Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-KOM-2025-061
in KraftRelevanz 3A4
08.05.2025
"In defence of Article 18" — EMFA Observatory
EMFA Observatory / Centre for Media Pluralism and Freedom (European University Institute)
Recherche: DC
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Nach Art. 18 EMFA haben anerkannte Medien das Recht, vor einer Entfernung ihrer Inhalte über die Gründe informiert zu werden und innerhalb von 24 Stunden zu reagieren; ihre Beschwerden werden prioritär behandelt. Art. 18 stellt eine klare Abweichung von Art. 17 DSA dar und schafft einen privilegierten Status für traditionelle Medien. Wichtig: Art. 18 gilt NICHT für systemische Risiken wie Desinformation — das Medienprivileg betrifft nicht die Moderation durch die Plattformen selbst in diesen Fällen.

Hier ist die präzise Wahrheit hinter der vereinfachten Behauptung: Medien werden nicht generell "bevorzugt angezeigt" — sie bekommen nur ein Vorwarn- und Widerspruchsrecht, BEVOR eine Plattform ihre Inhalte löscht. Das ist etwas anderes als erzwungene Sichtbarkeit. Wichtige Einschränkung: Bei Desinformation gilt dieser Schutz nicht.

BSDC-O-KOM-2024-510
Relevanz 3A4
13.03.2024
Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
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EU-Verordnung schreibt Transparenz-/Sorgfaltspflichten für politische Werbung vor, gilt ab 10.10.2025.

Pflicht zur Kennzeichnung politischer Werbung und Offenlegung des Targetings.