Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-GER-2026-262
in KraftRelevanz 3D3
28.04.2026
"Bundesregierung will KI-Einsatz der Polizei – kommt jetzt Palantir?" — Bundesländer-Überblick mit Nutzungszahlen
Digitalrechte.de, mit Bezug auf Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung
Recherche: DC
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Drei Bundesländer nutzen aktuell die Palantir-Software Gotham: Hessen, Bayern und NRW. Baden-Württemberg hat mit dem im November 2025 beschlossenen Polizeigesetz die Grundlage für einen Einsatz geschaffen. Recherchen zeigten: Das bayerische System VeRa wurde zwischen September 2024 und Mai 2025 fast hundertmal eingesetzt, mehr als zwanzigmal für alltägliche Delikte wie Fahrraddiebstahl. Rund 39 Millionen Personendatensätze wurden dafür durchkämmt. In Hessen wird die Software bis zu 15.000 mal im Jahr genutzt.

Sehr konkrete Zahlen, die zeigen: Der Einsatz geht weit über schwere Kriminalität hinaus (auch Fahrraddiebstahl) und betrifft eine gewaltige Datenmenge (39 Millionen Personendatensätze allein in Bayern). Hessens 15.000 Einsätze pro Jahr zeigen, dass es sich um ein Alltagswerkzeug handelt, nicht um eine seltene Ausnahmemaßnahme.

BSDC-J-GER-2026-264
in KraftRelevanz 3D3
09.01.2026
Detaillierter Bundesländer-Überblick — Namen, Zeitpunkte, Ablehnungen
Fachportal (internationale Perspektive DE/ES)
Recherche: DC
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Bayern nutzt die Software seit 2024/2025 als "VeRA" (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform), NRW als "DAR" (Datenbankübergreifende Analyse und Recherche). Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung ab dem zweiten Quartal 2026, mit Datenanalyse in gesicherten Rechenzentren in Deutschland. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf Alternativen.

Wichtige technische Präzisierung: Die Software läuft unter verschiedenen Ländernamen (VeRA, DAR) — nicht "Palantir" im Markennamen, was Verwirrung stiften kann, wenn Bürger nach dem Begriff "Palantir" suchen, aber den Ländernamen der Software nicht kennen. Für Blackstone-Artikel wichtig, beide Namensebenen zu nennen.

BSDC-J-GER-2026-265
in KraftRelevanz 3D3
19.08.2025
"Polizei-Software: Können wir Palantir ersetzen?" — Cloud-Act-Risiko und deutsche Alternativen
STRG_F (ZDF/funk-Recherche-Format)
Recherche: DC
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Palantir wurde vom Trump-Vertrauten und Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, steht der US-Regierung nahe und unterliegt dem US Cloud Act — das bedeutet: Im Zweifel könnten amerikanische Behörden Zugriff auf deutsche Polizeidaten einfordern. Die Recherche zeigt: Es gab längst Initiativen für deutsche Alternativen, die nie beauftragt wurden — obwohl sie offenbar einsatzbereit gewesen wären und digitale Souveränität als politisches Ziel gilt.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstone: Der US Cloud Act bedeutet konkret, dass sensible deutsche Polizeidaten theoretisch von US-Behörden angefordert werden könnten — unabhängig davon, wo die Server physisch stehen. Und: Es gab bereits einsatzbereite deutsche Alternativen, die trotz erklärtem politischem Ziel "digitale Souveränität" nie beauftragt wurden — ein sehr konkretes Beispiel für die Kluft zwischen Sonntagsreden und tatsächlichem Handeln.

BSDC-J-GER-2026-267
in KraftRelevanz 2D3, Masterplan
16.01.2026
Deutsche Alternative — One Data (Passau) und der "Ankerkunde"-Ansatz
ZDF, Interview mit Gründer Böhm (One Data, Passau)
Recherche: DC
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Böhm (One Data, Passau): "Ich glaube, deutsche Unternehmen haben mittlerweile alle Fähigkeiten, die es braucht, um unsere Sicherheit bestmöglich zu unterstützen. […] Der Staat muss selber als Kunde auftreten, die Software nutzen und auch beim Verbessern mithelfen, und auch die Anforderungen mit einspielen. Dann klappe auch das Ziel Unabhängigkeit."

Konkretes deutsches Unternehmen als Alternative, mit einem interessanten strukturellen Argument: Digitale Souveränität entsteht nicht von selbst, sondern nur, wenn der Staat als "Ankerkunde" europäische Lösungen aktiv nutzt und mitentwickelt — ein praktischer Lösungsvorschlag statt nur Kritik am Status quo.

BSDC-J-GER-2023-269
in KraftRelevanz 3D3
16.02.2023
netzpolitik.org — Einordnung des Urteils, konkrete Datenquellen bei hessenDATA
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Die eingesetzte Software soll Verbindungen zwischen Menschen, Objekten und polizeilich festgehaltenen Sachverhalten finden und visualisieren — dazu werden u.a. Kontaktdaten sowie Bewegungs- und Reiseinformationen verwendet. In Hessen werden zudem massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen genutzt, die mit anderen Daten verknüpft werden.

Konkrete technische Beschreibung, WAS genau analysiert wird: nicht nur einzelne Datenbanken, sondern eine Verknüpfung von Kontakt-, Bewegungs- und Funkzellendaten zu einem Gesamtbild einer Person. Das ist die technische Grundlage für die verfassungsrechtlichen Bedenken — eine Person wird durch die Datenverknüpfung "gläserner" als durch jede Einzeldatenbank für sich.

BSDC-J-GER-2025-273
in KraftRelevanz 3D3
29.07.2025
"Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Polizei-Software" — Konkrete Beispiele Betroffener
Legal Tribune Online (LTO, Fachmedium für Juristen)
Recherche: DC
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GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das bayerische Landeskriminalamt widerspricht: Die Software werde nur bei Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt, ausschließlich um mögliche Straftaten zu verhindern.

Sehr konkretes, einprägsames Beispiel für die Kritik: Selbst Opfer und Zeugen (nicht nur Verdächtige) können ins System geraten. Wichtig für Ausgewogenheit: Das bayerische LKA widerspricht direkt und behauptet einen auf schwere Kriminalität beschränkten Einsatz — das steht im direkten Widerspruch zu den in Batch 64 dokumentierten Recherchen (Einsatz auch bei Fahrraddiebstahl). Dieser Widerspruch zwischen offizieller Behördenaussage und Recherche-Befund ist selbst ein wichtiger Punkt für einen Blackstone-Artikel.

BSDC-J-GER-2026-274
in KraftRelevanz 3D3
20.04.2026
"Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform" — Befugnisausweitung statt Einschränkung
netzpolitik.org, mit Bezug auf Tätigkeitsbericht der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten
Recherche: DC
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Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts NICHT beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut — sie erlauben nun beispielsweise auch "KI"-Training und den Einsatz "selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme". Die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert einen generellen Trend zu "ungezügelter Datennutzung" und dass Gesetze "teils im Eilverfahren verabschiedet" würden, sodass der Grundrechtsschutz "nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt" werde.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches — ein Lehrbuchbeispiel für Function Creep in Reinform: Statt nach dem verfassungsgerichtlichen Rüffel die Befugnisse einzuschränken, hat NRW sie sogar noch ausgeweitet — inklusive KI-Training, was 2023 noch gar nicht Gegenstand des Urteils war. Diese Kritik kommt nicht von einer Aktivisten-Organisation, sondern von der offiziellen Landesdatenschutzbeauftragten selbst — ein amtliches, sehr gewichtiges Zeugnis für genau das Muster, das Blackstone in vielen anderen Dossiers (A1, B3) bereits dokumentiert hat.

BSDC-J-GER-2025-275
in KraftRelevanz 3D3
07.08.2025
Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage
Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes)
Recherche: DC
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Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten.

Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken.

BSDC-J-KOM-2026-277
in KraftRelevanz 3D3
22.04.2026
"'Ramblings of a supervillain': Palantir 'manifesto' claims AI weapons and cultural inferiority" — faktische Einordnung des Manifest-Inhalts
Euronews
Recherche: DC
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Palantir veröffentlichte am 18. April 2026 über den eigenen X-Account ein "22-Punkte-Manifest" als Zusammenfassung des Buches "The Technological Republic" von CEO Alex Karp. Das Unternehmen selbst bezeichnet den Post als "Kurzfassung" des Buches. Inhaltlich werden u.a. eine nationale Dienstpflicht gefordert, eine "moralische Pflicht" von Tech-Unternehmen zur Verteidigungsarbeit postuliert, und es wird angedeutet, manche Kulturen seien anderen unterlegen.

Wichtig für die Faktenbasis: Das Manifest ist ein reales, öffentlich einsehbares Dokument (Palantirs eigener X-Post vom 18. April 2026), keine Erfindung der Kritiker. Der Inhalt (Forderung nach nationaler Dienstpflicht, "moralische Pflicht" zu Verteidigungsarbeit, Andeutungen kultureller Überlegenheit) ist damit direkt überprüfbar, nicht nur eine Interpretation Dritter.

BSDC-J-KOM-2026-340
in KraftRelevanz 3A9, A8, D3, D4, D5
12.07.2026
WSWS — kritische Gesamtanalyse mit Zusammenfassung aller Einzelmaßnahmen
World Socialist Web Site (klar politisch positioniertes Medium — Fakten zum Gesetz selbst unabhängig prüfbar, Einordnung als Meinung kennzeichnen)
Recherche: DC
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Das Sicherheitspaket 2.0 wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und bündelt drei Gesetzentwürfe: automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, und "Testen und Trainieren" von KI-Systemen — dafür werden BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz angepasst. Besonders brisant: präventive Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) sowie biometrische Videoüberwachung, offiziell unter Ausschluss von Online-Durchsuchungen — was der Artikel als "reine Farce" bezeichnet.

Wichtigster struktureller Fund dieses Batches: Das Sicherheitspaket 2.0 ist der Dachbegriff, unter dem sich mehrere bereits einzeln dokumentierte Blackstone-Themen bündeln — A8 (Staatstrojaner/Quellen-TKÜ), D3 (automatisierte Datenanalyse à la Palantir), D4 (biometrische Videoüberwachung) und D5 (biometrischer Internetabgleich à la PimEyes) sind hier alle Teil EINES zusammenhängenden Gesetzespakets, nicht vier unabhängige Entwicklungen. Wichtig: Die reißerische "reine Farce"-Bewertung zur Ausnahme für Online-Durchsuchungen ist eine Meinung der Quelle und sollte nicht unreflektiert übernommen werden — der Fakt selbst (Ausschluss von Online-Durchsuchungen im Gesetzestext) ist aber verwendbar.

BSDC-J-FND-2026-505
Relevanz 3D3
12.01.2026
Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Geplante Gesetzesänderungen erlauben BND Speicherung bis 6 Monate, Überwachung bis 30% globaler Telekommunikationskapazität am DE-CIX, erstmals aktive Hacking-Operationen.

BND soll deutlich mehr Überwachungs-/Hacking-Befugnisse bekommen. Finaler Beschluss nicht belegt.

BSDC-J-FND-2024-506
Relevanz 3D3
20.11.2024
Databroker Files: Wie Datenhändler NATO und US-Militär bloßstellen
netzpolitik.org / WIRED / BR
Recherche: DC
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Über 190.000 gehandelte Standortsignale von Geräten am NATO-Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Ramstein, Fliegerhorst Büchel entdeckt.

Kommerzielle Standortdatenhändler machen Militärstandorte/-personal sichtbar - Sicherheitsrisiko.