Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-KOM-2023-062
in KraftRelevanz 2A4
01.12.2023
"Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Abgeschwächter Sonderstatus für Medien auf großen Plattformen"
netzpolitik.org
Recherche: DC
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EFF und andere Organisationen hatten die Kuratierung von Inhalten durch Algorithmen als "deutlich ernstere Bedrohung" beschrieben als eine Moderation durch Facebook und Co.; das neue europäische Gremium soll formal unabhängig sein, allerdings ist das Sekretariat direkt der EU-Kommission unterstellt und wird von dieser finanziert — die vom Parlament geforderte "funktionale Unabhängigkeit" wurde damit nicht erreicht.

Bemerkenswert: Ausgerechnet Digital-Rights-Organisationen wie die EFF sahen die größere Gefahr NICHT im Medienprivileg selbst, sondern in Algorithmen allgemein. Und: Das neue Aufsichtsgremium ist finanziell von der Kommission abhängig — ein berechtigter Kritikpunkt an der Unabhängigkeit, unabhängig von der Priorisierungsfrage.

BSDC-B-KOM-2024-063
in KraftRelevanz 2A4
29.03.2026
EMFA und öffentlich-rechtlicher Rundfunk — Vorgaben zu Unabhängigkeit und Finanzierung
"Die Medien" (österreichisches Fachportal), mit direkten Verordnungszitaten
Recherche: DC
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Der EMFA verordnet Schutzmechanismen für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien, mit Vorgaben für Bestellung und Abberufung des Managements — nicht Vorgaben, dass diese Sender von Plattformen bevorzugt angezeigt werden müssten.

Wichtigste Richtigstellung für Davids ursprüngliche Notiz zu diesem Punkt: Das Gesetz macht öffentlich-rechtliche Sender unabhängiger von der Politik (z. B. schwerer für eine Regierung, den Sender-Chef nach Belieben abzusetzen) — es zwingt Plattformen NICHT, diese Sender bevorzugt anzuzeigen. Die "Priorisierung" bezieht sich, wie oben gezeigt, auf ein Lösch-Widerspruchsrecht (Art. 18), nicht auf Sichtbarkeits-Ranking.

BSDC-B-KOM-2025-134
🔶 im VerfahrenRelevanz 2A4
Juli 2025
Stand Juli 2025, weiterhin gültig
EMFA vor dem EuGH — Nichtigkeitsklage Ungarns
CBH Rechtsanwälte
Recherche: DC
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Einige Mitgliedstaaten haben während des Gesetzgebungsverfahrens die Kompetenz der EU für Teile des EMFA angezweifelt; Ungarn hat sogar eine Nichtigkeitsklage beim EuGH erhoben (Rs. C-486/24). Allgemein wird aufgrund der weiten Kompetenzauslegung des EuGH aber nicht erwartet, dass der EMFA für nichtig erklärt wird.

Bisher nicht in der Datenbank: Es gibt einen offenen Gerichtsstreit um das gesamte EMFA-Gesetz, angestoßen von Ungarn. Wahrscheinlich wird das Gesetz bestehen bleiben, aber das Verfahren ist noch nicht entschieden — relevant für die Statuskennzeichnung.