Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-IDN-2014-021
in KraftRelevanz 3B3
08.04.2014
EuGH-Urteil Digital Rights Ireland — C-293/12 und C-594/12
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC
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Grundsatzurteil, das die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärte. Startpunkt einer bis heute andauernden Rechtsprechungslinie gegen anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung.

Das höchste EU-Gericht hat schon 2014 gesagt: Alle Bürger anlasslos auf Vorrat zu überwachen, ist rechtswidrig. Das ist keine neue Erkenntnis — das gilt seit über zehn Jahren.

BSDC-P-IDN-2016-022
in KraftRelevanz 3B3
21.12.2016
EuGH-Urteil Tele2 Sverige / Watson — C-203/15 und C-698/15
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC
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Eine anlasslose, generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Bestätigt und vertieft Digital Rights Ireland.

Zweites großes Urteil, das dieselbe Linie bestätigt: Pauschale Überwachung aller ist verboten — nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt wäre erlaubt.

BSDC-P-IDN-2020-023
in KraftRelevanz 3B3
06.10.2020
EuGH-Urteil La Quadrature du Net u.a. — C-511/18, C-512/18, C-520/18
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC
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Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel dürfen grundsätzlich erwarten, dass ihre Nachrichten und die damit verbundenen Daten anonym bleiben und nicht gespeichert werden, es sei denn, sie haben eingewilligt. Umfassendste und aktuellste Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungslinie.

Das Gericht bestätigt zum dritten Mal: Anonyme Kommunikation ist der Normalfall, den der Staat respektieren muss — Überwachung ist die begründungspflichtige Ausnahme, nicht umgekehrt.

BSDC-P-IDN-2022-024
in KraftRelevanz 3B3
20.09.2022
EuGH-Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung — C-793/19 und C-794/19
Gerichtshof der Europäischen Union (Berichterstattung: unternehmensstrafrecht.de)
Recherche: DC
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Der EuGH bestätigte erneut das Verbot einer unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung; der deutsche Gesetzgeber muss die noch geltenden §§ 175–181 TKG und § 100g Abs. 2 StPO aufheben. Direkte Konsequenz für deutsches Recht — zeigt, dass diese Urteile keine abstrakte EU-Theorie sind, sondern deutsche Gesetze außer Kraft setzen.

Dieses Urteil betraf direkt ein deutsches Gesetz und erklärte es für unanwendbar. Kein abstraktes EU-Prinzip, sondern konkrete Wirkung auf deutsches Recht.

BSDC-P-FND-1983-070
in KraftRelevanz 3F5, A1, B3
15.12.1983
BVerfG-Urteil "Volkszählungsurteil" — Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
Recherche: DC
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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hergeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, gewährt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu bestimmen, ob und inwiefern persönliche Daten verwendet und preisgegeben werden. Beschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und aufgrund einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage zulässig.

Das ist die Geburtsurkunde des deutschen Datenschutzes: Ein Gericht hat schon 1983 entschieden, dass jeder selbst bestimmen darf, wer was über einen weiß — und dass der Staat das nur in engen Grenzen einschränken darf. Jede spätere Debatte über Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung usw. steht im Schatten dieses einen Urteils.

BSDC-P-FND-2020-071
in KraftRelevanz 3F5, B3
06.10.2020
EuGH-Urteil La Quadrature du Net — bereits als BSDC-P-IDN-2020-023 erfasst (Querverweis)
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC

Bewusster Querverweis statt Doppelerfassung — dieselbe Quelle dient sowohl als Dossier-Beleg (B3) als auch als rechtliches Fundament (F5). Zeigt: Die Datenbank sollte bei Überschneidungen auf bestehende IDs verweisen statt zu duplizieren.

Diese Quelle steht schon in der Datenbank (unter B3) — hier nur als Hinweis, dass sie auch als grundlegendes Rechtsprinzip zählt.