Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2025-346
in KraftRelevanz 3A6, F10
21.11.2025
Mind-Verse — ausgewogene Gesamteinordnung inkl. Wirtschaftsverbands-Position und Cookie-Banner-Reform
Mind-Verse (Fachportal)
Recherche: DC
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Deutsche Industrieverbände wie Bitkom, BDI und ZVEI begrüßen die Bemühungen um Bürokratieabbau und fordern teilweise noch weitergehende Erleichterungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zudem das Ende der Cookie-Banner einläuten, indem Einwilligungen künftig über Browser oder Betriebssysteme standardisiert verwaltet werden könnten.

Wichtiger, bisher nicht dokumentierter Aspekt: Der Digital Omnibus enthält offenbar auch einen Vorschlag, das in F10 (Batch 26) bereits dokumentierte "1.020 Cookie-Klicks pro Jahr"-Problem strukturell zu lösen — durch zentrale Einwilligungsverwaltung auf Browser-/Betriebssystem-Ebene statt Einzelbanner pro Website. Das wäre eine der wenigen Digital-Omnibus-Änderungen, die Blackstones eigenen Kritikpunkten (Cookie-Banner-Übermaß) tatsächlich entgegenkäme — wichtig für eine ausgewogene Darstellung: Nicht alles am Digital Omnibus ist aus Privacy-Sicht schlecht. Zusätzlich bestätigt hier erneut die bereits in Batch 22-23 dokumentierte Bitkom-Position (Regulierung als Innovationsbremse).

BSDC-J-KOM-2025-347
in KraftRelevanz 3A6
19.11.2025
netzpolitik.org — "Auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten", Interview mit EDPS-Mitarbeitern
netzpolitik.org, Interview mit Thomas Zerdick und Robert Riemann (Europäischer Datenschutzbeauftragter/EDPS)
Recherche: DC
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Auch wenn ein paar Regeln weniger unter die Räder kommen als ursprünglich befürchtet, ist der digitale Omnibus laut dieser Einschätzung tatsächlich auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten — allerdings weniger drastisch als der ursprünglich geleakte Entwurf befürchten ließ.

Wichtige Nuance: Die finale Fassung war offenbar etwas weniger einschneidend als der ursprünglich geleakte Entwurf — ein Hinweis darauf, dass der öffentliche Protest (127-Organisationen-Brief, Parlaments-Widerstand) zumindest teilweise Wirkung gezeigt haben könnte, auch wenn die Grundrichtung nach dieser Einschätzung bestehen bleibt. Diese Differenzierung (schlimmer befürchtet als tatsächlich gekommen, aber immer noch problematisch) ist wichtig für Blackstones Präzisionsanspruch.

BSDC-J-KOM-2025-348
in KraftRelevanz 2A6
16.11.2025
taz — Schrems-Zitat zur Deregulierung, Trump-Kontext
taz
Recherche: DC
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US-Präsident Donald Trump versucht seit Monaten, die EU-Regeln zu "knacken" — ein geopolitischer Kontext, den auch Max Schrems in seiner Kritik am Digital Omnibus anspricht.

Wichtiger geopolitischer Zusatzkontext: Die Deregulierungsdebatte findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern auch vor dem Hintergrund transatlantischen politischen Drucks (USA) auf die EU-Digitalregulierung — ein Aspekt, der die Debatte über reine Innen-EU-Politik hinaus einordnet und für ein vertieftes Verständnis der Hintergründe relevant ist.

BSDC-B-KOM-2026-359
in KraftRelevanz 3A10
26.02.2026
Merz-Forderung im Original-Kontext — politischer Aschermittwoch
Sonntagsblatt (evangelisches Medienportal), Autorin Stefanie Hollweck
Recherche: DC
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Bundeskanzler Friedrich Merz forderte am politischen Aschermittwoch der CDU: "Ich möchte wissen, wer sich da zu Wort meldet." Der Artikel selbst ordnet dies polemisch als "Ich verkrafte keine Kritik aus dem Internet" ein — betont aber auch, dass Opferschutz und Bekämpfung von Hass legitime Ziele seien.

Wichtiger Ausgangspunkt für A10: Die aktuelle Debatte geht direkt auf eine konkrete Aussage des amtierenden Bundeskanzlers zurück — kein abstraktes Verwaltungsvorhaben, sondern eine öffentliche politische Forderung. Wichtig für Blackstones Neutralität: Die süffisante "Ich verkrafte keine Kritik"-Interpretation ist eine Zuspitzung der Autorin, nicht Merz' eigene Aussage — im Artikel sollte das originale Zitat von der journalistischen Interpretation getrennt werden.

BSDC-B-KOM-2018-360
in KraftRelevanz 3A10
2018
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Urteil 2018, hier referenziert Oktober 2024
OVG Hamburg — historischer Präzedenzfall Facebook-Klarnamenpflicht
Fachportal, mit Bezug auf Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg
Recherche: DC
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Facebook verlangte früher von Nutzern die Verwendung echter Namen; deutsche Datenschützer argumentierten, dies verstoße gegen nationales Datenschutzrecht, da Nutzer ein Recht auf Anonymität hätten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied 2018, dass die Klarnamenpflicht von Facebook unzulässig ist.

Wichtige rechtliche Vorgeschichte: Es gibt bereits ein rechtskräftiges deutsches Gerichtsurteil, das eine private Klarnamenpflicht (durch Facebook) für unzulässig erklärt hat — das Recht auf Anonymität ist damit nicht nur eine politische Position, sondern bereits gerichtlich bestätigtes Recht. Eine heutige gesetzliche Klarnamenpflicht müsste sich also gegen diese bestehende Rechtsprechung durchsetzen, nicht auf einer rechtlichen Leerstelle aufbauen.

BSDC-O-KOM-2026-361
in KraftRelevanz 3A10
19.02.2026
netzpolitik.org — "Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie" — internationale Einordnung
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Eine Klarnamenpflicht ist bislang vor allem als Unterdrückungsinstrument autoritärer Länder wie China bekannt. Südkorea führte ein solches System 2007 ein und schaffte es bereits 2012 wieder ab — nach nur fünf Jahren.

Wichtiger internationaler Vergleichsfall, sehr konkret und überprüfbar: Südkorea ist ein seltenes Beispiel eines demokratischen Landes, das eine Klarnamenpflicht tatsächlich einführte UND nach wenigen Jahren wieder abschaffte — ideal für Blackstones Argumentation, da es ein "real getestetes, dann verworfenes" Beispiel liefert, nicht nur Theorie. Für ein vollständiges Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Abschaffungsgrund (vermutlich Wirksamkeits- oder Verfassungsprobleme) noch recherchiert werden.

BSDC-B-KOM-2026-362
in KraftRelevanz 3A10
05.03.2026
Bundestagsdebatte — Grünen-Kritik zur Altersverifikation als "faktische Abschaffung der Anonymität"
Deutscher Bundestag (offizielles Plenarprotokoll-Archiv), Zitat Anna Lührmann (Grüne)
Recherche: DC
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Anna Lührmann (Grüne) kritisierte im Bundestag: Eine Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abschaffen und zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern führen. Bemerkenswert: Auch ein AfD-Vertreter (Rupp) betonte, mit seiner Partei werde es "keine Klarnamenpflicht" geben und bezeichnete ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige als "unsäglich" — schlug stattdessen einen technischen Altersverifikations-Schlüssel für Eltern vor.

Bemerkenswerter Fund für Blackstones Neutralitätsprinzip: Bei diesem Thema gibt es eine parteiübergreifende Ablehnung, die von Grünen bis AfD reicht — wenn auch aus unterschiedlichen Motiven (die im Bundestagsprotokoll dokumentierte Vermutung, es gehe darum, den "Erfolg alternativer Medien" zu schwächen, ist eine Einschätzung des AfD-Vertreters selbst, keine neutrale Feststellung, und sollte entsprechend gekennzeichnet werden). Wichtig für Blackstone: Anders als bei vielen anderen Dossiers ist Anonymität im Netz hier kein Lagerthema zwischen "progressiv" und "konservativ", sondern wird von sehr unterschiedlichen politischen Seiten verteidigt.

BSDC-B-KOM-2026-363
in KraftRelevanz 3A10, B2, Masterplan
01.06.2026
Verknüpfung zu SPD-Impulspapier und Digital Fairness Act — Gesamtkontext der Altersverifikations-Debatte
DrWeb.de (Fachportal), FAQ-Format
Recherche: DC
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Das SPD-Impulspapier von Februar 2026 sieht ein vollständiges Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige vor und eine eingeschränkte Jugendversion für 14- bis 16-Jährige. Vorbild ist Australien: Seit dem 10. Dezember 2025 dürfen unter 16-Jährige dort keine eigenen Konten mehr bei großen Plattformen führen — betroffen sind rund 4,7 Millionen junge Menschen, erste Erfahrungen zeigen aber bereits verbreitete Umgehung über VPN.

Wichtige Verbindung zu B2 (Altersverifikation) und dem Masterplan (VPN-Kapitel): Die Klarnamen-Debatte ist eng mit der Altersverifikations-Debatte (B2) verwoben — beide zielen strukturell auf dieselbe Frage: Wie anonym darf das Internet bleiben? Sehr interessant für Blackstones eigene VPN-Empfehlungen: Das australische Vorbild zeigt in der Praxis bereits, dass technisch versierte Jugendliche solche Verbote über VPN umgehen — ein Beleg dafür, dass Verbote allein oft nicht die erhoffte Wirkung erzielen, sondern eher zu Ausweichverhalten führen (Muster ähnlich der Monero-Delisting-Erfahrung aus C4/Batch 51).

BSDC-P-KOM-2012-364
in KraftRelevanz 3A10
23.08.2012
Korea Herald — Original-Berichterstattung zum Verfassungsgerichtsurteil, wörtliche Urteilsbegründung
The Korea Herald (südkoreanische Tageszeitung), mit direktem Gerichtszitat
Recherche: DC
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Das Verfassungsgericht entschied einstimmig (8 von 8 Richtern): "Um die Meinungsfreiheit vorsorglich einzuschränken, muss ein klarer Effekt für das Gemeinwohl vorliegen. Nach Einführung des Systems ging die Menge illegaler Postings nicht signifikant zurück — stattdessen wichen Nutzer auf ausländische Websites aus, was zu einer Umkehr-Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Diensteanbietern führte."

Das ist die exakte Original-Urteilsbegründung, verifiziert an der Primärquelle: Das höchste südkoreanische Gericht stellte fest, dass die Klarnamenpflicht ihr erklärtes Ziel (weniger illegale/schädliche Postings) NICHT nachweisbar erreichte — stattdessen wichen Nutzer einfach auf ausländische Plattformen aus, was einheimische Anbieter gegenüber ausländischen benachteiligte. Das ist strukturell identisch mit dem bereits in F4 dokumentierten Muster (MPI-Studie, BKA-Positionspapier): Eine einschneidende Überwachungsmaßnahme ohne nachweisbare Wirksamkeit wurde gerichtlich gekippt.

BSDC-S-KOM-2012-365
in KraftRelevanz 3A10
ohne Datum
(Fallstudie, Bezug auf 2012er-Urteil)
Case Study — akademische Aufarbeitung mit historischem Kontext seit 2004
Catalysts for Collaboration (akademisches Fallstudien-Portal)
Recherche: DC
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Ursprünglich 2004 als Teil einer Wahlrechtsreform eingeführt (Sorge vor unregulierter Online-Meinung bei Wahlen), wurde das System 2007 auf alle Websites mit über 100.000 täglichen Besuchern ausgeweitet. Das Gericht stellte 2012 fest: Die vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um einen Rückgang von Hasskommentaren, Verleumdung und Beleidigungen im Internet als Folge des Systems zu belegen.

Wichtige historische Präzisierung: Das System wuchs über acht Jahre (2004→2007→2012-Ende) von einem engen Wahlrecht-Kontext zu einer allgemeinen Internetregel — ein Function-Creep-Muster in umgekehrter Zeitrichtung zu vielen anderen Blackstone-Dossiers (hier: Ausweitung, dann gerichtliche Rücknahme, nicht dauerhafte Verfestigung). Das Kern-Urteilsargument bleibt: kein belegter Wirksamkeitsnachweis.

BSDC-B-KOM-2012-366
in KraftRelevanz 3A10, F3
28.08.2012
Global Voices Advox — 35-Millionen-Datenleck als zusätzlicher Faktor
Global Voices Advox (internationales Digital-Rights-Netzwerk)
Recherche: DC
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Als Folge der Klarnamenpflicht wurden südkoreanische Websites zu bevorzugten Zielen für Hacking-Angriffe aus dem In- und Ausland. Im prominentesten Fall wurden bei SK Communications' Sozialnetzwerk Cyworld personenbezogene Daten von über 35 Millionen Koreanern geleakt — mehr als die Hälfte der gesamten Landesbevölkerung.

Sehr starker, konkreter Honeypot-Beleg — passt exakt zu Blackstones bereits etabliertem F3-Argument: Die Klarnamenpflicht zwang Plattformen, echte Identitätsdaten aller Nutzer zentral zu speichern — genau diese Datenbank wurde gehackt und betraf über die Hälfte der südkoreanischen Bevölkerung. Das ist einer der eindrücklichsten internationalen Belege im gesamten Projekt dafür, dass zentrale Identitätsspeicher selbst zum Sicherheitsrisiko werden — nicht nur eine theoretische Sorge, sondern ein Fall mit realen 35 Millionen Betroffenen.

BSDC-B-KOM-2026-373
in KraftRelevanz 3B5
10.06.2026
netzpolitik.org — Bestandsdatenauskunft 2025: 35,11 Millionen Ersuchen, "öfter als jede Sekunde"
netzpolitik.org, mit Bezug auf offizielle Bundesnetzagentur-Statistik
Recherche: DC
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Im Jahr 2025 wurden rund 35,11 Millionen Ersuchen über das Automatisierte Auskunftsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantwortet — ein neues Allzeithoch. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste und Zoll erhielten damit im Schnitt fast jede Sekunde einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten. Diese nummernbasierten Ersuchen haben sich innerhalb von fünf Jahren verdoppelt.

Eine der einprägsamsten Zahlen im gesamten Projekt: "Öfter als jede Sekunde" ist ein extrem griffiges Bild für Community-Content — und die Verdopplung innerhalb von nur fünf Jahren zeigt einen sehr steilen, ungebremsten Wachstumstrend, kein Plateau. Wichtig für die technische Präzision: Es handelt sich um Bestandsdaten (Name, Adresse zu einer Nummer), nicht um Kommunikationsinhalte — trotzdem eine gewaltige Overwachungs-Infrastruktur allein für diese vergleichsweise "kleine" Datenkategorie.

BSDC-J-KOM-2026-374
in KraftRelevanz 3B5, D4
07.04.2026
netzpolitik.org — Rasterfahndung 2.0: biometrische Fahndungsabfragen mehr als verdoppelt (heise-Berichterstattung)
heise online, mit Bezug auf Antwort von Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU) an Bundestagsabgeordnete Lea Reisner (Die Linke)
Recherche: DC
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Das BKA nutzte sein Gesichtserkennungssystem 2025 mit insgesamt rund 343.856 Suchanfragen — mehr als doppelt so oft wie im Vorjahr. Landeskriminalämter allein generierten 2024 noch rund 121.000 Anfragen, 2025 aber über 313.500. Die Bundespolizei griff zusätzlich rund 30.000 Mal auf die zentrale Fotodatenbank zu — ein Anstieg von etwa 50%.

Sehr wichtiger, hochaktueller Fund mit direktem Bezug zu D4 (Gesichtserkennung): Während D4 bisher vor allem den Frankfurt-Einzelfall und die neue Bundespolizeigesetz-Reform dokumentiert, zeigt dieser Fund die bereits *bestehende* bundesweite Nutzung der zentralen BKA-Fotodatenbank — mit einer Verdopplung allein von 2024 auf 2025. Das ist ein noch nicht in D4 erfasster, aber sehr wichtiger quantitativer Beleg für die tatsächliche Ausbreitung von Gesichtserkennung in Deutschland, unabhängig von der geplanten Reform.

BSDC-P-KOM-2013-375
in KraftRelevanz 3B5
27.05.2020
BVerfG-Urteil zur Bestandsdatenauskunft — Ursprungsentscheidung, verlangt klarere Regelung
netzpolitik.org, Zusammenfassung der BVerfG-Rechtsprechung (Urteil erging nach jahrelanger Wartezeit seit 2013)
Recherche: DC
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Seit 2013 hatten Bürgerrechtler auf das Urteil gewartet: Das Bundesverfassungsgericht entschied, der Gesetzgeber müsse klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche Daten abfragen dürfe und wie diese genutzt werden dürften. Die Kläger werteten das Urteil als Teilerfolg, hätten sich aber mehr gewünscht.

Wichtige Ergänzung zur bereits in F5/B3 dokumentierten BVerfG-Rechtsprechungslinie zu Überwachungsmaßnahmen: Auch bei der Bestandsdatenauskunft gab es bereits eine verfassungsgerichtliche Klarstellung — mit dem für Blackstones Muster charakteristischen Ergebnis "Teilerfolg, aber nicht das, was sich Kläger erhofft hatten". Trotz dieser Klarstellung zeigt die aktuelle 35-Millionen-Zahl (siehe oben), dass das grundlegende Nutzungsvolumen davon unberührt weiter gewachsen ist.

BSDC-B-KOM-2025-376
in KraftRelevanz 2B5
November 2025
02.05.2025
IP-Catching als verwandte, aber gesondert zu betrachtende Überwachungsmethode
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht)
Recherche: DC
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IP-Catching ist eine Überwachungsmaßnahme, bei der ein Telekommunikationsanbieter in Echtzeit erfasst, welche IP-Adressen mit einer bestimmten Ziel-IP kommunizieren — etwa einem verdächtigen Server im Tor-Netzwerk. Anders als klassisches IP-Tracking (bekannte IP wird zu Nutzer aufgelöst) zielt IP-Catching auf die Identifizierung einer bislang unbekannten Person aus einer Vielzahl von Nutzern eines Dienstes.

Wichtige technische Abgrenzung für die Blackstone-Systematik: Diese Methode ist besonders relevant für Tor-Nutzer (F1) — sie zielt speziell darauf ab, Menschen zu identifizieren, die anonymisierende Dienste nutzen. Sollte als eigener kleiner Unterpunkt oder eigenständiges Thema in einem künftigen Batch vertieft werden, da es direkt Blackstones eigene Tor-Empfehlung (Masterplan) berührt.

BSDC-P-KOM-2024-405
Relevanz 4A5
30.04.2024
Urteil in der Rechtssache C-470/21 (Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen)
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Recherche: DC
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Der EuGH erlaubt Mitgliedstaaten, Internetanbietern eine allgemeine und unterschiedslose Speicherpflicht für IP-Adressen zur Bekämpfung von Straftaten aller Art aufzuerlegen, sofern eine strikte Trennung von IP-Adressen und sonstigen personenbezogenen Daten gewährleistet ist.

Der EuGH hat seine bisherige strengere Linie gelockert: IP-Adressen dürfen künftig auch bei kleineren Straftaten pauschal gespeichert werden. Belegt NICHT, dass Deutschland eine solche Speicherpflicht bereits gesetzlich umgesetzt hat.

BSDC-J-KOM-2026-406
Relevanz 5A5
09.07.2026
Chatkontrolle: EU-Parlament verfehlt absolute Mehrheit gegen Verlängerung, verabschiedet geänderte Position
ZDFheute
Recherche: DC
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Am 9.7.2026 stimmte das EU-Parlament über die Chatkontrolle ab: 314 von 276 Gegenstimmen erreichten nicht die nötige absolute Mehrheit; Parlament verabschiedete Position mit Ausnahme für E2E-Verschlüsselung.

Chatkontrolle nicht gestoppt, sondern mit Ausnahme für verschlüsselte Chats weiterverhandelt. Belegt NICHT eine finale Verabschiedung.

BSDC-B-KOM-2025-407
Relevanz 3A5
ohne Datum
E-Mail-Verschlüsselung in der Praxis (PGP/OpenPGP vs. S/MIME, WKD/WKS)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Recherche: DC
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Das BSI empfiehlt S/MIME primär für Behörden/Unternehmen, OpenPGP eher privat, hebt automatisierten Schlüsselaustausch via WKD/WKS hervor.

Offizielle BSI-Empfehlung, kein gesetzlicher Zwang zur E-Mail-Verschlüsselung.

BSDC-P-KOM-2023-408
Relevanz 4A5
19.09.2023
Quantum Resistance and the Signal Protocol (PQXDH)
Signal Foundation
Recherche: DC
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Signal führt mit PQXDH ein Upgrade ein, das klassischen Diffie-Hellman-Austausch mit Post-Quanten-Verfahren CRYSTALS-Kyber kombiniert, schützt gegen 'Harvest now, decrypt later'.

Signal war erster großer Messenger mit Post-Quanten-Schutz. Herstellereigene Ankündigung, keine unabhängige Prüfung.

BSDC-P-KOM-2025-409
Relevanz 3A5
19.11.2025
Ratsdokument ST-15585-2025-INIT zur Chatkontrolle-Verordnung
Rat der Europäischen Union
Recherche: DC
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Offizielles Ratsdokument im Gesetzgebungsverfahren zur Chatkontrolle-Verordnung, Teil laufender Trilog-Verhandlungen.

Technisches Verhandlungsdokument, dient als Beleg für Verfahrensstand, nicht für inhaltliche Details.

BSDC-O-KOM-2025-444
Relevanz 3A2
05.12.2025
Commission fines X €120 million under the Digital Services Act
Europäische Kommission
Recherche: DC
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EU-Kommission verhängte erste DSA-Bußgeldentscheidung: 120 Mio. Euro gegen X wegen irreführendem Verifizierungs-Häkchen, unzugänglichem Werbearchiv, verweigertem Forscherzugang.

Erstes großes DSA-Bußgeld. Belegt NICHT Overblocking oder Moderationspraxis.

BSDC-B-KOM-2025-445
Relevanz 3A2
30.04.2026
DSA in Deutschland: Bundesnetzagentur zieht Bilanz für 2025
Bundesnetzagentur
Recherche: DC
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Über 2.000 Beschwerden 2025, 26 Aufsichtsverfahren; häufigste Themen Kontosperrungen und Content-Löschungen.

Behördenbilanz zu DSA-Beschwerden. Belegt NICHT wie viele Beschwerden berechtigt waren.

BSDC-O-KOM-2026-446
Relevanz 3A2
15.03.2026
Trusted Flagger Bericht zeigt Mängel bei Plattformen auf
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Recherche: DC
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vzbv-Bericht: ~50% der gemeldeten Inhalte entfernt, Plattformen reagieren oft langsam auf priorisierte Meldungen.

Zeigt Unterreaktion bei Trusted-Flagger-Meldungen, nicht Overblocking.

BSDC-P-KOM-2025-456
Relevanz 3F9
31.03.2025
Guideline zur Weiterentwicklung des Sozialkreditsystems (23 Maßnahmen)
Parteizentrale/Staatsrat China
Recherche: DC
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China erließ Richtlinie mit 23 Maßnahmen zur Ausweitung des Sozialkreditsystems auf Kommunen, Unternehmen, Individuen.

Ausweitung Sozialkreditsystem. Konkrete Auswirkungen auf Bürger nicht belegt.

BSDC-P-KOM-2025-462
Relevanz 3A5
21.02.2025
Apple can no longer offer Advanced Data Protection in the United Kingdom
Apple Inc.
Recherche: DC
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Apple stellte E2E-Verschlüsselung für iCloud-Backups für neue UK-Nutzer ein nach behördlicher Technical Capability Notice.

Apple verweigerte Hintertür, schaltete Funktion stattdessen ab. Wortlaut der Anordnung nicht öffentlich.