Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-FIN-2023-008
in KraftRelevanz 3C1
13.10.2023
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. Oktober 2023 zum digitalen Euro
Europäische Zentralbank (EZB)
Recherche: DC
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Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass der digitale Euro, falls er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten ergänzt, aber nicht ersetzt. Offizielle Position der ausgebenden Institution selbst — wichtig für Zitate, da EZB oft nur indirekt über Medien zitiert wird.

Die Zentralbank sagt selbst schriftlich: Der digitale Euro soll dazukommen, nicht Bargeld wegnehmen. Das ist keine Marketing-Aussage einer Boulevardseite, sondern eine offizielle rechtliche Stellungnahme.

BSDC-J-FIN-2026-115
in KraftRelevanz 3C1
15.07.2026
"Digital euro enters trilogues: what the Council–Parliament positions mean for banks and payment providers"
Freshfields (internationale Wirtschaftskanzlei)
Recherche: DC
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Der Rat verabschiedete sein Verhandlungsmandat unter dänischer Präsidentschaft am 19. Dezember 2025, das Parlament seine Position am 9. Juli 2026. Weitere Trilog-Runden sind nach der Sommerpause geplant, mit dem Ziel einer politischen Einigung vor Ende 2026 und einem operativen digitalen Euro bis 2029.

Der Trilog hat gerade erst richtig begonnen — vorher gab es zwar Vorschläge, aber keine formale Verhandlungsposition des Parlaments. Das ist ein deutlich weiter fortgeschrittener, aber immer noch offener Stand als bei der Ersterfassung.

BSDC-J-FIN-2026-116
in KraftRelevanz 3C1
09.07.2026
"Digitaler Euro: Parlament gibt Trilog frei — die offenen Fragen" (416:169-Abstimmung, offene Streitpunkte)
Alexander Baumgärtner, Fachjournalist
Recherche: DC
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Mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum digitalen Euro beschlossen. Die Eckpunkte: Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, online wie offline funktionieren; die Grundfunktionen bleiben für Verbraucher kostenlos. Noch offen: Obergrenzen (Holding Limits) und Datenschutz-Ausgestaltung.

Klare Bestätigung der bisherigen Blackstone-Einordnung (Bargeldergänzung, nicht -abschaffung) — jetzt mit einer sehr konkreten, breiten Mehrheit im Parlament untermauert. Die eigentlich spannenden Detailfragen (wie viel Geld darf man im digitalen Euro halten, wie genau funktioniert der Datenschutz) sind aber weiterhin ungeklärt.

BSDC-J-FIN-2026-117
in KraftRelevanz 3C1
24.06.2026
"Digitaler Euro: EU-Parlament findet Position für anstehenden Trilog" — Parlaments-Datenschutzforderungen im Detail
Dr. Windows (Fachportal)
Recherche: DC
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Das EU-Parlament fordert eingebauten Datenschutz durch Privacy-by-Design und Privacy-by-Default; hierfür sollen modernste Technologien wie Zero-Knowledge-Proof für Transaktionen zum Einsatz kommen — auch die EZB soll die Identität der Nutzer nicht rückverfolgen können.

Bemerkenswert positiv für Blackstones Datenschutz-Perspektive: Das Parlament fordert nicht nur allgemein "Datenschutz", sondern eine sehr konkrete, kryptografisch anspruchsvolle Technologie (Zero-Knowledge-Proofs), mit der selbst die Zentralbank nicht nachvollziehen könnte, wer was bezahlt hat. Ob das am Ende auch im finalen Gesetzestext steht, ist die entscheidende Frage für ein späteres Update.

BSDC-B-FIN-2025-154
in KraftRelevanz 3C1
Oktober 2025
30.10.2025
"Progress on the preparation phase of a digital euro" — EZB-Abschlussbericht der Vorbereitungsphase
Europäische Zentralbank
Recherche: DC
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Die EZB peilt eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 an, unter der Annahme, dass die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Laufe von 2026 verabschieden. Eine Pilotphase mit ersten Transaktionen könnte bereits ab Mitte 2027 beginnen. Die Auswahl der Anbieter für die Service-Plattform (DESP) wurde als wichtiger Meilenstein erreicht.

Offizielle Selbstauskunft der Zentralbank zum aktuellsten Fahrplan-Stand — die Vorbereitungsphase (November 2023 bis Oktober 2025) ist formal abgeschlossen, jetzt beginnt die konkrete technische Umsetzung parallel zum politischen Prozess.

BSDC-B-FIN-2025-155
in KraftRelevanz 3C1
31.10.2025
EZB-Analyse zu Holding-Limit-Szenarien (500€ bis 3.000€)
Digital Euro Association, mit direktem Bezug auf EZB-Analyse vom 30.10.2025
Recherche: DC
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Auf Anfrage der Mitgesetzgeber analysierte die EZB die finanzstabilitätsbezogenen Effekte hypothetischer Haltegrenzen zwischen 500€ und 3.000€ pro Person, sowohl im Normalbetrieb als auch in extremen Flucht-in-Sicherheit-Szenarien. Die EZB betont, dies sei eine technische Antwort, nicht die eigene Positionierung zu einer angemessenen Höhe. Banken im Euroraum müssten laut EZB-Schätzung 4,0 bis 5,8 Milliarden Euro über vier Jahre investieren, um Systeme anzubinden.

Konkrete Zahlen für die "wie viel Geld darf ich im digitalen Euro halten"-Frage, die in Dossier C1 bisher nur als "offener Punkt" stand: Die Bandbreite liegt zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person — und selbst die Umstellung für Banken kostet mehrere Milliarden. Wichtig: Die EZB positioniert sich bewusst nicht selbst zur genauen Zahl, das ist Sache der Gesetzgeber.

BSDC-J-FIN-2026-156
in KraftRelevanz 3C1
14.07.2026
"Digital euro raises concerns over control and financial privacy" — Kritische Stimmen und Stablecoin-Vergleichszahlen
CryptoBriefing
Recherche: DC
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Der European Data Protection Board wies bereits 2021 auf das Risiko hin und empfahl, dass jedes digitale-Euro-System anonyme oder pseudonyme Transaktionsoptionen enthalten sollte. Euro-denominierte Stablecoins erreichten im Januar 2026 eine Marktkapitalisierung von rund 450 Millionen Euro, gegenüber rund 50 Millionen Euro nur zwei Jahre zuvor — eine Verneunfachung ganz ohne staatliches Mandat oder Zentralbank-Rückendeckung.

Zwei wichtige Punkte: Erstens zeigt sich, dass der Datenschutz-Einwand nicht neu ist, sondern seit 2021 von der offiziellen EU-Datenschutzaufsicht selbst kommt. Zweitens ein interessanter Kontrastfakt: Private, unregulierte Euro-Stablecoins wachsen schon jetzt rasant — ein Hinweis darauf, dass der Markt eine digitale Euro-Alternative schon selbst entwickelt, unabhängig vom offiziellen Digitalen Euro.

BSDC-J-FIN-2026-157
in KraftRelevanz 2C1
Juli 2026
Juli 2026
"EU Digital Euro: New Regulations Explained" — finaler Regulierungsrahmen vom 11.07.2026
Fachportal
Recherche: DC
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Die 200-seitige Dokumentation soll Innovation mit Datenschutz, Finanzstabilität und monetärer Souveränität in Einklang bringen; als Holding Limit werden 3.000 Euro genannt, mit Offline-Zahlungsfunktion und einem Rollout-Ziel für 2028.

Vorsicht bei dieser Quelle: Sie behauptet einen bereits finalisierten Rahmen zum 11.07.2026 — das steht im Widerspruch zu den offiziellen EZB/Parlaments-Quellen, die erst von einer am 13.07.2026 beginnenden Trilog-Verhandlung sprechen. Vermutlich eine ungenaue oder verfrühte Darstellung. Nicht als Beleg für "Gesetz ist fertig" verwenden, bevor der Widerspruch geklärt ist.

BSDC-B-FIN-2023-236
in KraftRelevanz 3C1, F3
18.10.2023
EDPB/EDPS Joint Opinion zum digitalen Euro — Original-Stellungnahme (Grundlage der C1-Kritik)
EDPB/EDPS
Recherche: DC
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EDPB und EDPS begrüßen ausdrücklich, dass Nutzer des digitalen Euro stets die Wahl haben werden, in digitalen Euro oder in Bargeld zu bezahlen. EDPS-Chef Wojciech Wiewiórowski betonte: Man unterstütze das Bekenntnis zu hohen Datenschutz-Standards beim Online-Digital-Euro und einem noch höheren Schutzniveau für die Offline-Nutzung — mit der Empfehlung, eine übermäßige Zentralisierung personenbezogener Daten bei der EZB oder den nationalen Zentralbanken zu vermeiden.

Das ist die Original-Primärquelle für die bereits in Batch 35 sekundär referenzierte EDPB-Kritik am digitalen Euro — jetzt direkt erfasst, nicht nur über eine Zusammenfassung. Zentrale Forderung: keine übermäßige Datenzentralisierung bei der EZB — passt zu Blackstones generellem Honeypot-Argument (F3).

BSDC-J-FND-2026-255
in KraftRelevanz 3F9, C1
02.06.2026
"Das Sozialkreditsystem – Ein System, um alle (Chinesen) zu knechten?" — Teil 2 mit EU-Vergleich und programmierbarem Geld
seemoz, Autor G. Kretzer
Recherche: DC
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Seit dem 1. Januar 2026 wird das Guthaben der chinesischen digitalen Zentralbankwährung e-CNY verzinst und tiefer ins Bankensystem integriert; über Smart Contracts lassen sich Zahlungen an Bedingungen knüpfen. Der Artikel weist darauf hin, dass die EU eigene Testläufe zu "staatlichem Scoring" durchgeführt hat, und mahnt: "Wer die chinesische Überwachung ernst nehmen will, muss die europäische ebenso ernst nehmen — sonst bleibt die Empörung Identitätspolitik mit außenpolitischer Lackierung."

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Function-Creep-Argumentation beim digitalen Euro (C1): Chinas e-CNY zeigt konkret, wie programmierbares Geld in der Praxis funktioniert (Smart Contracts, die Zahlungen an Bedingungen knüpfen) — genau das Szenario, vor dem Kritiker beim digitalen Euro warnen, auch wenn die EZB (siehe Batch 4/28) betont, keine vergleichbare Programmierbarkeit zu planen. Der Hinweis auf EU-eigene Scoring-Testläufe ist ein noch zu verifizierender, aber wichtiger Rechercheansatz für ein künftiges Batch.