Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-GER-2023-268
in KraftRelevanz 3D3
16.02.2023
BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
Recherche: DC
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Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten.

Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen: Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung.

BSDC-P-FND-2026-504
Relevanz 3D3
12.05.2026
Bundeswehr verzichtet auf Palantir
Behörden Spiegel
Recherche: DC
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Bundeswehr lehnt Palantir für pCloudBw ab wegen US-Industriezugang zu nationalen Daten, testet Almato/Orcrist/ChapsVision als Alternativen.

Bundeswehr sagt vorerst Nein zu Palantir. Endgültigkeit der Entscheidung nicht belegt.