Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-KOM-2026-328
in KraftRelevanz 3D5
30.04.2026
noyb-Klage gegen Hamburgische Datenschutzbehörde — Originalmeldung mit Schrems-Zitat
PPC Land, mit direktem Zitat Max Schrems (noyb-Vorsitzender)
Recherche: DC
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Schrems: "Die unkontrollierte Verbreitung von Gesichtserkennungs-Tools wie PimEyes ist verheerend für die Privatsphäre: Stalking und Massenüberwachung von Millionen Menschen lassen sich binnen Sekunden durchführen. PimEyes hat Milliarden biometrischer Datenpunkte unschuldiger Menschen ohne deren Wissen gesammelt und macht diese Daten für jeden verfügbar." Die Hamburger Behörde selbst stuft die Praktiken als rechtswidrig ein, sieht sich aber laut noyb nicht in der Lage, wirksam durchzugreifen.

Bemerkenswerter Fall: Selbst die zuständige Aufsichtsbehörde hält PimEyes für rechtswidrig — trotzdem passiert seit Jahren nichts. Das ist kein Fall von unklarer Rechtslage, sondern von Durchsetzungsversagen bei eindeutig als illegal eingestufter Praxis. Wichtig für Blackstones Argumentation: Manchmal ist nicht das Gesetz das Problem, sondern die fehlende Durchsetzung — eine wichtige Nuance gegenüber Dossiers, die neue Gesetze kritisieren.

BSDC-B-KOM-2026-329
in KraftRelevanz 3D5
30.04.2026
MLex — Begründung der Hamburger Behörde für Untätigkeit (Dubai-Sitz als Ausrede)
MLex (spezialisiertes Rechts-/Regulierungs-Fachmedium)
Recherche: DC
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Laut noyb hat die Aufsichtsbehörde das Unternehmen zwar per Brief kontaktiert, weigert sich aber, weitere Maßnahmen zu ergreifen, weil der Firmensitz offenbar in Dubai liegt — obwohl sie die Praktiken von PimEyes selbst für illegal hält.

Konkreter Grund für die Untätigkeit: Die Behörde begründet ihre Passivität mit dem Auslandssitz des Unternehmens. Wichtig für Blackstones Präzision: Der CCC (Batch 78-Kontext) stellt dazu klar, dass die DSGVO nach dem Marktortprinzip trotzdem anwendbar wäre — der Sitz in Dubai wäre demnach keine wirkliche rechtliche Ausrede, sondern eher eine Bequemlichkeits-Begründung.

BSDC-O-KOM-2026-330
in KraftRelevanz 3D5, D4
30.04.2026
CCC — Marktortprinzip-Klarstellung und Verbindung zu staatlichen Plänen
Chaos Computer Club
Recherche: DC
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Ob PimEyes oder andere Anbieter in der EU, auf den Seychellen oder sonstwo niedergelassen sind, spielt keine Rolle — die DSGVO ist nach dem Marktortprinzip anwendbar. An den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur biometrischen Massenüberwachung wird sichtbar, dass jahrelange behördliche Inaktivität gegenüber offensichtlich rechtswidrigen Anbietern nicht nur deren Weiterexistenz ermöglicht, sondern solche Praktiken so weit normalisiert, dass sie nun quasi Vorbild für ein grundrechtsfeindliches Gesetz werden sollen.

Sehr wichtige Verbindung zwischen D4 und D5: Der CCC argumentiert, dass die jahrelange Duldung von PimEyes durch die Behörden die gesellschaftliche Normalisierung biometrischer Gesichtserkennung vorangetrieben hat — und damit indirekt den Weg für die in D4 dokumentierte staatliche Gesichtserkennung (Frankfurt, Bundespolizeigesetz-Reform) bereitet haben könnte. Diese These ist eine Einordnung, keine bewiesene Kausalität — sollte im Blackstone-Artikel entsprechend als Interpretation gekennzeichnet werden, aber als plausibler thematischer Zusammenhang zwischen den beiden Dossiers erwähnt werden.

BSDC-B-KOM-2022-331
in KraftRelevanz 3D5
21.12.2022
Baden-Württemberg — erstes Bußgeldverfahren gegen PimEyes (historischer Ausgangspunkt)
Wikipedia, mit Bezug auf Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg
Recherche: DC
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Bereits im Dezember 2022 eröffnete der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg ein Bußgeldverfahren gegen PimEyes — parallel gab es bereits seit Mai 2021 Prüfverfahren in Hamburg. Über vier Jahre später (Stand dieser Recherche, 2026) ist noch immer keine wirksame Maßnahme umgesetzt.

Sehr wichtiger Zeitfakt: Es geht hier nicht um ein neues Problem — bereits 2021/2022 begannen zwei verschiedene deutsche Landesbehörden Verfahren gegen PimEyes. Über vier Jahre später läuft das Unternehmen weiterhin ungehindert. Das ist ein außergewöhnlich langer Zeitraum behördlicher Untätigkeit trotz erkannter Rechtswidrigkeit — ein sehr konkretes Beispiel für strukturelles Durchsetzungsversagen im deutschen/europäischen Datenschutzrecht.

BSDC-B-KOM-2026-338
in KraftRelevanz 3A9, D5
13.03.2026
Tagesspiegel Background — "PimEyes für Behörden": Dobrindt/Hubig-Sicherheitspaket im Detail
Tagesspiegel Background (Fachredaktion für Digitalpolitik)
Recherche: DC
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Bereits unter der Ampelregierung wurde das Vorhaben, biometrische Daten mit Internetdaten abzugleichen, aus der Zivilgesellschaft kritisiert — Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig legen nun ein entsprechendes Sicherheitspaket vor.

Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzision: Der Titel "PimEyes für Behörden" ist eine journalistische Zuspitzung, aber inhaltlich treffend — der Vorschlag würde Sicherheitsbehörden genau die Fähigkeit geben, die bei PimEyes (D5) als privatwirtschaftliche Praxis kritisiert wird. Wichtig: Das Grundvorhaben reicht bis in die Vorgängerregierung zurück — es ist keine reine "neue Regierung, neue Überwachung"-Geschichte, sondern eine Kontinuität über Koalitionswechsel hinweg.

BSDC-J-KOM-2026-340
in KraftRelevanz 3A9, A8, D3, D4, D5
12.07.2026
WSWS — kritische Gesamtanalyse mit Zusammenfassung aller Einzelmaßnahmen
World Socialist Web Site (klar politisch positioniertes Medium — Fakten zum Gesetz selbst unabhängig prüfbar, Einordnung als Meinung kennzeichnen)
Recherche: DC
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Das Sicherheitspaket 2.0 wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und bündelt drei Gesetzentwürfe: automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, und "Testen und Trainieren" von KI-Systemen — dafür werden BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz angepasst. Besonders brisant: präventive Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) sowie biometrische Videoüberwachung, offiziell unter Ausschluss von Online-Durchsuchungen — was der Artikel als "reine Farce" bezeichnet.

Wichtigster struktureller Fund dieses Batches: Das Sicherheitspaket 2.0 ist der Dachbegriff, unter dem sich mehrere bereits einzeln dokumentierte Blackstone-Themen bündeln — A8 (Staatstrojaner/Quellen-TKÜ), D3 (automatisierte Datenanalyse à la Palantir), D4 (biometrische Videoüberwachung) und D5 (biometrischer Internetabgleich à la PimEyes) sind hier alle Teil EINES zusammenhängenden Gesetzespakets, nicht vier unabhängige Entwicklungen. Wichtig: Die reißerische "reine Farce"-Bewertung zur Ausnahme für Online-Durchsuchungen ist eine Meinung der Quelle und sollte nicht unreflektiert übernommen werden — der Fakt selbst (Ausschluss von Online-Durchsuchungen im Gesetzestext) ist aber verwendbar.

BSDC-P-GER-2021-545
Relevanz 3D5
29.01.2021
VG Freiburg: Drohnenüberwachung von Fridays-for-Future-Demo rechtswidrig
Verwaltungsgericht Freiburg
Recherche: DC
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Polizeidrohne über 30.000-Personen-Demo für rechtswidrig erklärt, keine konkrete Gefahr, Versammlungsfreiheit verletzt.

Grundsatzurteil gegen anlasslose Drohnenüberwachung von Demonstrationen.

BSDC-J-GER-2026-546
Relevanz 3D5
August 2026
08.2026
Private Drohnenabwehr 2026 in Deutschland - Recht, Technik & Praxis
drohnen.de
Recherche: DC
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Abschuss/Jamming/GPS-Spoofing gegen fremde Drohnen verboten (§317 StGB, bis 5 Jahre Haft); nur Dokumentation und zivilrechtliche Schritte erlaubt.

Selbsthilfe gegen Drohnen über eigenem Grundstück ist strafbar.

BSDC-J-GER-2025-547
Relevanz 3D5
08.10.2025
Anti-Drohnen-Plan 2025/2026: Bundesregierung ordnet Zuständigkeiten neu
drohnen.de
Recherche: DC
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Kabinett beschloss neue Bundespolizei-Befugnisse für eigene Drohnen und Abwehr fremder Systeme, ausgelöst durch Flughafen-München-Sichtungen.

Keine konkreten Datenschutz-Kontrollmechanismen belegt.