Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-IDN-2021-1441
Relevanz 3NEURODATEN
01.10.2021
Chile verankert als erstes Land der Welt Neurorechte in der Verfassung
Chilenischer Senat / Santiago Ramón y Cajal Institute
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2021 verabschiedete der chilenische Senat einstimmig eine Verfassungsänderung, die als weltweit erste ein Recht auf mentale Privatsphäre ('Neurorechte') verankert. Das neue Verfassungsrecht schützt die Privatsphäre der Gedanken, die Willensfreiheit des Denkens, den gleichberechtigten Zugang zu Technologien, die menschliche Fähigkeiten erweitern, sowie den Schutz vor Diskriminierung aufgrund neuronaler Daten. Der chilenische Oberste Gerichtshof wandte das neue Recht bereits 2023 in einem wegweisenden Urteil gegen das US-Neurotechnologie-Unternehmen Emotiv an. Colorado folgte 2024 mit dem Protect Privacy of Biological Data Act (HB24-1058, in Kraft seit 07.08.2024), der 'biologische Daten' einschließlich neuronaler Daten aus Gehirn-Messgeräten als besonders sensible Datenkategorie einstuft.

Wie das chilenische Neurorecht in der Praxis gegenüber kommerziellen Konsumgeräten (z. B. Wearables mit EEG-Sensoren) außerhalb des Emotiv-Falls durchgesetzt wird, ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt.

BSDC-P-IDN-2022-1442
Relevanz 3BLUTSPENDE-BIOBANKEN
06.07.2022
UK Biobank: Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten schützt nicht vollständig vor Re-Identifizierung
UK Biobank / Distilled Post
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Die britische Forschungsdatenbank UK Biobank gibt Forschern ausschließlich pseudonymisierte Daten weiter: Jeder Teilnehmer erhält eine aus der NHS-Nummer generierte, nicht zurückrechenbare Kennung (PID), und jeder Datensatz wird zusätzlich nach einem antragsspezifischen Schema pseudonymisiert, sodass sich Daten aus verschiedenen Forschungsanträgen nicht ohne Weiteres verknüpfen lassen. Dennoch zeigten Sicherheitsvorfälle, dass Pseudonymisierung als alleinige Schutzmaßnahme Grenzen hat: Experten argumentierten, dass bereits Teildatensätze Risiken bergen können, etwa wenn sich Personen durch Kombination von Geburtsmonat und -jahr mit öffentlich verfügbaren Angaben zu medizinischen Ereignissen re-identifizieren lassen. UK Biobank betont, dass bislang keine Teilnehmer tatsächlich re-identifiziert wurden, und initiierte eine externe Überprüfung möglicher zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie Generalisierung, Differential Privacy und homomorphe Verschlüsselung.

UK Biobank bestreitet, dass es bereits zu einer tatsächlichen Re-Identifizierung kam; die zitierten Risiken sind theoretischer bzw. methodenkritischer Natur, kein dokumentierter Einzelfall.

BSDC-J-FND-2019-1443
Relevanz 3STIMM-GANGERKENNUNG
01.04.2019
Swisscom stellt Stimmerkennung 'Voiceprint' nach Datenschutzkritik ein und löscht alle Stimmabdrücke
Steiger Legal / Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
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Swisscom führte im August 2016 als vermutlich erstes Schweizer Unternehmen 'Voiceprint' ein: Ein im Callcenter gespeicherter Stimmabdruck erkennt Kunden bei künftigen Anrufen automatisch anhand der Stimme, ohne dass Sicherheitsfragen nötig sind. Auch die Postfinance und weitere Banken setzten vergleichbare Stimmerkennung zur Authentifizierung ein. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) betonte, dass solche Verfahren erhebliche Risiken für Grundrechte und Freiheiten bergen, da biometrische Merkmale dauerhaft und eindeutig mit einer Person verknüpft sind. Mitte April 2019 stellte Swisscom Voiceprint ein und löschte alle gespeicherten Stimmabdrücke, mutmaßlich als Reaktion auf die wachsende Kritik an den Datenschutzimplikationen der Technologie.

Der genaue Auslöser für die Einstellung durch Swisscom (behördlicher Druck, öffentliche Kritik oder interne Entscheidung) ist aus dieser Quelle nicht eindeutig belegt, nur als Vermutung formuliert.

BSDC-O-GER-2023-1444
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE, RECHT-VOLLZUG
15.09.2023
TikTok zahlt 345 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen mangelndem Schutz minderjähriger Nutzer
Irische Datenschutzbehörde (DPC)
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Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte gegen TikTok ein Bußgeld von 345 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstößen im Umgang mit Daten minderjähriger Nutzer zwischen Ende Juli und Ende Dezember 2020. Konkret bot TikTok 13- bis 17-Jährigen als Voreinstellung an, ihre Beiträge standardmäßig öffentlich für alle sichtbar zu veröffentlichen, und die Kommentarfunktion in Minderjährigen-Profilen war standardmäßig für alle anderen Nutzer offen. Zusätzlich kritisierte die DPC die 'Familien-Kopplung', mit der Erwachsene ihr Konto mit dem eines Kindes verknüpfen konnten, ohne dass geprüft wurde, ob es sich tatsächlich um ein Elternteil oder eine berechtigte Person handelte, wodurch Fremde Minderjährigen Direktnachrichten senden konnten. TikTok musste die Datenverarbeitung binnen drei Monaten DSGVO-konform anpassen.

Ob TikTok die geforderten Anpassungen fristgerecht und vollständig umsetzte, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FIN-2023-1445
Relevanz 3FIN, RECHT-VOLLZUG
07.12.2023
EuGH: Schufa-Score darf nicht allein maßgeblich für Kreditentscheidungen sein
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
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Der EuGH entschied am 07.12.2023 in den verbundenen Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22, dass die automatisierte Erstellung eines Bonitäts-Score-Werts wie durch die Schufa unter das DSGVO-Verbot rein automatisierter Einzelentscheidungen fallen kann, wenn der Score-Wert die eigentlich maßgebliche Grundlage für eine nachgelagerte Entscheidung eines Dritten (etwa eine Bank) bildet. Ob dies im Einzelfall zutrifft, muss laut EuGH von den nationalen Gerichten geprüft werden; entscheidend ist, ob der Dritte dem Score-Wert bei seiner Entscheidung maßgebliche Rolle einräumt. Seit dem 17.03.2026 nutzt die Schufa ein neues, für Verbraucher verständlicheres Berechnungsverfahren mit zwölf Kriterien, darunter das Alter des ältesten Bankkontos und der ältesten Kreditkarte, Zahlungsausfälle und der Kreditstatus.

Das Urteil legt einen Prüfmaßstab fest, verbietet Scoring-Verfahren aber nicht grundsätzlich; ob und wie oft deutsche Gerichte seither tatsächlich automatisierte Ablehnungen wegen dieses Urteils kassierten, ist aus dieser Quelle nicht beziffert.

BSDC-J-IDN-2018-1446
Relevanz 3DNA-DATENBANKEN, OSINT
27.04.2018
Golden State Killer: Polizei nutzt kostenlose Genealogie-Plattform GEDmatch ohne Gerichtsbeschluss zur Verwandtensuche
Science / TechCrunch
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Im April 2018 wurde der sogenannte 'Golden State Killer' Joseph James DeAngelo mithilfe genetischer Genealogie identifiziert: Ermittler luden eine an einem Tatort von 1980 gesicherte DNA-Probe bei GEDmatch hoch, einer kostenlosen Plattform, auf der Nutzer ihre bei kommerziellen Anbietern wie 23andMe oder Ancestry erstellten DNA-Profile hochladen können, um entfernte Verwandte zu finden. Anders als 23andMe und Ancestry, die für Strafverfolgungsanfragen einen förmlichen Durchsuchungsbefehl oder Gerichtsbeschluss verlangen, benötigten die Behörden für den Zugriff auf die GEDmatch-Datenbank keinen Gerichtsbeschluss. Über Ururgroßeltern und Cousins dritten Grades rekonstruierten Genealogen einen Stammbaum, der zum Verdächtigen führte. Eine spätere wissenschaftliche Analyse zeigte, dass diese Methode etwa 60 Prozent der weißen US-Bevölkerung über verwandtschaftliche Treffer identifizierbar macht, selbst wenn die Person selbst nie einen DNA-Test gemacht hat.

Die 60-Prozent-Schätzung bezieht sich auf die weiße US-Bevölkerung und stammt aus einer wissenschaftlichen Modellrechnung, nicht aus einer Vollerhebung; Übertragbarkeit auf andere Bevölkerungsgruppen oder Länder ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-O-FIN-2022-1447
Relevanz 3FIN, RECHT-VOLLZUG
01.03.2022
Klarna zahlt rund 671.000 Euro Bußgeld in Schweden wegen irreführender Datenschutzinformationen
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY, schwedische Datenschutzbehörde)
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Die schwedische Datenschutzbehörde IMY verhängte im März 2022 gegen den Zahlungsdienst Klarna ein Bußgeld von 7,5 Millionen schwedischen Kronen (rund 671.000 Euro). Klarna informierte Nutzer nicht ausreichend über Zweck und Rechtsgrundlage bestimmter Datenverarbeitungen und machte unvollständige beziehungsweise irreführende Angaben darüber, an welche Empfänger, darunter schwedische und ausländische Auskunfteien, personenbezogene Daten weitergegeben wurden. Zudem fehlten Informationen darüber, in welche Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Klarna Daten übermittelt und wie Betroffene entsprechende Auskünfte erhalten können. Während der laufenden Untersuchung änderte Klarna wiederholt seine Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein Berufungsgericht in Stockholm bestätigte das ursprüngliche Bußgeld in vollem Umfang.

Die untersuchten Angaben betreffen den Stand von Frühjahr 2020; ob Klarnas Praxis inzwischen vollständig DSGVO-konform ist, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FND-2022-1448
Relevanz 3RANSOMWARE-KOMMUNEN, CYBERCRIME
21.10.2022
Ransomware-Angriff auf Rhein-Pfalz-Kreis: 600 Rechner lahmgelegt, 20.000 Dateien im Darknet veröffentlicht
heise online / Behörden Spiegel
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In der Nacht vom 21. auf den 22.10.2022 verschafften sich Angreifer unbefugten Zugriff auf die IT-Systeme der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Alle rund 600 Computer der Verwaltung wurden lahmgelegt, Systeme und Daten verschlüsselt. Erste Ermittlungen deuteten auf die mutmaßlich aus Russland operierende Gruppe 'Vice Society' hin. Ab dem 11.11.2022 tauchten rund 20.000 Einzeldateien der Kreisverwaltung im Darknet auf. Bürger wurden aufgefordert, ihre Konten zu überprüfen, da die Verwaltung eine Veröffentlichung vertraulicher Daten von Bürgern und Beschäftigten nicht ausschließen konnte. Die Kommunikation mit der Verwaltung war zeitweise nur noch per Brief möglich, da Telefon- und E-Mail-Systeme ausfielen; rund 750 Laptops mussten neu aufgesetzt oder komplett neu beschafft werden.

Ob und in welchem Umfang tatsächlich Bürgerdaten unter den veröffentlichten Dateien waren, ist aus dieser Quelle nicht abschließend beziffert; die Verwaltung sprach von einer nicht auszuschließenden Möglichkeit.

BSDC-J-GER-2023-1449
Relevanz 3AUTO
01.04.2023
Tesla-Mitarbeiter teilten jahrelang private Innenraum-Kameraaufnahmen von Kunden intern als Memes
Reuters / derStandard
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Laut Recherchen teilten Tesla-Beschäftigte zwischen 2019 und 2022 in internen Chats Kameraaufnahmen aus Fahrzeugen, um sich über die gefilmten Personen lustig zu machen, teils in eindeutig privaten oder heiklen Situationen, darunter eine Aufnahme einer nackten Person sowie Unfälle und riskante Fahrmanöver. Laut Teslas Datenschutzerklärung seien Kameraaufnahmen anonymisiert und nicht einem bestimmten Fahrzeug zuordenbar; sieben ehemalige Mitarbeiter gaben gegenüber Reuters jedoch an, dass die verwendete interne Software den Standort der Videos anzeigte, was Rückschlüsse auf die Fahrzeughalter ermöglichte. Deutsche Datenschützer kritisierten zusätzlich, dass neuere Tesla-Modelle mit Innenraumkameras und Umgebungsaufnahmen aus dem öffentlichen Straßenraum arbeiten, deren Daten unter Umständen in die USA übertragen werden.

Der Umfang, wie viele Kunden tatsächlich betroffen waren und ob Tesla die interne Weitergabe technisch inzwischen unterbunden hat, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-GER-2024-1450
Relevanz 3GERAETE-OS, UNSICHTBARE-TECHNIK
01.01.2024
Studie: Samsung- und LG-Smart-TVs erfassen Bildschirminhalte alle 15 bis 60 Sekunden per ACR-Tracking
ACM Internet Measurement Conference / SecurityWeek
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Eine 2024 auf der ACM Internet Measurement Conference veröffentlichte, peer-reviewte Studie zeigt, dass LG-Fernseher alle 15 Sekunden und Samsung-Fernseher jede Minute Bildschirminhalte per 'Automatic Content Recognition' (ACR) erfassen und mit einer Inhaltsdatenbank abgleichen, um zu erkennen, was gerade angezeigt wird. ACR erfasst dabei alles, was über HDMI angezeigt wird, also auch Inhalte von angeschlossenen Spielkonsolen, Kabelboxen und Laptops. Im Dezember 2025 leitete der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton Klagen gegen Sony, Samsung, LG, Hisense und TCL ein, denen vorgeworfen wird, TV-Sehdaten unrechtmäßig gesammelt und monetarisiert zu haben; Verbraucherschützer wiesen zudem nach, dass es auf LG-Geräten 27 Klicks brauchte, um die Funktion vollständig zu deaktivieren. Am 26.02.2026 einigte sich Samsung als erster Hersteller außergerichtlich mit der texanischen Behörde.

Die Klagen und die Vergleichszahlung betreffen US-Recht (Texas); eine vergleichbare Untersuchung oder Sanktion für den deutschen bzw. europäischen Markt ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FND-2019-1451
Relevanz 3ARBEIT, GERAETE-OS
01.12.2019
Klage gegen Apple, Alphabet, Dell, Microsoft und Tesla wegen tödlicher Kinderarbeit im Kobaltabbau im Kongo
Amnesty International / Galaxus
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Amnesty International dokumentierte, dass ein erheblicher Teil des für Batterien in Smartphones und Elektroautos benötigten Kobalts aus der Demokratischen Republik Kongo mit Kinderarbeit in Verbindung steht: Kinder arbeiten in einsturzgefährdeten Tunneln bis zu 12 Stunden täglich für ein bis zwei US-Dollar Tageslohn beim Abbau von Kobalterzen. 2019 wurde in den USA Klage gegen Apple, Alphabet (Google), Dell, Microsoft und Tesla eingereicht, weil diese Unternehmen Kobalt aus Minen bezögen, in denen Kinder tödlich verunglückt seien. Apple veröffentlichte als erstes Unternehmen der Branche die Namen seiner Kobaltlieferanten und gilt seither als Branchenführer im Bereich verantwortungsvoller Kobaltbeschaffung; bei einer breiteren Zulieferer-Überprüfung fand Apple bei zehn Zulieferern insgesamt 91 minderjährige Beschäftigte.

Der Ausgang der 2019 eingereichten Klage in den USA ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FIN-2025-1452
Relevanz 3IDENTITAET, FIN
01.10.2025
Bonify-Datenleck: Ausweisdaten und Video-Ident-Aufnahmen bei Schufa-Tochterunternehmen gestohlen
Schwäbische Post
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Anfang Oktober 2025 räumte die Schufa-Tochterfirma Bonify (Forteil GmbH) einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall ein. Betroffen waren Ausweisdokumente, Adressdaten sowie Fotos und Videoaufnahmen aus dem Video-Ident-Verfahren, das zur Identitätsprüfung bei der Registrierung eingesetzt wird. Zusätzlich wurden laut Bericht sensible Angaben wie Risikobewertungen zu Spielsucht betroffen. Nach deutschem Datenschutzrecht müssen Unternehmen Ausweiskopien unmittelbar nach abgeschlossener Identifizierung löschen; eine automatisierte Speicherung von Ausweisdaten ist grundsätzlich nur für die elektronische Identitätsfeststellung zulässig und ansonsten untersagt.

Die genaue Zahl der betroffenen Personen und ob Bonify die datenschutzrechtlichen Löschpflichten für Ausweiskopien im konkreten Fall eingehalten hatte, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-O-GER-2015-1453
Relevanz 3OEFFENTLICHER-RAUM, STAAT
01.01.2015
Körperscanner an deutschen Flughäfen: EU-Recht macht Nutzung offiziell freiwillig, Alternative ist manuelle Kontrolle
EU-Verordnung 2015/1998 / dieDatenschützer Rhein Main
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Körperscanner ('Nacktscanner') gehören inzwischen zur Standardausrüstung an immer mehr von der Bundespolizei betriebenen deutschen Flughäfen. Kritisiert wurde insbesondere, dass frühe Scannerbilder scharf genug waren, um nicht nur Genitalien, sondern auch Prothesen, Piercings und künstliche Stomata sichtbar zu machen. Erste Scannergenerationen nutzten Röntgenstrahlung, was gesundheitliche Bedenken bei Vielfliegern und Flughafenpersonal auslöste; die meisten Flughäfen sind inzwischen auf nicht-ionisierende Millimeterwellen-Scanner umgestiegen. Nach der EU-Verordnung 2015/1998 ist die Nutzung von Körperscannern offiziell freiwillig; wer den Scanner ablehnt, kann stattdessen eine manuelle Abtastkontrolle wählen. Die erzeugten Bilder werden laut Betreiberangaben nicht gespeichert, sondern nach der Prüfung gelöscht; in den USA wurde dagegen bekannt, dass Aufnahmen an manchen Standorten gespeichert und archiviert wurden.

Ob deutsche Körperscanner-Standorte die Nicht-Speicherung tatsächlich lückenlos einhalten, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig überprüft, sondern beruht auf Betreiberangaben; der US-Präzedenzfall zeigt, dass eine solche Zusicherung nicht zwingend verlässlich ist.

BSDC-J-IDN-2026-1454
Relevanz 3MIGRATION-ASYL, STAATEN-DATENFLUESSE
09.07.2026
Ausländerzentralregister wächst auf 35,3 Millionen Datensätze, neues Gesetz erlaubt automatische Datenübermittlung an Behörden
netzpolitik.org / Bundesamt für Verwaltung (BVA)
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Das Ausländerzentralregister (AZR) ist mit 35,3 Millionen personenbezogenen Datensätzen (Stand 31.12.2025) eines der größten automatisierten Register der deutschen Verwaltung. Datenschutzbehörden kritisieren seit Jahren, dass sich das AZR von einem Register für rein ausländerrechtliche Zwecke zu einer umfassenden behördenübergreifenden Informationsinfrastruktur entwickelt hat; das zugrunde liegende Gesetz wurde seit Inkrafttreten 40-mal geändert, stets mit erweiterten Zugriffsrechten für Behörden, ohne dass Betroffene mehr Rechte erhielten. Am 09.07.2026 beschloss der Bundestag das Gesetz zur 'Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung' (MDWG), der Bundesrat stimmte am Folgetag zu. Danach soll das Register bestimmte Daten künftig automatisiert unmittelbar nach der Speicherung an festgelegte Empfängerbehörden übermitteln. Bereits 2019 warnte die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, die dauerhaft vergebene AZR-Nummer könne sich zu einem bereichsübergreifenden Personenkennzeichen entwickeln, das Daten aus verschiedenen Lebensbereichen leichter verknüpfbar macht.

Die konkrete Liste der künftig automatisch empfangsberechtigten Behörden sowie eine erste Praxisauswertung nach Inkrafttreten des MDWG sind aus dieser Quelle nicht belegt, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Quelle gerade erst beschlossen wurde.

BSDC-P-GER-2023-1455
Relevanz 3AUTO
01.09.2023
Mozilla-Studie: Moderne Autos sammeln mehr Daten als jede andere untersuchte Produktkategorie, 19 von 25 Marken verkaufen sie
Mozilla Foundation
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Die Mozilla Foundation untersuchte 25 Autohersteller unabhängig und kam zu dem Schluss, Autos seien 'die schlechteste Produktkategorie, die wir je in Bezug auf Datenschutz geprüft haben'. 84 Prozent der untersuchten Hersteller geben an, personenbezogene Daten mit Dritten teilen zu können, 19 von 25 Marken erwähnen explizit den 'Verkauf' von Daten. Jeder untersuchte Hersteller speicherte deutlich mehr personenbezogene Daten als notwendig, erfasst über Kameras, Mikrofone oder gekoppelte Smartphones, darunter Angaben zu privaten Interessen, Sexualleben und individuellem Gesundheitszustand. GPS-Antennen und fest verbaute SIM-Karten übertragen diese Daten kontinuierlich an die Hersteller; anonymisierte und aggregierte Daten fließen zusätzlich an sogenannte Vehicle Data Hubs, die digitalen Datenbroker der Automobilbranche. Die Mozilla-Experten konnten bei keiner der 25 untersuchten Marken bestätigen, dass sämtliche persönlichen Kundendaten verschlüsselt wurden.

Ob und in welchem Umfang die genannten sensiblen Datenkategorien (z. B. Sexualleben) tatsächlich systematisch erfasst oder nur theoretisch laut Datenschutzerklärung erfassbar sind, differenziert diese Quelle nicht in jedem Einzelfall.

BSDC-P-FND-2023-1456
Relevanz 3STAAT, PREDICTIVE-POLICING
16.02.2023
Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsgrundlage für Palantir-Polizeisoftware in Hessen und Hamburg
Bundesverfassungsgericht
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), dass die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und verfassungswidrig sind, weil es an klaren und hinreichend bestimmten Voraussetzungen und Grenzen für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlte. Hessen hatte 2017 die Analysesoftware 'Gotham' des US-Unternehmens Palantir erworben und setzte sie unter dem Namen 'hessenDATA' ein; vergleichbare Systeme laufen in Bayern als VeRA und in Nordrhein-Westfalen als DAR. Das Gericht verpflichtete Hessen, die betroffene Vorschrift bis Ende September 2023 zu überarbeiten und ließ die weitere Nutzung von hessenDATA bis dahin nur unter Auflagen zu; Hamburgs zugehörige Regelung war noch nicht in Kraft getreten und wurde für nichtig erklärt.

Das Urteil betrifft ausdrücklich nur die gesetzlichen Grundlagen in Hessen und Hamburg; ob die vergleichbaren Systeme in Bayern (VeRA) und Nordrhein-Westfalen (DAR) auf denselben verfassungsrechtlichen Mangel geprüft und ggf. angepasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FND-2024-1457
Relevanz 3ZUKUNFTSTECHNIK, KI-RISIKEN
02.12.2024
UN-Generalversammlung verabschiedet Resolution zu autonomen Waffensystemen, USA/Russland/China blockieren verbindliches Verbot
Vereinte Nationen (UN-Generalversammlung)
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Am 02.12.2024 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu tödlichen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS). Über 115 Staaten unterstützen mittlerweile Verhandlungen über einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Regulierung; bei einem Treffen im September 2024 gaben 42 Staaten, darunter Deutschland, ein gemeinsames Statement ab, wonach die bisherigen Diskussionsfortschritte für den Einstieg in konkrete Vertragsverhandlungen ausreichten. Die großen Militärmächte USA, Russland und China stellen sich jedoch bislang gegen ein verbindliches internationales Verbot sogenannter Killerroboter und blockieren damit den diplomatischen Prozess.

Die Resolution selbst hat keinen bindenden Charakter; ob und wann ein tatsächlicher Vertrag zustande kommt, ist aus dieser Quelle offen und nicht absehbar.

BSDC-J-FIN-2024-1458
Relevanz 3KI-RISIKEN, CYBERCRIME
01.01.2024
Deepfake-Videokonferenz mit gefälschtem Finanzvorstand: Ingenieurbüro Arup verliert 25,6 Millionen US-Dollar
borncity.com / Ad-hoc-news
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Im Januar 2024 überwies ein Mitarbeiter des britischen Ingenieurbüros Arup in Hongkong 25,6 Millionen US-Dollar an Betrüger, nachdem er glaubte, in einem Video-Anruf mit seinem Finanzvorstand und mehreren Kollegen zu sprechen. Sämtliche Teilnehmer der Videokonferenz außer ihm selbst waren KI-generierte Deepfakes. Laut Versicherer Allianz Trade verursachten Deepfake-gestützte CEO-Fraud-Angriffe 2025 Schäden, die 81 Prozent über dem Vorjahresniveau lagen; die Rate des Deepfake-Betrugs in Deutschland stieg im Jahresvergleich um über 1.000 Prozent. In einem weiteren dokumentierten Fall erstellten Betrüger ein Deepfake-Video des Unternehmers Reinhold Würth, das über soziale Medien für betrügerische Geldanlagen warb; die Würth-Gruppe bestätigte die Fälschung öffentlich und leitete rechtliche Schritte ein.

Die Steigerungsrate von über 1.000 Prozent bezieht sich auf gemeldete Fälle, nicht auf eine unabhängig verifizierte Gesamtschadenssumme für Deutschland.

BSDC-P-FND-2023-1459
Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, BETROFFENENRECHTE
01.06.2023
Recht auf Vergessenwerden: Rund die Hälfte aller Google-Löschanträge wird wegen öffentlichen Interesses abgelehnt
heise online / googlewatchblog.de
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2022 stellte Deutschland mit 24.166 Löschanträgen die zweithöchste Anzahl an 'Recht auf Vergessenwerden'-Anfragen in Europa, ein Rückgang von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2022 erhielten Google und Microsoft zusammen über 155.000 solcher Anfragen, davon rund 147.000 (96 Prozent) allein bei Google. Kumuliert erhielt Google bis 2021 über 1,3 Millionen Löschanträge nach Art. 17 DSGVO, von denen rund die Hälfte abgelehnt wurde, überwiegend mit der Begründung eines bestehenden öffentlichen Interesses an der jeweiligen Information.

Die Kriterien, nach denen Google im Einzelfall 'öffentliches Interesse' bejaht oder verneint, werden vom Unternehmen selbst angewendet und sind nicht durch eine unabhängige Instanz vorab geprüft; wie viele abgelehnte Anträge nachträglich gerichtlich angefochten und erfolgreich durchgesetzt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-IDN-2021-1460
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE
01.01.2021
Sharenting: Pädokriminelle sammeln gezielt öffentlich geteilte Kinderfotos von 'Momfluencern'
Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger / Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Recherche: DC
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Als 'Sharenting' wird die Praxis bezeichnet, wenn Eltern regelmäßig Fotos oder Informationen über ihre Kinder in sozialen Medien teilen. Studien zeigen, dass viele pädokriminelle Nutzer ihre Inhalte gezielt von 'Momfluencern' beziehen, also Müttern, die ihre Elternschaft strategisch zur Follower-Generierung einsetzen. Laut Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger sammeln Pädokriminelle solche öffentlich zugänglichen Bilder, kommentieren sie mit einschlägigen Texten und teilen sie in eigenen Netzwerken; Familienbilder tauchen wiederholt auf einschlägigen Darknet-Websites auf. Besonders kritisch wird es, wenn Eltern zusätzliche Informationen wie Wohnadresse, Schule oder Kindergarten veröffentlichen, weil Pädokriminelle und Stalker die Kinder dadurch vergleichsweise leicht lokalisieren können.

Wie viele der im Darknet kursierenden Familienbilder konkret aus öffentlichen Social-Media-Konten stammen im Vergleich zu anderen Quellen, ist aus dieser Quelle nicht separat beziffert.

BSDC-J-FND-2024-1461
Relevanz 3OSINT, GEOFENCE
01.01.2024
Datenbroker verkaufen Standortdaten von Militärangehörigen und Kirchgängern als kommerzielles Produkt
Duke University / US Director of National Intelligence
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Eine Studie der Duke University zeigte, dass der Datenbroker Acxiom als Teil seiner kommerziellen Dienstleistungen für Kreditkartenanbieter und Einzelhandelsbanken die Identifizierung und Lokalisierung von Militärangehörigen anbietet, die im Einsatz, aber von ihrer Basis abwesend sind. Ein Bericht des US-Direktors der nationalen Nachrichtendienste stellte fest, dass von zehn untersuchten großen Datenbrokern drei explizit damit werben, Daten zur Identifizierung von US-Militärpersonal liefern zu können. Weitere dokumentierte Zielgruppen-Segmente in Werbedaten basierten auf besuchten Orten, darunter Kirchen und andere sensible Örtlichkeiten; in einem prominenten Einzelfall wurden Standortdaten genutzt, um das Privatleben eines katholischen Priesters ohne dessen Wissen öffentlich offenzulegen.

Ob und wie oft die beworbene Militärpersonal-Identifizierung tatsächlich von Kunden der Datenbroker genutzt wurde, ist aus dieser Quelle nicht mit Einzelfällen belegt, nur als kommerzielles Angebot dokumentiert.

BSDC-J-FND-2025-1462
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE
01.01.2025
ZDF-Undercover-Recherche: Cybergroomer kontaktiert fiktives Kinderprofil auf Roblox binnen kurzer Zeit
ZDF (Panorama/SCHAU HIN!)
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Roblox funktioniert nicht nur als Spiel, sondern als soziales Netzwerk, in dem Kinder gezielt von Erwachsenen angesprochen und manipuliert werden können. In einer Undercover-Recherche gaben sich ZDF-Reporter als minderjähriges Mädchen aus und traten Community-Gruppen auf der Plattform bei. Kurz nach dem Beitritt kontaktierte ein mutmaßlicher Cybergroomer das fiktive Profil und lockte es in einen privaten Chat auf einer externen Chat-Plattform, wo die Nachrichten schnell sexuellen und übergriffigen Charakter annahmen, verbunden mit Forderungen nach Fotos und Aufforderungen zur Geheimhaltung. Als Reaktion auf öffentlichen Druck deaktiviert Roblox verschlüsselte Chats, sobald Minderjährige beteiligt sind, um Inhalte besser überwachen zu können; Discord kündigte ähnliche Schutzmaßnahmen an, verschob deren Einführung jedoch nach Kritik.

Die Recherche zeigt einen dokumentierten Einzelfall unter kontrollierten Bedingungen; eine belastbare Häufigkeitsstatistik erfolgreicher Grooming-Versuche auf der Plattform insgesamt ist aus dieser Quelle nicht abgeleitet.

BSDC-O-FND-2024-1463
Relevanz 3BETROFFENENRECHTE, STALKERWARE
01.01.2024
Melderegister-Auskunftssperre schützt nur vor privaten Anfragen, Behörden erhalten Daten trotzdem
BROST CLASSEN Medienrecht / Bundesportal
Recherche: DC
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Wer sich vor Bedrohung, Beleidigung oder unrechtmäßiger Nachstellung (Stalking) schützen will, kann nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre im Melderegister formlos beantragen und muss dabei die Gründe glaubhaft machen. Eine zentrale Einschränkung: Die Auskunftssperre verhindert ausschließlich Melderegisterauskünfte an private Dritte; Behörden und andere öffentliche Stellen erhalten die erforderlichen Datenübermittlungen weiterhin uneingeschränkt. Die Sperre gilt zudem stets nur befristet auf zwei Jahre, und selbst innerhalb der Sperrfrist kann eine Auskunft erteilt werden, wenn eine Anfrage den konkreten Schutzzweck nicht berührt. Nach Eintragung einer Auskunftssperre muss die Meldebehörde die betroffene Person über jede eingehende Auskunftsanfrage informieren; Daten können zusätzlich bei anderen öffentlichen Stellen wie Finanzamt, Jugendamt und Gerichten gespeichert bleiben, wo eigene, separate Sperrmöglichkeiten bestehen.

Wie oft Behörden trotz aktiver Auskunftssperre versehentlich Daten an Dritte weitergeben, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt; die beschriebenen Grenzen sind rechtlich-strukturelle Lücken, keine dokumentierten Einzelvorfälle.

BSDC-J-GER-2023-1464
Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, STAAT
01.09.2023
Deutsche Bahn und Bundespolizei planen biometrische Gesichtserkennung an Bahnhöfen ohne geklärte Rechtsgrundlage
heise online / ZDF
Recherche: DC
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Politik und Deutsche Bahn verständigten sich auf ein Maßnahmenpaket, das intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung an Bahnhöfen als Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei vorsieht. In einer ersten Testphase wurde Gesichtserkennungssoftware erprobt, in einer zweiten Phase sollen verschiedene Gefahrensituationen automatisch erkannt und angezeigt werden. Bei Vorstellung des Plans war laut Expertenkritik völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage der Einsatz erfolgen soll: Nach DSGVO ist die Erhebung biometrischer Daten zur Identifizierung von Personen grundsätzlich verboten. Bis 2023 standen bei der Bundespolizei bereits über 70 Millionen Euro für den Ausbau der Videoüberwachung bereit, aus dem Bundeshaushalt sollten zusätzlich 50 Millionen Euro hinzukommen.

Ob und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die Gesichtserkennung inzwischen tatsächlich im Regelbetrieb läuft, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt; zum Berichtszeitpunkt war dies laut Quelle noch ungeklärt.

BSDC-O-FIN-2012-1465
Relevanz 3FIN, STEUER-TRANSPARENZ
01.01.2012
Steuer-CD-Ankäufe aus der Schweiz: NRW zahlte 2,5 Mio. Euro für eine CD, Selbstanzeigen stiegen um über 200 Prozent
Wikipedia (Steuersünder-CD) / Statista
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Nordrhein-Westfalen kaufte insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz an. Im Februar 2010 wurde eine CD mit Namen und Kontodaten von Credit-Suisse-Kunden für 2,5 Millionen Euro erworben; 2012 kaufte der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans weitere CDs, darunter eine der Schweizer Bank UBS mit Informationen zu rund 750 Stiftungen und 550 weiteren Fällen mit einem Anlagevolumen von über 2,9 Milliarden Euro. Die Auswertung der Steuer-CDs löste eine Welle freiwilliger Selbstanzeigen sowie zahlreiche Steuerstrafverfahren aus; laut einer Statista-Umfrage bei den Landesfinanzbehörden stieg die Zahl der Selbstanzeigen 2013 um über 200 Prozent. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen rund 70 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Auswertung der Steuer-CDs zusammen, weitere rund 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen wurden bundesweit auf durch die Ankäufe ausgelöste Selbstanzeigen zurückgeführt.

Der Ankauf gestohlener Bankdaten durch den Staat blieb rechtlich und politisch umstritten; ob die Käufe rechtmäßig waren, wurde in Deutschland kontrovers diskutiert und ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt.