Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2026-233
in KraftRelevanz 3A6
11.02.2026
"Digital Omnibus: EDPB and EDPS support simplification and competitiveness while raising key concerns" — offizielle gemeinsame Stellungnahme
European Data Protection Board (EDPB) und European Data Protection Supervisor (EDPS)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der EDPB und der EDPS drängen die Mitgesetzgeber eindringlich, die vorgeschlagenen Änderungen an der Definition personenbezogener Daten NICHT anzunehmen, da diese weit über eine gezielte oder technische Änderung der DSGVO hinausgehen. Die Änderungen würden zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (CJEU) nicht akkurat widerspiegeln und klar darüber hinausgehen.

Das ist ein bedeutender neuer Fund für Blackstone: Ein "Vereinfachungs"-Vorschlag der EU-Kommission versucht offenbar, die grundlegende Definition dessen zu ändern, was überhaupt als "personenbezogene Daten" zählt und damit unter DSGVO-Schutz fällt — die höchsten EU-Datenschutzbehörden warnen davor in ungewöhnlich deutlichen Worten. Das ist ein Lehrbuchbeispiel für "Deregulierung im Deckmantel der Vereinfachung" und verdient ein eigenes Blackstone-Dossier.

BSDC-B-KOM-2026-234
in KraftRelevanz 3A6
11.02.2026
Digital Omnibus — positive Aspekte laut EDPB/EDPS (Ausgewogenheit)
EDPB/EDPS
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der EDPB und der EDPS begrüßen ausdrücklich die vorgeschlagene neue Ausnahmeregelung zur Verarbeitung besonderer Datenkategorien für biometrische Authentifizierung, sofern die Verifikationsmittel unter alleiniger Kontrolle der betroffenen Person stehen. Sie unterstützen zudem die Vereinheitlichung des Begriffs "wissenschaftliche Forschung".

Wichtig für Blackstones Ausgewogenheit: Nicht der gesamte Digital Omnibus wird kritisiert — einzelne Vereinfachungen werden von den Datenschutzbehörden selbst begrüßt. Das zeigt: Die Kritik richtet sich präzise gegen einen spezifischen Punkt (Datendefinition), nicht pauschal gegen das ganze Vorhaben — genau die Art differenzierter Kritik, die zu Blackstones Stil passt.

BSDC-B-KOM-2026-235
in KraftRelevanz 2B1, A6
19.03.2026
EDPB/EDPS Joint Opinion zu Cybersecurity Act 2 (CSA2) und NIS2-Änderungen — inkl. EUDI-Wallet-Bezug
EDPB/EDPS
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an der NIS2-Richtlinie begrüßen EDPB und EDPS die Einstufung von Anbietern europäischer digitaler Identitäts-Wallets und europäischer Unternehmens-Wallets als "wesentliche Einrichtungen" ("essential entities").

Wichtige Querverbindung zu Dossier B1 (EUDI-Wallet): Wallet-Anbieter sollen künftig denselben strengen Cybersicherheits-Standards unterliegen wie andere kritische Infrastruktur — von den Datenschutzbehörden ausdrücklich begrüßt. Das ist ein positiver Fund für B1, der zeigt, dass zumindest an dieser Stelle striktere statt laxere Regeln für die Wallet-Infrastruktur geplant sind.

BSDC-P-KOM-2025-237
in KraftRelevanz 3A6
19.11.2025
Original-Vorschlag "Digital Omnibus" der Europäischen Kommission
Europäische Kommission, Berichterstattung via GSK (Wirtschaftskanzlei)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Am 19. November 2025 veröffentlichte die Kommission den Entwurfsvorschlag "Digital Omnibus" — ein Paket zur Vereinfachung und Harmonisierung der EU-Digitalgesetzgebung. Der Entwurf schlägt Änderungen nicht nur am AI Act und Data Act vor, sondern insbesondere auch an der DSGVO selbst, u.a. bei Informationspflichten, Datenschutzverletzungen und Pseudonymisierung sowie neue Regeln zur Verarbeitung von Daten auf Endgeräten (insbesondere über Cookies).

Das ist der offizielle Ausgangspunkt: ein Kommissionsvorschlag vom November 2025, der unter dem Label "Vereinfachung" direkt in den Kern der DSGVO eingreift — nicht nur in Randbereiche.

BSDC-O-KOM-2025-239
in KraftRelevanz 3A6
20.11.2025
Max Schrems (noyb) — Kritik am Digital Omnibus als "größter Angriff auf digitale Rechte seit Jahren"
Born's IT- und Windows-Blog, Zitat Max Schrems (noyb — None of Your Business, Datenschutz-NGO)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Schrems: "Dies ist der größte Angriff auf die digitalen Rechte der Europäer seit Jahren. Wenn die Kommission erklärt, dass sie 'die höchsten Standards aufrechterhält', ist das schlichtweg falsch. Die Vorschläge der Kommission würden diese Standards untergraben." Die Änderungen hätten für durchschnittliche europäische KMUs im Grunde keinen wirklichen Nutzen, seien aber "ein Geschenk an Big Tech", da sie neue Schlupflöcher eröffneten, die große Tech-Konzerne ausnutzen könnten.

Sehr scharfe Kritik von einer der bekanntesten europäischen Datenschutz-Persönlichkeiten (Schrems erstritt u.a. das "Schrems II"-Urteil gegen internationale Datentransfers). Wichtig für Blackstones Kennzeichnung: Das ist eine NGO-Position, keine neutrale Feststellung — aber von jemandem mit erheblicher juristischer Fachautorität in diesem Bereich.

BSDC-J-KOM-2026-240
in KraftRelevanz 3A6
19.11.2025
"Digital Omnibus: Europas schleichender Abschied vom Datenschutz" — Detailanalyse der Neudefinition
Golem Karrierewelt
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die geplante Neudefinition personenbezogener Daten würde es Unternehmen erlauben, pseudonyme oder deduzierte Informationen als "nicht personenbezogen" zu deklarieren. KI-Training und Gerätezugriffe sollen künftig als "berechtigtes Interesse" gelten — damit könnten personenbezogene Daten ohne aktive Zustimmung verarbeitet werden.

Konkrete technische Erklärung, WAS genau sich ändern würde: Wenn ein Unternehmen Daten nur "vermuten" statt "wissen" kann (pseudonym/dedu­ziert), müsste es sie nicht mehr als besonders geschützte personenbezogene Daten behandeln — ein direkter Weg, DSGVO-Pflichten zu umgehen, ohne das Gesetz formal abzuschaffen.

BSDC-B-KOM-2025-241
in KraftRelevanz 3A6
November 2025
laufend, Bezug auf November-2025-Vorschlag
IHK Lippe zu Detmold — neutrale Wirtschaftsperspektive und exakter Gesetzestext-Bezug
IHK Lippe zu Detmold (Industrie- und Handelskammer)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Art. 4 DSGVO soll präzisiert werden: Informationen gelten nicht als personenbezogene Daten für eine bestimmte Einrichtung, wenn diese nicht über Mittel verfügt, mit denen die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifiziert werden kann — diese Änderung stehe im Einklang mit der SRB-Entscheidung des EuGH von September 2025. Aus Wirtschaftssicht seien die meisten Vereinfachungsvorschläge eher positiv zu bewerten.

Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Die Kommission beruft sich nicht aus dem Nichts auf eine neue Definition, sondern auf ein tatsächliches EuGH-Urteil (SRB-Entscheidung, September 2025) — die Frage ist, ob die Umsetzung im Gesetzestext über das Urteil hinausgeht oder es nur korrekt abbildet. Und: Aus reiner Wirtschaftssicht (IHK) wird der Vorschlag mehrheitlich positiv bewertet — zeigt den Interessenkonflikt zwischen Wirtschaftsverbänden und Datenschutzorganisationen.

BSDC-P-KOM-2025-242
in KraftRelevanz 3A6
05.09.2025
EuGH-Urteil C-413/23 P ("SRB") — Original-Einordnung durch NRW-Datenschutzbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der EuGH hat sich im Urteil vom 4. September 2025 (Az. C-413/23 P) mit Fragen zu "personenbezogenen Daten" und "Pseudonymisierung" befasst — Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) und dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB). Der EuGH stellte klar: Stellungnahmen, die persönliche Meinungen wiedergeben, sind Informationen "über diese Person", da sie als Ausdruck ihrer Gedanken zwangsläufig eng mit ihr verknüpft sind.

Das ist das eigentliche Ursprungsurteil, auf das sich die Kommission im Digital-Omnibus-Vorschlag beruft — jetzt direkt erfasst, nicht nur über Sekundärquellen. Wichtig: Eine deutsche Aufsichtsbehörde selbst bestätigt in Teilen sogar eine BREITE Auslegung von "personenbezogen" (Meinungsäußerungen zählen dazu) — was der Digital-Omnibus-Kritik teilweise widerspricht.

BSDC-B-KOM-2025-243
in KraftRelevanz 3A6
08.09.2025
Hessischer Datenschutzbeauftragter — positive Einordnung des Urteils
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der Hessische Datenschutzbeauftragte begrüßt die EuGH-Entscheidung ausdrücklich: "weil sie einen jahrelangen Streit um das Verständnis von Anonymität beendet [...] Die Feststellungen des EuGH erleichtern künftig die Annahme von Anonymität und die Verarbeitung von anonymen Daten erheblich." Der EuGH wies die Ansicht zurück, pseudonymisierte Daten seien automatisch immer personenbezogen, nur weil der Inhaber der Zuordnungsinformation sie theoretisch zuordnen könnte.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Ausgewogenheit: Eine deutsche Landesdatenschutzbehörde selbst begrüßt das zugrundeliegende Urteil ausdrücklich als sinnvolle Klarstellung — das relativiert die scharfe Schrems-Kritik am Digital Omnibus erheblich. Es könnte sein, dass das Urteil selbst vernünftig ist, aber die Umsetzung im Digital-Omnibus-Gesetzestext darüber hinausgeht. Diese Nuance ist entscheidend für einen fairen Blackstone-Artikel: Nicht das Urteil ist das Problem, sondern möglicherweise die Art, wie die Kommission es in Gesetzesform gießt.

BSDC-B-KOM-2025-244
in KraftRelevanz 3A6
18.09.2025
Detaillierte Rechtsanalyse — "relativer Personenbezug" und Grenzen der Aussage
CR-Online (IT-Recht-Fachportal)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Nach dem EuGH kommt es für den Personenbezug von Daten auf die Perspektive des Verantwortlichen an, insbesondere zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Wichtige Einschränkung: Ein Verantwortlicher, der selbst über Mittel zur Identifizierung verfügt, kann sich NICHT darauf berufen, dass das Zusatzwissen "nur" bei einem Dritten liegt — die Erleichterung gilt nur für den tatsächlichen Empfänger ohne Zusatzwissen, nicht für den ursprünglichen Verantwortlichen selbst.

Präzise technische Einschränkung, die in vielen vereinfachten Digital-Omnibus-Kritiken fehlt: Das Urteil erlaubt es NICHT, dass ein Unternehmen, das selbst Zugriff auf Zuordnungsdaten hat, sich als "anonymisiert" ausgibt. Die Erleichterung gilt nur für dritte Empfänger ohne diesen Zugriff. Das ist eine wichtige Detailgenauigkeit für Blackstones eigenen hohen Anspruch an Präzision.

BSDC-B-KOM-2025-245
in KraftRelevanz 3A6
05.09.2025
Stiftung Datenschutz — Einordnung mit Betonung der gestärkten Informationsrechte
Stiftung Datenschutz, Zitat Kirsten Bock (Wissenschaftliche Leiterin)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz) ordnet ein: "Der EuGH hat die Informationsrechte der Betroffenen weiter gestärkt. Er hat klargestellt, dass die Pflicht, Betroffene zu informieren, bereits bei der Datenerhebung besteht [...] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Empfangenden die Daten als personenbezogen einstufen oder nicht."

Noch differenzierteres Bild: Das Urteil erleichtert zwar die Weitergabe pseudonymer Daten an Dritte, verstärkt aber GLEICHZEITIG die Informationspflicht gegenüber Betroffenen bei der ursprünglichen Datenerhebung. Es ist also kein reines "Datenschutz wird geschwächt"-Urteil, sondern eine Verschiebung: mehr Flexibilität bei der Weitergabe, aber mehr Transparenzpflicht am Anfang. Diese Zweischneidigkeit gehört zwingend in einen fairen Blackstone-Artikel.

BSDC-O-KOM-2025-344
in KraftRelevanz 3A6
13.11.2025
Offener Brief von 127+ Organisationen (Original-Übersetzung von LobbyControl)
Digitalcourage, mit deutscher Übersetzung des EDRi-Originalbriefs (übersetzt von LobbyControl)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

127 zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften und Vertreter*innen des öffentlichen Interesses warnen: "Was als 'technische Vereinfachung' der EU-Digitalrechte dargestellt wird, ist in Wahrheit ein Versuch, Europas stärkste Schutzregeln gegen digitale Bedrohungen schrittweise und verdeckt abzubauen." Genannter Vorwurf: Dies geschehe "unter dem Radar, unter Verwendung von überstürzten und undurchsichtigen Verfahren, die darauf abzielen, eine demokratische Kontrolle zu umgehen."

Das ist der Original-Wortlaut des zentralen Protestbriefs, den Batch 58 nur über eine Sekundärquelle referenziert hatte — jetzt direkt verfügbar. Wichtig: Die Anzahl der Unterzeichner wuchs zwischen den verschiedenen Berichterstattungszeitpunkten (127 → später über 130) — normal bei einer offenen Unterschriftenliste, sollte im Artikel als "über 125" oder mit Datum angegeben werden, nicht als feste Zahl.

BSDC-J-KOM-2025-345
in KraftRelevanz 3A6
16.01.2026
netzpolitik.org — "Direkt von Big Techs Wunschliste": Analyse nach Veröffentlichung des finalen Entwurfs
netzpolitik.org
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen haben sich laut ersten Analysen nach der offiziellen Vorstellung des Omnibus weitgehend bewahrheitet — die im Vorfeld befürchtete "Wunschliste" der großen Tech-Konzerne wurde demnach in wesentlichen Teilen tatsächlich übernommen.

Wichtiger Nachtrag zur zeitlichen Entwicklung: Die im November 2025 geäußerten Warnungen (127-Organisationen-Brief) waren zunächst Reaktionen auf einen geleakten Entwurf — dieser Artikel bestätigt aus Sicht der Kritiker, dass die finale, offizielle Fassung (19.11.2025 vorgestellt) die Befürchtungen weitgehend bestätigt statt entkräftet hat. Wichtig: Auch das ist eine Einschätzung von netzpolitik.org, keine neutrale Feststellung — sollte entsprechend attribuiert werden.

BSDC-B-KOM-2025-346
in KraftRelevanz 3A6, F10
21.11.2025
Mind-Verse — ausgewogene Gesamteinordnung inkl. Wirtschaftsverbands-Position und Cookie-Banner-Reform
Mind-Verse (Fachportal)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Deutsche Industrieverbände wie Bitkom, BDI und ZVEI begrüßen die Bemühungen um Bürokratieabbau und fordern teilweise noch weitergehende Erleichterungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zudem das Ende der Cookie-Banner einläuten, indem Einwilligungen künftig über Browser oder Betriebssysteme standardisiert verwaltet werden könnten.

Wichtiger, bisher nicht dokumentierter Aspekt: Der Digital Omnibus enthält offenbar auch einen Vorschlag, das in F10 (Batch 26) bereits dokumentierte "1.020 Cookie-Klicks pro Jahr"-Problem strukturell zu lösen — durch zentrale Einwilligungsverwaltung auf Browser-/Betriebssystem-Ebene statt Einzelbanner pro Website. Das wäre eine der wenigen Digital-Omnibus-Änderungen, die Blackstones eigenen Kritikpunkten (Cookie-Banner-Übermaß) tatsächlich entgegenkäme — wichtig für eine ausgewogene Darstellung: Nicht alles am Digital Omnibus ist aus Privacy-Sicht schlecht. Zusätzlich bestätigt hier erneut die bereits in Batch 22-23 dokumentierte Bitkom-Position (Regulierung als Innovationsbremse).

BSDC-J-KOM-2025-347
in KraftRelevanz 3A6
19.11.2025
netzpolitik.org — "Auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten", Interview mit EDPS-Mitarbeitern
netzpolitik.org, Interview mit Thomas Zerdick und Robert Riemann (Europäischer Datenschutzbeauftragter/EDPS)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Auch wenn ein paar Regeln weniger unter die Räder kommen als ursprünglich befürchtet, ist der digitale Omnibus laut dieser Einschätzung tatsächlich auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten — allerdings weniger drastisch als der ursprünglich geleakte Entwurf befürchten ließ.

Wichtige Nuance: Die finale Fassung war offenbar etwas weniger einschneidend als der ursprünglich geleakte Entwurf — ein Hinweis darauf, dass der öffentliche Protest (127-Organisationen-Brief, Parlaments-Widerstand) zumindest teilweise Wirkung gezeigt haben könnte, auch wenn die Grundrichtung nach dieser Einschätzung bestehen bleibt. Diese Differenzierung (schlimmer befürchtet als tatsächlich gekommen, aber immer noch problematisch) ist wichtig für Blackstones Präzisionsanspruch.

BSDC-J-KOM-2025-348
in KraftRelevanz 2A6
16.11.2025
taz — Schrems-Zitat zur Deregulierung, Trump-Kontext
taz
Recherche: DC
Quelle öffnen →

US-Präsident Donald Trump versucht seit Monaten, die EU-Regeln zu "knacken" — ein geopolitischer Kontext, den auch Max Schrems in seiner Kritik am Digital Omnibus anspricht.

Wichtiger geopolitischer Zusatzkontext: Die Deregulierungsdebatte findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern auch vor dem Hintergrund transatlantischen politischen Drucks (USA) auf die EU-Digitalregulierung — ein Aspekt, der die Debatte über reine Innen-EU-Politik hinaus einordnet und für ein vertieftes Verständnis der Hintergründe relevant ist.