Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-KOM-2025-061 ✅ in KraftRelevanz 3A4 | 08.05.2025 | "In defence of Article 18" — EMFA Observatory EMFA Observatory / Centre for Media Pluralism and Freedom (European University Institute) Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach Art. 18 EMFA haben anerkannte Medien das Recht, vor einer Entfernung ihrer Inhalte über die Gründe informiert zu werden und innerhalb von 24 Stunden zu reagieren; ihre Beschwerden werden prioritär behandelt. Art. 18 stellt eine klare Abweichung von Art. 17 DSA dar und schafft einen privilegierten Status für traditionelle Medien. Wichtig: Art. 18 gilt NICHT für systemische Risiken wie Desinformation — das Medienprivileg betrifft nicht die Moderation durch die Plattformen selbst in diesen Fällen. | Hier ist die präzise Wahrheit hinter der vereinfachten Behauptung: Medien werden nicht generell "bevorzugt angezeigt" — sie bekommen nur ein Vorwarn- und Widerspruchsrecht, BEVOR eine Plattform ihre Inhalte löscht. Das ist etwas anderes als erzwungene Sichtbarkeit. Wichtige Einschränkung: Bei Desinformation gilt dieser Schutz nicht. |
| BSDC-O-KOM-2024-510 Relevanz 3A4 | 13.03.2024 | Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | EU-Verordnung schreibt Transparenz-/Sorgfaltspflichten für politische Werbung vor, gilt ab 10.10.2025. | Pflicht zur Kennzeichnung politischer Werbung und Offenlegung des Targetings. |