Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-GER-2025-054
in KraftRelevanz 3D1
24.09.2025
Apples eigene Position — "The Digital Markets Act's impacts on EU users"
Apple Inc.
Recherche: DC
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Apple erklärt, der DMA verändere viele Teile der Nutzererfahrung in der EU — von App-Downloads und Zahlungen bis zur Zusammenarbeit zwischen Apple-Produkten — und listet "mehr Risiken beim App-Download und bei Zahlungen" als eine der Auswirkungen für EU-Nutzer.

Wichtig für Ausgewogenheit: Apple selbst warnt öffentlich, dass die erzwungene Öffnung (z. B. Sideloading) neue Sicherheitsrisiken für Nutzer schaffen könnte. Das ist die Gegenposition zur reinen "mehr Wettbewerb ist immer gut"-Sicht — beide Seiten gehören ins Dossier.

BSDC-O-GER-2026-140
in KraftRelevanz 3D1
20.04.2026
"How Apple's DMA Malicious Compliance Yields Zero Solutions for 56 Interoperability Requests" — Kritik der Free Software Foundation Europe
Bericht mit Bezug auf Analyse der Free Software Foundation Europe (FSFE)
Recherche: DC
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Eine Analyse der Free Software Foundation Europe zeigt, dass Apple systematisch 56 formelle Interoperabilitäts-Anfragen von Entwicklern blockiert hat — eine Strategie "böswilliger Compliance", die die Interoperabilitäts-Vorgaben des DMA faktisch neutralisiert, trotz der strengen Vorgaben der Kommission.

Gegenposition zum positiven Kommissions-Bericht: Eine Bürgerrechtsorganisation für freie Software dokumentiert konkret 56 Fälle, in denen Apple formale Anfragen zur Zusammenarbeit zwar formal beantwortet, aber praktisch ins Leere laufen lässt — "Dienst nach Vorschrift" statt echter Öffnung. Genau die Art von Beleg, die für Blackstones Function-Creep- bzw. "Gesetz vs. Praxis"-Argumentation wichtig ist.

BSDC-O-GER-2026-141
in KraftRelevanz 3D1
05.05.2026
Apples Gegenposition — Interview mit Kyle Andeer (VP Regulierungsrecht) zu Sicherheitsrisiken der Interoperabilität
Macerkopf, Interview mit Apple-Vizepräsident Kyle Andeer
Recherche: DC
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Apple nennt als konkretes Beispiel den Zugriff auf die WLAN-Historie: Wenn Drittanbieter wie Meta Zugriff auf bestimmte iOS-Daten erhielten, ließen sich daraus Profile ableiten, die deutlich mehr verraten als die Verbindungsdaten selbst. Apple habe diese Bedenken der Kommission mehrfach vorgelegt, sie seien aber ignoriert worden.

Wichtig für echte Ausgewogenheit im Dossier: Apples Kritik ist nicht nur "wir wollen unser Geschäftsmodell schützen", sondern enthält ein konkretes, technisch nachvollziehbares Datenschutz-Argument — mehr Interoperabilität kann in bestimmten Fällen auch neue Datenschutz-Risiken schaffen (hier: Standort-/Bewegungsprofile über WLAN-Zugangsdaten). Das ist ein echter Zielkonflikt zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz, kein reines Lobbying-Argument.