Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-KOM-2026-328 ✅ in KraftRelevanz 3D5 | 30.04.2026 | noyb-Klage gegen Hamburgische Datenschutzbehörde — Originalmeldung mit Schrems-Zitat PPC Land, mit direktem Zitat Max Schrems (noyb-Vorsitzender) Recherche: DC Quelle öffnen → | Schrems: "Die unkontrollierte Verbreitung von Gesichtserkennungs-Tools wie PimEyes ist verheerend für die Privatsphäre: Stalking und Massenüberwachung von Millionen Menschen lassen sich binnen Sekunden durchführen. PimEyes hat Milliarden biometrischer Datenpunkte unschuldiger Menschen ohne deren Wissen gesammelt und macht diese Daten für jeden verfügbar." Die Hamburger Behörde selbst stuft die Praktiken als rechtswidrig ein, sieht sich aber laut noyb nicht in der Lage, wirksam durchzugreifen. | Bemerkenswerter Fall: Selbst die zuständige Aufsichtsbehörde hält PimEyes für rechtswidrig — trotzdem passiert seit Jahren nichts. Das ist kein Fall von unklarer Rechtslage, sondern von Durchsetzungsversagen bei eindeutig als illegal eingestufter Praxis. Wichtig für Blackstones Argumentation: Manchmal ist nicht das Gesetz das Problem, sondern die fehlende Durchsetzung — eine wichtige Nuance gegenüber Dossiers, die neue Gesetze kritisieren. |
| BSDC-B-KOM-2026-329 ✅ in KraftRelevanz 3D5 | 30.04.2026 | MLex — Begründung der Hamburger Behörde für Untätigkeit (Dubai-Sitz als Ausrede) MLex (spezialisiertes Rechts-/Regulierungs-Fachmedium) Recherche: DC Quelle öffnen → | Laut noyb hat die Aufsichtsbehörde das Unternehmen zwar per Brief kontaktiert, weigert sich aber, weitere Maßnahmen zu ergreifen, weil der Firmensitz offenbar in Dubai liegt — obwohl sie die Praktiken von PimEyes selbst für illegal hält. | Konkreter Grund für die Untätigkeit: Die Behörde begründet ihre Passivität mit dem Auslandssitz des Unternehmens. Wichtig für Blackstones Präzision: Der CCC (Batch 78-Kontext) stellt dazu klar, dass die DSGVO nach dem Marktortprinzip trotzdem anwendbar wäre — der Sitz in Dubai wäre demnach keine wirkliche rechtliche Ausrede, sondern eher eine Bequemlichkeits-Begründung. |
| BSDC-O-KOM-2026-330 ✅ in KraftRelevanz 3D5, D4 | 30.04.2026 | CCC — Marktortprinzip-Klarstellung und Verbindung zu staatlichen Plänen Chaos Computer Club Recherche: DC Quelle öffnen → | Ob PimEyes oder andere Anbieter in der EU, auf den Seychellen oder sonstwo niedergelassen sind, spielt keine Rolle — die DSGVO ist nach dem Marktortprinzip anwendbar. An den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur biometrischen Massenüberwachung wird sichtbar, dass jahrelange behördliche Inaktivität gegenüber offensichtlich rechtswidrigen Anbietern nicht nur deren Weiterexistenz ermöglicht, sondern solche Praktiken so weit normalisiert, dass sie nun quasi Vorbild für ein grundrechtsfeindliches Gesetz werden sollen. | Sehr wichtige Verbindung zwischen D4 und D5: Der CCC argumentiert, dass die jahrelange Duldung von PimEyes durch die Behörden die gesellschaftliche Normalisierung biometrischer Gesichtserkennung vorangetrieben hat — und damit indirekt den Weg für die in D4 dokumentierte staatliche Gesichtserkennung (Frankfurt, Bundespolizeigesetz-Reform) bereitet haben könnte. Diese These ist eine Einordnung, keine bewiesene Kausalität — sollte im Blackstone-Artikel entsprechend als Interpretation gekennzeichnet werden, aber als plausibler thematischer Zusammenhang zwischen den beiden Dossiers erwähnt werden. |
| BSDC-B-KOM-2022-331 ✅ in KraftRelevanz 3D5 | 21.12.2022 | Baden-Württemberg — erstes Bußgeldverfahren gegen PimEyes (historischer Ausgangspunkt) Wikipedia, mit Bezug auf Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg Recherche: DC Quelle öffnen → | Bereits im Dezember 2022 eröffnete der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg ein Bußgeldverfahren gegen PimEyes — parallel gab es bereits seit Mai 2021 Prüfverfahren in Hamburg. Über vier Jahre später (Stand dieser Recherche, 2026) ist noch immer keine wirksame Maßnahme umgesetzt. | Sehr wichtiger Zeitfakt: Es geht hier nicht um ein neues Problem — bereits 2021/2022 begannen zwei verschiedene deutsche Landesbehörden Verfahren gegen PimEyes. Über vier Jahre später läuft das Unternehmen weiterhin ungehindert. Das ist ein außergewöhnlich langer Zeitraum behördlicher Untätigkeit trotz erkannter Rechtswidrigkeit — ein sehr konkretes Beispiel für strukturelles Durchsetzungsversagen im deutschen/europäischen Datenschutzrecht. |
| BSDC-B-KOM-2026-332 ✅ in KraftRelevanz 2D5 | 30.04.2026 | EDPB-Jahresbericht 2025 — Gesamtbußgeld-Kontext zur Einordnung European Data Protection Board, Jahresbericht veröffentlicht 09.04.2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EDPB-Jahresbericht 2025 verzeichnete insgesamt 1.145.760.374 Euro an DSGVO-Bußgeldern durch nationale Datenschutzbehörden europaweit in nur einem Jahr; Deutschlands kombinierte Behördenmaßnahmen ergaben 499 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 48.117.083 Euro. | Wichtiger Kontext zur Einordnung: DSGVO-Durchsetzung findet grundsätzlich statt — über eine Milliarde Euro Bußgelder EU-weit in einem Jahr ist keine kleine Zahl. Das relativiert den PimEyes-Fall: Es ist nicht so, dass Datenschutzbehörden generell untätig wären, sondern dass ausgerechnet bei diesem konkreten, besonders eingriffsintensiven Fall eine Lücke besteht — eine wichtige Differenzierung für einen fairen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-B-KOM-2026-338 ✅ in KraftRelevanz 3A9, D5 | 13.03.2026 | Tagesspiegel Background — "PimEyes für Behörden": Dobrindt/Hubig-Sicherheitspaket im Detail Tagesspiegel Background (Fachredaktion für Digitalpolitik) Recherche: DC Quelle öffnen → | Bereits unter der Ampelregierung wurde das Vorhaben, biometrische Daten mit Internetdaten abzugleichen, aus der Zivilgesellschaft kritisiert — Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig legen nun ein entsprechendes Sicherheitspaket vor. | Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzision: Der Titel "PimEyes für Behörden" ist eine journalistische Zuspitzung, aber inhaltlich treffend — der Vorschlag würde Sicherheitsbehörden genau die Fähigkeit geben, die bei PimEyes (D5) als privatwirtschaftliche Praxis kritisiert wird. Wichtig: Das Grundvorhaben reicht bis in die Vorgängerregierung zurück — es ist keine reine "neue Regierung, neue Überwachung"-Geschichte, sondern eine Kontinuität über Koalitionswechsel hinweg. |
| BSDC-J-KOM-2026-340 ✅ in KraftRelevanz 3A9, A8, D3, D4, D5 | 12.07.2026 | WSWS — kritische Gesamtanalyse mit Zusammenfassung aller Einzelmaßnahmen World Socialist Web Site (klar politisch positioniertes Medium — Fakten zum Gesetz selbst unabhängig prüfbar, Einordnung als Meinung kennzeichnen) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Sicherheitspaket 2.0 wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und bündelt drei Gesetzentwürfe: automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, und "Testen und Trainieren" von KI-Systemen — dafür werden BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz angepasst. Besonders brisant: präventive Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) sowie biometrische Videoüberwachung, offiziell unter Ausschluss von Online-Durchsuchungen — was der Artikel als "reine Farce" bezeichnet. | Wichtigster struktureller Fund dieses Batches: Das Sicherheitspaket 2.0 ist der Dachbegriff, unter dem sich mehrere bereits einzeln dokumentierte Blackstone-Themen bündeln — A8 (Staatstrojaner/Quellen-TKÜ), D3 (automatisierte Datenanalyse à la Palantir), D4 (biometrische Videoüberwachung) und D5 (biometrischer Internetabgleich à la PimEyes) sind hier alle Teil EINES zusammenhängenden Gesetzespakets, nicht vier unabhängige Entwicklungen. Wichtig: Die reißerische "reine Farce"-Bewertung zur Ausnahme für Online-Durchsuchungen ist eine Meinung der Quelle und sollte nicht unreflektiert übernommen werden — der Fakt selbst (Ausschluss von Online-Durchsuchungen im Gesetzestext) ist aber verwendbar. |