Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-FIN-2026-127 ✅ in KraftRelevanz 3C3 | 29.01.2026 | "AMLA: Worum es bei der neuen EU-Behörde wirklich geht" — inkl. Kernergebnis der Machbarkeitsstudie selbst CORRECTIV.Faktenforum Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre — unter anderem wegen der Schwere möglicher Grundrechtseingriffe bei Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Eigentumsrechten der EU-Bürger. | Bisher noch nicht in der Datenbank: Die Machbarkeitsstudie selbst kommt zu einem eher skeptischen Ergebnis gegenüber einem zentralen Register — nicht nur "wurde nicht beschlossen", sondern die Studie warnt sogar selbst vor Grundrechtsproblemen. Das ist ein noch stärkerer Beleg gegen die Übertreibung "das Register kommt sicher" als bisher in der Datenbank vorhanden. |
| BSDC-B-KOM-2025-129 ✅ in KraftRelevanz 3A2 | 27.01.2026 | "2026 als Wendepunkt für digitale Regulierung" — Übersicht der DSA-Durchsetzungsverfahren SBS Legal (Wirtschaftskanzlei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das erste formelle DSA-Verfahren wurde im Dezember 2023 gegen X eröffnet; im Dezember 2025 folgte eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro wegen Transparenzpflicht-Verstößen. Für Meta wurden im April 2024 formelle Verfahren zu Facebook und Instagram eingeleitet; bei Shein und Temu setzte die Kommission zunächst auf formelle Auskunftsverlangen. | Der DSA ist nicht mehr nur Theorie: Die erste konkrete Millionenstrafe (120 Mio. €) ist bereits verhängt. Für Blackstone wichtig, weil das zeigt, dass die im Dossier beschriebenen Overblocking-Anreize jetzt mit echtem finanziellem Druck unterlegt sind — Plattformen haben ein reales Bußgeldrisiko vor Augen, nicht nur ein theoretisches. |
| BSDC-J-KOM-2026-130 ✅ in KraftRelevanz 3A2, A3, B2 | 24.04.2026 | DSA-Verfahrensübersicht November 2025–Februar 2026 (eucrim-Chronik) eucrim (Fachpublikation für EU-Strafrecht) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 17. Februar 2026 eröffnete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Shein unter dem DSA. Zudem wird im Rahmen des Aktionsplans gegen Cybermobbing angekündigt, dass die Kommission die DSA-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger überarbeiten und neue Leitlinien zu Trusted Flaggern erlassen wird. | Wichtige Verbindung zu Dossier A3 und B2: Der Aktionsplan gegen Cybermobbing (siehe unten) bringt gleich mehrere Dossiers zusammen — DSA-Durchsetzung, Trusted-Flagger-Ausweitung und Jugendschutz sind nicht getrennte Baustellen, sondern werden politisch zusammen vorangetrieben. |
| BSDC-B-KOM-2026-131 ✅ in KraftRelevanz 3A3 | 29.05.2026 | "Commission seeks feedback on draft trusted flaggers guidelines" — EU-weite Liste und Leitlinienentwurf Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Über 70 Trusted Flagger mit unterschiedlicher Fachexpertise wurden bereits EU-weit benannt, darunter die Bank of Ireland (spezialisiert auf Finanzbetrug), Someturva (Online-Belästigung, u. a. nicht-einvernehmliche Verbreitung intimer Inhalte) und Child Focus (Kindesmissbrauchsmaterial). Der Leitlinienentwurf präzisiert die Kriterien und das Verfahren, nach dem Digital Services Coordinators diesen Status verleihen. | Wichtige Größenordnung, die vorher fehlte: Es sind nicht nur die vier deutschen Organisationen, sondern über 70 EU-weit — mit sehr unterschiedlichen, teils spezialisierten Themenfeldern. Das zeigt: Das System ist inzwischen deutlich ausgebaut, nicht mehr im Anfangsstadium. |
| BSDC-P-GER-2026-138 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 08.07.2026 | Urteil des Gerichts der Europäischen Union — Apple-Klagen gegen DMA-Torwächter-Benennung abgewiesen (T-1079/23, T-1080/23, T-214/24) Gericht der Europäischen Union (EuG), Berichterstattung via Ratgeberrecht Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 8. Juli 2026 drei Klagen von Apple im Zusammenhang mit dem DMA abgewiesen. Damit bleibt die Benennung von Apple als Torwächter für App Store und iOS bestehen; das Gericht bestätigte insbesondere, dass die fünf von Apple betriebenen App-Store-Versionen als ein einheitlicher zentraler Plattformdienst behandelt werden durften. | Ganz aktuelles, gerichtlich bestätigtes Ergebnis (nur wenige Wochen alt): Apple ist rechtskräftig (vorbehaltlich Berufung) als "Torwächter" eingestuft — der Versuch, sich dieser Einstufung durch getrennte Betrachtung der App-Stores zu entziehen, ist gescheitert. Wichtig: Die inhaltliche Angemessenheit der Interoperabilitätspflicht selbst wurde vom Gericht nicht geprüft, nur als unzulässig zurückgewiesen — die eigentliche Sachfrage bleibt also offen. |
| BSDC-B-GER-2026-139 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 21.05.2026 | Zweijahresbericht der Kommission zur DMA-Anwendung — COM(2026) 247 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine Gruppe technischer Sachverständiger führte im Rahmen der DMA-Evaluierung eine gründliche technische Analyse der Interoperabilität durch — sowohl horizontal (Verbindung zwischen Nutzern verschiedener sozialer Netzwerke) als auch vertikal (Drittanbieter-Zusatzdienste). Die Kommission zieht insgesamt eine positive Bilanz und sieht mehr Auswahl für europäische Verbraucher. | Das ist der offizielle Zwischenbericht der Kommission nach zwei Jahren DMA — Primärquelle für die Selbsteinschätzung der Behörde. Wichtig: horizontale Interoperabilität zwischen verschiedenen sozialen Netzwerken wird technisch sogar als grundsätzlich möglich eingeschätzt — das wäre ein großer Schritt (z. B. Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Apps austauschen können). |
| BSDC-O-GER-2026-140 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 20.04.2026 | "How Apple's DMA Malicious Compliance Yields Zero Solutions for 56 Interoperability Requests" — Kritik der Free Software Foundation Europe Bericht mit Bezug auf Analyse der Free Software Foundation Europe (FSFE) Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine Analyse der Free Software Foundation Europe zeigt, dass Apple systematisch 56 formelle Interoperabilitäts-Anfragen von Entwicklern blockiert hat — eine Strategie "böswilliger Compliance", die die Interoperabilitäts-Vorgaben des DMA faktisch neutralisiert, trotz der strengen Vorgaben der Kommission. | Gegenposition zum positiven Kommissions-Bericht: Eine Bürgerrechtsorganisation für freie Software dokumentiert konkret 56 Fälle, in denen Apple formale Anfragen zur Zusammenarbeit zwar formal beantwortet, aber praktisch ins Leere laufen lässt — "Dienst nach Vorschrift" statt echter Öffnung. Genau die Art von Beleg, die für Blackstones Function-Creep- bzw. "Gesetz vs. Praxis"-Argumentation wichtig ist. |
| BSDC-O-GER-2026-141 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 05.05.2026 | Apples Gegenposition — Interview mit Kyle Andeer (VP Regulierungsrecht) zu Sicherheitsrisiken der Interoperabilität Macerkopf, Interview mit Apple-Vizepräsident Kyle Andeer Recherche: DC Quelle öffnen → | Apple nennt als konkretes Beispiel den Zugriff auf die WLAN-Historie: Wenn Drittanbieter wie Meta Zugriff auf bestimmte iOS-Daten erhielten, ließen sich daraus Profile ableiten, die deutlich mehr verraten als die Verbindungsdaten selbst. Apple habe diese Bedenken der Kommission mehrfach vorgelegt, sie seien aber ignoriert worden. | Wichtig für echte Ausgewogenheit im Dossier: Apples Kritik ist nicht nur "wir wollen unser Geschäftsmodell schützen", sondern enthält ein konkretes, technisch nachvollziehbares Datenschutz-Argument — mehr Interoperabilität kann in bestimmten Fällen auch neue Datenschutz-Risiken schaffen (hier: Standort-/Bewegungsprofile über WLAN-Zugangsdaten). Das ist ein echter Zielkonflikt zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz, kein reines Lobbying-Argument. |
| BSDC-S-FND-2026-142 ✅ in KraftRelevanz 3D2 | 18.05.2026 | "2026 CRA Awareness and Readiness Report" — OpenSSF / Linux Foundation Research Open Source Security Foundation (OpenSSF) / Linux Foundation Research Recherche: DC Quelle öffnen → | 66% der befragten Softwarehersteller sind laut dem Report nach wie vor nicht mit der Verordnung vertraut — ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, nicht ein Rückgang. | Bemerkenswert kontraintuitiv: Statt sich der näher rückenden Frist anzupassen, ist die Unkenntnis über den CRA sogar noch gestiegen. Das ist ein starker Beleg für das Masterplan-Argument, dass Meldepflichten zwar auf dem Papier gut klingen, in der Praxis aber riesige Umsetzungslücken haben können. |
| BSDC-B-FND-2026-144 ✅ in KraftRelevanz 3D2 | 25.03.2026 | Stand notifizierter Konformitätsbewertungsstellen für CRA BOS (Fachportal für Industrieunternehmen) Recherche: DC Quelle öffnen → | Stand März 2026 ist keine einzige CRA-spezifische benannte Stelle (notified body) notifiziert; nur rund 32% der deutschen Industrieunternehmen sind mit den CRA-Anforderungen vertraut, fast 40% haben bislang keine Vorbereitungen getroffen. | Strukturelles Problem, nicht nur mangelndes Unternehmensbewusstsein: Selbst die Behördeninfrastruktur (Prüfstellen, die Konformität offiziell bestätigen können) war zum Erfassungszeitpunkt noch gar nicht vollständig aufgebaut. Das zeigt, dass die Lücke nicht nur bei den Unternehmen liegt. |
| BSDC-P-KOM-2022-145 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 11.05.2022 | "Kampf gegen Kindesmissbrauch: Kommission präsentiert Gesetzesvorschlag" — Original-Pressemitteilung mit Ausmaß-Zahlen Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, bei hoher Dunkelziffer; laut Internet Watch Foundation stieg die Zahl bestätigter Fälle 2021 gegenüber dem Vorjahr um 64%. | Das ist die Zahlenbasis, auf der die gesamte Verordnung aufbaut — wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Das zugrundeliegende Problem ist real und riesig, das rechtfertigt die Kritik an der gewählten Lösung nicht automatisch, macht aber verständlich, warum die Verordnung überhaupt vorgeschlagen wurde. Ohne diese Zahl wirkt jede Kritik an der Chatkontrolle unvollständig. |
| BSDC-B-KOM-2023-146 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 01.03.2023 | Bundestags-Anhörung zur Chatkontrolle, 01.03.2023 — Stellungnahme Kinderschutzbund (differenzierte Position) Deutscher Bundestag, Digitalausschuss — Zitat Joachim Türk, Kinderschutzbund Bundesverband Recherche: DC Quelle öffnen → | Joachim Türk vom Kinderschutzbund betonte 2023, die Verordnung habe bei aller Kritik auch gute Seiten — er unterstütze etwa die Einrichtung einer europäischen Behörde. Fatal wäre es, wenn das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder mangels Scans nicht weiter bearbeitet würde. Gleichzeitig betonte er: Auch Kinder hätten ein Recht auf vertrauliche Kommunikation — "Diese Überzeugung macht es uns unmöglich, die anlasslose Chatkontrolle als Option zu akzeptieren." | Das ist die differenzierteste, fairste Stimme im ganzen Dossier: Eine Kinderschutzorganisation, die das Grundanliegen ernst nimmt (Dunkelfeld bekämpfen, neue EU-Behörde begrüßen) und TROTZDEM die anlasslose Variante ablehnt — weil auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Zeigt: Es ist keine einfache Zwei-Lager-Debatte "Kinderschutz vs. Privatsphäre", sondern Kinderschutz-Experten selbst sehen beide Werte als vereinbar mit Kritik an der konkreten Umsetzung. |
| BSDC-J-KOM-2025-147 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 06.10.2025 | "EU-Überwachungsgesetz: Kinderschutzbund stellt sich gegen Chatkontrolle" — aktualisierte, klarere Ablehnung 2025 netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle mittlerweile ab, "weil sie tief in die Privatsphäre aller eingreifen würde – auch in die von Kindern"; laut dem Verband setze das Vorhaben an der falschen Stelle an, da Darstellungen sexualisierter Gewalt in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht würden. | Wichtige Entwicklung gegenüber 2023: Die Position ist klarer geworden — inzwischen explizite Ablehnung, nicht nur Bedenken. Neues, sehr konkretes Sachargument dazu: Das Hauptproblem (Verbreitung von Missbrauchsmaterial) spielt sich laut Kinderschutzbund technisch woanders ab (File-Hosting) als dort, wo die Chatkontrolle ansetzt (private Messenger) — ein Effektivitäts-Einwand, nicht nur ein Grundrechte-Einwand. |
| BSDC-B-KOM-2022-148 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | ohne Datum laufend aktualisiert, ursprünglich 2022 | BfDI-Fachseite zur Chatkontrolle — Position der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Ziel, die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen — jedoch schießt der EU-Gesetzgeber mit seinem Vorschlag deutlich über das verfolgte Ziel hinaus, da die Chatkontrolle kaum Schutz für Kinder biete, aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation wäre. | Die deutsche Datenschutzbehörde selbst formuliert hier das Grundmuster der differenzierten Kritik: Ziel richtig, Mittel unverhältnismäßig. Wichtig als Formulierungsvorlage für Blackstones eigene Position — nicht "Kinderschutz ist vorgeschoben", sondern "das Ziel ist legitim, das Werkzeug ist trotzdem falsch". |
| BSDC-O-IDN-2024-150 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | 22.11.2024 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | "Report on the Architecture of the EUDI-Wallet" — Original-Gutachten (Volltext) Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Autoren u.a. Maximilian Eichacker (Defendo IT) Recherche: DC Quelle öffnen → | Interoperabilität ist ein Grundprinzip des Spezifikationsprozesses, die aktuell entwickelten Standards können die nötige Standardisierung leisten. Die derzeitige Spezifikation bleibt jedoch sowohl bei Sicherheit als auch beim Schutz der Privatsphäre hinter ihrem Potenzial zurück — sie benötigt eine grundlegende Überarbeitung, bevor alle gewünschten Eigenschaften erreicht sind. Keine Haftungslücken konnten zu diesem Zeitpunkt identifiziert werden. | Das Original-Gutachten selbst, nicht nur Presseberichte darüber — wichtig für Zitierfähigkeit. Ausgewogen: Weder "alles sicher" noch "alles Überwachung", sondern technisch präzise: gute Grundprinzipien, mangelhafte aktuelle Umsetzung, überarbeitungsfähig. |
| BSDC-O-IDN-2026-151 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | Juli 2026 ca. Juli 2026 | "Kritik an Zulassung von EUDI-Wallet-Apps privater Anbieter" — vzbv-Position im O-Ton (Marielle Findorff) heise online, Zitat Marielle Findorff (vzbv) Recherche: DC Quelle öffnen → | Findorff betonte, eine digitale Wallet könne durchaus Vorteile bringen — etwa bei Wohnungsbewerbungen, wo Interessenten heute oft ungeschwärzte Ausweiskopien verschicken müssten; eine datensparsame Lösung könne das deutlich verbessern. Die derzeit geplante Wallet erfülle diese Erwartungen aber noch nicht: Zentrales Problem sei das Fehlen einer standardisierten Pseudonymisierung, obwohl die eIDAS-Verordnung ein Recht darauf vorsehe. | Sehr konkretes, alltagsnahes Beispiel (Wohnungsbewerbung mit geschwärzten Daten statt komplettem Ausweis) macht greifbar, warum die Wallet-Idee an sich sinnvoll wäre — die Kritik richtet sich gezielt gegen die aktuelle technische Umsetzung, nicht gegen das Konzept. |
| BSDC-B-FIN-2025-154 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | Oktober 2025 30.10.2025 | "Progress on the preparation phase of a digital euro" — EZB-Abschlussbericht der Vorbereitungsphase Europäische Zentralbank Recherche: DC Quelle öffnen → | Die EZB peilt eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 an, unter der Annahme, dass die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Laufe von 2026 verabschieden. Eine Pilotphase mit ersten Transaktionen könnte bereits ab Mitte 2027 beginnen. Die Auswahl der Anbieter für die Service-Plattform (DESP) wurde als wichtiger Meilenstein erreicht. | Offizielle Selbstauskunft der Zentralbank zum aktuellsten Fahrplan-Stand — die Vorbereitungsphase (November 2023 bis Oktober 2025) ist formal abgeschlossen, jetzt beginnt die konkrete technische Umsetzung parallel zum politischen Prozess. |
| BSDC-B-FIN-2025-155 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 31.10.2025 | EZB-Analyse zu Holding-Limit-Szenarien (500€ bis 3.000€) Digital Euro Association, mit direktem Bezug auf EZB-Analyse vom 30.10.2025 Recherche: DC Quelle öffnen → | Auf Anfrage der Mitgesetzgeber analysierte die EZB die finanzstabilitätsbezogenen Effekte hypothetischer Haltegrenzen zwischen 500€ und 3.000€ pro Person, sowohl im Normalbetrieb als auch in extremen Flucht-in-Sicherheit-Szenarien. Die EZB betont, dies sei eine technische Antwort, nicht die eigene Positionierung zu einer angemessenen Höhe. Banken im Euroraum müssten laut EZB-Schätzung 4,0 bis 5,8 Milliarden Euro über vier Jahre investieren, um Systeme anzubinden. | Konkrete Zahlen für die "wie viel Geld darf ich im digitalen Euro halten"-Frage, die in Dossier C1 bisher nur als "offener Punkt" stand: Die Bandbreite liegt zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person — und selbst die Umstellung für Banken kostet mehrere Milliarden. Wichtig: Die EZB positioniert sich bewusst nicht selbst zur genauen Zahl, das ist Sache der Gesetzgeber. |
| BSDC-J-FIN-2026-156 ✅ in KraftRelevanz 3C1 | 14.07.2026 | "Digital euro raises concerns over control and financial privacy" — Kritische Stimmen und Stablecoin-Vergleichszahlen CryptoBriefing Recherche: DC Quelle öffnen → | Der European Data Protection Board wies bereits 2021 auf das Risiko hin und empfahl, dass jedes digitale-Euro-System anonyme oder pseudonyme Transaktionsoptionen enthalten sollte. Euro-denominierte Stablecoins erreichten im Januar 2026 eine Marktkapitalisierung von rund 450 Millionen Euro, gegenüber rund 50 Millionen Euro nur zwei Jahre zuvor — eine Verneunfachung ganz ohne staatliches Mandat oder Zentralbank-Rückendeckung. | Zwei wichtige Punkte: Erstens zeigt sich, dass der Datenschutz-Einwand nicht neu ist, sondern seit 2021 von der offiziellen EU-Datenschutzaufsicht selbst kommt. Zweitens ein interessanter Kontrastfakt: Private, unregulierte Euro-Stablecoins wachsen schon jetzt rasant — ein Hinweis darauf, dass der Markt eine digitale Euro-Alternative schon selbst entwickelt, unabhängig vom offiziellen Digitalen Euro. |
| BSDC-B-FND-2026-158 ✅ in KraftRelevanz 3F8 | 12.02.2026 | BSI Technische Richtlinie TR-02102 — Ablaufdatum für klassische Verschlüsselung it-daily.net, mit Bezug auf BSI-Richtlinie und Zitat von BSI-Präsidentin Claudia Plattner Recherche: DC Quelle öffnen → | Ab Ende 2031 sollen klassische Verfahren wie RSA oder ECC nur noch in Kombination mit Post-Quanten-Kryptografie eingesetzt werden. Für besonders kritische Anwendungen gilt die Frist bereits ab Ende 2030, digitale Signaturen bekommen bis Ende 2035 Zeit. Das BSI setzt auf einen hybriden Ansatz: Bewährte Verfahren werden nicht verboten, sondern mit quantensicheren Algorithmen kombiniert. | Konkrete, von der deutschen IT-Sicherheitsbehörde selbst gesetzte Fristen: Ab 2030/2031 muss zusätzlich zur normalen Verschlüsselung eine quantencomputer-sichere Methode verwendet werden. Wichtig für den Masterplan-Bereich Technik-Grundlagen: zeigt, dass "sichere Verschlüsselung" kein statischer Zustand ist, sondern sich technisch weiterentwickeln muss. |
| BSDC-B-FND-2024-159 ✅ in KraftRelevanz 3F8, A5 | November 2024 November 2024, seither weitere Unterzeichner | Gemeinsame Erklärung von 17+ europäischen Staaten zu Post-Quanten-Kryptografie BSI und Partnerbehörden aus mittlerweile 20 europäischen Staaten Recherche: DC Quelle öffnen → | Das BSI hat zusammen mit Partnern aus 17 europäischen Staaten im November 2024 eine gemeinsame Erklärung zum Thema Post-Quanten-Kryptografie veröffentlicht, die von Wirtschaft, Betreibern kritischer Infrastruktur sowie öffentlicher Verwaltung den Übergang fordert; inzwischen haben Partner aus drei weiteren europäischen Staaten unterzeichnet. | Europaweite Koordination bei der Verschlüsselungs-*Stärkung* — zeigt den Umfang der Kooperation zwischen europäischen Sicherheitsbehörden bei diesem Thema, als Kontrast zur "Going Dark"-Verschlüsselungs-Schwächung im selben Politikfeld (siehe A5). |
| BSDC-B-FND-2026-161 ✅ in KraftRelevanz 3F8 | 23.01.2026 | Bundesquantenallianz — Q-Day-Zeitschätzung, aktualisiert Bundesquantenallianz, mit direktem BSI-Bezug Recherche: DC Quelle öffnen → | Aktuelle Schätzung für den "Q-Day" (Zeitpunkt, ab dem Quantencomputer kryptografisch relevant werden): 10–15 Jahre — nach unten korrigiert von zuvor 20 Jahren, aufgrund wichtiger technologischer Durchbrüche. Die BSI-Empfehlungen geben klare Fristen für die PQC-Migration: 2032 allgemein, 2030 für kritische Infrastruktur. | Wichtige Einordnung: Die Einschätzung, wann Quantencomputer eine echte Bedrohung für heutige Verschlüsselung werden, wurde selbst schon einmal nach vorne korrigiert (von 20 auf 10-15 Jahre) — das zeigt, wie dynamisch sich diese Einschätzung entwickelt und warum die BSI-Fristen eher vorsichtig-frühzeitig als übertrieben wirken. |
| BSDC-B-FND-2026-162 ✅ in KraftRelevanz 3F4 | 20.04.2026 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 — Gesamtaufklärungsquote Bundeskriminalamt (BKA) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die registrierten Straftaten sind 2025 um 5,6% gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, auch unter Berücksichtigung der Cannabis-Teillegalisierung bleibt ein Rückgang von 4,7%. Die Aufklärungsquote bleibt mit 57,9% stabil auf dem Niveau der Vorjahre (2024: 58,0%). | Wichtige Basiszahl: Die allgemeine Kriminalität in Deutschland sinkt, die Aufklärungsquote bleibt seit Jahren stabil bei knapp 58% — unabhängig von den zwischenzeitlich diskutierten neuen Überwachungsinstrumenten. Guter Beleg für die Frage, ob mehr Überwachung überhaupt nötig wäre, um das aktuelle Sicherheitsniveau zu halten. |
| BSDC-B-FND-2026-163 ✅ in KraftRelevanz 3F4, B3 | 12.05.2026 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | BKA Bundeslagebild Cybercrime 2025 — Aufklärungsquote Inland vs. Ausland Bundeskriminalamt (BKA) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Zahl der Auslandstaten (207.888) übersteigt die Inlandstaten (126.034) inzwischen deutlich. Die Aufklärungsquote spiegelt dieses Ungleichgewicht: Inland 31,4%, Ausland nur 2,0%. | Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstones Argumentation: Zwei Drittel aller Cyberstraftaten gegen Deutschland kommen aus dem Ausland — dort liegt die Aufklärungsquote bei gerade einmal 2%. Das ist ein starkes Argument gegen die Wirksamkeit von Instrumenten wie Vorratsdatenspeicherung oder IP-Adressspeicherung (Dossier B3): Diese setzen an inländischen Anbietern an, während der Großteil der Bedrohung von dort ohnehin nicht erfasst werden kann. |
| BSDC-B-FND-2026-164 ✅ in KraftRelevanz 3F4 | 12.05.2026 | Original-BKA-Pressemitteilung zum Bundeslagebild Cybercrime 2025 Bundeskriminalamt, Zitat BKA-Vizepräsidentin Martina Link Recherche: DC Quelle öffnen → | 2025 wurden rund 335.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert, etwa zwei Drittel davon (207.888) aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt bei 202,4 Milliarden Euro, rund 4,5% des Bruttoinlandsprodukts. | Offizielle BKA-Einschätzung zur Größenordnung — wichtig, um die Zahlen aus der vorherigen Quelle (Aufklärungsquoten) einzuordnen: Es geht hier um ein wirtschaftlich sehr bedeutendes Problem (4,5% des BIP), bei dem trotzdem der Großteil der Täter faktisch unerreichbar bleibt. |