Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-FIN-2023-236
in KraftRelevanz 3C1, F3
18.10.2023
EDPB/EDPS Joint Opinion zum digitalen Euro — Original-Stellungnahme (Grundlage der C1-Kritik)
EDPB/EDPS
Recherche: DC
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EDPB und EDPS begrüßen ausdrücklich, dass Nutzer des digitalen Euro stets die Wahl haben werden, in digitalen Euro oder in Bargeld zu bezahlen. EDPS-Chef Wojciech Wiewiórowski betonte: Man unterstütze das Bekenntnis zu hohen Datenschutz-Standards beim Online-Digital-Euro und einem noch höheren Schutzniveau für die Offline-Nutzung — mit der Empfehlung, eine übermäßige Zentralisierung personenbezogener Daten bei der EZB oder den nationalen Zentralbanken zu vermeiden.

Das ist die Original-Primärquelle für die bereits in Batch 35 sekundär referenzierte EDPB-Kritik am digitalen Euro — jetzt direkt erfasst, nicht nur über eine Zusammenfassung. Zentrale Forderung: keine übermäßige Datenzentralisierung bei der EZB — passt zu Blackstones generellem Honeypot-Argument (F3).

BSDC-B-KOM-2026-238
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A6
18.06.2026
Aktueller Verfahrensstand — Divergenzen zwischen Kommission und Rat
Noerr (internationale Wirtschaftskanzlei)
Recherche: DC
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Zwischen der Kommissionsposition vom 19. November 2025 und dem noch unveröffentlichten Kompromissvorschlag des Rats vom 10. Juni 2026 bestehen erhebliche Divergenzen; Vermittlungsversuche der zypriotischen Ratspräsidentschaft konnten noch nicht zu entscheidenden Fortschritten führen. Bemerkenswert: Selbst die Kommission selbst befürchtet, ihre eigenen Vereinfachungsziele könnten durch die Änderungsvorschläge unterlaufen werden.

Wichtiger aktueller Status: Das Verfahren steckt fest, sogar die Kommission ist inzwischen unzufrieden mit der Richtung, in die es sich entwickelt — ein ungewöhnlicher Befund, der zeigt, wie kontrovers dieses Vorhaben ist.

BSDC-B-KOM-2025-241
in KraftRelevanz 3A6
November 2025
laufend, Bezug auf November-2025-Vorschlag
IHK Lippe zu Detmold — neutrale Wirtschaftsperspektive und exakter Gesetzestext-Bezug
IHK Lippe zu Detmold (Industrie- und Handelskammer)
Recherche: DC
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Art. 4 DSGVO soll präzisiert werden: Informationen gelten nicht als personenbezogene Daten für eine bestimmte Einrichtung, wenn diese nicht über Mittel verfügt, mit denen die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifiziert werden kann — diese Änderung stehe im Einklang mit der SRB-Entscheidung des EuGH von September 2025. Aus Wirtschaftssicht seien die meisten Vereinfachungsvorschläge eher positiv zu bewerten.

Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Die Kommission beruft sich nicht aus dem Nichts auf eine neue Definition, sondern auf ein tatsächliches EuGH-Urteil (SRB-Entscheidung, September 2025) — die Frage ist, ob die Umsetzung im Gesetzestext über das Urteil hinausgeht oder es nur korrekt abbildet. Und: Aus reiner Wirtschaftssicht (IHK) wird der Vorschlag mehrheitlich positiv bewertet — zeigt den Interessenkonflikt zwischen Wirtschaftsverbänden und Datenschutzorganisationen.

BSDC-B-KOM-2025-243
in KraftRelevanz 3A6
08.09.2025
Hessischer Datenschutzbeauftragter — positive Einordnung des Urteils
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Recherche: DC
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Der Hessische Datenschutzbeauftragte begrüßt die EuGH-Entscheidung ausdrücklich: "weil sie einen jahrelangen Streit um das Verständnis von Anonymität beendet [...] Die Feststellungen des EuGH erleichtern künftig die Annahme von Anonymität und die Verarbeitung von anonymen Daten erheblich." Der EuGH wies die Ansicht zurück, pseudonymisierte Daten seien automatisch immer personenbezogen, nur weil der Inhaber der Zuordnungsinformation sie theoretisch zuordnen könnte.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Ausgewogenheit: Eine deutsche Landesdatenschutzbehörde selbst begrüßt das zugrundeliegende Urteil ausdrücklich als sinnvolle Klarstellung — das relativiert die scharfe Schrems-Kritik am Digital Omnibus erheblich. Es könnte sein, dass das Urteil selbst vernünftig ist, aber die Umsetzung im Digital-Omnibus-Gesetzestext darüber hinausgeht. Diese Nuance ist entscheidend für einen fairen Blackstone-Artikel: Nicht das Urteil ist das Problem, sondern möglicherweise die Art, wie die Kommission es in Gesetzesform gießt.

BSDC-B-KOM-2025-244
in KraftRelevanz 3A6
18.09.2025
Detaillierte Rechtsanalyse — "relativer Personenbezug" und Grenzen der Aussage
CR-Online (IT-Recht-Fachportal)
Recherche: DC
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Nach dem EuGH kommt es für den Personenbezug von Daten auf die Perspektive des Verantwortlichen an, insbesondere zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Wichtige Einschränkung: Ein Verantwortlicher, der selbst über Mittel zur Identifizierung verfügt, kann sich NICHT darauf berufen, dass das Zusatzwissen "nur" bei einem Dritten liegt — die Erleichterung gilt nur für den tatsächlichen Empfänger ohne Zusatzwissen, nicht für den ursprünglichen Verantwortlichen selbst.

Präzise technische Einschränkung, die in vielen vereinfachten Digital-Omnibus-Kritiken fehlt: Das Urteil erlaubt es NICHT, dass ein Unternehmen, das selbst Zugriff auf Zuordnungsdaten hat, sich als "anonymisiert" ausgibt. Die Erleichterung gilt nur für dritte Empfänger ohne diesen Zugriff. Das ist eine wichtige Detailgenauigkeit für Blackstones eigenen hohen Anspruch an Präzision.

BSDC-B-KOM-2025-245
in KraftRelevanz 3A6
05.09.2025
Stiftung Datenschutz — Einordnung mit Betonung der gestärkten Informationsrechte
Stiftung Datenschutz, Zitat Kirsten Bock (Wissenschaftliche Leiterin)
Recherche: DC
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Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz) ordnet ein: "Der EuGH hat die Informationsrechte der Betroffenen weiter gestärkt. Er hat klargestellt, dass die Pflicht, Betroffene zu informieren, bereits bei der Datenerhebung besteht [...] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Empfangenden die Daten als personenbezogen einstufen oder nicht."

Noch differenzierteres Bild: Das Urteil erleichtert zwar die Weitergabe pseudonymer Daten an Dritte, verstärkt aber GLEICHZEITIG die Informationspflicht gegenüber Betroffenen bei der ursprünglichen Datenerhebung. Es ist also kein reines "Datenschutz wird geschwächt"-Urteil, sondern eine Verschiebung: mehr Flexibilität bei der Weitergabe, aber mehr Transparenzpflicht am Anfang. Diese Zweischneidigkeit gehört zwingend in einen fairen Blackstone-Artikel.

BSDC-B-FND-2026-246
in KraftRelevanz 3F1
12.09.1981
Chaos Computer Club — Mitgliederzahl (Wikipedia mit CCC-Eigenangabe-Quelle)
Wikipedia, mit Bezug auf CCC-Eigendarstellung
Recherche: DC
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Der Chaos Computer Club (CCC) ist Europas größte Hacker-Vereinigung mit 7.700 registrierten Mitgliedern. Gegründet 1981, ist der Verein als eingetragener Verein in Deutschland organisiert, mit lokalen Untergruppen (Erfa-Kreise) in verschiedenen Städten in Deutschland und den umliegenden deutschsprachigen Ländern.

Konkrete, überschaubare Mitgliederzahl für Europas bekannteste Hacker-/Digitalrechte-Organisation — 7.700 Mitglieder ist eine reale, überprüfbare Größenordnung, wichtig für Blackstones eigene Einordnung als Community-Projekt (Vergleichsgröße für die eigene Zielgröße).

BSDC-B-KOM-2026-248
in KraftRelevanz 3
07.07.2026
CCC-Warnung vor faktischer Abschaffung der Informationsfreiheit (aktuelle Kampagne)
Chaos Computer Club (offizielle Startseite/Kampagnenhinweis)
Recherche: DC
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"SPD und Union planen, die Informationsfreiheit faktisch abzuschaffen. Dieser Frontalangriff auf die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns muss verhindert werden." Zusätzlich unterstützt der CCC aktuell eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes.

Wichtiger, ganz aktueller Hinweis auf ein bislang noch nicht in der Datenbank erfasstes Thema: eine mögliche Reform/Einschränkung des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes. Das ist ein weiterer Kandidat für ein künftiges Dossier oder zumindest eine Recherche-Vormerkung — der CCC bewertet es als "faktische Abschaffung", was für Blackstones Prüfung (Ist das wirklich so drastisch, oder Zuspitzung?) unbedingt verifiziert werden sollte, bevor es übernommen wird.

BSDC-B-KOM-2026-250
in KraftRelevanz 3A7
02.07.2026
"Regierung will Informationsgesetz canceln: Kritiker laufen Sturm" — Koalitionsausschuss-Beschluss mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten
ZDF, mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider
Recherche: DC
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Laut Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll der Kreis der Frageberechtigten künftig auf natürliche Personen mit "berechtigtem Interesse" fokussiert werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einer "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung.

Wichtig für Blackstones Glaubwürdigkeit: Es ist nicht nur der CCC oder Aktivisten, die "Abschaffung" sagen — die Bundesdatenschutzbeauftragte selbst, eine offizielle Amtsträgerin, verwendet nahezu dasselbe Wort. Das bestätigt: Die CCC-Formulierung war keine Übertreibung, sondern deckt sich mit der Einschätzung einer neutralen Aufsichtsperson.

BSDC-B-FND-2025-258
in KraftRelevanz 3F9
26.06.2025
Schweizer TA-Swiss-Forschungsprojekt zu "Bonus-Systemen" — europäischer/Schweizer Kontext
Swissinfo, mit Zitat von Johan Rochel (TA-Swiss, Schweizer Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung)
Recherche: DC
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Rochel: "China darf nicht unser Maßstab dafür sein, was wir in westeuropäischen Gesellschaften wollen." Bereits 2020 entwarf eine Zukunftsstudie im Auftrag des deutschen Forschungsministeriums ein Szenario, wie sich in den 2030er-Jahren in Deutschland ein "Bonussystem" etablieren könnte. Die EU sieht in Social Scoring eine Gefahr für Privatsphäre, Gleichheit und ordentliche Verfahren, weil Menschen auf algorithmische Profile reduziert würden.

Sehr wichtiger, differenzierter Fund: Selbst ein Schweizer Forscher, der sich mit dem Thema beschäftigt, warnt davor, China unkritisch als Maßstab für die Debatte in Europa zu nehmen — eine Mahnung zu Präzision, die genau zu Blackstones Stil passt. Gleichzeitig zeigt der Fund, dass sogar ein *deutsches Bundesministerium* bereits 2020 ein Zukunftsszenario für ein eigenes "Bonussystem" durchgespielt hat — nicht als Plan, aber als ernsthafte Denkübung.

BSDC-B-KOM-2026-259
in KraftRelevanz 3B3, F4
30.06.2026
Verfassungsschutzbericht 2025 — offizielle Pressemitteilung mit Forderung nach mehr Befugnissen
Bundesministerium des Innern (BMI), Zitat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
Recherche: DC
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Im Jahr 2025 wurden insgesamt 58.851 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 57.701) — die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten stieg um rund 10% auf 3.294 (2024: 2.976). Innenminister Dobrindt: "Wir bekämpfen jede Form des Extremismus konsequent und statten unsere Sicherheitsbehörden mit weitergehenden Befugnissen für ein wirksames Vorgehen gegen Extremisten aus."

Wichtiger direkter Zusammenhang zu Blackstones Überwachungs-Dossiers: Der jährliche Verfassungsschutzbericht wird explizit als Begründung für die Forderung nach erweiterten Überwachungsbefugnissen verwendet — ein Muster, das sich auch in B3 (Bundesrat will Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) zeigt. Der Bericht selbst ist eine Primärquelle mit echten Zahlen, die Forderung nach mehr Befugnissen ist eine politische Schlussfolgerung daraus, die separat bewertet werden sollte.

BSDC-B-KOM-2026-260
in KraftRelevanz 3B3
30.06.2026
Verfassungsschutzbericht 2025 — Original-Langfassung (PDF)
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) / Bundesministerium des Innern
Recherche: DC
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Im Berichtsjahr 2025 waren 4.649 Bediensteten im BfV tätig. Innenminister Dobrindt: "Die viel beschworene Zeitenwende muss auch bei den Geheimdiensten vollzogen werden, denn Abschreckung funktioniert über Fähigkeiten. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Verfassungsschutz personell und technisch noch besser aufzustellen und ihn mit zeitgemäßen Befugnissen operativ zu stärken."

Konkrete Personalzahl (4.649 Mitarbeitende) und eine explizite politische Ankündigung im Vorwort des offiziellen Berichts selbst: Der Verfassungsschutz soll "mit zeitgemäßen Befugnissen" gestärkt werden — eine direkte Bestätigung der in B3 dokumentierten Ausweitungspläne (Bundesrat-Forderung nach Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) aus derselben politischen Linie.

BSDC-B-GER-2026-263
in KraftRelevanz 3D3
22.04.2026
Bundesländer-Positionen im Überblick — wer nutzt Palantir, wer lehnt ab
ZDF, mit O-Tönen der Landesinnenministerien
Recherche: DC
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Schleswig-Holstein erklärt offiziell: "Die Landespolizei Schleswig-Holstein arbeitet nicht mit der Software der Firma Palantir und plant auch nicht, diese einzusetzen." Die bayerische Polizei steht weiterhin in einem laufenden, rechtlich bindenden Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies GmbH — kontroverse öffentliche Äußerungen des Unternehmens hätten darauf keinen Einfluss.

Wichtig für eine ausgewogene Bundesländer-Karte: Nicht alle deutschen Bundesländer setzen auf Palantir — es gibt explizite Absagen (Schleswig-Holstein) neben aktivem Einsatz (Bayern). Das zeigt eine föderale Uneinigkeit, die für einen Blackstone-Artikel interessant ist: Digitale Souveränität wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.

BSDC-B-GER-2026-266
in KraftRelevanz 3D3
27.03.2026
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) — Position pro Palantir-Nutzung
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Zitat Bundesvorsitzender Heiko Teggatz
Recherche: DC
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DPolG-Chef Teggatz: "Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. […] Europa darf nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!" Bundesinnenminister Dobrindt lässt derzeit verschiedene Optionen prüfen, darunter auch Palantir, das bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist.

Wichtige Gegenposition für Blackstones Ausgewogenheit: Die Polizeigewerkschaft selbst argumentiert für eine pragmatische Nutzung bestehender (auch US-)Software, statt auf eine "europäische Aufholjagd" zu warten — mit dem Argument, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht auf digitale Souveränität warten könne. Das ist ein legitimer Zielkonflikt zwischen Sicherheit/Effizienz und digitaler Souveränität, den ein fairer Blackstone-Artikel nicht ausblenden sollte.

BSDC-B-KOM-2026-278
in KraftRelevanz 3D3
30.04.2026
Konkrete Vertragsdaten — NATO, World Food Programme, IAEA
Byline Times, mit konkreten Vertragsangaben
Recherche: DC
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Palantir stellt der NATO seit 2025 sein "Maven Smart System" zur Verfügung, erworben über einen wegweisenden Vertrag ohne Ausschreibung. Das Welternährungsprogramm (WFP) der UN arbeitet seit 2017 mit Palantir zusammen und verwaltet darüber die Daten von 90 Millionen Leistungsempfängern. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) nutzt seit 2015 Palantirs KI-gestützte Software-Plattform MOSAIC.

Diese konkreten Fakten (unabhängig von der wertenden Einordnung des Artikeltitels) sind wichtig für Blackstones Kontext: Palantir ist nicht nur bei deutschen Landespolizeien aktiv, sondern in einem sehr breiten internationalen Netz — von der NATO bis zu UN-Organisationen, die Daten extrem verletzlicher Menschen (Ernährungshilfe-Empfänger) verwalten. Diese Fakten sollten von der wertenden Einordnung ("technofascist") im selben Artikel getrennt behandelt werden.

BSDC-B-KOM-2026-279
in KraftRelevanz 3D3
21.04.2026
Unternehmensgeschichte und -struktur — CIA-Gründungsfinanzierung, Beteiligungsverhältnisse
Al Jazeera
Recherche: DC
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Palantir wurde 2003 von Alex Karp und Peter Thiel gegründet, mit Unterstützung von In-Q-Tel, dem Venture-Capital-Arm der CIA. Das Unternehmen baute sein frühes Geschäft auf Geheimdienstarbeit nach dem 11. September auf und hat sich seither international ausgeweitet, mit Verträgen in Europa, dem Nahen Osten und darüber hinaus. Thiel hält weiterhin Anteile, spielt aber laut Bericht keine aktive Rolle mehr im Tagesgeschäft — Karp positioniert sich als öffentliches Gesicht des Unternehmens.

Wichtiger historischer Fakt, unabhängig von der aktuellen Kontroverse: Palantirs Ursprung liegt direkt in der Finanzierung durch den Investment-Arm der CIA — das ist keine Verschwörungstheorie, sondern öffentlich dokumentierte Unternehmensgeschichte. Wichtig für die Einordnung des Cloud-Act-Arguments aus Batch 64: Die Nähe zu US-Geheimdiensten ist strukturell in der Unternehmensgeschichte verankert, nicht nur eine aktuelle politische Position der Führung.

BSDC-B-KOM-2026-280
in KraftRelevanz 3A8, A5
27.05.2026
Grundlagenerklärung — Quellen-TKÜ vs. Online-Durchsuchung, technische Funktionsweise
datenschutz.org (Fachportal)
Recherche: DC
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Es gibt zwei rechtlich unterschiedliche Einsatzszenarien: Quellen-TKÜ fängt Kommunikation (z.B. WhatsApp, Signal, Telegram) direkt auf dem Gerät ab, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde — Ziel ist das Mitlesen laufender Kommunikation. Die Online-Durchsuchung ist der tiefere Eingriff: Behörden dürfen theoretisch das gesamte System durchsuchen, auch alte Dateien und Festplatteninhalte, die lange vor der Installation gespeichert wurden.

Wichtige Grundlagenunterscheidung für Blackstones Artikel: "Staatstrojaner" ist ein Sammelbegriff für zwei rechtlich unterschiedlich schwerwiegende Maßnahmen — die laufende Kommunikation mitlesen (Quellen-TKÜ) ist etwas anderes als das gesamte Gerät samt Vergangenheit zu durchsuchen (Online-Durchsuchung, umgangssprachlich "großer Staatstrojaner"). Direkter Bezug zu A5 (Going Dark): Das ist die technische Umsetzung dessen, was dort als "Client-Side-Scanning"-Alternative diskutiert wird.

BSDC-B-KOM-2021-281
in KraftRelevanz 3A8
18.02.2021
taz — Datenqualitäts-Skandal bei den ersten offiziellen Staatstrojaner-Statistiken
taz, mit Bezug auf Bundesamt für Justiz
Recherche: DC
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Ende 2020 legte das Bundesamt für Justiz erstmals die gesetzlich vorgeschriebene Statistik vor: 578 angeordnete und 368 durchgeführte Quellen-TKÜ-Einsätze für 2019. Kurz darauf musste eine "berichtigte" Statistik mit drastisch niedrigeren Zahlen vorgelegt werden: nur 31 Anordnungen und tatsächlich nur DREI durchgeführte Einsätze — eine Diskrepanz um den Faktor 18 bei den Anordnungen und um den Faktor 122 bei den tatsächlichen Einsätzen.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Sorgfaltspflicht: Bei diesem Thema gab es bereits einen dokumentierten, gravierenden Fall fehlerhafter offizieller Statistik — die ursprünglich gemeldeten Zahlen waren um mehr als das Hundertfache zu hoch. Für Blackstone bedeutet das: Bei allen folgenden Jahresstatistiken zu diesem Thema besondere Vorsicht walten lassen und wenn möglich auf die jeweils aktuellste, bereits korrigierte Fassung verweisen — sowie diesen historischen Fehler selbst als Beispiel für Datenqualitätsprobleme bei Überwachungsstatistiken erwähnen.

BSDC-B-KOM-2025-282
in KraftRelevanz 3A8
05.08.2025
netzpolitik.org — Justizstatistik 2023, aktuellste verfügbare Zahlenreihe mit Verdopplungstrend
netzpolitik.org, mit Bezug auf Bundesjustizamt-Statistik
Recherche: DC
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2023 durften Polizei und Ermittlungsbehörden 130 Mal Geräte mit Staatstrojanern hacken, 68 Mal war der Einsatz erfolgreich — eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass ist wie in den Vorjahren vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (Drogendelikte), nicht Terrorismus, wofür das Instrument ursprünglich eingeführt wurde. Nur fünf Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) haben bislang keine Quellen-TKÜ eingesetzt — die Mehrheit der Bundesländer "hackt" mittlerweile.

Zentraler Function-Creep-Beleg für A8: Der Staatstrojaner wurde ursprünglich zur Terrorismusbekämpfung eingeführt — tatsächlich wird er laut den offiziellen Zahlen "wie in den vergangenen Jahren" vor allem bei Drogendelikten eingesetzt. Das ist ein sehr klar dokumentiertes Beispiel für Zweckentfremdung eines Überwachungsinstruments: von der schweren Bedrohung (Terror) zur Verfolgung vergleichsweise häufiger, oft nicht besonders schwerer Delikte.

BSDC-B-FND-2026-286
in KraftRelevanz 3F8, D3
2026
nur Jahresangabe in der Quelle
Stand 2026
Threema — offizielle Audit-Historie und Cloud-Act-Immunität
Threema GmbH
Recherche: DC
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Cure53 führte im Oktober 2020 einen Sicherheitsaudit der mobilen Apps durch, im Januar 2024 wurde die neue Desktop-App geprüft. Deutsche Forscher bestätigten im Juli 2023 die Robustheit von Threemas Kommunikationsprotokoll "Ibex" mit einem formalen Sicherheitsbeweis. Threema ist DSGVO-konform und unterliegt dem strengen Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (FADP). Anders als viele US-Dienste unterliegt Threema NICHT dem CLOUD Act.

Wichtiges Gegengewicht zur akademischen Kritik oben: Es gibt auch einen formalen, positiven Sicherheitsbeweis für ein neueres Threema-Protokoll ("Ibex", 2023) — die Kritik bezog sich vermutlich auf ein älteres Protokoll oder spezifische Implementierungsdetails, nicht auf das gesamte aktuelle System. Der Cloud-Act-Punkt ist zudem ein wichtiges Gegenstück zum in D3 (Palantir) dokumentierten Cloud-Act-Risiko: Threema als Schweizer Unternehmen unterliegt diesem US-Gesetz explizit nicht.

BSDC-B-KOM-2025-289
in KraftRelevanz 3A2, F6
23.12.2025
EU-Kommission — Meta räumt Nutzern mehr Wahlfreiheit bei personalisierter Werbung ein
Security-Insider, mit Bezug auf EU-Kommissions-Mitteilung
Recherche: DC
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Meta bietet EU-Nutzern ab Januar 2026 auf Druck der EU-Kommission die Wahl zwischen mehr oder weniger Datenweitergabe für personalisierte Werbung. Die Kommission kündigte an, die Umsetzung nach Einführung im Januar 2026 zu prüfen — das Verfahren sei durch Metas Ankündigung noch nicht abgeschlossen.

Wichtige Ergänzung zu A2 (DSA-Durchsetzung, Batch 30): Diese Zusage steht im direkten Kontext der DSA-Durchsetzungspraxis — ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU-Regulierung praktische Konsequenzen für einen der größten Datenkonzerne hat. Wichtig für Ausgewogenheit: Die Kommission selbst betont, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen — es handelt sich um eine Zusage, keine bereits verifizierte Umsetzung.

BSDC-B-GER-2018-293
in KraftRelevanz 3D4
11.10.2018
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BMI-Pressemitteilung — Abschluss des Südkreuz-Pilotprojekts 2018
Bundesministerium des Innern, Zitat Bundesinnenminister Horst Seehofer
Recherche: DC
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Die Trefferquote der getesteten Gesichtserkennungssysteme betrug im Durchschnitt mehr als 80 Prozent — mit 300 freiwilligen Testpersonen über ein Jahr unter verschiedenen Jahreszeiten, Witterungs- und Lichtverhältnissen getestet. Grundvoraussetzung für eine praktische Einführung sei eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz gewesen, die zum damaligen Zeitpunkt noch fehlte.

Das ist der Ursprungspunkt der gesamten deutschen Entwicklung: ein Pilotversuch 2017/18 mit freiwilligen Teilnehmern, danach acht Jahre politischer Prozess bis zur ersten echten Anwendung 2025 (siehe unten). Wichtig: Schon damals wurde festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt — das zeigt eine sehr lange Vorlaufzeit zwischen Technologietest und tatsächlicher Anwendung.

BSDC-B-FND-2026-299
in KraftRelevanz 3F6, F1
Juni 2026
Q1 2026
Statista — Meta-Produktfamilie, täglich aktive Nutzer Q1 2026
Statista, mit Bezug auf Meta-Quartalsbericht
Recherche: DC
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Im ersten Quartal 2026 wurden durchschnittlich rund 3,54 Milliarden täglich aktive Nutzer der Meta-Produktfamilie (Facebook, Instagram, Messenger, WhatsApp) gezählt — Meta selbst nennt diese Kennzahl "Family Daily Active People" (DAP).

Ergänzende Größenordnung zu den bereits erfassten Umsatzzahlen (F6, Batch 22-23): Fast die Hälfte der Weltbevölkerung nutzt täglich mindestens einen Meta-Dienst — eine der größten je erreichten Nutzerkonzentrationen bei einem einzelnen Unternehmen in der Menschheitsgeschichte.

BSDC-B-KOM-2026-302
in KraftRelevanz 3A1
21.07.2026
BKA-Pressemitteilung — Bundeslagebild Sexualdelikte 2025, BKA-Präsident zur Regelungslücke
Bundesministerium des Innern / BKA, Zitat BKA-Präsident Holger Münch
Recherche: DC
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BKA-Präsident Holger Münch: "Das NCMEC hat dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise in 2025 übermittelt. Durch die seit Anfang April 2026 gültige Regelungslage ist nun eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder-/jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming in der EU entstanden. Die aktuellen Bestrebungen der EU, diese Lücke zu schließen, begrüßen wir ausdrücklich." Zudem wird gefordert, bis zum erneuten Auslaufen der geplanten Interimslösung im April 2028 eine dauerhafte Regelung zu schaffen.

Direkte Bestätigung und Konkretisierung der bereits in Batch 27 dokumentierten Regelungslücke: Der BKA-Präsident selbst bestätigt jetzt öffentlich, dass die im April 2026 ausgelaufene freiwillige Scan-Regelung (siehe A1) zu einer realen Erkennungslücke geführt hat — mit einer sehr konkreten Zahl (100.000 Hinweise vom US-amerikanischen NCMEC allein 2025). Wichtig für Ausgewogenheit: Das ist eine legitime, sicherheitsbehördliche Perspektive auf die Folgen der Chatkontrolle-Verzögerung — passt zum bereits in Batch 33 dokumentierten Prinzip "Ziel richtig, Mittel-Debatte berechtigt".

BSDC-B-KOM-2026-303
in KraftRelevanz 3A1
21.07.2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BKA-Bundeslagebild 2025 — Fallzahlen und Online-Anteil im Detail
Bundeskriminalamt
Recherche: DC
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2025 wurden 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs bei Kindern registriert (2024: 16.354) sowie 1.239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1.191) — insgesamt 20.051 Minderjährige als Opfer, gegenüber 19.344 im Vorjahr. Online begangene Delikte ("Hands-Off-Straftaten") machen mittlerweile mehr als ein Viertel aller Fälle aus, mit neuen Höchstwerten bei jugendpornografischen Inhalten.

Aktualisierte, sehr konkrete Zahlenbasis zum Ausmaß des Grundproblems, das der gesamten A1-Debatte zugrunde liegt (ergänzt die 2022er-Zahlen aus Batch 33) — mehr als ein Viertel der Fälle spielt sich mittlerweile online ab, mit weiter steigender Tendenz. Wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Diese Zahlen sind real und sollten nicht kleingeredet werden, auch wenn die Kritik an der konkreten Chatkontrolle-Ausgestaltung berechtigt bleibt.