Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-GER-2025-272
in KraftRelevanz 3D3
23.07.2025
GFF-Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern — Original-Pressemitteilung
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Recherche: DC
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Die GFF erhob am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG), das der Polizei "Data Mining" mittels VeRA/Gotham erlaubt. Kritisiert wird, dass das Programm Verbindungen auch zu Personen herstellt, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen — das verletze u.a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. GFF-Zitat: "Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen."

Das ist der zentrale, aktuell laufende Rechtsstreit für Dossier D3 — eine neue Verfassungsbeschwerde direkt gegen die bayerische Praxis, die (siehe Batch 64) auch bei Fahrraddiebstahl eingesetzt wird. Wichtig: Das ist eine NGO-Position bzw. eine anhängige Klage, noch keine gerichtliche Entscheidung — Status entsprechend als 🔶 (anhängiges Verfahren) kennzeichnen, nicht als bereits entschiedene Sache.

BSDC-O-KOM-2026-276
in KraftRelevanz 3D3
15.06.2026
"Die Waffen des Silicon Valley: Eine Kritik an Alex Karps Manifest der digitalen Gewalt" — Verfassungsblog-Analyse
Verfassungsblog (renommiertes rechtswissenschaftliches Fachblog), Autor Paul Nemitz
Recherche: DC
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Der Autor ordnet Karps Manifest als Ausdruck einer "neuen, gefährlichen Symbiose aus militaristischem Staat und Tech-Kapital" ein und verweist darauf, dass ausgerechnet der Vatikan in dieser Debatte technologisch zurückhaltender argumentiere als die Palantir-Gründer — der Papst fordere eine "Abrüstung der Künstlichen Intelligenz" und eine Besinnung auf Frieden, Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Solidarität.

Wichtig für Blackstones Präzision: Paul Nemitz ist ein anerkannter EU-Rechtsexperte (u.a. an der DSGVO-Entstehung beteiligt), seine Einordnung hat also Fachgewicht — ist aber trotzdem eine pointierte Meinungsäußerung, kein neutraler Tatsachenbericht. Sollte im Artikel klar als "Einordnung eines Rechtswissenschaftlers" gekennzeichnet werden, nicht als objektive Feststellung.