Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2022-003
in KraftRelevanz 3A1
28.07.2022
EDPB-EDPS Joint Opinion 04/2022 zum CSA-Verordnungsvorschlag
European Data Protection Board + European Data Protection Supervisor
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EDPB und EDPS kommen zum Schluss, dass der Vorschlag dazu führen würde, dass der Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch zur Regel statt zur Ausnahme würde. Offizielle Datenschutz-Aufsicht der EU selbst — stärkste institutionelle Kritik-Quelle, kein "Schwurbel".

Die offiziellen EU-Datenschutz-Wächter selbst sagen: Wenn das Gesetz so kommt, wird Nachrichten-Mitlesen zum Normalfall statt zur Ausnahme. Das ist keine Verschwörungstheorie, das steht in einem offiziellen EU-Dokument.

BSDC-P-KOM-2021-004
in KraftRelevanz 3A1
14.07.2021
Interim-Verordnung — Verordnung (EU) 2021/1232 (freiwilliges Scannen, Übergangsregelung)
Europäisches Parlament und Rat
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Regelt die *freiwillige* Erkennung von CSAM durch Kommunikationsdienste als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie — Vorläufer und rechtlicher Unterschied zur geplanten *verpflichtenden* Aufdeckungsanordnung im Hauptverfahren (BSDC-P-KOM-2022-001). Genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten Laien-Zusammenfassungen.

Das hier ist NICHT die Chatkontrolle. Das ist eine ältere, freiwillige Regel, die es Firmen erlaubt (nicht zwingt), selbst nach Missbrauchsbildern zu suchen. Wichtig, damit man beide nicht verwechselt.

BSDC-P-FND-1983-070
in KraftRelevanz 3F5, A1, B3
15.12.1983
BVerfG-Urteil "Volkszählungsurteil" — Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hergeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, gewährt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu bestimmen, ob und inwiefern persönliche Daten verwendet und preisgegeben werden. Beschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und aufgrund einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage zulässig.

Das ist die Geburtsurkunde des deutschen Datenschutzes: Ein Gericht hat schon 1983 entschieden, dass jeder selbst bestimmen darf, wer was über einen weiß — und dass der Staat das nur in engen Grenzen einschränken darf. Jede spätere Debatte über Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung usw. steht im Schatten dieses einen Urteils.

BSDC-S-FND-2011-077
in KraftRelevanz 3F4, A1, A5, B3
21.03.2012
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
"Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?" — Gutachten für das Bundesamt für Justiz
Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht, Kriminologische Abteilung, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht — im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz
Recherche: DC
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Die Vorratsdatenspeicherung hat laut dem Gutachten keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. Für den Untersuchungszeitraum 1987 bis 2010 kann der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote herangezogen werden — dieser Befund gilt insbesondere für Computerkriminalität und Internetkriminalität.

Das ist die wohl wichtigste Einzelquelle im gesamten Themenfeld "Wirkt Überwachung überhaupt?": Das eigene Justizministerium hat eine 271-seitige wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben — und das Ergebnis war, dass die ständig behauptete "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung nicht nachweisbar ist. Das ist kein Aktivisten-Papier, sondern eine im Regierungsauftrag erstellte Studie.

BSDC-S-FND-2016-079
in KraftRelevanz 3F4, A1, B3
27.04.2016
"Chilling Effects: Online Surveillance and Wikipedia Use" (Berkeley Technology Law Journal)
Jonathon W. Penney, Citizen Lab (University of Toronto) / Schulich School of Law
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Die Studie untersucht, wie der Traffic zu Wikipedia-Artikeln über privatsphäre-sensible Themen nach der öffentlichen Bekanntwerdung der NSA/PRISM-Überwachung im Juni 2013 zurückging — sie findet nicht nur einen statistisch signifikanten unmittelbaren Rückgang, sondern auch eine dauerhafte Veränderung im langfristigen Trend.

Das ist der wissenschaftliche Beleg für ein Kernargument von Blackstone: Überwachung verändert das Verhalten von Menschen, die nichts Illegales tun — sie lesen einfach weniger über bestimmte Themen aus Angst, verdächtig zu wirken. Das ist keine Vermutung, sondern mit echten Wikipedia-Zugriffszahlen belegt.

BSDC-J-KOM-2026-110
in KraftRelevanz 3A1
15.06.2026
"Chatkontrolle 2026: Stand, 228 zu 311 Votum" — umfassende Chronologie
Fachportal für IT-Sicherheit/Recht
Recherche: DC
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Stand Juni 2026 hat die EU die dauerhafte CSA-Verordnung nicht beschlossen. Der Rat einigte sich am 26. November 2025 auf eine gemeinsame Position ohne verpflichtende Aufdeckungsanordnungen; das Parlament lehnte am 26. März 2026 eine Verlängerung der befristeten Übergangsregelung mit 228 zu 311 Stimmen ab.

Zusammenfassend und aktuell: Es gibt weiterhin kein beschlossenes Gesetz — aber die Lage hat sich verschärft, weil sogar die bisherige freiwillige Zwischenlösung ausgelaufen ist, ohne dass ein Nachfolger steht.

BSDC-J-KOM-2026-111
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase" — vierter Trilog, 11.05.2026
netzpolitik.org, basierend auf Informationsfreiheits-Anfrage (Ratsdokumente WK-6982–2026, ST-9659–2026, ST-9835–2026)
Recherche: DC
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Am 11. Mai 2026 fand der vierte Trilog statt, ohne finale Einigung. Besonders weit liegen die Positionen bei der Aufdeckung auseinander: Der Rat fordert rein freiwillige Maßnahmen, das Parlament befürwortet als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.

Wichtige Korrektur eines verbreiteten Missverständnisses: Aktuell ist es das Parlament (nicht der Rat), das für eine — wenn auch eingeschränkte, richterlich kontrollierte — Aufdeckungsmöglichkeit eintritt, während der Rat nur freiwillige Maßnahmen will. Das dreht die öffentliche Wahrnehmung ("Rat will Überwachung, Parlament schützt") teilweise um und zeigt, wie wichtig es ist, bei jedem Update die aktuellen Fraktionspositionen zu prüfen statt alte Zuschreibungen fortzuschreiben.

BSDC-O-KOM-2026-112
in KraftRelevanz 3A1
13.05.2026
Patrick Breyer — Chatkontrolle-Verhandlungsdokumentation (laufend, mit Ratsdokumenten-Verzeichnis)
Patrick Breyer, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments (Piratenpartei), dokumentiert seit Jahren
Recherche: DC
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Vollständige Dokumentenliste aller Trilog-Etappen 2025/2026 inkl. exakter Ratsdokumentnummern (z. B. "Outcome of the trilogue on 11 May 2026 and next steps", 13.05.2026, Dok. 9139/26).

Diese Seite ist die beste bekannte Fundgrube für exakte Ratsdokumentnummern zu diesem Verfahren — wichtig für Blackstones Zitationsstandard. WICHTIG zur Einordnung: Breyer war selbst Abgeordneter mit klarer Anti-Chatkontrolle-Position — die Dokumentenliste selbst ist trotzdem eine verlässliche Fundstelle, seine Einordnungen daneben sollten aber als Meinung, nicht als neutrale Quelle gekennzeichnet werden.

BSDC-J-KOM-2026-113
in KraftRelevanz 3A1
30.06.2026
"Chatkontrolle vorerst gestoppt: Parlament hält die Linie, Rat plant den Umweg" — Ausgang des fünften Trilogs
Alexander Baumgärtner, Fachjournalist
Recherche: DC
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Der fünfte Trilog zur CSA-Verordnung endete am 29. Juni 2026 ohne Einigung — das EU-Parlament verteidigte seine Linie gegen anlasslose Chat-Scans. Rat und EVP arbeiten bereits an einem formal neuen, inhaltlich identischen Anlauf im Eilverfahren.

Aktuellster Stand zum Erfassungszeitpunkt: Fünf gescheiterte Trilog-Runden. Bemerkenswert und wichtig für Blackstones Function-Creep-Argument: Wenn eine Verhandlungsseite nach einer Niederlage plant, denselben Inhalt über ein anderes Verfahren (Eilverfahren) noch einmal einzubringen, ist das ein sehr konkretes Beispiel für den Function-Creep-Mechanismus, den der Masterplan beschreibt — hier nicht als abstrakte Sorge, sondern als dokumentiertes Verhalten.

BSDC-O-KOM-2026-114
in KraftRelevanz 3A1
02.07.2026
"Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Zombie zurückbringen" — Details zum geplanten Eilverfahren
netzpolitik.org, basierend auf internem Sitzungsprotokoll (JI-Referent*innen, 30.06.2026)
Recherche: DC
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Laut internem Protokoll wurde beim Trilog eine politische Einigung für große Teile des Texts erzielt; bei Audio-Inhalten bleiben Videos im Anwendungsbereich, Sprachnachrichten können gemeldet werden, unterliegen aber nicht der aktiven Aufdeckung, Anrufe sind ganz ausgenommen. Bei der Altersverifikation wollte der Rat eine Pflicht, das Parlament bestand auf "kann" — man rückte im Zuge eines Gesamtkompromisses davon ab, Altersverifikation explizit in den Risikominderungsmaßnahmen aufzuführen.

Sehr konkreter Blick in die Verhandlungsdetails, die sonst nicht öffentlich sind: Es geht nicht um "alles oder nichts", sondern um genaue Abstufungen (Anrufe raus, Sprachnachrichten teilweise drin, Videos drin). Für ein Blackstone-Update-Dossier extrem wertvoll, weil es zeigt, wie granular die eigentliche Debatte ist — viel komplexer als die Schlagzeilen vermuten lassen.

BSDC-P-KOM-2022-145
in KraftRelevanz 3A1
11.05.2022
"Kampf gegen Kindesmissbrauch: Kommission präsentiert Gesetzesvorschlag" — Original-Pressemitteilung mit Ausmaß-Zahlen
Europäische Kommission
Recherche: DC
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Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, bei hoher Dunkelziffer; laut Internet Watch Foundation stieg die Zahl bestätigter Fälle 2021 gegenüber dem Vorjahr um 64%.

Das ist die Zahlenbasis, auf der die gesamte Verordnung aufbaut — wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Das zugrundeliegende Problem ist real und riesig, das rechtfertigt die Kritik an der gewählten Lösung nicht automatisch, macht aber verständlich, warum die Verordnung überhaupt vorgeschlagen wurde. Ohne diese Zahl wirkt jede Kritik an der Chatkontrolle unvollständig.

BSDC-B-KOM-2023-146
in KraftRelevanz 3A1
01.03.2023
Bundestags-Anhörung zur Chatkontrolle, 01.03.2023 — Stellungnahme Kinderschutzbund (differenzierte Position)
Deutscher Bundestag, Digitalausschuss — Zitat Joachim Türk, Kinderschutzbund Bundesverband
Recherche: DC
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Joachim Türk vom Kinderschutzbund betonte 2023, die Verordnung habe bei aller Kritik auch gute Seiten — er unterstütze etwa die Einrichtung einer europäischen Behörde. Fatal wäre es, wenn das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder mangels Scans nicht weiter bearbeitet würde. Gleichzeitig betonte er: Auch Kinder hätten ein Recht auf vertrauliche Kommunikation — "Diese Überzeugung macht es uns unmöglich, die anlasslose Chatkontrolle als Option zu akzeptieren."

Das ist die differenzierteste, fairste Stimme im ganzen Dossier: Eine Kinderschutzorganisation, die das Grundanliegen ernst nimmt (Dunkelfeld bekämpfen, neue EU-Behörde begrüßen) und TROTZDEM die anlasslose Variante ablehnt — weil auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Zeigt: Es ist keine einfache Zwei-Lager-Debatte "Kinderschutz vs. Privatsphäre", sondern Kinderschutz-Experten selbst sehen beide Werte als vereinbar mit Kritik an der konkreten Umsetzung.

BSDC-J-KOM-2025-147
in KraftRelevanz 3A1
06.10.2025
"EU-Überwachungsgesetz: Kinderschutzbund stellt sich gegen Chatkontrolle" — aktualisierte, klarere Ablehnung 2025
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle mittlerweile ab, "weil sie tief in die Privatsphäre aller eingreifen würde – auch in die von Kindern"; laut dem Verband setze das Vorhaben an der falschen Stelle an, da Darstellungen sexualisierter Gewalt in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht würden.

Wichtige Entwicklung gegenüber 2023: Die Position ist klarer geworden — inzwischen explizite Ablehnung, nicht nur Bedenken. Neues, sehr konkretes Sachargument dazu: Das Hauptproblem (Verbreitung von Missbrauchsmaterial) spielt sich laut Kinderschutzbund technisch woanders ab (File-Hosting) als dort, wo die Chatkontrolle ansetzt (private Messenger) — ein Effektivitäts-Einwand, nicht nur ein Grundrechte-Einwand.

BSDC-B-KOM-2022-148
in KraftRelevanz 3A1
ohne Datum
laufend aktualisiert, ursprünglich 2022
BfDI-Fachseite zur Chatkontrolle — Position der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Recherche: DC
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Das Ziel, die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen — jedoch schießt der EU-Gesetzgeber mit seinem Vorschlag deutlich über das verfolgte Ziel hinaus, da die Chatkontrolle kaum Schutz für Kinder biete, aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation wäre.

Die deutsche Datenschutzbehörde selbst formuliert hier das Grundmuster der differenzierten Kritik: Ziel richtig, Mittel unverhältnismäßig. Wichtig als Formulierungsvorlage für Blackstones eigene Position — nicht "Kinderschutz ist vorgeschoben", sondern "das Ziel ist legitim, das Werkzeug ist trotzdem falsch".

BSDC-J-KOM-2025-149
in KraftRelevanz 2A1
07.10.2025
"Chatkontrolle in der EU: Kinderschutzbund und Branchenverbände sind ebenfalls dagegen" — Übersicht der Gegner-Koalition
Fachjournalistischer Bericht
Recherche: DC
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Auch der Branchenverband Bitkom hat sich klar gegen die Chatkontrolle gestemmt. Zudem hatten Messenger-Anbieter wie Signal, Threema und WhatsApp bereits scharfe Kritik geübt. Blickt man auf Zivilgesellschaft und Wirtschaft, gibt es viele Gegner.

Zeigt die Breite der Ablehnungs-Koalition über Privacy-Kreise hinaus: Wirtschaftsverbände, Messenger-Anbieter und Kinderschutzorganisationen sind sich in diesem Fall einig — ein seltenes, aber wichtiges Signal, dass es sich nicht um eine reine "Aktivisten vs. Politik"-Frage handelt.

BSDC-B-FND-2026-183
in KraftRelevanz 3F1, F9, A1, Masterplan
11.12.2025
"A brave year for digital sovereignty: Nextcloud 2025 Wrap-Up" — offizieller Jahresrückblick mit institutionellen Referenzen
Nextcloud GmbH
Recherche: DC
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Île-de-France bietet 550.000 Studierenden und Mitarbeitenden eine souveräne Cloud-Kollaborationsplattform; das österreichische Wirtschaftsministerium und das österreichische Bundesministerium nutzen Nextcloud für sichere, souveräne Zusammenarbeit. Im selben Rückblick verlinkt Nextcloud einen eigenen Blogbeitrag mit dem Titel "The proposed EU Chat Control law is a threat to our democracy."

Sehr konkreter Beleg für "digitale Souveränität" in der Praxis, nicht nur als Konzept: Eine einzelne französische Region setzt Nextcloud für über eine halbe Million Menschen ein. Bemerkenswert und direkt relevant für Blackstone: Nextcloud selbst positioniert sich öffentlich gegen die Chatkontrolle (Dossier A1) — das Unternehmen ist also nicht nur ein neutrales Tool, sondern selbst ein Akteur in der Debatte, die Blackstone dokumentiert.

BSDC-B-KOM-2026-302
in KraftRelevanz 3A1
21.07.2026
BKA-Pressemitteilung — Bundeslagebild Sexualdelikte 2025, BKA-Präsident zur Regelungslücke
Bundesministerium des Innern / BKA, Zitat BKA-Präsident Holger Münch
Recherche: DC
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BKA-Präsident Holger Münch: "Das NCMEC hat dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise in 2025 übermittelt. Durch die seit Anfang April 2026 gültige Regelungslage ist nun eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder-/jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming in der EU entstanden. Die aktuellen Bestrebungen der EU, diese Lücke zu schließen, begrüßen wir ausdrücklich." Zudem wird gefordert, bis zum erneuten Auslaufen der geplanten Interimslösung im April 2028 eine dauerhafte Regelung zu schaffen.

Direkte Bestätigung und Konkretisierung der bereits in Batch 27 dokumentierten Regelungslücke: Der BKA-Präsident selbst bestätigt jetzt öffentlich, dass die im April 2026 ausgelaufene freiwillige Scan-Regelung (siehe A1) zu einer realen Erkennungslücke geführt hat — mit einer sehr konkreten Zahl (100.000 Hinweise vom US-amerikanischen NCMEC allein 2025). Wichtig für Ausgewogenheit: Das ist eine legitime, sicherheitsbehördliche Perspektive auf die Folgen der Chatkontrolle-Verzögerung — passt zum bereits in Batch 33 dokumentierten Prinzip "Ziel richtig, Mittel-Debatte berechtigt".

BSDC-B-KOM-2026-303
in KraftRelevanz 3A1
21.07.2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BKA-Bundeslagebild 2025 — Fallzahlen und Online-Anteil im Detail
Bundeskriminalamt
Recherche: DC
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2025 wurden 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs bei Kindern registriert (2024: 16.354) sowie 1.239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1.191) — insgesamt 20.051 Minderjährige als Opfer, gegenüber 19.344 im Vorjahr. Online begangene Delikte ("Hands-Off-Straftaten") machen mittlerweile mehr als ein Viertel aller Fälle aus, mit neuen Höchstwerten bei jugendpornografischen Inhalten.

Aktualisierte, sehr konkrete Zahlenbasis zum Ausmaß des Grundproblems, das der gesamten A1-Debatte zugrunde liegt (ergänzt die 2022er-Zahlen aus Batch 33) — mehr als ein Viertel der Fälle spielt sich mittlerweile online ab, mit weiter steigender Tendenz. Wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Diese Zahlen sind real und sollten nicht kleingeredet werden, auch wenn die Kritik an der konkreten Chatkontrolle-Ausgestaltung berechtigt bleibt.

BSDC-J-KOM-2026-304
in KraftRelevanz 3A1, B3
22.07.2026
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus — kritische Einordnung der Dunkelziffer
Berichterstattung mit Zitat der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus
Recherche: DC
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Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus betont, dass das Lagebild das tatsächliche Ausmaß der Gewalt im Netz nicht annähernd abbilde — es zeige nur das Hellfeld der angezeigten Fälle. Gleichzeitig fordert Bundesinnenminister Dobrindt in diesem Kontext explizit auch die IP-Adressenspeicherung (Dossier B3) als Instrument zur Täteridentifizierung.

Wichtige Verbindung zwischen zwei Blackstone-Dossiers: Die Bundesregierung nutzt die Kindesmissbrauchs-Statistik nicht nur zur Begründung der Chatkontrolle (A1), sondern explizit auch zur Begründung der IP-Adressspeicherung (B3) — beide Dossiers hängen also politisch-argumentativ zusammen, nicht nur thematisch. Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte selbst warnt zudem vor einer Verharmlosung durch das Hellfeld-Dunkelfeld-Verhältnis — ein Fakt, der ernst genommen werden sollte, ohne dass daraus automatisch jede vorgeschlagene Gegenmaßnahme gerechtfertigt wird.

BSDC-B-KOM-2026-305
in KraftRelevanz 2A1
22.07.2026
Rückgang bei Kinderpornografie-Inhalten, Anstieg bei Jugendpornografie — differenzierte Trendanalyse
Schwäbische Zeitung, mit Bezug auf BKA-Bundeslagebild
Recherche: DC
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Straftaten mit kinderpornografischen Inhalten gingen 2025 leicht auf 41.677 Fälle zurück (-2,7%), während Delikte mit jugendpornografischen Inhalten einen neuen Höchstwert erreichten. Rund jede dritte tatverdächtige Person im Bereich sexueller Gewalt gegen Kinder war selbst unter 18 Jahre alt.

Wichtige Differenzierung für Blackstones Präzisionsanspruch: Nicht alle Deliktbereiche entwickeln sich gleich — ein Rückgang bei einer Kategorie steht einem Anstieg bei einer anderen gegenüber. Der hohe Anteil minderjähriger Tatverdächtiger (jeder dritte Fall) ist zudem ein Aspekt, der in vereinfachten öffentlichen Debatten oft fehlt und für ein differenziertes Blackstone-Dossier wichtig wäre — die Täterstruktur ist komplexer als das Bild "erwachsene Kriminelle vs. unschuldige Kinder".

BSDC-P-KOM-2026-306
in KraftRelevanz 3A1
28.07.2026
Verordnung (EU) 2026/1881 — Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle bis 2028, in Kraft getreten
Tichys Einblick, mit Bezug auf Amtsblatt der Europäischen Union (Meinungsmedium — Fakten zur Verordnung selbst unabhängig prüfbar, siehe Einordnung unten)
Recherche: DC
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Am 28. Juli 2026 ist im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2026/1881 erschienen, drei Tage später in Kraft getreten und bis zum 3. April 2028 befristet. Anbieter wie Google, Microsoft oder Meta dürfen damit weiterhin freiwillig unverschlüsselte private Nachrichten und E-Mails automatisiert nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen. Dies ist die dritte Auflage eines Textes, der ursprünglich 2021 als befristete Ausnahme gedacht war.

Wichtigste Status-Änderung: Die in Batch 27 dokumentierte Regelungslücke ist jetzt geschlossen — durch eine erneute Verlängerung der freiwilligen (nicht verpflichtenden) Regelung bis April 2028. Wichtig für Statuskennzeichnung: A1 sollte jetzt als ✅ (freiwillige Zwischenregelung in Kraft) UND 🔶 (dauerhafte CSA-Verordnung weiter im Trilog) gleichzeitig geführt werden — beide Ebenen existieren parallel.

BSDC-B-KOM-2026-307
in KraftRelevanz 3A1
07.08.2026
Erste offizielle Wirksamkeits-Evaluation der freiwilligen Chatkontrolle — Trefferquote 7,7 Milliardstel
Bezug auf offizielle EU-Evaluation, Berichterstattung Tichys Einblick — **Zahl unabhängig verifizieren, bevor sie prominent zitiert wird, da Herkunfts-Studie hier nicht direkt verlinkt ist**
Recherche: DC
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Eine Evaluation der bisherigen freiwilligen Chatkontrolle ergab eine "Trefferquote" von lediglich etwa 7,7 Milliardstel aller gescannten Nachrichten — dies, obwohl das Europäische Parlament die Verlängerung zuvor zweimal abgelehnt hatte, bevor sie letztlich per Eilverfahren durchgesetzt wurde.

Das wäre, falls verifizierbar, die bislang wichtigste Einzelzahl im gesamten A1-Dossier: Eine Trefferquote von 7,7 Milliardstel würde bedeuten, dass von einer Milliarde gescannter Nachrichten im Schnitt nur etwa 7-8 tatsächlich relevant waren — eine extrem geringe Präzision im Verhältnis zur Menge der durchsuchten privaten Kommunikation. Wichtiger Vorbehalt: Diese Zahl stammt aus einem klar meinungsorientierten Medium (Tichys Einblick) ohne direkten Link zur Original-Evaluationsstudie. Bevor sie in einem Blackstone-Artikel prominent verwendet wird, MUSS die zugrundeliegende offizielle EU-Evaluation identifiziert und die Zahl dort direkt verifiziert werden — sonst bestünde das Risiko, eine möglicherweise verzerrte oder falsch wiedergegebene Zahl zu übernehmen. Dies widerspräche Blackstones Kernprinzip der Quellenpräzision.

BSDC-B-KOM-2026-308
in KraftRelevanz 3A1
09.07.2026
Details zum Eilverfahren — Abstimmungsergebnis 314:276, Metsola-Rolle
Thomas Krampe (Fachblog, IT-Recht-Bezug)
Recherche: DC
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Am 9. Juli stimmte das EU-Parlament über die Chatkontrolle ab, zwei Tage nachdem es mit 314 zu 276 Stimmen ein Eilverfahren dafür durchgewunken hatte. Wichtige Klarstellung: Die am meisten gefürchtete Frage — verpflichtendes Client-Side-Scanning — ist Stand jetzt NICHT Teil des aktuellen Entwurfs; der Rat hat diese Passage bereits im November 2025 aus seiner Position gestrichen. Schlagzeilen wie "Chatkontrolle killt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" geben den aktuellen Verhandlungsstand nicht korrekt wieder.

Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzisionsanspruch: Die dramatischste, meistgefürchtete Variante (verpflichtendes Scannen auf dem Gerät) steht laut dieser Analyse aktuell NICHT zur Debatte — auch wenn das in vielen reißerischen Schlagzeilen anders klingt. Für A1 wichtig: Bei jeder Verwendung des Begriffs "Chatkontrolle" präzise zwischen der jetzt in Kraft getretenen freiwilligen Regelung und der weiterhin verhandelten, aber entschärften dauerhaften Verordnung unterscheiden.

BSDC-J-KOM-2026-309
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase" — vorläufige Einigung zur Verschlüsselungsfrage (Ende Mai/Juni 2026)
Fachportal, mit Bezug auf netzpolitik.org-Leaks vom 21. Mai und 10. Juni 2026
Recherche: DC
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Die Institutionen haben sich laut geleakten Verhandlungsprotokollen "vorläufig" darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen — kein Client-Side-Scanning. Verbleibende Streitpunkte: Müssen Anbieter scannen oder dürfen sie nur? Und: Nur Inhalte Verdächtiger oder generell aller Nutzer?

Bestätigt und präzisiert die Entschärfung der Verschlüsselungsfrage aus der vorherigen Quelle mit einem konkreten Datum (Mai/Juni 2026). Die verbliebene Debatte ist trotzdem noch bedeutsam — der Unterschied zwischen "generell alle" und "nur Verdächtige" ist der Kern der Generalverdacht-Frage, die Blackstones Kritik weiterhin berechtigt trägt.

BSDC-B-KOM-2025-311
in KraftRelevanz 3A1
17.12.2025
"Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind" — Original-Berichterstattung zum EU-Kommissionsbericht
netzpolitik.org, mit direktem Bezug auf den offiziellen EU-Kommissionsbericht (zuständig: EU-Innenkommissar Magnus Brunner)
Recherche: DC
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Die EU-Kommission ist gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen, veröffentlichte den fälligen Bericht aber erst mit vier Monaten Verspätung. Der Bericht selbst räumt eine "Unzulänglichkeit der Daten" ein, stuft die Massenüberwachung aber trotzdem als verhältnismäßig ein — die Berichte der Mitgliedstaaten würden weiterhin auf "unvollständigen und fragmentierten" Daten beruhen. Bereits 2023 war ein erster Versuch an denselben Datenproblemen gescheitert.

Das ist die Original-Primärquelle für die Trefferquoten-Zahl aus Batch 74 — ein echter, offizieller (wenn auch verspäteter) EU-Kommissionsbericht, nicht nur eine Meinungsmedium-Behauptung. Wichtige Nuance: Der Bericht selbst räumt Datenprobleme ein, kommt aber TROTZDEM zum Schluss "verhältnismäßig" — ein logischer Widerspruch, den auch die Kommission selbst nicht auflösen kann. Die Kommission wollte laut netzpolitik.org zudem keine weiteren Fragen dazu beantworten.