Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-FIN-2023-008
in KraftRelevanz 3C1
13.10.2023
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. Oktober 2023 zum digitalen Euro
Europäische Zentralbank (EZB)
Recherche: DC
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Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass der digitale Euro, falls er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten ergänzt, aber nicht ersetzt. Offizielle Position der ausgebenden Institution selbst — wichtig für Zitate, da EZB oft nur indirekt über Medien zitiert wird.

Die Zentralbank sagt selbst schriftlich: Der digitale Euro soll dazukommen, nicht Bargeld wegnehmen. Das ist keine Marketing-Aussage einer Boulevardseite, sondern eine offizielle rechtliche Stellungnahme.

BSDC-B-FIN-2023-010
🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1
ohne Datum
laufend aktualisiert, zuletzt 25.06.2026
Verfahrensakte digitaler Euro — 2023/0212(COD), Better Regulation Portal (Parallel-Tracking zu OEIL)
Europäische Kommission (Better Regulation Portal)
Recherche: DC
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Stand mit ***I-Bericht vom 25. Juni 2026 — zeigt, dass der Digitale-Euro-Vorschlag im Juni 2026 einen Ausschussbericht im Parlament (1. Lesung) erhalten hat. Für exaktes Datum/Bericht bei nächster Nutzung erneut auf OEIL gegenprüfen.

Diese Seite zeigt: Das Gesetz ist im Sommer 2026 einen Schritt weitergekommen, aber immer noch nicht fertig beschlossen.

BSDC-B-FIN-2025-154
in KraftRelevanz 3C1
Oktober 2025
30.10.2025
"Progress on the preparation phase of a digital euro" — EZB-Abschlussbericht der Vorbereitungsphase
Europäische Zentralbank
Recherche: DC
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Die EZB peilt eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 an, unter der Annahme, dass die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Laufe von 2026 verabschieden. Eine Pilotphase mit ersten Transaktionen könnte bereits ab Mitte 2027 beginnen. Die Auswahl der Anbieter für die Service-Plattform (DESP) wurde als wichtiger Meilenstein erreicht.

Offizielle Selbstauskunft der Zentralbank zum aktuellsten Fahrplan-Stand — die Vorbereitungsphase (November 2023 bis Oktober 2025) ist formal abgeschlossen, jetzt beginnt die konkrete technische Umsetzung parallel zum politischen Prozess.

BSDC-B-FIN-2025-155
in KraftRelevanz 3C1
31.10.2025
EZB-Analyse zu Holding-Limit-Szenarien (500€ bis 3.000€)
Digital Euro Association, mit direktem Bezug auf EZB-Analyse vom 30.10.2025
Recherche: DC
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Auf Anfrage der Mitgesetzgeber analysierte die EZB die finanzstabilitätsbezogenen Effekte hypothetischer Haltegrenzen zwischen 500€ und 3.000€ pro Person, sowohl im Normalbetrieb als auch in extremen Flucht-in-Sicherheit-Szenarien. Die EZB betont, dies sei eine technische Antwort, nicht die eigene Positionierung zu einer angemessenen Höhe. Banken im Euroraum müssten laut EZB-Schätzung 4,0 bis 5,8 Milliarden Euro über vier Jahre investieren, um Systeme anzubinden.

Konkrete Zahlen für die "wie viel Geld darf ich im digitalen Euro halten"-Frage, die in Dossier C1 bisher nur als "offener Punkt" stand: Die Bandbreite liegt zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person — und selbst die Umstellung für Banken kostet mehrere Milliarden. Wichtig: Die EZB positioniert sich bewusst nicht selbst zur genauen Zahl, das ist Sache der Gesetzgeber.

BSDC-B-FIN-2023-236
in KraftRelevanz 3C1, F3
18.10.2023
EDPB/EDPS Joint Opinion zum digitalen Euro — Original-Stellungnahme (Grundlage der C1-Kritik)
EDPB/EDPS
Recherche: DC
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EDPB und EDPS begrüßen ausdrücklich, dass Nutzer des digitalen Euro stets die Wahl haben werden, in digitalen Euro oder in Bargeld zu bezahlen. EDPS-Chef Wojciech Wiewiórowski betonte: Man unterstütze das Bekenntnis zu hohen Datenschutz-Standards beim Online-Digital-Euro und einem noch höheren Schutzniveau für die Offline-Nutzung — mit der Empfehlung, eine übermäßige Zentralisierung personenbezogener Daten bei der EZB oder den nationalen Zentralbanken zu vermeiden.

Das ist die Original-Primärquelle für die bereits in Batch 35 sekundär referenzierte EDPB-Kritik am digitalen Euro — jetzt direkt erfasst, nicht nur über eine Zusammenfassung. Zentrale Forderung: keine übermäßige Datenzentralisierung bei der EZB — passt zu Blackstones generellem Honeypot-Argument (F3).

BSDC-B-FIN-2026-412
Relevanz 4C1
24.03.2026
Der digitale Euro: Startbereit werden für seine mögliche Einführung
Europäische Zentralbank, Piero Cipollone
Recherche: DC
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Neue Projektphase bis Ende 2027, Pilotbetrieb ab zweiter Jahreshälfte 2027, mögliche erste Ausgabe bis 2029.

EZB erklärt Fahrplan zum digitalen Euro. Belegt NICHT konkrete technische Datenschutz-Umsetzung.

BSDC-B-FIN-2026-413
Relevanz 4C1
ohne Datum
Kontenabrufverfahren – wer darf Kontostammdaten abrufen
Bundeszentralamt für Steuern
Recherche: DC
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Gesetzlich benannte Stellen können auf Basis von § 93 AO Kontostammdaten beim BZSt abrufen; Transaktionsdaten/Kontostände ausgeschlossen.

Erklärt, wer Kontostammdaten abfragen darf. Belegt NICHT die tatsächliche Zahl jährlicher Abrufe.

BSDC-B-FIN-2025-576
Relevanz 3C1
31.07.2025
Tracking CBDCs before they track you
Cato Institute / HRF CBDC Tracker
Recherche: DC
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Belarus-Notenbankchef bezeichnet digitale Geldverfolgung 'durch die gesamte Kette' als staatlich wichtig, ähnliche Aussagen aus Irak/PNG/Pakistan/Nigeria.

Kein technischer Vergleich der Datenschutz-Ausgestaltung verschiedener Länder.