Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-GER-2023-268 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 16.02.2023 | BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze Bundesverfassungsgericht, Erster Senat Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten. | Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen: Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung. |
| BSDC-P-FND-2026-504 Relevanz 3D3 | 12.05.2026 | Bundeswehr verzichtet auf Palantir Behörden Spiegel Recherche: DC Quelle öffnen → | Bundeswehr lehnt Palantir für pCloudBw ab wegen US-Industriezugang zu nationalen Daten, testet Almato/Orcrist/ChapsVision als Alternativen. | Bundeswehr sagt vorerst Nein zu Palantir. Endgültigkeit der Entscheidung nicht belegt. |