Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2026-308
in KraftRelevanz 3A1
09.07.2026
Details zum Eilverfahren — Abstimmungsergebnis 314:276, Metsola-Rolle
Thomas Krampe (Fachblog, IT-Recht-Bezug)
Recherche: DC
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Am 9. Juli stimmte das EU-Parlament über die Chatkontrolle ab, zwei Tage nachdem es mit 314 zu 276 Stimmen ein Eilverfahren dafür durchgewunken hatte. Wichtige Klarstellung: Die am meisten gefürchtete Frage — verpflichtendes Client-Side-Scanning — ist Stand jetzt NICHT Teil des aktuellen Entwurfs; der Rat hat diese Passage bereits im November 2025 aus seiner Position gestrichen. Schlagzeilen wie "Chatkontrolle killt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" geben den aktuellen Verhandlungsstand nicht korrekt wieder.

Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzisionsanspruch: Die dramatischste, meistgefürchtete Variante (verpflichtendes Scannen auf dem Gerät) steht laut dieser Analyse aktuell NICHT zur Debatte — auch wenn das in vielen reißerischen Schlagzeilen anders klingt. Für A1 wichtig: Bei jeder Verwendung des Begriffs "Chatkontrolle" präzise zwischen der jetzt in Kraft getretenen freiwilligen Regelung und der weiterhin verhandelten, aber entschärften dauerhaften Verordnung unterscheiden.

BSDC-J-KOM-2026-309
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase" — vorläufige Einigung zur Verschlüsselungsfrage (Ende Mai/Juni 2026)
Fachportal, mit Bezug auf netzpolitik.org-Leaks vom 21. Mai und 10. Juni 2026
Recherche: DC
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Die Institutionen haben sich laut geleakten Verhandlungsprotokollen "vorläufig" darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen — kein Client-Side-Scanning. Verbleibende Streitpunkte: Müssen Anbieter scannen oder dürfen sie nur? Und: Nur Inhalte Verdächtiger oder generell aller Nutzer?

Bestätigt und präzisiert die Entschärfung der Verschlüsselungsfrage aus der vorherigen Quelle mit einem konkreten Datum (Mai/Juni 2026). Die verbliebene Debatte ist trotzdem noch bedeutsam — der Unterschied zwischen "generell alle" und "nur Verdächtige" ist der Kern der Generalverdacht-Frage, die Blackstones Kritik weiterhin berechtigt trägt.

BSDC-J-KOM-2026-310
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1
02.07.2026
Trilog-Sommerpause, nächster Termin 29. September 2026, deutsche Verhandlungsposition
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der nächste politische Trilog ist für den 29. September 2026 vorgesehen — der Vorsitz ist zwischenzeitlich von Zypern auf Irland übergegangen. Deutschlands Position: nicht grundsätzlich gegen verpflichtende Chatkontrolle, "solange sie eine ergänzende Maßnahme zu freiwilligen Durchsuchungen darstellt" — der Umfang der freiwilligen Chatkontrolle solle "nicht eingeschränkt werden".

Wichtiges konkretes Datum für die Redaktionsplanung: 29. September 2026 ist der nächste bekannte Verhandlungstermin — sollte in den Blackstone-Redaktionskalender als Beobachtungspunkt aufgenommen werden. Zusätzlich wichtig: Deutschlands offizielle Verhandlungsposition ist differenzierter als oft dargestellt — nicht kategorische Ablehnung von verpflichtenden Elementen, sondern eine "Ergänzung statt Ersatz"-Position.

BSDC-B-KOM-2025-311
in KraftRelevanz 3A1
17.12.2025
"Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind" — Original-Berichterstattung zum EU-Kommissionsbericht
netzpolitik.org, mit direktem Bezug auf den offiziellen EU-Kommissionsbericht (zuständig: EU-Innenkommissar Magnus Brunner)
Recherche: DC
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Die EU-Kommission ist gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen, veröffentlichte den fälligen Bericht aber erst mit vier Monaten Verspätung. Der Bericht selbst räumt eine "Unzulänglichkeit der Daten" ein, stuft die Massenüberwachung aber trotzdem als verhältnismäßig ein — die Berichte der Mitgliedstaaten würden weiterhin auf "unvollständigen und fragmentierten" Daten beruhen. Bereits 2023 war ein erster Versuch an denselben Datenproblemen gescheitert.

Das ist die Original-Primärquelle für die Trefferquoten-Zahl aus Batch 74 — ein echter, offizieller (wenn auch verspäteter) EU-Kommissionsbericht, nicht nur eine Meinungsmedium-Behauptung. Wichtige Nuance: Der Bericht selbst räumt Datenprobleme ein, kommt aber TROTZDEM zum Schluss "verhältnismäßig" — ein logischer Widerspruch, den auch die Kommission selbst nicht auflösen kann. Die Kommission wollte laut netzpolitik.org zudem keine weiteren Fragen dazu beantworten.

BSDC-O-KOM-2026-312
in KraftRelevanz 3A1
09.07.2026
Digitale Gesellschaft e.V. — exakte Prozentzahlen der Trefferquote (weltweit vs. EU)
Digitale Gesellschaft e.V. (Digitalrechte-NGO)
Recherche: DC
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Insgesamt sei nur 0,000002735% der weltweit gescannten Nachrichten illegales Material, in der EU sogar nur 0,00000077% — die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat.

Präzisere Version der "7,7 Milliardstel"-Zahl mit exaktem Dezimalwert und wichtigem Zusatz: In der EU ist die Quote sogar noch niedriger als weltweit (0,00000077% vs. 0,000002735%). Diese Version ist besser zitierfähig, da die exakten Zahlen genannt werden, statt einer gerundeten Umschreibung.

BSDC-O-KOM-2023-313
in KraftRelevanz 3A1
20.12.2023
Patrick Breyer — 75%-Zahl zu irrelevanten Bildern, direktes Johansson-Zitat
netzpolitik.org, Zitat Patrick Breyer (MdEP, Piratenpartei)
Recherche: DC
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Breyer zitiert eine Aussage der damaligen EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vor den EU-Innenministern: "Nur mit jedem vierten ausgeleiteten Privatfoto oder -video kann die Polizei überhaupt etwas anfangen, zu 75% gelangen durch die Chatkontrolle strafrechtlich völlig irrelevante private und intime Bilder und Videos in Hände von Mitarbeitern, bei denen sie nicht sicher sind."

Möglicherweise noch eindrücklicher als die 7,7-Milliardstel-Zahl: Wenn dieses Zitat korrekt ist, hätte die zuständige EU-Kommissarin selbst eingeräumt, dass drei von vier ausgeleiteten privaten Bildern für die Polizei irrelevant sind — private, intime Aufnahmen landen dann bei Content-Moderatoren, ohne dass Sicherheit über deren Umgang damit besteht. Wichtig: Dies ist ein Zitat, das von einem Kritiker (Breyer) wiedergegeben wird — für höchste Präzision sollte nach Möglichkeit die Original-Quelle des Johansson-Zitats (Protokoll der Innenminister-Sitzung) noch verifiziert werden, bevor es ohne Einschränkung übernommen wird.

BSDC-B-KOM-2026-314
in KraftRelevanz 3A1, F4
09.07.2026
BKA-Stellungnahme — kein Einbruch bei Verdachtsmeldungen nach Auslaufen der Regelung
Bundeskriminalamt, zitiert via Digitale Gesellschaft e.V. / netzpolitik.org
Recherche: DC
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Anders als vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung teilweise behauptet, sind die Meldungen von Verdachtsfällen an das BKA nicht eingebrochen. Das BKA erklärte gegenüber netzpolitik.org: "Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden."

Wichtiger Kontrastpunkt zu Batch 73 (BKA-Präsident Münch warnte dort vor einer "Lücke bei Erkennung und Meldung"): Diese Quelle zeigt eine differenziertere, möglicherweise sogar leicht widersprüchliche Aussage derselben Behörde — konkret nachweisbar sei der befürchtete Einbruch bisher nicht. Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig: Beide BKA-Aussagen sollten nebeneinander dargestellt werden (allgemeine Warnung vor Lücke vs. konkret keine nachweisbare Auswirkung auf Meldezahlen) — das zeigt eine Behörde, die zwischen genereller Sorge und tatsächlich messbaren Daten unterscheidet, was für Blackstones Wirksamkeits-Debatte (F4) sehr wertvoll ist.

BSDC-B-KOM-2026-315
in KraftRelevanz 2A1
10.07.2026
Rechtlicher Ausblick — Deckungslücke April-Juli 2026, Auswirkungen für Anbieter (Kanzleianalyse)
LL-Hub (Rechtskanzlei-Fachportal)
Recherche: DC
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Für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen der alten Regelung im April 2026 und der Wiederherstellung im Juli 2026 gilt: Anbieter, die weiterhin scannten, taten dies OHNE EU-rechtliche Ausnahmegenehmigung — für diesen Zeitraum bestehen fortbestehende Datenschutzrisiken, die durch die spätere Entscheidung NICHT rückwirkend geheilt werden. Für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste ändert die Entscheidung nichts — die Zwischenregelung schließt verschlüsselte Kommunikation nun sogar ausdrücklich aus.

Wichtiger juristischer Detailpunkt: Es gibt eine rechtliche "Grauzone-Periode" (April-Juli 2026), in der Anbieter, die weiterscannten, dies ohne gültige Rechtsgrundlage taten — mit potenziell fortbestehenden rechtlichen Konsequenzen. Für Blackstone relevant als Beispiel, wie unübersichtlich und rechtlich riskant solche Übergangsphasen für alle Beteiligten sein können — auch für die Anbieter selbst, nicht nur für Nutzer.

BSDC-J-KOM-2024-316
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
ComputerBase — unabhängige Zweitquelle zum Johansson-Zitat, mit internationalen Vergleichszahlen
ComputerBase (unabhängiges deutsches Tech-Fachmedium, redaktionell getrennt von netzpolitik.org/Breyer)
Recherche: DC
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EU-Kommissarin Ylva Johansson musste in einer Runde der EU-Innenminister einräumen, dass die Quote der Falschmeldungen bei rund 75 Prozent liegen würde. Bei rund zehn Milliarden Nachrichten, die täglich in der EU verschickt werden, müssten schon bei einer Meldequote von nur 0,001 Prozent täglich 100.000 Nachrichten überprüft werden.

Der offene Verifikationspunkt aus Batch 75 ist damit erfüllt: Ein zweites, von Breyer und netzpolitik.org unabhängiges Fachmedium bestätigt dasselbe Zitat — die 75%-Falschmeldequote kann jetzt als belastbarer Fakt gelten, nicht nur als Kritiker-Wiedergabe. Zusätzlich eine sehr konkrete Verhältniszahl: Selbst bei einer winzigen Trefferquote von 0,001% wären täglich 100.000 Nachrichten zu prüfen — ein anschauliches Beispiel für die Skalierungsproblematik bei Massenüberwachung.

BSDC-B-KOM-2024-317
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
Internationale Vergleichszahlen — Irland (9,7% verwertbar) und Schweiz (80% irrelevant)
ComputerBase, mit Bezug auf irische und Schweizer Polizeibehörden
Recherche: DC
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Die irische Polizei kommt nach eigenen Angaben zu einem noch ernüchternderen Ergebnis: Lediglich 9,7 Prozent aller NCMEC-Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 seien für sie verwertbar gewesen — also 90,3% unbrauchbar. Bei der Schweizer Polizei waren im gleichen Zeitraum rund 80 Prozent der Meldungen irrelevant.

Sehr wichtiger Fund — diese Zahlen sind sogar noch dramatischer als die EU-Kommissions-eigenen Zahlen und stammen direkt von operativen Polizeibehörden zweier verschiedener Länder: Irland (90,3% unbrauchbar) und die Schweiz (80% irrelevant) bestätigen unabhängig voneinander ein sehr ähnliches Muster wie die EU-weiten Zahlen. Das ist ein außergewöhnlich gut abgesichertes Wirksamkeits-Argument für A1 — drei unabhängige Quellen (EU-Kommission, irische Polizei, Schweizer Polizei) kommen zu vergleichbaren Ergebnissen.

BSDC-J-KOM-2023-318
in KraftRelevanz 2A1
10.02.2023
netzpolitik.org — Faktencheck zu Johansson-Aussagen im SPIEGEL-Interview
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der Artikel bezeichnet sich selbst als "Faktencheck" zu einem SPIEGEL-Interview mit Johansson und wirft ihr vor, "drei Mal die Unwahrheit" zu sagen und "mindestens sieben Mal irreführende Aussagen" zu verbreiten.

Wichtig zur Einordnung der Gesamtdebatte: Es gibt eine dokumentierte Geschichte wiederholter Kritik an der Kommunikation der zuständigen Kommissarin durch ein Fachmedium mit Faktencheck-Anspruch. Für Blackstone WICHTIG: Diese Quelle selbst ist erkennbar kritisch positioniert (netzpolitik.org vertritt klar eine Anti-Chatkontrolle-Linie) — der reine Fakt "es gab wiederholte Faktenchecks mit kritischem Ergebnis" ist verwendbar, die reißerische Formulierung "führt in die Irre" sollte aber nicht unreflektiert als Blackstones eigene Einschätzung übernommen werden.

BSDC-B-KOM-2024-319
in KraftRelevanz 2A1
30.11.2024
Wikipedia — Johanssons Amtszeit-Ende, Nachfolge durch Magnus Brunner
Wikipedia
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Ylva Johansson war vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2024 EU-Kommissarin für Inneres, ihr folgte Magnus Brunner nach.

Wichtiger Personalwechsel-Fakt für die zeitliche Einordnung: Die zitierten Johansson-Aussagen (75%-Quote) stammen aus ihrer Amtszeit bis Ende 2024 — seit Dezember 2024 ist mit Magnus Brunner (bereits in Batch 27 als aktuell zuständig erwähnt) eine neue Person für das Dossier verantwortlich. Für Blackstone-Artikel wichtig, bei Zitaten das jeweilige Amtsdatum korrekt zuzuordnen, um keine veraltete Personalzuordnung zu verwenden.