Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-IDN-2021-1852
Relevanz 3Datenleck, Identitaetsdiebstahl
17.08.2021
T-Mobile-Datenleck 2021
T-Mobile US, Inc.
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T-Mobile bestätigte offiziell, dass bei einem Cyberangriff im August 2021 Daten von rund 40 Millionen ehemaligen und potenziellen Kunden sowie 7,8 Millionen bestehenden Postpaid-Kunden gestohlen wurden. Erbeutet wurden Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern sowie Führerschein- beziehungsweise ID-Daten, jedoch nach Unternehmensangaben keine Finanz- oder Kreditkartendaten. Insgesamt waren nach T-Mobiles eigener Zählung Datensätze von fast 50 Millionen Personen betroffen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, sodass der genaue Gesamtumfang offenblieb. Nicht dokumentiert ist, in welchem Umfang die gestohlenen Daten tatsächlich für konkreten Identitätsdiebstahl oder Kreditbetrug missbraucht wurden.

BSDC-P-FIN-2023-1854
Relevanz 3OFFSHORE-LEAKS, WHISTLEBLOWING
14.02.2023
LuxLeaks: EGMR gibt Whistleblower Halet nach Steuerdeal-Leak recht
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Große Kammer
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Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte urteilte am 14.02.2023 mit 12 zu 5 Stimmen, dass die strafrechtliche Verurteilung des LuxLeaks-Whistleblowers Raphaël Halet gegen die Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK verstieß. Halet hatte als PwC-Mitarbeiter Steuerdokumente weitergegeben, die 2014 im Rahmen der LuxLeaks-Enthüllungen des ICIJ Geheimabsprachen Luxemburgs mit Konzernen wie Amazon, Apple und IKEA offenlegten. Luxemburg musste ihm 15.000 Euro Entschädigung und 40.000 Euro Kostenerstattung zahlen.

Offen bleibt, welche konkreten Steuerausfälle den einzelnen EU-Staaten durch die rund 340 in LuxLeaks genannten Konzerne tatsächlich entstanden sind. Die vollständige juristische Aufarbeitung aller rund 28.000 geleakten PwC-Dokumente sowie mögliche weitere Konsequenzen für beteiligte Unternehmen sind aus dieser Quelle nicht ersichtlich.

BSDC-P-FIN-2020-1855
Relevanz 3Geldwäsche, Bankenaufsicht
19.03.2020
Swedbank-Baltikum-Geldwäscheskandal
Finansinspektionen (schwedische Finanzaufsicht)
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Die schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen verhängte am 19.03.2020 gegen die Swedbank AB eine Verwarnung und eine Bußgeldstrafe von 4 Milliarden SEK wegen schwerer Mängel bei der Geldwäscheprävention in den baltischen Tochtergesellschaften. Untersucht wurden die Konzernsteuerung von 2015 bis Anfang 2019 sowie die schwedischen Aktivitäten von April bis November 2018. Parallel stellte die estnische Aufsicht fest, dass die estnische Tochter Hochrisikokunden ohne funktionierende Geldwäsche-Kontrollsysteme bediente.

Offen bleibt, in welcher Gesamthöhe tatsächlich Geld gewaschen wurde; die vielzitierte Zahl von rund 20 Milliarden Euro Jahresvolumen aus Hochrisiko-Nichtresidentenkunden stammt aus einer Recherche des schwedischen Senders SVT und nicht aus dem Bußgeldbescheid selbst. Individuelle Straftäter oder konkrete kriminelle Herkunft der Gelder wurden von der Aufsichtsbehörde nicht benannt, da es sich um ein aufsichtsrechtliches, kein strafrechtliches Verfahren handelte.

BSDC-P-FIN-2024-1856
Relevanz 3MANAGERHAFTUNG, BILANZFAELSCHUNG
05.09.2024
Wirecard-Zivilverfahren: Ex-Vorstände zu 140 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt
Landgericht München I / Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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Das Landgericht München I verurteilte am 05.09.2024 drei ehemalige Wirecard-Vorstandsmitglieder, darunter den früheren Vorstandsvorsitzenden Markus Braun, im Zivilverfahren zur Zahlung von insgesamt 140 Millionen Euro Schadensersatz plus 5 Prozentpunkten Zinsen an den Insolvenzverwalter. Das Gericht sah eine Pflichtverletzung durch die Vergabe eines unbesicherten Darlehens über 100 Millionen Euro an einen finanzschwachen Vertragspartner sowie durch die Zeichnung von Schuldverschreibungen über weitere 100 Millionen Euro ohne vorherige Financial Due Diligence. Ein viertes Mitglied wurde mangels nachgewiesener Kausalität von der Haftung freigesprochen.

Das Urteil war laut Pressemitteilung des Gerichts nicht rechtskräftig, Berufungen wurden erwartet, sodass der endgültige Ausgang offenblieb. Ob und in welcher Höhe die Verurteilten die Summe tatsächlich zahlen konnten, ist aus dieser Quelle nicht ersichtlich. Der separate Strafprozess gegen Markus Braun war zum Zeitpunkt dieser Zivilentscheidung weiterhin nicht abgeschlossen.

BSDC-P-FIN-2020-1857
Relevanz 3Korruption, Geldwäsche
22.10.2020
1MDB-Korruptionsskandal: Goldman-Sachs-Vergleich mit US-Justiz
U.S. Department of Justice
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Das US-Justizministerium bestätigte offiziell, dass sich die malaysische Goldman-Sachs-Tochter wegen Verschwörung zur Bestechung ausländischer Amtsträger schuldig bekannte. Die Bank zahlte weltweit über 2,9 Milliarden US-Dollar Strafe, weil sie mehr als eine Milliarde Dollar Bestechungsgelder an malaysische und Abu-Dhabi-Beamte zahlte, um Anleihegeschäfte für den Staatsfonds 1MDB zu gewinnen. Laut DOJ wurden insgesamt rund 4,5 Milliarden US-Dollar aus dem Fonds veruntreut.

Der mutmaßliche Drahtzieher Jho Low blieb zum Zeitpunkt der Mitteilung flüchtig und wurde nie persönlich strafrechtlich verurteilt. Wie viel der veruntreuten Gelder tatsächlich zurückgeholt werden kann, war zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht abschließend geklärt. Weitere Gerichtsverfahren gegen beteiligte Personen liefen zu diesem Zeitpunkt noch parallel weiter.

BSDC-P-FIN-2020-1858
Relevanz 3Geldwaesche-Compliance, Deutsche Bank
07.07.2020
Deutsche-Bank-Bußgeld wegen Epstein und Danske Bank
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
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Die New Yorker Finanzaufsichtsbehörde NYDFS verhängte am 7. Juli 2020 eine Strafe von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank wegen unzureichender Geldwäsche-Kontrollen. Betroffen waren mehr als 40 Konten für Jeffrey Epstein zwischen 2013 und 2018 sowie mangelhaft überwachte Korrespondenzbankbeziehungen zur estnischen Danske-Bank-Filiale und zur FBME Bank mit hunderten verdächtigen Transaktionen. Es war die erste behördliche Sanktion gegen ein Finanzinstitut wegen seiner Geschäftsbeziehung zu Epstein.

Offen bleibt, ob einzelne Deutsche-Bank-Mitarbeiter persönlich zur Verantwortung gezogen wurden, die Strafe traf nur die Bank als Institution. Nicht belegt ist, wie viel die Bank tatsächlich über Epsteins mutmaßliche Straftaten wusste. Zivilklagen von Epstein-Opfern gegen die Bank wurden erst Jahre später und in separaten Verfahren verhandelt.

BSDC-P-FIN-2021-1863
Relevanz 3Ransomware, Kritische Infrastruktur
07.06.2021
Colonial-Pipeline-Ransomware-Angriff
U.S. Department of Justice
Recherche: DC
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Die Ransomware-Gruppe DarkSide legte am 7. Mai 2021 mit einem Cyberangriff den Betrieb der Colonial Pipeline lahm, die etwa 45 Prozent des Treibstoffs für die US-Ostküste liefert und rund 8800 Kilometer lang ist. Colonial Pipeline zahlte ein Lösegeld von 75 Bitcoin, umgerechnet rund 4,4 Millionen US-Dollar. Das US-Justizministerium gab am 7. Juni 2021 bekannt, per gerichtlich genehmigtem Beschluss 63,7 Bitcoin (rund 2,3 Millionen US-Dollar) davon sichergestellt zu haben.

Offen bleibt, wer die einzelnen Mitglieder der DarkSide-Gruppe konkret sind und wie genau die Ermittler an den privaten Schlüssel der genutzten Bitcoin-Wallet gelangten. Unklar ist auch, ob der plötzliche Ausfall der DarkSide-Infrastruktur wenige Tage nach dem Angriff auf Behördenmaßnahmen oder auf einen freiwilligen Rückzug der Täter zurückgeht. Der Verbleib des nicht sichergestellten Teils des Lösegelds ist nicht dokumentiert.

BSDC-P-GER-2022-1867
Relevanz 3KRITIS-CYBERANGRIFF, SANDWORM-APT
08.04.2022
Industroyer2: Sandworm-Angriff auf ukrainisches Stromnetz 2022 verhindert
ESET (WeLiveSecurity)
Recherche: DC
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Im April 2022 entdeckten CERT-UA und ESET einen geplanten Cyberangriff der Gruppe Sandworm auf einen ukrainischen Energieversorger mit der Schadsoftware Industroyer2, die auf Umspannwerke mit dem Protokoll IEC-104 zielte. Die Ausführung war für den 08.04.2022 um 16:10 UTC geplant, wurde aber vor Eintritt eines tatsächlichen Stromausfalls gestoppt. Zusätzlich setzten die Angreifer die Löschsoftware CaddyWiper sowie weitere Wiper-Varianten ein; ESET ordnete den Angriff mit hoher Zuversicht der Gruppe Sandworm zu.

Aus dieser Quelle nicht bekannt ist, wie die Angreifer ursprünglich in das Netzwerk des Energieversorgers eindrangen und wie sie von der IT-Umgebung ins industrielle Steuerungssystem gelangten. Der Name des betroffenen Unternehmens und die genaue Zahl der potenziell betroffenen Kunden werden in der Quelle nicht genannt, ebenso fehlt eine formelle juristische Zurechnung zu Russland.

BSDC-P-IDN-2016-1868
Relevanz 3MEGA-BREACH, DATENSCHUTZAUFSICHT
23.08.2016
Ashley-Madison-Datenschutzprüfung: Behörden bestätigen Sicherheitsmängel und gefälschtes Gütesiegel
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC) und Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Recherche: DC
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Die kanadische Datenschutzbehörde OPC und die australische OAIC veröffentlichten am 23.08.2016 die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Untersuchung zum Ashley-Madison-Datenleck von 2015. Die Behörden stellten bei der Betreiberfirma Avid Life Media gravierende Sicherheitsmängel fest, darunter fehlende dokumentierte Sicherheitsrichtlinien, unzureichend abgesicherter Fernzugriff auf interne Systeme und im Klartext gespeicherte Verschlüsselungsschlüssel und Passwörter. Zudem bestätigten die Behörden, dass die Firma auf ihrer Startseite ein gefälschtes Sicherheits-Gütesiegel zeigte und Nutzerdaten auch nach kostenpflichtiger Löschung des Profils weiter speicherte.

Der Bericht verhängte keine Geldstrafe gegen das Unternehmen, sondern setzte auf verbindliche Verbesserungszusagen. Ob und in welchem Umfang die zugesagten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich fristgerecht umgesetzt wurden, geht aus der Quelle nicht abschließend hervor.

BSDC-P-GER-2018-1869
Relevanz 3Hardware-Sicherheitsluecke, CPU-Schwachstellen
04.01.2018
Meltdown und Spectre Prozessor-Sicherheitslücken 2018
CERT Coordination Center (CERT/CC)
Recherche: DC
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CERT/CC dokumentierte am 4. Januar 2018 die Hardware-Sicherheitslücken Meltdown (CVE-2017-5754) und Spectre (CVE-2017-5753, CVE-2017-5715), die spekulative Ausführung in Prozessoren ausnutzen, um geschützte Speicherinhalte auszulesen. Entdeckt wurden sie unabhängig voneinander von Googles Project Zero, der TU Graz, dem Forscher Paul Kocher und weiteren Teams. Betroffen waren praktisch alle modernen CPUs von Intel, AMD, ARM und weiteren Herstellern, teils seit Mitte der 1990er Jahre gebaut.

Offen blieb bei Bekanntgabe, wie stark die nötigen Software-Patches die Systemleistung dauerhaft beeinträchtigen würden und ob konkrete Nutzer je tatsächlich Opfer eines Datendiebstahls über diese Lücken wurden. Öffentlich belegte Angriffsfälle blieben die Ausnahme. Auch das vollständige Ausmaß weiterer Varianten der zugrunde liegenden Architekturschwäche war 2018 noch nicht absehbar.

BSDC-P-KOM-2016-1870
Relevanz 3Datenleck, Vertuschung
04.05.2023
Uber-Datenleck 2016 und Vertuschung durch Sicherheitschef Sullivan
US-Justizministerium (DOJ)
Recherche: DC
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Hacker erbeuteten 2016 Daten von 57 Millionen Uber-Nutzern und Fahrern, darunter rund 600.000 US-Führerscheinnummern. Uber-Sicherheitschef Joe Sullivan zahlte den Erpressern 100.000 US-Dollar in Bitcoin über das Bug-Bounty-Programm und ließ sie eine falsche Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, die den Datenabfluss verneinte. Ein Bundesgericht in San Francisco verurteilte Sullivan am 5. Oktober 2022 wegen Behinderung eines FTC-Verfahrens und Nichtanzeige einer Straftat, im Mai 2023 folgten drei Jahre Bewährung, 50.000 Dollar Geldstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Ob weitere Uber-Führungskräfte, etwa der damalige CEO Travis Kalanick, von der Vertuschung wussten oder sie billigten, wurde strafrechtlich nicht verfolgt. Unklar bleibt zudem, ob die von den Hackern kopierten Daten tatsächlich vollständig gelöscht wurden, obwohl dies vertraglich zugesichert war.

BSDC-P-FIN-2025-1871
Relevanz 3STAATLICHE-HACKER, KRYPTOBOERSEN-HACK
21.02.2025
Bybit-Hack 2025: Nordkorea stiehlt 1,5 Milliarden Dollar in größtem Krypto-Diebstahl der Geschichte
FBI / Internet Crime Complaint Center (IC3)
Recherche: DC
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Am 21.02.2025 wurde die Kryptobörse Bybit angegriffen. Während eines geplanten Transfers von einer Cold Wallet in eine Hot Wallet manipulierten die Angreifer die Transaktion und leiteten rund 400.000 bis 500.000 ETH im Wert von etwa 1,5 Milliarden US-Dollar auf von ihnen kontrollierte Adressen um. Grundlage war eine kompromittierte Entwicklermaschine der Multisig-Plattform Safe Wallet. Das FBI bestätigte am 26.02.2025 offiziell, dass Nordkorea verantwortlich war, und ordnete den Angriff der als TraderTraitor bezeichneten Aktivität der Lazarus Group zu.

Das FBI nennt keine technischen Details dazu, wie die Entwicklermaschine bei Safe Wallet ursprünglich kompromittiert wurde. Laut Bybit-CEO waren bis April 2025 etwa 28 Prozent der gestohlenen Gelder über Mixer und Cross-Chain-Bridges verschleiert und galten als nicht mehr nachverfolgbar. Eine vollständige Rückgewinnung der Gelder oder eine strafrechtliche Verurteilung einzelner Täter ist bislang nicht dokumentiert.

BSDC-P-IDN-2024-1875
Relevanz 3MEGA-BREACH, FTC-VERGLEICH
09.10.2024
FTC-Vergleich mit Marriott und Starwood wegen dreier Datenlecks 2014 bis 2020
U.S. Federal Trade Commission (FTC)
Recherche: DC
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Die FTC gab am 09.10.2024 einen Vergleich mit Marriott International und der Tochter Starwood Hotels wegen dreier Datenlecks zwischen 2014 und 2020 bekannt, von denen weltweit mehr als 344 Millionen Kunden betroffen waren. Laut FTC-Beschwerde fehlten bei Marriott und Starwood angemessene Passwort- und Zugriffskontrollen, Netzwerksegmentierung, aktuelle Software-Patches und eine ausreichende Mehrfaktor-Authentifizierung. Der Vergleich verpflichtet die Unternehmen zu einem umfassenden Informationssicherheitsprogramm; parallel zahlte Marriott 52 Millionen Dollar an 49 US-Bundesstaaten.

Der Vergleich beruht auf einer vorgeschlagenen FTC-Anordnung, ein Schuldeingeständnis von Marriott geht aus dieser Quelle nicht hervor. Offen bleibt, in welchem Umfang sich die 344 Millionen genannten Datensätze mit den bereits 2018 gemeldeten rund 339 Millionen Starwood-Datensätzen überschneiden.

BSDC-P-KOM-2006-1884
Relevanz 3Ueberwachung, Whistleblowing
31.01.2006
NSA-Abhörraum Room 641A bei AT&T
Electronic Frontier Foundation (EFF)
Recherche: DC
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Der AT&T-Techniker Mark Klein deckte 2006 auf, dass die NSA in einem geheimen Raum namens 641A in der AT&T-Vermittlungsstelle in San Francisco per Glasfaser-Beam-Splittern und einem Narus-Gerät den gesamten Internet-Backbone-Verkehr kopieren ließ, seit 2003 in Betrieb. Die von Klein vorgelegten internen AT&T-Dokumente bildeten die Grundlage der Klage Hepting v. AT&T, die die EFF am 31. Januar 2006 einreichte. Ein Bundesrichter wies im Juli 2006 den Antrag der Regierung ab, die Klage per Staatsgeheimnis-Privileg abzuweisen.

Offen blieb, wie viele weitere solcher Räume es bei anderen Telekommunikationsanbietern landesweit gab, da sich die Regierung durchgehend auf das Staatsgeheimnis-Privileg berief. Zu einer inhaltlichen gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit kam es nie: Der Kongress gewährte den Telekomfirmen 2008 rückwirkende Immunität, Hepting v. AT&T wurde 2011 abgewiesen.

BSDC-P-GER-2015-1890
Relevanz 3Cyberspionage, Verschluesselung
17.12.2015
Juniper-Networks-Hintertür in ScreenOS
CISA / Juniper Networks
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Juniper Networks bestätigte am 17./18. Dezember 2015 in einer Sicherheitswarnung (JSA10713), dass unautorisierter Code in das Betriebssystem ScreenOS seiner NetScreen-Firewalls eingeschleust worden war. Der Code (CVE-2015-7755, CVE-2015-7756) ermöglichte sowohl einen Authentifizierungs-Bypass über SSH/Telnet als auch die passive Entschlüsselung von VPN-Verkehr durch eine manipulierte Konstante im Dual-EC-Zufallszahlengenerator. Nach Angaben von Juniper war der Code seit August 2012 in der Software vorhanden, betroffen waren die ScreenOS-Versionen 6.2.0r15 bis 6.2.0r18 und 6.3.0r12 bis 6.3.0r20.

Wer den Code eingeschleust hat, ist bis heute nicht offiziell geklärt; Sicherheitsforscher vermuten einen staatlichen Akteur, ohne dass Juniper oder US-Behörden einen Verantwortlichen öffentlich benannt haben. Unklar bleibt auch, in welchem Umfang der Zugang tatsächlich für Spionage genutzt wurde und welche konkreten Ziele betroffen waren.

BSDC-P-KOM-2022-1894
Relevanz 3Werbetracking, Einwilligungsmodelle
02.02.2022
Belgische Datenschutzbehörde erklärt IAB-Werbestandard TCF für DSGVO-widrig
Belgische Datenschutzbehörde (APD/GBA)
Recherche: DC
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Die belgische Datenschutzbehörde APD/GBA stellte am 2. Februar 2022 fest, dass IAB Europes Transparency and Consent Framework (TCF) für Cookie-Einwilligungen gegen die DSGVO verstößt. Sie verhängte ein Bußgeld von 250.000 Euro und stufte IAB Europe als Mitverantwortlichen für die Verarbeitung der TC-Strings ein, digitale Zeichenketten mit Nutzerpräferenzen, die als personenbezogene Daten gelten. Bemängelt wurden unter anderem eine fehlende Rechtsgrundlage, ein fehlender Datenschutzbeauftragter und eine zu unklare Nutzerinformation.

Offen blieb zum Zeitpunkt der Entscheidung, ob IAB Europe den geforderten Aktionsplan fristgerecht umsetzen würde, da das Unternehmen gegen die Entscheidung beim Brüsseler Marktenhof Berufung einlegte. Wie stark sich das Real-Time-Bidding-Ökosystem mit tausenden beteiligten Werbeunternehmen dadurch tatsächlich änderte, geht aus der Entscheidung selbst nicht hervor.

BSDC-P-FIN-2016-1896
Relevanz 3OFFSHORE-LEAKS, STEUERPARADIESE
21.09.2016
Bahamas Leaks: 1,3 Millionen Dokumente enthüllen 175.000 Offshore-Firmen
ICIJ und Süddeutsche Zeitung
Recherche: DC
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Aus dem Firmenregister der Bahamas gelangten 1,3 Millionen Dateien an Journalisten der Süddeutschen Zeitung, die sie mit dem ICIJ und internationalen Medienpartnern auswerteten. Die Dokumente listen Direktoren und teils Eigentümer von mehr als 175.000 bahamaischen Firmen, Trusts und Stiftungen aus den Jahren 1990 bis Anfang 2016, darunter die frühere EU-Kommissarin Neelie Kroes als nicht gemeldete Direktorin einer Offshore-Gesellschaft.

Die Quelle der geleakten Registerdaten wurde nie öffentlich identifiziert. Nicht abschließend dokumentiert ist, in wie vielen der 175.000 Fälle die Offshore-Struktur tatsächlich zu Steuerhinterziehung oder anderer Kriminalität genutzt wurde, da die bloße Eintragung im Register allein noch kein Fehlverhalten belegt.

BSDC-P-FIN-2021-1898
Relevanz 3Geldwaesche, Bankenaufsicht
19.04.2021
ABN-AMRO-Geldwäschevergleich
Openbaar Ministerie (Niederländische Staatsanwaltschaft)
Recherche: DC
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Die niederländische Staatsanwaltschaft einigte sich am 19.04.2021 mit der Bank ABN AMRO außergerichtlich auf eine Zahlung von 480 Millionen Euro wegen struktureller Verstöße gegen das niederländische Geldwäschegesetz zwischen 2014 und 2020. Die Ermittlungen belegten, dass rund 5,5 Millionen Privatkunden fehlerhaft als risikoarm eingestuft wurden und das Transaktionsüberwachungssystem dauerhaft mehr Alarme erzeugte als die Bank bearbeiten konnte.

Offen blieb zum Zeitpunkt der Einigung, ob es zu einer strafrechtlichen Anklage gegen die drei namentlich als Verdächtige geführten früheren ABN-AMRO-Vorstandsmitglieder kommt. Die Bank räumte im Vergleich keine strafrechtliche Schuld ein.

BSDC-P-FIN-2015-1899
Relevanz 3Darknet-Marktplatz, Kryptowaehrungen
29.05.2015
Zerschlagung des Darknet-Marktplatzes Silk Road und Verurteilung von Ross Ulbricht
U.S. Attorney's Office for the Southern District of New York (DOJ)
Recherche: DC
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Ross Ulbricht betrieb ab Januar 2011 unter dem Pseudonym Dread Pirate Roberts die per Tor verborgene Website Silk Road, über die Drogen und andere illegale Waren gegen Bitcoin gehandelt wurden. Am 1. Oktober 2013 wurde Ulbricht in San Francisco festgenommen, die Website wurde tags darauf abgeschaltet. Am 5. Februar 2015 sprach ihn eine Jury in allen sieben Anklagepunkten schuldig, am 29. Mai 2015 verurteilte das Gericht ihn zu lebenslanger Haft ohne Bewährungsmöglichkeit.

Ulbricht wurde vorgeworfen, mehrere Auftragsmorde in Auftrag gegeben zu haben, dafür aber nie separat angeklagt oder verurteilt, die Vorwürfe blieben strafrechtlich ungeklärt. Am 21. Januar 2025 begnadigte US-Präsident Donald Trump Ulbricht vollständig und unbedingt, er kam nach fast elf Jahren Haft frei.

BSDC-P-FIN-2024-1901
Relevanz 3Kryptowaehrungen, Anlagebetrug
28.03.2024
FTX-Zusammenbruch: Bankman-Fried zu 25 Jahren Haft verurteilt
U.S. Department of Justice
Recherche: DC
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Das US-Justizministerium teilte mit, dass FTX-Gründer Samuel Bankman-Fried am 28. März 2024 zu 25 Jahren Haft und drei Jahren Bewährungsaufsicht verurteilt wurde. Er wurde für schuldig befunden, Kundengelder der im November 2022 kollabierten Kryptobörse FTX in Milliardenhöhe veruntreut, FTX-Investoren um mehr als 1,7 Milliarden Dollar und Alameda-Kreditgeber um mehr als 1,3 Milliarden Dollar betrogen zu haben. Das Gericht ordnete zudem eine Vermögenseinziehung von rund 11 Milliarden Dollar an.

Offen blieb laut Presseberichten, in welchem Umfang die angeordnete Einziehungssumme tatsächlich von Bankman-Fried eingetrieben werden kann, da er nach Richterangaben nicht über entsprechende Vermögenswerte verfügt. Bankman-Fried kündigte Berufung gegen das Urteil an, deren Ausgang zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht feststand.

BSDC-P-FIN-2022-1902
Relevanz 3STAATLICHE-HACKER, KRYPTO-BRUECKE-HACK
14.04.2022
Ronin-Bridge-Hack 2022: Nordkorea stiehlt 625 Millionen Dollar von Axie Infinity
FBI / US-Finanzministerium OFAC
Recherche: DC
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Am 23.03.2022 wurden fünf von neun Validator-Schlüsseln der Ronin-Bridge des Spieleentwicklers Sky Mavis (Axie Infinity) kompromittiert, wodurch Angreifer 173.600 Ether und 25,5 Millionen USDC im Gesamtwert von rund 625 Millionen Dollar abziehen konnten. Der Zugriff erfolgte laut Sky Mavis über einen manipulierten Gas-freien RPC-Knoten, nachdem ein leitender Ingenieur zuvor mit einem gefälschten Jobangebot geködert worden war. Das FBI bestätigte am 14.04.2022 offiziell, dass die nordkoreanische Lazarus-Gruppe verantwortlich war.

Wie genau der gefälschte Job-Köder technisch zum Zugriff auf den RPC-Knoten führte, wurde von Sky Mavis nur in groben Zügen offengelegt. Nur ein Bruchteil der gestohlenen Gelder wurde je sichergestellt, eine strafrechtliche Verurteilung einzelner Täter liegt bis heute nicht vor, da sich die Verantwortlichen mutmaßlich in Nordkorea befinden.

BSDC-P-FIN-2023-1904
Relevanz 3Kryptowaehrungsbetrug, Ponzi-Schema
12.09.2023
OneCoin-Kryptowährungsbetrug (Cryptoqueen Ruja Ignatova)
U.S. Attorney's Office, Southern District of New York
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Laut US-Bundesanwaltschaft SDNY verkaufte OneCoin ab 2014 in Bulgarien eine erfundene Kryptowährung ohne echte Blockchain über ein weltweites Multi-Level-Marketing-Netzwerk und erbeutete so über 4 Milliarden Dollar von rund 3,5 Millionen Anlegern. Mitgründer Karl Sebastian Greenwood wurde am 12.09.2023 zu 20 Jahren Haft und 300 Millionen Dollar Einziehung verurteilt. Gründerin Ruja Ignatova wurde 2017 angeklagt, verschwand im Oktober 2017 und steht seit Juni 2022 auf der FBI-Liste der zehn meistgesuchten Flüchtigen.

Ruja Ignatovas Aufenthaltsort ist bis heute unbekannt, sie gilt weiter als flüchtig. Ein 2022 aufgetauchter Polizeibericht legt nahe, sie sei 2018 ermordet worden, ihre Leiche wurde jedoch nie gefunden. Spätere Hinweise auf mögliche Sichtungen sind nicht bestätigt, sodass offen bleibt, ob sie noch lebt.

BSDC-P-FIN-2022-1905
Relevanz 3Finanzkriminalitaet, Marktmanipulation
27.04.2022
Archegos-Capital-Kollaps und Betrugsanklage gegen Bill Hwang
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
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Die SEC klagte Bill Hwang und weitere Führungskräfte von Archegos Capital Management wegen eines betrügerischen Schemas an. Hwang kaufte ab März 2020 auf Kredit Total Return Swaps und täuschte Banken systematisch über die tatsächliche Risikokonzentration seines Fonds. Als die Kurse der Positionen im März 2021 fielen, konnte Archegos Nachschussforderungen nicht bedienen, was zu Verlusten von über 10 Milliarden US-Dollar bei Banken wie Credit Suisse, Nomura, UBS und Morgan Stanley führte. Im Juli 2024 wurde Hwang für schuldig befunden und im November 2024 zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Offen bleibt, wie hoch die tatsächlichen Gesamtverluste aller betroffenen Banken letztlich waren, da einzelne Institute unterschiedliche Zahlen nannten. Nicht abschließend geklärt ist zudem, inwieweit die beteiligten Prime-Broker-Banken durch eigenes Risikomanagement-Versagen zur Höhe der Verluste beitrugen.

BSDC-P-FIN-2021-1906
Relevanz 3Bankenkollaps, Kommunalfinanzen
16.03.2021
Greensill-Bank-Kollaps Bremen
BaFin
Recherche: DC
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Die BaFin verhängte am 3. März 2021 ein Moratorium über die Bremer Greensill Bank AG, nachdem diese keine Nachweise für Forderungen aus ihrer Lieferkettenfinanzierung vorlegen konnte. Am 16. März 2021 stellte die BaFin einen Entschädigungsfall fest und beantragte die Insolvenz beim Amtsgericht Bremen, das das Verfahren noch am selben Tag eröffnete. Kundeneinlagen werden über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro entschädigt.

Die genaue Schadenshöhe für deutsche Kommunen und Sparkassen, die laut Medienberichten dreistellige Millionenbeträge bei der Greensill Bank angelegt hatten, wird in den BaFin-Mitteilungen nicht beziffert. Individuelle strafrechtliche oder aufsichtsrechtliche Verantwortlichkeiten von Bankmanagern waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht abschließend geklärt.

BSDC-P-FND-2024-1908
Relevanz 3EU-AI-Act, KI-Regulierung
01.08.2024
EU-KI-Verordnung (AI Act) tritt in Kraft
Europäische Kommission
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Am 1. August 2024 trat die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft, nachdem sie am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden war. Die EU-Kommission bezeichnet sie offiziell als weltweit erstes umfassendes Rechtsrahmenwerk für KI. Die Pflichten gelten gestaffelt: Verbote bestimmter KI-Praktiken wie Social Scoring ab dem 2. Februar 2025, Governance-Regeln und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ab dem 2. August 2025.

Offen bleibt, bis wann die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung oder Migration vollständig greifen, da die Kommission über das separat verhandelte Digital-Omnibus-Paket Verschiebungen dieser Fristen vorschlägt. Wie streng die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Vorgaben in der Praxis durchsetzen und mit welchen Bußgeldern, ist zum Erfassungszeitpunkt noch nicht erprobt.