Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-IDN-2018-1516 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN | 01.08.2018 | 23andMe verkauft Gendaten an Pharmakonzern GSK: 300 Mio. Dollar Investition für über 30 Medikamenten-Zielstrukturen NZZ / taz Recherche: DC Quelle öffnen → | Anbieter kommerzieller Gentests wie 23andMe locken Kunden mit dem Versprechen, mehr über ihre Abstammung zu erfahren, verkaufen die gewonnenen genetischen Daten jedoch zugleich an die Pharmaforschung. 2018 ging 23andMe eine großangelegte, zunächst bis mindestens 2022 angelegte Kooperation mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) ein, um auf Basis der Gendaten von 23andMe-Kunden Zielstrukturen für neuartige Medikamente zu identifizieren; GSK investierte im Zuge der Kooperation 300 Millionen US-Dollar in Unternehmensanteile von 23andMe. Zu Beginn der Zusammenarbeit hatten die Firmen acht Forschungsziele definiert, inzwischen waren es bereits mehr als dreißig. | Ob und in welcher Form einzelne 23andMe-Kunden aktiv über die Weitergabe ihrer Daten an GSK informiert wurden bzw. der Nutzung ausdrücklich zustimmen mussten, ist aus dieser Quelle nicht im Detail beschrieben. |
| BSDC-P-FND-2022-1517 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 28.10.2022 | Amsterdams Predictive-Policing-System Top600/Top400: Alle erfassten Jugendlichen gehören ethnischen Minderheiten an Racism and Technology Center / Amnesty International Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Amsterdamer Polizei nutzt die algorithmischen Systeme Top600 und Top400 (auch 'Veilig Alternatief' genannt) zur Identifizierung und Risikobewertung mutmaßlicher Täter und Wiederholungstäter bei Gewaltverbrechen. 2016 erweiterte Amsterdam Top600 um Top400, das auch junge 'High Potentials' erfasst, Minderjährige, die keine schweren Straftaten begangen haben, deren Verhalten aber als Belästigung der Stadt eingestuft wird. Untersuchungen zeigen eine deutliche Überrepräsentation niederländisch-marokkanischer Männer sowie Minderjähriger mit niedrigem sozioökonomischem Status, leichten bis grenzwertigen geistigen Behinderungen und aus segregierten Vierteln; alle im untersuchten Bezirk erfassten Top600-Jugendlichen gehörten ethnischen Minderheiten an, häufig abwertend als 'naffers' (Nordafrikaner) bezeichnet. Amnesty International bezeichnete die Niederlande als eines der Länder in vorderster Front des praktischen Predictive Policing und warf den Pilotprojekten Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Verstöße gegen Privatsphäre, Unschuldsvermutung und Diskriminierungsverbot. | Ein zentraler Kritikpunkt der Quelle ist, dass diskriminierende Polizeipraxis (häufigere Festnahmen bestimmter Gruppen) in die Systeme einprogrammiert wird und diese Verzerrung dadurch verstärkt statt korrigiert; ob das System selbst ursprünglich diskriminierungsfrei konzipiert war, wird nicht behauptet. |
| BSDC-P-FND-2008-1518 Relevanz 3DATENLEBENSZYKLUS, OSINT | 01.02.2008 | Netflix-Prize-Studie 2008: Anonymisierte Filmbewertungen von 500.000 Nutzern durch IMDb-Abgleich re-identifiziert Arvind Narayanan / Vitaly Shmatikov (University of Texas at Austin) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die 2008 auf dem IEEE Symposium on Security and Privacy veröffentlichte Studie 'Robust De-anonymization of Large Datasets' von Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov zeigte, dass sich der als anonymisiert veröffentlichte Netflix-Prize-Datensatz mit Filmbewertungen von 500.000 Abonnenten mit vergleichsweise wenig Hintergrundwissen über eine Person re-identifizieren lässt. Die Forscher verknüpften den Datensatz mit öffentlich verfügbaren Bewertungen auf der Internet Movie Database (IMDb) und konnten dadurch zahlreiche Netflix-Nutzer eindeutig identifizieren, obwohl im Ausgangsdatensatz keine Namen enthalten waren. Nach Veröffentlichung der Studie sagte Netflix seinen zweiten geplanten Prize-Wettbewerb ab. | Die Studie demonstriert eine methodische Schwachstelle der Anonymisierung, keinen dokumentierten Missbrauchsfall gegen konkrete re-identifizierte Personen. |
| BSDC-J-GER-2017-1519 Relevanz 3STAAT, BESTANDSDATENAUSKUNFT | 01.01.2017 | Berliner Polizei erhielt 2016 Handydaten aller Berliner alle elf Tage durch Funkzellenabfragen netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei einer Funkzellenabfrage fordert die Polizei von Mobilfunkanbietern alle Verbindungsdaten an, die in einer bestimmten Funkzelle in einem festgelegten Zeitraum anfielen, unabhängig davon, ob die betroffenen Personen mit einer Straftat zu tun haben. In Berlin erhielt die Polizei binnen eines Jahres 112 Millionen Mobilfunkdatensätze durch Funkzellenabfragen, umgerechnet 32 Datensätze pro Einwohner; 2017 wurden 474 Funkzellenabfragen mit insgesamt 59 Millionen Einzeldatensätzen gemeldet. Bei jeder Abfrage geraten zwangsläufig auch unbeteiligte Personen ins Netz der Ermittler. Bundesweit gab es laut Berechnungen über 50 solcher Massenabfragen pro Tag; im ersten Halbjahr 2018 leitete allein das Bundeskriminalamt 20 Funkzellenabfragen ein. In Sachsen verdreifachte sich die Zahl der Funkzellenabfragen seit 2012. | Wie viele der erfassten unbeteiligten Personen tatsächlich informiert wurden, dass ihre Verbindungsdaten in einer Funkzellenabfrage erfasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-J-FND-2017-1520 Relevanz 3ANGREIFER-PERSPEKTIVE, PLATTFORMMACHT | 03.03.2017 | Uber-Software 'Greyball' zeigte verdeckten Ermittlern eine Fake-App, um Regulierungsbehörden gezielt zu täuschen New York Times / Stanford Law School Recherche: DC Quelle öffnen → | Uber setzte über Jahre ein internes Softwaretool namens 'Greyball' ein, um Fahrer gezielt von potenziellen Bedrohungen fernzuhalten, darunter Ordnungsbehörden und Strafverfolger, die versuchten, Uber beim illegalen Betrieb in Städten zu erwischen, in denen der Dienst verboten oder eingeschränkt war. Das Tool identifizierte verdeckt ermittelnde Behördenmitarbeiter, die sich als Fahrgäste ausgaben, und zeigte ihnen eine gefälschte Version der App an, in der scheinbar ein Fahrzeug bestellt wurde, das jedoch nie erschien oder kurz darauf storniert wurde. Nach Enthüllung durch die New York Times im März 2017 leitete das US-Justizministerium eine strafrechtliche Untersuchung ein. Eine umfassende Untersuchung der Stadt Portland, Oregon, stellte fest, dass Uber die Software gezielt einsetzte, um 16 städtische Regulierungsbeamte bei ihrer Arbeit zu täuschen. | Der Ausgang der strafrechtlichen Untersuchung des US-Justizministeriums ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-GER-2022-1521 Relevanz 3STALKERWARE, RECHT-VOLLZUG | 06.10.2022 | Amtsgericht Köln verurteilt Stalkerware-Nutzer zu 8 Monaten auf Bewährung, Indikationen bleiben in Deutschland selten Amtsgericht Köln / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Amtsgericht Köln verurteilte einen Täter (Az. 530 Ds 265/21) am 06.10.2022 wegen digitaler Überwachung seiner (Ex-)Partnerin mittels GPS-Tracker, Mikrofonen und einer Spyware-App zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, ordnete die Einziehung der Überwachungsgeräte an und legte ihm die Verfahrenskosten vollständig auf. Der neu gefasste § 238 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 StGB erfasst inzwischen ausdrücklich einen besonders schweren Fall der Nachstellung, wenn ein Täter ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck die digitale Ausspähung anderer Personen ist, etwa sogenannte Stalkerware. Trotz rechtlicher Möglichkeit kommt es laut netzpolitik.org fast nie zu Anklagen, weil das Gesetz zu viele Schlupflöcher lässt und die Nachweisführung für Betroffene und Ermittler in der Praxis zu schwierig ist. | Wie viele Fälle mit vergleichbarem Sachverhalt mangels Beweisbarkeit gar nicht erst zur Anklage kamen, ist aus dieser Quelle naturgemäß nicht beziffert. |
| BSDC-P-FND-2025-1522 Relevanz 3PLATTFORMMACHT, STAATEN-DATENFLUESSE | 17.01.2025 | US Supreme Court bestätigt TikTok-Zwangsverkaufsgesetz, ByteDance behält knapp 20 Prozent an neuer US-Struktur Holland & Knight / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Der 'Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act', am 24.04.2024 unterzeichnet, verlangte von ByteDance, sich bis zum 19.01.2025 von TikTok zu trennen, andernfalls drohte ein landesweites US-Verbot der App. Hintergrund waren Befürchtungen, chinesische Behörden könnten auf US-Nutzerdaten zugreifen oder die öffentliche Meinung beeinflussen; entgegen wiederholter Zusicherungen von ByteDance war es Berichten zufolge weiterhin möglich, auch von China aus auf Nutzerdaten zuzugreifen. Der US Supreme Court lehnte TikToks Beschwerde gegen das Gesetz am 17.01.2025 ab und bestätigte damit dessen Rechtmäßigkeit. In der resultierenden Lösung behält ByteDance einen Anteil von knapp 20 Prozent am neuen Gemeinschaftsunternehmen TikTok USDS; die Daten der US-Nutzer sollen wie geplant in Rechenzentren des US-Unternehmens Oracle gespeichert werden. | Ob der verbliebene ByteDance-Minderheitsanteil von knapp 20 Prozent tatsächlich jeden Datenzugriff durch chinesische Behörden ausschließt, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig verifiziert. |
| BSDC-O-IDN-2019-1523 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, DATENLEBENSZYKLUS | 30.10.2019 | Deutsche Wohnen: 14,5 Mio. Euro DSGVO-Rekordbußgeld wegen unlöschbarem Mieterdaten-Archiv, später auf 900.000 Euro reduziert Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Oktober 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, zum damaligen Zeitpunkt das höchste je von einer deutschen Behörde verhängte DSGVO-Bußgeld und das dritthöchste EU-weit. Ursache war ein Archivsystem, das keine Möglichkeit zur Löschung von Daten bot: Unterlagen von Wohnungsbewerbern und Mietern blieben oft Jahre über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gespeichert, darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Ausweisdokumente, Selbstauskünfte sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Die Behörde hatte das System bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 identifiziert; bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Datenbereinigung noch eine Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung nachweisen. In einem Urteil vom 09.06.2026 reduzierte das Gericht die Strafe auf 900.000 Euro, mit der Begründung, das Unternehmen habe kooperativ an einer technischen Lösung und einem konformen System gearbeitet. | Die drastische Reduzierung von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro zeigt, wie stark Bußgeldhöhen in Deutschland zwischen behördlicher Erstentscheidung und gerichtlicher Überprüfung schwanken können; die Gründe der Reduzierung liegen laut Quelle in der nachträglichen Kooperationsbereitschaft, nicht in einer Entkräftung des ursprünglichen Vorwurfs. |
| BSDC-J-GER-2015-1524 Relevanz 3WEARABLES, GESUNDHEIT | 01.01.2015 | Krankenkassen-Zuschüsse für Fitness-Tracker: Gesundheitsminister warnt vor ungeschützten Gesundheitsdaten im Internet Computerwoche / Chaos Computer Club Stuttgart Recherche: DC Quelle öffnen → | Mehrere deutsche Krankenkassen bezuschussen den Kauf von Fitness-Trackern und Smartwatches im Rahmen ihrer Bonusprogramme, etwa die AOK Nordost 2015 mit 50 Euro und die Techniker Krankenkasse später mit bis zu 250 Euro. Der Chaos Computer Club Stuttgart kritisierte, Wearables seien vor allem Datensammler, auch wenn der Anreiz zu mehr Bewegung an sich begrüßenswert sei. Der damalige SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach bezeichnete den Bonus als 'fragwürdig', da Kassen damit gezielt gut gebildete, junge und gesunde Mitglieder abwerben wollten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mahnte, persönliche Gesundheitsdaten könnten über solche Apps ins Internet gelangen, ohne ausdrücklich geschützt zu sein; ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warnte, Verbrauchern müsse bewusst sein, dass ihre Trackingdaten irgendwo gespeichert werden. | Konkrete dokumentierte Fälle, in denen über Bonusprogramme erhobene Fitnessdaten tatsächlich unautorisiert weitergegeben wurden, sind aus dieser Quelle nicht belegt; die Kritik bezieht sich auf ein strukturelles Risiko. |
| BSDC-J-FND-2025-1525 Relevanz 3KI-RISIKEN, CYBERCRIME | 01.01.2025 | KI-Stimmklon-Enkeltrick: Sekunden Audiomaterial reichen, Verluste bei Über-69-Jährigen vervierfacht seit 2020 Federal Trade Commission (FTC) / borncity.com Recherche: DC Quelle öffnen → | Die technische Hürde für täuschend echte KI-Stimmklone ist drastisch gesunken: Betrügern genügen inzwischen oft nur wenige Sekunden Audiomaterial einer Zielperson, um mit frei zugänglicher KI-Software deren Stimme nachzuahmen. Beim modernisierten Enkeltrick ruft die geklonte, panisch klingende Stimme eines vermeintlichen Angehörigen an, berichtet von einer Krisensituation und bittet um eine Geldüberweisung. Laut einem FTC-Bericht von 2025 vervierfachten sich die gemeldeten finanziellen Verluste bei über 69-Jährigen in den USA zwischen 2020 und 2024. In München verlor im November 2025 ein Senior durch einen gefälschten Anruf des vermeintlichen Enkels einen sechsstelligen Betrag; in Rösrath erkannte eine 79-Jährige im Dezember 2025 dagegen den Betrug rechtzeitig, als ein Anrufer 75.000 Euro Kaution forderte, und schlug Alarm. | Die FTC-Zahlen zur Vervierfachung beziehen sich auf die USA; belastbare vergleichbare Gesamtstatistiken für Deutschland sind aus dieser Quelle nicht angegeben, nur Einzelfälle. |
| BSDC-J-FND-2024-1526 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING, STAAT | 01.01.2024 | Baltimores 'Spy Plane'-Überwachung für verfassungswidrig erklärt: Kameras verfolgten Menschen tagelang statt nur Tatorte ACLU / NYU Policing Project Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Baltimore Police Department testete ab Mai ein sechsmonatiges Pilotprogramm namens Aerial Investigation Research (AIR), bei dem eine mit dem Privatunternehmen Persistent Surveillance Systems betriebene Cessna mit einem 12-Kamera-Array kontinuierlich die Stadt überflog, um Verdächtige bei Gewaltverbrechen wie Morden, Schießereien und bewaffneten Raubüberfällen zu identifizieren. Die zugrunde liegende Technologie war ursprünglich für Kriegsschauplätze im Irak entwickelt und zuvor nie in diesem Umfang über einer US-Stadt eingesetzt worden. Ein Bericht des NYU Policing Project stellte fest, dass das Programm wahrscheinlich über die eigenen zugesicherten Bürgerrechtsgrenzen hinausging, indem es einzelne Personen über mehrere Tage hinweg verfolgte und Aufnahmen nicht wie zugesichert nach 45 Tagen löschte; die Polizei ließ Fahrzeuge sogar an Orten wie der 'Wohnung der Mutter einer Zielperson' verfolgen, ohne dass dort ein Tatort vorlag. Ein Bundesberufungsgericht entschied schließlich, das Luftüberwachungsprogramm sei verfassungswidrig, da der Einsatz von Flugzeugen mit hochauflösenden Weitwinkelkameras eine durchsuchungsbefehlslose Durchsuchung im Sinne des Vierten Verfassungszusatzes darstelle. | Trotz des sechsmonatigen Einsatzes und erheblicher Kosten fingen die 'Spy Planes' laut Berichterstattung nur wenige tatsächliche Straftäter; ein belegter quantitativer Nutzen für die Kriminalitätsaufklärung ist aus dieser Quelle nicht erkennbar. |
| BSDC-O-FND-2016-1527 Relevanz 3CYBERCRIME, GESUNDHEITSDATEN-LEAKS | 01.05.2016 | Kansas Heart Hospital zahlt Ransomware-Lösegeld, Hacker entschlüsseln nicht alle Daten und fordern mehr Geld Healthcare IT News / Becker's Hospital Review Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach einem Ransomware-Angriff zahlte das Kansas Heart Hospital im US-amerikanischen Wichita das geforderte Lösegeld, um seine verschlüsselten Dateien zurückzuerhalten. Die Angreifer entschlüsselten die Daten jedoch nicht vollständig und forderten stattdessen eine weitere Lösegeldzahlung. Das Krankenhaus erklärte daraufhin, kein weiteres Lösegeld zu zahlen; nach eigenen Angaben sei die Patientenversorgung durch den Vorfall nicht gefährdet worden. In derselben Region wurden weitere medizinische Einrichtungen Opfer ähnlicher Angriffe: Die Wichita Urology Group meldete im Dezember desselben Jahres einen Datenschutzvorfall mit potenziell über 5.000 Betroffenen, bereits die zweite derartige Verletzung innerhalb eines Jahres bei derselben Praxis; Kansas Joint and Spine Specialists meldete im Juni einen weiteren Cybersicherheitsvorfall mit möglichen Auswirkungen auf Patienten und Beschäftigte. | Der Fall widerlegt exemplarisch die verbreitete Annahme, eine Lösegeldzahlung garantiere die vollständige Wiederherstellung der Daten; ob und wie das Krankenhaus die Daten letztlich doch noch erhielt, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-FND-2023-1528 Relevanz 3CYBERCRIME, ANGREIFER-PERSPEKTIVE | 05.04.2023 | Operation Cookie Monster: FBI zerschlägt Darknet-Marktplatz Genesis Market mit 80 Millionen gestohlenen Zugangsdaten US-Justizministerium (DOJ) / The Hacker News Recherche: DC Quelle öffnen → | In der als 'Operation Cookie Monster' bezeichneten Aktion beschlagnahmten FBI und internationale Strafverfolgungsbehörden aus 17 Ländern am 05.04.2023 den seit 2018 aktiven Darknet-Marktplatz Genesis Market. Dort wurden 'digitale Identitäten' in Form von Browser-Fingerabdrücken gehandelt, die Käufern Zugriff auf Cookies, gespeicherte Logins und Autofill-Formulardaten von mit Schadsoftware infizierten Geräten verschafften und damit Anti-Betrugs-Erkennungssysteme vieler Websites umgingen. Genesis Market bot Zugang zu Daten von über 1,5 Millionen kompromittierten Computern weltweit mit insgesamt über 80 Millionen Zugangsdaten. Die internationale Operation führte zu rund 120 Festnahmen und 200 Durchsuchungen weltweit. | Wie viele der ursprünglich über 80 Millionen gehandelten Zugangsdaten zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung noch aktiv nutzbar waren, ist aus dieser Quelle nicht beziffert. |
| BSDC-J-KOM-2023-1529 Relevanz 3GESELLSCHAFT, PLATTFORMMACHT | 21.03.2023 | noyb reicht Beschwerde gegen sechs Bundestagsparteien wegen rechtswidrigem Facebook-Microtargeting ein noyb – European Center for Digital Rights Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei der Bundestagswahl 2021 setzten alle im Bundestag vertretenen Parteien politisches Microtargeting auf Facebook ein, um Wählergruppen gezielt mit personalisierter Wahlwerbung anzusprechen, darunter CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und Die Linke. Die Parteien investierten in den letzten drei Monaten vor der Wahl zusammen mehr als 6,9 Millionen Euro in Werbeanzeigen auf Meta-Plattformen, überwiegend Facebook. Die Datenschutzorganisation noyb reichte am 21.03.2023 Beschwerde gegen sechs deutsche Parteien ein, weil politische Meinungen nach DSGVO als besonders schutzwürdige Datenkategorie gelten und die praktizierte Zielgruppenansprache damit gegen geltendes Datenschutzrecht verstoße. Kritiker warnen zusätzlich, widersprüchliche, zielgruppenspezifisch zugeschnittene Wahlversprechen könnten gesellschaftliche Polarisierung verstärken, weil unterschiedliche Wählergruppen einander widersprechende politische Zusagen erhalten. | Der Ausgang der noyb-Beschwerde und ob die betroffenen Parteien ihre Microtargeting-Praxis seither änderten, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-GER-2024-1530 Relevanz 3UNSICHTBARE-TECHNIK, SMARTHOME | 01.01.2024 | Amtsgericht Gelnhausen: Klingelkamera darf Nachbargrundstück nicht erfassen und nicht drehbar sein Amtsgericht Gelnhausen (Az. 52 C 76/24) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Amtsgericht Gelnhausen entschied in einem Nachbarschaftsstreit (Az. 52 C 76/24) zugunsten des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses, der sich gegen eine auf dem Nachbargrundstück installierte Überwachungskamera wehrte. Das Gericht untersagte dem Nachbarn den Betrieb der Kamera in einer Weise, die Vorgänge auf dem klagenden Grundstück erfasst, und stufte die Videoüberwachung als unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers und seiner Mieter ein; Sicherheitsinteressen allein rechtfertigen demnach grundsätzlich keine Aufzeichnung von Nachbargrundstücken. Das Gericht stellte zudem klar, dass die Kamera nicht drehbar sein darf. Das Amtsgericht Berlin-Spandau urteilte in einem vergleichbaren Fall, dass eine an der Haustür installierte Überwachungskamera das Nachbarhaus nicht erfassen darf. Ein Anspruch auf Entfernung einer Kamera kann bereits bestehen, wenn eine Person ernsthaft befürchten muss, von ihr überwacht zu werden, unabhängig davon, ob tatsächlich aufgezeichnet wird. | Die genannten Urteile setzen einen rechtlichen Maßstab für Einzelfälle; eine flächendeckende, verlässliche Kontrolle, ob private Klingelkameras in der Praxis tatsächlich nachbarschaftskonform konfiguriert sind, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-J-GER-2024-1531 Relevanz 3IDENTITAET, CYBERCRIME | 01.09.2023 | Digitale Kfz-Zulassung i-Kfz: KBA sperrt zwei Drittel der Zulassungsstellen wegen Sicherheitsmängeln nach Betrugsmasche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) / heise online Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei der am 01.09.2023 gestarteten vereinfachten digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) reichten Betrüger Zulassungsanträge per E-Mail unter falscher Identität ein, mit gefälschten Kopien von Ausweisdokumenten, deren Unterschriften auf Anträgen und Vollmachten scheinbar mit den Dokumentkopien übereinstimmten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sperrte daraufhin rund zwei Drittel der deutschen Zulassungsstellen für die Bearbeitung von Fahrzeugzulassungen über i-Kfz, da die Computersysteme vieler Zulassungsstellen die Sicherheits-Mindeststandards nicht erfüllten. Als Reaktion wurde das Zulassungsverfahren verschärft: Zulassungsdienste und Autohäuser müssen seither bestätigen, dass ihnen das Originaldokument bei Antragstellung vorlag. Zum Schutz der Verbraucher müssen Kunden künftig zweimal persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen, einmal zur Antragstellung und einmal zur Abholung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen, was die zuvor mögliche rein digitale Einreichung der Antragsunterlagen einschränkt. | Die genaue Zahl der durch die Betrugsmasche tatsächlich erfolgreich zugelassenen Fahrzeuge unter falscher Identität ist aus dieser Quelle nicht beziffert. |
| BSDC-P-GER-2026-1532 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, OSINT | 01.05.2026 | Meta Pixel auf Anwalts- und Steuerberater-Websites: Gerichte bejahen Schadensersatzansprüche wegen Verlust der Datenkontrolle OLG Jena / OLG Dresden / OLG Stuttgart Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Tracking-Tool Meta Pixel, Teil der Meta Business Tools, sammelt und wertet systematisch Nutzerdaten aus, ohne dass Betroffene sich dessen stets bewusst sind. Besonders kritisch ist der Einsatz auf Websites mit besonders sensiblen Kategorien nach Art. 9 DSGVO, etwa bei Gesundheitsportalen, Beratungsstellen sowie bei Anwaltskanzleien und Steuerberaterpraxen, deren Mandatsverhältnisse gesetzlich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Mehrere Oberlandesgerichte (Jena, Dresden, Stuttgart) verurteilten Meta wegen datenschutzwidrigen Trackings; der Bundesgerichtshof stellte klar, dass bereits der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Verbraucherschutzkanzleien reichten daraufhin hunderte Klagen ein, mit möglichem Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro pro Betroffenem. Für Verbraucher bleibt dabei oft unklar, welche Daten genau an Meta fließen, wie lange sie gespeichert werden und mit welchen anderen Informationen sie verknüpft werden. | Ob Meta Pixel konkret auf Websites von Kanzleien oder Steuerberatern in belegter Zahl tatsächlich zu einer Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht führte, ist aus dieser Quelle nicht mit Einzelfällen dokumentiert, sondern als strukturelles Risiko beschrieben. |
| BSDC-O-FND-2023-1533 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING, STAAT | 01.07.2023 | Robodebt-Skandal Australien: Fehlerhafter Sozialbetrugsalgorithmus trieb Menschen in Suizid, 2,4 Mrd. AUD Entschädigung University of Melbourne (Pursuit) / BBC Recherche: DC Quelle öffnen → | Das australische Regierungsprogramm Robodebt verglich automatisiert zweimonatliche Sozialleistungsdaten von Centrelink mit jährlichen Einkommensdaten der australischen Steuerbehörde, um vermeintliche Überzahlungen an Sozialleistungsempfänger zu identifizieren. Der zugrunde liegende methodische Fehler bestand darin, ein Jahreseinkommen gleichmäßig auf Monate herunterzurechnen, was für die tatsächliche zweimonatliche Einkommenssituation ungenau war. Über eine halbe Million Australier waren von dem fehlerhaften Programm betroffen, das Betroffenen Briefe mit angeblichen Schulden von teils Tausenden Dollar zustellte. Eine Regierungsuntersuchung stellte fest, dass Robodebt vulnerable Menschen weiter in Schulden trieb und mehrere Suizide verursachte. Die australische Regierung sagte zusätzlich zu bereits geleisteten Rückzahlungen eine weitere Entschädigung von 475 Millionen australischen Dollar zu; die gesamten Rückzahlungs- und Entschädigungskosten der Regierung belaufen sich damit auf 2,4 Milliarden australische Dollar. | Die genaue Zahl der durch Robodebt verursachten Suizide wird von der Regierungsuntersuchung nicht als exakte Zahl benannt, sondern als ursächlicher Faktor unter mehreren beschrieben. |
| BSDC-O-GER-2025-1534 Relevanz 3OEFFENTLICHER-RAUM, CYBERCRIME | 01.04.2025 | BVG-Datenskandal: Persönliche Daten von 180.000 Fahrgästen gehen bei externem Dienstleister verloren Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Meike Kamp) Recherche: DC Quelle öffnen → | Im April 2025 gingen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) personenbezogene Daten von rund 180.000 Fahrgästen verloren, nachdem ein externer Dienstleister die sensiblen Informationen verarbeitet hatte. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp erteilte der BVG daraufhin offiziell eine Rüge wegen Versäumnissen im Umgang mit den Fahrgastdaten. Bei der Nutzung des VBB-Handytickets entstehen bei Ticketausstellung und -kontrolle über das Verkaufssystem und die Kontrollterminals der Verkehrsunternehmen zusätzlich Datensätze, die Zeitpunkt, Ort und Art des Kommunikationsvorgangs sowie die jeweiligen Kennungen von Ticket und Verkaufs- bzw. Kontrollterminal enthalten und an die Hintergrundsysteme der Verkehrsunternehmen übermittelt werden. | Welche konkreten Daten der 180.000 betroffenen Fahrgäste verloren gingen (nur Kontaktdaten oder auch Bewegungsprofile) und ob sie in falsche Hände gerieten, ist aus dieser Quelle nicht im Detail spezifiziert. |
| BSDC-P-FND-2018-1535 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 01.01.2018 | Durham-Polizei nutzt HART-Algorithmus zur Risikoprognose, Kritik an sozioökonomischen Merkmalen als Vorhersagefaktor University of Cambridge / Privacy International Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit 2012 setzt die britische Durham Constabulary das gemeinsam mit Statistikexperten der University of Cambridge entwickelte Harm Assessment Risk Tool (HART) ein, das vorhersagen soll, ob Verdächtige ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko haben, innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig zu werden. HART verarbeitet Vorstrafenhistorie, Alter, Postleitzahl und weitere Hintergrundmerkmale einer Person zu einer Risikoeinstufung. Die Polizei geriet in die Kritik, weil sie damit sozioökonomische Daten zur Rückfallrisikoprognose heranzieht; ethische Bedenken umfassen laut Fachliteratur unzureichende Evidenz, die zu ungerechtfertigten Maßnahmen führt, undurchsichtige Entscheidungsgrundlagen, verzerrte Datenbasis, die Diskriminierung begünstigt, und Auswirkungen auf Autonomie und informationelle Privatsphäre. Die benachbarte Polizei von Avon und Somerset kündigte 2019 an, binnen zwölf Monaten sämtliche Bereiche über mindestens 23 verschiedene Vorhersagemodelle zu steuern, darunter Algorithmen zum Einbruchsrisiko, Nichterscheinen vor Gericht, Vermisstenfällen und häuslicher Gewalt; Bristol City Council führte 2019 zusätzlich ein eigenes Modell zur Vorhersage von Kindeswohlgefährdung durch kriminelle Ausbeutung ein. | Ob und in welchem Umfang HART tatsächlich zu diskriminierenden Polizeimaßnahmen führte, ist aus dieser Quelle nicht mit konkreten Einzelfällen belegt, sondern als strukturelle ethische Kritik formuliert. |
| BSDC-O-FND-2020-1536 Relevanz 3WEARABLES, PLATTFORMMACHT | 17.12.2020 | EU genehmigt Google-Fitbit-Übernahme nur unter zehnjährigen Datenschutz-Auflagen mit Treuhänder-Kontrolle Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Google kündigte im November 2019 die Übernahme des Wearable-Herstellers Fitbit im Wert von 2,1 Milliarden US-Dollar an, um sein stagnierendes Wearable-Geschäft anzukurbeln. Kritiker warnten, Google erhielte damit Zugriff auf die Gesundheitsdaten von Millionen Fitbit-Nutzern, die für personalisierte Werbung genutzt werden könnten. Die EU-Wettbewerbshüter genehmigten die Übernahme im Dezember 2020 nur unter der Bedingung, dass Google die Fitnessdaten der Nutzer nicht für Werbeprofile verwendet und Fitbit-Daten technisch nicht mit anderen Google-Diensten wie Google Maps oder YouTube verknüpft. Google musste diese Auflagen für mindestens zehn Jahre einhalten, überwacht durch einen Treuhänder mit weitreichenden Kontrollbefugnissen. | Ob Google die zehnjährigen Auflagen in der Praxis lückenlos einhält, kann aus dieser Quelle zum Zeitpunkt der Genehmigung naturgemäß nicht rückblickend beurteilt werden. |
| BSDC-J-GER-2025-1537 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, STAAT | 01.01.2025 | Innenminister Dobrindt plant Nutzung von Clearview AI und PimEyes durch BKA und Bundespolizei, BND-Nutzung unter Geheimhaltung netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei kommerzielle Gesichtssuchmaschinen wie Clearview AI und PimEyes für die Polizeiarbeit nutzen können. Das Bundesinnenministerium unter Dobrindt erarbeitete dazu ein neues 'Sicherheitspaket' mit zwei Gesetzentwürfen, die es BKA, Bundespolizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlauben würden, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Sprachaufnahmen aus öffentlich zugänglichen Internetquellen zu erheben und automatisiert mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen. Auf die Frage nach einer Nutzung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) verweigerte die Bundesregierung unter Berufung auf 'Geheimhaltungsinteressen' die Antwort. | Ob und in welchem Umfang BND oder BfV Clearview AI bereits vor Verabschiedung der geplanten Gesetzentwürfe informell nutzten, bleibt aus dieser Quelle mangels Antwort der Bundesregierung offen. |
| BSDC-P-FND-2023-1538 Relevanz 3GESELLSCHAFT, SMARTHOME | 01.01.2023 | MIT-Studie: Ring-Nachbarschafts-App wird als 'Racial Gatekeeping'-Werkzeug in gemischten Vierteln genutzt MIT (ACM CSCW-Studie) Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine MIT-Studie mit dem Titel 'The Cop In Your Neighbor's Doorbell' untersuchte die Nutzung von Amazon Rings Nachbarschafts-App 'Neighbors' in Los Angeles und stellte fest, dass Nutzer gefilmte Personen aktiv als kriminell und verdächtig einordnen, dass die ethnische Zusammensetzung eines Viertels die Häufigkeit solcher Meldungen deutlich beeinflusst, und dass die App insbesondere in überwiegend weißen Vierteln, die an nicht-weiße Gebiete grenzen, als eine Art 'Racial Gatekeeping'-Werkzeug fungieren kann. Bei einer Auswertung von über 100 Nutzerbeiträgen über zwei Monate im Raum New York City waren am häufigsten als 'verdächtig' gemeldete Personen People of Color; in mehreren dokumentierten Fällen ermutigten Kommentatoren Nutzer, wegen Gruppen junger Schwarzer Jungen die Polizei zu rufen, ohne dass irgendein Hinweis auf tatsächliches kriminelles Verhalten vorlag. Die Forscher erstellten zudem die erste umfassende landesweite Karte und Analyse der Nutzung smarter Türklingelkameras in den kontinentalen USA. | Die Studie beschreibt statistische Muster und dokumentierte Einzelfälle aus einer begrenzten Stichprobe; eine flächendeckende bundesweite Häufigkeitsstatistik rassistisch motivierter Meldungen wird daraus nicht abgeleitet. |
| BSDC-J-FIN-2015-1539 Relevanz 3WEARABLES, FIN | 01.04.2015 | John Hancock: Lebensversicherung mit Prämienrabatt gegen zweijährige Weitergabe von Fitness-Tracker-Daten netzpolitik.org / The Digital Insurer Recherche: DC Quelle öffnen → | Der US-Lebensversicherer John Hancock entwickelte im April 2015 gemeinsam mit dem Anbieter Vitality ein Versicherungsprodukt, das Kunden bis zu 15 Prozent Prämienrabatt für das Tracking gesunder Gewohnheiten wie Sport bietet. Teilnehmer können eine Apple Watch für 25 US-Dollar erwerben und verpflichten sich im Gegenzug, die erfassten Fitnessdaten zwei Jahre lang an ihre Versicherung weiterzuleiten. Über 15.000 tägliche Schritte erhöhen das Punktekonto um 30 Punkte; wer weniger als 500 Vitality-Punkte im Monat sammelt, muss zusätzliche Gebühren für die Apple Watch zahlen, während gute Werte die Gesamtprämie senken. John Hancock erklärt, Versicherte könnten selbst entscheiden, welche Daten sie teilen, es bestehe kein Zwang zur Datenweitergabe. | Ob Kunden, die sich gegen die Datenweitergabe entscheiden, dieselben Versicherungskonditionen wie teilnehmende Kunden erhalten, ist aus dieser Quelle nicht belegt; ein faktischer Druck zur Teilnahme durch bessere Konditionen für Teilnehmer liegt nahe, wird aber nicht explizit bestätigt. |
| BSDC-P-FND-2025-1540 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 06.05.2025 | Frankreichs Predictive-Policing-Systeme PredVol und PAVED scheitern an mangelnder Wirksamkeit, Quellcode bleibt geheim La Quadrature du Net / Félix Tréguer Recherche: DC Quelle öffnen → | Die 2015 von der französischen Regierungsagentur Etalab entwickelte Software PredVol wurde 2016 im Département Val d'Oise getestet, um das Risiko von Autodiebstählen vorherzusagen, und 2017/2018 wieder eingestellt, da sie nicht besser abschnitt als einfache menschliche Einschätzung. Die ab 2017 von der Gendarmerie entwickelte Nachfolgesoftware PAVED wurde ab 2018 in mehreren Departements erprobt, verhinderte laut Bericht zwar möglicherweise vereinzelte Autodiebstähle, blieb aber insgesamt in ihrer Vorhersagekraft enttäuschend und führte zu keiner erhöhten Zahl von Festnahmen auf frischer Tat; trotz ursprünglicher Pläne wurde PAVED nie flächendeckend innerhalb der Gendarmerie Nationale eingeführt. Kritiker von La Quadrature du Net bemängeln zusätzlich, dass Hersteller den Quellcode ihrer Software nicht offenlegen, wodurch sich nicht überprüfen lässt, wie die Algorithmen ihre Prognosen tatsächlich berechnen und gewichten, und fordern deshalb ein grundsätzliches Verbot von Predictive Policing in Frankreich. | Ob eine geringe Wirksamkeit oder primär Datenschutzbedenken den entscheidenden Grund für die faktische Nichteinführung von PAVED darstellten, lässt sich aus dieser Quelle nicht eindeutig trennen. |