Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2026-280
in KraftRelevanz 3A8, A5
27.05.2026
Grundlagenerklärung — Quellen-TKÜ vs. Online-Durchsuchung, technische Funktionsweise
datenschutz.org (Fachportal)
Recherche: DC
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Es gibt zwei rechtlich unterschiedliche Einsatzszenarien: Quellen-TKÜ fängt Kommunikation (z.B. WhatsApp, Signal, Telegram) direkt auf dem Gerät ab, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde — Ziel ist das Mitlesen laufender Kommunikation. Die Online-Durchsuchung ist der tiefere Eingriff: Behörden dürfen theoretisch das gesamte System durchsuchen, auch alte Dateien und Festplatteninhalte, die lange vor der Installation gespeichert wurden.

Wichtige Grundlagenunterscheidung für Blackstones Artikel: "Staatstrojaner" ist ein Sammelbegriff für zwei rechtlich unterschiedlich schwerwiegende Maßnahmen — die laufende Kommunikation mitlesen (Quellen-TKÜ) ist etwas anderes als das gesamte Gerät samt Vergangenheit zu durchsuchen (Online-Durchsuchung, umgangssprachlich "großer Staatstrojaner"). Direkter Bezug zu A5 (Going Dark): Das ist die technische Umsetzung dessen, was dort als "Client-Side-Scanning"-Alternative diskutiert wird.

BSDC-B-KOM-2021-281
in KraftRelevanz 3A8
18.02.2021
taz — Datenqualitäts-Skandal bei den ersten offiziellen Staatstrojaner-Statistiken
taz, mit Bezug auf Bundesamt für Justiz
Recherche: DC
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Ende 2020 legte das Bundesamt für Justiz erstmals die gesetzlich vorgeschriebene Statistik vor: 578 angeordnete und 368 durchgeführte Quellen-TKÜ-Einsätze für 2019. Kurz darauf musste eine "berichtigte" Statistik mit drastisch niedrigeren Zahlen vorgelegt werden: nur 31 Anordnungen und tatsächlich nur DREI durchgeführte Einsätze — eine Diskrepanz um den Faktor 18 bei den Anordnungen und um den Faktor 122 bei den tatsächlichen Einsätzen.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Sorgfaltspflicht: Bei diesem Thema gab es bereits einen dokumentierten, gravierenden Fall fehlerhafter offizieller Statistik — die ursprünglich gemeldeten Zahlen waren um mehr als das Hundertfache zu hoch. Für Blackstone bedeutet das: Bei allen folgenden Jahresstatistiken zu diesem Thema besondere Vorsicht walten lassen und wenn möglich auf die jeweils aktuellste, bereits korrigierte Fassung verweisen — sowie diesen historischen Fehler selbst als Beispiel für Datenqualitätsprobleme bei Überwachungsstatistiken erwähnen.

BSDC-B-KOM-2025-282
in KraftRelevanz 3A8
05.08.2025
netzpolitik.org — Justizstatistik 2023, aktuellste verfügbare Zahlenreihe mit Verdopplungstrend
netzpolitik.org, mit Bezug auf Bundesjustizamt-Statistik
Recherche: DC
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2023 durften Polizei und Ermittlungsbehörden 130 Mal Geräte mit Staatstrojanern hacken, 68 Mal war der Einsatz erfolgreich — eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass ist wie in den Vorjahren vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (Drogendelikte), nicht Terrorismus, wofür das Instrument ursprünglich eingeführt wurde. Nur fünf Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) haben bislang keine Quellen-TKÜ eingesetzt — die Mehrheit der Bundesländer "hackt" mittlerweile.

Zentraler Function-Creep-Beleg für A8: Der Staatstrojaner wurde ursprünglich zur Terrorismusbekämpfung eingeführt — tatsächlich wird er laut den offiziellen Zahlen "wie in den vergangenen Jahren" vor allem bei Drogendelikten eingesetzt. Das ist ein sehr klar dokumentiertes Beispiel für Zweckentfremdung eines Überwachungsinstruments: von der schweren Bedrohung (Terror) zur Verfolgung vergleichsweise häufiger, oft nicht besonders schwerer Delikte.

BSDC-O-KOM-2025-283
in KraftRelevanz 3A8
ohne Datum
laufend aktualisiert
GFF — Verfassungsrechtliche Einordnung, IT-Grundrecht-Verletzung
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Recherche: DC
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Der erleichterte Einsatz von Staatstrojanern missachtete laut GFF frühere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts — die Gesetzesänderung verletze das "IT-Grundrecht" (Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme), das das BVerfG 2008 in einem eigenen Urteil entwickelt hatte.

Wichtiger rechtlicher Anknüpfungspunkt: Es gibt bereits seit 2008 ein eigenständiges, vom BVerfG entwickeltes Grundrecht speziell für die Integrität von Computersystemen — nicht erst seit den aktuellen Diskussionen. Die GFF hat als sachkundige Dritte an einem Verfahren mitgewirkt, das diese Grundrechte gegen die erleichterten Staatstrojaner-Regeln in Stellung bringt. Für Blackstone wichtig: Es gibt eine seit fast 20 Jahren bestehende, spezifische verfassungsrechtliche Grundlage für dieses Thema, die als Ausgangspunkt für ein Dossier dienen sollte.

BSDC-B-KOM-2026-284
in KraftRelevanz 2A8
ohne Datum
laufend
Deutscher Bundestag (DIP) — Parlamentarische Dokumentation zur Staatstrojaner-Statistik
Deutscher Bundestag (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien)
Recherche: DC
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Offizielle parlamentarische Dokumentationsseite zur jährlichen Staatstrojaner-Statistik — zentraler Fundort für künftige Aktualisierungen dieses Themas, da die Statistik jährlich neu vorgelegt wird.

Praktisch wichtiger Fundort für die Datenbankpflege: Diese Seite sollte im Rahmen der Phase-5-Radar-Pflege (siehe Arbeitsplan) jährlich neu abgerufen werden, um die aktuellste Staatstrojaner-Statistik zu erfassen, sobald sie veröffentlicht wird.

BSDC-S-GER-2026-336
in KraftRelevanz 3D6, D3, A8
14.03.2026
SozTheo — aktuelle Fachübersicht, Ausweitung auf neue Anwendungsfelder
SozTheo (kriminologisches Fachportal, Betreiber Christian Wickert)
Recherche: DC
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Der Einsatz von Predictive Policing bei Wohnungseinbrüchen wurde inzwischen vielfach beendet oder pausiert — auch wegen mangelnder wissenschaftlicher Evidenz für die Wirksamkeit der Systeme. Parallel entstehen aber neue Formen prädiktiver Polizeiarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, etwa bei Gefährderprognosen, Social-Media-Monitoring oder Data Mining zur Terrorismusabwehr.

Wichtiger Function-Creep-Beleg trotz Rückgangs beim ursprünglichen Anwendungsfall: Auch wenn die klassische Wohnungseinbruch-Vorhersage vielerorts zurückgefahren wurde, verschiebt sich die Technologie in neue, tendenziell eingriffsintensivere Bereiche (Gefährderprognosen, Terrorismusabwehr) — ein Muster, das dem bei A8 (Staatstrojaner: von Terror zu Alltagsdelikten) ähnelt, nur in umgekehrter Richtung (von harmlosem Delikt zu schwererem Bereich). Direkter Bezug zu D3 (Palantir), das genau in diesem Feld (Data Mining zur Gefahrenabwehr) verortet ist.

BSDC-J-KOM-2026-340
in KraftRelevanz 3A9, A8, D3, D4, D5
12.07.2026
WSWS — kritische Gesamtanalyse mit Zusammenfassung aller Einzelmaßnahmen
World Socialist Web Site (klar politisch positioniertes Medium — Fakten zum Gesetz selbst unabhängig prüfbar, Einordnung als Meinung kennzeichnen)
Recherche: DC
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Das Sicherheitspaket 2.0 wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und bündelt drei Gesetzentwürfe: automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, und "Testen und Trainieren" von KI-Systemen — dafür werden BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz angepasst. Besonders brisant: präventive Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) sowie biometrische Videoüberwachung, offiziell unter Ausschluss von Online-Durchsuchungen — was der Artikel als "reine Farce" bezeichnet.

Wichtigster struktureller Fund dieses Batches: Das Sicherheitspaket 2.0 ist der Dachbegriff, unter dem sich mehrere bereits einzeln dokumentierte Blackstone-Themen bündeln — A8 (Staatstrojaner/Quellen-TKÜ), D3 (automatisierte Datenanalyse à la Palantir), D4 (biometrische Videoüberwachung) und D5 (biometrischer Internetabgleich à la PimEyes) sind hier alle Teil EINES zusammenhängenden Gesetzespakets, nicht vier unabhängige Entwicklungen. Wichtig: Die reißerische "reine Farce"-Bewertung zur Ausnahme für Online-Durchsuchungen ist eine Meinung der Quelle und sollte nicht unreflektiert übernommen werden — der Fakt selbst (Ausschluss von Online-Durchsuchungen im Gesetzestext) ist aber verwendbar.

BSDC-B-KOM-2026-341
in KraftRelevanz 3A9, A8, D4
10.07.2026
Bundespolizeigesetz-Reform im Detail — Quellen-TKÜ, Drohnenabwehr, NATO-Kontext
Ad-hoc-News/IT Boltwise
Recherche: DC
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Die im Juli 2026 verabschiedete Bundespolizeigesetz-Novelle erlaubt KI-basierte Videotechnik zur Personensuche, biometrische Erkennungssysteme sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung für die Bundespolizei — ergänzt um mobile Sensoreinheiten und erweiterte Meldeauflagen. Die Reform folgt zeitlich auf sicherheitspolitische Ankündigungen beim NATO-Gipfel in Ankara, wo Bundeskanzler Merz am 9. Juli die Beschaffung von US-Tomahawk-Marschflugkörpern verkündete.

Wichtige Verbindung: Die in D4 bereits dokumentierte Bundespolizeigesetz-Reform (Batch 71) enthält laut dieser Quelle AUCH Quellen-TKÜ-Befugnisse für die Bundespolizei — bisher war A8 (Staatstrojaner) nur auf Landesebene/allgemeine Strafverfolgung bezogen dokumentiert. Das zeigt: Auch der Staatstrojaner-Bereich wird auf eine neue Bundesbehörde ausgeweitet. Der NATO-Kontext (Aufrüstung) verdeutlicht zudem, dass diese innenpolitischen Maßnahmen in eine breitere sicherheitspolitische Zeitenwende eingebettet sind.