Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-KOM-2024-1234 Relevanz 4C4 | 27.02.2024 | Schockanrufe mit Künstlicher Intelligenz: Verbraucherzentrale Bremen warnt vor neuer Betrugsmasche Verbraucherzentrale Bremen Recherche: DC Quelle öffnen → | Warnung vor einer KI-Weiterentwicklung des Enkeltricks, bei der Betrüger aus kurzen Sprachfragmenten täuschend echte Stimmen klonen und Notfallsituationen vortäuschen. | Nennt keine belastbaren Fallzahlen, beschreibt das Phänomen allgemein. |
| BSDC-O-KOM-2022-1675 Relevanz 3DSGVO-BUSSGELD, KINDERDATENSCHUTZ | 02.09.2022 | Instagram-Bußgeld in Irland: 405 Millionen Euro wegen Kinderdaten Data Protection Commission (Irland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte am 02.09.2022 gegen Meta Platforms Ireland Limited als Betreiberin von Instagram ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro. Die Entscheidung wurde am 15.09.2022 öffentlich bekannt gegeben und war zu diesem Zeitpunkt die höchste von der DPC verhängte Strafe. Grundlage war eine am 21.09.2020 eingeleitete Untersuchung, ausgelöst durch Hinweise des US-Datenwissenschaftlers David Stier. Die DPC stellte fest, dass Instagram bei der Nutzung von Business-Konten E-Mail-Adressen und Telefonnummern minderjähriger Nutzer öffentlich sichtbar machte und persönliche Konten von Kindern standardmäßig auf öffentlich statt privat einstellte. Die Behörde sah darin Verstöße gegen mehrere Artikel der DSGVO. Der ursprüngliche Entscheidungsentwurf der DPC von Dezember 2021 stieß auf Einwände von sechs anderen europäischen Datenschutzbehörden, weshalb der Fall gemäß Artikel 65 DSGVO an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) verwiesen wurde. Der EDPB traf am 28.07.2022 eine bindende Entscheidung und verlangte die zusätzliche Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 6(1), wofür allein 20 Millionen Euro der Gesamtstrafe vorgesehen wurden. Es handelte sich um die dritte Strafe gegen ein Meta-Unternehmen nach 225 Millionen Euro gegen WhatsApp im September 2021 und 17 Millionen Euro gegen Facebook im März 2022. | Aus der Pressemitteilung der DPC geht nicht hervor, wie viele Kinder konkret von der öffentlichen Anzeige ihrer Kontaktdaten betroffen waren, und der Ausgang eines möglichen Rechtsmittelverfahrens von Meta gegen die Entscheidung ist darin nicht dokumentiert. |
| BSDC-O-KOM-2021-1676 Relevanz 3DSGVO-BUSSGELD, FACEBOOK-DATENWEITERGABE | 02.09.2021 | WhatsApp: 225 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen mangelnder Transparenz Data Protection Commission (Irland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte am 02.09.2021 gegen WhatsApp Ireland Limited eine Geldbuße von 225 Millionen Euro. Grundlage war eine Untersuchung, die die DPC am 10.12.2018 von Amts wegen eingeleitet hatte. Gegenstand war die Frage, ob WhatsApp seinen Transparenzpflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung nachkam, insbesondere bei der Information von Nutzern und Nicht-Nutzern über die Verarbeitung und Weitergabe von Daten an andere Facebook-Unternehmen. Die DPC stellte Verstöße gegen die Artikel 12, 13 und 14 sowie gegen den Transparenzgrundsatz aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO fest. Der ursprüngliche Bußgeldvorschlag der DPC vom Dezember 2020 hatte lediglich 30 bis 50 Millionen Euro betragen. Acht betroffene Aufsichtsbehörden aus anderen EU-Staaten erhoben Einspruch gegen diesen Entwurf. Der Europäische Datenschutzausschuss entschied daraufhin am 28.07.2021 im verbindlichen Streitbeilegungsverfahren, dass die Buße deutlich höher ausfallen muss. Neben der Geldstrafe erteilte die DPC WhatsApp einen Verweis und ordnete konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität an. | Aus der Pressemitteilung der DPC geht nicht hervor, wie viele Nutzer konkret von den Transparenzmängeln betroffen waren, und ein möglicher Ausgang eines gerichtlichen Einspruchs von WhatsApp gegen die Entscheidung wird darin nicht dokumentiert. |
| BSDC-O-KOM-2020-1708 Relevanz 3WECHAT-BANN, US-CHINA-TECHKONFLIKT | 06.08.2020 | Exekutivverordnung 13943: Trump verbietet WeChat wegen Zensur- und Datenweitergabe-Vorwürfen The White House / Federal Register (US-Bundesregierung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 06.08.2020 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Executive Order 13943, die US-Personen Transaktionen mit dem chinesischen Konzern Tencent Holdings Ltd. im Zusammenhang mit der Messaging-App WeChat untersagte. Die Anordnung begründete das Verbot damit, dass WeChat mit weltweit über einer Milliarde Nutzern automatisch große Mengen an Nutzerdaten erfasse und dies der Kommunistischen Partei Chinas Zugriff auf persönliche und geschäftliche Informationen von Amerikanern ermöglichen könne. Als Beleg führte die Anordnung an, dass ein Forscher im März 2019 eine chinesische Datenbank mit Milliarden von WeChat-Nachrichten von Nutzern aus China, den USA, Taiwan, Südkorea und Australien entdeckt habe. Das US-Handelsministerium benannte am 18.09.2020 konkrete verbotene Transaktionen mit Wirkung zum 20.09.2020. Am 20.09.2020 blockierte US-Bundesrichterin Laurel Beeler in San Francisco das Verbot per einstweiliger Verfügung, nachdem eine Nutzervereinigung und sechs WeChat-Nutzer wegen möglicher Verletzung des ersten Verfassungszusatzes geklagt hatten. Beeler erklärte, die Regierung habe legitime Sicherheitsbedenken gegenüber China dargelegt, aber kaum Beweise dafür vorgelegt, dass ein vollständiges App-Verbot diese Bedenken adressiere. Vorangegangene Forschung des Citizen Lab der University of Toronto vom Mai 2020 hatte zuvor gezeigt, dass auch Dokumente und Bilder zwischen außerhalb Chinas registrierten WeChat-Konten inhaltlich überwacht wurden. Am 09.06.2021 hob US-Präsident Joe Biden die Executive Order 13943 wieder auf. | Die Executive Order stützt sich bei der zentralen Datenbank-Behauptung auf einen Presseberichte-Verweis statt auf eigene Beweisführung, und eine direkte, systematische Weitergabe von WeChat-Nutzerdaten an chinesische Behörden wurde in keinem der folgenden US-Gerichtsverfahren abschließend belegt. Auch das Citizen Lab stellte 2020 ausdrücklich klar, keine Beweise dafür zu haben, dass die beobachtete Überwachung direkt von der chinesischen Regierung angeordnet wurde. |
| BSDC-O-KOM-2024-1709 Relevanz 3TIKTOK-ZWANGSVERKAUF, NATIONALE-SICHERHEIT-USA | 24.04.2024 | PAFACA-Gesetz: USA zwingen ByteDance zu TikTok-Verkauf binnen 270 Tagen US-Kongress (Congress.gov) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 24.04.2024 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden den Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act (PAFACA, H.R. 7521) als Teil des Hilfspakets H.R. 8038. Das Repräsentantenhaus hatte die eigenständige Fassung H.R. 7521 bereits am 13.03.2024 mit 352 zu 65 Stimmen verabschiedet, eingebracht am 05.03.2024 vom Abgeordneten Mike Gallagher. Nach Aufnahme in das Paket H.R. 8038 stimmte das Repräsentantenhaus am 20.04.2024 mit 360 zu 58 Stimmen zu, der Senat folgte am 23.04.2024 mit 79 zu 18 Stimmen. Das Gesetz verpflichtet den chinesischen Mutterkonzern ByteDance Ltd. dazu, seine Video-App TikTok innerhalb von 270 Tagen an einen Käufer außerhalb als foreign adversary eingestufter Staaten zu veräußern, mit einer möglichen einmaligen Fristverlängerung um 90 Tage durch den Präsidenten. Ohne einen solchen Verkauf sieht das Gesetz ein Verbot der Bereitstellung von TikTok über App-Stores und Webhosting-Dienste in den USA vor. Die Frist lief damit regulär bis zum 19.01.2025. Als Begründung nannte der Kongress nationale Sicherheitsbedenken wegen möglichen Zugriffs der chinesischen Regierung auf Nutzerdaten von nach TikTok-Angaben rund 170 Millionen US-Nutzern. ByteDance und TikTok kündigten an, gegen das Gesetz gerichtlich vorzugehen. | Aus der Quelle nicht belegt sind der spätere tatsächliche Verfahrensausgang nach Fristablauf sowie eine unabhängig verifizierte, offizielle Nutzerzahl für TikTok in den USA, da die 170-Millionen-Angabe von TikTok selbst stammt. |
| BSDC-O-KOM-2020-1711 Relevanz 3HUAWEI-5G-VERBOT, SPIONAGEVERDACHT-TELEKOM | 14.07.2020 | UK verbannt Huawei bis 2027 aus 5G-Netzen, Kosten bis 2 Milliarden Pfund UK-Regierung (Department for Digital, Culture, Media and Sport) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 14.07.2020 kündigte der britische Digitalminister Oliver Dowden an, den chinesischen Netzwerkausrüster Huawei aus den 5G-Mobilfunknetzen des Vereinigten Königreichs auszuschließen. Telekommunikationsbetreiber dürfen ab dem 31.12.2020 keine neue Huawei-5G-Ausrüstung mehr kaufen, bereits verbaute Huawei-Technik muss bis Ende 2027 vollständig aus den Netzen entfernt werden. Auslöser war eine Neubewertung durch das National Cyber Security Centre, nachdem die USA am 15.05.2020 ihre Exportregeln gegen Huawei verschärft hatten. Die Entscheidung revidierte einen Beschluss vom Januar 2020, der Huawei noch mit einer Obergrenze von 35 Prozent in nicht sicherheitskritischen Netzteilen erlaubt hatte. Die britische Regierung bezifferte die wirtschaftlichen Folgen des Kurswechsels auf zusätzliche Kosten von bis zu 2 Milliarden Pfund sowie eine Verzögerung des 5G-Ausbaus um 2 bis 3 Jahre. Grundlage der Sicherheitsbedenken war der Verdacht, Huawei-Ausrüstung könne für chinesische Spionage genutzt werden oder unterliege dem Einfluss der chinesischen Regierung. Ähnliche Ausschlüsse folgten in weiteren Ländern, etwa Schweden 2020 und Deutschland mit einer Entscheidung im September 2023 zur Entfernung kritischer Huawei- und ZTE-Komponenten aus den Kernnetzen bis 2026. | Aus dieser Quelle nicht belegt sind konkrete technische Nachweise für Spionagefunktionen in Huawei-Geräten; die Entscheidung stützte sich auf eine veränderte Risikobewertung infolge der US-Sanktionen, nicht auf eine veröffentlichte technische Sicherheitslücke. Ebenso unbelegt bleibt das genaue Ausmaß einer möglichen Einflussnahme der chinesischen Regierung auf Huawei, was das Unternehmen selbst bestreitet. |
| BSDC-O-KOM-2022-1718 Relevanz 3MEGA-BREACH, TELEKOM-DATENLECK | 22.09.2022 | Optus-Datenleck: 9,8 Millionen Kunden durch ungesicherte API betroffen Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Optus, der zweitgrößte Telekommunikationsanbieter Australiens, entdeckte am 20.09.2022 einen unbefugten Zugriff auf seine Kundendatenbank und informierte die Öffentlichkeit am 22.09.2022. Ursache war eine seit 2019 bestehende, ungesicherte und über das Internet erreichbare API-Schnittstelle, die keine Authentifizierung verlangte und dadurch den vollständigen Abruf von Kundendatensätzen ermöglichte. Betroffen waren bis zu 9,8 Millionen aktuelle und ehemalige Kunden, etwa ein Drittel der australischen Bevölkerung. Offengelegt wurden Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, bei rund 2,1 Millionen Kunden zusätzlich Ausweisdaten wie Reisepass-, Führerschein- oder Medicare-Nummer. Am 24.09.2022 forderte ein Angreifer 1,5 Millionen australische Dollar in Monero, zog die Erpressung jedoch innerhalb weniger Stunden zurück. Optus stellte 140 Millionen australische Dollar für Folgekosten zurück und bot betroffenen Kunden kostenlose Kreditüberwachung an. Am 08.08.2025 reichte die OAIC beim Federal Court of Australia eine Zivilklage gegen Singtel Optus ein, mit einer möglichen Strafe von bis zu 2,22 Millionen australische Dollar pro Verstoß. | Der Ausgang der im August 2025 eingereichten Zivilklage vor dem Federal Court of Australia war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen. |
| BSDC-O-KOM-2022-1734 Relevanz 3DSGVO-BUSSGELD, META-DATENPANNEN-2018 | 15.03.2022 | DPC-Bußgeld 17 Millionen Euro gegen Facebook wegen zwölf Datenschutzverletzungen 2018 Data Protection Commission (Irland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte am 15.03.2022 gegen Meta Platforms Ireland Limited, vormals Facebook Ireland Limited, eine Geldbuße von 17 Millionen Euro. Grundlage war eine Untersuchung von zwölf Datenschutzverletzungen, die Facebook der DPC zwischen dem 07.06.2018 und dem 04.12.2018 gemeldet hatte. Die DPC stellte fest, dass Meta gegen Artikel 5(2) und Artikel 24(1) DSGVO verstoßen hatte, weil das Unternehmen keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen vorhalten konnte, um die tatsächlich umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten nachzuweisen. Zu den zwölf gemeldeten Vorfällen zählte unter anderem eine im September 2018 bekannt gewordene Sicherheitslücke im View-As-Feature, durch die Zugriffstoken von bis zu 30 Millionen Facebook-Konten kompromittiert wurden, wobei die zugrunde liegende Schwachstelle laut Unternehmensangaben bereits seit Juli 2017 bestand. Die Entscheidung erging im Kooperationsverfahren nach Artikel 60 DSGVO gemeinsam mit den übrigen europäischen Aufsichtsbehörden, von denen zwei zunächst Einwände gegen den Entscheidungsentwurf der DPC erhoben hatten. | Aus der DPC-Pressemitteilung geht nicht hervor, wie sich die Bußgeldhöhe von 17 Millionen Euro rechnerisch auf die zwölf Einzelverstöße verteilt, und es bleibt offen, ob und mit welchem Ergebnis Meta gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat. |
| BSDC-O-KOM-2017-1762 Relevanz 3NSA-AFFAERE, BND-UEBERWACHUNG | 28.06.2017 | NSA-Untersuchungsausschuss legt nach 134 Sitzungen 1.800-seitigen Abschlussbericht vor Deutscher Bundestag Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Deutsche Bundestag setzte am 20. März 2014 den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode ein, um Ausmaß und Hintergründe der Überwachung durch die Five-Eyes-Geheimdienste in Deutschland sowie die Rolle der deutschen Nachrichtendienste aufzuklären. Anlass waren die 2013 von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente, die unter anderem das Abhören des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch die NSA belegten. Der Ausschuss tagte zwischen April 2014 und Juni 2017 in 134 Sitzungen, davon 66 öffentlich. Zentrales Ergebnis war die Aufdeckung der Operation Eikonal, einer gemeinsamen Kooperation von BND und NSA am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt von 2004 bis 2008, bei der monatlich hunderte Millionen Metadaten erfasst wurden. Der BND identifizierte im Spätsommer 2013 in Bad Aibling rund 40.000 NSA-Selektoren, die auf europäische Regierungen und Unternehmen zielten und gegen deutsches Recht verstießen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 13. Oktober 2016, dass die Bundesregierung dem Ausschuss die vollständige NSA-Selektorenliste nicht vorlegen muss. Am 28. Juni 2017 übergab Ausschussvorsitzender Patrick Sensburg den 1.800 Seiten umfassenden Abschlussbericht an Bundestagspräsident Norbert Lammert. | Die genaue Gesamtzahl der unrechtmäßig erfassten Selektoren wird in verschiedenen Quellen uneinheitlich zwischen rund 40.000 und 459.000 angegeben, und ob einzelne Verantwortliche in BND oder Kanzleramt vorsätzlich handelten, blieb umstritten. |
| BSDC-O-KOM-1946-1764 Relevanz 3FIVE-EYES, SIGINT-ALLIANZ | 05.03.1946 | Five Eyes: UKUSA-Abkommen vom 05.03.1946 als Ursprung der Fünf-Augen-Allianz Wikipedia (englisch) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 05.03.1946 unterzeichneten Colonel Patrick Marr-Johnson für das britische London Signals Intelligence Board und Lieutenant General Hoyt Vandenberg für das US State-Army-Navy Communication Intelligence Board das UKUSA-Abkommen zur Zusammenarbeit bei der Signalaufklärung. Vorläufer war das am 17.05.1943 geschlossene BRUSA-Abkommen zwischen dem US-Kriegsministerium und der britischen Government Code and Cypher School. Das UKUSA-Abkommen regelte den Austausch von Ergebnissen aus Funkverkehrserfassung, Kryptoanalyse und Entschlüsselung zwischen den Nachrichtendiensten beider Staaten, später NSA und GCHQ. 1948 trat Kanada dem Abkommen bei, 1956 folgten Australien und Neuseeland, wodurch die als Five Eyes bekannte Allianz aus fünf Staaten entstand. Die Existenz des Abkommens blieb jahrzehntelang geheim und wurde erstmals 2005 öffentlich bestätigt. Der vollständige Text wurde am 25.06.2010 von den Regierungen Großbritanniens und der USA offiziell freigegeben. | Aus dieser Übersichtsquelle nicht belegt sind die genauen operativen Umfangszahlen der heutigen Datenerfassung; einzelne Sekundärquellen nennen für die formale Ratifizierung teils abweichend das Jahr 1947 statt 1946. |
| BSDC-O-KOM-2012-2351 Relevanz 3CIA-Renditionsprogramm, Folter-und-Verschleppung, Staatsgeheimnisprivileg | 13.12.2012 | El Masri gegen Mazedonien: EGMR verurteilt CIA-Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Große Kammer) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri wurde am 31.12.2003 an der Grenze zwischen Serbien und Mazedonien festgenommen und 23 Tage verhört. Am 23.01.2004 wurde er an ein CIA-Team übergeben, das ihn misshandelte und in ein Gefängnis in Afghanistan brachte, wo er bis zu seiner Freilassung in Albanien am 28.05.2004 festgehalten wurde. Der EGMR stellte am 13.12.2012 fest, dass Mazedonien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, unter anderem durch Folter im Rahmen des CIA-Renditionsprogramms, und verurteilte Mazedonien zu 60.000 Euro Entschädigung. | Nicht abschließend geklärt ist, welche einzelnen CIA-Mitarbeiter konkret verantwortlich waren, da in den USA keine strafrechtliche Verfolgung stattfand. Die Klage El Masri gegen Tenet wurde 2006 von US-Gerichten unter Berufung auf das Staatsgeheimnisprivileg abgewiesen. Die genaue Rolle Deutschlands blieb Gegenstand eines Bundestags-Untersuchungsausschusses und wurde nicht vollständig aufgeklärt. |
| BSDC-O-KOM-2014-2408 Relevanz 3Vorratsdatenspeicherung, EuGH-Rechtsprechung, Grundrechtecharta | 08.04.2014 | EuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für nichtig Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EuGH erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen Digital Rights Ireland und Seitlinger die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Die Richtlinie hatte Anbieter verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer für sechs Monate bis zwei Jahre zu speichern. Der Gerichtshof stellte fest, dass die anlasslose flächendeckende Speicherung einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Grundrechtecharta geschützten Rechte darstellt und keine ausreichenden Garantien gegen Missbrauch vorsah. | Nicht belegt ist, in welchem Umfang die Vorratsdatenspeicherung vor 2014 tatsächlich zur Aufklärung von Straftaten beitrug. Offen blieb zunächst, welche nationalen Umsetzungsgesetze automatisch unwirksam wurden, da nationale Verfassungsgerichte dies separat entscheiden mussten. |