnerschaft mit dem Amnesty International Security Lab. Die Recherche stützte sich auf einen Datensatz mit über 50.000 Telefonnummern, die seit 2016 als potenzielle Zielpersonen von Kunden der israelischen Überwachungsfirma NSO Group identifiziert worden sein sollen. Die Untersuchung identifizierte mindestens 180 Journalisten in 20 Ländern, die zwischen 2016 und Juni 2021 für eine mögliche Überwachung mit der Pegasus-Spyware ausgewählt wurden, unter anderem in Aserbaidschan, Ungarn, Indien und Marokko, Ländern mit verstärktem Vorgehen gegen unabhängige Medien. Das Amnesty International Security Lab führte forensische Analysen an den Telefonen von mehr als einem Dutzend dieser Journalisten durch und bestätigte bei insgesamt 67 untersuchten Telefonen erfolgreiche Infektionen über eine Sicherheitslücke in iPhones, trotz NSO Groups Behauptung, die Technologie sei ausschließlich für legitime Strafverfolgungszwecke bestimmt. | Die Liste von über 50.000 Telefonnummern zeigt potenzielle Zielauswahl durch NSO-Kunden, nicht zwingend erfolgreiche Infektionen; forensisch bestätigt wurden Infektionen nur bei den 67 tatsächlich untersuchten Geräten. |
| BSDC-J-KOM-2025-1575 Relevanz 3STAATEN-DATENFLUESSE, CYBERCRIME | 19.12.2024 | Salt Typhoon: Chinesische Hacker greifen über Jahre US-Telekomnetze an, erbeuten Metadaten von über einer Million Amerikanern US-Kongress (CRS) / Foreign Policy Recherche: DC Quelle öffnen → | Die mit China verbundene Hackergruppe Salt Typhoon verschaffte sich seit mindestens 2019, mit dokumentierter Aktivität ab 2022, dauerhaften Zugang zu US-Telekommunikationsnetzen, indem sie Router und Switches großer Anbieter wie AT&T, Verizon und Lumen kompromittierte. Die Angreifer drangen dabei auch in Systeme ein, die Strafverfolgungsbehörden für die gerichtlich angeordnete Erfassung von Kundendaten nutzen, und erlangten dadurch potenziell Zugriff auf sensible Informationen wie die Identität chinesischer Zielpersonen US-amerikanischer Überwachungsmaßnahmen sowie allgemeine Anruf- und SMS-Metadaten von über einer Million Amerikanern. Zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 führte die Gruppe eine Kampagne gegen ungepatchte Cisco-Edge-Geräte durch und versuchte, über 1.000 solcher Geräte weltweit zu kompromittieren, unter Ausnutzung der Schwachstellen CVE-2023-20198 und CVE-2023-20273. Trotz US-Sanktionen kompromittierte die Gruppe 2025 fünf weitere Telekommunikationsanbieter weltweit, darunter zwei in den USA. | Die genaue Zahl der tatsächlich erfolgreich mitgelesenen Überwachungsziele (nicht nur Metadaten) ist aus dieser Quelle nicht beziffert. |
| BSDC-P-KOM-2020-1596 Relevanz 3SOCIAL-ENGINEERING, KRYPTO-BETRUG | 15.07.2020 | Twitter-Hack Juli 2020: 130 prominente Accounts gekapert, über 118.000 Dollar Bitcoin-Betrug Twitter, Inc. (offizieller Unternehmensblog) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 15. Juli 2020 verschafften sich Angreifer durch einen telefonischen Spear-Phishing-Angriff auf Twitter-Mitarbeiter Zugangsdaten zu einem internen Support-Tool des Unternehmens. Mit diesem Zugriff nahmen sie laut Twitters eigener Stellungnahme insgesamt 130 Accounts ins Visier, tweeteten von 45 dieser Konten, griffen bei 36 Konten auf das Nachrichtenpostfach zu und luden bei 7 Konten die gespeicherten Twitter-Daten herunter. Betroffen waren unter anderem die Accounts von Barack Obama, Joe Biden, Bill Gates, Elon Musk, Jeff Bezos, Kanye West und Kim Kardashian West sowie die Firmenaccounts von Apple und Uber. Die gekaperten Accounts veröffentlichten Tweets mit dem Versprechen, eingesendete Bitcoin-Zahlungen verdoppelt zurückzusenden, zusammen mit einer Bitcoin-Wallet-Adresse. Nach Angaben des New York State Department of Financial Services erbeuteten die Täter dabei mehr als 118.000 US-Dollar in Bitcoin. Im Juli 2020 wurde der damals 17-jährige Graham Ivan Clark aus Florida als mutmaßlicher Kopf der Aktion festgenommen und im März 2021 zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zwei weitere Mitverdächtige, Mason Sheppard und Nima Fazeli, wurden ebenfalls strafrechtlich angeklagt. Twitter reagierte mit einer vorübergehenden Einschränkung der Tweet-Funktion für viele verifizierte Accounts und kündigte strengere interne Zugriffskontrollen sowie zusätzliche Mitarbeiterschulungen an. | Der offizielle Twitter-Blogbeitrag selbst nennt keine Schadenssumme und keine Namen von Verdächtigen; diese Angaben stammen aus separaten Ermittlungen von US-Justizbehörden und dem New York State Department of Financial Services. Ob neben den drei strafrechtlich verfolgten Personen weitere Beteiligte oder Hintermänner agierten, ist nicht abschließend geklärt. |
| BSDC-J-KOM-2024-1601 Relevanz 3MEGA-BREACH, SNOWFLAKE-HACK | 19.04.2024 | AT&T zahlt Hacker 370.000 Dollar nach Diebstahl von Anruf- und SMS-Daten heise online Recherche: DC Quelle öffnen → | Der US-Telekommunikationskonzern AT&T bestätigte am 12.07.2024, dass Angreifer zwischen dem 14.04.2024 und dem 25.04.2024 unbefugt auf seinen Arbeitsbereich beim Cloud-Anbieter Snowflake zugegriffen und Anruf- und SMS-Verbindungsdaten von nahezu allen rund 109 bis 110 Millionen Mobilfunkkunden von AT&T sowie Kunden angeschlossener Mobilfunkanbieter entwendet haben. Betroffen waren Verbindungsdaten aus dem Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.10.2022 sowie für einen kleineren Teil der Kunden vom 02.01.2023, darunter Telefonnummern, Häufigkeit und Dauer der Kontakte sowie teilweise Kennungen von Mobilfunkmasten zur Standortnäherung. Nicht betroffen waren laut AT&T die Inhalte von Anrufen und Kurznachrichten sowie Namen, Sozialversicherungsnummern oder Geburtsdaten. Wie heise online berichtete, zahlte AT&T Mitte Mai 2024 umgerechnet rund 370.000 US-Dollar in Bitcoin an einen Hacker der Gruppe ShinyHunters, der über einen Mittelsmann verhandelte, damit die gestohlenen Daten gelöscht wurden; als Nachweis erhielt AT&T ein Video der Löschung. Ursprünglich hatte der Angreifer eine Million Dollar gefordert. Als ursprünglicher Datendieb gilt der US-Bürger John Erin Binns, der zu dieser Zeit in der Türkei lebte und bereits mit dem T-Mobile-Hack von 2021 in Verbindung gebracht worden war. Der Zugriffspunkt bei Snowflake wurde nach Angaben von AT&T inzwischen abgesichert, betroffene Kunden wurden informiert. | Die Zahlung von rund 370.000 US-Dollar stützt sich auf Aussagen eines an der Übergabe beteiligten Mittelsmanns gegenüber Journalisten sowie auf ein vorgelegtes Bitcoin-Transaktionsprotokoll; AT&T selbst hat die Zahlung öffentlich nicht bestätigt, und ob wirklich alle Kopien der Daten gelöscht wurden, bleibt laut Mittelsmann unsicher. Die oft im Zusammenhang genannte Zahl von 73 Millionen betroffenen Kunden bezieht sich auf ein separates, im März 2024 bekanntgewordenes Datenleck aus rund 2019 und nicht auf die hier beschriebenen Anruf- und SMS-Metadaten von rund 109 bis 110 Millionen Kunden. |
| BSDC-P-KOM-2018-1607 Relevanz 3CAMBRIDGE-ANALYTICA, POLITISCHES-MICROTARGETING | 17.03.2018 | Cambridge-Analytica-Skandal: 87 Millionen Facebook-Profile für Microtargeting missbraucht US-Handelsaufsichtsbehörde FTC (Federal Trade Commission) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 17.03.2018 veröffentlichten The Observer/The Guardian und die New York Times Berichte, wonach die Datenanalysefirma Cambridge Analytica unrechtmäßig auf persönliche Daten von bis zu 87 Millionen Facebook-Nutzern zugegriffen hatte. Grundlage war die 2014 vom Cambridge-Forscher Aleksandr Kogan über seine Firma Global Science Research entwickelte App This Is Your Digital Life, die rund 270.000 Nutzer für eine Persönlichkeitsstudie installierten. Über die damalige Facebook-Plattformschnittstelle sammelte die App zugleich ohne deren Zustimmung Daten der Facebook-Freunde dieser Nutzer, wodurch die Gesamtzahl betroffener Profile auf bis zu 87 Millionen anstieg, davon rund 70,6 Millionen in den USA und schätzungsweise 310.000 in Deutschland. Kogan gab die Daten unter Verstoß gegen Facebooks Richtlinien an Cambridge Analytica weiter, das sie unter anderem für zielgerichtete politische Wahlwerbung im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 von Donald Trump einsetzte. Am 04.04.2018 bestätigte Facebook offiziell die Zahl von bis zu 87 Millionen betroffenen Nutzern. Am 10. und 11.04.2018 sagte Facebook-Chef Mark Zuckerberg vor dem US-Kongress aus. Cambridge Analytica meldete am 02.05.2018 Insolvenz an und stellte den Geschäftsbetrieb ein. Am 24.07.2019 verhängte die FTC gegen Facebook eine Geldstrafe von 5 Milliarden US-Dollar wegen Verstoßes gegen eine Datenschutzvereinbarung von 2012, die höchste bis dahin von der FTC gegen ein Unternehmen verhängte Strafe. | Aus der FTC-Pressemitteilung geht nicht hervor, in welchem konkreten Umfang die über Cambridge Analytica gewonnenen Daten tatsächlich Wahlentscheidungen im US-Wahlkampf 2016 oder beim Brexit-Referendum beeinflusst haben, dieser kausale Zusammenhang gilt als nicht belegt. Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Cambridge-Analytica-Verantwortlicher blieb teilweise ungeklärt, da das Unternehmen vor Abschluss mehrerer Verfahren Insolvenz anmeldete. |
| BSDC-J-KOM-2017-1644 Relevanz 3MEGA-BREACH, SIM-DATENLECK | 18.10.2017 | 46,2 Millionen malaysische SIM-Registrierungsdaten gestohlen und im Untergrund verkauft BleepingComputer Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 18.10.2017 wurde die malaysische Technologie-Website Lowyat.net auf mehrere Datenbanken aufmerksam, die in Untergrundforen zum Kauf angeboten wurden. Die malaysische Regulierungsbehörde MCMC bestätigte, dass Registrierungsdatensätze von 46,2 Millionen Mobilfunk-Anschlüssen betroffen waren, mehr als die damalige Einwohnerzahl Malaysias von rund 31 Millionen. Die Daten stammten von mindestens 12 Mobilfunkanbietern und virtuellen Netzbetreibern, darunter Celcom, Maxis, DiGi, Altel, U Mobile und XOX, sowie zusätzlich vom Malaysian Medical Council, der Malaysian Medical Association, der Malaysian Dental Association und der Jobbörse Jobstreet.com. Erbeutet wurden unter anderem Namen, Wohn- und Rechnungsadressen, MyKad-Ausweisnummern, SIM-Kartennummern, IMSI- und IMEI-Kennungen sowie Handset-Modelle. Nach Angaben der Ermittler deuteten die Zeitstempel der Daten auf einen Diebstahl zwischen 2014 und 2015 hin, laut BleepingComputer wurden die Daten spätestens im Juli 2014 entwendet. Die Datensätze wurden im Untergrund unter anderem für rund 1 Bitcoin angeboten, was zum damaligen Kurs etwa 6.500 US-Dollar entsprach. Am 16.11.2017 gab die malaysische Polizei bekannt, dass als mögliche Täter Mitarbeiter einer Firma verdächtigt werden, die mit der Datenübertragung für die MCMC befasst war. Die Website SayaKenaHack.com, über die Betroffene prüfen konnten, ob ihre Daten enthalten waren, wurde von den Behörden gesperrt. Bis zur Berichterstattung Mitte November 2017 waren keine Festnahmen erfolgt. | Aus den Quellen nicht belegt sind die genaue Identität der Täter, ein abgeschlossener Ermittlungsabschluss mit Anklage oder Verurteilung sowie eine offiziell verhängte Bußgeldhöhe gegen beteiligte Unternehmen oder Behörden. |
| BSDC-J-KOM-2021-1658 Relevanz 3FACEBOOK-FILES, JUGEND-MENTAL-HEALTH | 14.09.2021 | Facebook-Studien: Instagram verschlimmert Körperbild bei jedem dritten Teenager-Mädchen Wikipedia (Zusammenfassung der Wall-Street-Journal-Recherche The Facebook Files) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 13. und 14. September 2021 veröffentlichte das Wall Street Journal die Artikelserie The Facebook Files auf Basis interner Firmendokumente, die ihm die ehemalige Facebook-Produktmanagerin Frances Haugen zugespielt hatte. Haugen arbeitete von Juni 2019 bis Mai 2021 im Civic-Integrity-Team von Facebook und kopierte beim Ausscheiden Zehntausende interne Unterlagen. Eine Präsentationsfolie aus internen Studien von 2019 hielt fest, dass Facebook bei einem von drei Teenager-Mädchen Körperbildprobleme durch Instagram verschlimmert. Laut einer internen Erhebung vom März 2020 gaben 32 Prozent der befragten Teenager-Mädchen an, dass Instagram negative Gefühle zum eigenen Körper noch verstärkte. Unter Jugendlichen mit Suizidgedanken führten 13 Prozent der britischen und 6 Prozent der amerikanischen befragten Nutzer diese Gedanken auf Instagram zurück. Am 3. Oktober 2021 gab sich Haugen in einem Interview der CBS-Sendung 60 Minutes öffentlich als Whistleblowerin zu erkennen. Am 5. Oktober 2021 sagte sie vor dem Handelsausschuss des US-Senats aus. Am 22. Oktober 2021 veröffentlichte ein Konsortium von 17 US-Nachrichtenredaktionen weitere interne Dokumente unter dem Namen Facebook Papers. Facebook stellte daraufhin die Entwicklung einer eigenen Instagram-Version für Kinder unter 13 Jahren ein und benannte den Mutterkonzern am 28. Oktober 2021 in Meta um. | Die genaue Gesamtzahl der von Haugen kopierten Dokumente wird nur mit Zehntausenden beziffert, eine exakte Seiten- oder Dokumentenzahl ist aus dieser Quelle nicht belegt. Ob die SEC-Beschwerden zu einem förmlichen Verfahren oder zu Sanktionen gegen Meta geführt haben, geht aus dieser Quelle nicht hervor. |
| BSDC-J-KOM-2013-1659 Relevanz 3MASSENUEBERWACHUNG, WHISTLEBLOWER-LEAKS | 06.06.2013 | PRISM-Enthüllung: NSA griff auf Server von neun US-Internetkonzernen zu Wikipedia (deutschsprachige Ausgabe) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 06.06.2013 veröffentlichten The Guardian und die Washington Post erste Berichte über das geheime NSA-Programm PRISM, basierend auf Dokumenten des NSA-Vertragsmitarbeiters Edward Snowden, der zuvor für Booz Allen Hamilton tätig war. Snowden wurde am 09.06.2013 öffentlich als Quelle genannt und floh anschließend über Hongkong nach Russland. PRISM ermöglichte der NSA seit 2007 Zugriff auf Nutzerdaten von neun US-Internetkonzernen, beginnend mit Microsoft (2007), gefolgt von Yahoo (2008), Google, Facebook und Paltalk (2009), YouTube (2010), AOL und Skype (2011) sowie Apple (2012). Erfasst wurden unter anderem E-Mails, Chatprotokolle, Fotos, Videos, Videoanrufe und Verbindungsdaten. Rechtsgrundlage war Section 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) von 2008, der im Dezember 2012 unter Präsident Obama verlängert wurde. Laut den geleakten Unterlagen standen im April 2013 rund 117675 Zielpersonen unter aktiver Beobachtung durch die NSA. Bereits am 05.06.2013 hatte der Guardian zusätzlich eine geheime Gerichtsanordnung veröffentlicht, wonach die NSA Telefonverbindungsdaten von mehr als 120 Millionen Verizon-Kunden in den USA erhielt. Die Enthüllungen lösten weltweite Debatten über Massenüberwachung aus und führten unter anderem zu einem spürbaren Anstieg der Nutzerzahlen datenschutzfreundlicher Suchmaschinen wie DuckDuckGo. | Aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt ist, ob die NSA tatsächlich direkten technischen Zugriff auf die Server der Unternehmen hatte, wie die ursprüngliche Berichterstattung nahelegte, oder ob Daten über separate, von den Firmen kontrollierte Übergabesysteme flossen, was die betroffenen Konzerne bestritten. Auch das exakte Gesamtvolumen der über PRISM erfassten Kommunikationsdaten bleibt unbelegt. |
| BSDC-O-KOM-2022-1675 Relevanz 3DSGVO-BUSSGELD, KINDERDATENSCHUTZ | 02.09.2022 | Instagram-Bußgeld in Irland: 405 Millionen Euro wegen Kinderdaten Data Protection Commission (Irland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte am 02.09.2022 gegen Meta Platforms Ireland Limited als Betreiberin von Instagram ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro. Die Entscheidung wurde am 15.09.2022 öffentlich bekannt gegeben und war zu diesem Zeitpunkt die höchste von der DPC verhängte Strafe. Grundlage war eine am 21.09.2020 eingeleitete Untersuchung, ausgelöst durch Hinweise des US-Datenwissenschaftlers David Stier. Die DPC stellte fest, dass Instagram bei der Nutzung von Business-Konten E-Mail-Adressen und Telefonnummern minderjähriger Nutzer öffentlich sichtbar machte und persönliche Konten von Kindern standardmäßig auf öffentlich statt privat einstellte. Die Behörde sah darin Verstöße gegen mehrere Artikel der DSGVO. Der ursprüngliche Entscheidungsentwurf der DPC von Dezember 2021 stieß auf Einwände von sechs anderen europäischen Datenschutzbehörden, weshalb der Fall gemäß Artikel 65 DSGVO an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) verwiesen wurde. Der EDPB traf am 28.07.2022 eine bindende Entscheidung und verlangte die zusätzliche Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 6(1), wofür allein 20 Millionen Euro der Gesamtstrafe vorgesehen wurden. Es handelte sich um die dritte Strafe gegen ein Meta-Unternehmen nach 225 Millionen Euro gegen WhatsApp im September 2021 und 17 Millionen Euro gegen Facebook im März 2022. | Aus der Pressemitteilung der DPC geht nicht hervor, wie viele Kinder konkret von der öffentlichen Anzeige ihrer Kontaktdaten betroffen waren, und der Ausgang eines möglichen Rechtsmittelverfahrens von Meta gegen die Entscheidung ist darin nicht dokumentiert. |
| BSDC-O-KOM-2021-1676 Relevanz 3DSGVO-BUSSGELD, FACEBOOK-DATENWEITERGABE | 02.09.2021 | WhatsApp: 225 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen mangelnder Transparenz Data Protection Commission (Irland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte am 02.09.2021 gegen WhatsApp Ireland Limited eine Geldbuße von 225 Millionen Euro. Grundlage war eine Untersuchung, die die DPC am 10.12.2018 von Amts wegen eingeleitet hatte. Gegenstand war die Frage, ob WhatsApp seinen Transparenzpflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung nachkam, insbesondere bei der Information von Nutzern und Nicht-Nutzern über die Verarbeitung und Weitergabe von Daten an andere Facebook-Unternehmen. Die DPC stellte Verstöße gegen die Artikel 12, 13 und 14 sowie gegen den Transparenzgrundsatz aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO fest. Der ursprüngliche Bußgeldvorschlag der DPC vom Dezember 2020 hatte lediglich 30 bis 50 Millionen Euro betragen. Acht betroffene Aufsichtsbehörden aus anderen EU-Staaten erhoben Einspruch gegen diesen Entwurf. Der Europäische Datenschutzausschuss entschied daraufhin am 28.07.2021 im verbindlichen Streitbeilegungsverfahren, dass die Buße deutlich höher ausfallen muss. Neben der Geldstrafe erteilte die DPC WhatsApp einen Verweis und ordnete konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität an. | Aus der Pressemitteilung der DPC geht nicht hervor, wie viele Nutzer konkret von den Transparenzmängeln betroffen waren, und ein möglicher Ausgang eines gerichtlichen Einspruchs von WhatsApp gegen die Entscheidung wird darin nicht dokumentiert. |
| BSDC-P-KOM-2023-1677 Relevanz 3KINDERDATENSCHUTZ, DSGVO-BUSSGELD | 15.09.2023 | TikTok: 345 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen Kinderdaten-Voreinstellungen Data Protection Commission (DPC), Irland Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde (Data Protection Commission, DPC) verhängte am 15.09.2023 ein Bußgeld von 345 Millionen Euro gegen TikTok Technology Limited, die europäische Tochtergesellschaft mit Sitz in Dublin. Die Entscheidung basiert auf einer Untersuchung des Zeitraums vom 31.07.2020 bis 31.12.2020 und betrifft den Umgang mit den Daten minderjähriger Nutzer im Alter von 13 bis 17 Jahren. Die DPC stellte fest, dass Nutzerkonten von Teenagern standardmäßig auf öffentlich eingestellt waren und die Funktion Family Pairing es Erwachsenen ermöglichte, für Teenager-Konten Direktnachrichten zu aktivieren, ohne dass eine familiäre Beziehung überprüft wurde. Zudem bemängelte die Behörde irreführende Voreinstellungen in zwei Pop-up-Hinweisen bei der Registrierung und beim Hochladen von Videos, sogenannte Dark Patterns. Die Entscheidung stellte Verstöße gegen mehrere Artikel der DSGVO fest. Der Verstoß gegen Artikel 5(1)(a) wurde nach einem verbindlichen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses ergänzt, nachdem eine deutsche Aufsichtsbehörde Einwände zu den Dark Patterns erhoben hatte. Neben dem Bußgeld erteilte die DPC eine Rüge und ordnete an, dass TikTok die betroffenen Verarbeitungspraktiken innerhalb von drei Monaten in Einklang mit der DSGVO bringt. | Diese Entscheidung und Quelle beziehen sich ausschließlich auf die 2023 verhängte Kinderdaten-Buße; Datentransfers nach China wurden von der DPC erst in einem separaten Verfahren im Mai 2025 mit einem zusätzlichen Bußgeld von 530 Millionen Euro geahndet. Der Ausgang eines möglichen Rechtsmittelverfahrens von TikTok gegen die 345-Millionen-Euro-Entscheidung ist aus dieser Quelle nicht ersichtlich. |
| BSDC-J-KOM-2017-1693 Relevanz 3E-MAIL-HACK, WIRTSCHAFTSPRUEFER-LECK | 25.09.2017 | Deloitte-Hack 2017: Ungesichertes Admin-Konto legt E-Mails von 244.000 Mitarbeitern offen The Guardian Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte wurde nach Medienberichten spätestens im Oktober oder November 2016 Opfer eines Cyberangriffs auf ihr globales E-Mail-System, den das Unternehmen erst im März 2017 entdeckte. Die Angreifer verschafften sich Zugang über ein Administratorkonto, das nicht durch Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt war, und erhielten damit privilegierten Zugriff auf das komplette, bei Microsoft Azure gehostete E-Mail-System der Firma. Betroffen waren die E-Mail-Konten von rund 244.000 Deloitte-Mitarbeitern weltweit, wobei die Angreifer laut Berichten potenziell auf bis zu fünf Millionen E-Mails zugreifen konnten. Zu den kompromittierten Daten zählten Nutzernamen, Passwörter, IP-Adressen, Architekturdiagramme sowie teils Gesundheitsinformationen aus E-Mail-Anhängen. Die britische Zeitung The Guardian machte den Vorfall am 25.09.2017 öffentlich, nachdem Deloitte den Angriff zuvor nicht publik gemacht hatte. Deloitte erklärte, es seien nur sehr wenige Kunden betroffen gewesen, und bestätigte, sechs Kunden offiziell über eine Beeinträchtigung ihrer Daten informiert zu haben. Zu den laut Presseberichten möglicherweise betroffenen Organisationen zählten mehrere US-Bundesbehörden sowie internationale Konzerne aus den Bereichen Banken, Pharma und Medien. | Die genaue Gesamtzahl der tatsächlich betroffenen Kunden sowie der Umfang des tatsächlich abgeflossenen Datenvolumens sind nicht abschließend belegt, da Deloitte offiziell nur sechs Kunden als betroffen bestätigte, während Medienberichte einen deutlich größeren Kreis potenziell betroffener Organisationen nennen. |
| BSDC-O-KOM-2020-1708 Relevanz 3WECHAT-BANN, US-CHINA-TECHKONFLIKT | 06.08.2020 | Exekutivverordnung 13943: Trump verbietet WeChat wegen Zensur- und Datenweitergabe-Vorwürfen The White House / Federal Register (US-Bundesregierung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 06.08.2020 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Executive Order 13943, die US-Personen Transaktionen mit dem chinesischen Konzern Tencent Holdings Ltd. im Zusammenhang mit der Messaging-App WeChat untersagte. Die Anordnung begründete das Verbot damit, dass WeChat mit weltweit über einer Milliarde Nutzern automatisch große Mengen an Nutzerdaten erfasse und dies der Kommunistischen Partei Chinas Zugriff auf persönliche und geschäftliche Informationen von Amerikanern ermöglichen könne. Als Beleg führte die Anordnung an, dass ein Forscher im März 2019 eine chinesische Datenbank mit Milliarden von WeChat-Nachrichten von Nutzern aus China, den USA, Taiwan, Südkorea und Australien entdeckt habe. Das US-Handelsministerium benannte am 18.09.2020 konkrete verbotene Transaktionen mit Wirkung zum 20.09.2020. Am 20.09.2020 blockierte US-Bundesrichterin Laurel Beeler in San Francisco das Verbot per einstweiliger Verfügung, nachdem eine Nutzervereinigung und sechs WeChat-Nutzer wegen möglicher Verletzung des ersten Verfassungszusatzes geklagt hatten. Beeler erklärte, die Regierung habe legitime Sicherheitsbedenken gegenüber China dargelegt, aber kaum Beweise dafür vorgelegt, dass ein vollständiges App-Verbot diese Bedenken adressiere. Vorangegangene Forschung des Citizen Lab der University of Toronto vom Mai 2020 hatte zuvor gezeigt, dass auch Dokumente und Bilder zwischen außerhalb Chinas registrierten WeChat-Konten inhaltlich überwacht wurden. Am 09.06.2021 hob US-Präsident Joe Biden die Executive Order 13943 wieder auf. | Die Executive Order stützt sich bei der zentralen Datenbank-Behauptung auf einen Presseberichte-Verweis statt auf eigene Beweisführung, und eine direkte, systematische Weitergabe von WeChat-Nutzerdaten an chinesische Behörden wurde in keinem der folgenden US-Gerichtsverfahren abschließend belegt. Auch das Citizen Lab stellte 2020 ausdrücklich klar, keine Beweise dafür zu haben, dass die beobachtete Überwachung direkt von der chinesischen Regierung angeordnet wurde. |
| BSDC-O-KOM-2024-1709 Relevanz 3TIKTOK-ZWANGSVERKAUF, NATIONALE-SICHERHEIT-USA | 24.04.2024 | PAFACA-Gesetz: USA zwingen ByteDance zu TikTok-Verkauf binnen 270 Tagen US-Kongress (Congress.gov) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 24.04.2024 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden den Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act (PAFACA, H.R. 7521) als Teil des Hilfspakets H.R. 8038. Das Repräsentantenhaus hatte die eigenständige Fassung H.R. 7521 bereits am 13.03.2024 mit 352 zu 65 Stimmen verabschiedet, eingebracht am 05.03.2024 vom Abgeordneten Mike Gallagher. Nach Aufnahme in das Paket H.R. 8038 stimmte das Repräsentantenhaus am 20.04.2024 mit 360 zu 58 Stimmen zu, der Senat folgte am 23.04.2024 mit 79 zu 18 Stimmen. Das Gesetz verpflichtet den chinesischen Mutterkonzern ByteDance Ltd. dazu, seine Video-App TikTok innerhalb von 270 Tagen an einen Käufer außerhalb als foreign adversary eingestufter Staaten zu veräußern, mit einer möglichen einmaligen Fristverlängerung um 90 Tage durch den Präsidenten. Ohne einen solchen Verkauf sieht das Gesetz ein Verbot der Bereitstellung von TikTok über App-Stores und Webhosting-Dienste in den USA vor. Die Frist lief damit regulär bis zum 19.01.2025. Als Begründung nannte der Kongress nationale Sicherheitsbedenken wegen möglichen Zugriffs der chinesischen Regierung auf Nutzerdaten von nach TikTok-Angaben rund 170 Millionen US-Nutzern. ByteDance und TikTok kündigten an, gegen das Gesetz gerichtlich vorzugehen. | Aus der Quelle nicht belegt sind der spätere tatsächliche Verfahrensausgang nach Fristablauf sowie eine unabhängig verifizierte, offizielle Nutzerzahl für TikTok in den USA, da die 170-Millionen-Angabe von TikTok selbst stammt. |
| BSDC-P-KOM-2019-1710 Relevanz 3REAL-TIME-BIDDING, ADTECH-UEBERWACHUNG | 22.05.2019 | Real-Time Bidding: ICCL beziffert 178 Billionen Datenübertragungen jährlich als größtes Datenleck Irish Council for Civil Liberties (ICCL) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 12.09.2018 reichten Dr. Johnny Ryan, Jim Killock (Open Rights Group) und Michael Veale (University College London) förmliche Datenschutzbeschwerden gegen das Real Time Bidding System (RTB) der Online-Werbeindustrie bei der irischen Datenschutzbehörde (Data Protection Commission, DPC) und dem britischen Information Commissioner's Office (ICO) ein. Die Beschwerde richtete sich gegen Google und das vom Interactive Advertising Bureau mitentwickelte RTB-System, bei dem persönliche Nutzerdaten in Echtzeit-Werbeauktionen an tausende Firmen versteigert werden. Am 22.05.2019 eröffnete die irische DPC eine förmliche Untersuchung gegen Google Ireland Limited wegen dessen Ad-Exchange-Datenverarbeitung. Die ICCL, die die Kampagne weiterführte, beziffert das Ausmaß auf rund 178 Billionen RTB-Datenübertragungen pro Jahr in den USA und Europa, mit durchschnittlich 747 täglichen Übertragungen pro US-Person und 376 pro europäischer Person, bei einem geschätzten Branchenwert von über 117 Milliarden US-Dollar. Zu den übertragenen Daten zählen laut ICCL unter anderem Standortangaben sowie Rückschlüsse auf sexuelle Orientierung, Gesundheitszustand, religiöse Überzeugung und politische Ansichten. Die ICCL bezeichnet RTB explizit als das größte je registrierte Datenleck. Im Januar 2020 kündigte das britische ICO an, zunächst keine unmittelbaren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Da die irische DPC ihre Untersuchung über Jahre nicht abschloss, verklagte die ICCL die Behörde wegen Untätigkeit vor dem irischen High Court. | Die Zahl von 178 Billionen jährlichen RTB-Datenübertragungen sowie der Branchenwert von 117 Milliarden US-Dollar stammen von der ICCL selbst und sind nicht unabhängig verifiziert. Ob RTB im rechtlichen Sinne tatsächlich ein Datenleck darstellt oder lediglich eine rechtswidrige Datenverarbeitung, war Gegenstand eines langjährigen, zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht abschließend entschiedenen Gerichtsverfahrens. |
| BSDC-O-KOM-2020-1711 Relevanz 3HUAWEI-5G-VERBOT, SPIONAGEVERDACHT-TELEKOM | 14.07.2020 | UK verbannt Huawei bis 2027 aus 5G-Netzen, Kosten bis 2 Milliarden Pfund UK-Regierung (Department for Digital, Culture, Media and Sport) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 14.07.2020 kündigte der britische Digitalminister Oliver Dowden an, den chinesischen Netzwerkausrüster Huawei aus den 5G-Mobilfunknetzen des Vereinigten Königreichs auszuschließen. Telekommunikationsbetreiber dürfen ab dem 31.12.2020 keine neue Huawei-5G-Ausrüstung mehr kaufen, bereits verbaute Huawei-Technik muss bis Ende 2027 vollständig aus den Netzen entfernt werden. Auslöser war eine Neubewertung durch das National Cyber Security Centre, nachdem die USA am 15.05.2020 ihre Exportregeln gegen Huawei verschärft hatten. Die Entscheidung revidierte einen Beschluss vom Januar 2020, der Huawei noch mit einer Obergrenze von 35 Prozent in nicht sicherheitskritischen Netzteilen erlaubt hatte. Die britische Regierung bezifferte die wirtschaftlichen Folgen des Kurswechsels auf zusätzliche Kosten von bis zu 2 Milliarden Pfund sowie eine Verzögerung des 5G-Ausbaus um 2 bis 3 Jahre. Grundlage der Sicherheitsbedenken war der Verdacht, Huawei-Ausrüstung könne für chinesische Spionage genutzt werden oder unterliege dem Einfluss der chinesischen Regierung. Ähnliche Ausschlüsse folgten in weiteren Ländern, etwa Schweden 2020 und Deutschland mit einer Entscheidung im September 2023 zur Entfernung kritischer Huawei- und ZTE-Komponenten aus den Kernnetzen bis 2026. | Aus dieser Quelle nicht belegt sind konkrete technische Nachweise für Spionagefunktionen in Huawei-Geräten; die Entscheidung stützte sich auf eine veränderte Risikobewertung infolge der US-Sanktionen, nicht auf eine veröffentlichte technische Sicherheitslücke. Ebenso unbelegt bleibt das genaue Ausmaß einer möglichen Einflussnahme der chinesischen Regierung auf Huawei, was das Unternehmen selbst bestreitet. |
| BSDC-J-KOM-2016-1713 Relevanz 3MASSENUEBERWACHUNG, E-MAIL-SCANNING | 04.10.2016 | Yahoo scannte 2015 heimlich Hunderte Millionen E-Mail-Konten für US-Geheimdienste Reuters (Joseph Menn) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 04.10.2016 berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere ehemalige Mitarbeiter, dass der Internetkonzern Yahoo im Jahr 2015 heimlich eine Spezialsoftware entwickelt hatte, um alle eingehenden E-Mails seiner Kundinnen und Kunden zu durchsuchen. Der Auftrag ging laut Reuters auf eine geheime Anordnung der US-Regierung zurück, die entweder von der NSA oder dem FBI stammte. Die Software durchsuchte den eingehenden Mailverkehr von mehreren hundert Millionen Yahoo-Mail-Konten in Echtzeit nach einer bestimmten, nicht öffentlich bekannten Zeichenfolge. Nach Einschätzung von Überwachungsexperten war dies der erste bekannt gewordene Fall, in dem ein US-Internetunternehmen den gesamten eingehenden E-Mail-Verkehr in Echtzeit durchsuchte. Yahoos damalige Geschäftsführerin Marissa Mayer und Justiziar Ron Bell wiesen die zuständigen E-Mail-Ingenieure an, das Programm ohne Wissen des übrigen Sicherheitsteams zu bauen. Der damalige Chief Information Security Officer Alex Stamos entdeckte das Programm im Mai 2015 und verließ Yahoo im Juni 2015. Yahoo reagierte mit der Erklärung, man sei ein gesetzestreues Unternehmen, äußerte sich aber nicht näher zu Details. | Unklar bleibt, welche konkrete Zeichenfolge die Geheimdienste tatsächlich suchten, welche Behörde die Anordnung im Detail erteilte und ob beziehungsweise welche Daten Yahoo an Behörden übergab. Yahoo bestritt Teile der Reuters-Darstellung öffentlich, ohne eigene Fakten oder Zahlen zu nennen, sodass der Sachverhalt bis heute nicht offiziell bestätigt ist. |
| BSDC-O-KOM-2022-1718 Relevanz 3MEGA-BREACH, TELEKOM-DATENLECK | 22.09.2022 | Optus-Datenleck: 9,8 Millionen Kunden durch ungesicherte API betroffen Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Optus, der zweitgrößte Telekommunikationsanbieter Australiens, entdeckte am 20.09.2022 einen unbefugten Zugriff auf seine Kundendatenbank und informierte die Öffentlichkeit am 22.09.2022. Ursache war eine seit 2019 bestehende, ungesicherte und über das Internet erreichbare API-Schnittstelle, die keine Authentifizierung verlangte und dadurch den vollständigen Abruf von Kundendatensätzen ermöglichte. Betroffen waren bis zu 9,8 Millionen aktuelle und ehemalige Kunden, etwa ein Drittel der australischen Bevölkerung. Offengelegt wurden Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, bei rund 2,1 Millionen Kunden zusätzlich Ausweisdaten wie Reisepass-, Führerschein- oder Medicare-Nummer. Am 24.09.2022 forderte ein Angreifer 1,5 Millionen australische Dollar in Monero, zog die Erpressung jedoch innerhalb weniger Stunden zurück. Optus stellte 140 Millionen australische Dollar für Folgekosten zurück und bot betroffenen Kunden kostenlose Kreditüberwachung an. Am 08.08.2025 reichte die OAIC beim Federal Court of Australia eine Zivilklage gegen Singtel Optus ein, mit einer möglichen Strafe von bis zu 2,22 Millionen australische Dollar pro Verstoß. | Der Ausgang der im August 2025 eingereichten Zivilklage vor dem Federal Court of Australia war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen. |
| BSDC-O-KOM-2022-1734 Relevanz 3DSGVO-BUSSGELD, META-DATENPANNEN-2018 | 15.03.2022 | DPC-Bußgeld 17 Millionen Euro gegen Facebook wegen zwölf Datenschutzverletzungen 2018 Data Protection Commission (Irland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte am 15.03.2022 gegen Meta Platforms Ireland Limited, vormals Facebook Ireland Limited, eine Geldbuße von 17 Millionen Euro. Grundlage war eine Untersuchung von zwölf Datenschutzverletzungen, die Facebook der DPC zwischen dem 07.06.2018 und dem 04.12.2018 gemeldet hatte. Die DPC stellte fest, dass Meta gegen Artikel 5(2) und Artikel 24(1) DSGVO verstoßen hatte, weil das Unternehmen keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen vorhalten konnte, um die tatsächlich umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten nachzuweisen. Zu den zwölf gemeldeten Vorfällen zählte unter anderem eine im September 2018 bekannt gewordene Sicherheitslücke im View-As-Feature, durch die Zugriffstoken von bis zu 30 Millionen Facebook-Konten kompromittiert wurden, wobei die zugrunde liegende Schwachstelle laut Unternehmensangaben bereits seit Juli 2017 bestand. Die Entscheidung erging im Kooperationsverfahren nach Artikel 60 DSGVO gemeinsam mit den übrigen europäischen Aufsichtsbehörden, von denen zwei zunächst Einwände gegen den Entscheidungsentwurf der DPC erhoben hatten. | Aus der DPC-Pressemitteilung geht nicht hervor, wie sich die Bußgeldhöhe von 17 Millionen Euro rechnerisch auf die zwölf Einzelverstöße verteilt, und es bleibt offen, ob und mit welchem Ergebnis Meta gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat. |
| BSDC-J-KOM-2013-1747 Relevanz 3NSA-UEBERWACHUNG, SNOWDEN-LEAKS | 31.07.2013 | Snowden-Leak XKeyscore: NSA-Suchsystem an 700 Servern in 150 Ländern The Guardian Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 31.07.2013 veröffentlichte The Guardian, gestützt auf von Edward Snowden bereitgestellte Dokumente, einen Bericht über das NSA-Programm XKeyscore. Grundlage war eine als geheim eingestufte NSA-Schulungspräsentation aus dem Jahr 2008 mit 48 Folien. Laut den Unterlagen ermöglichte XKeyscore NSA-Analysten eine Volltextsuche in E-Mails, Online-Chats und Browserverläufen von Internetnutzern weltweit, ohne vorherige richterliche Genehmigung. Das System stützte sich auf ein Netzwerk von rund 700 Servern an etwa 150 Standorten in etwa 41 Ländern. Erfasste Inhalte wurden für drei bis fünf Tage und Metadaten für bis zu 30 Tage auf den Servern vorgehalten, bevor Analysten relevante Treffer in Langzeitdatenbanken speicherten. Journalist Glenn Greenwald berichtete, Analysten benötigten für eine Suche lediglich eine grobe Begründung über ein Dropdown-Menü, jedoch keine gerichtliche Anordnung. Die NSA erklärte, der Zugriff unterliege technischen und prozeduralen Kontrollen sowie der Aufsicht durch Kongress, Justizministerium und Gerichte. | Aus dem Artikel geht nicht hervor, in welchem konkreten Umfang XKeyscore tatsächlich auf Daten von US-Bürgern angewendet wurde, und die genaue Zahl weltweit betroffener Nutzer ist nicht unabhängig verifizierbar. |