Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-FND-2020-1541
Relevanz 3GEOFENCE, STAAT
01.10.2020
Keyword Warrants: US-Polizei lässt sich von Google Listen aller Nutzer geben, die nach bestimmten Begriffen suchten
netzpolitik.org
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Bei einem sogenannten Keyword Warrant muss Google alle Daten zu Nutzersuchen herausgeben, die bestimmte Suchbegriffe innerhalb eines festgelegten Zeitraums enthielten, unabhängig davon, ob die suchenden Personen mit einer Straftat in Verbindung stehen. Google wird nach Schätzungen jährlich mit tausenden solcher Anordnungen konfrontiert; Keyword Warrants gelten als eine der umstrittensten Durchsuchungsmaßnahmen in den USA. In einem Fall aus dem Jahr 2016 forderte die Polizei nach der Vergewaltigung einer Frau in Pennsylvania per Durchsuchungsbeschluss von Google die Herausgabe aller Nutzer, die zuvor nach der Adresse des Opfers gesucht hatten; in einer Untersuchung aus Wisconsin 2019 verlangten Behörden Informationen zu allen Nutzern, die den Namen des Opfers, zwei Schreibweisen des Namens seiner Mutter und dessen Adresse innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesucht hatten. Kritiker warnen, dass unschuldige Personen durch dieses 'Fischen im Trüben' ins Visier von Ermittlern geraten können, ohne selbst verdächtig zu sein.

Wie oft Keyword Warrants tatsächlich zur Verurteilung unbeteiligter Personen führten, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt; die Kritik bezieht sich auf das strukturelle Risiko der Methode.

BSDC-J-IDN-2020-1542
Relevanz 3DNA-DATENBANKEN, FIN
05.08.2020
Private-Equity-Firma Blackstone kauft Ancestry.com für 4,7 Mrd. USD samt weltgrößter DNA-Datenbank, Sammelklage wegen fehlender Einwilligung
CBS News / classaction.org
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Die Private-Equity-Firma Blackstone übernahm im August 2020 für 4,7 Milliarden US-Dollar die Mehrheit an Ancestry.com, Betreiber der weltweit größten Datenbank für genetische und genealogische Verbraucherdaten mit 24 Milliarden Datensätzen und Genom-Daten von 18 Millionen Menschen. Eine Sammelklage warf Ancestry.com vor, seine genetische Datenbank ohne die nach Illinois-Recht erforderliche schriftliche Einwilligung der Betroffenen an den erwerbenden Finanzinvestor weitergegeben zu haben; die Übernahme umfasste neben Genomdaten auch persönliche Identifikationsdaten wie Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adressen, Wohnadressen sowie teils Alter und Geschlecht. Blackstone erklärte öffentlich, das Unternehmen habe keinen und werde keinen Zugriff auf DNA-Daten der Nutzer erhalten. Datenschutzexperten wiesen dennoch darauf hin, dass sich die Datenschutzbedingungen für Bestandskunden durch den Eigentümerwechsel nicht änderten und ein solcher Kontrollwechsel bei sensiblen Gendaten einen 'sehr besorgniserregenden Trend' darstelle, den Aufsichtsbehörden bislang unzureichend regulieren.

Ob Blackstones öffentliche Zusicherung, keinen Zugriff auf DNA-Daten zu erhalten, durch eine unabhängige Prüfung verifiziert wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt; sie beruht auf der Selbstauskunft des Unternehmens.

BSDC-O-FND-2022-1543
Relevanz 3MEGA-BREACH, CYBERCRIME
23.09.2022
Optus-Datenleck: 9,5 Millionen Australier betroffen, ungesicherte API war Ursache, Regulierungsbehörde klagt
Australian Information Commissioner / Al Jazeera
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Im September 2022 meldete der australische Telekommunikationsanbieter Optus einen Cyberangriff, bei dem Daten von fast 10 Millionen aktuellen und ehemaligen Kunden zugänglich wurden. Betroffen waren Namen, Geburtsdaten, Wohnadressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen sowie amtliche Ausweisdaten wie Reisepassnummern, Führerscheinnummern und Medicare-Kartennummern. Nach Angaben eines Insiders bei Optus und der australischen Regierung war menschliches Versagen bei einer offenen, nicht durch Authentifizierung geschützten Datenbank-Schnittstelle (API) die Ursache, während Optus selbst den Vorfall öffentlich als komplexen Angriff darstellte. Ein Angreifer unter dem Namen 'optusdata' bekannte sich zu dem Hack und forderte zunächst eine Million US-Dollar Lösegeld, um die Daten nicht im Netz zu verkaufen. Der australische Datenschutzbeauftragte (Australian Information Commissioner) leitete daraufhin ein zivilrechtliches Verfahren gegen Optus ein.

Die widersprüchlichen Darstellungen von Optus (komplexer Angriff) und Insidern/Regierung (einfaches menschliches Versagen bei ungesicherter API) lassen sich aus dieser Quelle nicht abschließend auflösen.

BSDC-J-GER-2017-1544
Relevanz 3GESUNDHEITSDATEN-LEAKS, GESELLSCHAFT
01.01.2017
Hackerangriff auf Anti-Doping-Datenbank ADAMS: Gesundheitsdaten von Sportlern im Internet veröffentlicht
datenschutz-notizen.de
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Zur Dopingbekämpfung müssen Athleten im Anti-Doping-Verwaltungssystem ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) jederzeit ihren genauen Aufenthaltsort für unangekündigte Kontrollen hinterlegen; viele Sportler fühlen sich durch diese detaillierten Standortangaben indirekt permanent überwacht. Die Datensicherheit des Systems geriet in die Kritik, nachdem ein Hackerangriff dazu führte, dass Gesundheitsdaten von Athleten im Internet auffindbar waren. Kritiker bemängeln zusätzlich, dass ein biologischer Athletenpass, der Blutparameter über die Zeit verfolgt, von Sportlern mit erfahrenen Beratern gezielt durch Mikrodosierung von Dopingsubstanzen wie EPO unterlaufen werden kann, deren minimale Verabreichung so bemessen ist, dass sie im Blutpass keinen Verdacht auslöst.

Umfang und Folgen des ADAMS-Hackerangriffs (Anzahl betroffener Athleten, welche Daten konkret veröffentlicht wurden) sind aus dieser Quelle nicht detailliert beziffert.

BSDC-J-FND-2024-1545
Relevanz 3STAAT, RECHT-VOLLZUG
01.10.2024
Bodycam-Speicherfristen der Polizei variieren zwischen 4 und 30 Tagen je Bundesland, seit 2023 auch in Wohnungen erlaubt
netzpolitik.org / Amnesty International Deutschland
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Seit Ende 2022 sind bei der Polizei Berlin 250 Bodycams sowie 50 beim Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr im Einsatz; ein Evaluationsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde im Oktober 2024 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Die Speicherfrist für Bodycam-Aufnahmen ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt, etwa vier Tage in Hamburg gegenüber bis zu 30 Tagen in anderen Ländern; der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte die kurze Frist, weil sie Betroffenen zu wenig Zeit lasse, sich über das Verhalten von Polizeibeamten zu beschweren, bevor die Aufnahmen automatisch gelöscht werden. Amnesty International forderte, dass die Polizei Videoaufzeichnungen vor der automatischen Löschung systematisch auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamten selbst hin auswerten müsse. Eine Gesetzesänderung erlaubt seit Ende 2023 unter engen rechtlichen Voraussetzungen zusätzlich den Einsatz von Bodycams innerhalb von Wohnungen.

Ob die Polizei Aufnahmen tatsächlich systematisch auf das eigene Fehlverhalten hin auswertet, wie von Amnesty gefordert, oder überwiegend nur bei Beschwerden reaktiv genutzt wird, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FIN-2024-1546
Relevanz 3FIN, KONSUM
01.12.2024
Verbraucherschützer: Klarna analysiert angeblich Kontoauszüge seiner Nutzer für Bonitätsentscheidungen
Golem.de / Verbraucherschutz
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Verbraucherschützer warnten im Dezember 2024, der Zahlungsdienstleister Klarna analysiere im Rahmen seiner Bonitätsprüfung offenbar detailliert die Kontoauszüge seiner Nutzer, um Zahlungsverhalten und Wahrscheinlichkeitswerte für künftiges Verhalten (Scoring) zu ermitteln. Klarna erhebt und nutzt laut eigenen Datenschutzangaben Daten zum bisherigen Zahlungsverhalten der betroffenen Person zur Entscheidung über Begründung, Durchführung oder Beendigung einer Vertragsbeziehung und gibt personenbezogene Daten auch an verbundene Unternehmen der Klarna-Gruppe sowie Leistungserbringer und Subunternehmer weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Der genaue technische Umfang der Kontoauszugsanalyse (welche einzelnen Datenpunkte konkret ausgewertet werden) und ob Nutzer dieser Analyse gezielt widersprechen können, ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt.

BSDC-J-GER-2025-1547
Relevanz 3AUTO, UNSICHTBARE-TECHNIK
01.01.2025
Robotaxis als fahrende Überwachungskameras: Polizei erwirkt Durchsuchungsbefehle für Waymo-Innenraumaufnahmen
netzpolitik.org
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Autonome Robotaxis wie die von Waymo zeichnen kontinuierlich Innen- und Außenraumvideo auf und werden damit faktisch zu mobilen Überwachungskameras im Stadtraum. In einem Fall in San Francisco nutzte ein Einbrecher nach einem Überfall auf ein Yogastudio ein Waymo-Fahrzeug als Fluchtauto; als die Polizei im April eine Durchsuchungsanforderung stellte, hatte das Unternehmen die Innenraumaufnahmen bereits routinemäßig gelöscht. Waymo verpixelt Gesichter von Passanten auf seinen Aufnahmen standardmäßig, um deren Privatsphäre zu schützen. 2023 erwirkte die Polizei sowohl in San Francisco als auch in Maricopa County, Arizona, förmliche Durchsuchungsbefehle für Waymo-Videoaufnahmen; ein Waymo-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe jede polizeiliche Anfrage auf ihre rechtliche Gültigkeit und weise zu weit gefasste Forderungen zurück, um die Daten der Fahrgäste zu schützen. Bei einem separaten Vorfall mit dem Waymo-Konkurrenten Cruise wurde eine Frau von einem Robotaxi erfasst und mehrere Meter mitgeschleift, woraufhin die Verkehrsbehörde San Francisco der General-Motors-Tochter die Testerlaubnis entzog.

Wie viele der bei Waymo eingegangenen Durchsuchungsanfragen das Unternehmen tatsächlich als 'zu weit gefasst' zurückwies, ist aus dieser Quelle nicht mit einer Zahl belegt; die Aussage stammt aus einer Unternehmenserklärung.

BSDC-O-GER-2020-1548
Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, STAAT
01.01.2020
EasyPASS: Automatisierte Gesichtserkennungs-Grenzkontrolle an acht deutschen Flughäfen, Speicherung bis zu 30 Tage bei Auffälligkeit
netzpolitik.org / Bundespolizei
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Das biometrische Grenzkontrollsystem EasyPASS wurde 2009 unter dem Namen 'GAnGes' am Flughafen Frankfurt getestet und läuft dort seit 2014 im Regelbetrieb. Reisende scannen ihren elektronischen Reisepass am eGate und blicken für die Gesichtserkennung in eine Kamera, die charakteristische Gesichtsmerkmale berechnet und mit dem im Pass gespeicherten biometrischen Foto abgleicht. Personen- und passbezogene Daten werden regulär 48 Stunden gespeichert; bei einer polizeilichen Feststellung kann die Speicherdauer manuell auf bis zu 30 Tage verlängert werden. Aktuell sind 255 EasyPASS-Kontrollspuren an acht großen deutschen Flughäfen im Einsatz (Frankfurt, München, Köln/Bonn, Düsseldorf, Berlin/Brandenburg, Stuttgart, Hannover, Hamburg), nutzbar für alle EU-Bürger ab zwölf Jahren mit gültigem elektronischem Reisepass.

Wie oft die Ausnahmeregelung zur verlängerten 30-Tage-Speicherung tatsächlich angewendet wird und nach welchen konkreten Kriterien eine 'polizeiliche Feststellung' definiert ist, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FND-2022-1549
Relevanz 3STAATEN-DATENFLUESSE, STAAT
11.01.2022
Europol muss laut EU-Datenschutzbeauftragtem 4 Petabyte Daten Unschuldiger löschen, EU-Gesetzgeber legalisiert stattdessen rückwirkend
Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) / The Guardian
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) stellte bereits im September 2020 fest, dass Europol bei seiner Voranalyse zur Personenkategorisierung gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstieß, und ordnete im Januar 2022 an, Daten zu Personen zu löschen, für die keine Verbindung zu kriminellen Aktivitäten nachgewiesen war. Laut Recherchen des Guardian umfasste die betroffene Datensammlung rund vier Petabyte, entsprechend etwa drei Millionen CD-ROMs, zu mindestens 250.000 Personen, die nationale Strafverfolgungsbehörden an Europol übermittelt hatten, darunter Angaben zu Tausenden unbeteiligten Menschen sowie Einträge aus Terrorlisten einzelner Staaten, die eigentlich hätten gelöscht werden müssen. Statt die Löschanordnung umzusetzen, verabschiedete die EU eine Verordnung, die den Datenberg rückwirkend legalisierte: Die neuen Artikel 74a und 74b erlaubten Europol rückwirkend die Verarbeitung großer Datensätze ohne nachgewiesenen Bezug zu Straftaten und traten am 28.06.2022 in Kraft, womit der Widerspruch des EDSB vom Januar 2022 überschrieben wurde. Der EDSB brachte den Fall daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof.

Der Ausgang des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-O-IDN-2024-1550
Relevanz 3BIOMETRIE, IDENTITAET
02.08.2023
Worldcoin: Kenia setzt Iris-Scan-Programm nach Datenschutzbedenken aus, Bayern ordnet Löschung deutscher Iris-Daten an
Africanews / Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
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Das Unternehmen Worldcoin (Tools for Humanity) sammelte weltweit Iris-Scans gegen Kryptowährungs-Token, häufig von Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Gemeinschaften, ohne ausreichende Aufklärung darüber, was die Erfassung biometrischer Irisdaten bedeutet oder wie die Daten international verarbeitet werden. Die kenianische Datenschutzbehörde setzte das Programm am 02.08.2023 wegen unzureichenden Schutzes biometrischer Daten und fehlender Einwilligungsmechanismen aus; im Mai 2025 erklärte der High Court of Kenya den Betrieb der Plattform für illegal. In Deutschland ordnete das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) im Dezember 2024 nach einer DSGVO-Prüfung an, dass Worldcoin die in Deutschland erhobenen Irisdaten löschen muss. Weltweit haben mindestens acht Länder, von Spanien bis Indonesien, den Betrieb von Worldcoin verboten oder untersucht.

Ob Worldcoin die BayLDA-Löschanordnung tatsächlich vollständig umsetzte, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-IDN-2018-1551
Relevanz 3IDENTITAET, BIOMETRIE
01.10.2018
Aadhaar: Indiens verpflichtendes Biometrie-System mit über 200 dokumentierten Datenlecks, ärmste Bürger verlieren Sozialleistungen
MIT Technology Review / heise online
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Aadhaar ist das weltweit größte biometrisch gestützte Digitalisierungsprojekt: Eine zwölfstellige Ausweisnummer verknüpft personenbezogene und biometrische Daten jedes indischen Bürgers, darunter Iris-Scans beider Augen und alle zehn Fingerabdrücke, in einer zentralen Datenbank. Das ursprünglich freiwillige Programm ist inzwischen faktisch verpflichtend: Ohne Aadhaar lässt sich in Indien kein Bankkonto eröffnen, keine Telefonnummer oder Kreditkarte beantragen, keine Sozialleistung beziehen, keine Steuererklärung abgeben und keine Ehe schließen. Seit Einführung des Regierungsprojekts wurden über 200 Datenlecks dokumentiert; Journalisten gelang es wiederholt, gegen Bezahlung Zugriff auf die massive Datenbank zu erhalten. Kritiker bezeichnen Aadhaar als totalitär, verfassungswidrig und freiheitseinschränkend, weil zu viele sensible personenbezogene Daten relativ ungeschützt zentral gespeichert werden; zusätzlich erhielten viele der ärmsten Inder ihre lebensnotwendigen Nahrungsmittelrationen nicht, weil Geschäfte Fingerabdrücke technisch nicht korrekt lesen konnten oder keine ausreichende Internetverbindung hatten.

Die genaue Gesamtzahl der durch fehlerhafte biometrische Erkennung von Sozialleistungen ausgeschlossenen Personen ist aus dieser Quelle nicht mit einer belastbaren Statistik beziffert, nur als wiederkehrendes strukturelles Problem beschrieben.

BSDC-P-FND-2022-1552
Relevanz 3STAATEN-DATENFLUESSE, GESELLSCHAFT
01.11.2022
Chinas Sozialkredit-System: kein landesweites Bürgerprogramm, aber realer technologiegestützter Überwachungsstaat
Berliner Zeitung / China-Schul-Akademie
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Das im westlichen Mediendiskurs verbreitete Bild eines umfassenden, hochtechnologisierten Sozialkredit-Systems, das sämtliche chinesische Bürger mit einem einheitlichen Punktekonto überwacht, entspricht laut differenzierten Analysen nicht der Realität; ein verpflichtendes, landesweites Bürgersystem existiert bislang nicht. Bis November 2022 war das Sozialkreditsystem ein Flickenteppich aus lokalen Pilotprojekten und nationalen Einzelmaßnahmen; im November 2022 veröffentlichte China einen Gesetzentwurf, der erstmals bisherige Experimente und Regelungen bündelte. Analysten warnen jedoch davor, das System deswegen zu verharmlosen: China verfügt über einen technologisch versierten Überwachungsstaat, der real existiert, sich jedoch anders darstellt als in reißerischer Berichterstattung häufig suggeriert wird.

Die Quelle bezieht bewusst eine Mittelposition zwischen 'Dystopie-Mythos' und 'Verharmlosung'; eine abschließende, einheitliche Bewertung des tatsächlichen Überwachungsumfangs liefert sie nicht.

BSDC-J-GER-2013-1553
Relevanz 3OEFFENTLICHE-REGISTER, STAAT
03.03.2013
Rundfunkbeitrag-Meldedatenabgleich 2013: Daten aller 70 Millionen volljährigen Deutschen an Beitragsservice übermittelt
t-online / dr-datenschutz.de
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Im Zuge der Umstellung des Rundfunkfinanzierungssystems auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag führte der Beitragsservice 2013 einen einmaligen Meldedatenabgleich durch, bei dem die Meldedaten aller rund 70 Millionen volljährigen Deutschen abgeglichen wurden, mit dem Ziel, den Abgleich bis zum 03.03.2013 abzuschließen und rund 800.000 vermutete Beitragsschuldner zu identifizieren. Übermittelt wurden dabei Name, Geburtsdatum, akademischer Titel, Familienstand sowie Anschriften aktueller und früherer Haupt- und Nebenwohnungen. Die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten beäugten den Abgleich bereits im Vorfeld kritisch; Kritiker hielten den zugrunde liegenden Staatsvertrag und den Meldedatenabgleich für verfassungswidrig, weil er faktisch auf ein bundesweites Melderegister hinauslaufe.

Ob und in welcher rechtlichen Form die Kritik am Meldedatenabgleich erfolgreich angefochten wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-GER-2023-1554
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE, STAATEN-DATENFLUESSE
12.02.2023
Microsoft 365 an deutschen Schulen: Datenschutzkonferenz sieht DSGVO-Konformität kaum gegeben, Bundesländer uneins
Datenschutzkonferenz (DSK) / Österreichische Datenschutzbehörde (DSB)
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Die deutschen Bundesländer verfolgen beim Einsatz von Microsoft 365 an Schulen stark unterschiedliche Ansätze, von der Ablehnung als 'Datenstaubsauger für Minderjährige' bis zur Einstufung als unverzichtbares Werkzeug für digitalen Unterricht. Nach Einschätzung der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) ist der Einsatz von Microsoft 365 kaum DSGVO-konform möglich; die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) entschied, dass Microsoft 365 Education Schüler unrechtmäßig trackt und Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet. Selbst bei Speicherung auf deutschen Servern innerhalb des DSGVO-Anwendungsbereichs können Daten laut Kritikern in die USA abfließen, da US-Gesetze wie der Cloud Act und FISA US-Geheimdiensten grundsätzlichen Zugriff auf Server US-amerikanischer Unternehmen erlauben, unabhängig vom physischen Serverstandort. Baden-Württemberg kündigte nach Empfehlung des damaligen Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink und Protesten von Bildungsverbänden an, Microsoft Office 365 aus seiner digitalen Lernplattform an allen Schulen des Landes zu entfernen; in vielen anderen Bundesländern wird Microsoft 365 Education dagegen weiterhin problemlos mit gezielt erworbenen Lizenzen für Lehrkräfte und Schüler eingesetzt.

Die uneinheitliche Praxis zwischen den Bundesländern zeigt, dass dieselbe DSGVO-Rechtslage in Deutschland je nach Landesbehörde unterschiedlich ausgelegt wird; eine bundesweit einheitliche verbindliche Entscheidung ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FND-2025-1555
Relevanz 3STAAT, ARBEIT
01.01.2025
Jobcenter tauschen 9,1 Millionen Datenpakete aus, gehen 82.000 Betrugshinweisen automatisiert nach
gegen-hartz.de
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Jobcenter gingen durch automatisierte Abfragen 82.000 Hinweisen auf möglichen Sozialleistungsbetrug nach und tauschten dabei insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den beteiligten Behörden aus; die Daten verschiedener Behörden werden viermal im Jahr abgeglichen. Kontoauszüge gelten als schärfstes kurzfristiges Kontrollinstrument der Jobcenter und dürfen bei einem Bürgergeld-Antrag zur Prüfung von Einkommen und Vermögen verlangt werden. Zum 01.07.2026 fällt die bisher schonende, gestaffelte Sanktionsregelung (10, 20 oder 30 Prozent Kürzung) weg. Im Jahr 2024 waren allerdings nur 0,6 Prozent bzw. rund 23.000 Menschen von Leistungsminderungen betroffen, die wegen Verweigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit verhängt wurden, eine vergleichsweise geringe Zahl gemessen am Umfang der Datenerhebung und -kontrolle.

Die geringe tatsächliche Sanktionsquote von 0,6 Prozent im Verhältnis zum Umfang von 9,1 Millionen ausgetauschten Datenpaketen und 82.000 Betrugsprüfungen wirft die Frage auf, wie viele der Kontrollen tatsächlich zu belegtem Fehlverhalten führten; diese Verhältniszahl selbst liefert die Quelle jedoch nicht explizit als Kritik.

BSDC-P-FIN-2022-1556
Relevanz 3FIN, STAAT
01.01.2022
Automatisierter Kontenabruf durch Finanzämter: Zahl der Abfragen verdoppelte sich von 2017 bis 2021
Bundesbeauftragter für den Datenschutz / eismann-partner.de
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Seit dem 01.04.2005 können Finanzämter und andere Behörden über das automatisierte Kontenabrufverfahren auf Kontostammdaten inländischer Konten und Wertpapierdepots zugreifen, ohne dass die betroffene Bank davon Kenntnis erhält. Abgefragt werden Kontoinhaber-Name und Geburtsdatum, Konto- und Depotnummern sowie Errichtungs- und Auflösungsdaten, jedoch keine Kontostände oder Umsätze. Die Zahl der Kontenabrufe stieg von 692.166 im Jahr 2017 auf 1.140.580 im Jahr 2021, im Jahr 2022 wurden über 1,1 Millionen Abrufe registriert, davon rund 294.000 durch Finanzämter. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist seit Jahren darauf hin, dass die Zahl der von Finanzämtern initiierten Kontenabrufverfahren kontinuierlich zunimmt.

Die Statistik erfasst nur die Zahl der Abrufe, nicht deren Ergebnis; wie viele Abrufe tatsächlich zu Steuernachforderungen oder Ermittlungsverfahren führten, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FND-2018-1557
Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG
01.07.2018
ACLU-Test: Amazons Gesichtserkennung Rekognition verwechselte 28 US-Kongressmitglieder mit Straftätern
American Civil Liberties Union (ACLU)
Recherche: DC
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Die ACLU trainierte Amazons Gesichtserkennungssoftware Rekognition mit 25.000 öffentlich zugänglichen Fahndungsfotos und glich sie anschließend mit Fotos von Mitgliedern des US-Kongresses ab. Der Algorithmus verwechselte fälschlicherweise 28 Kongressmitglieder mit Personen aus den Fahndungsfotos, wobei Fehltreffer bei Kongressabgeordneten mit dunklerer Hautfarbe überproportional häufig auftraten. Die ACLU kritisierte, Gesichtserkennungstechnologie verstärke die Überpolizierung Schwarzer und brauner Communities und habe bereits zu falschen Festnahmen und fehlerhaften Inhaftierungen mehrerer Schwarzer Männer geführt. Amazon kündigte im Juni 2020 ein einjähriges Moratorium für den Verkauf von Rekognition an Strafverfolgungsbehörden an und verlängerte dieses im Mai 2021 auf unbestimmte Zeit; die ACLU bewertete das befristete Moratorium ursprünglich als unzureichend und forderte ein vollständiges, dauerhaftes Verbot bis die Gefahren der Technologie vollständig adressiert seien.

Ob Amazon das unbefristete Moratorium seither tatsächlich lückenlos einhält oder Rekognition über andere Vertriebswege weiterhin an Polizeibehörden gelangt, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-GER-2024-1558
Relevanz 3GESUNDHEITSDATEN-LEAKS, CYBERCRIME
24.06.2024
JVA-Datenleck: Kommunikationsdaten von über 14.000 Gefangenen aus 22 Gefängnissen frei im Netz einsehbar
Lilith Wittmann / heise online
Recherche: DC
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Über ungeschützte Programmierschnittstellen (APIs) der Firma Gerdes Communications, Teil der Telio Group, waren Kommunikationsdaten von mehr als 14.000 Gefangenen aus 22 deutschen Justizvollzugsanstalten frei im Internet zugänglich. Betroffen war die Software Prison Control Center; die zugehörige Webanwendung war vollständig ungeschützt, sodass jeder, der die entsprechende URL kannte, auf sensible Insassendaten zugreifen konnte, darunter Namen, Häftlingsnummern, Kontostände, PINs zur Telefonregistrierung sowie Verbindungsdaten. Besonders kritisch waren die Metadaten von Telefonaten mit Anwälten und Psychologen, deren Offenlegung zu sozialer Stigmatisierung der Gefangenen führen könnte. IT-Sicherheitsaktivistin Lilith Wittmann entdeckte die Sicherheitslücke und meldete sie umgehend den Behörden; 18 von 20 betroffenen Schnittstellen wurden innerhalb weniger Stunden nach der Meldung am 24.06.2024 behoben, alle 20 waren bis zum 25.06.2024 repariert oder abgeschaltet.

Ob die offen zugänglichen Daten vor der Meldung durch Wittmann bereits von Dritten abgegriffen und missbraucht wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt; die schnelle Behebung deutet auf eine verantwortungsvolle Offenlegung ohne vorherigen bekannten Missbrauch hin.

BSDC-O-FND-2021-1559
Relevanz 3ZUKUNFTSTECHNIK, KI-RISIKEN
01.03.2021
UN-Bericht: Möglicherweise erster autonomer Drohnenangriff auf Menschen in Libyen ohne menschliche Kontrolle
UN-Expertengremium für Libyen
Recherche: DC
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Ein Bericht des UN-Expertengremiums für Libyen dokumentierte im März 2021 den möglichen Einsatz tödlicher autonomer Waffensysteme wie der türkischen Kampfdrohne Kargu-2 des Herstellers STM bei einer Offensive nahe Tripolis im März 2020. Die Drohnen waren so programmiert, dass sie Ziele angreifen konnten, ohne eine Datenverbindung zwischen Bediener und Munition zu benötigen, eine echte 'Feuern-Vergessen-Finden'-Fähigkeit. Laut dem Bericht wurden Logistikkonvois und sich zurückziehende, mit General Khalifa Haftar verbündete Kräfte anschließend von unbemannten Kampfflugzeugen bzw. den letalen autonomen Waffensystemen wie der Kargu-2 aufgespürt und aus der Ferne angegriffen. Die Drohne nutzt Echtzeit-Bildverarbeitung und in die Plattform integrierte maschinelle Lernalgorithmen, um sowohl statische als auch bewegliche Ziele zu identifizieren, und explodiert bei Aufprall oder Annäherung an das KI-identifizierte Ziel.

Der UN-Bericht stellt nicht mit Sicherheit fest, dass tatsächlich Menschen durch ein ohne menschliche Aufsicht operierendes System getötet wurden; er beschreibt den möglichen Einsatz und löste eine intensive Debatte über autonome Waffen aus, ohne den Vorfall abschließend zu bestätigen.

BSDC-J-FND-2024-1560
Relevanz 3STALKERWARE, CYBERCRIME
11.07.2024
mSpy-Datenleck enttarnt Millionen Stalkerware-Kunden, darunter US-Militärangehörige und Bundesrichter
TechCrunch / heise online
Recherche: DC
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Im Mai 2024 stahlen unbekannte Angreifer mehrere Millionen Kundensupport-Tickets der Überwachungs-App mSpy, einschließlich persönlicher Informationen, Support-E-Mails und Anhängen wie persönlichen Dokumenten. Das mehrere hundert Gigabyte umfassende Leck enttarnte Millionen Nutzer aus Europa, Indien, Japan sowie Nord- und Südamerika, die in den vergangenen zehn Jahren Zugang zur kommerziell erhältlichen Spyware erworben hatten; ein Mitarbeiter von Have I Been Pwned erhielt eine Liste mit 2,4 Millionen betroffenen E-Mail-Adressen. Die geleakten Zendesk-Support-Aufzeichnungen reichten bis 2014 zurück und enthielten Anfragen mehrerer hochrangiger US-Militärangehöriger, eines amtierenden US-Bundesrichters sowie eines Sheriffbüros aus Arkansas. Über einen Monat nach dem Leak hatte der ukrainische Betreiber Brainstack den Vorfall weder offiziell anerkannt noch öffentlich gemacht. Bereits 2015 und 2018 waren zuvor jeweils hunderte Gigabyte bzw. Millionen vertraulicher mSpy-Kundendaten und Überwachungsdaten von Opfern im Darknet aufgetaucht.

Dass hochrangige US-Amtsträger unter den Kunden waren, belegt die Quelle anhand der Support-Anfragen; ob sie die Software zur Überwachung Dritter tatsächlich einsetzten oder aus anderen Gründen Kontakt zum Support hatten, ist daraus nicht ersichtlich.

BSDC-J-GER-2022-1561
Relevanz 3GESUNDHEITSDATEN-LEAKS, STAAT
01.01.2022
Berliner Gesundheitsämter veröffentlichten regelwidrig über 4.000 E-Mail-Adressen bei Corona-Massen-E-Mails
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Bei der Versendung von Massen-E-Mails an Bürger im Rahmen der Corona-Kontaktnachverfolgung kam es bei Berliner Gesundheitsämtern zu acht dokumentierten Datenschutzverstößen seit Januar 2021, bei denen E-Mail-Adressen offengelegt wurden, mit jeweils zwischen 45 und 3.100 betroffenen Personen, insgesamt über 4.000 offengelegte Adressen. Weniger als ein Drittel der 375 deutschen Gesundheitsämter nutzte die eigentlich vom Bund geförderte Software Sormas zur Kontaktnachverfolgung; der Rest arbeitete stattdessen mit Fax, Excel-Tabellen und anderen veralteten Methoden. Obwohl die Bundesregierung die Gesundheitsämter im November aufgefordert hatte, Sormas zu installieren, lief die Software bis zum 31. Dezember desselben Jahres erst in 111 von 375 Ämtern. Sormas wurde ursprünglich vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig zur Ebola-Bekämpfung entwickelt und 2020 um ein SARS-CoV-2-Modul ergänzt; zum damaligen Zeitpunkt hatte das HZI noch keine offizielle Datenschutz-Folgenabschätzung vorgelegt.

Die Zahl von acht dokumentierten Vorfällen bezieht sich nur auf Berlin; ob vergleichbare E-Mail-Datenlecks auch in anderen Bundesländern auftraten, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-KOM-2021-1562
Relevanz 3KOMMUNIKATION, STAATEN-DATENFLUESSE
01.07.2021
Pegasus-Projekt: NSO-Spyware zielte auf mindestens 180 Journalisten in 20 Ländern, 67 Telefone forensisch als infiziert bestätigt
Amnesty International Security Lab / Forbidden Stories
Recherche: DC
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Das Pegasus-Projekt war eine Zusammenarbeit von über 80 Journalisten aus 17 Medienorganisationen in 10 Ländern, koordiniert von der Pariser Non-Profit-Organisation Forbidden Stories in Partnerschaft mit dem Amnesty International Security Lab. Die Recherche stützte sich auf einen Datensatz mit über 50.000 Telefonnummern, die seit 2016 als potenzielle Zielpersonen von Kunden der israelischen Überwachungsfirma NSO Group identifiziert worden sein sollen. Die Untersuchung identifizierte mindestens 180 Journalisten in 20 Ländern, die zwischen 2016 und Juni 2021 für eine mögliche Überwachung mit der Pegasus-Spyware ausgewählt wurden, unter anderem in Aserbaidschan, Ungarn, Indien und Marokko, Ländern mit verstärktem Vorgehen gegen unabhängige Medien. Das Amnesty International Security Lab führte forensische Analysen an den Telefonen von mehr als einem Dutzend dieser Journalisten durch und bestätigte bei insgesamt 67 untersuchten Telefonen erfolgreiche Infektionen über eine Sicherheitslücke in iPhones, trotz NSO Groups Behauptung, die Technologie sei ausschließlich für legitime Strafverfolgungszwecke bestimmt.

Die Liste von über 50.000 Telefonnummern zeigt potenzielle Zielauswahl durch NSO-Kunden, nicht zwingend erfolgreiche Infektionen; forensisch bestätigt wurden Infektionen nur bei den 67 tatsächlich untersuchten Geräten.

BSDC-O-IDN-2015-1563
Relevanz 3MEGA-BREACH, IDENTITAET
19.07.2015
Ashley-Madison-Hack: Millionen Nutzerdaten des Seitensprung-Portals veröffentlicht, Erpressungswelle und Suizide
derStandard / NZZ
Recherche: DC
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Im Mai/Juli 2015 hackte eine Gruppe namens 'The Impact Team' den Seitensprung-Vermittlungsdienst Ashley Madison und drohte am 19.07.2015 der Betreiberfirma Avid Life Media, die Websites Ashley Madison und Established Men abzuschalten, andernfalls würden Nutzerdaten veröffentlicht. Die Hacker veröffentlichten schließlich Wohnort, Namen, Kreditkartendaten und Angaben zu sexuellen Vorlieben zahlloser Nutzer, einer der größten öffentlichen Moralpranger im Internet. Zahlreiche Ehen und langjährige Beziehungen zerbrachen abrupt; es gab unbestätigte Berichte über Suizide von Betroffenen, die im Freitod den einzigen Ausweg aus der öffentlichen Bloßstellung sahen. Der Hack löste zusätzlich eine Welle von Erpressungsverbrechen aus. Nach Berechnungen könnte theoretisch jeder fünfte Mann zwischen 20 und 74 Jahren in den USA mit dem Portal in Verbindung stehen und damit potenzielles Erpressungsopfer sein.

Die Berichte über durch das Leck ausgelöste Suizide sind laut Quelle unbestätigt, nicht durch offizielle Untersuchungen kausal nachgewiesen; die Schätzung 'jeder fünfte Mann' ist eine statistische Hochrechnung, keine belegte Nutzerzahl.

BSDC-O-FND-2021-1564
Relevanz 3CYBERCRIME, MEGA-BREACH
07.05.2021
Colonial-Pipeline-Ransomware: DarkSide legt größte US-Treibstoffpipeline lahm, Biden erklärt Notstand, 4,4 Mio. USD Lösegeld
US-Energieministerium / CISA
Recherche: DC
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Am 07.05.2021 nahm Colonial Pipeline, Betreiberin der größten Raffinerieprodukt-Pipeline der USA mit über 100 Millionen Litern täglich transportiertem Treibstoff zwischen Houston, Texas, und Linden, New Jersey, ihre Systeme vorsorglich vom Netz, nachdem die Ransomware-Gruppe DarkSide über ein kompromittiertes VPN-Passwort Zugang zum Firmennetzwerk erlangt hatte. Der Angriff störte die Treibstoffversorgung an der gesamten US-Ostküste erheblich, löste Panikkäufe aus und trieb die durchschnittlichen Benzinpreise auf den höchsten Stand seit 2014, über 3 US-Dollar pro Gallone. Colonial Pipeline zahlte 4,4 Millionen US-Dollar Lösegeld; Präsident Biden erklärte den nationalen Notstand und hob vorübergehende Beschränkungen für den Inlandstransport von Erdölprodukten auf. Die Pipeline blieb vom 07. bis 12.05.2021 abgeschaltet, der Normalbetrieb wurde am 15.05.2021 wiederhergestellt.

Ob die gezahlten 4,4 Millionen US-Dollar später teilweise durch Behörden zurückerlangt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-O-GER-2021-1565
Relevanz 3MEGA-BREACH, CYBERCRIME
18.08.2021
T-Mobile-USA-Datenleck: 40 Millionen Kunden betroffen, 350 Mio. USD Vergleich, 2024 zusätzlich 15 Mio. USD FCC-Bußgeld
The Washington Post / hbsslaw.com
Recherche: DC
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Im August 2021 gaben Angreifer unbefugten Zugriff auf die Netzwerke von T-Mobile US bekannt, bei dem Datensätze von über 40 Millionen ehemaligen und potenziellen Kunden, die zuvor eine Kreditprüfung beantragt hatten, sowie von 7,8 Millionen bestehenden Postpaid-Kunden entwendet wurden. Gestohlen wurden Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern sowie Führerschein- oder Ausweisnummern; Zahlungskartendaten waren laut T-Mobile nicht betroffen. Der Hacker John Erin Binns bekannte sich öffentlich zur Veröffentlichung der Kundendaten. T-Mobile zahlte 2022 350 Millionen US-Dollar zur Beilegung von Sammelklagen, einer der größten Datenschutz-Vergleiche in der US-Geschichte zu diesem Zeitpunkt, und wurde 2024 zusätzlich mit einem Bußgeld von 15 Millionen US-Dollar durch die US-Kommunikationsbehörde FCC belegt.

Die Motive des Hackers John Erin Binns für die Veröffentlichung der Daten sind aus dieser Quelle nicht belegt.