Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-GER-2025-351
in KraftRelevanz 2C5
2025
nur Jahresangabe in der Quelle
2025
Krankenkassen-Information (hkk) — Praxisperspektive zur Verschlüsselung
hkk Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse — Eigeninteresse an positiver Darstellung beachten)
Recherche: DC
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Innerhalb der Telematik-Infrastruktur liegen die Daten laut Krankenkassen-Darstellung mehrfach verschlüsselt vor; ein Zugriff der Krankenkasse selbst oder anderer nicht berechtigter Personen sei ausgeschlossen. Gründe für einen Widerspruch müssen nicht angegeben werden.

Offizielle Sicherheitsdarstellung der Anbieterseite — wichtig zur Ausgewogenheit, sollte aber im Kontrast zu den CCC-Sicherheitslücken-Funden (siehe oben) gelesen werden. Eine Krankenkasse hat naturgemäß ein Eigeninteresse, ihr System als sicher darzustellen — die tatsächliche technische Bewertung sollte auf unabhängiger Sicherheitsforschung (CCC) basieren, nicht nur auf Anbieterangaben.

BSDC-B-GER-2026-353
in KraftRelevanz 2C5
08.07.2026
Rechtsentwicklung — vom "Alles-oder-Nichts" zur granularen Zugriffssteuerung seit 2022
datenschutz.org
Recherche: DC
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Erst seit 2022 können Versicherte entscheiden, welcher Arzt welche Daten einsehen darf — davor stand nur die Wahl zwischen "Arzt sieht alles" oder "Arzt sieht nichts". Die ePA speichert Diagnosen, Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und ärztlichen Schriftverkehr.

Interessanter historischer Fakt, der zeigt, dass sich die Datenschutz-Granularität im System tatsächlich über Zeit verbessert hat — vom groben Alles-oder-Nichts-Prinzip (bis 2022) zur heutigen feineren Steuerung. Für ein ausgewogenes C5-Dossier wichtig: Nicht nur Verschlechterungen dokumentieren, sondern auch echte Verbesserungen im Zeitverlauf anerkennen.

BSDC-P-IDN-2023-492
Relevanz 2C5
30.11.2023
Sekundärverwertung von Gesundheitssozialdaten zu Forschungszwecken
Prof. Dr. Dirk Bieresborn, Bundessozialgericht
Recherche: DC
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Zweitnutzung von Gesundheitsdaten steht im Spannungsfeld zu informationeller Selbstbestimmung; Opt-Out kollidiert mit DSGVO-Einwilligungserfordernis.

Juristische Einordnung der Rechtslage vor dem GDNG.

BSDC-P-FND-0-662
Relevanz 2C5
ohne Datum
Security Principles - Syncthing Documentation
Syncthing-Projekt
Recherche: DC
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Syncthing verschlüsselt Geräte-Kommunikation per TLS, Metadaten (Geräte-IDs/IPs) können über Discovery-/Relay-Server sichtbar werden.

Direkter Vergleich mit Nextcloud im Dokument nicht enthalten.