Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-KOM-2023-062 ✅ in KraftRelevanz 2A4 | 01.12.2023 | "Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Abgeschwächter Sonderstatus für Medien auf großen Plattformen" netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | EFF und andere Organisationen hatten die Kuratierung von Inhalten durch Algorithmen als "deutlich ernstere Bedrohung" beschrieben als eine Moderation durch Facebook und Co.; das neue europäische Gremium soll formal unabhängig sein, allerdings ist das Sekretariat direkt der EU-Kommission unterstellt und wird von dieser finanziert — die vom Parlament geforderte "funktionale Unabhängigkeit" wurde damit nicht erreicht. | Bemerkenswert: Ausgerechnet Digital-Rights-Organisationen wie die EFF sahen die größere Gefahr NICHT im Medienprivileg selbst, sondern in Algorithmen allgemein. Und: Das neue Aufsichtsgremium ist finanziell von der Kommission abhängig — ein berechtigter Kritikpunkt an der Unabhängigkeit, unabhängig von der Priorisierungsfrage. |
| BSDC-B-KOM-2024-063 ✅ in KraftRelevanz 2A4 | 29.03.2026 | EMFA und öffentlich-rechtlicher Rundfunk — Vorgaben zu Unabhängigkeit und Finanzierung "Die Medien" (österreichisches Fachportal), mit direkten Verordnungszitaten Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EMFA verordnet Schutzmechanismen für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, mit Vorgaben für Bestellung und Abberufung des Managements — nicht Vorgaben, dass diese Sender von Plattformen bevorzugt angezeigt werden müssten. | Wichtigste Richtigstellung für Davids ursprüngliche Notiz zu diesem Punkt: Das Gesetz macht öffentlich-rechtliche Sender unabhängiger von der Politik (z. B. schwerer für eine Regierung, den Sender-Chef nach Belieben abzusetzen) — es zwingt Plattformen NICHT, diese Sender bevorzugt anzuzeigen. Die "Priorisierung" bezieht sich, wie oben gezeigt, auf ein Lösch-Widerspruchsrecht (Art. 18), nicht auf Sichtbarkeits-Ranking. |
| BSDC-B-KOM-2025-134 🔶 im VerfahrenRelevanz 2A4 | Juli 2025 Stand Juli 2025, weiterhin gültig | EMFA vor dem EuGH — Nichtigkeitsklage Ungarns CBH Rechtsanwälte Recherche: DC Quelle öffnen → | Einige Mitgliedstaaten haben während des Gesetzgebungsverfahrens die Kompetenz der EU für Teile des EMFA angezweifelt; Ungarn hat sogar eine Nichtigkeitsklage beim EuGH erhoben (Rs. C-486/24). Allgemein wird aufgrund der weiten Kompetenzauslegung des EuGH aber nicht erwartet, dass der EMFA für nichtig erklärt wird. | Bisher nicht in der Datenbank: Es gibt einen offenen Gerichtsstreit um das gesamte EMFA-Gesetz, angestoßen von Ungarn. Wahrscheinlich wird das Gesetz bestehen bleiben, aber das Verfahren ist noch nicht entschieden — relevant für die Statuskennzeichnung. |