Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-FND-1983-070
in KraftRelevanz 3F5, A1, B3
15.12.1983
BVerfG-Urteil "Volkszählungsurteil" — Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
Recherche: DC
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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hergeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, gewährt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu bestimmen, ob und inwiefern persönliche Daten verwendet und preisgegeben werden. Beschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und aufgrund einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage zulässig.

Das ist die Geburtsurkunde des deutschen Datenschutzes: Ein Gericht hat schon 1983 entschieden, dass jeder selbst bestimmen darf, wer was über einen weiß — und dass der Staat das nur in engen Grenzen einschränken darf. Jede spätere Debatte über Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung usw. steht im Schatten dieses einen Urteils.

BSDC-P-FND-2020-071
in KraftRelevanz 3F5, B3
06.10.2020
EuGH-Urteil La Quadrature du Net — bereits als BSDC-P-IDN-2020-023 erfasst (Querverweis)
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC

Bewusster Querverweis statt Doppelerfassung — dieselbe Quelle dient sowohl als Dossier-Beleg (B3) als auch als rechtliches Fundament (F5). Zeigt: Die Datenbank sollte bei Überschneidungen auf bestehende IDs verweisen statt zu duplizieren.

Diese Quelle steht schon in der Datenbank (unter B3) — hier nur als Hinweis, dass sie auch als grundlegendes Rechtsprinzip zählt.

BSDC-B-FND-2024-072
in KraftRelevanz 1F5
15.12.2023
"40 Jahre Volkszählungsurteil und Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung"
Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Recherche: DC
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Seit dem Volkszählungsurteil fußt der Datenschutz auf nationaler Ebene auf diesem Grundrecht; das Urteil betont den Schutz persönlicher Daten und eine ausgewogene Balance zwischen staatlichem Informationsbedarf und individuellen Freiheitsrechten.

Eine kirchliche Datenschutzstelle erklärt kompakt und gut verständlich, warum dieses 40 Jahre alte Urteil immer noch die Grundlage ist. Geeignet als leicht lesbare Einstiegsquelle für Community-Mitglieder, die das Original-Urteil nicht selbst lesen wollen.

BSDC-J-FND-2026-073
in KraftRelevanz 2F5
20.12.2023
"40 Jahre Volkszählungsurteil" — Einordnung zur ungebrochenen Aktualität im KI-Zeitalter
Dr. Michael Witteler (Fachanwalt Datenschutzrecht)
Recherche: DC
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Der Schutz ist nicht schrankenlos — das stellte das BVerfG bereits 1983 selbst fest; ungeachtet der technologischen Entwicklung haben die damals aufgestellten Grundsätze nichts an Aktualität verloren.

Wichtige Ehrlichkeits-Note: Selbst das Urteil selbst sagt, dass der Datenschutz nicht absolut ist — es gibt immer eine Abwägung. Das passt zu Blackstones Prinzip, nicht zu behaupten, jede Datenerhebung sei per se verboten.