Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-KOM-2022-001
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1
11.05.2022
Kommissionsvorschlag CSA-Verordnung ("Chatkontrolle") — COM(2022) 209 final
Europäische Kommission (Ylva Johansson, GD Home Affairs)
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Ursprünglicher Verordnungsvorschlag der Kommission vom 11. Mai 2022, der Aufdeckungsanordnungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten einführen würde. Rechtsgrundlage ist Art. 114 AEUV (Binnenmarkt), nicht Strafrecht.

Das ist der EU-Gesetzesentwurf, der Firmen zwingen könnte, private Nachrichten nach verbotenen Inhalten zu durchsuchen. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz.

BSDC-P-KOM-2022-002
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1
13.11.2024
Verfahrensakte 2022/0155(COD) — Legislative Observatory (OEIL)
Europäisches Parlament (OEIL)
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Zentrale Verfahrensseite; Status laut OEIL: "Awaiting Parliament's position in 1st reading" — Trilog-Fortschritt (Ratsmandat Nov. 2025) dort im Dokumentengateway nachverfolgen. Wichtig: Datum bei jeder Nutzung neu prüfen, dies ist eine lebende Seite.

Diese Seite zeigt live, wie weit das Gesetz gerade ist. Stand hier: noch nicht beschlossen, noch in Verhandlung — wer "ist beschlossen" behauptet, liegt falsch.

BSDC-B-KOM-2022-003
in KraftRelevanz 3A1
28.07.2022
EDPB-EDPS Joint Opinion 04/2022 zum CSA-Verordnungsvorschlag
European Data Protection Board + European Data Protection Supervisor
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EDPB und EDPS kommen zum Schluss, dass der Vorschlag dazu führen würde, dass der Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch zur Regel statt zur Ausnahme würde. Offizielle Datenschutz-Aufsicht der EU selbst — stärkste institutionelle Kritik-Quelle, kein "Schwurbel".

Die offiziellen EU-Datenschutz-Wächter selbst sagen: Wenn das Gesetz so kommt, wird Nachrichten-Mitlesen zum Normalfall statt zur Ausnahme. Das ist keine Verschwörungstheorie, das steht in einem offiziellen EU-Dokument.

BSDC-P-KOM-2021-004
in KraftRelevanz 3A1
14.07.2021
Interim-Verordnung — Verordnung (EU) 2021/1232 (freiwilliges Scannen, Übergangsregelung)
Europäisches Parlament und Rat
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Regelt die *freiwillige* Erkennung von CSAM durch Kommunikationsdienste als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie — Vorläufer und rechtlicher Unterschied zur geplanten *verpflichtenden* Aufdeckungsanordnung im Hauptverfahren (BSDC-P-KOM-2022-001). Genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten Laien-Zusammenfassungen.

Das hier ist NICHT die Chatkontrolle. Das ist eine ältere, freiwillige Regel, die es Firmen erlaubt (nicht zwingt), selbst nach Missbrauchsbildern zu suchen. Wichtig, damit man beide nicht verwechselt.

BSDC-O-KOM-2022-005
Relevanz 3A1
08.01.2025
CSA Regulation Document Pool
European Digital Rights (EDRi) — NGO-Dachverband
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Die vollständige Bezeichnung lautet "Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse", Aktenzeichen 2022/0155(COD); von Kritikern wird sie als "Chat Control" bezeichnet. Beste kuratierte Übersicht aller Verfahrensdokumente inkl. Rats-Leaks — Ausgangspunkt für weitere Primärquellen-Suche, selbst aber Sekundärquelle (Organisation mit klarer Position, entsprechend kennzeichnen).

Eine Organisation, die gegen Überwachung kämpft, sammelt hier alle Dokumente zum Thema. Nützlich zum Nachschlagen, aber selbst eine Partei in der Debatte, kein neutrales Amt.

BSDC-P-FIN-2023-006
🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1
28.06.2023
Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro — COM(2023) 369 final
Europäische Kommission
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Die Initiative sieht ein hohes Maß an Privatsphäre bei Offline-Zahlungen in digitalem Euro vor, bei denen es sich um bargeldähnliche Nahzahlungen handelt; im Online-Zahlungsverkehr würden dieselben Vorschriften zu Datenschutz und Geldwäschebekämpfung gelten wie bisher. Rechtsgrundlage/Nachweis, dass "Bargeld abschaffen" nirgends im Text steht — im Gegenteil, Art. 6 verweist auf ergänzenden Bargeldschutz.

Das ist der offizielle Entwurf für "E-Euro von der Zentralbank". Er soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen — das steht so im Text, ist aber noch nicht beschlossen.

BSDC-P-FIN-2023-007
🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1
28.06.2023
Verordnungsvorschlag über den Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeldschutz-Verordnung) — COM(2023) 364 final
Europäische Kommission
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Die Verordnung soll die finanzielle Teilhabe von auf Bargeld angewiesenen Gruppen erhalten, indem sichergestellt wird, dass alle Menschen im Euroraum die bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddienstleistungen haben. Wurde zeitgleich mit dem digitalen Euro vorgeschlagen — beide Vorhaben sind ein Paket, kein Gegensatz.

Das ist der Gegenbeweis zu "die EU will Bargeld abschaffen": Im selben Gesetzespaket steht ein eigener Vorschlag, der Bargeld-Annahme und -Zugang europaweit absichern soll.

BSDC-B-FIN-2023-008
in KraftRelevanz 3C1
13.10.2023
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 13. Oktober 2023 zum digitalen Euro
Europäische Zentralbank (EZB)
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Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass der digitale Euro, falls er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten ergänzt, aber nicht ersetzt. Offizielle Position der ausgebenden Institution selbst — wichtig für Zitate, da EZB oft nur indirekt über Medien zitiert wird.

Die Zentralbank sagt selbst schriftlich: Der digitale Euro soll dazukommen, nicht Bargeld wegnehmen. Das ist keine Marketing-Aussage einer Boulevardseite, sondern eine offizielle rechtliche Stellungnahme.

BSDC-B-FIN-2023-010
🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1
ohne Datum
laufend aktualisiert, zuletzt 25.06.2026
Verfahrensakte digitaler Euro — 2023/0212(COD), Better Regulation Portal (Parallel-Tracking zu OEIL)
Europäische Kommission (Better Regulation Portal)
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Stand mit ***I-Bericht vom 25. Juni 2026 — zeigt, dass der Digitale-Euro-Vorschlag im Juni 2026 einen Ausschussbericht im Parlament (1. Lesung) erhalten hat. Für exaktes Datum/Bericht bei nächster Nutzung erneut auf OEIL gegenprüfen.

Diese Seite zeigt: Das Gesetz ist im Sommer 2026 einen Schritt weitergekommen, aber immer noch nicht fertig beschlossen.

BSDC-P-IDN-2024-011
in KraftRelevanz 3B1
20.05.2024
Verordnung (EU) 2024/1183 zur Einführung des europäischen Rahmens für die digitale Identität (eIDAS 2.0)
Europäisches Parlament und Rat
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Nutzung der EUDI-Wallet muss für Bürger kostenlos und freiwillig sein; Registrierung erfolgt auf hohem Vertrauensniveau ("High"); der Quellcode der Anwendungssoftware-Komponenten muss einer Open-Source-Lizenz unterliegen. Jeder Mitgliedstaat muss spätestens 24 Monate nach Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte eine EUDI-Wallet an Bürger ausgeben.

Das ist das Gesetz, das die digitale Ausweis-App für alle EU-Bürger einführt. Im Gesetzestext steht: freiwillig und kostenlos. Ob das in der Praxis auch so bleibt, ist eine andere Frage — siehe die nächsten Quellen.

BSDC-O-IDN-2024-012
in KraftRelevanz 3B1
26.06.2024
"EUDI-Wallet: Eine Brieftasche voller Schlupflöcher"
netzpolitik.org, unter Berufung auf epicenter.works
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Der Architecture Reference Framework (ARF) mache laut epicenter.works "die EUDI-Wallet zu einem Instrument der willkürlichen Massenüberwachung und autoritären Kontrolle, was mit der Charta der Grundrechte und der eIDAS-Verordnung unvereinbar ist." Die im Gesetz vorgeschriebenen Schutzprinzipien "Unbeobachtbarkeit" und "Unverknüpfbarkeit" fehlen demnach im technischen Umsetzungsdokument.

Wichtigster Punkt: Im GESETZ stehen gute Datenschutz-Regeln (siehe oben). Diese Quelle zeigt: Im technischen BAUPLAN, nach dem die Wallet tatsächlich gebaut wird, fehlen genau diese Schutzregeln bisher. Gesetzestext und Umsetzung klaffen auseinander — das ist der Kern des Problems, nicht "die EU will euch überwachen".

BSDC-O-IDN-2026-013
💬 nur DiskussionRelevanz 3B1
05.03.2026
"Five problems the Commission must fix in the EU Wallet" (u. a. verpflichtendes biometrisches Foto in Mindestdatensatz)
epicenter.works (österreichische Grundrechte-NGO, EDRi-Mitglied)
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Der Kommissionsvorschlag sieht vor, ein verpflichtendes biometrisches Porträtfoto in den Mindestdatensatz aufzunehmen, den jede EUDI-Wallet enthalten muss — jede Nutzung, etwa Altersnachweis oder Vertragsunterschrift, würde potenziell ein Gesichtsbild übertragen. Während der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-Verordnung wurde eine Formulierung zum Schutz vor biometrischer Verarbeitung explizit aus dem Text gestrichen; die Kommission versuche nun, verpflichtende Biometrie per Durchführungsrechtsakt einzuführen und damit das Parlament zu umgehen.

Eine Bürgerrechtsorganisation zeigt mit Belegen: Die Kommission versucht über einen technischen Nebenweg (Durchführungsrechtsakt statt neues Gesetz), doch noch verpflichtende Gesichtserkennungs-Daten in die Wallet einzubauen — obwohl das im Hauptgesetz extra herausverhandelt wurde. Das ist der konkreteste, am besten belegte "Function Creep"-Fall im ganzen Themenfeld.

BSDC-B-IDN-2025-016
in KraftRelevanz 3B2
14.07.2025
Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger gemäß Art. 28 Abs. 4 DSA (Mitteilung der Kommission, deutsche Fassung)
Europäische Kommission (deutsche Fassung via BzKJ)
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Die Leitlinien sollen Koordinatoren für digitale Dienste und zuständige nationale Behörden bei Anwendung und Auslegung von Art. 28 unterstützen; aus Annahme der Maßnahmen kann aber nicht automatisch auf Einhaltung geschlossen werden, und nur der EuGH kann Art. 28 verbindlich auslegen.

Das ist der offizielle EU-Leitfaden, wie Plattformen Minderjährige schützen sollen. Wichtig: "Leitlinie" heißt nicht "Gesetz" — sie ist eine Empfehlung, keine Pflicht, aber Behörden orientieren sich in der Praxis daran.

BSDC-J-IDN-2025-017
in KraftRelevanz 3B2, B1
01.08.2025
"Neue EU-Leitlinien zum Jugendschutz auf Online-Plattformen: Was Betreiber jetzt wissen müssen"
Noerr (internationale Wirtschaftskanzlei, Rechtsanalyse)
Recherche: DC
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Die Kommission empfiehlt technisch robuste und diskriminierungsfreie Methoden zur Altersverifikation; als künftiger Standard wird insbesondere auf die EUid-Wallet und die "Blueprint"-Infrastruktur für gerätebasierte Altersüberprüfung verwiesen. Vor allem bei Glücksspiel oder Pornografie hält die Kommission Altersverifikation für erforderlich und angemessen.

Hier steht schwarz auf weiß die Verbindung, die in vielen Debatten nur behauptet wird: Die EU verweist bei Altersprüfung tatsächlich auf dieselbe digitale Ausweis-App (EUDI-Wallet, Dossier B1) — kein Gerücht, sondern offizielle Empfehlung. Trotzdem bleibt die Nutzung laut Gesetzestext freiwillig (siehe B1).

BSDC-B-IDN-2025-019
in KraftRelevanz 3B2
31.07.2025
Bundestag-Gutachten "Jugendmedienschutz durch Altersverifikation" (WD 8 - 049/25)
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
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Eine allgemeine gesetzliche Altersgrenze für den Zugang zu Online-Plattformen existiert in Deutschland derzeit nicht; bei Verstoß gegen die Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen nach Art. 28 DSA drohen Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro; eine Pflicht zur Nutzung bestimmter Verifikationssysteme gibt es in Deutschland nach dieser Analyse aktuell nicht.

Wichtige Präzisierung für Deutschland: Es gibt noch kein Gesetz, das ein bestimmtes Alters-Check-System vorschreibt. Firmen müssen sich schützend kümmern (sonst Bußgeld), aber WIE, ist noch offen. "Ausweispflicht fürs Internet" ist für DE aktuell nicht korrekt — Stand dieses Gutachtens.

BSDC-P-IDN-2014-021
in KraftRelevanz 3B3
08.04.2014
EuGH-Urteil Digital Rights Ireland — C-293/12 und C-594/12
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC
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Grundsatzurteil, das die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärte. Startpunkt einer bis heute andauernden Rechtsprechungslinie gegen anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung.

Das höchste EU-Gericht hat schon 2014 gesagt: Alle Bürger anlasslos auf Vorrat zu überwachen, ist rechtswidrig. Das ist keine neue Erkenntnis — das gilt seit über zehn Jahren.

BSDC-P-IDN-2016-022
in KraftRelevanz 3B3
21.12.2016
EuGH-Urteil Tele2 Sverige / Watson — C-203/15 und C-698/15
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC
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Eine anlasslose, generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Bestätigt und vertieft Digital Rights Ireland.

Zweites großes Urteil, das dieselbe Linie bestätigt: Pauschale Überwachung aller ist verboten — nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt wäre erlaubt.

BSDC-P-IDN-2020-023
in KraftRelevanz 3B3
06.10.2020
EuGH-Urteil La Quadrature du Net u.a. — C-511/18, C-512/18, C-520/18
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC
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Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel dürfen grundsätzlich erwarten, dass ihre Nachrichten und die damit verbundenen Daten anonym bleiben und nicht gespeichert werden, es sei denn, sie haben eingewilligt. Umfassendste und aktuellste Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungslinie.

Das Gericht bestätigt zum dritten Mal: Anonyme Kommunikation ist der Normalfall, den der Staat respektieren muss — Überwachung ist die begründungspflichtige Ausnahme, nicht umgekehrt.

BSDC-P-IDN-2022-024
in KraftRelevanz 3B3
20.09.2022
EuGH-Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung — C-793/19 und C-794/19
Gerichtshof der Europäischen Union (Berichterstattung: unternehmensstrafrecht.de)
Recherche: DC
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Der EuGH bestätigte erneut das Verbot einer unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung; der deutsche Gesetzgeber muss die noch geltenden §§ 175–181 TKG und § 100g Abs. 2 StPO aufheben. Direkte Konsequenz für deutsches Recht — zeigt, dass diese Urteile keine abstrakte EU-Theorie sind, sondern deutsche Gesetze außer Kraft setzen.

Dieses Urteil betraf direkt ein deutsches Gesetz und erklärte es für unanwendbar. Kein abstraktes EU-Prinzip, sondern konkrete Wirkung auf deutsches Recht.

BSDC-P-FIN-2024-026
in KraftRelevanz 3C2
19.06.2024
Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (AMLR)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC

Die AMLR ist unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht und vereinheitlicht zentrale Pflichten in Sorgfaltspflichten, Risikobewertung, internen Kontrollen, Verdachtsmeldungen, wirtschaftlich Berechtigten und Bargeldobergrenzen; sie gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Das ist das zentrale EU-Gesetz gegen Geldwäsche. Beschlossen, aber die wichtigsten Pflichten gelten erst ab Mitte 2027 — bis dahin ändert sich rechtlich noch nichts.

BSDC-B-FIN-2024-027
in KraftRelevanz 3C2, Masterplan
22.07.2026
EU-weite Bargeldobergrenze 10.000 € — Einordnung und Ausnahmen
Fachartikel mit Verweis auf AMLR-Primärtext
Recherche: DC
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Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel; nur Barzahlungen über 10.000 Euro im gewerblichen Verkehr werden untersagt, Zahlungen zwischen Privatpersonen sind nicht betroffen. Beim anonymen Barkauf von Edelmetallen liegt die Schwelle in Deutschland bei 1.999,99 Euro.

Wichtigste Präzisierung gegen Übertreibungen: Die Grenze gilt nur beim Kauf im Geschäft/Gewerbe, NICHT zwischen Privatpersonen (Gebrauchtwagenkauf vom Nachbarn bleibt bar möglich). Und: "Bargeld wird verboten" stimmt nicht — nur hohe gewerbliche Beträge.

BSDC-J-FIN-2026-028
in KraftRelevanz 3C2
01.08.2026
"Bargeld-Grenze 2027: Was seit dem 10. Juli wirklich gilt — und was nicht"
Berliner Zeitung
Recherche: DC
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Ein Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Nachbarn bleibt auch nach dem 10. Juli 2027 vollständig legal in bar; beim Autohändler drei Straßen weiter wäre derselbe Betrag verboten. Die Regel wurde bereits 2024 beschlossen, aber erst im Sommer 2026 kursierte die Zahl neu durch Kommentarspalten — es handelt sich um verzögerte öffentliche Rezeption, keinen neuen Beschluss.

Ein Mainstream-Medium erklärt genau den Unterschied, der online oft verschwimmt: privat vs. gewerblich. Wichtig für Blackstone als Modell, WIE man sowas glaubwürdig einordnet — sachlich, mit konkretem Beispiel, ohne Alarmismus, aber auch ohne Verharmlosung.

BSDC-B-FIN-2024-029
in KraftRelevanz 3C2
09.07.2024
Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC

Die AMLA nahm am 01.07.2025 in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit auf; sie koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und erhält umfassende Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse.

Die neue EU-Geldwäsche-Behörde existiert bereits real und arbeitet seit Sommer 2025 — das ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern läuft schon.

BSDC-P-FIN-2023-030
in KraftRelevanz 3C2, Masterplan
30.12.2024
Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 (Krypto-Transfers rückverfolgbar, "Travel Rule")
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC

Neufassung der Geldtransfer-Verordnung, gilt bereits seit dem 30. Dezember 2024 und bezieht nun auch Kryptowerte ein. Rechtsgrundlage der Krypto-Rückverfolgbarkeit — relevant für Masterplan-Kapitel Finanzen (Monero/DEX-Abschnitt).

Das ist das Gesetz, das schon heute gilt und dafür sorgt, dass Krypto-Überweisungen über regulierte Börsen nachverfolgbar sein müssen — anders als oft angenommen ist das kein Zukunftsplan, sondern seit Ende 2024 aktives Recht.

BSDC-P-FIN-2024-031
💬 nur DiskussionRelevanz 3C3
10.07.2024
Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion (Abschlussbericht)
Europäische Kommission, Directorate-General FISMA (mit CEPS, EY, infeurope)
Recherche: DC
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Die Studie bewertet die Machbarkeit eines einzigen Zugangspunkts zu relevanten Vermögensregistern in den EU-Mitgliedstaaten für zuständige Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, und prüft drei Umsetzungsszenarien von der Verknüpfung bestehender nationaler Register bis zu einem zentralisierten EU-Register.

Das ist die Original-Studie, um die sich alle Debatten drehen. Wichtig: Eine "Machbarkeitsstudie" prüft nur, OB und WIE etwas theoretisch ginge — sie beschließt nichts und ist kein Gesetzentwurf.