Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-KOM-2022-036 ✅ in KraftRelevanz 3A2 | 19.10.2022 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Verordnung, seit 17. Februar 2024 für alle Unternehmen rechtskräftig; Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt für digitale Dienste mit klaren Verpflichtungen für Diensteanbieter, um Sicherheit und Rechte der Online-Nutzer zu stärken. | Das ist das zentrale EU-Gesetz für alles, was online läuft — Plattformen, Marktplätze, soziale Netzwerke. Es ist vollständig in Kraft, keine Zukunftsmusik. |
| BSDC-P-KOM-2022-037 ✅ in KraftRelevanz 3A2 | 12.03.2024 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | DSA Art. 34 (Risikobewertung) und Art. 35 (Risikominderung) — Volltext Verordnungstext (Fachportal-Spiegelung des EUR-Lex-Originals) Recherche: DC Quelle öffnen → | Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten, darunter Auswirkungen auf die Grundrechte aus der Charta — Meinungsfreiheit, Datenschutz, Privatleben — und dokumentieren dies mindestens drei Jahre. Die daraus folgenden Risikominderungsmaßnahmen müssen angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein. | Das ist der Kern der "Overblocking"-Debatte: Große Plattformen müssen selbst einschätzen, was "riskant" ist, und dagegen vorgehen. Die Begriffe sind bewusst weit gefasst — das Gesetz selbst schreibt keine Löschlisten vor, aber es zwingt Plattformen, im Zweifel eher mehr als weniger zu entfernen, um Sanktionen zu vermeiden. |
| BSDC-P-KOM-2023-291 ✅ in KraftRelevanz 3A2, F6 | 07.09.2023 | EuGH-Urteil C-252/21 — Meta darf sich nicht auf "berechtigtes Interesse" für personalisierte Werbung berufen ePrivacy Blog (Fachportal), mit Bezug auf EuGH-Urteil Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EuGH stellte klar: Auch wenn ein soziales Netzwerk wie Facebook kostenlos ist, kann ein Nutzer vernünftigerweise nicht damit rechnen, dass der Betreiber seine personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung ohne Einwilligung verarbeitet. Die Interessen des Nutzers überwiegen gegenüber dem Interesse des Betreibers an werbefinanzierter Personalisierung. | Das ist die eigentliche rechtliche Ursache für die gesamte Entwicklung: Ein EuGH-Urteil von 2023 hat Metas bisherige Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung ("berechtigtes Interesse" statt Einwilligung) für unzureichend erklärt — die aktuellen Zusagen aus 2025/2026 sind direkte Folgen dieses Urteils, nicht eine freiwillige unternehmerische Entscheidung. Wichtiger Präzedenzfall auch für andere werbefinanzierte Plattformen. |