Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-FIN-2025-050
in KraftRelevanz 3C4
03.01.2025
BaFin-Merkblatt Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Recherche: DC

Deutsche Aufsichtsbehörde konkretisiert die MiCA-Anforderungen für Kryptowerte-Dienstleister; Übergangsregelungen erlauben bereits nach deutschem Recht zugelassenen Instituten die Fortführung ihrer Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen.

Die deutsche Finanzaufsicht hat einen eigenen Leitfaden veröffentlicht, wie Krypto-Firmen das EU-Gesetz konkret umsetzen müssen — wichtig für den Masterplan-Abschnitt zu deutschen vs. ausländischen Krypto-Anbietern.

BSDC-P-GER-2022-052
in KraftRelevanz 3D1
14.09.2022
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Interoperabilitätspflicht aus Art. 6(7) verlangt von "Gatekeepern", Dritten Zugang zu denselben Betriebssystem-Hardware- und Software-Funktionen zu gewähren, die den eigenen Diensten des Gatekeepers zur Verfügung stehen — damit Dritte fair mit dem Gatekeeper konkurrieren können.

Das ist das Gesetz, das große Tech-Konzerne zwingt, ihre Systeme für andere Firmen zu öffnen — zum Beispiel Apps außerhalb des offiziellen App Stores zuzulassen. Ziel ist Wettbewerb, nicht in erster Linie Überwachung.

BSDC-B-GER-2024-053
in KraftRelevanz 3D1
05.09.2023
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Kommission benennt Apple als Gatekeeper unter dem DMA
Apple Inc. (offizielle Unternehmensseite, bestätigt Kommissionsentscheidung)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Europäische Kommission hat Apple am 5. September 2023 als Gatekeeper in Bezug auf iOS, App Store und Safari benannt, und am 29. April 2024 zusätzlich für iPadOS.

Formaler Fakt: Apple ist offiziell als eines der mächtigsten "Torwächter"-Unternehmen eingestuft — das ist die Voraussetzung dafür, dass die strengeren DMA-Pflichten überhaupt für Apple gelten.

BSDC-O-GER-2025-054
in KraftRelevanz 3D1
24.09.2025
Apples eigene Position — "The Digital Markets Act's impacts on EU users"
Apple Inc.
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Apple erklärt, der DMA verändere viele Teile der Nutzererfahrung in der EU — von App-Downloads und Zahlungen bis zur Zusammenarbeit zwischen Apple-Produkten — und listet "mehr Risiken beim App-Download und bei Zahlungen" als eine der Auswirkungen für EU-Nutzer.

Wichtig für Ausgewogenheit: Apple selbst warnt öffentlich, dass die erzwungene Öffnung (z. B. Sideloading) neue Sicherheitsrisiken für Nutzer schaffen könnte. Das ist die Gegenposition zur reinen "mehr Wettbewerb ist immer gut"-Sicht — beide Seiten gehören ins Dossier.

BSDC-P-GER-2024-056
in KraftRelevanz 3D2
10.12.2024
Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)
Europäisches Parlament und Rat (Primärtext); Einordnung via BSI
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der CRA ist seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft; er ist eine EU-Verordnung und damit — anders als die NIS-2-Richtlinie — direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.

Das ist das neue EU-Gesetz für Cybersicherheit bei allen vernetzten Geräten und Software — von der smarten Heizung bis zum Betriebssystem. Es gilt automatisch in ganz Europa, ohne dass Deutschland es extra ins eigene Recht übersetzen muss.

BSDC-P-KOM-2024-060
in KraftRelevanz 3A4
11.04.2024
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Verordnung (EU) 2024/1083 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste (European Media Freedom Act, EMFA)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Kern des EMFA ist die Garantie redaktioneller Unabhängigkeit der Medien und der Schutz journalistischer Arbeit vor staatlicher Einflussnahme; das Gesetz enthält verbindliche Regeln für Medienunternehmen, Online-Plattformen und Behörden.

Das ist NICHT das Gesetz, das öffentlich-rechtliche Sender bevorzugt zeigen lässt — es ist in erster Linie ein Schutzgesetz gegen politische Einmischung in Medien (Stichwort Ungarn, Polen). Die "Priorisierung"-Frage aus den ursprünglichen Notizen steckt in einem einzelnen Artikel (Art. 18), nicht im ganzen Gesetz — siehe nächste Quelle.

BSDC-O-KOM-2025-061
in KraftRelevanz 3A4
08.05.2025
"In defence of Article 18" — EMFA Observatory
EMFA Observatory / Centre for Media Pluralism and Freedom (European University Institute)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Nach Art. 18 EMFA haben anerkannte Medien das Recht, vor einer Entfernung ihrer Inhalte über die Gründe informiert zu werden und innerhalb von 24 Stunden zu reagieren; ihre Beschwerden werden prioritär behandelt. Art. 18 stellt eine klare Abweichung von Art. 17 DSA dar und schafft einen privilegierten Status für traditionelle Medien. Wichtig: Art. 18 gilt NICHT für systemische Risiken wie Desinformation — das Medienprivileg betrifft nicht die Moderation durch die Plattformen selbst in diesen Fällen.

Hier ist die präzise Wahrheit hinter der vereinfachten Behauptung: Medien werden nicht generell "bevorzugt angezeigt" — sie bekommen nur ein Vorwarn- und Widerspruchsrecht, BEVOR eine Plattform ihre Inhalte löscht. Das ist etwas anderes als erzwungene Sichtbarkeit. Wichtige Einschränkung: Bei Desinformation gilt dieser Schutz nicht.

BSDC-O-IDN-2026-065
in KraftRelevanz 3B3
29.01.2026
BKA-Positionspapier — Erfolgsquoten je nach Speicherdauer
Gesellschaft für Informatik (GI), unter Zitat eines BKA-Positionspapiers
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Ein Positionspapier des BKA besagt: Gemessen an den wahrscheinlichsten Fallkonstellationen wäre eine Speicherverpflichtung von 2 bis 3 Wochen auch bei besonderen (terroristischen) Gefahrenlagen regelmäßig ausreichend; bei 14 Tagen Speicherdauer geht man von einer erfolgreichen Zuordnung von 84,5 % der angefragten IP-Adressen aus, was sich bei 21 Tagen auf 88,4 % steigern ließe.

Bemerkenswerter Fund: Die Polizeibehörde selbst (BKA) hält laut diesem Papier deutlich kürzere Speicherfristen (2–3 Wochen) für praktisch ausreichend — der Gesetzentwurf sieht aber drei Monate vor. Das ist ein starkes, unabhängig belegtes Argument gegen die Verhältnismäßigkeit der geplanten Frist, direkt aus einer Sicherheitsbehörde, nicht von Privacy-Aktivisten.

BSDC-J-IDN-2026-067
in KraftRelevanz 3B2
16.04.2026
Sicherheitsanalyse der EU-Altersverifikations-App durch Paul Moore (Original-Funde, per X/Twitter und Presseberichterstattung dokumentiert)
Paul Moore (unabhängiger Sicherheitsberater), dokumentiert von CyberInsider
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Moore fand, dass aus NFC-fähigen Ausweisdokumenten extrahierte Gesichtsbilder als unverschlüsselte PNG-Dateien auf das Gerät geschrieben werden und nur bei erfolgreicher Verifikation gelöscht werden; bei fehlgeschlagenem oder unterbrochenem Prozess können die Bilder auf dem Gerät verbleiben. Zusätzlich werden Selfie-Bilder auf externen Speicher geschrieben und nie gelöscht. Der französische Hacker Baptiste Robert bestätigte Moores Befunde unabhängig; auch PIN-Code oder Touch-ID ließen sich einfach umgehen.

Das ist der Original-Beleg für den "2-Minuten-Umgehung"-Vorfall aus Davids ursprünglichen Notizen — jetzt korrekt zugeordnet: Sicherheitsberater Paul Moore, mehrfach unabhängig von anderen Experten bestätigt. Die App speicherte Gesichtsbilder unverschlüsselt, obwohl die Kommission behauptete, keine persönlichen Daten zu speichern.

BSDC-O-IDN-2026-069
in KraftRelevanz 3B2
02.03.2026
Original-Zahlen der Wissenschaftler-Petition — Präzisierung (419 Unterzeichner, 29 Länder)
Euronews
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der offene Brief von 371 Sicherheits- und Datenschutz-Wissenschaftlern aus 29 Ländern (Anmerkung: spätere Berichterstattung, siehe unten, nennt 419) fordert ein Moratorium, "bis der wissenschaftliche Konsens über Nutzen und Schaden von Altersprüfungstechnologien steht". Eine spätere Quelle (TechRadar, siehe vorheriges Batch) beziffert die Unterzeichnerzahl mit "419 Datenschutz- und Sicherheitswissenschaftler". Die Diskrepanz erklärt sich plausibel durch nachträgliche Unterzeichnungen — die Petition blieb offenbar offen.

Wichtige Präzisierung für Blackstone: Es gibt nicht eine feste Zahl "400+", sondern die Petition wuchs über Zeit (mindestens 371, später mindestens 419 Unterzeichner aus rund 29–32 Ländern je nach Erfassungszeitpunkt). Im Dossier sollte "über 400 Wissenschaftler aus rund 30 Ländern (Zahl wächst)" stehen statt einer falsch-präzisen Einzelzahl — das ist selbst die ehrlichste Darstellung.

BSDC-P-FND-1983-070
in KraftRelevanz 3F5, A1, B3
15.12.1983
BVerfG-Urteil "Volkszählungsurteil" — Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hergeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, gewährt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu bestimmen, ob und inwiefern persönliche Daten verwendet und preisgegeben werden. Beschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und aufgrund einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage zulässig.

Das ist die Geburtsurkunde des deutschen Datenschutzes: Ein Gericht hat schon 1983 entschieden, dass jeder selbst bestimmen darf, wer was über einen weiß — und dass der Staat das nur in engen Grenzen einschränken darf. Jede spätere Debatte über Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung usw. steht im Schatten dieses einen Urteils.

BSDC-P-FND-2020-071
in KraftRelevanz 3F5, B3
06.10.2020
EuGH-Urteil La Quadrature du Net — bereits als BSDC-P-IDN-2020-023 erfasst (Querverweis)
Gerichtshof der Europäischen Union
Recherche: DC

Bewusster Querverweis statt Doppelerfassung — dieselbe Quelle dient sowohl als Dossier-Beleg (B3) als auch als rechtliches Fundament (F5). Zeigt: Die Datenbank sollte bei Überschneidungen auf bestehende IDs verweisen statt zu duplizieren.

Diese Quelle steht schon in der Datenbank (unter B3) — hier nur als Hinweis, dass sie auch als grundlegendes Rechtsprinzip zählt.

BSDC-B-FND-2026-074
in KraftRelevanz 3F1
ohne Datum
laufend aktualisiert
Tor Metrics — offizielles Statistikportal des Tor Project
The Tor Project, Inc. (mit National-Science-Foundation-Förderung)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Das Tor-Netzwerk besteht aus über 6.500 freiwillig betriebenen Relays und mehr als 3.000.000 Nutzern; zusätzlich ermöglichen über 1.900 Bridges Zugang in Ländern, in denen Tor zensiert wird, für über 40.000 Nutzer. Daten stehen unter CC0 (gemeinfrei) zur freien Nutzung.

Das ist die offizielle, öffentlich einsehbare Nutzerstatistik von Tor direkt vom Betreiber selbst — nicht geschätzt von Dritten, sondern die Primärquelle. Ideal zum Beleg von Aussagen wie "Millionen Menschen nutzen bereits Anonymisierungs-Netzwerke".

BSDC-B-FND-2026-075
in KraftRelevanz 3F1
ohne Datum
laufend
Tor Metrics — Methodik-Erklärung zur Nutzerzählung (wichtig für korrekte Zitation)
The Tor Project, Inc.
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Aufgrund der Anonymitäts-Eigenschaft von Tor werden keine identifizierenden Daten erhoben; stattdessen werden Anfragen an Verzeichnisserver gezählt und Nutzerzahlen indirekt geschätzt. Das Ergebnis ist eine durchschnittliche Zahl gleichzeitiger Nutzer — es kann nicht gesagt werden, wie viele unterschiedliche Einzelpersonen dahinterstehen.

Wichtig für korrekte, ehrliche Zitation: Tor selbst sagt offen, dass "3 Millionen Nutzer" eine Schätzung von gleichzeitigen Verbindungen ist, keine Zählung realer Personen. Blackstone sollte diese Einschränkung immer mitnennen, wenn die Zahl verwendet wird — genau der Ehrlichkeits-Standard aus Prinzip 0.

BSDC-S-FND-2011-077
in KraftRelevanz 3F4, A1, A5, B3
21.03.2012
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
"Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?" — Gutachten für das Bundesamt für Justiz
Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht, Kriminologische Abteilung, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht — im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Vorratsdatenspeicherung hat laut dem Gutachten keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. Für den Untersuchungszeitraum 1987 bis 2010 kann der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote herangezogen werden — dieser Befund gilt insbesondere für Computerkriminalität und Internetkriminalität.

Das ist die wohl wichtigste Einzelquelle im gesamten Themenfeld "Wirkt Überwachung überhaupt?": Das eigene Justizministerium hat eine 271-seitige wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben — und das Ergebnis war, dass die ständig behauptete "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung nicht nachweisbar ist. Das ist kein Aktivisten-Papier, sondern eine im Regierungsauftrag erstellte Studie.

BSDC-S-FND-2016-079
in KraftRelevanz 3F4, A1, B3
27.04.2016
"Chilling Effects: Online Surveillance and Wikipedia Use" (Berkeley Technology Law Journal)
Jonathon W. Penney, Citizen Lab (University of Toronto) / Schulich School of Law
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Studie untersucht, wie der Traffic zu Wikipedia-Artikeln über privatsphäre-sensible Themen nach der öffentlichen Bekanntwerdung der NSA/PRISM-Überwachung im Juni 2013 zurückging — sie findet nicht nur einen statistisch signifikanten unmittelbaren Rückgang, sondern auch eine dauerhafte Veränderung im langfristigen Trend.

Das ist der wissenschaftliche Beleg für ein Kernargument von Blackstone: Überwachung verändert das Verhalten von Menschen, die nichts Illegales tun — sie lesen einfach weniger über bestimmte Themen aus Angst, verdächtig zu wirken. Das ist keine Vermutung, sondern mit echten Wikipedia-Zugriffszahlen belegt.

BSDC-B-FND-2026-081
in KraftRelevanz 3F2, Masterplan
Juli 2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Erhebung 2025, veröffentlicht Juni/Juli 2026
Studienreihe "Zahlungsverhalten in Deutschland 2025"
Deutsche Bundesbank
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Erstmals werden über alle betrachteten Alltagszahlungen hinweg mehr Transaktionen bargeldlos als mit Bargeld abgewickelt; zugleich bleibt Bargeld produktbezogen das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel an der Ladenkasse und spielt insbesondere bei Zahlungen zwischen Privatpersonen und bei Spenden eine zentrale Rolle.

Historischer Wendepunkt laut offizieller Bundesbank-Studie: 2025 wurde in Deutschland zum ersten Mal mehrheitlich bargeldlos bezahlt. Trotzdem bleibt Bargeld an der Ladenkasse selbst noch die Nummer eins — die Studie unterscheidet zwischen "alle Zahlungsarten zusammengezählt" und "Zahlungen im Geschäft".

BSDC-J-FND-2026-082
in KraftRelevanz 3F2
18.06.2026
"Bundesbank: Erstmals mehr als die Hälfte aller Zahlungen bargeldlos" (Einordnung mit exakten Prozentzahlen)
Alexander Baumgärtner, Fachjournalist
Recherche: DC
Quelle öffnen →

55 Prozent aller Einkäufe liefen 2025 bargeldlos, 45 Prozent mit Schein und Münze — Schein und Münze bleiben trotzdem, vor allem weil die Mehrheit das so will.

Präzise Prozentzahlen zum Wendepunkt, gut zitierfähig für einen Blackstone-Artikel. Der Nachsatz ist wichtig: Der Rückgang ist Verhaltensänderung, keine Verdrängung von oben — die Menschen entscheiden sich zunehmend selbst für bargeldlos.

BSDC-J-FND-2026-083
in KraftRelevanz 3F2, C2
18.06.2026
"Bargeld: Zahlungsverhalten in Deutschland 2025" — Detailzahlen zu Bevölkerungsgruppen und Bargeld-Präferenz
Internet Weekly (B2B-Fachmedium), mit direkten Bundesbank-Zitaten
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung nutzten häufiger Bargeld. Unabhängig von den persönlichen Vorlieben halten es 80 Prozent der Befragten für wichtig, dass weiterhin bar bezahlt werden kann.

Sehr starker Fakt für den Masterplan-Abschnitt zu Bargeld: 8 von 10 Menschen in Deutschland — nicht nur Bargeld-Nutzer selbst — finden es wichtig, dass die Option grundsätzlich bestehen bleibt. Das ist eine breite gesellschaftliche Mehrheit, kein Nischen-Anliegen von Privacy-Aktivisten.

BSDC-B-FND-2025-085
in KraftRelevanz 3F3, B1, B3, C3, D2
11.11.2025
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
"Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025" (Jahreslagebericht)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich täglich 119 neue Schwachstellen in IT-Systemen bekannt — ein Wachstum von rund 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere unzureichend geschützte Angriffsflächen machen Deutschland im digitalen Raum verwundbar.

Das ist der offizielle deutsche Jahresbericht zur IT-Sicherheitslage — direkt von der zuständigen Bundesbehörde. Wichtig für den Masterplan-Punkt "zentrale Datenspeicher sind Honeypots": Fast täglich zwei neue Sicherheitslücken, Tendenz stark steigend. Genau das Risiko, das entsteht, wenn immer mehr Daten (Vorratsdaten, Vermögensregister, Wallet-Daten) zentral gespeichert werden.

BSDC-J-FND-2026-086
in KraftRelevanz 3F3, F10
15.06.2026
"BSI Lagebericht 2026: +280.000 Schadprogramme/Tag" — Einordnung mit Vergleichszahlen
Fachportal für IT-Sicherheit
Recherche: DC
Quelle öffnen →

280.000 neue Schadprogrammvarianten pro Tag und im Schnitt 119 neue Sicherheitslücken täglich; parallel beziffert der Digitalverband Bitkom den jährlichen Schaden durch Cyberangriffe für die deutsche Wirtschaft auf 202,4 Milliarden Euro.

Einprägsame Zahl für Community-Content: Fast eine Viertelmillion neuer Schadprogramme — pro Tag, nicht pro Jahr. Zeigt die Größenordnung der Bedrohung, gegen die z. B. auch zentrale Behörden-Datenbanken (etwa aus dem CRA-Meldesystem, Dossier D2) verteidigt werden müssten.

BSDC-B-FND-2026-087
in KraftRelevanz 3F3, D2
19.05.2026
BSI-Lagebericht — Ransomware- und Datenleak-Statistik
Fachportal, mit direkten BSI- und Bitkom-Zitaten
Recherche: DC
Quelle öffnen →

950 angezeigte Ransomware-Fälle im Berichtszeitraum, davon 72 Prozent mit zusätzlichem Datenleak; laut Bitkom-Wirtschaftsschutzstudie 2025 wurden 87 Prozent aller deutschen Unternehmen in den letzten zwölf Monaten Opfer eines Angriffs, Gesamtschaden 289,2 Milliarden Euro.

Konkrete Größenordnung: Fast 9 von 10 deutschen Unternehmen wurden binnen eines Jahres angegriffen — und bei drei von vier Ransomware-Fällen wurden zusätzlich Daten gestohlen und veröffentlicht. Das untermauert sehr konkret, warum "zentral gespeicherte Daten = Risiko" keine abstrakte Behauptung ist.

BSDC-B-FND-2026-089
in KraftRelevanz 3F6
05.02.2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Alphabet Inc. — Finanzergebnisse Q4/Gesamtjahr 2025 (Geschäftsbericht)
Alphabet Inc. (Primärzahlen), Berichterstattung via ComputerBase
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Im Gesamtjahr 2025 kommt Alphabet auf einen Umsatz von 402,8 Milliarden US-Dollar, ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr; der Nettogewinn stieg um 32 Prozent auf 132,2 Milliarden US-Dollar. Von den 82,28 Milliarden Dollar Werbeumsatz im vierten Quartal wurden 74,4 Milliarden Dollar auf Google-eigenen Seiten generiert.

Größenordnung zum Einordnen: Ein einziger Konzern verdient über 400 Milliarden Dollar im Jahr, der überwiegende Teil davon mit Werbung — also mit dem Verkauf von Aufmerksamkeit, die auf Nutzerdaten basiert. Das ist die wirtschaftliche Grundlage, warum Datensammlung so profitabel und damit auch politisch schwer einzuhegen ist.

BSDC-B-FND-2019-092
in KraftRelevanz 3F7
16.07.2019
Special Eurobarometer 487a — "The General Data Protection Regulation" (Publications Office of the EU)
Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher (Durchführung: Kantar)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Basierend auf den Ansichten von 27.000 Europäern zeigen die Eurobarometer-Ergebnisse, dass 73% der Befragten von mindestens einem der sechs getesteten DSGVO-Rechte gehört haben; am bekanntesten sind das Auskunftsrecht (65%), das Recht auf Berichtigung (61%), das Widerspruchsrecht gegen Direktmarketing (59%) und das Recht auf Löschung (57%). Nur 20% der Befragten gaben an, dass sie die Nutzungsbedingungen zur Erhebung und Nutzung ihrer Daten online tatsächlich lesen, nur 13% lesen Datenschutzerklärungen vollständig.

Wichtiger, ehrlicher Fund für Blackstone: Die meisten Europäer kennen ihre Datenschutzrechte zumindest teilweise — aber fast niemand liest tatsächlich die Datenschutzerklärungen, die sie ständig akzeptieren. Das zeigt eine Lücke zwischen theoretischem Bewusstsein und echtem Schutz im Alltag — genau die Lücke, die Blackstones praktische Guides schließen könnten.

BSDC-S-FND-2017-095
in KraftRelevanz 3F8, Masterplan
27.10.2016
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
"A Formal Security Analysis of the Signal Messaging Protocol" (peer-reviewed, IEEE S&P / Journal of Cryptology)
Katriel Cohn-Gordon, Cas Cremers, Benjamin Dowling, Luke Garratt, Douglas Stebila (Universitäten Oxford, CISPA, Queensland)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Das Signal-Protokoll ist ein kryptografisches Messaging-Protokoll, das Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Instant Messaging bereitstellt und in WhatsApp, Wire und Facebook Messenger verwendet wird — mit zusammen deutlich über einer Milliarde aktiver Nutzer.

Das ist der wissenschaftliche Beweis, dass Signals Verschlüsselung tatsächlich hält, was sie verspricht — nicht nur eine Marketing-Behauptung, sondern mathematisch von unabhängigen Kryptografie-Forschern nachgewiesen. Wichtig: Dasselbe Protokoll steckt auch in WhatsApp — der Unterschied liegt woanders (z. B. Metadaten, Backups), nicht in der Kern-Verschlüsselung selbst.