Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-B-GER-2026-057 🔶 im VerfahrenRelevanz 3D2 | 03.07.2026 | CRA Art. 14 — Meldepflichten für Hersteller (24h/72h/14-Tage-Fristen) Fachartikel mit Verweis auf CRA-Primärtext Recherche: DC Quelle öffnen → | Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gleichzeitig an das national zuständige CSIRT und an die ENISA melden. Für die Frühwarnung bleiben 24 Stunden, für die vollständige Meldung 72 Stunden, für den Abschlussbericht 14 Tage. | Wichtig für den Masterplan-Punkt "Meldepflichten sind ein zweischneidiges Schwert": Hersteller müssen Sicherheitslücken jetzt sehr schnell an eine zentrale Behördenstelle melden. Das hilft, Lücken schneller zu schließen — schafft aber auch eine zentrale Datenbank aktueller Schwachstellen, die selbst ein attraktives Ziel für Angreifer sein könnte. |
| BSDC-B-GER-2026-058 🔶 im VerfahrenRelevanz 2D2 | 14.06.2026 | ENISA Single Reporting Platform — zentraler Meldekanal für CRA-Vorfälle Fachartikel mit Verweis auf ENISA/CRA-Primärquelle Recherche: DC Quelle öffnen → | Die einheitliche Meldeplattform der ENISA befindet sich noch im Aufbau; ENISA übernimmt die Weiterleitung der Meldungen an die national zuständigen CSIRTs und informiert das CSIRT-Netzwerk, um Doppelmeldungen zu vermeiden. | Konkret entsteht hier eine einzige, zentrale EU-Datenbank für gemeldete Sicherheitslücken bei Millionen vernetzter Geräte — das ist die Infrastruktur, die im Masterplan-Kapitel "Honeypot-Risiko" thematisiert werden sollte, sobald die Plattform live ist. |
| BSDC-B-GER-2026-059 🔶 im VerfahrenRelevanz 2D2 | 01.05.2026 | Deutsche Umsetzung (Durchführungsgesetz zum CRA) — Regierungsentwurf IHK Köln (Einordnung), mit Verweis auf Regierungsentwurf Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei Verstößen gegen grundlegende Anforderungen oder Meldepflichten können Bußgelder bis zur Höhe von 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden; als deutsche Umsetzung liegt seit dem 1. Mai 2026 ein Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847" vor. | Auch wenn der CRA als EU-Verordnung direkt gilt, braucht es trotzdem noch ein deutsches Begleitgesetz (z. B. für Zuständigkeiten und Bußgeldhöhen) — das ist gerade erst im Entwurfsstadium. |