Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-B-GER-2026-349 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 03.06.2026 | anwalt.de — Rechtsgrundlage und Fristen des Opt-out-Modells im Detail Fachanwalt-Publikation Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit dem 15. Januar 2025 gilt nach § 342 Abs. 1 SGB V ein Opt-out-Modell: Versicherten wird eine ePA automatisch eingerichtet, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Information widersprechen. Die bundesweite Einführung erfolgte am 29. April 2025. Grundlage sind SGB V, das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) — letzteres regelt insbesondere die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung. | Zentraler Systemwechsel: Bis Januar 2025 mussten Versicherte aktiv zustimmen (Opt-in), seither gilt automatische Einrichtung mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) — ein Muster, das strukturell dem bei anderen Blackstone-Dossiers dokumentierten "Standard verschiebt sich zu mehr Datenerfassung" ähnelt. Wichtig: Sechs Wochen Widerspruchsfrist ist eine kurze Zeitspanne, in der viele Menschen die Information möglicherweise übersehen könnten. |
| BSDC-B-GER-2025-351 ✅ in KraftRelevanz 2C5 | 2025 ⚠ nur Jahresangabe in der Quelle 2025 | Krankenkassen-Information (hkk) — Praxisperspektive zur Verschlüsselung hkk Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse — Eigeninteresse an positiver Darstellung beachten) Recherche: DC Quelle öffnen → | Innerhalb der Telematik-Infrastruktur liegen die Daten laut Krankenkassen-Darstellung mehrfach verschlüsselt vor; ein Zugriff der Krankenkasse selbst oder anderer nicht berechtigter Personen sei ausgeschlossen. Gründe für einen Widerspruch müssen nicht angegeben werden. | Offizielle Sicherheitsdarstellung der Anbieterseite — wichtig zur Ausgewogenheit, sollte aber im Kontrast zu den CCC-Sicherheitslücken-Funden (siehe oben) gelesen werden. Eine Krankenkasse hat naturgemäß ein Eigeninteresse, ihr System als sicher darzustellen — die tatsächliche technische Bewertung sollte auf unabhängiger Sicherheitsforschung (CCC) basieren, nicht nur auf Anbieterangaben. |
| BSDC-B-GER-2025-352 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 18.12.2025 | McKinsey E-Health Monitor 2025 — Nutzungszahlen und Ziel-Erreichungsgrad McKinsey (in Kooperation mit Bertelsmann Stiftung/gematik-Kontext für den E-Health-Monitor) Recherche: DC Quelle öffnen → | E-Rezept-Verordnungen stiegen von rund 18 Millionen (Ende 2023) auf über 540 Millionen (2024) und über 340 Millionen allein bis Ende Juli 2025 — ein "Durchbruch". Trotzdem greifen weiterhin rund 50% der Praxen parallel zur analogen Alternative, u.a. weil das E-Rezept in Haus- und Heimversorgung bisher nicht nutzbar ist. Ziel des Gesundheitsministeriums: 80% ePA-Nutzung bis 2026. | Wichtige, differenzierte Erfolgsmessung: Das E-Rezept (ein verwandtes, aber separates System zur ePA) zeigt enormes Wachstum, aber selbst dort nutzt noch die Hälfte der Praxen parallel die alte Papierform — ein Hinweis darauf, dass Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen trotz beeindruckender Wachstumszahlen oft holprig in der Praxis verlaufen. Das 80%-Ziel für die ePA bis 2026 ist ambitioniert — ob es erreicht wird, wäre ein guter Punkt für die Radar-Pflege. |
| BSDC-B-GER-2026-353 ✅ in KraftRelevanz 2C5 | 08.07.2026 | Rechtsentwicklung — vom "Alles-oder-Nichts" zur granularen Zugriffssteuerung seit 2022 datenschutz.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Erst seit 2022 können Versicherte entscheiden, welcher Arzt welche Daten einsehen darf — davor stand nur die Wahl zwischen "Arzt sieht alles" oder "Arzt sieht nichts". Die ePA speichert Diagnosen, Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und ärztlichen Schriftverkehr. | Interessanter historischer Fakt, der zeigt, dass sich die Datenschutz-Granularität im System tatsächlich über Zeit verbessert hat — vom groben Alles-oder-Nichts-Prinzip (bis 2022) zur heutigen feineren Steuerung. Für ein ausgewogenes C5-Dossier wichtig: Nicht nur Verschlechterungen dokumentieren, sondern auch echte Verbesserungen im Zeitverlauf anerkennen. |
| BSDC-B-GER-2024-355 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 27.12.2024 | BfDI Ulrich Kelber — offizielles Zitat zur "herabgestuften Sicherheit" netzpolitik.org, Zitat Ulrich Kelber (damaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich zu den herabgestuften Sicherheitsstandards beim Zugriff auf die "ePA für alle": "Das wird sich noch als Fehler in der Vertrauensbildung herausstellen." | Sehr wichtiger Fund: Nicht nur der CCC, sondern die damals amtierende deutsche Bundesdatenschutzbehörde selbst kritisierte offiziell, dass die Sicherheitsstandards beim ePA-Zugriff abgesenkt wurden — eine Warnung, die sich im April 2025 laut späteren Quellen (Batch 83, 39C3-Bericht) teilweise bewahrheitete. Das ist ein Muster, das der Datenbank bereits mehrfach begegnet ist (vgl. NRW-Landesdatenschutzbeauftragte bei D3, BKA-Präsident bei A1): Amtliche Vorwarnungen, die sich später als berechtigt erweisen. |
| BSDC-B-GER-2026-358 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 28.08.2025 | Tagesspiegel Background — Gematik-Reaktion, offizielle Einordnung als "unrealistisch" Tagesspiegel Background Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Gematik (Betreiberorganisation der Telematikinfrastruktur) dankt dem CCC ausdrücklich für den Hinweis, hält das vom Hackerclub skizzierte Angriffsszenario aber für unrealistisch. | Wichtig für Ausgewogenheit: Die zuständige Betreiberorganisation widerspricht der CCC-Einschätzung nicht komplett feindselig (sie bedankt sich sogar für den Hinweis), stuft das konkrete Szenario aber als praktisch unrealistisch ein. Diese Position sollte im Blackstone-Dossier neben der CCC-Kritik stehen — auch wenn die spätere Wiederkehr derselben Lücken beim bundesweiten Start (siehe oben) die Gematik-Einschätzung nachträglich infrage stellt. |