Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-KOM-2022-040
in KraftRelevanz 3A3
ohne Datum
laufend aktualisiert
DSA Art. 22 (Trusted Flagger) — Volltext und Bundesnetzagentur-Erläuterung
Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Trusted Flagger sind Organisationen mit besonderer Sachkenntnis im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte, die vom Digital Services Coordinator zertifiziert werden; wichtig: Trusted Flagger besitzen keinen "Löschknopf" — die Entscheidung über Entfernung verbleibt beim Diensteanbieter, der die Meldung erhält.

Wichtigste Präzisierung: Trusted Flagger löschen nichts selbst. Sie melden nur — mit Vorrang. Die Plattform entscheidet am Ende. Das ist ein wichtiger Unterschied zur oft kursierenden Vorstellung, sie könnten direkt Inhalte entfernen.

BSDC-B-KOM-2025-041
in KraftRelevanz 3A3
02.06.2025
Bundesnetzagentur zertifiziert weitere Trusted Flagger (Pressemitteilung)
Bundesnetzagentur
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Zertifiziert wurden Bundesverband Onlinehandel e.V. (Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz), HateAid gGmbH (Schwerpunkt digitale Gewalt) und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.; zugelassene Trusted Flagger sind verpflichtet, einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Erster Trusted Flagger überhaupt war laut Wikipedia-Zusammenfassung die Meldestelle Respect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg, anerkannt am 1. Oktober 2024.

Das sind die konkreten, namentlich bekannten Organisationen, die in Deutschland aktuell diesen Status haben — keine anonyme Behörde, sondern vier namentlich bekannte, überprüfbare Stellen mit Berichtspflicht.

BSDC-B-IDN-2024-042
in KraftRelevanz 3A3
08.11.2024
Bundestag-Gutachten zu vertrauenswürdigen Hinweisgebern (WD 7 - 074/24) — Beleihungsproblematik
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Trusted Flagger werden von privaten oder juristischen Personen des Privatrechts wahrgenommen; durch die sogenannte Beleihung würden sie eigentlich zu Amtsträgern — allerdings ordnet das Gutachten die Übertragung an Trusted Flagger explizit NICHT als hoheitliche oder schlicht-hoheitliche Aufgabe ein, weshalb sie rechtlich keine "Beliehenen" sind.

Wichtige juristische Feinheit: Private Organisationen bekommen hier eine Sonderrolle vom Staat übertragen — das Gutachten des Bundestags selbst sagt aber: Rechtlich sind sie trotzdem keine Behörden-Vertreter. Wer "der Staat lässt private Zensoren agieren" sagt, verkürzt eine differenziertere Rechtslage.

BSDC-J-KOM-2026-130
in KraftRelevanz 3A2, A3, B2
24.04.2026
DSA-Verfahrensübersicht November 2025–Februar 2026 (eucrim-Chronik)
eucrim (Fachpublikation für EU-Strafrecht)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 17. Februar 2026 eröffnete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Shein unter dem DSA. Zudem wird im Rahmen des Aktionsplans gegen Cybermobbing angekündigt, dass die Kommission die DSA-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger überarbeiten und neue Leitlinien zu Trusted Flaggern erlassen wird.

Wichtige Verbindung zu Dossier A3 und B2: Der Aktionsplan gegen Cybermobbing (siehe unten) bringt gleich mehrere Dossiers zusammen — DSA-Durchsetzung, Trusted-Flagger-Ausweitung und Jugendschutz sind nicht getrennte Baustellen, sondern werden politisch zusammen vorangetrieben.

BSDC-B-KOM-2026-131
in KraftRelevanz 3A3
29.05.2026
"Commission seeks feedback on draft trusted flaggers guidelines" — EU-weite Liste und Leitlinienentwurf
Europäische Kommission
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Über 70 Trusted Flagger mit unterschiedlicher Fachexpertise wurden bereits EU-weit benannt, darunter die Bank of Ireland (spezialisiert auf Finanzbetrug), Someturva (Online-Belästigung, u. a. nicht-einvernehmliche Verbreitung intimer Inhalte) und Child Focus (Kindesmissbrauchsmaterial). Der Leitlinienentwurf präzisiert die Kriterien und das Verfahren, nach dem Digital Services Coordinators diesen Status verleihen.

Wichtige Größenordnung, die vorher fehlte: Es sind nicht nur die vier deutschen Organisationen, sondern über 70 EU-weit — mit sehr unterschiedlichen, teils spezialisierten Themenfeldern. Das zeigt: Das System ist inzwischen deutlich ausgebaut, nicht mehr im Anfangsstadium.