Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-FIN-2024-026 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 19.06.2024 | Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (AMLR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Die AMLR ist unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht und vereinheitlicht zentrale Pflichten in Sorgfaltspflichten, Risikobewertung, internen Kontrollen, Verdachtsmeldungen, wirtschaftlich Berechtigten und Bargeldobergrenzen; sie gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. | Das ist das zentrale EU-Gesetz gegen Geldwäsche. Beschlossen, aber die wichtigsten Pflichten gelten erst ab Mitte 2027 — bis dahin ändert sich rechtlich noch nichts. |
| BSDC-P-FIN-2023-030 ✅ in KraftRelevanz 3C2, Masterplan | 30.12.2024 | Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 (Krypto-Transfers rückverfolgbar, "Travel Rule") Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Neufassung der Geldtransfer-Verordnung, gilt bereits seit dem 30. Dezember 2024 und bezieht nun auch Kryptowerte ein. Rechtsgrundlage der Krypto-Rückverfolgbarkeit — relevant für Masterplan-Kapitel Finanzen (Monero/DEX-Abschnitt). | Das ist das Gesetz, das schon heute gilt und dafür sorgt, dass Krypto-Überweisungen über regulierte Börsen nachverfolgbar sein müssen — anders als oft angenommen ist das kein Zukunftsplan, sondern seit Ende 2024 aktives Recht. |
| BSDC-P-FIN-2026-483 Relevanz 3C2 | ohne Datum | Common Reporting Standard (CRS) - Informationen für Unternehmen Bundeszentralamt für Steuern Recherche: DC Quelle öffnen → | Über 90 Staaten tauschen seit 2017 automatisch Finanzkontendaten aus. | Auslandskonten werden automatisch ans Finanzamt gemeldet. |
| BSDC-P-FIN-2026-484 Relevanz 3C2 | 01.01.2026 | Crypto-Asset Reporting Framework (CARF/DAC8) Bundeszentralamt für Steuern Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit 01.01.2026 müssen Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten sammeln und melden (KStTG), erste Übermittlung 2027. | Krypto-Börsen jetzt meldepflichtig wie Bankkonten. |